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Technische Vorbemerkungen WDVS 1. Allgemeine Ausführungsgrundlagen
Alle Arbeiten sind fach- und sachgemäß nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik, den
gesetzlichen Vorschriften sowie den geltenden Normen
und Richtlinien in ihrer jeweils neuesten Fassung
auszuführen. Insbesondere gelten:
VOB/C ATV DIN 18345: Wärmedämm-Verbundsysteme
VOB/C ATV DIN 18350: Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18202: Toleranzen im Hochbau
DIN 4108: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in
Gebäuden
BFS-Merkblatt Nr. 21: Technische Richtlinien für die
Planung und Verarbeitung von WDVS
Die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien des
Systemherstellers sowie die Bestimmungen der
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) bzw. des
Europäischen Technischen Bewertungsdokuments (ETA).
2. Systemreinheit und Zulassung
Es darf ausschließlich ein in sich geschlossenes, vom
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder per ETA
zugelassenes WDVS eines einzigen Systemherstellers zur
Ausführung kommen. Das Mischen von Systemkomponenten
unterschiedlicher Hersteller ist strikt untersagt.
Alle Komponenten (Klebemörtel, Dämmstoff, Dübel,
Armierungsmörtel, Gewebe, Voranstrich und Oberputz)
müssen aufeinander abgestimmt und Systembestandteil
sein.
Der gültige Zulassungsbescheid ist der Bauleitung vor
Beginn der Arbeiten unaufgefordert vorzulegen.
3. Prüfpflichten und Untergrundvorbereitung
Der Auftragnehmer hat den Untergrund vor Beginn der
Dämmarbeiten eigenverantwortlich gemäß VOB/C ATV DIN
18345 zu prüfen. Mängel und Bedenken (z. B. mangelnde
Tragfähigkeit, extreme Unebenheiten, Feuchtigkeit,
Ausblühungen) sind der Bauleitung unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
Reinigung: Der Untergrund muss sauber, trocken, staub-,
öl- und fettfrei sowie frei von Sinterschichten und
trennenden Substanzen sein.
Toleranzen: Unebenheiten sind nach DIN 18202 zu prüfen.
Größere Unebenheiten, die nicht durch das zulässige
Klebeverfahren ausgeglichen werden können, müssen vorab
durch das Aufbringen eines geeigneten, systemkonformen
Ausgleichsputzes behoben werden (Abrechnung über
gesonderte LV-Position).
Tragfähigkeit: Bei Altuntergründen oder kritischen
Baustoffen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig
Dübel-Auszugsversuche (Pull-out-Tests) am Objekt
durchzuführen und schriftlich zu protokollieren, um die
erforderliche Verankerungstiefe und Dübellastklasse zu
bestimmen.
4. Dämmstoff und Befestigung (Mineralwolle, Kleben und
Dübeln)
Zur Ausführung gelangen Mineralwolle-Dämmplatten (MW)
nach DIN EN 13162. Die Befestigung erfolgt kombiniert
durch Kleben und Dübeln:
Verklebung: Die Dämmplatten sind im kombinierten
Verfahren (Pressspachtelung/Einschlämmmethode zur
Haftungsvermittlung) zu beschichten. Der anschließende
Kleberauftrag erfolgt mittels der Wulst-Punkt-Methode
(umlaufender Randwulst und min. 3 Klebepunkte). Die
effektive Klebekontaktfläche muss nach dem Anpressen
mindestens 40 % betragen. Die Platten sind dicht
gestoßen im Verband von unten nach oben zu verlegen.
Kreuzfugen sind unzulässig.
Dübelung: Nach vollständiger Erhärtung des Klebers
(i.d.R. nach min. 2448 Stunden) ist das System mit
bauaufsichtlich zugelassenen WDVS-Dübeln statisch
relevant zu befestigen. Die Dübelanzahl und das
Dübelschema richten sich nach der statischen
Windlastberechnung und der Gebäudehöhe (Mindestanzahl
nach Systemzulassung).
