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Baubeschreibung / Erläuterung der Baumaßnahme Baubeschreibung und Erläuterung der Baumaßnahme
Die "Parkresidenz Minden" ist ein im Stil der Neorenaissance für die Bezirksregierung Minden am Weserglacis gebautes repräsentatives schlossartiges Gebäude. Es wurde im Jahr 1906 fertiggestellt und bis zum Jahr 1947 zweckentsprechend genutzt. In der Zeit von 1947 bis 2017 wurde das Gebäude durch die Deutsche Bahn AG genutzt. Von 2017 bis Sommer 2022 von der Stadt Minden. Seit dem Sommer 2022 steht das denkmalgeschützte Gebäude geplant leer, damit die Gebäudeuntersuchungen, Gutachtenerstellung etc. ungestört vorgenommen werden konnten.
Die ASSET Minden Grundbesitz GmbH als neuer Eigentümer und Bauträger setzt die geplante Umnutzung zu einem Wohnhaus mit dem Betreuungsschwerpunkt für Senioren „Betreutes Wohnen“, 2 Pflegewohngruppen und einer Tagespflege um.
Der Gebäudekomplex ist aufgrund von regelmäßigen Restaurierungsarbeiten durchweg gut erhalten. Das Mindener Regierungsgebäude besitzt noch heute einen fast vollständigen Bestand an historischen Türen und Fenstern aus der Bauzeit 1906, die als wertvolle Zeugnisse früherer Handwerkskunst gelten.
Das Verwaltungsgebäude wurde im Krieg, in Teilen durch einen Bombenangriff zerstört und nach dem Krieg wieder aufgebaut. Im Zuge des Umbaus wurden Wände entfernt und durch neue Gipskarton Ständerwände ersetzt.
Grundsätzlich steht das gesamte Objekt unter Denkmalschutz, sowohl innen als auch außen.
Im Zuge der Baumaßnahme werden die meisten Gebäudeteile einer umfassenden Kernsanierung oder Erneuerung (z.B. die gesamte Haustechnik, Dacheindeckung Hauptgebäude) unterzogen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die denkmalgerechte Sanierung der imposanten Sandsteinfassadenelementen gelegt wird.
Neben dem dreigeschossigen Vierflügelbau des Hauptgebäudes befindet sich das ehemalige Dienstgebäude des Regierungspräsidenten.
Das Dienstgebäude des Präsidenten wurde über einem Kellergeschoß zweistöckig errichtet. Das Dach der Präsidialvilla wurde vor einigen Jahren bereits aufwendig renoviert und mit Schiefer neu gedeckt und bleibt unverändert.
Unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten besonders schützenswert sind neben der Fassade und dem gesamten äußeren Erscheinungsbild vor allem die opulenten Treppenhäuser, Flure und einzelne herausragende Räume wie z.B. der Sitzungssaal oder das Trauzimmer. So werden zum Beispiel die perfekt erhaltenen und gepflegten Treppenhäuser bzw. Eingangsbereiche nur partiell ausgebessert, bleiben aber in ihrer Position und Erscheinungsbild komplett unangetastet. Gleiches gilt für den Sitzungssaal und das Trauzimmer, diese werden in den Tagespflegebereich bzw. Bürobereich komplett integriert und bleiben damit in ihrer vollen Pracht erhalten.
Die ehemalige Kantine ist baufällig und wird abgerissen und durch einen halbrunden Neubau ersetzt.
Auf dem Dach des Speisesaals entsteht eine Dachterrasse für die im ehemaligen Sitzungssaal untergebrachte Tagespflege.
Bedingt durch den vorhandenen Mauerwerksziegel und die sehr hohen Wandstärken (im Untergeschoss 92 cm, die Wandstärken nehmen mit jeder Etage ab) ist eine Dämmung der Außenwände erst ab der dritten Etage erforderlich. Da die dritte Etage zum Innenhof im Rahmen des Neuaufbaus des Dachgeschosses nach dem Krieg errichtet worden ist, ist hier eine Außendämmung möglich.
