Paket 1 Test II
Provinzial LevelUp
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Deckblatt LEISTUNGSVERZEICHNIS GEWERK: Paket I                                                               Abbruch/Trockenbau/                                                               Bodenbelagsarbeiten/Malerarbeiten OBJEKT:                                           LevelUp am Standort Düsseldorf                                                                Provinzial Versicherung AG,                                                                Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf BAUHERR:                                            Provinzial Holding AG,                                                                Provinzial-Allee 1, 48159 Münster ARCHITEKT / BAULEITUNG: Lindner Architekten GmbH & Co. KG Emanuel-Leutze-Strasse 17 40547 Düsseldorf Telefon: 0211/5282-0 E-Mail: Info@Lindner-Architekten.de Ansprechpartner: Herr Jakobsche,  T. 0211/5282-448                                                                 Frau Storck,         T. 0211/5282-415 Herr Capito,         T. 0211/5282-486 AUSFÜHRENDE FIRMA: xxx AUSFÜHRUNGSTERMINE:   Beginn Abbruch: 18.01.2027 ÖRTLICHKEIT:                                                                             Vor Abgabe des Angebotes wird empfohlen,                                                                             dass sich der Bieter ausreichend über die örti                                                                             chen Verhältnisse zwecks Umbau und   Ausführung der Arbeiten informiert.   Nachforderungen wegen Unkenntnis der Ört                                                                              lichkeiten werden nicht anerkannt.   Terminvereinbarungen zur Besichtigung:   Lindner Architekten GmbH,                                                                              Dipl.-Ing. Daniel Capito
Deckblatt
Inhaltsverzeichnis Das vorliegende Leistungsverzeichnis besteht aus: - Deckblatt - Inhaltsverzeichnis - Selbstauskunft - Bietererklärung - Besondere Vertragsbedingungen -            Besondere Baustellenbedingungen - Lageplan - Leistungsverzeichnis - Anlage: Plan-Unterlagen LPH3
Inhaltsverzeichnis
SELBSTAUSKUNFT 1.0 Unternehmensgründung Gründung des Unternehmens ..... 2.0 Unternehmensform °   Einzelfirma ...... °   KG ...... °   OHG ...... °   BGB-Gesellschaft ...... °   GmbH ...... °   GmbH & Co. KG ...... 3.0 Inhaber/Geschäftsführer ............................................. 4.0 Personalstruktur/Größe °   Inhaber/Teilhaber/Partner Anzahl ........ °   Ingenieure Anzahl ....... °   Techniker Anzahl ........ °   CAD-Zeichner Anzahl ........ °   Büroangestellte Anzahl ........ °   Poliere Anzahl ........ °   Vorarbeiter Anzahl ........ °   Meister/Obermonteur Anzahl ........ °   Facharbeiter/Monteure Anzahl ........ °   Kundendienstmonteure Anzahl ........ °   Hilfskräfte/Hilfsmonteure Anzahl ........ °   Beschäftigte insgesamt Anzahl ....... 5.0 Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr Euro   .................. 6.0 Haftendes Kapital Euro   ................. 7.0 Referenzobjekte Auftraggeber: Objekte: 1. ...................................... ......................................... 2. ...................................... ......................................... 3. ...................................... ......................................... 4. ...................................... ......................................... SIEHE ANGEBOT
SELBSTAUSKUNFT
