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Baubeschreibung Errichtet wird ein sieben geschossiges Premier Inn Hotel mit 174 Zimmern in Modulbauweise ab dem 1.OG.
Das UG als Tiefgarage und das EG mit Gemeinschafts- und Serviceräumen werden monolithisch aus Ortbeton und Fertigteilen hergestellt.
Die Zimmer werden als fix und fertige Module geliefert. In diesen Module sind keinerlei Arbeiten mehr erforderlich.
Das Neubauvorhaben befindet sich auf dem Grundstück
Alfred-Herrhausen-Allee 6,8, in 65760 Eschborn
Baubeschreibung
ZTV Schlosser / Stahlbau ZTV Schlosser / Stahlbau
1. Allgemeines
Für die Arbeiten innerhalb des Gebäudes erforderlichen Gerüste, auch über 2,00 m, sind durch den Auftragnehmer zu stellen und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN verpflichtet sich, täglich seinen Arbeitsplatz zu säubern und Schutt und Abfälle etc.zum durch den AG hergerichteten Entsorgungshof zu bringen, damit dieser durch die vom AG bereitgestellte Fachkraft fachgerecht getrennt und entsorgt werden kann.
Wenn der AN den vertragsgemäßen Verpflichtungen der regelmäßigen Arbeisplatzreinigung nicht oder nicht vollständig nachkommt, hat die Bauleitung darüber hinaus das Recht, Kosten für die Beseitigung den Verursachern anteilig bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen. Der Aufteilungsschlüssel wird ausschließlich durch die Bauleitung bestimmt, er richtet sich nach der Inaugenscheinnahme und dem Verursacherprinzip.
Mindestens eine Woche vor Ausführungsbeginn sind die baulichen Voraussetzungen für die Leistungserbringung des Auftragnehmers (Vorleistungen etc.) vom Auftragnehmer zu prüfen. Eventuelle Bedenken und/oder Handlungsbedarf sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
2. Mitgeltende Normen und Regeln
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18340 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Gemäß VOB Teil C, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299, gilt das Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich der Geräte und dergleichen als Nebenleistung. Eine Baustelleneinrichtung wird somit nicht gesondert vergütet.
Mannschaftscontainer, Magazincontainer o.ä. für das eigene Personal sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vor Beginn und während jeglicher Montagearbeit sind alle nach den allgemein gültigen Unfallverhütungsvorschriften / UVV) nötigen Sicherheitsmaßnahmen - wie z.B. seitliche Absturzsicherung, Sicherung von Dachöffnungen gegen Absturz usw. - einzuhalten und fachgerecht auszuführen. Bei jeder montagebedingten Entfernung von vorhandenen Sicherungsmaßnahmen sind diese nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen.
Für das Bauvorhaben ist vom Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) beauftragt. Obwohl der SiGeKo gemäß Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 keine Weisungsbefugnisse hat, sind die Hinweise und Vorgaben des SiGeKo unverzüglich zu beachten und auszuführen. Alle Unterlagen, die vom SiGeKo gefordert werden, sind unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Kosten, die durch Zuwiderhandeln entstehen, werden mit der Schlußrechnung verrechnet.
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Das Bauvorhaben erhält eine DGNB-Zertifizierung. Sämtliche vorgesehenen Materialien
müssen rechtzeitig vor Materialbestellung dem AG zur Weiterleitung an den Auditor vorgelegt
werden. Die Materialbestellung erfolgt nach Freigabe durch den Auditor.
Folgende weitere Hinweise sind im Rahmen der Zertifizierung zu beachten:
- Verwendung umweltgerechter Materialien
- Einsatz von Produkten aus der EU
- Einsatz von Pflanzsubstraten mit min. 30% Recyclinganteil (Nachweis über Datenblatt)
- keine Verwendung torfhaltiger Substrate
- kein Einsatz von Pestiziden auf dem Gelände
- kein Einsatz von chemischen Düngemitteln auf dem Geländ
Materialien sind entsprechend den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2.
Es dürfen nur Bauprodukte verwendet werden, die in der jeweils gültigen Bauregelliste aufgeführt sind. Für nicht geregelte Bauprodukte ist ein Brauchbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall) und ein Übereinstimmungsnachweis vorzulegen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
4. Angaben zur Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Alle für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten notwendigen Befestigungsmittel sind durch den AN zu liefern und einzubauen.Die Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzurechnen.
Der Auftragnehmer wird die ausgeschriebenen Leistungen als Fachunternehmen prüfen und Bedenken hinsichtlich der ausgeschriebenen Materialien, der Ausführungsart usw. mit der Abgabe seines Angebotes schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer übernimmt die eigenverantwortliche Fachbauleitung gemäß der gültigen Landesbauordnung für die Ausführungen der beauftragten Leistungen. Die Übernahme der Fachbauleitung schließt die volle zivilrechtliche Verantwortung des Auftragnehmers ein. Der Auftragnehmer sichert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, der BGV A1 "Grundsätze der Prävention", insbesondere § 2 Sätze 1 und 2, der allgemeinen und der für das Gewerk besonderen UVV zu.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen. Abweichungen von der Planung sind der Bauleitung mitzuteilen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein.
