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ZTV Fenster, Außentüren Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Fenster, Außentüren
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
FTA: Fachverband Türautomation e. V.,
GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
GSB International e. V.,
ift Rosenheim GmbH,
Informationsverein Holz e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V.,
ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
VDE Verlag GmbH,
VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,
VdS Schadenverhütung GmbH,
VFF: Verband Fenster + Fassade,
ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
2Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Fertigungsbeginn und Tür- und/oder Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Beim Aufmaß ist zu beachten, dass die Größe der Öffnung zwischen Hinterwand und Wandbekleidung/Wandbelag wesentlich differieren kann. Das ist insbesondere bei Wärmedämmverbundsystemen und Vormauerschalen gegeben, hier können Rahmenverbreiterungen erforderlich werden.
Soweit eine sichtbar gerasterte oder durch Fugen unterteilte Fassade zur Ausführung gelangt, müssen Aufmaß und Montage von Türen und Fenstern streng nach dem vom Fassadenbauer vorgegebenen Raster erfolgen, da in der Rasterteilung der Fassade keine wesentlichen späteren Korrekturen mehr zur Anpassung der Fassadenbekleidung an nicht maßgerecht eingesetzte Tür- und Fensterelemente möglich sind. Insoweit trägt der AN die Verantwortung für den maßlich korrekten Einbau und die richtige Elementgröße seiner Bauelemente in Abstimmung auf das Fassadenraster.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen),
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
Bemessung der Konstruktionen auf Eigen- und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung,
Tür- und/oder Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben,
erforderlichenfalls Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT-Anschlüssen für außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit,
Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1 : 20 von allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung,
prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040 hin.
Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können.
Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Der AN hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten.
Sind Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage.
Sofern Türantriebe vorgesehen sind, führt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN EN 12978 durch. Soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder, Einklemmschutz) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
3.1.1Allgemeines
Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen:
Konstruktionstiefe,
Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile,
Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen,
Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen,
Art der Eckverbindungen und Einbau von Kämpfern und Glasleisten.
Wärmegedämmte Aluminiumkonstruktionen, die vom Verarbeiter im Eigenverbund zusammengefügt werden, sind nicht zulässig.
Absturzsichernde Geländer oder Verglasungen dürfen nicht an oder durch Fensterprofile hindurch befestigt werden. Sie sind stets an der Außenwand zu befestigen und thermisch entkoppelt von den Fensterelementen auszuführen.
Größere senkrechte und alle waagerecht liegenden Blechflächen sind rückseitig mit einem spritzbaren Antidröhnbelag, mindestens 3 mm dick, zu versehen.
Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen.
Vor dem Einbau von Außentüren ist vom AN mit dem AG abzustimmen, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen erforderlich ist. Der Aufwand für die Einlagerung der Türflügel und entsprechende Provisorien ist vom AN für alle Außentüren mit in seiner Leistung zu berücksichtigen.
Die Erstreinigung von Fenstern und Türen, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern.
Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen. Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern und Türen vom AN grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen auszuführen.
3.2Anforderungen an die Konstruktion
3.2.1Windwiderstandsfähigkeit
Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN 12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 "Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1" vom AN zu berücksichtigen.
3.2.2Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 1027 und DIN EN 12208, die Fugendurchlässigkeit gemäß DIN EN 1026 und DIN EN 12207 vom AN zu berücksichtigen.
3.2.3Wärmeschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht abweichend festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung, die DIN 4108 und die Richtlinien der Bauregelliste A. Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ist gemäß DIN 4108-4 ein Korrekturwert von -0,1 W/m2K anzunehmen, sofern dieser Wert nicht bereits bei der Berechnung oder Prüfung des Fensters berücksichtigt wurde. Alle Isolierverglasungen erhalten, unabhängig vom objektbezogenen Wärmeschutznachweis, verbesserte Glasrandverbünde zur Kondensatvermeidung im Scheibenrandbereich als Mindeststandard.
3.2.4Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit
Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108, Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der Temperaturfaktor fRsi soll mindestens ≥ 0,70 betragen. Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die Baukörperanschlüsse zu beachten.
Der AN fordert bei Wohnungsbauten unaufgefordert beim AG das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 an zwecks Umsetzung der Vorgaben zur Mindestbelüftung.
3.2.5Sommerlicher Wärmeschutz (Sonnenschutz)
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung und die DIN 4108-2. Maßgeblich ist das Produkt aus dem g-total-Wert und dem Fensterflächenanteil Aw bezogen auf die Nettogrundfläche des Raumes oder des Raumbereichs Ag in m2. Der g-total-Wert ist nach DIN 4108-2 bzw. den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik aus dem g-Wert der Verglasung und dem Abminderungsfaktor Fc von Sonnenschutzeinrichtungen zu ermitteln. Soweit erforderlich ist der geforderte g-total-Wert aus der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten zu entnehmen.
3.2.6Schallschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht an anderer Stelle konkret festgelegt, gilt grundsätzlich Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 als Mindestschallschutzqualität für Außentüren und Fenster.
Stöße von mehrteiligen Fenstern, Fensterbändern oder Fensterelementen, an die eine Raumtrennwand anschließt, sind schalltechnisch zu trennen (zu entkoppeln).
