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Bill of Quantities
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Unit price EUR
Net total EUR
Technische Vorbemerkungen Die nachfolgenden technischen Vorbemerkungen gelten
ergänzend zu den Allgemeinen Vorbemerkungen, den
Ausführungsplänen sowie den bauphysikalischen
Nachweisen des Projektes „Urbanes Dorf
Schmetterlingsgärten Güldenwerth“.
Allgemeines und Ausführungsgrundlage
Sämtliche Estrich-, Fertigteilestrich-, Ausgleichs- und
Instandsetzungsarbeiten sind nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen
DIN-/EN-Normen, den bauaufsichtlichen
Verwendbarkeitsnachweisen sowie den
Verarbeitungsrichtlinien des jeweils angebotenen
Systems auszuführen. Insbesondere sind, soweit für die
jeweilige Leistung einschlägig, DIN 18353, DIN 18560,
DIN 18202, DIN 4109, DIN 18534 und DIN 18533 zu
beachten. Maßgebend sind die zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassungen.
Systemaufbau / Produktneutralität
Vorgesehen ist in den entsprechend bezeichneten
Bereichen ein trockener Fußbodenaufbau aus einer
mineralischen Ausgleichsschüttung und einem
Fertigteilestrich aus Gipsfaserplatten. Sämtliche
eingesetzten Komponenten müssen für die gemeinsame
Verwendung geeignet und vom jeweiligen Hersteller bzw.
Systemanbieter hierfür freigegeben sein. Bei Verwendung
von Komponenten unterschiedlicher Hersteller hat der AN
vor Ausführung die technische Verträglichkeit und
Funktionsfähigkeit des gesamten Aufbaus nachzuweisen.
Herstellerbezogene Angaben in der Ausschreibung dienen
ausschließlich der Beschreibung der geforderten
technischen Qualität; technisch gleichwertige Systeme
sind zulässig.
Prüfung des Untergrundes
Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Untergründe auf
Tragfähigkeit, Festigkeit, Ebenheit, Restfeuchte,
Sauberkeit sowie auf ihre Eignung zur Aufnahme des
vorgesehenen Fußbodenaufbaus zu prüfen. Lose, federnde,
nicht ausreichend tragfähige oder sonstige ungeeignete
Bereiche sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich
anzuzeigen. Die Lage vorhandener Leitungen, Rohre,
Durchdringungen und sonstiger Installationen ist vor
Einbringen der Schüttungen zu kontrollieren. Die
Herstellerunterlagen der vorgesehenen
Ausgleichsschüttung verlangen ebenfalls eine Prüfung
von Restfeuchte, Tragfähigkeit und Installationsführung
vor Beginn der Arbeiten.
Höhen und Meterriss
Die erforderlichen Aufbauhöhen sind anhand der
Ausführungsplanung, des Meterrisses und der
vorgesehenen Fertigfußbodenhöhen eigenverantwortlich zu
prüfen. Unterschiede der Bodenbelagsdicken in den
einzelnen Räumen sind zu berücksichtigen. Alle
Übergänge zwischen unterschiedlichen Bodenbelägen,
Türschwellen, bodentiefen Fenstern und sonstigen
Einbauteilen sind höhengleich bzw. gemäß Planung
auszubilden. Vor Beginn der Arbeiten sind erkennbare
Abweichungen der Rohbodenhöhen der Bauleitung
mitzuteilen.
Mineralische Ausgleichsschüttung
Die Ausgleichsschüttung ist eben, hohlraumfrei und
entsprechend den vorgesehenen Aufbauhöhen einzubauen.
Vorgesehen ist eine nicht brennbare mineralische
Schüttung mit Brandverhalten A1, Körnung ca. 13 mm und
einer Schüttdichte von ca. 600 kg/m³ oder technisch
gleichwertig. Die Referenzschüttung ist für Einbauhöhen
von 10 bis 200 mm vorgesehen. Über
Installationsleitungen sowie an der dünnsten Stelle ist
eine ausreichende Mindestüberdeckung entsprechend der
Systemzulassung einzuhalten.
Die Schüttung darf vor der erforderlichen Verdichtung
nicht unkontrolliert begangen werden. Bei größeren
Schütthöhen sind die besonderen Anforderungen des
angebotenen Systems an Abdeckung, Verdichtung und
gegebenenfalls lagenweisen Einbau einzuhalten. Bei der
zugrunde gelegten Referenzschüttung ist oberhalb von 60
mm eine gesonderte mechanische Verdichtung vorgesehen;
die maximale Schütthöhe in einem Arbeitsgang beträgt
100 mm.