Beim Schweißen ist zu beachten, dass nach Abschluss der feuergefährlichen Arbeit eine Brandwache einzurichten und für den Zeitraum von mind. 180 min vorzuhalten ist. Dies ist vor allem auch dann einzuhalten, wenn der Abschluss der feuergefährlichen Arbeiten auf das Ende der normalen täglichen Arbeitszeit fällt. Dieser Einsatz ist im Bautagebuch zu dokumentieren.
Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen.
Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
5. Angaben zur Abrechnung
Die Vergabe erfolgt nach freier Wahl Des AG pauschal oder auf Nachweis (Einheitspreisvertrag).
Alle im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise gelten für die fix und fertige Arbeit einschließlich Lieferung sämtlicher Materialien, Transport und Einbau sowie aller Neben- und Besonderen Leistungen, die für die funktionsgerechte Leistungserstellung erforderlich sind. Kosten für eventuell erforderliche Baustelleneinrichtungen sind inbegriffen.
Tagelohnarbeiten sind nur auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung auszuführen.
Die Nachweise sind werktäglich vorzulegen. Verspätet vorgelegte Tagelohnnachweise werden nicht anerkannt und vergütet.
6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er den Pflichten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt und den Trägern der Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig nachkommt.
Eventuelle Beanstandungen der baukontrollierenden Behörde sind Sache des Auftragnehmers. Für die sofortige Beseitigung der Beanstandungen wird dieser eigenverantwortlich sorgen. Kosten hierfür sind mit den Preisen abgegolten.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Es sind für jeden Arbeitstag Bautagesberichte zu führen, die der Bauleitung wöchentlich zu übergeben sind.
ZTV Schlosser / Stahlbau
DGNB DGNB
Für das Gebäude wird eine DGNB-Zertifizierung in der Systemversion 2023 (Neubau Hotelgebäude) durchgeführt. Ein im Juni 2023 abgeschlossener PreCheck ergab eine geplante Zertifizierung im Standard "Silber".
Die sich aus Zertifizierung ergebenden Vorgaben sind bei der Umsetzung des BV zu erfüllen und im Angebot einzukalkulieren.
Im Rahmen der Zertifizierung sind ökologische, ökonomische, soziokulturelle und prozessbedingte Aspekte zu beachten. Ziel ist, die umweltrelevanten Auswirkungen des neuen Gebäudes bezüglich Ressourcenverbrauch und Emissionen gering zu halten und gleichzeitig ein flexibel nutzbares und bei geänderter Nutzung anpassungsfähiges, zukunftssicheres Gebäude mit hohem Nutzerkomfort zu schaffen.
Auf folgende Aspekte wird im Rahmen dieser Vorbemerkungen übergeordnet hingewiesen.
Schadstoffarmes Bauen
Nicht zuletzt zur Verbesserung der Innenraumluftqualität und damit im Sinne des Schutzes der Gesundheit der Gebäudenutzer sind schadstoffarme Baustoffe einzusetzen. Es sind mindestens die Anforderungen der Qualitätsstufe 3 entsprechend Kriterienmatrix DGNB Kriterium ENV 1.2 zu beachten, umzusetzen und nachzuweisen. Diese ist in der Anlage zur Ausschreibung beigefügt und grundsätzlich zu beachten.
Die vorgesehenen Produkte sind vor endgültiger Bestellung und Verarbeitung dem DGNB-Auditor zur Freigabe vorzulegen (Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate). Angaben über den Einbauort und die Menge sind digital zur Verfügung zu stellen.
Insbesondere zu beachten sind flüchtige Inhaltsstoffe von Verlegehilfsstoffen wie Kleber, Beschichtungen, Grundierungen, Fugenmaterial, Lacke.
Folgende explizite Anforderungen sind hinsichtlich der Schlosserarbeiten zu erfüllen. Die vorgesehenen Produkte sind zu benennen und die Anforderungen an das schadstoffarme Bauen sind über Datenblätter nachzuweisen:
Zeile 1) Baumaterial Produkttyp Schadstoffe Anforderung
QS3 oder 4
1 Beschichtungen auf nicht Gemeint sind dekorative VVOC, VOC, SVOC Emissionen < 100 g/l
mineralischen Untergründen: flüssige Beschichtungsstoffe: oder Gehalt Oder DE-UZ 12a
Metalle, Holz, Kunststoffe Lacke/ Lasuren mit
Grundbeschichtungen.
Ausgenommen sind
Effektbeschichtungen (z. B.