Der AN weist unaufgefordert die Einhaltung der geforderten Schallschutzwerte für die Fenstersysteme, wie auch für die Verglasungen nach. Die Vorhaltemaße von i. d. R. mind. 2 dB (bei zu öffnenden Elementen), bzw. mind. 1 dB (bei festverglasten Elementen) als Differenz zwischen Prüfstandswerten und zu erwartenden Baustellenwerten sind bei den Nachweisen für Rahmensysteme, Verglasungen/Ausfachungen wie auch die Gesamtsysteme in den Nachweisen zu beachten und auszuweisen.
3.2.7Mechanische Festigkeit
Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß DIN EN 12400 und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß DIN EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen.
3.2.8Einbruchhemmung
Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach DIN EN 356 nachzuweisen.
Ist eine Einbruchhemmung nach Einbruch-Widerstandsklassen gefordert, so bezieht diese sich auf die Bandgegenseiten des Elements, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben.
Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern und Türen ist RC2 nach DIN EN 1627.
3.3Nachweise
Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen:
Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO),
Systemprüfung mit Klassifizierung nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mechanische Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion),
Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wärmetechnischen Werte bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfüllt werden,
Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Baukörperanschlussbereich durch eine Temperaturfeldberechnung mit grafischem Verlauf, soweit der Baukörperanschluss von den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 und den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten abweicht,
Nachweise über Eignung von Profilen und Lacken sowie der thermischen Längenänderung und deren Aufnahme in den Anschlussfugen bei dunklen Oberflächen der Elemente.
3.4Werkstoffe
3.4.1Stahl/Edelstahl
Stahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, aus allgemeinen Baustählen nach EN 10025 mit der Werkstoffbezeichnung S235 nach EN 10027-1 bestehen.
Edelstahlprofile müssen, sofern nicht abweichend beschrieben, den Eigenschaften der Werkstoff-Nr. 1.4401 entsprechen. Die Profile und deren Schweißverbindungen müssen gegenüber den auftretenden Einwirkungen ausreichend stabil sein.
Unzulässige Verformungen und Zwängungsspannungen sowie Lasten aus der umgegebenden Konstruktion sind auszuschließen.
Alle Stahlteile, die nach ihrem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen feuerverzinkt werden. Alle anderen Stahlteile müssen mindestens einen einfachen Korrosionsschutz erhalten. Er muss mit Zinkauflagen gemäß EN ISO 14713 ausgeführt werden.
Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und -mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen.
3.4.2Aluminium
Für die Anforderungen an Aluminium gelten EN 573-1 bis 3 sowie die DIN EN 755-1 für stranggepresste Profile. Für Bleche gelten DIN 485-1+2. Bleche sind in der Legierung AlMg 3 anzubieten.
3.4.3Kunststoffe
Die Herstellung der Kunststoffprofile muss durch eine anerkannte Prüfstelle fremdüberwacht werden. Der äußere sichtbare Profilmantel muss eine durchgehend gleichmäßige Farbe und Oberfläche aufweisen. Die Profile müssen frei von Fremdkörpern, Lunkern, Rissen, Blasen und anderen Fehlstellen sein.
Profile müssen in ihren Güteanforderungen den Werten der RAL-GZ 695 entsprechen. Profile müssen eine Kennzeichnung aufweisen. Das RAL-Gütezeichen gilt als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen.
3.4.4Zusammenbau unterschiedlicher Metalle
Bei Verbindungen unterschiedlicher Metalle ist die elektrolytische Spannungsreihe zu beachten. Metalle mit unterschiedlichem Spannungspotenzial sind durch geeignete Isolierzwischenlagen so zu trennen, dass keine Kontaktkorrosion entstehen kann.
3.4.5Dichtstoffe
Erhärtende Dichtstoffe (Kittfasen) sind vorab so zu beschichten, dass eine vorzeitige Versprödung ausgeschlossen ist. Die Hinweise des Dichtstoffherstellers sind zu beachten und ggf. an den AG weiterzureichen.
3.4.6Dichtungsprofile
Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.5Profilausbildung
3.5.1Profilausbildung Kunststoff
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend angegeben, sind Mitteldichtungssysteme (MD) anstelle von Anschlagdichtungssystemen (AD) vorzuziehen, flächenbündige Rahmenprofile sollen nur auf ausdrückliche Anforderung verwendet werden, das Regelprofil ist ein Versatzprofil mit gerundeten Glaskanten. Kunststoffprofile sollen mindestens 6 Hohlkammern aufweisen.
Alle Rahmenverbindungen sind verschweißt mit vertieft verschliffener Schweißnaht anzubieten.
3.6Rahmenverbindungen
3.6.1Rahmenverbindungen Kunststoffprofile
Die angebotenen Rahmen-, Pfosten- und Kämpferverbindungen sowie die Qualitätssicherung der Eckverbinder sind vom AN anzugeben.
3.6.2Rahmenverbindungen Metallprofile
Stöße zwischen Metallteilen sind grundsätzlich so auszuführen, dass sie eine für den Verwendungszweck genügende Steifigkeit sowie eine ausreichende Dichtheit gegen Wind und Regen aufweisen. Die Herstellung von Eck-, Stoß- und Winkelverbindungen durch Schweißen oder mechanische Verbindungen hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Eckstöße sind so zu runden, dass bei der Farbbeschichtung eine ausreichende Haftung ermöglicht wird. Schnittkanten sind zur Vermeidung von Verletzungen zu entgraten. Geschweißte Verbindungen sind nach ATV DIN 18360 auszuführen.