BIETERERKLÄRUNG Auf der Grundlage vorstehender Verdingungsunterlagen für Bauleistungen sowie der Angebots- und Vertragsbedingungen bieten wir, die Firma dem in vorstehenden Unterlagen benannten Bauherrn die Durchführung und Fertigstellung folgender Arbeiten an: Paket 1 (Abbruch/Trockenbau/Bodenbelagsarbeiten/Malerarbeiten) Der Angebotspreis beträgt in Übereinstimmung mit den Verdingungsunterlagen Summe zzgl. MwSt  19 % Gesamtsumme (in Worten: Euro ) incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Angebot sind sämtliche dem Auftragnehmer entstehenden direkten und indirekten Aufwendungen inkl. kalkulativer Endzuschläge sowie die Kosten für Veranlassung und Durchführung der Abnahme der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen enthalten. Der Bauherr hat sich vor Abgabe des Angebotes über alle Umstände  und Gegebenheiten, die das Bauvorhaben und die Baustelle betreffen, informiert und hat sich mit allen Unterlagen und Vorraussetzungen, die für die Preisbildung erforderlich sind, vertraut gemacht. Nachforderungen, die auf eine Verletzung der Informationspflicht zurückzuführen sind, werden nicht erhoben. Der Bieter beabsichtigt, (   )   keine (   )   die in der beigefügten Liste angeführten Leistungen an Nachunternehmer zu übertragen. Der vorgegebene Terminrahmen wird akzeptiert. Baubeginn Das Angebot bleibt 2 Monate gültig. Die Vergabe von Teilleistungen ist / ist nicht vorgesehen. Teilleistungen: Unternehmer: Der Bieter erklärt, dass er den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft in vollem Umfang nachgekommen ist. Mitgliedsnummer der  Berufsgenossenschaft : Mitglied bei der Berufsgenossenschaft seit : Die geltenden Rechtsvorschriften zur Beschäftigung von Arbeitnehmern auf Baustellen werden eingehalten. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Auftragnehmer seinerseits gleichermaßen. Der Bieter erklärt, keine Preisabsprachen getroffen zu haben. Siehe Angebot ............................................... ................................................................. Ort, Datum Bieter: Stempel und Unterschrift Wird das Angebot nicht rechtsverbindlich unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
BIETERERKLÄRUNG
Besondere Vertragsbedingungen BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Grundlagen 1.1 Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen für die unter "Projekt" bzw. "Bauvorhaben" bezeichnete Maßnahme. 1.2 Die für die Kalkulation der angebotenen Leistungen erforderlichen Pläne sind dem Leistungsverzeichnis beigefügt - siehe "Inhaltsverzeichnis". Bei Differenzen gilt vorrangig der Leistungsbeschrieb. 1.3 Gesonderte Kalkulationshinweise sind ggf. den einzelnen LV-Titeln vorangestellt. 1.4 Die Baustelle findet im laufenden Tagesbetrieb statt. Darauf ist Rücksicht zu nehmen und Verzögerungen sind einzukalkulieren. 2. Baustellenbenutzung 2.1 Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Es gelten: • die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) • die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) • die Baustellenordnung (in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn erstellt) 2.2 Zufahrtsmöglichkeit zur Baustelle, Anlieferung Das Baugrundstück befindet sich am Provinzialplatz 1 in Düsseldorf 2.3 Baustelleneinrichtungsflächen 2.3.1 Lager- und Einrichtungsflächen können aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse nicht oder nur in begrenztem Maß  zur Verfügung gestellt werden. 2.3.2 Das Einrichten und Räumen der Baustelleneinrichtung für die Leistung des Auftragnehmers, die Kosten für das Vorhalten, Unterhalten und den Betrieb der gesamten Baustelleneinrichtung einschließlich der wöchentlichen Reinigung sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzurechnen. 