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Net total EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS
- Erdarbeiten -
Bauvorhaben: Neubau einer Produktionshalle
Bauherr: Manuel und Martin Kn ö pfle GbR
Am M ü hlberg 10
86381 Krumbach - Niederraunau
Planer: Schuster engineering GmbH
Ingenieure + Architekten
Krumbacher Str. 34
86476 Neuburg
Tel.: 08283/998 97-0
Fax: 08283/998 97-55
Angebotssumme brutto: €.............................................................................................................................
Unterschrift Bieter: ........................................................................................................................................
Ort, Datum: .........................................................................., den..................................................................
Ausf ü hrungstermin: Beginn Erdbauarbeiten Dezember 2026
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Schuster engineering GmbH Tel.: 08283/998 97-0
Angebotsabgabe: 12.11.2026 10:00 Uhr
Abgabe per E-Mail: johannes.imbiel@schuster-ing.de
LEISTUNGSVERZEICHNIS
00 Allgem. Vorbem.
00
Allgem. Vorbem.
Vorbemerkung Vorbemerkung
Der Anbieter hat das Angebot nach dem folgenden Leistungsverzeichnis und den beiliegenden Pl ä nen auszuarbeiten. Er hat die M ö glichkeit, nach vorheriger Anmeldung, in die kompletten Planunterlagen Einsicht zu nehmen. Sollten sich die zeichnerischen Darstellungen im Plan nicht mit dem Text des LV vereinbaren, so gilt das Leistungsverzeichnis.
Als Bauvertrag wird ein Einheitspreisvertrag vereinbart, eventuell w ä hrend der Bauzeit auftretende Lohn- oder Materialpreiserh ö hungen werden nicht gesondert verg ü tet. Bei den jeweiligen Mengenaufstellungen der Positionen handelt es sich um ca. Angaben. Mit dem Angebotspreis sind, auch wenn dies im LV nicht gesondert vermerkt ist, die Lieferung und Montage, sowie alle Nebenleistungen abgegolten.
Der Ausschreibung sowie dem eventuell folgenden Auftrag liegt die VOB, die ma ß geblichen DIN-Normen und die allg. geltenden Bestimmungen und Vorschriften in der zur Zeit der Angebotsabgabe geltenden Form zu Grunde.
Die Gew ä hrleistung betr ä gt abweichend von der VOB 5 Jahre.
Mit der Abgabe des Angebotes gilt als anerkannt, dass der Bauherr, abweichend von der VOB, bei der Auftragsvergabe nicht an das Mindestangebot gebunden ist.
Die im Bauzeitenplan vorgegebenen Ausf ü hrungsfristen (Haupttermine) sind verbindlich. F ü r jeden Werktag, den der AN im Verzug mit den verbindlichen Ausf ü hrungsfristen ist, hat der AN eine Vertragsstrafe von 0,2% der Auftragssumme an den AG zu zahlen, insgesamt jedoch h ö chstens 5% der Abrechnungssumme. Samstage z ä hlen als Werktage.
Der AG schlie ß t eine Bauleistungsversicherung ab. Dem AN werden 0,3% der Abrechnungssumme (netto) der Schlu ß rechnung abgezogen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preisermittlung beeinflussen, so hat er selbst vor Angebotsabgabe, durch R ü ckfragen Klarheit zu schaffen.
Des weiteren hat sich der Bieter vor Abgabe seines Angebotes ü ber alle ö rtlichen Verh ä ltnisse, welche f ü r die Ausf ü hrung der Bauleistungen bedeutsam sind, zu informieren.
Der Anbieter erkl ä rt hiermit:
-Dass er die Ausschreibung auf ihre Vollst ä ndigkeit hin
ü berpr ü ft hat, insbesondere auch darauf, dass keine
Seiten fehlen.
-Dass er die Ausschreibung l ü ckenlos gelesen hat.
-Dass der Text der Ausschreibung nicht unverst ä ndlich
und nicht mehrdeutig ist, bzw. dass eventuelle
Unklarheiten gekl ä rt sind.
-Dass er alle sonstige, den Preis beeinflussende
Umst ä nde gepr ü ft und gewertet hat.