3.6.3Falzausbildung/-dichtungen
Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann oder in denen sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Dichtungen sind in den Rahmenecken als auf Gehrung geschnittene und verschweißte Dichtungen auszuführen, das Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.7Oberflächen
3.7.1Oberfläche Stahl
Soweit keine Angaben zur Klassifizierung bzw. Applikation der Beschichtungen in der Ausschreibung vorgegeben sind, sind diese durch den AN entsprechend der Anforderung und Beanspruchung zu wählen.
Die Applikation der Beschichtung kann als Nasslackierung und/oder Pulverbeschichtung in RAL- oder sonstigen Farbtönen erfolgen.
3.7.2Oberfläche Holz
3.7.2.1Oberflächenbeschichtung von maßhaltigen Bauteilen aus Holz
Die Oberflächenbehandlung der Bauteile richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche.
Sind keine Trockenschichtdicken vorgegeben sind nach dem deutschen Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken erforderlich:
≥ 30 µm auf nicht zugänglichen Flächen (Glasfalz) und an grundierten Fenstern bzw. für alle Flächen unter Metallprofilen und Blechen, die konstruktionsbedingt nicht als wasserführende Ebene ausgeführt sind,
≥ 50 µm im Baukörperanschlussbereich,
≥ 80 µm bei lasierender Beschichtung,
≥ 100 µm bei deckender Beschichtung.
Auf allen anderen Flächen ist die volle Schichtdicke der Endbehandlung erforderlich. Die Eignung anderer Beschichtungssysteme und Schichtdicken, die auf die verringerte Klimabeanspruchung von Holz-Metall-Fenstern abgestimmt sind, ist nachzuweisen.
Die Schichtdicke ist auf Anforderung nachzuweisen.
Die Art der Beanspruchung, ob indirekte, normale direkte, extreme direkte Bewitterung, ist, soweit nicht anders beschrieben, durch den AN zu wählen. Dunkle Farboberflächen im Außenbereich sind stets auf die höchste Anforderung hin auszulegen.
3.8Glas/Verglasung
3.8.1Glasleisten
Bei Befestigung der Glashalteleisten von Kunststoff- und Alurahmensystemen ist bei vorgefertigten Dichtprofilen ein gleichmäßiger Anpressdruck über die gesamte Länge sicherzustellen. Glashalteleisten sind in den Ecken dicht zu stoßen und müssen austauschbar sein.
Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzugeben; die Zustimmung des AG zur Lage der Glashalteleisten ist vom AN einzuholen.
3.8.2Sonnenschutzglas
Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutzeigenschaften größtmöglichem technischen Lichtwert einzusetzen.
3.8.3Einscheibensicherheitsglas
Einscheibensicherheitsglas (ESG) ist, auch wenn in den Leistungspositionen nicht ausdrückklich so bezeichnet, stets mit Hitzetest (ESG-H) auszuführen.
3.8.4 absturzsichernde und splitterschützende Verglasung
Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an.
Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
3.8.5Floatglas und Weißglas
Ist nachstehend Weißglas beschrieben, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas. Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersucherungen im Rahmen der Eigenkontrolle IPC.
3.9Einbau
3.9.1Allgemeines
Bei der Planung von Anschlussausbildungen sind regionale Klimadaten zu berücksichtigen. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen, bzw. so zu verändern, dass die mit der DIN 4108-2 vorgegebenen schimmelpilzkritische 13-°C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen.
Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff vom AN abzudichten.
3.9.2Befestigung
Die Verankerung der Fassade erfolgt im Rohbau mittels zugelassener Verankerungsmittel. Es dürfen nur Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel aus nichtrostendem Material verwendet werden. Anker sind aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1"Verzeichnis der nicht rostenden Stähle"- herzustellen.
Der AN prüft mit Objektaufmaß die Öffnungsgrößen und resultierenden Fugenbreiten, um seine Befestigungsmittel erforderlichenfalls gegen Abscheren bei größeren Fugenbreiten zu dimensionieren.
Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen. Die Verankerung am Bau muss die temperaturbedingte Verformung spannungsfrei aufnehmen können.
Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Anschweißplatten sind rechtzeitig vom AN zum bauseitigen Einbau in Stahlbetonbauteile zu liefern.
Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber o. Ä. sind nicht zu verwenden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
3.10Anschlussfugen zum Baukörper
Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und Fugenbaustoffe vorzusehen.
Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen auschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen. Findet der AN auf der Baustelle unebene, profilierte oder offene Grifftaschen oder Hohlkammern aufweisende Laibungen vor, weist der AN den AG hierauf rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Fenstermontage hin und meldet Bedenken gegen die Ausführung an.
Sofern keine Angaben zum Material der Dämmstoffe angegeben sind, sind diese unter Beachtung der Beanspruchung und Anforderungen vom AN zu wählen.
4Türen
Bekleidungen und Verleistungen sind in ihren Ecken mit Gehrungsschnitt zu stoßen. Sie müssen aus dem gleichen Material wie die Einbauelemente bestehen und die gleiche Oberflächenbehandlung aufweisen.
Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Differenzen in Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können.