Riesel- und Feuchteschutz
Auf Holzuntergründen ist unter losen Schüttungen ein
geeigneter, diffusionsoffener Rieselschutz mit
ausreichend überlappten Stößen einzubauen und an
aufgehenden Bauteilen hochzuführen. Auf
Holzbalkendecken dürfen dampfdichte Folien nur
verwendet werden, wenn dies bauphysikalisch
ausdrücklich vorgesehen ist. Die Herstellerunterlagen
des Fertigteilestrichsystems sehen auf Holzbalkendecken
ausdrücklich einen diffusionsoffenen Rieselschutz vor.
Bei Massivdecken sind erforderliche Maßnahmen zum
Schutz des Bodenaufbaus vor Rest- bzw. Bodenfeuchte
entsprechend der vorhandenen Konstruktion und Planung
auszuführen. Bei erdberührten Bauteilen sind
erforderliche Abdichtungen gemäß DIN 18533 zu
berücksichtigen.
Randdämmstreifen / Schallbrücken
Fertigteilestrichflächen sind vollständig von Wänden,
Stützen, Zargen, Rohrleitungen und sonstigen
aufgehenden Bauteilen zu entkoppeln. Hierzu sind
umlaufend geeignete, formstabile Randdämmstreifen,
vorzugsweise aus nicht brennbarer Mineralwolle,
einzubauen. Bei Ausgleichsschüttungen sind die
Randdämmstreifen entsprechend dem vorgesehenen System
nach Herstellung der Schüttung und vor Verlegung des
Fertigteilestrichs anzuordnen. Sie dürfen erst nach
Herstellung des Oberbelages abgeschnitten werden.
Der Schallschutznachweis verlangt ausdrücklich eine
schallbrückenfreie Ausführung und vollständige
Entkopplung des Estrichs von den seitlichen Wänden.
Fertigteilestrich
Der Fertigteilestrich ist als monolithisches
Gipsfaser-Fertigteilestrichelement mit einer Dicke von
ca. 18 mm oder technisch gleichwertig auszuführen. Die
Elemente sind im Verband ohne Kreuzfugen zu verlegen.
Der Fugenversatz muss mindestens 200 mm betragen. Die
Elementstöße sind entsprechend dem angebotenen System
vollflächig bzw. im Stufenfalz zu verkleben und
zusätzlich mechanisch durch geeignete Schrauben oder
Klammern zu sichern. Beim Referenzsystem beträgt der
Abstand der Befestigungsmittel maximal 300 mm.
Türdurchgänge und Anschlüsse
Fertigteilestrich ist in Türdurchgängen nach
Möglichkeit durchgehend zu verlegen. Erforderliche
Stöße sind entsprechend dem zugelassenen System
kraftschlüssig zu hinterlegen bzw. zu verstärken.
Anschlüsse an Türschwellen und Unterbauprofile sind so
auszubilden, dass keine Hohlstellen oder Schallbrücken
entstehen. Die Höhen der bereits vorgesehenen
Komposit-Unterbauprofile an Türen sind auf den
vollständigen Bodenaufbau einschließlich Oberbelag
abzustimmen.
Schalltechnische Anforderungen
Der bestehende Schallschutz darf durch die Arbeiten
nicht verschlechtert werden. Der aktuelle
Schallschutznachweis fordert für die
Wohnungstrenndecken R'w = 54 dB und L'n,w = 53 dB. Der
dort rechnerisch nachgewiesene Aufbau basiert
allerdings noch auf 45 mm schwimmendem Zementestrich
auf 20 mm Trittschalldämmung.
Bei Ausführung des nun vorgesehenen
Fertigteilestrich-/Schüttungsaufbaus ist daher vor
Ausführung ein geeigneter schalltechnischer Nachweis
für den tatsächlich angebotenen Gesamtaufbau
vorzulegen, sofern der bauphysikalische Nachweis nicht
vorher entsprechend fortgeschrieben wird.
Feuchträume / Badezimmer
Gipsfaser-Fertigteilestrich darf in Badezimmern nur
eingesetzt werden, wenn für das angebotene System ein
Nachweis für die jeweilige Wassereinwirkungsklasse
vorliegt. Das zugrunde gelegte Referenzsystem ist für
häusliche Feuchträume bis W1-I vorgesehen; die
Estrichoberfläche ist hierbei durch eine geeignete
Abdichtung gegen Durchfeuchtung zu schützen.
Die Abdichtungsarbeiten nach DIN 18534 sind
entsprechend der gewerkeweisen Zuordnung auszuführen
und mit dem Fliesenleger bzw. Bodenleger abzustimmen.
Bereiche mit höherer Wassereinwirkung dürfen nur mit
ausdrücklichem Systemnachweis ausgeführt werden. In den
Badezimmern sind im EG und OG Bodenfliesen, im
Dachgeschoss ein elastischer Bodenbelag vorgesehen.
Oberflächen und Folgegewerke
Fertige Estrichflächen sind eben, fest, sauber und für
die Aufnahme der vorgesehenen Bodenbeläge herzustellen.
