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01 LV Vermessungsarbeiten
01
LV Vermessungsarbeiten
Vertragstexte: 1. Ausschreibungsbedingungen 1. Ausschreibungsbedingungen
1.1 Die Ausschreibung ist beschränkt, die Vergabe erfolgt freihändig
1.2 Arbeitsgemeinschaften oder gemeinschaftliche Bieter können sich an der Ausschreibung beteiligen. Sie haben dem Angebot nachstehende Unterlagen beizugeben:
- Verzeichnis der Mitglieder,
- Angaben der Beteiligungsverhältnisse,
- gemeinsamen Vertreter (Bevollmächtigte),
- rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung, dass der Bevollmächtigte berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten, ohne Einschränkungen Zahlungen für diese entgegenzunehmen
- aus dieser Erklärung muss zudem hervorgehen, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch für die vertraglich festgelegte Abwicklung des Bauvorhabens bis zum völligen Abschluss der Bauleistung haften,
1.3 Enthalten die Anfrageunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber oder den Planer vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
1.4 Bieter, die sich in unzulässiger Art und Weise am Wettbewerb beteiligen, können ausgeschlossen werden
1.5 Für das Angebot sind nur die Blankettseiten der Anfrage zu verwenden. Änderungen oder Streichungen können zum Ausschluß führen. Alternative Angebote sind zulässig und sind zusätzlich schriftlich einzureichen.
1.6 Die Angebote müssen vollständig sein, unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Die Eintragungen müssen eindeutig und dokumentenecht sein.
1.7 Stimmt der Gesamtbetrag einer Position nicht mit dem Produkt des Einheitspreises überein, so gilt der Einheitspreis.
1.8 Für die Auftragserteilung sind vom Bieter folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ggf. durch Nennung von Referenzen,
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle des Handelsregisters oder gleichwertig,
- Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft.
1.9 Dem Angebot sind ausreichende Produktbeschreibungen, Prospekte und technische Dokumentationen (auch Skizzen) und ggf. Prüfbescheinigungen beizufügen mit denen die Art und die Eigenschaften der angebotenen Produkte zuverlässig erkennbar sind.
1.10 Wesentliche Abweichungen der angebotenen Produkte sind gesondert schriftlich zum Angebot zu erklären. Fehlen diese Erklärungen, so geht der Auftraggeber davon aus, dass das angebotene Produkt der Ausschreibungsspezifikation entspricht.
1.11 Die Vergabe kann in Einzellosen an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag erfolgen. Wenn keine zusätzlichen Einschränkungen im Angebot enthalten sind gelten die Losendpreise für sich als selbständige Angebote.
Vertragstexte: 1. Ausschreibungsbedingungen
Vertragstexte: 2. Allgemeine Vertragsbedingungen 2. Allgemeine Vertragsbedingungen
2.1 Vorschriften
Für die Leistungen des nachfolgenden Gewerks gelten die VOB Teil C
Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachfolgend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e.V. (incl. DIN-VDE-Normen),
2.2 Einheitspreise
Die dem Auftrag zugrundeliegenden Einheitspreise sind Festpreise bis zum Bauende. In den Einheitspreisen oder Pauschalpreisen ist alles inbegriffen, was zur vollständigen und ordnungsgemäßen Ausführung oder Lieferung erforderlich ist.
Alle Nebenleistungen, nach den entsprechenden "Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen" (Teil C der VOB) und die in den Vorbemerkungen genannten Leistungen, auch wenn diese nach VOB gesonderte Leistungen darstellen, sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
2.3 Zusatzleistungen/Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher durch den AG ausdrücklich angeordnet wurden. Vor Ausführung zusätzlicher oder geänderter Leistungen sind diese anzumelden und durch ausführliche, kostenlose Nachtragsangebote zu belegen.
2.4 Arbeitssicherheit
Spätestens 14 Tage vor Baubeginn hat der AN seine baustellenspezifische Gefährdungsbeurteilung dem AG vorzulegen. Der Unternehmer hat mit seinen auf der Baustelle tätigen Mitarbeitern und Nachunternehmern Sicherheitsunterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1 durchzuführen und zu dokumentieren. Die Nachweise der Unterweisungen sind fortlaufend und zeitnah vorzulegen. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wir hiermit besonders hingewiesen.
An dieser Stelle verweisen wir zusätzlich auf die Dokumente "ABO Wind Selbstauskunft zum Arbeits- und Umweltschutz für Fremdfirmen" sowie "Richtlinie zum Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz für Fremdfirmen", welche auch Vertragsbestandteil werden.
2.5 Aufmaß und Abrechnung
Für die Abrechnung wird auf § 14 VOB/B (gemeinsame Aufmaßerstellung) verwiesen. Das Aufmaß wird von der Projektleitung Bau und der Auftragnehmer gemeinsam erstellt. Bei Änderungen der Bauausführung (durch Anordnungen des AG) ist in jedem Fall eine gemeinsame Leistungsfeststellung durchzuführen.
Die Feststellung (Aufmaßtermin) ist durch den AN rechtzeitig zu beantragen.
Die Massenberechnung ist dem Auftraggeber zweifach zur Prüfung vorzulegen.
Seit dem 01.01.2025 besteht in Deutschland die Pflicht, Rechnungen in Form von elektronischen Datensätzen empfangen und verarbeiten zu können.
Wir akzeptieren die Formate ZUGFeRD 2.2 und XRechnung 3.0 sowie alle vorherigen Versionen dieser Formate.
Vertragstexte: 2. Allgemeine Vertragsbedingungen
Vertragstexte: 3. Allgemeine Beschreibung 3. Allgemeine Beschreibung
Die ABO Energy KGaA mit Sitz in Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, plant den Bau einer netzgebundenen Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche in der Gemarkung der Kleinstadt Karbach (PLZ 97842). Der Standort liegt im Main-Spessart, Bayern, in der Gemeinde Karbach. Den genauen Standort entnehmen Sie bitte dem CTMP (Projektstandort im Anhang) .Die installierte Leistung wird 15,09 MWp betragen.
Projektstandort
Der PV-Park liegt nordöstlich von Marktheidenfeld und südwestlich der Stadt Urspringen. Er ist von der A3 über die Ausfahrt 65 sowie die B8 in Richtung Altfeld nach etwa 11 km erreichbar. Der Standort verfügt über eine asphaltierte Zufahrt zur Urspringer Straße, die bereits als Anbindung genutzt wird.
Der Standort des Parks befindet sich im Offenland auf privaten landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Der PV-Park liegt Luftlinie ca. 13 Km entfernt vom Netzverknüpfungspunkt. Durch die Projektfläche verläuft eine Gasleitung und weitere Fremdleitungen (s. beiliegender Pläne). Die Darstellungen in der Zeichnung wurden sorgfältig geprüft, sind jedoch als rein indikativ zu werten und vom AN vor Ort nochmals eigenständig und eigenverantwortlich zu überprüfen.
Vertragstexte: 3. Allgemeine Beschreibung
Vertragstexte: 4. Anlagen und Pläne 4. Anlagen und Pläne
Anlage 01 Projektstandort
Anlage 02 Bauzeitenplan
Anlage 03 Pläne
Vertragstexte: 4. Anlagen und Pläne
01.01 Leistungsverzeichnis für auszuführende Arbeiten
01.01
Leistungsverzeichnis für auszuführende Arbeiten