2.3.3 Der Auftragnehmer darf nur die ihm zugewiesenen Lager und Arbeitsplätze in Räumen benutzen. Sie sind freizumachen und in den früheren Zustand der Übernahme zurückzugeben, sobald diese anderweitig benötigt werden. Kosten für die Freimachung werden nicht erstattet. Kommt der Auftragnehmer nach Ablauf einer ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist der Aufforderung zur Räumung nicht nach, so ist der Auftraggeber zur Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers berechtigt. 2.3.4 Innerhalb des Baugeländes sind nur begrenzt Park- bzw. Abstellplätze für Fahrzeuge der Mitarbeiter des Auftragnehmers vorhanden. 2.3.5 Verwahrung und Transport seiner Geräte und Stoffe sind Angelegenheit des Auftragnehmers. Umlagerung von Geräten, Stoff und Personeneinrichtungen usw. die durch den Bauablauf erforderlich werden, sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten durchzuführen und wurden in die Angebotspreise einkalkuliert. 2.4 Benutzung der Baustelleneinrichtungen 2.4.1 Im Auftrag des Auftraggebers werden Baustrom- und Bauwasseranschlüsse sowie eine ausreichende Baubeleuchtung (Verkehrswege) für die Dauer der Bauzeit zur Verfügung gestellt. Allen am Bau beteiligten Auftragnehmern wird die Nutzung der Anlagen zur Erbringung ihrer beauftragten Leistung gestattet. 2.5 Materiallieferung Umfang und Zeitpunkt der Materialtransporte sind mit der örtlichen Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. Die Plätze für die Materiallagerung werden durch die Bauleitung des Auftraggebers entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen.  Sollten ablaufbedingt Zwischenlagerflächen zugewiesen werden, ist der Materialtransport an die Einbaustelle unverzüglich im Anschluß an die Anlieferung durchzuführen. Generell sind sämtlich am Bau beteiligte Unternehmen zur einvernehmlichen Abstimmung der Materialanlieferung untereinander verpflichtet. Bei Streitigkeiten entscheidet die örtliche Bauleitung des Auftraggebers. 2.6 Baustrom 2.6.1 Stromversorgung und Stromkosten.                   Der Auftraggeber stellt die Stromversorgung zur Verfügung                   über eine etwaiger Kostenübernahme des AN wird noch entschieden. 2.7 Bauwasserversorgung 2.7.1 Der Auftraggeber stellt die Wasserversorgung zur Verfügung 2.8 Sanitäreinrichtungen sind örtlich vorhanden und dürfen genutzt werden 2.9 Baulärm Die zulässigen Schallpegel während der Arbeitszeiten gemäß Auflagen in der Baugenehmigung bzw. Forderung der einschlägigen Verwaltungsvorschriften, z.B. TA Lärm, und des Umweltamtes sowie des Staatlichen Amtes für Arbeitsschutz, dürfen nicht überschritten werden. 2.10 Schuttbeseitigung / Beseitigung von Verunreinigungen 2.10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Verlassen seiner Arbeitsplätze auf der Baustelle diese täglich von ihm verursachten Abfall wie Bauschutt, Schrott, Separierungsmaterial etc. gem. Abfallverordnung zu reinigen und die entsprechenden Materialien zu entsorgen. 2.10.2 Für schadstoffbelasteten Abfall gilt die Regelung der ATV DIN 18299. 2.10.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche seine Leistungen betreffende Transportverpackungen laufend auf eigene Kosten von der Baustelle zu entfernen und entsprechend der aktuell gültigen Verpackungsordnung zu behandeln. Die Lagerung von insbesonders brennbarem Verpackungsmaterial in Flucht- und Rettungswegen ist nicht erlaubt. Die Brandlasten im Gebäude sind so gering wie möglich zu halten. 2.10.4 Kommt der Auftragnehmer einer schriftlichen Aufforderung der Bauleitung des Auftraggebers zur Beseitigung von Bauschutt oder Abfällen in angemessener Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlassen. Bei Verursachung durch mehrere Auftragnehmer wird der Auftraggeber eine angemessene Kostenumlage festsetzen. 