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Bill of Quantities
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Unit price EUR
Net total EUR
Technische Vorbemerkungen ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINE HINWEISE
Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann
vergütet, wenn Sie vor Beginn vereinbart werden. Die
Stundennachweise sind täglich zu führen und innerhalb
von 3 Werktagen zur Bestätigung vorzulegen.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und
gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im
Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen
Leistungen die ATV DIN 18451 (VOB/C).
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt
auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis
fehlerhaft (Zum Bsp. durch Rechen- oder Eingabefehler)
ist.
Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für
nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der
Ausführung anzubieten, versäumt er dies, setzt der
Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen
ein, falls es sich um noch nicht beschriebene
Leistungen handelt.
Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den
Abrechnungshinweisen oder im
Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die
Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C).
Werden unter 2.1 - Geltungsbereich der
Ausführungsgrundlage - Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen der VOB/C (DIN 18299 ff) genannt,
so gelten die in diesen aufgeführten DIN bzw. DIN EN
ohne besondere Erwähnung als Ausführungsgrundlage,
Leistungs- und Gütebestimmungen.
Eventualpositionen bzw. Bedarfspositionen werden nur
auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung des
Auftraggebers ausgeführt.
Über die Ausführung von Alternativpositionen ist
rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen. Mit seiner
Unterschrift unter sein Angebot erkennt der
Auftragnehmer an, dass diese Regelungen
Vertragsbestandteil werden.
2. BESONDERE HINWEISE
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung grundsätzlich aus den DIN EN
12180, DIN EN 12811, Schutzgerüste nach DIN 4420-1.
2.2 Vorleistung und Baufreiheit
Es wird tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im
Bereich von +/- 25 cm bereitgestellt. Bedenken
hinsichtlich des Untergrundes, der vorgesehenen
Ausführung und der Möglichkeit der Verankerung und
Abstützung sind dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen.
2.3 Baustelleneinrichtung
Sofern keine gesonderte Positionen ausgeschrieben sind,
sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber
gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise
einzurechnen. Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist
Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
2.4 Kostenabgrenzung
Das Abstützen der Gerüste über Lichtschächte ist mit
den Einheitspreisen abgegolten.
2.5 Abfallbeseitigung
Die Abfallbeseitigung erfolgt durch den AN
eigenverantwortlich.
2.6 Verbindung zu anderen Gewerken
In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen
Bedingungen und Zeitabläufe der Gewerke zu beachten.
2.7 Allgemeine Angaben zur Bauausführung
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben,
verpflichtet sich der Auftragnehmer vor der Ausführung
der Leistung, sich vor Ort mit dem Auftraggeber
abzustimmen, um den Gerüstaufbau nach Belangen der am
Bau Beteiligten zu gewährleisten.
Die folgenden Forderungen sind mit den Einheitspreisen
abgegolten. Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe an
Ort und Stelle über mögliche Erschwernisse beim
Transport der Aufstellen der Gerüste, sowie über die
Geländebeschaffenheit und der Ausdehnung
des Gebäudes ein Bild zu machen.
Kleine Unebenheiten sind auszugleichen. Über die
gesamte Standzeit der Gerüste ist der Auftragnehmer
verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabständen die Gerüste
und die Verankerungen auf ihre Vollständigkeit und
Sicherheit durch Augenschein zu überprüfen.
Alle Gebühren für bauaufsichtliche Genehmigungen und
Abnahmen der Gerüste trägt der AN. Eingänge,
Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen
Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstlagen
freizuhalten.
Werden mehrere Wandflächen eingerüstet, so sind
grundsätzlich in jeder Belagsebene Übergänge an den
Ecken vorzusehen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben,
erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen
technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist
es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem
Auftraggeber oder dessen Vertreter im Punkt
Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen
Bauteilen abzustimmen.
Die Verankerung ist so zu wählen, dass die
Verankerungstechnik und das Schliessen der
Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des
Bauteilelementes abgestimmt ist. Eine zusätzliche
Vergütung für das Schliessen der Ankerlöcher erfolgt
nicht.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wir
Vordächer, Dachterrassen und Flachdächer erstellt, hat
der AN dafür zu sorgen, das die wasserführende
Eindichtung durch die Gerüstbelastung nicht perforiert
bzw. beschädigt wird.
Diese Flächen dürfen nur
im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden. Im
Zweifel ist die Bauleitung zu informieren.
2.8 Besondere Angaben zur Bauausführung
Der Abstand des Gerüst wird mit einem Abstand von ca.
48 cm zur Fassade aufgebaut. In diesem Bauzustand wird
das Gerüst zur Fassadenseite zusätzlich mit einem
dreiteiligen Seitenschutz versehen. Während der
Dämmarbeiten (Dämmstärke 18 cm) wird lagenweise dieser
innenliegende Seitenschutz abgebaut, somit dann der
erforderliche Abstand von 30 cm erreicht wird.
2.9 Besondere Angaben zur Baustelle
Die Gerüste sind in einer Frist von 5 Tagen nach
Freimeldung durch die Bauleitung vom Auftragnehmer
abzubauen und von der Baustelle abzutransportieren.
2.10 Besondere Angaben zur Baustelle
Das Anbringen von Reklamebannern an Gerüsten, Bauzäunen
und sonstigen Baustelleneinrichtungen ist ausdrücklich
verboten.
3. Abrechnungshinweise
Die Abrechnungsfläche entspricht der äußeren Ansicht
des Gerüstes.
Technische Vorbemerkungen
01 Bauabschnitt 1
01
Bauabschnitt 1
01.01 Typ A - Haus 51a
01.01
Typ A - Haus 51a
01.02 Typ A - Haus 51b
01.02
Typ A - Haus 51b
01.03 Typ C - Haus 49
01.03
Typ C - Haus 49
01.04 Typ D - Haus 47
01.04
Typ D - Haus 47
01.05 Typ D - Haus 51
01.05
Typ D - Haus 51
01.06 Typ E - Haus 45
01.06
Typ E - Haus 45
01.07 Typ B - Haus 51c
01.07
Typ B - Haus 51c
01.08 Typ C - Haus 51d
01.08
Typ C - Haus 51d
01.09 Typ D - Haus 53
01.09
Typ D - Haus 53
01.10 Typ D - Haus 55
01.10
Typ D - Haus 55
01.11 Typ F - Haus 51e
01.11
Typ F - Haus 51e