Metalliclacke)
19 Nicht tragende Metallbauteile Korrosionsschutzbeschichtungen VOC Wasserverdünnbare Produkte
wie Treppengeländer, und Effektbeschichtungen (z. < 140 g/l
Metallunterkonstruktionen, B. Metalliceffektlacke)
Zargen, Stahltüren, Ausnahme: Für
Fassadenelemente, Wärme- und Metalliceffektlacke nur
Kälteübertragungsflächen, wasserverdünnbare Produkte
Kälterohre
Zeile / Nr. entsprechend Kriterienmatrix DGNB Kriterienkatalog Neubau Version 2023
Ressourcengewinnung
Als Mindestanforderung an alle im Gebäude und den Außenanlagen eingesetzten Produkte sind folgende Grundätze durch Selbsterklärung oder Auszüge aus dem Unternehmensleitbild des Herstellers sicherzustellen:
Ausschluss von Korruption und Bestechung
Ausschluss von Verstößen gegen die Menschenrechte, Kinder- und Zwangsarbeit
Verhinderung von illegalem Rohstoffabbau
In die Nachhaltigkeitsbewertung fließt die Verwendung von Baustoffen positiv ein, für die der Hersteller zusätzlich die in den Produkten eingesetzten Primärrohstoffe und Verarbeitungsschritte sowie die jeweiligen Orte der Verarbeitung in Form einer Herstellererklärung dokumentiert (z.B. Auszüge aus Unternehmensleitlinien, Auszüge aus Risikomanagement der eingesetzten Rohstoffe o.ä.). Diese sind zusammen mit den Nachweisen zum schadstoffarmen Bauen vor Einbau zur Freigabe vorzulegen.
Für alle eingesetzten Hölzer ist mindestens eine FSC 70%-Zertifizierung o.glw. nachzuweisen. Der Nachweis muss projektbezogen anhand von Lieferscheinen mit Angabe der Zertifizierung erfolgen.
DGNB
01 Handläufe
01
Handläufe
01.__.01 Handlauf Edelstahl durchlaufend Durchlaufender Handlauf aus Edelstahlrundrohr 42 mm, V2A, Korn 240 geschliffen, mit Handlaufhaltern aus Edelstahl befestigt, liefern und montieren, inklusive Befestigungsmittel aus Edelstahl. An freien Enden nach unten abgebogen, an Wänden zur Wand abgebogen.
Ecken und Formteile gemäß gesonderter Position.
Befestigung mit Handlaufhaltern aus Edelstahl an Beton- oder Mauerwerkswänden oder an Stahlgeländer.
OK Handlauf = 90 cm über OKFF
01.__.01
Handlauf Edelstahl durchlaufend
245.70
m
01.__.02 Handlauf Edelstahl Zulage Fomteile verschweißt Zulage zum durchlaufenden Edelstahlhandlauf / Radabweiser für Eckausbildungen und Endstücke mit Abdeckung aus Formteilen.
Übergänge / Anschlüsse vollständig umlaufend verschweißt und verschliffen.
01.__.02
Handlauf Edelstahl Zulage Fomteile verschweißt
270.00
St
02 Rammschutz
02
Rammschutz
02.__.01 Eckschutzschiene Edelstahl 30/30, beschichtet Edelstahlwinkel, ca. 30/30 mm (dreifach gekantet), Einzellänge ca. 1,50 m, pulverbeschichtet, an Außenecken auf unterschiedlichen Untergründen verkleben.
Die genaue Lage, Höhe und Oberfläche ist mit der Bauleitung vor Ort abzustimmen.
Der Einbau erfolgt zum Ende des Bauvorhabens nach Fertigstellung aller Wandoberflächen.
Eine eventuell zusätzliche Anfahrt wird nach gesonderter Position abgerechnet.
Farbe: RAL 7032 - kieselgrau
(beschrieben im Raumbuch Etagenflur, Seite 674)
Lage: Geschossflure, Aufzugstüren
02.__.01
Eckschutzschiene Edelstahl 30/30, beschichtet
81.00
m
02.__.02 Edelstahlblech h=150mm, geschliffen Rammschutz als Streifen aus Edelstahlblech, Korn 240 geschliffen, Höhe 150 mm, liefern und mit Senkkopfschrauben und Schwerlastdübeln an Mauerwerk, Beton oder Gipskarton befestigen, einschließlich Befestigungsmittel.
Der Einbau erfolgt zum Ende des Bauvorhabens nach Fertigstellung aller Wandoberflächen.
Eine eventuell zusätzliche Anfahrt wird nach gesonderter Position abgerechnet.
Einbauhöhe mittig 1,20 m
(beschrieben im Raumbuch Müllraum, Seite 958)
Lage: Müllraum, Anlieferung, Wäschelager EG
02.__.02
Edelstahlblech h=150mm, geschliffen
47.68
m
02.__.03 zusätzliche Anfahrt zusätzliche Anfahrt für vorab oder nachträglich auszuführende Arbeiten
02.__.03
zusätzliche Anfahrt
1.00
St
02.__.04 Stundenlohn Mittellohn Stundenlohnarbeiten als Mittellohn durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Ebenfalls enthalten sind Kosten für benötigte Kleingeräte und Werkzeuge - Bohrmaschine, Flex, Akkuschrauber u.ä., Standzeiten für benötigte KfZ - Manschaftstransporter, Werkstattwagen o.ä.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
02.__.04
Stundenlohn Mittellohn
O
1.00
h
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