Bei einer Demontage mit nachfolgender Erneuerung der Türen sind die Dübel in der Laibung zu belassen und bündig abzuschneiden. Ebenso sollen die Hülsen von Blendrahmenschrauben in der Wand verbleiben.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
4.1Zargen
Die Zargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbaufassade einzumessen.
Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen - speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung - auszugleichen.
Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig.
Zargen von ungefälzten Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen.
Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können.
Der AN erkundet vor Erstellung seiner Türliste beim AG, ob Zargen zum Einbau in Sichtmauerwerks- oder Sichtbetonwände vorgesehen sind. Zargen für solche Einbausituationen sind generell als zweiteilige Zargen auszuführen.
Stahlblechzargen sind, soweit sie nicht in Wohnungsbauten innerhalb von Wohnungen zum Einbau vorgesehen sind, stets in einer Blechstärke von mindestens 2 mm auszuführen.
4.2Unterer Abschluss
Der AN stellt durch Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als 3 mm bzw. gemäß Einbauanleitung des Türenherstellers ausgeführt ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber.
Brandschutztüren dürfen nur nach Prüfungszeugnis (in der Regel nicht mehr als 2 cm) unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung unter Brandschutztüren sind unzulässig.
Der untere Abschluss von Außentüren ist standardmäßig vom AN mit einer Kunststoff-Abdichtungsfolie mit mindestens 15 cm seitlichem Überstand vorzurüsten. Die Abdichtungsfolie ist vom AN am Untergrund vollflächig zu verkleben. Der untere Anschluss von Außentüren ist mit Aufständerung durch mindestens feuerverzinkte Stahlteile und hochwärmegedämmt auszuführen.
Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an Terrassen bedingen konstruktive bauseitige Maßnahmen wie etwa beheizte und an die Entwässerung angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen. Soweit der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch mangelnde Aufkantungshöhen an Türen vermuten kann, teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest- und Flügelrahmen müssen eine Höhe von mindestens 105 mm aufweisen.
Der AN prüft vor dem Einbau von Balkontüren und bodentiefen Fenstern von Balkonen mit allseitig umschlossener Brüstung, ob die Notüberläufe der Balkone tiefer liegen als die Schwellenhöhe seiner Türen und Fenster. Ist dies nicht gegeben, meldet der AN umgehend Bedenken gegen die Montagesituation beim AG an.
Alle bodentiefen Fenster- und Aussentürelemente sind vom AN so zu bemessen, dass die Anforderungen der ZVDH-Planungshilfe "Barrierefreie Übergänge" erfüllt sind. Dies beinhaltet nicht-profilierte Profilbreiten von >50mm als Anschlussflanschbreite für die Eindichtung im Bodenbereich in einer Höhe von >150mm oberhalb späterer Belagshöhe ebenso, wie die nachträgliche (nach Ausführung Abdichtungsarbeiten im Fußpunkt) Anbringung von Sonnenschutz-Führungsschienen.
4.3Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse
Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen.
Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich.
Zu jeder Funktionstür sind rechtzeitig vor der Montage vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid an den AG zu übergeben. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren.
4.4Schließung
Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren von Gewerbeeinheiten sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. Soweit Türen zulassungsbedingt nicht ohne verdeckte Kabelschaukeln wie vorbeschrieben vorzurüsten sind, sind die im Falz liegenden Kabelschaukeln im Rahmen der Vorrüstung bereits einzubauen.
4.5Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen
Soweit Türen in Flucht- und Rettungswegen an Ausgängen usw. liegen, sind Panikbeschläge an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Panikfunktion in Fluchtrichtung erforderlich, die ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen.
Soweit bei zweiflügeligen Türen die erforderliche lichte Durchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht erlangt wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen und erforderlichenfalls beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen.
Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach DIN EN 179 geprüften Türdrückern oder in Gebäuden mit großen Menschenansammlungen mit nach DIN EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt.
Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen aus Gründen des Diebstahlschutzes geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufheben. Alternativ hierzu können Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben.
Der AN prüft bei der Erstellung seiner Werkstatt- und Montageplanung die Einhaltung des Vorbeschriebenen und macht den AG auf diesbezügliche Widersprüche in seiner Planung oder den Vergabeunterlagen aufmerksam.
4.6Türschließer
Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Alusilber zu berücksichtigen. Soweit nicht abweichend beschrieben, werden Türschließer auf der Innenseite von Fassaden bzw. raumseitig und nicht flurseitig (nicht außenseitig, also in Über-Kopf-Montage) montiert.
Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) anstelle von Scherenschließern auszuführen. Bei Holzrahmentüren sind vollintegrierte Türschließer als Mindeststandard festgelegt.
Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN.
Türschließer sollen stets in einer Ausführung für besonders geringe Bedienkräfte im freiem Türöffnungswinkel vorgesehen werden.
Soweit Türschließer an Türen ohne Brand- und Rauchschutzfunktonen zum Einbau gelangen, erhalten sie eine Rastfeststellung. Türschließer an Brand- und Rauchschutztüren dürfen hingegen keine Rastfeststellung ohne Einbau einer zusätzlichen Feststellanlage (FSA) erhalten. Fordert der AG Rastfeststeller an Brand- und Rauchschutztüren ohne FSA, meldet der AN hiergegen Bedenken an.
Sämtliche Befestigungsmittel sind aus nichtrostendem Material und ausreichend in den Türblättern bzw. Türrahmen verankert. Gegebenenfalls sind entsprechende Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern.
Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordert (Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Brandmeldeanlage Alarm auslöst. Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin.
4.7Feststellanlagen und Freilauftürschließer
Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren in Flucht- und Rettungswegen zu rechnen ist, muss eine Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind. Der AN weist den AG auf das Erfordernis einer Feststellanlage im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür schließen".
Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben. Offenhaltungswinkel mindestens 117 °.
Feststellanlagen sind standardmäßig als in Gleitschienentürschließer integrierte Feststellanlagen einschließlich Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht mehr als 35 mm betragen.
Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers der Brandmeldeanlage zur zentralen Auslösung der Türschließfunktion auf.
In Bereichen mit hoher mechanischer Beanspruchung (bspw. Schulen, Baumärkten, Produktionen) sind ausschließlich Wandhaftmagnete vorzusehen. Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf das Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Haftmagnete hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der Türelemente anzuordnen.
Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten:
Lieferung + Einbau Türschließer AN,
Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale AN,
Lieferung + Einbau FSA AN,
Lieferung + Einbau Deckenmelder AN,
Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk),
Zuführung Buskabel bis zur FSA AG (Elektrogewerk),
Zuleitung unter Putz für Deckenmelder AG,
Zuleitung auf Putz für Deckenmelder AN,
Zuleitung unter Putz für Taster, Taster AG (Elektrogewerk),
BMA-Buskoppler zur Aufschaltung AG,
Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN.
4.8Kraftbetätigte Türen
Angetriebene, d. h. kraftbetätigte Türen sind generell an behindertengerechten Gebäudezugängen und allen Türen, die regelmäßig von Personen mit Warenverkehr begangen werden, vorzusehen.
Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H ≥ 70 mm, mit integrierter Sensorleiste vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten zusätzlich zum Sensorleistenantrieb beschriftete Unterputz-Betätigungstaster.
Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung kraftbetätigter Türen gelten:
Lieferung + Einbau Türantrieb AN
Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen AN
Lieferung + Einbau Bedienterminal AN
Lieferung + Einbau Sensorleiste (n) AN
Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk)
Unter-Putz-Taster und Kabelzuführung AG (Elektrogewerk)
Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN
4.9Beschläge, allgemein
Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Lang- oder Kurzschildern zu versehen.
Sämtliche Bänder sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen. Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen.
Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen.
Malerarbeiten dürfen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN soll - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen.
Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen.
Werden für Schalldämmzwecke Bodendichtungen an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten.
Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen.
Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern.
Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen.
Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig.
Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen.
Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Nutzungsbereichen von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen.
Beschläge von Drehkippfenstern sind prinzipiell mit Fehlbedienungssperre auszuführen.
Beschläge benachbart angeordneter Elemente (bspw. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden.
4.10Beschläge von Außentüren
Alle Außentüren mit Ausnahme von Balkontüren sind mit mindestens folgenden Beschlägen auszuführen:
Zugangs- oder Hauseingangstüren
Bänder:3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern
Drücker:Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder
Stange:Edelstahlgriffstange außenseitig über ges. Türhöhe, d = > 42 mm
Rosetten:außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz
Schloss:Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss
Obentürschließer:OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer und Rastfeststellung
Schließblech:als E-Öffner
Verglasung:VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben, erforderliche Kennzeichnung nach DGUV-Vorgabe durch Folierung
Notausgangstüren
Bänder:3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern
Drücker:Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag
Rosetten:außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz
Schloss:Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss
Überwachung:Magnetkontakt für Verschlussüberwachung
Obentürschließer:OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer ohne Rastfeststellung
Schließblech:als Sicherheitsschließblech zur Vorrüstung für Türöffner
Verglasung:VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben; erforderliche Kennzeichnung nach DGUV-Vorgabe durch Folierung
4.11Außenfensterbänke
Für Außenfensterbänke ist in den Fensterprofilen stets ein Fensterbankfalz vorzusehen.
Fensterbleche aus Titanzink oder Kupfer erhalten seitliche Aufkantungen mit verlöteten hinteren Ecken sowie vordere Abkantungen mit Rückkantungen. Fensterbleche aus Aluminium sind mit seitlicher und hinterer Aufkantung sowie verschweißten Ecken auszuführen, gesteckte Endkappen sind nur zulässig, wenn ausdrücklich im Leistungstext beschrieben.
Alle Fensterbänke sind mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung und in einem Mindestgefälle von 5° auszuführen. Soweit Fensterbänke rückseitig verschraubt sind und ihr Unterschnitt seitlich eingeputzt ist, ist eine unterseitige Befestigung mit Bitumenkleber zulässig.
Fensterbleche dürfen nicht unmittelbar auf Mauerwerk aufgesetzt werden, sie müssen eine unterseitige Wärmedämmung in gesamter Laibungstiefe erhalten. Soweit die Wärmedämmung nicht wie vorgegeben ausführbar ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit.
Fensterbleche bis 1,90 m Länge sind stets ungeteilt auszuführen. Die Teilung breiterer Fensterbänke muss unter Bezugnahme auf die Rahmenteilung der Fensterelemente erfolgen und geschieht nicht unter dem Aspekt der Verschnittoptimierung des AN. Alle Fensterbleche sind mit zwängungsfreier Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten zu montieren.