-Dass er diese Ausschreibung ohne Einschr ä nkung
durch seine Unterschrift als ma ß geblichen
Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt.
(Ort, Datum) (Firmenstempel und Unterschrift)
Vorbemerkung
Baubeschreibung Baubeschreibung
Das nicht unterkellerte Geb ä ude besteht aus den miteinander verbundenen Produktionshallen 4 und 5, einem Vordach sowie einem zweigeschossigen B ü ro- und Sozialtrakt.
Die Hallen 4 und 5 dienen der Produktion von Aluminiumbauteilen. Der B ü ro- und Sozialtrakt umfasst die f ü r den Betrieb erforderlichen B ü ro-, Aufenthalts-, Sanit ä r- und Nebenr ä ume. Das an die Produktionshalle angrenzende Vordach wird als ü berdachter Lagerbereich genutzt. Unter dem Vordach sind Langgutregale mit einer L ä nge von jeweils ca. 20 m und einer Tiefe von ca. 2 m angeordnet. In den Regalen werden Langg ü ter sowie Holzkisten gelagert.
Die Produktionshallen werden in Stahlskelettbauweise mit Stahlst ü tzen und Stahltr ä gern errichtet. Au ß enwandaufbau als ged ä mmte Kassettenwand mit Mineralwolle und vorgesetzter Stahlblechfassade. Dachaufbau aus Trapezblech, harter D ä mmung und Folienabdichtung. Die OK der Attika der Hallend ä cher liegt bei ca. 8,50m, die Firsth ö he des Vordachs bei ca. 9,50m.
Der zweigeschossige B ü ro- und Sozialtrakt wird als Einbau innerhalb der Halle 4 angeordnet. Die Geschossdecken sowie die nichttragenden Trennw ä nde dieses Bereichs werden in Trockenbauweise hergestellt. Die Treppenanlage wird als Stahlkonstruktion ausgef ü hrt.
Au ß enma ß e Produktionshalle:
L ä nge Breite Fl ä che
Halle 4 70m 21-34m 1.860m ²
Halle 5 50m 18m 900m ²
Vordach 20m 13m 260m ²
Gesamt 3.020m ²
Bauablauf:
Der Bauablauf ist dem Terminplan zu entnehmen.
Die beengten Platzverh ä ltnisse durch die Nachbarbebauung und die volle Grundst ü cksausnutzung sind bei der Kalkulation zu ber ü cksichtigen und daraus ergebene Mehraufwendungen sind in die jeweiligen Einheitspreise miteinzurechnen.
Eine Ortsbesichtigung zur Kalkulation wird empfohlen.
Einzelheiten sind mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen.
F ü r die termingerechte Ausf ü hrung der gesamten Rohbauarbeiten ist vom AN eine sorgf ä ltige Abstimmung vorzunehmen und anhand eines detaillierten Terminplanes darzustellen und in regelm äß igen Abst ä nden mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Terminvorgaben:
Baubeginn Erdbauarbeiten: Anfang Dezember 2026
Ende Erdbauarbeiten: Ende Januar 2027
Ma ß toleranzen:
Wenn keine besonderen Ma ß toleranzen auf den jeweiligen Ausf ü hrungspl ä nen aufgef ü hrt sind, gelten f ü r alle Geb ä udeteile die Ma ß toleranzen der DIN 18 202 Tabelle 3 Zeile 3.
Sicherheit:
10% der Arbeiter m ü ssen als Ersthelfer ausgebildet sein. Container m ü ssen mit Erste-Hilfe-K ä sten und Verbandst ü chern ausger ü stet sein.
S ä mtliche Mitarbeiter sind in die Baustelle einzuweisen. Auf der Baustelle sind Warnwesten zu tragen. Schwei ß - und Trennschneidearbeiten sind anzumelden.
Baustelleneinrichtung:
Die Baustelleneinrichtung ist mit dem Bauherrn bzw. der ö rtlichen Bauleitung abzustimmen.
Baufeldfreimachung, Bodenabtrag, Zwischenlagerung, Wiedereinbau:
F ü r die Baustelleneinrichtungsfl ä chen ist die Baufeldfreimachung, Abtrag, Zwischenlagerung und Wiedereinbau des (Ober)bodens in die Preise einzurechnen.
