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0. Baubeschreibung
Die Friedrich Schütt + Sohn Baugesellschaft mbH & Co. KG
wurde mit der schlüsselfertigen Errichtung von insgesamt
fünf Mehrfamilienhäusern in Hamburg-Wandsbek
beauftragt. Das Baufeld am Poppenspälerweg ist in zwei Projekte unterteilt:
- Haus 12: 1 MFH mit 7 WE
- Haus 14 bis 20: 4 MFH mit insgesamt 49 WE + TG
1. Baustellen- und Gebäudebedingungen
1.1 Das Baugrundstück ist vor Angebotsabgabe zu
besichtigen. Insbesondere Anlieferungsmöglichkeiten
und die örtliche Zuwegung sind zu beachten.
1.2 Dem AN ist nicht gestattet, ein eigenes Bauschild
anzubringen.
1.3 Der AN hat seinen Arbeitsplatz täglich zu reinigen
und besenrein herzustellen. Der anfallende Bau-
schutt ist getrennt in Containern zu sammeln bzw.
unverzüglich abzufahren.
Bauschutt, der nicht wie beschrieben entsorgt
worden ist, kann ohne weitere Aufforderung
durch einen Dritten auf Kosten des AN beseitigt
werden. Diese Kosten werden dem AN von der
Rechnung abgezogen.
1.4 Anlieferungsplätze sind mit der Bauleitung des AG
im Vorwege abzustimmen und werden zugewiesen.
1.5 Der AN hat für das eigene Personal bzw. das
Personal seiner Nachunternehmer geeignete
Pausenunterkünfte vorzuhalten (Baustelleneinrichtung
in Abstimmung mit der Bauleitung des AG).
2. Normen, Richtlinien
Die Ausführung der Fliesenarbeiten erfolgt nach
der VOB und den nachstehenden Hauptnormen
und Richtlinien sowie gültiger ZDB-Merkblätter:
DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau
DIN 18201 Maßtoleranzen im Bauwesen
DIN 18157-1 Ausführung keramischer Fliesen
DIN EN 12004 Mörtel und Klebestoffe für keramische
Fliesen und Platten
DIN EN 13888 Fugenmörtel für keramische Fliesen
und Platten
DIN EN 14411 Feinkeramische Fliesen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
3. Umfang der Leistung
Zur Leistung gehört die Lieferung sämtlicher
Materialien frei Verwendungsstelle einschl. Ab-
laden, Stellung der erforderlichen Gerüste bis
2,00m Höhe, sowie alle zur vollständigen Erledi-
gung des Auftrages notwendigen Arbeiten.
Auf Verlangen sind Probestücke einzubauen in
den entsprechenden Größenordnungen, damit ein
einwandfreies Bild der Situation entsteht.
4. Ausführung
4.1 Alle Baustoffe müssen in Originalverpackung des
Herstellers angeliefert und verarbeitet werden.
Bei der Verarbeitung sind die Herstellerangaben
zu beachten. Alle Stoffe müssen vom selben Hersteller
stammen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln von allen
zur Anwendung kommenden Stoffen Proben auf
Kosten des Bieters zu entnehmen und auf Qualität und
Eignung untersuchen zu lassen.
4.2 In allen Nassräumen mit Duschen und Badewannen
sind an den Wänden und Böden Feuchtigkeits-
abdichtungen nach DIN 18534 vorzusehen.
Die Abdichtungen sind gemäß VOB vor Beginn
der Plattierungsarbeiten zu kontrollieren und abzu-
nehmen.
4.3 Die Verlegung und Einteilung aller Beläge ist vor
Beginn der Ausführung mit der Bauleitung des AG
abzustimmen.
4.4 Es sind grundsätzlich an allen Fugen zu Einbauteilen
(z. B. Fenster, Türen, Wannen etc.) und bei allen Ixeln
Wand und Boden sowie Wand/Wand elastische Fugen
auszuführen (Farbton nach Wahl des AG passend zum
Fugenmörtel).
Die verwendeten Produkte müssen fungizid eingestellt
sein. Die Leistung ist in die Einheitspreise einzurechnen
und wird nicht gesondert vergütet, sofern nicht anders beschrieben!