Zusätzlich wird die Dachfläche des Hauptgebäudes vollständig erneuert und gedämmt, sowie die komplette unterste Sohle zum Erdreich abgebrochen und mit einer Dämmebene neu aufgebaut. In allen Wohnbereichen werden die Fenster durch neue Fenster ersetzt, in den anderen Bereichen überwiegend saniert (ca. 70 % neue Fenster). Energetisch erfüllen die sanierten Fenster aufgrund der meistens vorhandenen Doppelkastenfenster ebenfalls moderne Ansprüche.
Die Parkresidenz wird über eine vermietete Fläche von ca. 7.276 m² verfügen, wobei etwa 72 % der Flächen ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden, während der Rest für die Betreibung der Parkresidenz notwendige Räume wie Pflege- und Behandlungsbereiche, den ambulanten Pflegedienst sowie Aufenthaltsräume, Bewirtungsbereich, Büros etc. vorgesehen ist. Insgesamt werden 93 Wohnungen und 24 Mikroapartments in 2 Pflegewohngemeinschaften entstehen.
Für die barrierefreie Erschließung des Gebäudes werden fünf neue Aufzüge und ein neues Treppenhaus im Gebäudeinneren eingebaut.
Es wird ein Mix aus barrierefreien 1-, 2- und 3-Zimmer-Wohnungen entstehen. Betrieben wird die Parkresidenz Minden von der Advita-Gruppe aus Berlin.
Die bestehende Heizung wird ersetzt und durch den Anschluss an den bereits in der Nähe befindlichen Fernwärmeanschluss der Stadtwerke Minden.
Die Parkresidenz wird im Rahmen des KfW-Förderprogramms 261 als Effizienzhaus Denkmal EE-Klasse und im Programm 159 Altersgerechtes Umbauen eingestuft.
Einen zusätzlichen Eindruck über das Projekt erhält man über die Homepage www.park-residenz-minden.de.
Baubeschreibung / Erläuterung der Baumaßnahme
Bauzeichnungen / Unterlagen BAUZEICHNUNGEN / UNTERLAGEN zum Leistungsverzeichnis
In der Anlage zur Ausschreibung sind folgende Unterlagen / Pläne
ZUR ERGÄNZUNG / ERLÄUTERUNG DER LEISTUNGSBESCHREIBUNGEN beigefügt :
- Plan Grundriss Ebene 0 :PRM-A-AR-GR212-V10 Grundriss E0-Umbau_Gesamt 1_50
- Plan Grundriss Erdgeschoss :PRM-A-AR-GR312-V08 Grundriss EG-Umbau_Gesamt 1_50
- Plan Grundriss 1. Obergeschoss :PRM-A-AR-GR512-V08 Grundriss 1OG-Umbau_Gesamt 1_50
- Plan Grundriss 2. Obergeschoss :PRM-A-AR-GR612-V08 Grundriss 2OG-Umbau_Gesamt 1_50
- Plan Grundriss 3. Obergeschoss :PRM-A-AR-GR712-V07 Grundriss 3OG-Umbau_Gesamt 1_50
- Plan Grundriss Dachgeschoss :PRM-A-AR-GR812-V06 Grundriss DG-Umbau_Gesamt 1_50
- Plan Schnitt : PRM-A-AR-SN001-V01 Schnitt AA
- Plan Schnitt : PRM-A-AR-SN002-V01 Schnitt BB
- Plan Schnitt : PRM-A-AR-SN003-V01 Schnitt CC
- Plan Schnitt : S207_19004_PV_E_F_100_B (Präsidialvilla)(1)
- Plan Außenansicht Nordost :PRM-A-AR-AN001-V02 Außenansicht NO
- Plan Außenansicht Südost :PRM-A-AR-AN002-V02 Außenansicht SO
