To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
ZTV Metallbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Metallbauarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BAS.T: Bundesverband Antriebs- und Steuerungstechnik. Tore e. V.,
bauforumstahl e. V.,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
BVM: Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke,
DASt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DVS: Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.,
IFBS: Internationaler Verband für den Metallleichtbau e. V.,
Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V.,
ISER: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V.,
ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
VdS Schadenverhütung GmbH,
VFF: Verband Fenster + Fassade.
2Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
statische Nachweise aller Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung möglicher auftretender Verformungen und Spannungen durch Stoß und thermischen Belastungen,
Einplanen von Dehnungs- und Montagestößen in ausreichender Zahl, damit eine geräuschlose und ungehinderte Bewegung der Elemente untereinander und gegen den Baukörper gewährleistet ist,
Anschluss- und Auflagerpunkte zur Aufnahme der nötige Längenausdehnung,
statische Bemessung von Glasstärken, -arten und -zwischenlagern,
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Wärmedämmstoffe stellen keinen zulässigen Befestigungsuntergrund dar. Sollen Befestigungen durch Wärmedämmstoffe erfolgen, so sind diese mit entsprechenden Abstandhaltern zu hinterlegen. Der AN stimmt in diesem Fall die hierfür zulässigen Materialien mit dem AG ab, um Wärmebrücken zu vermeiden.
Werden vom AG Dimensionierungen genannt, so sind diese als gestalterischer Vorschlag oder als Kalkulationsgrundlage zu verstehen und durch den AN nach Auftragserhalt prüffähig nachzuweisen. Sofern die Berechnungen des AN andere Dimensionierungen ergeben, als die Gestaltungsvorschläge des AG vorsehen, ist der AG hierüber rechtzeitig vor Arbeitsausführung schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Ist dem AN bekannt, dass von ihm zu erstellende Konstruktionen nachfolgend bauseitig brandschutzbeschichtet werden, so stimmt er unaufgefordert die von ihm eingesetzte Korrosionsschutzbeschichtung/Grundierung auf das nachfolgende bauseitige Brandschutzbeschichtungssystem ab.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Allgemeine Hinweise
Der AN übergibt dem AG für alle am Bauvorhaben tätigen Mitarbeiter personenbezogene Schweißbefähigungsnachweise. Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 1090-1 zertifiziert sein. Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt an den AG.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten an später verzinkten Bauteilen sind grundsätzlich vor dem Verzinken auszuführen. Sind Druckentlastungsbohrungen später verzinkter Bauteile nicht unsichtbar, d. h. bspw. unterseitig von Handläufen, auszuführen, so sind diese mit dem AG abzustimmen.
Alle Konstruktionen sind so weitgehend im Betrieb des AN herzustellen, wie es übliche Lkw-Transportkapazitäten zulassen. Baustellenschweißungen sind ebenso wie Verbindungselemente (Kopfplatten, Bolzen etc.) auf das unvermeidliche Minimum zu reduzieren. Dies gilt insbesondere für feuerverzinkte Konstruktionen, an denen nachträgliche Schweißarbeiten auf das unumgängliche Minimum zu reduzieren sind.
3.2Abdeckungen/Gitterroste
Gitterroste sind grundsätzlich allseitig in umlaufenden Winkelrahmen, die fest mit der Bauwerkskonstruktion verankert sind, aufzulagern.
Sind an anderer Stelle keine abweichenden Angaben getätigt, so sind Gitterroste und Abdeckungen mindestens für folgende Lasten zu bemessen:
5,0 kN Einzellast für alle Bereich mit Fußgängerverkehr, z. B. Balkone,
10,0 kN Radlast für alle Bereiche, in denen Überfahrten durch PKW zu befürchten ist,
70,0 kN Radlast für alle Bereiche, in denen Überfahren durch LKW zu befürchten ist.
Die Maschengröße von begehbaren Gitterrosten darf 30 x 10 mm nicht überschreiten, lediglich in rein absturzsichernden Bereichen sind Maschenweiten von bis zu 30 x 30 mm zulässig.
Gitterroste sind für Revisionszwecke so zu unterteilen, dass ein Höchstgewicht von 25 kg je Segment nicht überschritten werden soll. Bei der Aufteilung von Gitterrosten sind die Raster benachbarter Fensterachsen, Fassadengliederungen etc. aufzunehmen.