Werden Fensterbleche montiert, solange Fassadenputz- und Anstricharbeiten noch nicht abgeschlossen sind, so sind sie vom AN unmittelbar nach der Montage mit einer Flüssiglatexbeschichtung als Oberflächenschutz zu versehen, soweit sie nicht durch Kunststofffolien vollflächig geschützt sind.
ZTV Fenster, Außentüren
ZTV Rollladenarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Rollladenarbeiten
1Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18358 Rollladenarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
VDE Verlag GmbH,
VFF: Verband Fenster + Fassade.
2Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Gerüste, Hubsteiger, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen (wie etwa Sonnenschutzbehänge mit Fluchttürsteuerungsanlagen) ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
alle Ausführungsdetails, aus denen Größen und Lagen von Panzern, Führungen, Rollladenkästen etc. ersichtlich sind,
Festlegung der Einbauorte und der Größen von Befestigungspunkten, Durchführungen, Profilverbreiterungen etc.,
Erstellung von Ansichten und Abwicklungen aller Fassaden mit Sonnenschutz samt Darstellung von Schaltgruppen und Teilungen der Behänge unter Berücksichtigung von Notausgängen und Fluchtwegen,
Erstellung von prüffähigen statischen Berechnungen im Bezug auf Wind- und Eislasten,
Festlegung der Einbauorte von Aktoren/Motorsteuergeräten, Übergabepunkten, Steuerungszentrale und sonstiger erforderlicher Einbauteile in den Grundrissen oder Deckenspiegeln.
Der AN unterbreitet dem AG ein gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach EN 14677 durchzuführen.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Allgemeine Hinweise
Bei der Erstellung des örtlichen Aufmaßes prüft der AN durch Inaugenscheinnahme, ob Sonnenschutzeinrichtungen vom AG vorgesehen sind, die üblicherweise nicht benötigt werden (z. B. an Nordfassaden), oder vor untergeordneten Räumen, die erforderlicherweise keines Sonnenschutzes bedürfen. Stellt der AN fest, dass Sonnenschutz in solchen Bereichen vorgesehen ist, so teilt der AN dem AG dies rechtzeitig vor Leistungsbeginn schriftlich, verbunden mit der Frage, ob dies tatsächlich so gewünscht sei, mit.
Der AN wird mit der Erbringung der beauftragten Leistungen für die fraglichen Bereiche erst nach entsprechender Auskunft durch den AG beginnen.
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Maße sind die Maße der dahinterliegenden Fensterelemente, die tatsächlichen Maße des Sonnenschutzes weichen geringfügig hiervon ab. Die Maße der hinter dem Sonnenschutz liegenden Bauelemente gelten als Abrechnungsgrundlage. Grundlage der Bauausführung des AN ist hingegen in jedem Fall ein von ihm örtlich zu erstellendes Aufmaß.
Alle Konstruktionen sind so auszulegen, dass sie nur geringstmöglicher Wartung bedürfen. Im Wartungs- und Reparaturfall muss bei technischer Machbarkeit ein Zugang zu Behang und Antrieb von innen möglich sein, ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, Hubsteiger oder einem Fassadengerüst.
Türen neben Fensterelementen erhalten ein generell separat zu betätigendes Rollladen- bzw. Sonnenschutzelement in Breite des Türelementes. Mehrflügelige Türanlagen erhalten einen separat angesteuerten und angetriebenen Behang je Türflügel, soweit an anderer Stelle nichts Abweichendes angegeben ist. Sonnenschutz vor Fensterelementen, deren Breite einen dahinterliegenden Raum überschreitet, ist raumweise zu teilen. Sonnenschutzbehänge vor Räumen mit flexibler Nutzung, deren Trennwände auch später verändert werden können (Büros; Mieterausbau), sind je Fensterelement separat angetrieben und angesteuert auszuführen. Sieht die Planung des AG etwas anderes vor, so weist der AN den AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ausdrücklich darauf hin, dass eine spätere Veränderung der Raumtrennwände dann nicht mehr mit der Aufteilung der Behänge übereinstimmt.
Sofern Außentüren als Flucht- und Rettungsweg baurechtlich erforderlich sind, dürfen sie zunächst nicht ohne Weiteres mit Behängen von Sonnen- oder Blendschutzeinrichtungen versperrt werden. In solchen Fällen weist der AN den AG rechtzeitig hierauf hin und unterbreitet, sofern nicht bereits so vorgesehen und angeboten, ein Angebot für eine Kopplung der Steuerung solcher Behänge an die Brandmeldeanlage samt Funktionserhalt des elektrischen Antriebs durch Ersatzstromversorgung. Gleichfalls holt der AN die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde zu dieser Sonderlösung ein. Grundsätzlich sind bauaufsichtlich zugelassene oder geprüfte Produkte vor Fenstern/Türen in Rettungswegen vorzusehen.
Beim Einbau sind Durchdringungen durch eingebaute Fassaden, Fenster und Abdichtungen auf das unvermeidliche Minimum reduzieren, um Schwachstellen hinsichtlich Wärmeschutz und Winddichtigkeit zu vermeiden. Grundsätzlich sind Durchdringungen nur in Abstimmung mit den Fassaden- und Fenstergewerken herzustellen. Bohrungen durch Holzfenster sind mit Holzschutzmittel zu behandeln, bevor Beschlagteile eingebaut werden. Dem AN obliegt die wind-, schlagregen- und dampfdiffusionsdichte Eindichtung sämtlicher von ihm hergestellter oder belegter Durchdringungen.
