00 Allgemeine Bestimmungen
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der
Vertragspartner ergeben sich aus sämtlichen dem
Vertragsabschluss zu Grunde gelegten Unterlagen.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der
00.17 Vorbemerkungen Hillebrand Eigenprojekte
Vorbemerkungen Hillebrand Eigenprojekte
00.18 Grundlagen
11 Estricharbeiten
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser
Gruppe folgende Regelungen:
1. Begriffe:
Im Folgenden sind unter schwimmenden Estrichen sowohl
schwimmende als auch Estriche auf Trennlage (gleitende
Estriche) zu verstehen.
2. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den
Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise
einkalkuliert:
- das Herstellen von Estrichen auf vorhandenem Gefälle
bis zu einer Neigung von 5 Prozent, ausgenommen
Fließestriche
- das Ausbilden von Ichsen und Graten
- das Ausfüllen von Einbauteilen (z.B. Deckeln) mit
Estrichmaterial bei einer gleichzeitigen
Estrichherstellung
- das erforderliche Herstellen von Schwindfugen
- das Vorbereiten des Untergrundes bei schwimmenden
(gleitenden) Estrichen
- das Staubfreimachen, soweit bei der Herstellung der
Verbundestriche nicht nass in nass gearbeitet wird
3. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Preise gelten ohne Unterschied der Art der Ausführung
(z.B. händisch oder maschinell).
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht
11.00 Estrich
11.91 Vorbereiten des Untergrundes
Vorbereiten des Untergrundes
11.92 Trenn- und Dämmschichten
11.93 Trittschalldämmplatten
11.95 Nutzestriche
11.96 Sonstiges
11.99 Regieleistungen