Regelmäßig und häufiger zu öffnende sowie sehr schwere Gitterrostabdeckungen sollen Öffnungshilfen (bspw. Gasdruckfedern) für erleichterte Bedienung erhalten. Sind solche Bedienhilfen nicht beschrieben, bietet der AN dem AG diese unaufgefordert an.
Herausnehmbare Gitterroste sind gegen unbefugtes Öffnen durch von innen zugängliche Sicherungen zu schützen. Soweit vom AN verschließbare Sicherungen eingebaut werden, sind gleichschließende Schlösser für alle Bereiche zu verwenden.
Bei möglicher Geruchsentwicklung an Schachtabdeckungen müssen geruchsdichte bzw. luftdichte Abdeckungen eingebracht werden, die mit den entsprechenden Verschraubungen und Dichtungen versehen sind.
Abdeckungen mit einem Einzelgewicht > 25 kg müssen Aufnahmen für Hebezeuge enthalten. Entsprechende Handhaken sind für jede Abdeckung in feuerverzinkter Ausführung mitzuliefern.
Abdeckungen für Bereiche mit Oberböden müssen so ausgeführt sein, dass der Oberboden bauseitig oberflächenbündig in die Abdeckungen eingelegt werden kann. In solchen Fällen sind die Abdeckungen mit 2 mm über den Fertigbodenbelag herausstehenden umlaufenden Rahmen in feuerverzinkter Ausführung herzustellen.
3.3Geländer und Umwehrungen
Endkappen aus Kunststoff sind nur für Handläufe der Geländer untergeordneter Innenräume (Lager, Tankräume, Technikräume etc.) zulässig. In allen übrigen Bereichen, insbesondere in Treppenräumen, innerhalb von Nutzungseinheiten und in Außenbereichen, sind Geländer stets mit Metallendplatten zu verschweißen und zu verschleifen. Der AN klärt vor Ausführung mit dem AG, ob stumpfe Endplatten oder Halbkugeln verschweißt werden sollen.
Wandbefestigungen von Geländern und Handläufen sind nach Möglichkeit als Anker direkt in die Wände einzudübeln, angedübelte Konsolplatten sind nur bei Unumgänglichkeit zulässig. Müssen Konsolplatten verwendet werden, so sind diese aus dem gleichen Material wie die entsprechenden Geländer oder Handläufe herzustellen und mit in die Platte oberflächenbündig eingesenkten VA-Inbusschrauben zu befestigen. Soweit hierfür keine bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmittel verfügbar sind, können ausnahmsweise Bolzen mit Edelstahl-Hutmutternabdeckung verwendet werden.
Die Stäbe von Stabgeländern sind am Untergurt verdeckt, d. h. von unten, durch Bohrungen, zu verschweißen, um Schweißnähte im Sichtbereich zu vermeiden. Die Materialstärke von Füllstäben soll 6 mm bei Flachstählen und 14 mm bei Rundstählen nicht unterschreiten, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich abweichend beschrieben.
Stabgeländer mit waagerecht angeordneten Stäben (Gefahr des Überkletterns!) kommen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG zur Ausführung.
Auf Obergurte aufgesetzte Handläufe sollen mit Rundstählen im Material des Handlaufs montiert werden. Diese Rundstahl-Abstandhalter sind gleichfalls unsichtbar von unten zu verschweißen. Holzhandläufe sollen auf einem Trägerprofil aus Flachstahl aufgeschraubt werden.
Handläufe sind, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, in Versammlungsstätten, Hotels, Warenhäusern und Einkaufszentren sowie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, mit geschlossen verkröpften Übergängen herzustellen. Offene Handlaufenden sind in diesen Gebäuden nicht zulässig.
Waagerechte Verkröpfungen sollen nach Möglichkeit mit Bögen und Schrägen, dem Treppenverlauf folgend, und nicht mit Gehrungsschnitten hergestellt werden. Bei der Konstruktion von Geländern ist die Treppengeometrie zu beachten, sodass nur eine möglichst geringe Zahl von Verkröpfungen am Treppenauge und Verkröpfungen an den Läufen ausgeführt werden.