- Plan Außenansicht Südwest :PRM-A-AR-AN003-V02 Außenansicht SW
- Plan Außenansicht Nordwest :PRM-A-AR-AN004-V02 Außenansicht NW
- Plan Innenhofansicht Nordost :PRM-A-AR-AN005-V02 Innenhofansicht NO
- Plan Innenhofansicht Südost :PRM-A-AR-AN006-V02 Innenhofansicht SO
- Plan Innenhofansicht Südwest :PRM-A-AR-AN007-V02 Innenhofansicht SW
- Plan Innenhofansicht Nordwest :PRM-A-AR-AN008-V02 Innenhofansicht NW
- Lageplan : L01_19004_HG_LP_250_A(1)
- Plan Detail : PRM-A-AR-DT701-P02 Details Bodenschwelle Bäder
- Plan Detail : PRM-A-AR-DT702-V01 Absenkung Duschbereich System 1
- Plan Detail : PRM-A-AR-DT703-V01 Absenkung Duschbereich System 2
- Plan Detail : PRM-A-AR-DT710-P02 Standardbad barrierefrei
- Plan Detail : PRM-A-AR-DT711-P02 Standardbad rollstuhlgerecht
- Plan Detail : PRM-A-AR-DT712-V02 Sonderbäder Hauptgebäude _ Archivanbau
- Plan Detail : PRM-A-AR-DT713-V02 Sonderbäder Präsidialvilla
- Plan Detail : PRM-A-AR-DT715-V02 Pflegebad WG-3OG-12
- Plan Detail : PRM-A-AR-DT716-V02 Pflegebad WG-3OG-37
- Plan Detail : PRM-A-AR-DT717-V01 Pflegebad TP-EG-23
- Plan Detail : PRM-A-AR-DT718-V01 Sonstige Bäder
- 190731 Gutachten_Schadstoffuntersuchung_Weserglacis2_Ehem_Bundesbahn_Zentralamt_Minden(1)
- Brandschutzkonzept : 240715_02210069-MDU-Gruppe-Minden-Weserglacis-Neue-Regierung-BSK-2024-07-15-Rev-2-0
- Brandschutz Positionspläne :240715_02210069-MDU-Gruppe-Minden-Weserglacis-Neue-Regierung-BSP-2024-07-15-Rev-2-0-Index-E
- Baustellenordnung: 250124 Baustellenordnung Vorabzug
- SiGe Plan
Bauzeichnungen / Unterlagen
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Schuttbeseitigung lt. VOB (C) DIN 18299
Jedem AN obliegt die Beseitigung seines auf der Baustelle verursachten Schuttes ohne besondere Vergütung. Die Entsorgung des gesamten mit dem Bauvorhaben im Zusammenhang stehenden Schutt hat entsprechend der Abfallsatzung (gesetzliche Regelung) zu erfolgen.
Der AN hat täglich die Baustelle von den anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten, Abfällen, Verunreinigungen usw. zu räumen bzw. zu säubern. Dies gilt auch für nachträglich angeordnete Arbeiten. Kommt der AN seiner Pflicht nicht nach, kann der AG die Baureinigung durch Dritte veranlassen.
Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.
Zeichnungen / Maßangaben / Toleranzen:
Sind der Leistungsbeschreibung Zeichnungen und Skizzen als Anlage beigefügt, dienen diese lediglich als Übersicht und Kalkulationshilfe, nicht als Ausführungszeichnungen.
Vor Vertragsabschluss sind alle erforderlichen Rohbaumaße nach rechtzeitiger Anmeldung auf der Baustelle durch den AN zu überprüfen. Alle Maße sind am Bau zu nehmen.
