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Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Der AN hat die Angaben des LVs mit den Gegebenheiten des Bauwerks zu vergleichen und Unstimmigkeiten mit der Bauleitung zu klären.
Massenangaben sind durch den AN zu überprüfen. Alle Positionen verstehen sich inkl. Material-, Lohn-, Transport- und Einbaukosten sowie anfallende Gebühren. Alle beschriebenen Leistungen werden komplett funktionsfertig und betriebsbereit bzw. als Grundlage für das Nachfolgegewerk übergeben, inkl. aller erforderlichen Materialkosten sowie Vor- und Nacharbeiten.
Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter von allen preisbildenden Faktoren in Kenntnis zu setzen und diese im Angebot vollständig zu berücksichtigen. Dies gilt auch für mögliche Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen. Auskünfte hat sich der Bieter bei dem Verfasser der Ausschreibungsunterlagen eigenverantwortlich einzuholen. Er ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe umfassende Ortskenntnisse durch Besichtigung des Grundstücks bzw. der Baustelle zu verschaffen. Verstöße gegen diese Verpflichtung berechtigen den Bieter nicht zu Nachforderungen. Auf offensichtliche Unvollständigkeiten der Leistungsbeschreibung, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Positionen und Vollständigkeit der Beschreibung der einzelnen Positionen, hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes hinzuweisen und ergänzend anzubieten.
Die verbindlich vorgegebenen Montagezeiträume und die Inbetriebnahmen der Anlagen sind mit ALDI Nord abzustimmen.
Abweichungen vom vorgegebenen Leistungsverzeichnis sind zulässig, sofern der Bieter die Gleichwertigkeit angemessen und belastbar darlegt. Die Anlagen sind als Eigenverbrauchsanlagen aufzubauen.
Das Angebot ist über Cosuno einzureichen.
Bei Auftrag und in zugehöriger Vereinbarung wird ein Abzug für die Bauleistungsversicherung in Höhe von 0,3 % der geprüften Brutto-Abrechnungssumme, mit einem Selbstbehalt von 2.500,00 € pro Schadensfall, zu Lasten des Auftragnehmers vereinbart.
Vorbemerkungen
Koordination Koordination
Der Ablauf der Arbeiten ist mit der Bauleitung bzw. der Projektleitung zu koordinieren. Insbesondere ist im Rahmen der Planungen eine Abstimmung mit allen tangierenden Gewerken (z.B. Dachabdichtung, Elektro, Blitzschutz, Statik, etc.) vorzunehmen. Der laufende Betrieb des LZ bzw. der Baustellenbetrieb darf unter keinen Umständen behindert werden. Über ggf. notwendige Umschaltungen an der Bestandsanlage ist die Bauleitung, die Projektleitung und Leitung LZ rechtzeitig zu informieren. Sie sind in jedem Fall außerhalb der Betriebszeiten durchzuführen.
Der AN stellt den verantwortlichen Fachbauleiters entsprechend der LBO. Der Bauleiter ist im Auftragsfalle zu benennen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Koordination
Arbeitsschutz Arbeitsschutz
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind jederzeit einzuhalten. Vor Aufnahme der Arbeiten ist ein Arbeitssicherheitskonzept vorzulegen und ggf. mit dem SiGeKo abzustimmen.
Mit der Montageplanung ist eine objektspezifische Gefährdungsbeurteilung nach § 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes auszuarbeiten und beizufügen.
Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung zu ergreifen. Die Kennzeichnung und Absperrung der Baustelle ist nach den
einschlägigen Bestimmungen vorzunehmen. Von unmittelbaren und mittelbaren Schäden aus der Unterlassung solcher Maßnahmen stellt der AN den AG frei.
Die Baustelle ist nach UVV und BGV abzusichern, insbesondere sind Maßnahmen zur Absturzsicherung zu ergreifen.
Arbeitsschutz
Versicherung Versicherung
Der AN schließt eine Montageversicherung für Photovoltaik-Dach- und Fassadenanlagen mit einem Einzelwert/Neuwert bis 1.000.000,00 EUR ab. Die Versicherung umfasst sämtliche Schäden an der versicherten Anlage, die vor der Übergabe an den AG eintreten, insbesondere durch z.B. menschliches Versagen (Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bearbeitungsfehler in der Werkstatt, fehlerhafte Montage), technisches Versagen (Werkstofffehler, mangelhafte Konstruktion oder Planung) und von außen kommende Gefahren (Brand, Blitz, Explosion, Hagel, Sturm, Frost, Eisgang, Hochwasser, Erdrutsch, -beben, Diebstahl, Beschädigung durch Dritte).
