Umverlegung Trinkwasserleitungen
Quenzbrücke in Brandenburg
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until
Your bid will be sent to the tendering company as soon as you submit it.

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
11 UMVERLEGUNG TRINKWASSERLEITUNG
11
UMVERLEGUNG TRINKWASSERLEITUNG
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Die Positionen der Gruppenstufe "Allgemeine Leistungen" gelten für alle Untertitel der Gruppenstufe "Trinkwasser". Anschlussmöglichkeiten für Strom werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Im erweiterten Baufeld befinden sich  Hydranten der BRAWAG, aus denen Bauwasser bezogen werden kann. Die Kosten für die Erstellung des Anschlusses werden nicht gesondert vergütet. Mindestens zwei Wochen vor Baubeginn ist eine Sondernutzungserlaubnis und Aufgrabegenehmigung beim Straßenbaulastträger für Aufgrabungen in den öffentlichen Verkehrsflächen zu beantragen. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nichtgenormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis/Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorliegt. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist vom AN fachgerecht zu sammeln und zu entsorgen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
VORBEMERKUNG ZU ERDARBEITEN / OBERFLÄCHEN VORBEMERKUNG ZU ERDARBEITEN / OBERFLÄCHEN Für Erdarbeiten und Baugrubenverbau gelten u.a. die DIN-Normen 18300, 18303, 4124, 18920, DIN EN 1610 sowie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Hinsichtlich der Aushubtiefe und Sohlenbreite der Rohrgräben und Baugruben gelten die einschlägigen technischen Richtlinien bzw. die Vorgaben der BRAWAG. Die Leitungen werden offen in verbauten Rohrgräben und Baugruben verlegt. Die Erschwernisse beim Freilegen vorh. Leitungen, Bauwerke und sonstiger baulicher Anlagen sind in die Erdbaupositionen einzurechnen. Die Ausführung und Abrechnung Handschachtungen erfolgt nur mit Zustimmung des AG. Bezugshorizont für die Abrechnung von Leitungsgräben und Baugruben ist die Geländeoberkante, nach Abtrag des Oberbodens. Bei der Kalkulation, Abrechnung und Bautechnologie ist dieser Sachverhalt zu berücksichtigen und in die Leistungen des Titels Erdarbeiten einzurechnen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich als feste Masse bzw. als gewachsener oder verdichteter Boden. Die Technologie der Erdarbeiten obliegt dem AN. Je nach gewählter Technologie (Vorkopfarbeiten, Umlieferungen, Zwischentransporte, technologische Einordnung für Bodenauf- und Abträge o.ä.) sind die damit verbundenen Aufwendungen und Kosten Sache des AN und in die nachfolgenden Erdbaupositionen einzurechnen. Bodentransporte, die sich aus der Technologie des AN ergeben, sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Eine Mehrvergütung auf Grund von Transporten, die auf die Technologie des AN zurückzuführen sind, werden nicht vergütet. Abschnittsweises Bauen ist in die Positionen einzurechnen. Der Mengenermittlung für Aushub, Einbau und Verdichtung liegen feste Massen (Volumen nach gewachsenem oder fertig verdichtetem Boden zu Grunde, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist. Umrechnungsfaktoren für Schüttgüter:    im verdichtetem   lose geschüttet    Zustand Sand 0/2 mm   1,85 t/mŘ   1,56 t/mŘ Kiessand 0/32 mm   2,12 t/mŘ   1,72 t/mŘ Sande SU/SE   1,80 t/mŘ   1,70 t/mŘ Mineralbeton   2,20 t/mŘ   1,70 t/mŘ Asphalttragschicht   2,36 t/mŘ Asphaltbinder-/ deckschicht   2,40 t/mŘ Mutterboden   1,75 t/mŘ
VORBEMERKUNG ZU ERDARBEITEN / OBERFLÄCHEN
Vorbemerkung Außerbetriebnahme Vorbemerkung Außerbetriebnahme 14 Tage vor Außerbetriebnahme der vorh. Leitung und Einbindung der neuen Leitungen ist die Zustimmung der BRAWAG einzuholen und die Terminkette für die Außerbetriebnahme, Entleerung, Anbindung und Inbetriebnahme abzustimmen.
Vorbemerkung Außerbetriebnahme
11.01 BAUVOR- UND NACHBEREITUNG
11.01
BAUVOR- UND NACHBEREITUNG
11.02 TRINKWASSER
11.02
TRINKWASSER
11.03 OBERFLÄCHEN
11.03
OBERFLÄCHEN
11.04 TIEFBAU
11.04
TIEFBAU
11.05 DEMONTAGE / STILLLEGUNG VORH. ANLAGEN
11.05
DEMONTAGE / STILLLEGUNG VORH. ANLAGEN
11.06 ROHRLEITUNGSBAU
11.06
ROHRLEITUNGSBAU
11.07 PRÜFUNG, BESCHILDERUNG
11.07
PRÜFUNG, BESCHILDERUNG
11.08 ABFALLBEHANDLUNG
11.08
ABFALLBEHANDLUNG