Absturzsichernde Geländer in Bereichen, die ausschließlich der Arbeit dienen (ohne Zugang von Öffentlichkeit, insbesondere jedoch Kindern), müssen als vereinfachte Konstruktion mindestens Handlauf, Knieschutz und seitlichen Trittschutz aufweisen. Die Zustimmung des AG zu den vereinfachten Konstruktionen ist vom AN einzuholen.
Von jedem mit Leistungspositionen beschriebenen Geländertyp sind Muster in Originalgröße in einer Länge von mindestens 1,00 m vom AN herzustellen, die nach Freigabe weiterverwendet werden können.
Geländer sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, generell mit einer Mindesthöhe von 1,02 m über OKF herzustellen, ab 12,00 m Absturzhöhe mit einer Mindesthöhe von 1,12 m. Prinzipiell sind stets 2 cm größere Geländerhöhen als in Regelwerken gefordert auszuführen, um Bautoleranzen anderer Gewerke auszugleichen, diese Anforderung steht über in Einzelpositionen abweichend beschriebener Geländerhöhe!
3.4Befestigungen
Sind Befestigungen mit Anschweißplatten vorgesehen, so sind diese vom AN rechtzeitig als vorgezogene Leistung zu liefern und maßgerecht in die bauseitigen Schalungen einzubauen. Bei Konstruktionen aus WU-Beton ist zu beachten, dass ein Mindestabstand von 20 mm zur Bauteilbewehrung nicht unterschritten werden darf.
3.5Dachaufbauten
Dachaufbauten wie Technikbühnen und Geräteträger dürfen die Abdichtung nur ausnahmsweise durchdringen. Sind dachhautdurchdringende Aufständerungen verlangt, so weist der AN den AG auf die Besonderheit dieser Konstruktion hin und berücksichtigt erforderlichenfalls wärmegedämmte Befestigungen.
Alle Befestigungspunkte müssen thermisch bedingte Längenänderungen verformungs- und spannungsfrei aufnehmen können. Bei längenorientierten Bauteilen wie Zäunen und Geländern weist der AN die Aufnahme der anstehenden Längenänderungen für eine Temperaturdifferenz von -20 °C bis +60 °C nach.
Ausnahmsweise vorgesehene dachhautdurchdringende Aufständerungen müssen frei bewegliche Überwurfohre mit Flanschen oder andere überdeckte Aufnahmen der Befestigung der Dachabdichtung aufweisen. Sie müssen einen Abstand von mindestens 30 cm untereinander und zu anderen Durchdringungen aufweisen.
Zwischen der Unterkante von Technikbühnen und Geräteträgern soll eine lichte Höhe von 50 cm bis zur Dachhaut für Revisions- und Reparaturzwecke verbleiben.
ZTV Metallbauarbeiten
01 Sichtschutzwände
01
Sichtschutzwände
01.__.0001 Sichtschutzwand, Stahl, beschichtet, Alu-Blechfüllung, 2,02x2,08m Sichtschutzwand mit Blechfüllung als beschichtetes Stahlrahmenelement, wetterfest.
Zweck:Sichtschutz
Vorleistung:Stb.-Balkone
Rahmen:U-Profil, 40x50 mm, feuerverzinkt
Teilung:ohne
Füllung:Alu-Blechfüllung
Beschichtung:gem. Vorgabe RAL AG
Befestigung:2 St Bodenhülsen, eingedichtet
2x Wandbefestigung, 1-seitig
UK über OKFF:< 3 cm
Elementgröße:2,02x2,08 m
Einbauort:MFH A_EG - 3.OG, Balkone
01.__.0001
Sichtschutzwand, Stahl, beschichtet, Alu-Blechfüllung, 2,02x2,08m
24.00
St
01.__.0002 Sichtschutzwand, Stahl, beschichtet, Alu-Blechfüllung, 2,02x2,08m, Tür Sichtschutzwand mit Alu-Blechfüllung als beschichtetes Stahlrahmenelement, wetterfest, wie in Pos. 01.1, jedoch mit Durchgangstür.
Elementgröße:2,02x2,08 m
Tür:ca. 1,0x1,96 m
Einbauort:MFH A_4.OG, Balkon
01.__.0002
Sichtschutzwand, Stahl, beschichtet, Alu-Blechfüllung, 2,02x2,08m, Tür
1.00
St
02 Stahlgeländer
02
Stahlgeländer
BALKONGELÄNDER
BALKONGELÄNDER
02.__.0001 Geländer, Füllstäbe, feuerverzinkt, H</=1,30 m Stahlgeländer/Staketengeländer, waagerecht; mit senkrechten Füllstäben und Deckenabschlusswinkel.