Feinterminierung / Baubesprechung / Vertreter:
Die Feinterminierung der auszuführenden Leistungen erfolgt durch die örtliche Bauleitung auf Grundlage des Gesamtbauzeitenplanes. Start und Ende wird von ASSET Minden Grundbesitz GmbH vorgegeben. Der AG regelt die Zusammenarbeit auf der Baustelle im Rahmen von regelmäßig wöchentlichen Baubesprechungen, zu deren Teilnahme der AN verpflichtet ist. Darüber hinaus hat der AN ein Konzept für die Zwischentermine vorzulegen.
Der AN ist verpflichtet, während der Bauzeit einen sachverständigen und entscheidungsberechtigten Vertreter entsprechend Landesbauordnung bis zur endgültigen Fertigstellung seiner Leistung an der Baustelle vorzuhalten. Dieser ist dem AG vor Beginn der Ausführung schriftlich zu benennen.
LEAN Management:
Der AG beabsichtigt ausgewählte Bestandteile des LEAN Managements im Projekt als LEAN-light umzusetzen.
Diese sind:
- 3 Monatsvorschau (1x im Quartal); (AG, BL und Poliere)
- 1 Monatsvorschau (1x im Monat); (AG, BL und Poliere)
- Wochenplanung (wöchentliche Ergebnisfortschreibung); (AG und Poliere)
- Tagesplanung (tägliche Koordination mit Polieren und Truppführern); (AG und Poliere)
- Actionlist führen (gemeinsame Aufnahme/ Abarbeitung von todo´s für AN und AG)
- Logistikplanung (Lieferungen, Flächen-, Kran-, Aufzugnutzung zur Vermeidung von Behinderungen
außerhalb und innerhalb der Baustelle); (AG, BL und Poliere)
Die Grundlage ist ein Terminplan, der durch die o.a. Punkte/ Maßnahmen, fortgeschrieben wird und den beteiligten Firmen die Möglichkeit gibt ihre Fachkenntnis in die Termin- und Ablaufplanung einzubringen.
Ziel ist es gemeinsam mögliche Reibungs- oder Kollisionspunkte sowie Planungsrückstände oder-fehler frühzeitig zu erkennen und unnötige Behinderungen oder Stillstände weitestgehend zu vermeiden.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
1.1 Punktfolgen (Freistellen) bzw. das Bieterangabenverzeichnis sind vom Bieter auszufüllen.
Bei Abweichungen vom Leitfabrikat sollen alle notwendigen Nachweise der Gleichwertigkeit mit dem Angebot abgegeben werden. Wird die Gleichwertigkeit nicht nachgewiesen, ist das Leitfabrikat anzubieten.
1.2 Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
1.3 Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter umfassend vor Ort über die Gegebenheiten zu informieren, insbesondere über die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, die Zufahrtswege, die Wasser- und Stromversorgung, die Lagerplätze u. ä.. Der Bieter erkennt mit Abgabe seines Angebotes ausdrücklich an, dass er sich über die Lage und Beschaffenheit der Baustelle, Umfang und Schwierigkeitsgrad der Leistung eingehend unterrichtet hat.
Eine Besichtigung kann, nach vorh. Anmeldung, im Beisein eines Vertreters des Auftraggebers erfolgen.
1.4 Lagerung von Baustoffen
Außerhalb des Gebäudes gelagerte Baustoffe und Abfälle müssen sturmsicher und witterungsbeständig abgedeckt oder gesichert sein.
1.5 Lagerung von Baustoffen
Außerhalb des Gebäudes gelagerte Baustoffe und Abfälle müssen sturmsicher und witterungsbeständig abgedeckt oder gesichert sein.
1.6 Baustrom / Beleuchtung
Ein geeigneter Baustromanschluss wird vom Auftragnehmer „Gewerk Elektro“ innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Eventuell erforderliche Leitungen vom Baustromanschluss zur Arbeitsstätte sind vom AN bis zu einer Länge von ca. 100 m einzukalkulieren. Dazu gehört auch die stolperfreie Verlegung der Leitungen auf dem Gelände mit entsprechenden Befestigungen oder Abdeckungen. Die Beleuchtung der Verkehrswege innerhalb und außerhalb des Gebäudes wird durch das Gewerk „Elektro“ sichergestellt. Für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung ist jedes Gewerk selbst verantwortlich.