2.11 Staubentwicklung, Staubschutzmaßnahmen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zu seinen Lasten geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Staubentwicklung bei Durchführung seiner Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und nach den anerkannten Regeln der Technik zu treffen. 2.12 Sicherheitseinrichtungen 2.12.1 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich zu treffen. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen die Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. 3. entfällt 4. Feststellen der Massen / Abrechnung 4.1 Die Feststellung der Massen erfolgt soweit wie möglich anhand der Ausführungspläne, sonst durch gemeinsames Aufmaß des Auftragnehmers mit der Bauleitung des Auftraggebers. Die Massenaufstellungen müssen durch farbig angelegte Aufmaßpläne ergänzt werden. 4.2 Allen Abschlagsrechnungen sind prüffähige Massennachweise, wie vor beschrieben, beizulegen. 5. Gerüststellung Die für die Durchführung seiner Leistungen erforderlichen Gerüste stellt der AN. 6. Umlagen 6.1 Für folgende Leistungen werden Umlagen einbehalten:                   Für die vom Auftraggeber abgeschlossene Bauwesenversicherung wird eine Umlage in Höhe von 0,25% der Netto-Abrechnungssumme zzgl. MwSt. einbehalten.                   Die Selbstbeteiligung des Auftragnehmers pro Schadensfall beträgt 500,00 Euro netto. 7.               Nachweise und Dokumentation 7.1             Der Auftragnehmer hat sämtliche für seine Leistungen erforderlichen                   Entsorgungsnachweise (u. a. Wiege-, Übernahme- und Verwer                            tungsnachweise für Bauschutt, Sondermüll und sonstige Abfälle) lau                    fend zu führen und der Bauleitung auf Verlangen, spätestens jedoch                    mit der Schlussrechnung, vollständig vorzulegen. 7.2             Vor Ausführung nachfolgender Gewerke sind erforderliche Unter                          grundprüfungen (u. a. Ebenheit, Restfeuchte, Festigkeit, Saugfähig                      keit) durch den Auftragnehmer durchzuführen und in Prüfprotokollen                    zu dokumentieren; diese sind der Bauleitung vor Weiterverarbeitung                    vorzulegen. 7.3            Für Leistungen mit brandschutzrelevanter Bedeutung (u. a. Trocken                     bau-Brandschutzwände, Abschottungen, brandschutztechnische Be                     kleidungen) hat der Auftragnehmer die entsprechenden Übereinstim                    mungs- bzw. Verwendbarkeitsnachweise sowie Brandschutznachwei                   se gemäß Zulassung zu führen und unaufgefordert zur Abnahme vor                   zulegen. 7.4            Für Leistungen, die eine besondere Fachkunde erfordern (u. a.                             Brandschutz-, Abdichtungs- und Trockenbauarbeiten), hat der Auf                        tragnehmer eine Fachunternehmererklärung gemäß den jeweils ein                     schlägigen technischen Regelwerken und Zulassungen vorzulegen. 7.5            Der Auftragnehmer hat Revisionsunterlagen (u. a. bemusterte                  Produktdatenblätter, Prüfprotokolle, Bestandspläne, Wartungs- undPflegehinweise) für die von ihm erbrachten Leistungen spätestens zur Abnahme vollständig und in prüffähiger Form an die Bauleitung zu übergeben.
Besondere Vertragsbedingungen
