WDVS-Fassade nach DIN 55699
PULHEIM Bürogebäude
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Projektangaben Neubau eines Bürogebäudes in 50259 Pulheim. Projektnummer: 7026001 Auftraggeber (=Generalunternehmer) im Folgenden AG genannt: Jaeger Modulbau GmbH + Co KG Dr.-Müller-Straße 26 92637 Weiden i.d. OPf. Vorfertigungswerk: Jaeger Modulbau CZ s.r.o. Chranišov 164 CZ – 35735 Nové Sedlo Bauort: Ottostaße 4 50259 Pulheim Alle Leistungen sind nach den deutschen Normen herzustellen und mit entsprechenden Dokumenten nachzuweisen.
Projektangaben
Baustellenangaben Sauberkeit, Abfallentsorgung: der bearbeitete Bereich sowie die Baustellenumgebung (Mischplatz, Lager, Zugang,..) ist stets besenrein zu verlassen. Abfälle (Kehrgut, Abfälle,..) sind durch den Auftragnehmer (AN) täglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Lagerungen: Materialanlieferungen und Lagerungen sind aus Baustellen-logistischen Gründen im Vorfeld der Bauleitung (BL) anzukündigen und abzustimmen (Anfahrt, Lagerdauer, Platzbedarf,...). Restmaterial ist schnellstmöglich abzufahren. Sicherungen (Wetter, Diebstahl,...) sind durch den AN eigenständig zu leisten. Baustelleneinrichtung (bauseits, vgl. Baustelleneinrichtungsplan): Die folgenden Einrichtungen/Medien sind nur zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu verwenden! Baustrom: wird ab dem Baustromanschlusskasten zur Verfügung gestellt. Notwendige Verlängerungskabel sind durch den AN bereitzustellen (Baustelleneinrichtung). Es dürfen nur (VDE) geprüfte Elektrogeräte eingesetzt werden! Bauwasser: auf dem Baugrundstück wird ein Standrohr zur Versorgung mit Bauwasser zur Verfügung gestellt. Anschlusskupplungen und Schlauchleitungen sind durch den AN eigenständig einzusetzen (Baustelleneinrichtung). Sanitär:  Auf dem Baufeld stehen Baustellentoiletten zur Verfügung. Bauablauf: Der Baufortschritt ist grundsätzlich von allen Beteiligten zu fördern. Behinderungen nach VOB/B §6 sind vom AN unverzüglich der BL zu melden und konkret zu beschreiben. Die Personalstärken sind so einzuplanen, dass die terminlichen Ziele erreicht werden. Zur Ausführung der Leistung erforderliche Bedingungen (z.B. Temperatur, Witterung,..) sind im Vorfeld umfassend mit der Projektleitung bzw. Bauleitung zu kommunizieren. Falls keine Angaben gemacht werden, stellt dies auch keinen Behinderungsgrund dar. Baudokumentation: Zu den Leistungen und eingesetzten Materialien sind sind jeweilige Fachunternehmer- sowie Übereinstimmungserklärungen, Zulassungen und Datenblätter bereitzustellen. Brandschutz- und sicherheitsrelevante Ausführungen sind fotographisch zu erfassen, insbesondere Installationen welche verbaut werden (z.B. Brandabschottungen, Verankerungen,...). Fotos mit Positionsplan sind mit der Baudokumentation vor Schlussrechnungsstellung bereitzustellen.
Baustellenangaben
Kurzbeschreibung der Leistungen Herstellen eines Wärmedämmverbundsystems mit Putzoberfläche. Teilflächen in Holz sowie mit flächigen Klinkerriemchen. Im Auftragsfall sind entsprechende Materialmuster bereitzustellen. Das Gerüst wird vor Modulstellung errichtet und steht für die Fassadenarbeiten zur Verfügung. An der Gerüstinnenseite sind Verbreiterungskonsolen ergänzt, welche im Zuge der Fassadenarbeiten in den jeweiligen Bereichen zurückgebaut werden können. Fensterleibungen sind von Fassadenebene bis Fenster/Türelement zu verputzen. Die Fenster/Türstockrahmen sind um 30mm zu überdämmen. in Brüstungsbereichen sind die 2. Abdichtungsebene mit Gefälle sowie einer Alufensterbank herzustellen. Die Leibungsflächen in Holz-Teilbereichen sind bis auf eine Tiefe von 6cm zu verputzen. Der Sockelbereich ist mit entsprechender Perimeterdämmung sowie erforderlichen Sockeldichtanstrichen auszuführen
Kurzbeschreibung der Leistungen
01 Fassadenarbeiten
01
Fassadenarbeiten
01.01 Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
01.01
Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
01.02 Teilflächen Holzverkleidung
01.02
Teilflächen Holzverkleidung
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__.0001 Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten werden von der Bauleitung gesondert angeordnet und dürfen erst nach schriftlicher Auftragserteilung durchgeführt werden. Nicht schriftlich angeordnete Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet. Bei Stundenlohnarbeiten sind auf besonderen Berichten die Leistungen täglich aufzuführen und von der Bauleitung bestätigen zu lassen. Die Abrechnung dieser Leistungen hat mit seperaten Rechnungen oder innerhalb der Abschlagsrechnungen, jedoch spätestens monatlich zu erfolgen. Die Stundenlohnsätze sind einschl. aller Leistungszulagen, Lohnnebenkosten, Auslösungen, Fahrgelder und dergl. anzugeben. Die Materialkosten sind einschl. aller Transportkosten frei Verwendungsstelle abgeladen anzugeben. Auf den Stundenlohnberichten sind die Namen und die genauen Berufsbezeichnungen anzugeben. Auf den Stundenlohnberichten sind die ausgeführten Arbeiten detailliert zu beschreiben. Einschl. Uhrzeit mit Beginn und Ende, verbrauchtes Material, genutzte Werkzeuge/Maschinen usw.
02.__.0001
Vorarbeiter
O
1.00
h
02.__.0002 Facharbeiter wie Vorposition, jedoch für Facharbeiter
02.__.0002
Facharbeiter
O
1.00
h
02.__.0003 Bauhelfer wie Vorposition, je für Bauhelfer
02.__.0003
Bauhelfer
1.00
h