Die Verbrauchskosten für Baustrom sind nicht in die Baustellengemeinkosten einzukalkulieren. Diese Kosten trägt der Auftragnehmer anteilig mit 0,4% der Bruttoabrechnungssumme.
1.7 Bauwasser
Ein Bauwasseranschluss wird vom Auftragnehmer „Gewerk Sanitär“ innerhalb der Baustelleneinrichtungsfläche eingerichtet und ist von allen AN zu nutzen. Zapfstellen innerhalb des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung. Bei der Benutzung der Baustelleneinrichtung wird der Auftragnehmer zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasserqualität verpflichtet, (VDI 6023, DIN EN 1717).
Die Verbrauchskosten für Bauwasser sind nicht in die Baustellengemeinkosten einzukalkulieren. Diese Kosten trägt der Auftragnehmer anteilig mit 0,4% der Bruttoabrechnungssumme.
1.8 WC-Nutzung
Ein Baustellen-WC wird vom Auftraggeber aufgestellt und vorgehalten. WC-Anlagen sind stets in einem sauberen Zustand zu halten. Diese Kosten trägt der Auftragnehmer anteilig mit 0,4% der Bruttoabrechnungssumme.
1.9 Bauwesenversicherung
Es wird für das Bauvorhaben durch den Auftraggeber eine Bauwesenversicherung abgeschlossen.
Diese Kosten trägt der Auftragnehmer anteilig mit 0,3% der Bruttoabrechnungssumme
1.10 Gerüst / Hebemaschinen / Kraneinsätze
Für die Arbeiten hat der AN, soweit erforderlich, ein Gerüst, eine Schuttrutsche und/oder Hebemaschinen zu stellen. Die hierfür entstehenden Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
Geeignete Hebeeinrichtungen, zur Beschickung der Baustelle, sind von jedem Gewerk einzukalkulieren.
1.11 Meterrisse und Schnurgerüst
Ein Höhenbezugspunkt in Baufeldnähe/am Gebäude wird vor Beginn der Maßnahme durch den Auftraggeber verbindlich für alle Gewerke angelegt und gekennzeichnet.
1.12 Verkehrswege
Es ist darauf zu achten, dass Flure, Fluchtwege und Treppenräume stehts von Gegenständen, Stolperfallen und Brandlasten freigehalten werden.
1.13 Schutzausrüstung
Sofern das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich ist, sind die Kosten in den entsprechenden Preisen einzurechnen, ebenso die Kosten für die Arbeitserschwernis. Bei Bedarf sind Absperr- und Kennzeichnungsmaßnahmen kostenneutral vom Auftragnehmer durchzuführen.
1.14 Rauchverbot im Gebäude
Auf der Baustelle gilt für alle Handwerker und Projektbeteiligte ein Rauchverbot im Gebäude! Das Rauchen ist nur außerhalb von Gebäuden, an den vorhandenen Raucherplätzen, gestattet.
1.15 Abfall/ Müll und Reinigung
Umverpackungen und Materialreste sind gegen Umherfliegen zu sichern und zeitnah auf eigene Kosten zu entsorgen.
Der AN hat Verunreinigungen, die durch die Arbeiten entstehen, werktäglich zu beseitigen.
1.16 Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten
Schweiß- und Schneidarbeiten mit Funkenbildung im Gebäude sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung zugelassen. Es gelten besondere Sicherheitsanforderungen. Solche Arbeiten müssen bereits in der Angebotsabgabe benannt werden.
1.17 Nachunternehmer
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung unaufgefordert Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers schriftlich bekannt zu geben sowie das Einverständnis des AG einzuholen.
Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, hat er vorher die schriftliche Zustimmung gemäß § 4 Abs. 8 Nr. 1 S. 2 VOB/B einzuholen.