Besondere Baustellenbedingungen BAUSTELLENBESCHREIBUNG Das Gebäude wird als Bürogebäude genutzt und bleibt während der Arbeiten in Betrieb. Baustellenandienung: - Anmeldung bei der Bauherrschaft erforderlich     (Haupteingang Provinzialplatz 1) - Die Baustelle befindet sich in den Gebäudeteilen A,B,C und F - EG-5.OG - Die Anlieferung erfolgt über die Zufahrt das erste UG (Einfahrt: Kölner Landstraße) und wird mittels einem Lastenaufzug fortgesetzt - Verschmutzungen im Eingangsbereich, Treppenhaus und notwendigen Fluren  bzw. Wegen sind immer sofort zu beseitigen Sanitäreinrichtungen: - In den Etagen befinden sich WC-Anlagen mit Waschtisch Sozialräume: - Aufenthalts- und Umkleide-Raumflächen können nach Abstimmung zur Verfügung gestellt werden, erf. Abtrennungen und Mobiliar sind Sache des AN Stromversorgung: - Die Herstellung von Anschlüssen für Baustrom in ausreichendem Umfang ist Aufgabe des AN und Bestandteil der Baustelleneinrichtung - Bauseits sind die vorhandenen Bodentanks auf der Fläche zu nutzen (230V) - Der Unterhalt und Funktionserhalt ist Aufgabe des AN Wasserversorgung: - Die Herstellung von Anschlüssen für Bauwasser in ausreichendem Umfang ist Aufgabe des AN und Bestandteil der Baustelleneinrichtung - Die Bauherrschaft kann Bauwasser aus einer Waschbeckenarmatur anbieten. Die Waschbecken und Wasserstellen sind sauber und von Verunreinigungen frei zu halten. - Der AN muss Bauwasser bei der Bauleitung angeben und beantragen - Der Unterhalt und Funktionserhalt ist Aufgabe des AN Ausführung der Arbeiten: - Die Arbeiten sind zu üblichen Arbeitszeiten tagsüber auszuführen. - Besonders lärmstarke und vibrationsstarke Arbeiten z.B. Stemmarbeiten sind nach Abstimmung vor oder nach den üblichen Bürozeiten (diese sind 8:00-17:00) auszuführen, Im Bereich Bauteil A sind die lärmintensiven Arbeiten mit den Mittagsschlafpausen der Kita Abzustimmen.(voraussichtlich 13-14Uhr)
Besondere Baustellenbedingungen
5. Lageplan
5. Lageplan
1 Bauabschnitt 2.1
1
Bauabschnitt 2.1
1.1 Abbruch/Trockenbau
1.1
Abbruch/Trockenbau
1.2 Malerarbeiten
1.2
Malerarbeiten
1.3 Bodenbelag
1.3
Bodenbelag
2 Bauabschnitt 2.2
2
Bauabschnitt 2.2
2.1 Abbruch/Trockenbau
2.1
Abbruch/Trockenbau
2.2 Malerarbeiten
2.2
Malerarbeiten
2.3 Bodenbelag
2.3
Bodenbelag
3 Bauabschnitt 3
3
Bauabschnitt 3
3.1 Abbruch/Trockenbau
3.1
Abbruch/Trockenbau
3.2 Malerarbeiten
3.2
Malerarbeiten
3.3 Bodenbelag
3.3
Bodenbelag
4 Bauabschnitt 4
4
Bauabschnitt 4
4.1 Abbruch/Trockenbau
4.1
Abbruch/Trockenbau
4.2 Malerarbeiten
4.2
Malerarbeiten
4.3 Bodenbelag
4.3
Bodenbelag
5 Bauabschnitt 5
5
Bauabschnitt 5
5.1 Abbruch/Trockenbau
5.1
Abbruch/Trockenbau
5.2 Malerarbeiten
5.2
Malerarbeiten
5.3 Bodenbelag
5.3
Bodenbelag
6 Bauabschnitt 6
6
Bauabschnitt 6
6.1 Abbruch/Trockenbau
6.1
Abbruch/Trockenbau
6.2 Malerarbeiten
6.2
Malerarbeiten
6.3 Bodenbelag
6.3
Bodenbelag
7 Bauabschnitt 7
7
Bauabschnitt 7
7.1 Abbruch/Trockenbau
7.1
Abbruch/Trockenbau
7.2 Malerarbeiten
7.2
Malerarbeiten
7.3 Bodenbelag
7.3
Bodenbelag
8 Bauabschnitt 8
8
Bauabschnitt 8
8.1 Abbruch/Trockenbau
8.1
Abbruch/Trockenbau
8.2 Malerarbeiten
8.2
Malerarbeiten
8.3 Bodenbelag
8.3
Bodenbelag
9 Bauabschnitt 9
9
Bauabschnitt 9
9.1 Abbruch/Trockenbau
9.1
Abbruch/Trockenbau
9.2 Malerarbeiten
9.2
Malerarbeiten
9.3 Bodenbelag
9.3
Bodenbelag
10 Bauabschnitt 10
10
Bauabschnitt 10
10.1 Abbruch/Trockenbau
10.1
Abbruch/Trockenbau
10.2 Malerarbeiten
10.2
Malerarbeiten
10.3 Bodenbelag
10.3
Bodenbelag
11 Bauabschnitt 11
11
Bauabschnitt 11
11.1 Abbruch/Trockenbau
11.1
Abbruch/Trockenbau
11.2 Malerarbeiten
11.2
Malerarbeiten
11.3 Bodenbelag
11.3
Bodenbelag
12 Bauabschnitt 12
12
Bauabschnitt 12
12.1 Abbruch/Trockenbau
12.1
Abbruch/Trockenbau
12.2 Malerarbeiten
12.2
Malerarbeiten
12.3 Bodenbelag
12.3
Bodenbelag
13 Bauabschnitt 13
13
Bauabschnitt 13
13.1 Abbruch/Trockenbau
13.1
Abbruch/Trockenbau
13.2 Malerarbeiten
13.2
Malerarbeiten
13.3 Bodenbelag
13.3
Bodenbelag