3.2Rollläden
Rollläden und Jalousien müssen der Lebensdauerklasse 2 nach DIN EN 13659/DIN EN 13561 entsprechen. Mechanisch betätigte Rollläden sind für Bedienkräfte entsprechend Klasse 2 nach EN 13659, Punkt 6, auszulegen.
3.3Steuerung motorisch betriebener Behänge
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, ist die Lieferung der Steuerung bei elektrisch angetriebenen Sonnenschutzvorrichtungen Sache des AN. Im Zuge der Werkplanung sind mit dem AG Abstimmungen über mögliche Gruppensteuerungen (Schaltgruppen) zu treffen, z. B. raumweise Gruppierung, Gruppierung nach Himmelsrichtungen.
Dem AG ist nicht bekannt, ob die vom AN angebotenen motorisch betriebenen Sonnen- und Blendschutzanlagen Motorsteuergeräte oder Aktoren benötigen. Sofern das vom AN angebotene System solche separaten Komponenten benötigt, rechnet der AN die Preise hierfür in sein Angebot für die Behänge ein.
Für Außenjalousieanlagen sind generell kombinierte Sonnenstands-, Wind- und Regenwächter vorzusehen.
Bestandteil der Leistung AN ist die Erstinbetriebnahme der Sonnenschutzanlage. Hierzu zählt die Überprüfung der Funktion gemeinsam mit dem Gewerk GLT. Weiterhin hat eine Einweisung des vom AG zu benennenden Systemverantwortlichen in die Systemkonfiguration und Bedienung der Anlage zu erfolgen.
Der AN lässt sich die Einweisung und die Übergabe des Handbuchs schriftlich bestätigen.
3.4Schnittstellen bei der Montage
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend festgelegt, sollen folgende Schnittstellendefinitionen für die Montage gelten:
Rollladenkästen für Überbaurollläden AN,
Rollladenkästen für Einbaubaurollläden AG,
Rollladenkästen für Vorbaurollläden AN,
Abdeckung der Revisionsöffnung Einbaukästen AN,
Unterkonstruktion für Außenjalousien AN,
Blende vor Sonnenschutz in WDVS AG,
Sichtblende sichtbar AN,
Führungsseile samt Halterung AN,
Führungsschienen AN,
Bohrungen/Durchführungen Fenster AN,
Bohrungen/Durchführungen Außenwand massiv AN,
Winddichte Abdeckung von Durchführungen AN,
Gurtwicklerkästen unter Putz AG,
Gurtwicklerkästeneinsatz/Aufputz AN,
Behang/Abschlussschiene/Panzer etc. AN.
Bei elektrisch angetriebenen Behängen sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend festgelegt, folgende Schnittstellendefinitionen gelten:
Verkabelung von Behangmotor durch die Fassade bis zum
Anschluss-/Übergabepunkt (z. B. Motorsteuereinheit)
mit Gewerk ELTAN,
Zentralsteuerung/-unterzentralen AN,
Wetterstation (u. a. mit Wind-, Regen-, Sonnenwächter) AN,
Motorsteuergeräte, Relais AN,
Aufklemmmen von Motorsteuergeräten und Relais AN,
ggf. Koppelelemente für GLT AG,
Schaltplanerstellung AN,
Raumtaster (Schalterprogramm wie Gebäude) AG,
Kabelanschlusspeitsche mit Kupplung AN,
Übergabestecker für Anschlusspeitsche AN,
230-V-Zuführung an Behänge bis Übergabepunkt im Raum AG,
Steuerkabel zu den Anschlussleitungen der Behänge
(Kabel durch Fassade) bis Übergabepunkt, ohne SteckerAG,
Kabel und -wege im Gebäude AN,
Erstinbetriebnahme AN,
Erstprogrammierung, Einweisung für den AG AN.
ZTV Rollladenarbeiten
ZTV Beschlagarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Beschlagarbeiten
1Grundlage
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
FTA: Fachverband Türautomation e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
VdS Schadenverhütung GmbH.
2Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN in enger Abstimmung mit dem AG für die angebotene Schließanlage einen Schließplanentwurf. Schließzylinderlängen und -typen sind unter Berücksichtigung der Türdetails, der Beschläge und der Schließanlage zu ermitteln und festzulegen. Auf Wunsch des AG klärt der AN mit dem Lieferanten/Hersteller die Verfügbarkeit von Sonderteilen für die Schließanlage.
Im Zuge der Schließplanerarbeitung sind die notwendigen Zylinderlängen vom AN zu ermitteln, festzulegen und in einen Schließplanentwurf einzutragen. Für die Richtigkeit der Zylinderlängen ist der AN allein verantwortlich.
Der Schließplan ist in einem computergestützten System zu erstellen, durch geeignete EDV-Systeme automatisch auf Plausibilität zu überprüfen und auf EDV-Datenträgern zu archivieren. Die Möglichkeit zum Abruf des jeweils aktuellen Schließplanes mit allen Erweiterungen muss jederzeit gegeben sein.