Einzelheiten sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Tagesunterk ü nfte, Magazine, BL-B ü ros, AN-B ü ros (Lage ist mit der ö rtlichen Bauleitung abzukl ä ren), etc.:
Auf dem f ü r die Baustelleneinrichtung vorgesehenen Gel ä nde k ö nnen die Tagesunterk ü nfte, sowie Werkst ä tten, Lager, Magazine, etc. untergebracht werden.
Zum Schutz vor Missbrauch, Ungeziefer, etc. sollen nur abschlie ß bare Container verwendet werden.
M ü llentsorgung:
Die Baustelle ist immer in einem tadellosen, sauberen Zustand zu halten. Der Abtransport des anfallenden Schuttes, auch wenn dieser im geringeren Umfang durch andere Bauarbeiter und Unternehmer verursacht wurde, ist zu ber ü cksichtigen.
Die Bauleitung des AN hat die Weisungspflicht, gegen ü ber anderen Bauarbeitern und Unternehmen, dass diese ihren M ü ll und Schutt selber entsorgen.
Die Bauleitung des AN ist verantwortlich f ü r die Sauberkeit der Baustelle. Der Rohbau ist in besenreinem Zustand zu ü bergeben. S ä mtliche Betonreste, Stahl- und Bauteile sind bei der R ä umung der Baustelle vom Baugel ä nde zu entfernen.
Die Kosten f ü r die M ü llentsorgung des AN ist in die Preise einzurechnen.
Falls die M ü llentsorgung nicht den Vorstellungen des AG entspricht, kann dieser die M ü llentsorgung selbst ä ndig veranlassen und die daraus entstehenden Kosten anteilsm äß ig umlegen.
Zufahrtswege zur Baustelle:
Der AN hat die Zufahrtswege zur Baustelle einschl. der etwa in Mitleidenschaft gezogenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en und Wege im Rahmen seiner Verpflichtungen in verkehrssicherem Zustand und sauber zu halten.
S ä mtliche an fremden Grundst ü cken und Geb ä uden entstehende Sch ä den, z.B. durch herabfallende Materialien und Verschmutzungen usw., gehen voll zu Lasten des AN.
Die Betonlieferanten sind darauf hinzuweisen, dass die Betonfahrzeuge weder auf der Baustelle, noch auf den angrenzenden Grundst ü cken, noch auf oder an den Verkehrswegen gereinigt werden d ü rfen. Die Reinigung der Trommeln hat im Betonwerk zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann den Betonfahrzeugen der Zugang zur Baustelle untersagt werden.
Zur Sicherheit der Baustelle geh ö ren auch die Verkehrssicherungen und die Beachtung der angeordneten Verkehrsregelungen einschlie ß lich der Gestellung und dem Unterhalt der daf ü r notwendigen Verkehrszeichen und Abschrankungen. Die stra ß enrechtlichen Genehmigungen, Verkehrszeichenpl ä ne und die Einholung der verkehrsrechtlichen Anordnung von der Stra ß enverkehrsbeh ö rde obliegt dem AN.
Das Fahren mit PKWs ist auf dem Baugel ä nde verboten bzw. nur mit einem Berechtigungsausweis der AG zul ä ssig.
Die Fahrgeschwindigkeiten sind der Situation anzupassen. Die max. zul ä ssige Geschwindigkeit betr ä gt 10 km/h.
Bautagebuch:
Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu f ü hren, welches auf der Baustelle aufliegen muss und welches folgende Eintragungen beinhalten muss:
- Arbeiterstand
- Arbeitszeit
- Arbeitsleistung
- Witterung, Temperatur
- Arbeitsbehinderungen
- Besondere Vorkommnisse
- Aufma ß e die zu einem sp ä teren Zeitpunkt nur mehr
schwer feststellbar sind
- Anweisungen der Bauleitung
Die Eintragungen in das Bautagebuch sind t ä glich vorzunehmen, sie werden nur anerkannt, wenn sie vom AG best ä tigt sind.
Planversand:
Der AN erh ä lt vom B ü ro Schuster engineering den g ü ltigen Ausf ü hrungsplan per eMail im pdf, dwg oder dxf-Format. In Papierform ben ö tigte Exemplare werden nach Aufwand verrechnet.