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt.
Die vorangehenden Regelungen gelten entsprechend.
Ein Vertragsverhältnis zwischen Bauherrn und Nachunternehmer entsteht nicht. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen auch für die Leistungen der von ihm beauftragten Nachunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.
1.18 Winterschutzmahnahmen
Der AN ist verpflichtet, seine Mitarbeiter für Arbeiten im Winter mit entsprechender Kälte-, Regen- u. Windschutzausrüstung auszustatten und die Mitarbeiter über die Gefahren des Winterbaus zu schulen.
Schutz seiner ausgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Wetter-, Frost-, Sturm-, und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zu Abnahme.
Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis die Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig.
Für die Arbeiten während niedriger Außentemperaturen und Frostperioden ist der Auftragnehmer verantwortlich. Er hat daher sorgfältige Vorkehrungen zum Schutze des Bauwerks zu treffen. Sollen Frostschutzmittel verwendet oder Arbeiten ausgeführt werden, die durch niedrige Außentemperaturen beeinträchtigt werden können, so ist das schriftliche Einverständnis des Bauherrn vor Inangriffnahme der Arbeiten einzuholen.
Arbeitsausfälle durch Witterungsereignisse sind schriftlich anzuzeigen und mit entsprechenden Wetterbelegen, z.B. vom Deutschen Wetterdienst, nachzuweisen.
1.19 Risiko- / Gefahrenanalyse gem. Arbeitsschutzgesetz
Der Auftragnehmer hat ohne Aufpreis unter alleiniger Verantwortung für seinen Auftragsumfang alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden, innerhalb und außerhalb des Baugeländes. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, die im Zusammenhang mit seinen Leistungen erforderlich sind, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden.
Bei den Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der an der Baustelle tätigen Mitarbeiter sind technische und organisatorische Maßnahmen vorrangig. Es wird darauf hingewiesen, dass jeder an der Baustelle Beschäftigte von seiner Firma (=AN) mit persönlicher Schutzausrüstung entsprechend der Gesundheitsgefährdung (z.B. Sicherheitsschuhe, Helm, Gehörschutz, Atemschutz, Augen- und Gesichtsschutz, etc.) abhängig von den auszuführenden Arbeiten auszurüsten ist.
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die dem Sicherheits- und dem Gesundheitsschutz dienenden Angaben in der aktuellsten Fassung der Bausstellen VO zu beachten.
Jede Firma hat einen eigenen ausgebildeten Ersthelfer zu benennen, welcher sich während der Arbeitszeit auf der Baustelle aufhält.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftragnehmer verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung seiner Baustellentätigkeit durchzuführen und seine Mitarbeiter anhand dieser Analyse zu unterweisen.
Die Gefährdungsbeurteilung sowie die Unterweisungen sind auf der Baustelle vorzuhalten und werden bei Bedarf eingesehen. Alle im Rahmen der Baumaßnahme durchzuführenden Arbeiten sind von der Bauleitung des AG abzunehmen. Dazu hat die ausführende Firma einen verantwortlichen deutschsprachigen Bauleiter zu benennen und abzustellen, der während der gesamten Ausführungszeit vor Ort ist.
Jeder Auftragnehmer hat vor Arbeitsbeginn schriftlich nachzuweisen, dass er die an der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer über die sicherheits- und gesundheitsrelevanten Maßnahmen und die Arbeitsverfahren unterwiesen hat.
Ausreichende Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers ist Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage und -summe sind vom Auftragnehmer bei Auftragsvergabe nachzuweisen.
1.20 Referenzen
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebots anhand von Referenzen einen Nachweis zu im Folgenden aufgeführten Leistungen zu erbringen. Die Referenzen müssen eine ähnliche Größenordnung in Leistung und monetärer Höhe aufweisen und sollten in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein.
Die Referenznachweise müssen mindestens folgende Angaben beinhalten, Nennung des Bauherrn, Projektname mit Ortsangebe und das Auftragsvolumen.