Leistungsbestandteile
statischer Nachweis
Geländer
Befestigungsmittel
Zweck:Absturzsicherung
Folgeleistung:endfertig
Pfosten:Flachstahl 40x10 mm, Kanten gefast
Regelabstand:gem. Planung
Unter-/Obergurt:Flachstahl 40x10 mm, Kanten gefast
Füllstäbe:Flachstahl 40x10 mm, Kanten gefast
Abstand:< 120 mm
Befestigungsplatten:100x100x10 mm
Oberflächen:feuerverzinkt
Geländerhöhe:>/= 0,90 m über OKFF Wohnung (H</= 1,30 m)
Anbindung:Stahlbeton
Befestigungsmittel:Fischer Ultracut FBS II 10x120 65/55/35 SK gvz, oder glw.
Sonstiges:alle Schweißverbindungen mit Kehlnaht, oberflächenbündig verschliffen
Einbauort:MFH A und MFH B_Balkone, Dachterrassen, Laubengang
02.__.0001
Geländer, Füllstäbe, feuerverzinkt, H</=1,30 m
263.00
m
02.__.0002 Eckausbildung/Verkröpfung Eckausbildungen, Verkröpfungen und Verzüge an zuvor beschriebenem Stahlgeländer und Handlauf, gem. Position 02.1.
Zweck:Richtungs- sowie Neigungswechsel des Geländers, bzw. Handlaufs
02.__.0002
Eckausbildung/Verkröpfung
28.00
St
02.__.0003 Zulage Balkongeländer, verzinkt und pulverbeschichtet Zulage für Balkongeländer aus Position 02.1 beschichtet nach Vorgabe RAL AG.
02.__.0003
Zulage Balkongeländer, verzinkt und pulverbeschichtet
O
263.00
m
TREPPENHAUSGELÄNDER
TREPPENHAUSGELÄNDER
02.__.0004 Geländer, Füllstäbe, V2A-Handlauf, feuerverzinkt, H=1,26m Stahlgeländer, waagerecht und geneigt, mit senkrechten Füllstäben und Edelstahlhandlauf.
Leistungsbestandteile
statischer Nachweis
Geländer
Befestigungsmittel
Zweck:Absturzsicherung
Folgeleistung:endfertig oder Beschichtung,
bauseitig
Pfosten:Flachstahl 40x12 mm, Kanten gefast
Regelabstand: ca. 980 mm
Befestigungsplatten:100x100x12 mm
Befestigungsmittel:Fischer Ultracut FBS II 10x120 65/55/35 SK gvz, oder glw. - Köpfe versenkt
Befestigungsuntergr.:Stahlbeton
Obergurt:Flachstahl 40x12 mm, Kanten gefast
Füllstäbe:Flachstahl 40x8 mm, Kanten gefast
Abstand: < 120 mm
Untergurt:Flachstahl 40x12 mm, Kanten gefast
Handlauf:Stahlrundrohr, D= 40 mm,
V2A, geschliffen, t= mind. 3 mm
Distanzhalter:zw. Handlauf und Obergurt - V2A, rund, massiv, 10 mm
Geländerhöhe:1,26 m
Sonstiges:alle Schweißverbindungen mit Kehlnaht - oberflächenbündig verschliffen; alle Stahlteile feuerverzinkt
Einbauort:MFH A und MFH B_TRH
02.__.0004
Geländer, Füllstäbe, V2A-Handlauf, feuerverzinkt, H=1,26m
72.00
m
02.__.0005 Eckausbildung/Verkröpfung Eckausbildungen, Verkröpfungen und Verzüge an zuvor beschriebenem Stahlgeländer und Handlauf, gem. Position 02.4.
Zweck:Richtungs- sowie Neigungswechsel des Geländers, bzw. Handlaufs
02.__.0005
Eckausbildung/Verkröpfung
48.00
St
02.__.0006 Zulage Treppenhausgeländer, verzinkt und pulverbeschichtet Zulage für Treppenhausgeländer aus Position 02.4 beschichtet nach Vorgabe RAL AG.
