05. Tischler, Innentüren
Plantage 10-11 Umbau Erweiterung , Dachgeschossausbau MFH
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Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. DIN 18100 Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 BG Bau Fachinfo Prävention Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen IVD-Merkblatt Nr. 16 Anschlussfugen im Trockenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 19-2 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich - Teil 2 Luftdichte Ebene Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt Nr. 1 Baustellenbedingungen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 2 Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 3 Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 4 Regeldetails zum Wärmeschutz - Modernisierung mit Trockenbausystemen Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Anhang zum Merkblatt Nr. 4 Regeldetails zum Wärmeschutz- Bauteilkatalog Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 5 Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 6 Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Merkblatt Nr. 8 Wandhöhen leichter Trennwände Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten RAL-GZ 531 Trockenbau - Gütesicherung Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen. Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren. Dämmungen Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung bder Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Innenputz, Trockenbauoberflächen Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2 nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten bzw. Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsfaserplatten - Oberflächengüten auszuführen. Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202. Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wand- und Deckenflächen vorgesehen: Dispersionsfarbe Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Technische Vorbemerkungen
Innentüren Innentüren
Innentüren
4 Innentüren
4
Innentüren
Innentüren Innentüren
Innentüren
4. 0 Innentüren
4. 0
Innentüren
Sonstiges Sonstiges
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6 Sonstiges
6
Sonstiges
Sonstiges Sonstiges
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6. 0 Sonstiges
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