LV13 Fliesenarbeiten
Projektentwicklung Schießgartenstraße
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Allgemeine Baubeschreibung Baumaßnahme Art der Baumaßnahme: Umbau / Erweiterung Umbau von zwei Einfamilienhäuser zu Mehrfamilienhäusern. Dafür wurden die Grundstücke in der Schießgartenstraße 33/35 zu einem Grundstück zusammengelegt. Betriebszustand bei Arbeiten im Bestandsgebäude: leergezogen / entkernt Allgemeine Baubeschreibung Durch die Wohnraumvergrößerung entstehen insgesamt 16 Wohneinheiten verteilt auf die zwei Gebäude. Im Erdgeschoss und Obergeschoss sind jeweils 3 Wohneinheiten angeordnet, im Dachgeschoss jeweils zwei Wohneinheiten mit Dachterrasse. Die Keller werden weiterhin als Keller genutzt und ändern in Ihrer Größe nicht. Die bestehenden Gebäude werden kernsaniert. Die Anbauten werden in Massivbauweise errichtet. Die Dachstühle beider Gebäude werden mit Holz konstruiert. Die Dacheindeckung der 35° Dächer wird mit Ziegeln ausgeführt. Das Dach der mittleren Dachreiter sollen mit Solarmodulen belegt werden. Die Gauben und dieser Dachbereich werden mit einer EPDM Plane abgedichtet. Die Dachterrassen werden, in den Bereichen ohne Dachterrasse, intensiv begrünt. Die äußere Hülle wird an der Fassade mit einem WDVS-System und die Steildächer mit Zwischen- oder Aufsparrendämmung energetisch ertüchtigt. Beide Gebäude werden an jeweils eine Wärmepumpe angeschlossen. Die Räume werden im Rahmen der Effizienzhaussanierung mit dezentralen Einzelraumlüftergeräten belüftet. Gebäude Gebäude zur Nutzung als: Umbau von EFH zu MFH Gesamtanzahl Geschosse: 4 davon Untergeschosse: 1 davon Vollgeschosse: 2 Dachform: Pultdächer Höhe First über OKG: 11,40 m Höhe letzte Decke über OKG: 5,65 m Baustelleneinrichtung Kran zur Mitnutzung: nein Lagermöglichkeiten: durch AN Lagerfläche für AN: ca. 100 m2 außen Baus. Stromanschluss (kW): 44 kW vorhanden Baus. Wasseranschluss: DN 32 DN vorhanden Baustellenumfeld Arbeitszeiteinschränkungen: Wohngebiet [7:00-20:00] Lärmeinschränkungen: Wohngebiet [7:00-9:00, 13:00-15:00, 17:00 - 20:00] Erschütterungseinschränkungen: - Gebäudeklasse Das Gebäude ist nach §2 Abs. 4 Satz 1 HBO 2018 der Gebäudeklasse [3] zuzuordnen. Lage Adresse: Schießgartenstraße 35 und 33, 63303 Götzenhain-Dreieich Baugelände und Baustellenzufahrt Das Baugrundstück wird über die Schießgartenstraße erschlossen. Lager- und Aufstellflächen sind auf dem Baugelände und gemäß Baustelleneinrichtungsplan vorgesehen. Sie sind jedoch knapp bemessen und zügig für Folgegewerke freizuräumen. Bauwasser und Baustrom sind bauseits vorhanden. Nutzung sanitärer Anlagen Während der Bauphase steht ein Baustellen-WC zur Verfügung. Sollte dieses WC über das übliche Maß verunreinigt oder beschädigt werden, sodass eine Nutzung nicht mehr möglich ist, müssen die zum Zeitpunkt der Feststellung anwesenden Firmen die Kosten für das Reinigen und Beheben der Schäden sowie Stellen und Vorhalten eines separaten WCs tragen. Es wird davon ausgegangen, dass am Kernarbeitsplatz Duschen zur Verfügung stehen, sodass keine weiteren Duschen auf der Baustelle gestellt werden. Ausführung zeitgleich mit anderen Gewerken Auf der Baustelle werden mehrere Gewerke zeitgleich ihre Arbeiten ausführen. Daher sind die eigenen Arbeiten mit denen anderer Gewerke rechtzeitig abzustimmen. Bautagebuch ǀ Dokumentation Der Auftragnehmer hat Bau-Tagesberichte zu führen und diese dem Auftraggeber wöchentlich oder auf Anforderung zu übergeben. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Diese Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können, unter Ausschluss von Angaben zu Behinderungen und Tagelohnarbeiten. Die Dokumentation beinhaltet den kompletten Umfang der erbrachten Leistungen. Die Zusammenstellung der Unterlagen ist baubegleitend zu erstellen und spätestens 2 Wochen vor voraussichtlicher Abnahme vollständig und geordnet dem AG bzw. dessen Stellvertreter vorzulegen. Sonstiges Dem Bieter wird vor Angebotsabgabe dringend eine Besichtigung der Örtlichkeiten nahegelegt. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Schäden und Behinderungen, die erst während der Bauausführung erkennbar werden, sind schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die weitere Vorgehensweise wird vom Auftraggeber festgelegt. Alle Aufwendungen, die sich aus den vor- und nachgenannten Bemerkungen ergeben, sind entsprechend der Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Erkennbare Unklarheiten in Bezug auf die vorliegende Leistungsbeschreibung sind vor Angebotsabgabe in Form einer Bieteranfrage zu klären. Vorlagen Die Pläne und Bilder, auf die in einzelnen Leistungstexten Bezug genommen wird, liegen dieser Ausschreibung bei. Es gilt Wort vor Bild. Die Ausführungsunterlagen werden ausschließlich digital im Format PDF-Format übermittelt. Die Druckkosten sind in die EPs einzurechnen. Ein Aufmaß vor Ort ist bei allen Arbeiten notwendig. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeine Baubeschreibung
Ausführungszeitraum Ausführungszeiten: Der Ausführungszeitraum kann in mehrere Abschnitte unterteilt sein. Folgende Abschnitte sind vorerst im Bauzeitenplan definiert worden: Abschnitt: KW43 19.10.2026 bis KW48 27.111.2026 Hinweis: Die Abschnitte sind eng getacktet und sollen eingehalten werden, um den Bauablauf nicht zu gefährden. ...
Ausführungszeitraum
Anlagenverzeichnis Anlagenvereichnis: 2023-S-019_Fotoanlage_Haus1 2023-S-019_Fotoanlage_Haus2 2023-S-019_Ausführungsplanung H1 2023-S-019_Ausführungsplanung H2 2023-S-019_Details 2023-S-019_Bauteile 2023-S-019_Bodengutachten 2023-S-019_Statik Genehmigungsplanung 2023-S-019_Statik_Positionsplan_H1 2023-S-019_Statik_Positionsplan_H2 2023-S-019_Bauteilnachweis 2023-S-019_BSK 2023-S-019_BSP
Anlagenverzeichnis
Technische Vorbemerkungen Art und Umfang der Leistung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fliesenlegerarbeiten. Es werden zwei bestehende Gebäude kernsaniert, umgebaut und in Massivbauweise angebaut. Daher finden Fliesenlegerarbeiten auf neuen Estrichen und Wänden, aber auch auf Bestandsböden und Wänden statt. Alle Leistungen verstehen sich inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen. Besondere Angaben Während des Ausführungszeitraums muss ständig eine bautechnisch ausgebildete und Deutsch sprechende Fachkraft als Vorarbeiter auf der Baustelle anzutreffen sein. Verarbeitungsbedingungen Die Wahl technologischer Vorgänge bleibt, wenn nicht anders beschrieben, dem Auftragnehmer überlassen. Dabei sind die Arbeiten so auszuführen, dass Beeinträchtigungen anderer Gewerke und/oder Dritter, Belästigungen durch Lärm und Staub auf das unvermeidbare Maß reduziert werden. Ein genaues Aufmaß ist immer vor Ort zu nehmen.