02.__.0006
Zulage Treppenhausgeländer, verzinkt und pulverbeschichtet
O
72.00
m
02.__.0007 Stahlhandlauf, Rundstahl, V2A, d=42,4 mm Handlauf aus Edelstahlrundrohr mit Wandhalterung.
Vorleistung:Rohbauwand, Beton
Material:Edelstahlrundrohr, V2A, D= 40 mm,
t= mind. 3 mm
Wandhalter:V2A massiv, 90°-Winkel, D= 10 mm
Befestigungsplatte:V2A DN70, d= 5 mm
Befestigung:versenkte V2A-Schrauben
Oberflächen:gem. Vorgabe AG
Einbauort:MFH A_TRH 1 + TRH 2, Fahrradstellplatz
MFH B_TRH 1
02.__.0007
Stahlhandlauf, Rundstahl, V2A, d=42,4 mm
96.00
m
02.__.0008 Eckausbildung/Verkröpfung Eckausbildungen, Verkröpfungen und Verzüge an zuvor beschriebenem Stahlhandlauf, gem. Position 02.7.
Zweck:Richtungs- sowie Neigungswechsel des Handlaufs
02.__.0008
Eckausbildung/Verkröpfung
52.00
St
SONSTIGES
SONSTIGES
02.__.0009 Montagequader, PU-Hartschaum 198x198x100 mm Montagequader aus PU-Hartschaum zur Montage der TRH-Handläufe an gedämmter Außenwand.
Leistungsbestandteile
PU-Montagequader
Befestigungsmittel
Material:PU-Hartschaum
Maße:198x198x100 mm
Wärmeleitfähigkeit:0,04W/(mK)
Montage:Verkleben auf tragendem Untergrund
Befestigungsuntergr.:Stahlbeton
Einbauort:MFH A und MFH B_Stb.-Treppenhauswände,
MFH A_Fahrradstellplatz
02.__.0009
Montagequader, PU-Hartschaum 198x198x100 mm
132.00
St
03 Fahrradständer
03
Fahrradständer
03.__.0001 Reihenparker, hoch/tief, 5 Fahrräder Fahrrad-Reihenparker zur Bodenbefestigung/Verbundanker.
Leistungsbestandteile
Reihenparker, mit Hoch-/Tiefstellung
zum Aufdübeln auf vorhandenen Untergrund
verlängerbar
Zweck:Abstellmöglichkeit für 5 Fahrräder, einseitig und zweiseitig
Material:Stahl-Rundrohr, feuerverzinkt
Farbe:ohne
Profil:Stahl-Rundrohr, d= 21 mm
Achsabstand:400 mm
Richtfabrikat:Gronard Epsilon Plus, oder glw.
Einbauort:MFH A_EG und TG
03.__.0001
Reihenparker, hoch/tief, 5 Fahrräder
20.00
St
03.__.0002 Reihenparker, hoch/tief, 2 Fahrräder Fahrrad-Reihenparker zur Bodenbefestigung/Verbundanker.
Leistungsbestandteile
Reihenparker, mit Hoch-/Tiefstellung
zum Aufdübeln auf vorhandenen Untergrund
verlängerbar
Zweck:Abstellmöglichkeit für 2 Fahrräder, einseitig
Material:Stahl-Rundrohr, feuerverzinkt
Farbe:ohne
Profil:Stahl-Rundrohr, d= 21 mm
Achsabstand:1 St. 400 mm
1 St. 500 mm
Richtfabrikat:Gronard Epsilon Plus, oder glw.
Einbauort:MFH A_EG und UG/TG
03.__.0002
Reihenparker, hoch/tief, 2 Fahrräder
5.00
St
03.__.0003 Fahrradparker, hoch/tief, 1 Fahrrad Fahrrad-Parker zur Bodenbefestigung/Verbundanker.
Leistungsbestandteile
Fahrradparker
zum Aufdübeln auf vorhandenen Untergrund
verlängerbar
Zweck:Abstellmöglichkeit für 1 Fahrrad, einseitig
Material:Stahl-Rundrohr, feuerverzinkt
Farbe:ohne
Profil:Stahl-Rundrohr, d= 21 mm
Richtfabrikat:Gronard Epsilon Plus, oder glw.
