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Bauvorhaben Stadttor Gütersloh
Bauvorhaben:
Stadttor Gütersloh – Neubau von 3. Gewerbebauten
in 33332 Gütersloh
Friedrich-Ebert-Straße 101 / Ecke Holzstraße
Ausführungszeitraum: ca. 04.2026
Bauvorhaben
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Grundlage des Angebotes sind die zur Zeit gültigen DIN-Normen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die VOB/C, die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen, jeweils in neuester Fassung.
Es gelten die "Anerkannten Regeln der Technik".
Sämtliche nachfolgenden Leistungspositionen verstehen sich als Komplettleistung aus Herstellung Lieferung und Montage bzw. Einbau auf der Baustelle, in fertiger Arbeit, entsprechend n.g. Grundlagen und Anlagen, sofern nicht nachfolgend ausdrücklich anders beschrieben.
Die angebotenen Einheitspreise beinhalten, sofern keine gesonderte Position ausgeschrieben ist, alle Kosten für die Baustelleneinrichtung und -räumung sowie alle Kosten für Geräte usw. die zur Durchführung der angebotenen Arbeiten erforderlich sind.
In den einzelnen Positionen sind alle Materialien, die zur fertigen, funktionsfähigen Leistung erforderlich und kalkulierbar sind, einzurechnen, auch wenn dieses in der Position nicht ausdrücklich erwähnt ist.
Alle erforderlichen Hilfs-, bzw. Befestigungsmittel, die für die fachgerechte Montage erforderlich werden, sind mit den angebotenen Einheitspreisen abgegolten.
Im Auftragsfalle hat der Nachunternehmer zu allen wesentlichen Konstruktionen Werkstatt- und Montagezeichnungen einschließlich der Bauanschlüsse zu fertigen, die zur Freigabe vorzulegen sind, die Kosten für die Erstellung der Unterlagen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Eignungsnachweise, statische Nachweise, Zulassungen, Prüfzeugnisse, sind auf Anforderung der Bauleitung kostenlos beizubringen.
Alle zur Ausführung kommenden Materialien sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der örtlichen Bauleitung zur Bemusterung vorzulegen. Die Kosten für die Bemusterung sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
Das örtliche Aufmaß gehört zum Leistungsumfang des AN und ist von diesem rechtzeitig in Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Für die Ausführung der Leistungen sind die freigegebenen Architektenpläne bindend.
Die zur Verwendung kommenden Materialien müssen den DIN -Gütebestimmungen und den Maßnormen entsprechen und sind entsprechend den Herstellervorschriften zu verarbeiten.
Abweichungen im Angebot des Nachunternehmers von der geforderten Leistung sind mit Bezug auf die betreffende Leistungsposition schriftlich zu erläutern.
Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis zu Herstellersystemen, Produkten, Fabrikaten, Typen, etc., sind bindend, sofern nicht jeweils der Zusatz "oder gleichwertig" (bzw. "o.glw.") angeführt ist und eine vollständige Bieterangabe hierzu mit dem Angebot erfolgt.
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt,
Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttcontainern des AN zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird nicht vergütet.
Absprachen mit anderen Gewerken in Bezug auf Ausführung, Ablauf der Arbeiten oder dergleichen, sind vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung vorzunehmen. Das Arbeiten in Abschnitten mit Bauunterbrechungen ist einzukalkulieren.
Hat der Bieter gegen die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Ausführungen, Vorgaben usw. Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung geltend zu machen.
Die nachfolgend beschriebenen Arbeiten in diesem Leistungsverzeichnis sind vor Ausführung durch die örtliche Bauleitung freizugeben.
Vorbemerkungen
Anlagen zum Leistungsverzeichnis Anlagen zum Leistungsverzeichnis
Planunterlagen:
Gutachten:
Anlagen zum Leistungsverzeichnis
1 510 Erdbau
1
510 Erdbau
1.1 511 Herstellung
1.1
511 Herstellung
2 520 Gründung, Unterbau
2
520 Gründung, Unterbau
2.1 522 Gründungen und Bodenplatten
2.1
522 Gründungen und Bodenplatten
3 530 Oberbau, Deckschichten
3
530 Oberbau, Deckschichten
3.1 531 Wege
3.1
531 Wege
3.2 532 Straßen
3.2
532 Straßen
3.3 534 Stellplätze
3.3
534 Stellplätze
3.4 Sonstiges zur KG 530
3.4
Sonstiges zur KG 530
4 540 Baukonstruktionen
4
540 Baukonstruktionen
4.1 541 Einfriedungen
4.1
541 Einfriedungen
4.2 542 Schutzkonstruktionen
4.2
542 Schutzkonstruktionen
4.3 543 Wandkonstruktionen
4.3
543 Wandkonstruktionen
4.4 544 Rampen, Treppen, Tribünen
4.4
544 Rampen, Treppen, Tribünen
4.5 545 Überdachungen
4.5
545 Überdachungen
5 550 Technische Anlagen
5
550 Technische Anlagen
5.1 551 Abwasseranlagen
5.1
551 Abwasseranlagen
5.2 556 Elektrische Anlagen
5.2
556 Elektrische Anlagen
5.3 559 Sonstiges zur KG 550 Rigole
5.3
559 Sonstiges zur KG 550 Rigole
6 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
6
560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen
6.1 561 Allgemeine Einbauten
6.1
561 Allgemeine Einbauten
7 570 Vegetationsflächen
7
570 Vegetationsflächen
Normen und besondere technische Vorschriften Normen und besondere technische Vorschriften:
Außer allen einschlägigen Normen und Vorschriften sind insbesondere zu beachten und einzukalkulieren:
FLL-Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen.