Technische Vorbemerkungen
ZTV Fliesen- und Plattenarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Fliesen-/Plattenarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18352 Fliesen-/Plattenarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., - Deutsche Bauchemie e. V., - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., - Fachverband Fliesen und Naturstein e. V., - IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., - ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition undAusführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben,aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AG Fliesenpläne zur Verfügung stellt, sind diese vom AN auf Maßhaltigkeit und Übereinstimmung dem tatsächlichen Baukörper zu prüfen und ggf. vom AN rechtzeitig vor Leistungserbringung zu überarbeiten. Überarbeitete Pläne sind dem AG vom AN rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. Soweit Sockelplatten aus Bodenfliesen geschnitten werden, führt der AN einen Untergrundausgleich derart aus, dass der Fliesensockel bündig und plan zum Wandfliesenbelag liegt. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Innerhalb einer zusammenhängenden Fläche ist der Einbau von Fliesen aus verschiedenen Chargen grundsätzlich nicht zulässig. Der AG ist vorher darauf hinzuweisen, wenn dies aus produkttechnischen Gründen nicht zu vermeiden ist und dadurch leichte Unterschiede in Struktur und Farbe entstehen können. Vor Ausführung hat der AN unbedingt eine Zustimmung des AG hierzu einzuholen. Es ist davon auszugehen, dass die Verlegung der Bodenbeläge nicht in einem Zuge erfolgen kann, sondern sich nach dem Baufortschritt, der Baustellenlogistik oder der Belegungsreihenfolge von Mietflächen zu richten hat. Bodenfliesen sind grundsätzlich höhengleich mit angrenzenden Bodenbelägen auszuführen, soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben. Nach dem Verlegen sind die fertig verlegten Bereiche durch wirksame Absperrungen bis zur Begehbarkeit zu schützen. 3.2 Untergrund, Vorbereitung Bei Bekleidungen aus Platten in Feucht- bzw. Nassräumen ist die Abdichtung als Verbundabdichtung auszuführen. Scheinfugen im Estrich sind vom AN vor Ausführung der Fliesenarbeiten mit Kunstharz kraftschlüssig zu vergießen, bei Erfordernis zu vernadeln. 3.3 Abdichtung Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in Bezug auf: - Eignung des Untergrunds samt Putzprofilen - Wasserbeanspruchungsklasse, - Rissklasse, - Rissüberbrückungsklasse, sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen. AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten. Ein am Wannenrand verklebtes Wannendichtband muss vom AN nach Einbau der Duschwanne noch zusätzlich in die bereits vorhandene Abdichtungsebene mit eingedichtet werden. Diese Abdichtung ist im Duschbereich seitlich generell mind. 30 cm über den gefliesten Rand der Bade- oder Duschwanne bzw. Duschabtrennung zu führen. Abgerundete Wannenecken sind mit vorgefertigten Dichtband-Eckfüllstücken auszuführen. Oberhalb von Wannendichtungsbändern und Dichtungsinnenecken ist im Ixel ein Schnittschutzband einzubauen, um die Abdichtung bei Wartung/Wechseln der Silikonfugen zu schützen. Armaturen im Dusch- und Badewannenbereich sind stets mit Dichtmanschetten in die Flächenabdichtung einzuarbeiten, eine Anarbeitung der Rohrstutzen mit dauerelastischer Fugendichtmasse ist nicht ausreichend! Fliesenbeläge in Türlaibungen sind gemäß Vorgabe der DIN 18534 in ein zum abgedichteten Raum hin geneigtes Gefälle zu legen, sodass Oberflächenwasser in den angedichteten Raum zurückfließt. Zwischen Fliesen und Duschtassen ist ein ausreichender Abstand von ca. 4 mm - 5 mm für ausreichende Flankenhaftung der Dichtstofffugen erforderlich. 3.4 Verlegung Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sind die Fugen entsprechend durchlaufend Wand-Boden-Wand vorzusehen. Die horizontale Aufteilung des Wandfliesenbelags soll so erfolgen, dass im Duschbereich oberhalb der Duschwanne mit einer Fliese in Mindeshöhe 20 cm begonnen wird, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sich schon bei geringen Duschwannenbewegungen die unterste Fliesenreihe ablösen kann. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Passstücke sind stets am äußeren Rand, nicht in der Mitte von Flächen, anzuordnen. Bodenflächen vor Wänden ohne Wandfliesenbelag erhalten einen Fliesensockel aus dem Material der Bodenfliesen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Sofern Sockelfliesen aus dem Herstellerprogramm der Bodenfliesen erhältlich sind, sind diese zu verwenden. Nur wenn spezielle Sockelfliesen nicht erhältlich sind oder die Bodenfliesen glasierte Kanten aufweisen, können Bodenfliesen zu Sockelfliesen geschnitten werden. Sockelfliesen sind oberseitig im Bereich des Klebebetts mit Fliesenmörtel zu verstreichen, eine dauerelastische Versiegelung ist hier nicht zulässig. Bei Verlegung kalibrierter Platten mit Haarfuge sind Überzähne bei Formaten bis zu 65 cm Kantenlänge lediglich bis zu 1 mm Höhe zulässig. 3.5 Abschlüsse, Kanten Sofern das vom AG ausgewählte Fliesenmaterial glasierte Kanten enthält, sind diese als Außenecken zu verwenden, soweit nicht abweichend etwas anderslautend beschrieben ist. Sind keine glasierten Außenecken für die ausgewählten Fliesen verfügbar, sollen Aluminium-Abschlussprofile an allen stoßgefährdeten Außenecken von Fliesenbelägen zur Ausführung gelangen (= Regelausführung). In nicht stoßgefährdeten Bereichen sind die Außenecken kalibrierter Fliesen mit einer Kantenlänge > 20 cm auf Gehrung mit Haarfuge anzusetzen. 3.6 Bodeneinläufe und Rinnen Für Bodeneinläufe sind systemgerechte Dichtmanschetten zu verwenden oder sie sind mit Klebeflansch einzubauen. Dichtmanschetten und -flansche von Bodeneinläufen sind so weit in den Estrich einzulassen, dass es durch die Materialstärke dieser Bauteile nicht zu Aufdickungen im Bereich umdie Einläufe kommt, und die beabsichtigte Gefällebildung pfützenfrei erfolgt. 3.7 Material, Güte, Nutzungsqualität Die Fliesenart/das Fliesenmaterial, deren Oberfläche und Kantenlänge sind mit dem AG abzustimmen. Nicht maßhaltige Fliesen sind auszusondern, ebenso unebene Fliesen. Kleber für den Innenbereich muss mindestens den Klassen C2S1 nach DIN EN 12004 entsprechen. Für Verlegung im Außenbereich und auf Untergründen, die Bewegungen oder Risse erwarten lassen, ist Fliesenkleber der Klasse C2S2 einzusetzen. 3.8 Einbauten, Einbauteile, Spiegel Übergänge zu anderen Belägen sind, nach Wahl des AG, mit Edelstahl- oder Messingtrennschienen abzutrennen. Die Trennschienen sind mittig unter dem Türblatt anzuordnen. Insoweit erkundigt sich der AN eigenverantwortlich und rechtzeitig vor Ausführung beim AG über die Schlagrichtung der Türen. 3.9 Fugen Großflächige Fliesenbeläge müssen entsprechend den möglichen Bewegungen und den Vorschriften durch Dehnungsfugen unterteilt werden. Der AN erkundigt sich insoweit unaufgefordert beim AG nach den zu erwartenden Bauteilbewegungen und den daraus zu erwartenden horizontalen und vertikalen Bauteilversätzen. 3.10 Fliesenbeläge unterhalb von Türen Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG abfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Fliesenfugen in den Türlaibungen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen und dauerelastisch zu versiegeln. 3.11 Dauerelastische Versiegelung Badewannen oder Brausetassen sind mit einem Abstand von 10 mm von umgebenden Bauteilen (Entkopplungsstreifen) einzubauen. Wannen sind vor dem Verfugen mit Wasser auf maximale Höhe zu füllen. Als Fugenfüllstoffe sind ausschließlich dauerelastische Fugenversiegelungsstoffe mit einem zulässigen Gesamtverformungsmaß (ZGV) von 25 % oder besser einzusetzen. 3.12 Rutschhemmung von Oberflächen Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung. 3.13 Sonstiges Nach Abschluss der Verlegearbeiten müssen Zementreste und Zementschleier entfernt werden. Hierbei sind salzsäurefreie Mittel zu verwenden, die jedoch den Zementschleier vollständig entfernen müssen.