Der AN ist verpflichtet, noch vor Baubeginn für die Dauer der Bauzeit den Abschluss oder das Bestehen folgender Versicherungen auf eigene Rechnung nachzuweisen: Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen im Einzelfall:
Bei einem Auftragsvolumen bis einschl. € 5,0 Mio.
· Personenschäden: € 3,0 Mio.,
· Sach- und Vermögensschäden: € 3,0 Mio.
Bei einem Auftragsvolumen größer € 5,0 Mio.
· Personenschäden: € 10,0 Mio.
· Sach- und Vermögensschäden € 10,0 Mio.
Die Versicherungssummen dürfen pro Versicherungsjahr höchstens auf das 2-fache der vorgenannten Versicherungssummen begrenzt sein.
Versicherung
Fertigstellungstermin Fertigstellungstermin
Der Fertigstellungstermin für die zuschaltbereite PV-Anlage wird auf den 01.06.2026 festgelegt.
Fertigstellungstermin
Nachweis technische Gleichwertigkeit Nachweis technische Gleichwertigkeit
Bei einer Abweichung der ausgeschriebenen Produktqualität hat der Bieter die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Nachweis technische Gleichwertigkeit
allgemein anerkannte Regeln der Technik allgemein anerkannte Regeln der Technik
Dieses Leistungsverzeichnis setzt voraus, dass sämtliche ausgeführten Leistungen unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRDT) erfolgen. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle relevanten technischen Standards, Normen und einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Anwendungsbereiche einzuhalten, zu beachten und anzuwenden. Ziel ist es, Sicherheit, Funktionsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Qualität der Leistungen dauerhaft zu gewährleisten sowie Haftungs- und Rechtsrisiken beider Vertragsparteien auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
Hinweise zur Anwendung
Die aRDT umfassen alle geltenden Normen, technischen Regeln, einschlägigen Rechtsvorschriften sowie anwendungsbezogene fachliche Empfehlungen.
Abweichungen von den aRDT bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin/des Auftraggebers, es sei denn, gesetzliche Vorgaben schreiben zwingend etwas anderes vor.
Bei Unklarheiten oder widersprüchlichen Anforderungen sind die geltenden Normen maßgeblich; im Zweifelsfall ist frühzeitig eine Abstimmung zwischen Auftraggeberin/Auftraggeber und Auftragnehmerin/Auftragnehmer herbeizuführen.
Dokumentation: Alle relevanten Nachweise, Prüfberichte und Zertifikate, die die Einhaltung der aRDT belegen, sind gemäß vertraglicher Vorgabe zu führen und auf Verlangen vorzulegen.
Geltungsbereich Dieses LV gilt für alle Leistungen, Lieferungen und Arbeiten, die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind und die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik betreffen.
allgemein anerkannte Regeln der Technik
01 MSHV
01
MSHV
01.__.0010 Prüfen Messwandler Um den TAB gerecht zu werden, müssen für den Betrieb der PV-Anlage eichrechtskonforme Messwandler mit einer Genauigkeitsklasse von 0,5 eingesetzt werden. Durch ein MS-Schaltberechtigtes Elektrounternehmen muss vor Ort an der Schaltanlage die aktuell verbauten Messwandler aufgenommen werden, da aktuell keine Dokumentation über diese zur Verfügung steht.
01.__.0010
Prüfen Messwandler
O
L
1.00
psch
01.__.0020 Tausch Wandler Um den TAB gerecht zu werden, müssen für den Betrieb der PV-Anlage eichrechts-konforme Messwandler mit einer Genauigkeitsklasse 0,5 eingesetzt werden. Durch ein MS-Schaltberechtigtes Elektrounternehmen muss vor Ort an der Schaltanlage die aktuell verbauten Messwandler ausgetauscht werden. Die neuen Wandler sind über das örtliche VNB zu beziehen.