FLL Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 1 und 2
Die ausgeschriebenen Pflanzen sind gemäß der FLL - Richtlinien in I. Qualität mit bestem
Naturballen bzw. bester Bewurzelung und Etikettierung zu liefern.
Vor Abruf der Pflanzen sind endgültige und verbindliche Pflanzenlisten anzufordern.
Pflanzenersatz ist nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit dem AG oder Landschaftsarchitekten möglich. Die Pflanzenlieferungen sind der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. Die Qualitätsabnahme erfolgt mit Einschlag soweit möglich.
Alle Pflanzflächen sind vor der Pflanzung im Gelände abzustecken, die Umgrenzungen sind ausreichend zu kennzeichnen. Dann sind die Pflanzen nach den Pflanzplänen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auszulegen. Die Hinweise auf Pflanzabstände
und Stückzahlen je m2 in den Planunterlagen sind zu beachten. Wenn nicht anders angegeben, sind die Pflanzen in gemischten lockeren Verband zu pflanzen. Insgesamt ist die Pflanzung so zu gruppieren, dass das Optimum an Flächenausnutzung und Blickwirkung erreicht wird. Alle nicht ordnungsgemäß gepflanzten oder nicht sinngerecht arrangierten Pflanzen sind nach Anweisung der Bauleitung umzusetzen.
Bei trockenem und windigem Wetter sind die Wurzeln in Lehmbrei zu tauchen.
Zu den Nebenleistungen gehört das fachgerechte Zurückschneiden der oberirdischen Triebe bzw. bei Pflanzen ohne Ballen auch des Wurzelwerkes. Das Wurzelwerk aller ballenlosen Pflanzen ist vor dem Pflanzen mit "Aliginure Wurzeldip" (oder glw.) nach Herstellervorschrift
zu behandeln. Bei allen Bäumen und Baumheistern ist darauf zu achten, dass die Terminalknospen nicht beschädigt oder herausgenommen werden, anderenfalls wird die Abnahme verweigert. Das Seitenholz ist je nach Jahreszeit mehr oder weniger einzukürzen.
Alle Bäume und Solitärgehölze sind ggf. nach Anweisung der Bauleitung auszulichten. Sämtliche Pflanzungen und Ansaaten sind ausreichend zu wässern.
Nach der Pflanzung sind sämtliche Pflanzrückstände von den Pflanzflächen zu entfernen.
Alle Pflanz- und Liefertermine sind rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
Fertigstellungspflege:
Die Fertigstellungspflege erstreckt sich über eine Vegetationsperiode, Wässern von Pflanzflächen (25 Ltr./ m2), Bäumen und Solitärgehölzen (100 ltr/ Stk).
Lockern der Pflanzflächen und Baumscheiben, einschl. schneiden von Trockentrieben. Entfernen von Unkräutern und sonstigem Unrat (im Abstand von maximal 3 Wochen), Freihalten von Rand und Sicherheitsstreifen der Dachbegrünungen, säubern von Entwässerungsrinnen, Nachrichten bzw. ersetzen von Pflanzenverankerungen, Heckenschnitte (2 Arbeitsgänge) allseitig.
Nachdecken von gemulchten Flächen.
Normen und besondere technische Vorschriften
7.1 571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
7.1
571 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
7.2 573 Pflanzflächen
7.2
573 Pflanzflächen
7.3 574 Rasen- und Saatflächen
7.3
574 Rasen- und Saatflächen
7.4 579 Sonstiges zur KG 570
7.4
579 Sonstiges zur KG 570
8 580 Sonstiges
8
580 Sonstiges
8.1 Sonstiges zu KG 580
8.1
Sonstiges zu KG 580
9 EP-Liste / Stundenlohnarbeiten / Zusätzliche Leistung
9
EP-Liste / Stundenlohnarbeiten / Zusätzliche Leistung
9.1 EP-Liste, Gerätekosten
9.1
EP-Liste, Gerätekosten
9.2 Stundenlohnarbeiten
9.2
Stundenlohnarbeiten
9.3 Zusätzliche Leistung
9.3
Zusätzliche Leistung
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