ZTV Fliesen- und Plattenarbeiten
Nebenleistungen Bei allen Leistungen sind der Schutz angrenzender Bauteile, die Einhaltung der erforderlichen Trocknungszeiten, das Mischen und Verarbeiten der Materialien nach Herstellervorschrift, das Einmessen der Räume, Kontrolle des Untergrundes vor Beginn der Verlegung,das Reinigung und fachgerechte Entsorgung aller Restmaterialien und Verpackungen, sowie Verschnitt und die Bemusterung in die Positionspreise mit einzukalkulieren.
Nebenleistungen
01 Gemeinsame Arbeiten
01
Gemeinsame Arbeiten
Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten Diese bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Bauleitung des AG. Stundenlohnzettel sind unverzüglich (spätestens 3 Tage nach Beendigung der entsprechenden Arbeiten) von der Bauleitung unterschreiben zu lassen. Nicht unterschriebene Stundenzettel werden bei der Abrechnung nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten für unvorhergesehene Arbeiten
01.__.0001 Stundenlohn Helfer Stunden, die nicht in den Positionen erfasst sind und nur gegen Nachweis und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen.
01.__.0001
Stundenlohn Helfer
O
10.00
h
01.__.0002 Stundenlohn Facharbeiter Stunden, die nicht in den Positionen erfasst sind und nur gegen Nachweis und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen.
01.__.0002
Stundenlohn Facharbeiter
O
10.00
h
01.__.0003 Reinigen grobe Verschmutzung Reinigen der Baustelle von grober Verschmutzung, Abfällen und Rückständen, die nicht durch den AN zu verantworten sind. Abrechnung nach Aufwand.
01.__.0003
Reinigen grobe Verschmutzung
50.00
01.__.0004 Dokumentation Dokumentationsunterlagen über erbrachte Leistungen sowie technische Unterlagen, Übereinstimmungserklärungen alle bauaufsichtlichen Zulassungen und Konformitätsbescheinigungen Pflegehinweise Systembeschreibungen Aufmaßzusammenstellung Einweisungs- und Übergabebescheinigungen, etc. digital, im Dateiformat PDF zusammenstellen und gem. den in den Vorbemerkungen gemachten Angaben dem AG zu übergeben.
01.__.0004
Dokumentation
L
1.00
psch
01.__.0005 Spezifische Baustelleneinrichtung Einrichten und Warten der spezifischen Baustelleneinrichtung zur Erbringung der eigenen Leistungen gemäß vorangegangener Beschreibung und für alle in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Untergewerke. Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, unter Beachtung der bauseitigen Erschließung.
01.__.0005
Spezifische Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
02 Haus 01
02
Haus 01
02.01 Vor- und Nebenleistungen
02.01
Vor- und Nebenleistungen
02.02 Fliesen- und Plattenarbeiten
02.02
Fliesen- und Plattenarbeiten
03 Haus 02
03
Haus 02
03.01 Vor- und Nebenleistungen
03.01
Vor- und Nebenleistungen
03.02 Fliesen- und Plattenarbeiten
03.02
Fliesen- und Plattenarbeiten