Sonstiges:
Pr ü fungen
Alle in den Allgemeinen und Zus ä tzlichen Technischen Vorschriften f ü r Bau- leistungen geforderten Eignungs- und Eigen ü berwachungspr ü fungen hat der AN bei einer staatlich anerkannten Pr ü fstelle samt Nebenleistungen auf seine Kosten durchf ü hren zu lassen.
Entnahme- und Pr ü fstellen sind einzumessen und planlich festzuhalten. Die Pr ü fergebnisse sind dem AG 2-fach zu ü berlassen.
Lohngleitklausel
Eine Lohngleitklausel wird nicht vereinbart.
Sicherheitsleistungen
Sicherheit f ü r Vertragserf ü llung ist in Form einer unbefristeten B ü rgschaft in H ö he 5 v.H. der Auftragssumme nach besonderer Aufforderung zu leisten.
Sicherheit f ü r Gew ä hrleistung ist in Form einer unbefristeten B ü rgschaft in H ö he von 5 v.H. der Schlussrechnungssumme zu leisten.
Vertragsbestandteil
Soweit nicht anders angegeben, ist in den Positionen jeweils die komplette Lieferung und Herstellung der beschriebenen Leistung einzurechnen.
Angebotserweiterung
Die im LV ausgeworfenen Stundenlohnarbeiten sind Eventualpositionen.
Der AG beh ä lt sich vor, die Stundenlohnarbeiten f ü r die Auftragsvergabe nicht zu werten, wenn von den Mittelwerten stark abweichende Preise angeboten werden.
G ü tenachweis Auff ü llmaterial
Die nat ü rlichen und k ü nstlichen Gesteine, die gebrochen und ungebrochen als Schotter, Splitt, Kies, Sand, F ü ller oder korngestufte Gemische f ü r Oberschichten verwendet werden, m ü ssen einer G ü te ü berwachung nach den „ Richtlinien f ü r G ü te ü berwachung von Mineralstoffen im Stra ß enbau – RG – Min – StB 93, erg ä nzende Ausgabe 2000 – unterliegen.
Gleichzeitig sind die
„ Technischen Lieferbedingungen f ü r Mineralstoffe im Stra ß enbau – TL Min – Stb 2000 –„ gem äß den Bekanntmachungen der OBB vom
12.Juni 2002 Nr. IID 9 43432-004/92 AIIMBI Nr. 8/2002 zu beachten.
Kalkulation von Transportleisungen
Bei der Kalkulation von Kosten f ü r Transportleistungen im allgemeinen G ü ternahverkehr mit Kraftfahrzeugen hat der Bieter auch die Verordnung ü ber den Tarif f ü r Transportleistungen bei der Bef ö rderung sch ü ttbarer G ü ter aus Steinen und Erden im allgemeinen G ü ternahverkehr mit Kraftfahrzeugen in Bayern (Landessondertarif sch ü ttbare G ü ter) vom 5. M ä rz 1991 (GVBI S. 84) zuletzt ge ä ndert durch Verordnung vom 8. Dezember 1992 (GVBI S. 820), zu beachten.
Abschlagszahlungen
Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jeder Abschlags- und Schlussrechnung abgezogen, f ü r die die geforderten Zahlungsfristen eingehalten werden.
Die Frist beginnt mit dem Eingang der pr ü fbaren Rechnung beim Auftraggeber.
Verg ü tung
F ü r Vertr ä ge aufgrund von Ä nderungsvorschl ä gen oder Nebenangeboten:
Vor Aufnahme jeder Nachtragsleistung wird der Preis auf Grundlage der vom AN unmittelbar vor der Auftragserteilung vorzulegenden Urkalkulation sowie auf Grundlage der vorzulegenden Nachtragskalkulation mit Einzelnachweisen auch f ü r Nachunternehmerleistungen endg ü ltig vereinbart.
Bedarfspositionen m ü ssen vom AG vor Ausf ü hrung beauftragt werden.