Die Arbeiten müssen in Abstimmung mit dem Standort stattfinden. (Samstag, Sonntags, Feiertags, Nachts)
01.__.0020
Tausch Wandler
O
L
1.00
psch
01.__.0030 Schutzgeräteeinstellungen und gemeinsame Inbetriebnahme mit PV-Lieferant Schutzgeräteeinstellungen und gemeinsame Inbetriebnahme mit PV-Lieferant
gemäß Vorgaben VNB (E.9-Bogen) bei der Zertifizierung vornehmen.
01.__.0030
Schutzgeräteeinstellungen und gemeinsame Inbetriebnahme mit PV-Lieferant
L
1.00
psch
02 Verkabelung
02
Verkabelung
02.__.0010 Messleitungen von EZA-Regler (Universalmessgerät) zu MSHV Messleitungen von EZA-Regler (Universalmessgerät) zu MSHV
liefern, verlegen und einseitig auflegen
Die Leitung ist zur Position des EZA-Reglers zu verlegen und eindeutig zu beschriften
02.__.0010
Messleitungen von EZA-Regler (Universalmessgerät) zu MSHV
15.00
m
02.__.0020 Steuerleitungen von EZA-Regler (FWT) zu MSHV Steuerleitungen von EZA-Regler (FWT) zu MSHV Kurzschlussanzeiger
liefern, verlegen und einseitig auflegen
Die Leitung ist zur Position des EZA-Reglers zu verlegen und eindeutig zu beschriften
02.__.0020
Steuerleitungen von EZA-Regler (FWT) zu MSHV
15.00
m
02.__.0030 NYM-J 3 x 2,5 mm² auf Kabelwanne, Steigetrasse oder Leerrohr Mantelleitung NYM-J, VDE 0250-204,
3 x 2,5 mm²/Cu-Zahl 72,
liefern und auf Kabelrinne oder Steigetrasse oder im Leerrohr verlegen und einseitig anschließen.
Die Leitung ist von einer nahegelegenen UV zum EZA - Regler im MS-Raum zu verlegen.
Die Leitung ist auf einen Reserveabgang aufzulegen.
02.__.0030
NYM-J 3 x 2,5 mm² auf Kabelwanne, Steigetrasse oder Leerrohr
60.00
m
02.__.0040 Kunststoffpanzerrohr FPKu-EM-F 25 Kunststoffpanzerrohr
glatt, aus Hart-PVC, grau, für mittlere mechnische Beanspruchung, Mindesdruckfestigkeit 750 N/ 5 cm, einschl. Klein- und Befestigungsmaterial,
Nenngröße: FPKu-EM-F 25
in Teillängen liefern und montieren.
02.__.0040
Kunststoffpanzerrohr FPKu-EM-F 25
20.00
m
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__.0010 Schaltanlagen Dokumentation MSHV Schaltanlagen Dokumentation MSHV
Die Dokumentation der vorhanden MSHV ist zu revidieren.
03.__.0010
Schaltanlagen Dokumentation MSHV
L
1.00
psch
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Für nicht im Leistungsverzeichnis erfasste und nur im Stundenlohn zum Einzelnachweis durchführbare Arbeiten auf Veranlassung und in Abstimmung mit der Bauleitung:
Hierzu gehören im Wesentlichen:
Ausprüf-, Freischalt- und Untersuchungsarbeiten an der vorhandenen Elektroanlage
Dokumentation von Teilen der Bestandsanlagen
Erstellung von Provisorien
Anpassungen und Änderungen der Bestandsanlage
Demontagen und Rückbau von Teilen der Bestandsanlage
Stundenlohnarbeiten
03.__.0020 Stunde Techniker Techniker
Stundenlohn Techniker
auf besonderen Nachweis einschl. aller Zuschläge
03.__.0020
Stunde Techniker
O
1.00
Std
03.__.0030 Stunde Obermonteur Obermonteur
Stundenlohn Obermonteur
auf besonderen Nachweis einschl. aller Zuschläge
03.__.0030
Stunde Obermonteur
O
1.00
Std
03.__.0040 Stunde selbständiger Monteur Monteur
Stundenlohn Monteur
auf besonderen Nachweis einschl. aller Zuschläge
03.__.0040
Stunde selbständiger Monteur
O
1.00
Std
03.__.0050 Stunde Helfer Helfer
Stundenlohn Helfer
auf besonderen Nachweis einschl. aller Zuschläge
03.__.0050
Stunde Helfer
O
1.00
Std