Erforderliche Oberflächenvorbereitungen sind auf den
jeweiligen Folgeaufbau abzustimmen. Bei elastischen
Dünnbelägen verlangt das zugrunde gelegte
Fertigteilestrichsystem nach dem Schließen der
Plattenstöße eine vollflächige Feinspachtelung von etwa
2 mm; bei keramischen Belägen bzw. geeigneten
Parkettaufbauten ist diese systembedingt nicht zwingend
erforderlich.
Soweit Feinspachtelungen in anderen Gewerken
ausgeschrieben sind, sind diese nicht doppelt
einzukalkulieren.
Bestandsestrich im Kellergeschoss
Im Kellergeschoss bleiben die vorhandenen
Estrichflächen grundsätzlich erhalten. Gemäß aktueller
Baubeschreibung sind Fehlstellen im Bestandsestrich
auszubessern.
Beschädigungen, Ausbrüche und Risse sind nach den
entsprechenden LV-Positionen instand zu setzen. Risse
und Übergänge zu ergänzten Flächen sind kraftschlüssig
zu verharzen, erforderlichenfalls zu verklammern und
die frische Harzoberfläche für nachfolgende
Beschichtungen bzw. Spachtelungen mit geeignetem
Quarzsand abzustreuen. Die Kellerpläne weisen unter
anderem Waschküche, Fahrradkeller und Haustechnik mit
vorhandenem Estrich aus.
Schadstoffe / Bestandsflächen
Vor jeglichem Schleifen, Fräsen, Bohren, Stemmen oder
sonstigem mechanischen Bearbeiten vorhandener Estrich-
und Bodenflächen ist das vorliegende Schadstoffkataster
zu beachten. Im Bestand wurden asbesthaltige
Steinholzestriche sowie teilweise asbesthaltige
Bodenplatten und Kleber festgestellt. Das
Schadstoffkataster weist asbesthaltige
Steinholzestriche in den Gebäuden 4755 im EG und OG
sowie im Gebäude 45 im EG und DG aus.
Die Entfernung oder Bearbeitung schadstoffhaltiger
Baustoffe ist nicht Bestandteil der normalen
Estricharbeiten, sofern diese nicht ausdrücklich in
einer gesonderten Position beschrieben ist. Arbeiten
dürfen in diesen Bereichen erst nach Freigabe durch den
AG bzw. nach abgeschlossener Schadstoffsanierung
erfolgen. Die Schadstoffsanierung erfolgt durch den AG.
Koordination mit anderen Gewerken
Der AN hat seine Arbeiten insbesondere mit den Gewerken
Schadstoffsanierung/Abbruch, Rohbau, Trockenbau, HLS,
Fenster-/Türbau, Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten
abzustimmen. Installationen müssen vor dem Einbringen
der Schüttung endgültig lagegesichert sein. Anschlüsse
an Türschwellen, bodentiefe Elemente,
Sanitärinstallationen und Durchdringungen sind vor
Ausführung zu koordinieren.
Schutz der fertigen Leistungen
Fertiggestellte Schüttungs- und Estrichflächen sind bis
zur Übergabe gegen Beschädigung, Verschmutzung und
unzulässige Feuchtigkeit zu schützen. Die vom
Systemhersteller angegebenen Abbinde- bzw.
Belastungszeiten sind einzuhalten. Beschädigungen aus
dem eigenen Arbeitsablauf sind ohne gesonderte
Vergütung fachgerecht zu beseitigen.
Nachweise und Dokumentation
Auf Verlangen des AG sind vor Ausführung
Produktdatenblätter, CE-/Leistungserklärungen,
Systemfreigaben, bauphysikalische Nachweise und
Verarbeitungsrichtlinien vorzulegen. Bei einem vom
beschriebenen Referenzaufbau abweichenden System ist
die technische Gleichwertigkeit hinsichtlich
Tragfähigkeit, Aufbauhöhe, Brandverhalten, Schall- und
Feuchteschutz durch den AN nachzuweisen.
Technische Vorbemerkungen
01 Bauabschnitt 1
01
Bauabschnitt 1
01.01 Typ A - Haus 51a
01.01
Typ A - Haus 51a
01.02 Typ A - Haus 51b
01.02
Typ A - Haus 51b
01.03 Typ C - Haus 49
01.03
Typ C - Haus 49
01.04 Typ D - Haus 47
01.04
Typ D - Haus 47
01.05 Typ D - Haus 51
01.05
Typ D - Haus 51
01.06 Typ E - Haus 45
01.06
Typ E - Haus 45
01.07 Typ B - Haus 51c
01.07
Typ B - Haus 51c
01.08 Typ C - Haus 51d
01.08
Typ C - Haus 51d
01.09 Typ D - Haus 53
01.09
Typ D - Haus 53
01.10 Typ D - Haus 55
01.10
Typ D - Haus 55
01.11 Typ F - Haus 51e
01.11
Typ F - Haus 51e