Baubeschreibung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Vorbemerkungen:
Allgemeines:
Die beh ö rdlichen Vorschriften zur Absicherung und dem Betreiben der Baustelle sind zu beachten. Erforderliche Arbeits- und Schutzger ü ste einschlie ß lich Bautreppen, Ausleuchtung und Verwahrungen, sowie deren Unterhaltung, m ü ssen den beh ö rdlichen Vorschriften entsprechen. Die Entfernung der Ger ü ste, Treppen und Sicherheitsvorkehrungen darf nur mit Genehmigung der Bauleitung geschehen.
Der AN ist f ü r die Sauberhaltung der ö ffentlichen Zufahrtsstra ß en verantwortlich. Die Baustelle ist stets in ordentlichem Zustand zu halten und nach Beendigung der Bauma ß nahmen muss die Baustelle ges ä ubert und s ä mtlicher Schutt abgefahren werden.
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dergl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschl ä gigen Vorschriften ü ber die Entsorgung sind einzuhalten. Das Einf ü llen in Arbeitsr ä ume, sowie das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist untersagt.
Schutzma ß nahmen gegen Besch ä digung oder Verschmutzung an angrenzenden Geb ä uden oder Bauteilen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig und eigenverantwortlich vor Aufnahme der Arbeiten vorzunehmen. Hierzu geh ö ren auch die entsprechenden Bausicherungsma ß nahmen.
Die Verkehrssicherung mit evtl. erforderlichen Anrampungen oder Stahlplatten ü berfahrten und die laufende Reinigung der durch Baufahrzeuge verschmutzten Stra ß en und Wege obliegt dem Auftragnehmer f ü r die Gesamtdauer seiner Arbeiten.
Der AN hat s ä mtliche Grenzsteine bzw. vorhandene Abmarkungen im Baubereich zu sichern.
Sollte es in Folge der Baut ä tigkeit zu Besch ä digungen bzw. zu zeitlichen Beseitigungen der Grenzsteine bzw. Abmarkungen kommen, sind diese auf Kosten des AN durch einen amtlich bestellten Vermesser einzumessen und wieder setzen zu lassen.
Aufwendungen daf ü r werden nicht gesondert verg ü tet, sondern sind in die Einheitspreise der nachfolgenden Positionen einzukalkulieren.
Terminplanung:
Nach Auftragserteilung ist vom AN innerhalb von 5 Tagen auf Basis, der vorgegebenen Ecktermine, ein verbindlicher, detaillierter Terminplan der Projektleitung bzw. der Bauaufsicht vorzulegen.
Schlechtwetter:
Schlechtwettertage bedingen keine Terminverz ö gerungen und werden nicht als Verl ä ngerung der Bauzeit gewertet. Kosten f ü r daraus resultierende Versicherungsma ß nahmen werden nicht gesondert verg ü tet.
Vermessung:
Die Ausf ü hrung von Einme ß arbeiten, welche f ü r die Baugenauigkeit erforderlich sind, ist mit der ö rtlichen Bauleitung abzustimmen.
Baustelleneinrichtung
01._. 1 Baustelle einrichten, vorhalten und räumen Der Unternehmer hat sich vor Angebotsabgabe ü ber die Lage des Bauobjektes, sowie ü ber die M ö glichkeit der Baustelleneinrichtung umfassend zu informieren.
In diese Pos. sind s ä mtliche Arbeiten und Ger ä te einzukalkulieren, die f ü r den Betrieb und die Sauberhaltung der Baustelle notwendig sind. Das Einrichten, Vorhalten und Abbauen von Strom-, Wasser- und Abwasseranschluss, sowie der erforderlichen Fernmeldeeinrichtungen ist mit einzurechnen.
Baustrom und Bauwasser wird an zentraler Stelle vom Bauherren gestellt.
Unterk ü nfte und sanit ä re Einrichtungen sind nach der Arbeitsst ä ttenverordnung einzurichten.
Unterhaltung einer evtl. Sicherheitsbeleuchtung.
01._. 1
Baustelle einrichten, vorhalten und räumen
1.00
psch
01._. 2 Digitales Geländemodell Baufeld H ö henm äß ige Aufnahme des Gel ä ndes im aussagekr ä ftigen Raster kleiner 5x5m vor Baubeginn als Abrechnungsbasis. Das Gel ä ndemodell ist unverz ü glich der Bauleitung zu ü bergeben.