Des Weiteren ermöglicht der AN vor Auftragsvergabe einen Besichtigungstermin in diesem der AG die Liegenschaft des Bieters besichtigen kann.
Technische Vorbemerkungen
Technische Vertragsbedingungen Technische Vertragsbedingungen
1. ALLGEMEINE HINWEISE
1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
1.2 Die technischen Vertragsbedingungen gelten für alle Titel und Positionen.
1.3 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.
1.4 Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten.
Mit den Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten:
- Erschwerniszulagen, soweit die hierfür ursächlichen Umstände vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
- Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn, sowie die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Mindestlohn Zahlung in Deutschland.
- Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Entgelt für übliche Wegezeiten
- Lohnnebenkosten (z. B. Auslösung, Fahrgeld, Personaltransportkosten, Verpflegungszuschuss, Übernachtungskosten)
- Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen
- Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil)
- Gemeinkosten der Baustelle
- allgemeine Geschäftskosten
- vermögensbildende Maßnahmen
- Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte
- Wagnis und Gewinn
Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet,wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden.
Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise enthalten:
- Art der ausgeführten Leistung
- Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe)
- Anzahl der eingesetzten und namentlich genannten Arbeitskräfte
- Materialverbrauch
- bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ
Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte und Fahrzeuge enthalten sämtliche Aufwendungen, wie:
- Kosten für Bedienungspersonal
- Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie
- Vorhaltung
- Reparaturkosten
Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl. technologisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal.
Materialverrechnungssätze gelten frei Baustelle unabgeladen.
1.5 Der Einheitspreis ist in EURO und netto anzugeben. Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die nach
der Leistungsbeschreibung,
den Allgemeinen Vorbemerkungen,
den Technischen Vorbemerkungen
den technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.
Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter anderem folgende Leistungen abgegolten:
- Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe einschließlich aller Lade- und Transportleistungen
- Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe
- Einbau der gelieferten oder bauseits bereitgestellten Stoffe
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
Nicht abgegolten sind:
- Kosten für das Herstellen der Baufreiheit, wenn es sich nicht um Nebenleistungen handelt.
Das Herstellen der Baufreiheit umfasst unter anderem:
- das Bereitstellen je eines Hauptanschlusses für Wasser und Elektroenergie auf der Baustelle entsprechend der benötigten Leistung, jedoch ohne Verbrauchsmesseinrichtung,
- das Abstecken der Hauptachsen der Gebäude oder baulichen Anlagen, sowie der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer rechtsmängelfrei zur Durchführung der Bauarbeiten vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt wird,
- das Schaffen notwendiger Höhenfestpunkte, oder das Festlegen vorhandener Höhenbezugspunkte in unmittelbarer Nähe der Gebäude und baulichen Anlagen,
- das Bereitstellen von Lagerplätzen, Zufahrtsstraßen und Anschlussgleisen im gewerbeüblichen oder vereinbarten Umfang,
- das rechtzeitige Fertigstellen der erforderlichen Vorleistungen durch den Auftraggeber oder in seinem Auftrag handelnder Dritter,
- Kosten für zusätzliche Aufbereitung bauseits bereitgestellten Materials.
In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen:
- alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine besonderen Leistungen darstellen.
1.6 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
1.7 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt.
1.8 Über die Ausführung von Alternativpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen.
1.9 Die Bauleistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, wenn nichts anderes ausgeschrieben ist. Für Toleranzen gelten DIN 18 201 und 18 202.
Werden bautechnische Regeln aufgeführt, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt.
Technische Vertragsbedingungen
01 Fliesenarbeiten
01
Fliesenarbeiten
01.01 Einrichten der Baustelle
01.01
Einrichten der Baustelle
01.02 Fliesenbeläge Bodenfläche
01.02
Fliesenbeläge Bodenfläche
01.03 Fliesenbeläge Wandflächen
01.03
Fliesenbeläge Wandflächen
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