Einbauort:MFH A_UG/TG
03.__.0003
Fahrradparker, hoch/tief, 1 Fahrrad
15.00
St
04 Stahltreppen
04
Stahltreppen
04.__.0001 Außentreppe, 20 Stg, Gitterrost, Podest, Geländer, B=1,20m Einläufige Außentreppe, gerade, aus verzinktem Stahl, einschl. Gitterrost-Trittstufen und Edelstahl Handlauf, sowie Podeste.
Leistungsbestandteile
Treppe
Geländer
Befestigung
statischer Nachweis
Wangen:Flachstahl, feuerverzinkt,
Schweißnähte bündig geschliffen,
Kanten mit Mikrofase >/=0,1 mm
Höhe/Breite:250 mm, oder gem. Statik
Länge:ca. 8,16 m, 2x gekantet
Stärke:ca. 10 mm, oder gem. Statik
Auflager:unten - auf WU-Betonplatte
oben - Stb.-Brüstung/Aufkantung TG-Decke
Trittstufen:Gitterrost 305x25 mm, feuerverzinkt
Anzahl:20 Stg. 18/29,1 cm
Breite:1,20 m
Maschengröße:10x10 mm
Tragstäbe:nach Erfordernis
Auflager:Winkel, 30x30x5 mm
Rahmen:zu Rahmen verschweißt
Befestigung:mit Wangen verschraubt
Podeste:Gitterrost in Flachstahlrahmen
1. Zw.-Podest= 3 Stufen zu
Zw.-Podest verbunden (1,20x0,92 m),
2. Podest an An-/Austritt= 4 Stufen zu
Podest verbunden (1,20x1,23 m)
Zul. Verkehrslast:5kN
Handlauf:Edelstahl, RR d= 40 mm
Pfosten:gem. Planung Architekt
Länge:ca. 8,82 m
Höhe:0,90 m ü. OK-Belag
Befestigung:seitl. Gitterrosteinhausung, Stb.-Brüstung/Aufkantung TG-Decke
04.__.0001
Außentreppe, 20 Stg, Gitterrost, Podest, Geländer, B=1,20m
1.00
St
06 Einhausungen TG unter Stahltreppe
06
Einhausungen TG unter Stahltreppe
06.__.0001 Sichtschutz, Gitterrost, MW 20x50mm Sichtschutzeinhausung im Tiefgaragenbereich.
Leistungsbestandteile
Stützfüße und Befestigung
Pfosten
Unterkonstruktion
Gitterrostbekleidung
ober- und unterseitiges Abschlussprofil
Zweck:Sichtschutz
Tragkonstruktion:Stützen und Rahmen aus Profilstahl,
feuerverzinkt, z. B. QHP 50x50x2 mm
Bodenfreiheit:> 20 cm, Boden im Gefälle, Profile waagerecht
Verkleidung:Stahlgitterrost
Abschlussprofile:Stahlgitterrost
Maschenweite:20x50 mm
Oberfläche:feuerverzinkt
Höhe:bis ca. 2,70 m
freier Querschnitt:0,80 m2, 1,52 m2, 3,04 m2
Einbauort:Tiefgarage
06.__.0001
Sichtschutz, Gitterrost, MW 20x50mm
46.00
m2
06.__.0002 Tür, 1flg, 1,00x2,15m 1-flg. Tür in der Gitterrost-Sichtschutzverkleidung, einschl. Türaussparung und Anpassen der Unterkonstruktion, anstelle durchlaufender Wand.
Drücker:Aluminium, Drücker-Knauf
Schloss:Einsteckschloss, vorgerichtet für PZ
Größe:ca. 1,00x2,05 m
Fußpunkt:Schwellenfrei
Panikschloss:auf TG-Seite
06.__.0002
Tür, 1flg, 1,00x2,15m
3.00
St
06.__.0003 Anarbeitung Geräte/Leitungen Aussparung und Anarbeitung der Verkleidung und Unterkonstruktion an Geräte und durchdringende Leitungen.
Leistungsumfang
Aussparung
Anarbeitung
Auswechslung UK
06.__.0003
Anarbeitung Geräte/Leitungen
4.00
St
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
08.__.0001 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
08.__.0001
Stundensatz: Fachwerker
O
8.00
h
08.__.0002 Stundensatz: Helfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Helfer
08.__.0002
Stundensatz: Helfer
O
8.00
h
Your bid details
Your documents
Drag and drop files or folders to this area to upload.