01._. 2
Digitales Geländemodell Baufeld
O
1.00
psch
01._. 3 Digitales Geländemodell Abrechnung H ö henm äß ige Aufnahme des Gel ä ndes im aussagekr ä ftigen Raster als Abrechnungsbasis. Das Gel ä ndemodell ist unverz ü glich der Bauleitung zu ü bergeben.
01._. 3
Digitales Geländemodell Abrechnung
W
1.00
psch
01._. 4 Abgrenzung des Baugeländes Abgrenzung des Baugel ä ndes durch einen standfesten Bauzaun mit Verschraubung der einzelnen Elemente und Instandhaltung des Zaunes ü ber die gesamte Bauzeit auf Anweisung durch den AG.
H ö he: 2,00m
Vorhaltezeit: 10 Monate
01._. 4
Abgrenzung des Baugeländes
200.00
lfm
01._. 5 Zulage Vorhaltezeit über 3 Monate Zulage zum vorbeschriebenen Bauzaun f ü r Vorhaltezeit ü ber 3 Monate.
Abrechnung: lfm x Monate
01._. 5
Zulage Vorhaltezeit über 3 Monate
W
600.00
mMt
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Vorbemerkungen Erdbau
Vorbemerkungen
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsaufnahme ü ber Hindernisse wie Leitungen, Kabel, Dr ä nagen, Kan ä le, Vermarkungen und dergleichen zu informieren. Die f ü r den Schutz und die Sicherheit der vorgenannten Hindernisse bestehenden Vorschriften und Anordnungen der zust ä ndigen Stellen sind zu beachten. Hieraus entstehende Kosten sind bei den Einheitspreisen der Leistungsverzeichnispositionen zu ber ü cksichtigen.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung abweichende Bodenverh ä ltnisse angetroffen oder treten Umst ä nde ein, durch die die vorgeschriebenen Aushubarbeiten nicht durchgef ü hrt werden k ö nnen, sind mit dem Auftraggeber umgehend gesonderte Vereinbarungen zu treffen.
Schottertragschichten m ü ssen eine saubere, ebene, an der Oberfl ä che geschlossene Fl ä che darstellen.
Vor Beginn von Deckenarbeiten ist bei der ö rtlichen Bau ü berwachung die Abnahme der Schottertragschicht zu beantragen.
Etwa an der Oberfl ä che vorhandene offene Stellen im Kornger ü st sind mit Brechsand bis zur vollst ä ndigen S ä ttigung zu verf ü llen.
Vorbemerkungen
02._. 1 Mutterboden abtragen und entsorgen Mutterboden der Bodenklasse 1-2 abtragen und entsorgen.
Aushub geht in Eigentum des AN ü ber und ist ordnungsgem äß zu entsorgen.
Der Aushub ist zu beproben und zu untersuchen. Der Aushub kann zur Beprobung in Mieten auf dem Baugel ä nde zwischengelagert werden.
Abtragsdicke bis ca. 30 cm
02._. 1
Mutterboden abtragen und entsorgen
2,000.00
m³
02._. 2 Aushub Aushub von Boden, Bodenklasse 3 - 5, f ü r Gruben, Gr ä ben, Bodenplatten etc. einschl. B ö schung der Baugrube herstellen.
Aushub im Baustellenbereich zur sp ä teren Verwendung als Hinterf ü llmaterial lagern.
02._. 2
Aushub
O
1.00
m³
02._. 3 Aushub, wie vor, jedoch abfahren Aushub von Boden, Bodenklasse 3 - 5
wie vor, jedoch
Aushub geht in Eigentum des AN ü ber und ist ordnungsgem äß zu entsorgen.
Der Aushub ist zu beproben und zu untersuchen.Der Aushub kann zur Beprobung in Mieten auf dem Baugel ä nde zwischengelagert werden.
02._. 3
Aushub, wie vor, jedoch abfahren
15,500.00
m³
02._. 4 Zulage für belasteten Boden mit Kontaminierung Z1.1 Die Abrechnung ist mit Lieferscheinen und Entsorgungsnachweisen zu dokumentieren.