Dübelmontage: Die Dübelung hat vorzugsweise versenkt zu
erfolgen. Hierzu sind die Dübel tief in den Dämmstoff
einzufräsen und mit systemkonformen
Mineralwolle-Rondellen oberflächenbündig abzudecken, um
Wärmebrücken und ein späteres Abzeichnen der Dübelköpfe
(Thermobild-Effekt) zu verhindern. Bei
oberflächenbündiger Montage sind Dübelteller mit einem
Durchmesser von = 90 mm zu verwenden.
5. Witterungs- und Umgebungsschutz
Die Verarbeitung aller Systemkomponenten darf nur bei
Luft-, Material- und Untergrundtemperaturen von
mindestens +5 °C bis maximal +30 °C erfolgen (sofern
der Hersteller keine abweichenden Angaben macht).
Die frischen Putz- und Klebelagen sind durch geeignete
Maßnahmen (z. B. Gerüstschutzplanen) vor direkter
Sonneneinstrahlung, starkem Wind, Frost, Schlagregen
und Baufeuchte zu schützen.
Die herstellerspezifischen Stand- und Trocknungszeiten
zwischen den einzelnen Arbeitsgängen sind zwingend
einzuhalten.
6. Abrechnung und Nebenleistungen
Die Abrechnung der Flächen und Aussparungen erfolgt
nach den Abrechnungsregeln der ATV DIN 18345.
Das saubere Anarbeiten an angrenzende Bauteile
(Fenster, Türen, Dachanschlüsse) mittels
systemkonformer Anputzleisten (APU-Leisten) und
Kompribändern zur Gewährleistung der dauerhaften
Schlagregendichtigkeit gehört zu den vertraglichen
Nebenleistungen, sofern keine separaten Positionen
dafür im LV ausgewiesen sind.
Angebotenes Fabrikat/System
(Vom Bieter auszufüllen):
Gewählter Systemhersteller:
________________________________
Systembezeichnung:
_____________________________________
Dämmstoff-Typ / WLG:
_____________________________________
Zulassungsnummer (abZ / ETA):
_______________________________
7. Nachhaltigkeits- und Umweltanforderungen:
Zertifizierung: Das angebotene System muss nachweislich
mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ (Vergabegrundlage
DE-UZ für Wärmedämmverbundsysteme oder gleichwertig)
ausgezeichnet sein.
Schadstoffarmut: Alle Komponenten müssen frei von
bioziden Wirkstoffen im Film- und Topfschutz (Film- und
Topfkonservierung) sein.
Recycling: Dämmstoffe dürfen keine halogenierten
Treibmittel (z. B. HFKW) oder verbotenen
Flammschutzmittel (z. B. HBCD) enthalten.
Nachweis: Der gültige Zertifizierungsnachweis (Urkunde
„Blauer Engel“) oder ein gleichwertiger Nachweis der
Kriterien-Einhaltung ist mit dem Angebot vorzulegen.
8. Ausführungshinweis:
Unterer Systemabschluss über Geländeoberkante ohne
Sockelausbildung
Technische Vorbemerkungen WDVS
Technische Vorbemerkungen Vorhangfassade Holz 1. Allgemeine Bestimmungen & Normen
Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der
Technik, den gesetzlichen Vorschriften sowie den
einschlägigen Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung
zu erfolgen. Insbesondere sind zu beachten:
VOB Teil C: Insbesondere DIN 18351 (Fassadenarbeiten)
und DIN 18334 (Zimmer- und Holzbauarbeiten).
DIN 18516-1: Außenwandbekleidungen, hinterlüftet Teil
1: Anforderungen, Prüfgrundsätze.
DIN 68800: Holzschutz (insb. Teil 2: Vorbeugende
bauliche Maßnahmen im Hochbau).
DIN 4102 / DIN EN 13501: Brandverhalten von Baustoffen
und Bauteilen.
DIN 4108: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in
Gebäuden.
2. Konstruktiver Aufbau & Systemanforderungen
Die Fassade ist als mehrschaliges, vorgehängtes und
hinterlüftetes System (VHF) auszuführen.