4.5 Der Bieter darf Badewannen nur im befüllten
Zustand einfliesen. Die Wannen werden bauseitig
vom Installateur befüllt. Der Bieter hat die Wannen
in sauberem Zustand (mit sauberem Wasser) nach
Fertigstellung seiner Arbeiten wieder zu übergeben.
4.6 Es sich ausschließlich farbige Grundierungen zu
verwenden.
4.7 Vor dem Verlegen von Belägen ist die Belegreife
des Estrichs mittels CM-Messung und der
KRL-Methode festzustellen. Die Messprotokolle
sind der Bauleitung zu übergeben.
5. Nebenleistungen
Abweichend zur ATV DIN 18352 gelten folgende
Leistungen als Nebenleistungen:
5.1 Alle erforderlichen Vorarbeiten, wie Reinigen des Untergrundes, Grundieren, etc. sind mit in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
5.2 Herstellen von Löchern in Wand- und Bodenbelägen
für Installationen, Steckdosen und anderer Einbauteile.
5.3 Nachträgliches Anarbeiten von Sockelleisten oder Wandfliesen an bauseitige Türzargen wird nicht
gesondert vergütet.
5.4 Fertige Bodenbeläge sind gegen Verunreinigung
durch Abdecken mit Milchtütenpapier zu schützen.
6. Wandbeläge
Die für die Wandbeläge vorgesehenen Flächen
sind auf Lot, Flucht und Oberflächenbeschaffenheit
zu überprüfen. Grobe Mängel sind unverzüglich der
Bauleitung anzuzeigen.
Das Ausgleichen von kleinen Unebenheiten wird
nicht gesondert vergütet. Wandflächen bestehen
aus KS-Mauerwerk, Stahlbeton oder ggf. imprägnierten Gipskartonleichtbauwänden.
Die KS-Mauerwerks- und Betonwände in Nass-
räumen sind baus. mit Gipsputz (AquaProtect) verputzt.
Die KS-Mauerwerks- und Betonwände in den Treppen-
häusern sind baus. mit Gipsputz (Diamant) verputzt.
In der Küche wird ein Fliesenschild auf Gipsputz und
Gipskartonleichtbauwänden ausgeführt.
Die Wandfliesen auf geputzten oder Leichtbau-
wänden sind mit Klebern gem. den DIN und Her-
stellervorschriften anzusetzen.
Die Randstreifen (des Estrichlegers) sind erst nach
dem Spachteln der Flächen zurückzuschneiden
(Schallschutz).
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise
einzurechnen einschl. Beseitigung und Abfuhr des
Schuttmaterials.
Es dürfen keine Hohlräume verbleiben, in denen
sich Wassersäcke bilden können, es ist eine ein-
wandfreie Verbindung des Fugenmörtels zu gewähr-
leisten. Wird von der Bauleitung der Zusatz eines
Dichtungsmittels vorgeschrieben, so sind die Verar-
beitungsrichtlinien des Herstellers genauestens
einzuhalten.
7. Nachbehandlung
Nicht glasierte, sichtbare Fliesenkanten sind nachzu-
behandeln.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben
über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen
gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf
bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung
der anerkannten Regeln der Technik, und der
gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
als beschrieben.
Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch
Zusammenfügung der Stoffe und Bauteile
bis zur fertigen Leistung.
Die Gleichwertigkeit von angebotenen Produkten ist
zur Angebotsabgabe nachzuweisen, z.B. durch eine
technische Unterlage mit entsprechendem Nachweis
und Musterfliesen.
0. Baubeschreibung
1 Fliesenarbeiten Haus 12
1
Fliesenarbeiten Haus 12
1.01 Küchen
1.01
Küchen
1.02 Bäder
1.02
Bäder
1.03 Abstellräume
1.03
Abstellräume
1.04 Treppenhaus
1.04
Treppenhaus
1.05 Sonstiges
1.05
Sonstiges
2 Fliesenarbeiten Haus 14 bis 20
2
Fliesenarbeiten Haus 14 bis 20
2.01 Küchen
2.01
Küchen
2.02 Bäder
2.02
Bäder
2.03 Abstellräume
2.03
Abstellräume
2.04 Treppenhäuser
2.04
Treppenhäuser
2.05 Sonstiges
2.05
Sonstiges
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.01 Stundenlohnarbeiten
3.01
Stundenlohnarbeiten