02._. 4
Zulage für belasteten Boden mit Kontaminierung Z1.1
W
100.00
to
02._. 5 Zulage für belasteten Boden mit Kontaminierung Z1.2 wie vor, jedoch Z1.2
02._. 5
Zulage für belasteten Boden mit Kontaminierung Z1.2
W
50.00
to
02._. 6 Zulage für belasteten Boden mit Kontaminierung Z2 wie vor, jedoch Z2
02._. 6
Zulage für belasteten Boden mit Kontaminierung Z2
W
50.00
to
02._. 7 Untergrund vorbereiten Untergrund f ü r Bodenplatte vorbereiten. Mindestens 6 Walzen ü berg ä nge > 10 to.
Verformungsmodul EV 2 auf der Oberfl ä che mind. 45 MN/m ².
02._. 7
Untergrund vorbereiten
6,000.00
m²
02._. 8 Bodenverfestigung mit Feinkalk Bodenverfestigung durch Einfr ä sen von Feinkalk bzw. Mischbinder.
Schichtdicke ca. 40 cm, Feinkalkzugabe ca. 3 - 4,5 % nach Angabe Bodengutachter.
Verformungsmodul EV 2 auf der Oberfl ä che mind. 60 MN/m ².
Liefern Kalk in gesonderter Pos.
02._. 8
Bodenverfestigung mit Feinkalk
6,000.00
m²
02._. 9 Feinkalk für Bodenverfestigung liefern und ausbringen
02._. 9
Feinkalk für Bodenverfestigung liefern und ausbringen
120.00
to
02._. 10 Filtervlies Geotextil als Filterschicht aus Polyester oder PP, ausschlie ß lich durch Nadelung verfestigt,
angebotenes Fabrikat:______________________
liefern und einbauen gem äß den Technischen Vorschriften des Herstellers einschl. aller f ü r Lieferung und Einbau erforderlichen Nebenleistungen.
Fl ä chengewicht mindestens 250 g/m 2
Stempeldr ü ckkraft x-s: > 1500 N
wirksame Ö ffnungsweite : mind. 0,13 mm
Wasserdurchl ä ssigkeit K f : mind. 1,0 x 10 E-3 m/s
Eine Sto ßü berlappung von mind. 50 cm ist in den Einheitspreis einzurechnen
02._. 10
Filtervlies
O
6,000.00
m²
02._. 11 Planum herstellen Planum aus Schottermaterial herstellen, liefern, in Lagen von ca. 30 cm einbauen und verdichten,
Verformungsmodul EV 2 auf der Oberfl ä che mind. 100 MN/m ².
K ö rnung 0/45 mm GW/GI,
Recyclingsprodukt ist unter Vorlage des G ü tenachweises zugelassen.
Profiltoleranz +/- 2 cm.
02._. 11
Planum herstellen
1,800.00
m³
02._. 12 Feinplanie herstellen Feinplanie auf bestehendem Planum herstellen.
Verformungsmodul EV 2 auf der Oberfl ä che mind. 100 MN/m ².
02._. 12
Feinplanie herstellen
2,800.00
m²
02._. 13 Plattendruckversuche Durchf ü hrung von Plattendruckversuchen nach DIN 18134, Plattendurchmesser 30 cm, zur Kontrolle und zur Verdichtungs- und Tragf ä higkeitsmessung nach ZTVE-StB 94/97.
Pro 1000 m ² Bodenfl ä che ist mind. ein Lastplattendruck- versuch, oder nach Anordnung der Bauleitung durchzuf ü hren.
Die Versuchsergebnisse sind auch dem Bodengutachter zur Verf ü gung zu stellen.
02._. 13
Plattendruckversuche
3.00
Stk
02._. 14 LKW-Gegengewicht Durchf ü hrung von Plattendruckversuchen nach DIN 18134, Plattendurchmesser 30 cm, zur Kontrolle und zur Verdichtungs- und Tragf ä higkeitsmessung nach ZTVE-StB 94/97.
Pro 1000 m ² Bodenfl ä che ist mind. ein Lastplattendruck- versuch, oder nach Anordnung der Bauleitung durchzuf ü hren.
Die Versuchsergebnisse sind auch dem Bodengutachter zur Verf ü gung zu stellen.
02._. 14
LKW-Gegengewicht
3.00
Stk
03 Abbrucharbeiten
03
Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten
Der Abbruch ist unter laufendem Betrieb vorgesehen.