Hinterlüftung: Der freie Belüftungsquerschnitt zwischen
Dämmebene/Unterdeckung und Holzbekleidung muss
durchgehend mindestens 40 mm betragen. Zuluftöffnungen
am Sockel sowie Abluftöffnungen am Dachrand sind in
ausreichender Dimensionierung (nach DIN 18516-1) zu
planen und mit Insektenschutzgittern auszuführen.
Unterkonstruktion (UK): aus Edelstahl
Wärmedämmung: Einbau einer lückenlosen, formstabilen
Fassadendämmplatte (z.B. Mineralwolle nach DIN EN
13162). Die Befestigung erfolgt mechanisch mittels vom
Dämmstoffhersteller zugelassener Dübel/Halter.
Fassadenbahn / Unterdeckung: Bei offenen Fugen in der
Holzbekleidung ist eine UV-beständige, diffusionsoffene
und winddichte Fassadenbahn über der Dämmung
vorzusehen.
3. Anforderungen an die Holzbekleidung (Material &
Montage)
Holzart und Qualität: Europäische Lärche, Profilbretter
der Qualitätsklasse A nach DIN EN 14519
Profilierung: Profilholz mit Wechselfalz ( Maße 20 mm
x 60 mm) als Fassadenprofil mit einer definierten
Sichtfuge von 5 mm, wodurch eine strukturierte,
geradlinige Schattenoptik entsteht.
Befestigungsmittel: Alle sichtbaren oder verdeckten
Befestigungsmittel (Schrauben, Klammern, Nägel) müssen
zwingend aus Edelstahl A2 bestehen, um Korrosionsspuren
und Verfärbungen auf dem Holz zu vermeiden.
Fugen & Bauteilbewegung: Zwischen den Holzprofilen ist
ein ausreichendes Spiel für das natürliche Quell- und
Schwindverhalten des Holzes einzuplanen (insbesondere
bei Nut-Feder-Verbindungen).
4. Prüfpflichten des Auftragnehmers (AN)
Der Auftragnehmer hat den Untergrund vor Beginn der
Arbeiten auf seine Eignung hin zu überprüfen. Mängel
(z.B. größere Unebenheiten des Mauerwerks, mangelnde
Tragfähigkeit, Feuchtigkeit im Untergrund) sind dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen
(Bedenkenanmeldung nach VOB/B § 4 Abs. 3).
6. Nebenleistungen und Besondere Leistungen (VOB)
In den Einheitspreisen enthalten (Nebenleistungen):
Vorhalten der üblichen Werkzeuge, Einmessen der
Unterkonstruktion nach den Hauptachsen,
stichprobenartige Prüfung der Holzfeuchte.
Gesondert zu vergütende Leistungen (Besondere
Leistungen): Erstellung von statischen Nachweisen für
die Unterkonstruktion und Verankerung, Erstellung von
Werk- und Detailplänen (z.B. für Fensterlaibungen und
Attikaanschlüsse).
Technische Vorbemerkungen Vorhangfassade Holz
01 Bauabschnitt 1
01
Bauabschnitt 1
01.01 Typ A - Haus 51a
01.01
Typ A - Haus 51a
01.02 Typ A - Haus 51b
01.02
Typ A - Haus 51b
01.03 Typ C - Haus 49
01.03
Typ C - Haus 49
01.04 Typ D - Haus 47
01.04
Typ D - Haus 47
01.05 Typ D - Haus 51
01.05
Typ D - Haus 51
01.06 Typ E - Haus 45
01.06
Typ E - Haus 45
01.07 Typ B - Haus 51c
01.07
Typ B - Haus 51c
01.08 Typ C - Haus 51d
01.08
Typ C - Haus 51d
01.09 Typ D - Haus 53
01.09
Typ D - Haus 53
01.10 Typ D - Haus 55
01.10
Typ D - Haus 55
01.11 Typ F - Haus 51e
01.11
Typ F - Haus 51e