Beengte Platzverh ä ltnisse durch den Werksbetrieb etc. sowie die bestehende zu erhaltende Bebauung sind bei der Kalkulation zu ber ü cksichtigen und daraus ergebene Mehraufwendungen sind in die jeweiligen Einheitspreise miteinzurechnen.
Eine Ortsbesichtigung zur Kalkulation wird empfohlen.
F ü r die termingerechte Ausf ü hrung der gesamten Abbrucharbeiten ist vom AN eine sorgf ä ltige Abstimmung mit dem Betrieb der Fa. Metallbau Kn ö pfle GmbH und der Baustelle vorzunehmen und anhand eines detaillierten Terminplanes darzustellen und in regelm äß igen Abst ä nden mit der Bauleitung des AG abzustimmen.
Einzelheiten sind mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen.
Der laufende Betrieb der Fa. Metallbau Kn ö pfle GmbH darf nicht behindert werden.
Die Einheitspreise verstehen sich einschl. Entsorgung der Abbruchmaterialien. Die Beprobungen und Laboruntersuchungen einschl. Zwischenlagerung und Wiederaufnahme auf einem Lagerplatz nach Wahl des AN ist einzurechnen auch wenn dies in den Positionen nicht gesondert vermerkt ist. Der Lagerplatz ist mit der zust ä ndigen Beh ö rde abzustimmen. Auf dem Baugel ä nde steht kein Lagerplatz zur Verf ü gung.
Abbrucharbeiten
03._. 1 Abbau Gitterstabzaun Abbau von Zaunst ü tzen,
die St ü tzen sind auf Punktfundamenten befestigt,
L ä nge ca. 65m,
Die Zaunfelder werden vorab bauseits r ü ckgebaut.
Einschl. Entsorgen.
03._. 1
Abbau Gitterstabzaun
1.00
psch
03._. 2 Abbruch Winkelstützwand Abbruch von Winkelst ü tzw ä nden,
inkl. Gr ü ndung, Bewehrung und Fundament.
L ä nge ca. 25 m,
H ö he ca. 1,25 m
Einschl. Erdarbeiten
Winkelst ü tzwand auf Anweisung der Bauleitung seitlich lagern.
03._. 2
Abbruch Winkelstützwand
1.00
psch
03._. 3 wie vor, jedoch enstorgen
03._. 3
wie vor, jedoch
1.00
psch
04 Regiearbeiten
04
Regiearbeiten
Regiearbeiten Regiearbeiten
Regiearbeiten d ü rfen nur nach Anforderung und im Einvernehmen mit der Bauleitung des Auftraggebers durchgef ü hrt werden. Regiezettel m ü ssen t ä glich zur Anerkennung vorgelegt werden. In Stundens ä tzen und Einheitspreisen sind s ä mtliche Nebenleistungen enthalten wie Werkzeug, Kleinmaschinen etc.
Regiearbeiten
04._. 1 Vorarbeiter Stundens ä tze f ü r Polier, Schachtmeister etc.
04._. 1
Vorarbeiter
10.00
Std
04._. 2 Baufacharbeiter Stundens ä tze f ü r Arbeitskr ä fte Baufacharbeiter
04._. 2
Baufacharbeiter
15.00
Std
04._. 3 Bauhelfer
04._. 3
Bauhelfer
15.00
Std
04._. 4 Minibagger
04._. 4
Minibagger
5.00
Std
04._. 5 Bagger 1,00m³
04._. 5
Bagger 1,00m³
5.00
Std
04._. 6 LKW, >8,50to Nutzlast
04._. 6
LKW, >8,50to Nutzlast
5.00
Std
04._. 7 Mehrzweckgeräte ( Frontlader )
04._. 7
Mehrzweckgeräte ( Frontlader )
5.00
Std
04._. 8 Split 2/8 frei Baustelle
04._. 8
Split 2/8 frei Baustelle
5.00
t
04._. 9 Sand 0/4 frei Baustelle
04._. 9
Sand 0/4 frei Baustelle
5.00
t
04._. 10 Beton C12/15 frei Baustelle
04._. 10
Beton C12/15 frei Baustelle
5.00
m³