Für die Schließanlage und alle ihre zukünftigen Erweiterungen muss ein Schließanlagenverwaltungsprogramm auf MS-Windows-Basis verfügbar sein. Ist ein solches Programm Leistungsbestandteil, führt der AN für den AG kostenfrei die Anlage der Stammdaten sowie die Erstkonfiguration in diesem Programm durch.
Der AN wird unaufgefordert auch außerhalb der Türen, so unter anderem für Schaltschränke, Technikschränke, Aufzüge, Schrankanlagen, jegliche Schlüsselschaltungen etc., vollständig jeglichen Bedarf in Schließtechnik im Objekt ermitteln und in seine Schließanlagenplanung mit einbeziehen.
Der Schließplanentwurf ist erst gültig, wenn er in allen Einzelheiten vom AG genehmigt und freigeben ist.
3Ausführung und Konstruktion
3.1Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
Während der Bauzeit sind polierte Beschläge und eloxiertes Leichtmetall vom AN gegen Beschädigung und Verschmutzung mittels entsprechender Folien oder Klebestreifen zu schützen. Nach Beendigung der Bauzeit sind die Schutzabdeckungen vom AN wieder vollständig zu entfernen.
Beschlagteile müssen mechanisch so stabil ausgeführt werden, dass sie die Funktion des betätigten oder bewegten Bauteils auf Dauer sicherstellen, und einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen.
Für alle Außentüren ist vom AN vor Zylindern ein Anbohrschutz, bestehend aus weiteren größeren gehärteten Stahlstiften, die an der Vorderseite sowohl in den Zylinderkern als auch in das Zylindergehäuse eingebaut werden, vorzusehen.
Der AN weist das technische Personal des Betreibers in die Struktur der Schließanlage ein. Er erläutert das Verfahren zur Bestellung von Schließzylindern bzw. Schlüsseln. Ferner unterweist er den zuständigen Personenkreis in der Bedienung der Programmier- und Verwaltungssoftware.
Die zur Schließanlage gehörige Schließkarte gibt der AN auf Verlangen des AG, auch bereits während der Bauzeit, an den AG heraus.
Nach erfolgtem Einbau der Schließzylinder sind alle Schließpläne, Sicherungsscheckkarten, übergeordnete sowie Einzel- und Ersatzschlüssel, nach Schließplan geordnet, gegen Empfangsbestätigung dem AG zu übergeben.
Schließpläne unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ersatzschlüssel und Zylinder dürfen nur gegen Vorlage einer Sicherungskarte lieferbar sein.
Bei der Ermittlung der Länge der Schließzylinder ist die Dicke von Rosetten oder Türschildern zu beachten und vom AN erforderlichenfalls zu erfragen, soweit noch nicht montiert. Die Zylinder müssen annähernd bündig und mit Überstand < 3 mm angebracht und an die Einbausituation angepasst werden.
Schließplandokumente (in Papier- und digitaler Form) sind vor unbefugtem Zugriff geschützt beim Hersteller zu archivieren.
Der angebotene Hersteller muss eine Nachlieferungsgarantie für alle Anlagenbestandteile innerhalb 3 Wochen über die Dauer von mindestens 10 Jahre bieten.
Gehen Schließpläne, Sicherungskarten und übergeordnete Schlüssel beim AN verloren, so haftet er für die gesamten dadurch entstehenden Kosten und Ersatzleistungen.
3.2Mechanische Schließanlagen
Für mechanische Schließsysteme muss eine Anerkennung gemäß VdS-Richtlinie 2386, der VdS-Klasse A für Zentralschließanlagen und VdS-Klasse B für Haupt- und Generalhauptschlüsselanlagen vorliegen.
Schließzylinder und Schlüssel müssen vom Hersteller so gekennzeichnet sein, dass für Dritte keine Zuordnung der Schließfunktion und der Schließanlagennummer möglich ist.
Es muss gewährleistet werden, dass die bei Generalhauptschlüssel- oder Hauptschlüsselanlagen verwendeten Schlüsselprofilierungen nicht im Rahmen von Zentralschließanlagen oder Serienschließungen zum Einsatz kommen. Die zur Ausführung kommenden Schlüsselprofile sind parazentrisch auszubilden.
Der AN bearbeitet, verwahrt und transportiert alle Unterlagen zur Schließanlage sicher und ohne Möglichkeit auf Zugriff durch unbefugte Dritte bis zur endgültigen Übergabe an den AG.
Für die Profilierung der Schlüssel und Zylinder wird konkav-konvex gefordert. Dadurch wird erreicht, dass bei Befeilen eines Einzelschlüssels bis zum mutmaßlichen General- oder Hauptschlüsselprofil ein instabiles, dünnes Metallblättchen entsteht, das beim ersten Schließversuch unbrauchbar wird. Es darf nicht die Möglichkeit bestehen, eine funktionstüchtige Generalschlüsselreplik aus anderen Schlüsseln der Schließanlage herzustellen.
Je Zylinder sind mindestens 3 Sicherheitsschlüssel zu gestellen. Alle Schließzylinder sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, als Sicherheitszylinder anzubieten; d. h., die Schließung des Zylinders muss auch möglich sein, wenn auf der anderen Seite des Zylinders ein Schlüssel eingesteckt ist.
Vom Hersteller der Schließanlage müssen Vorhängeschlösser passend zur Schließanlage lieferbar sein. Standard-Vorhängeschlösser zur Aufnahme von Schließanlagen-Halbzylinder sind hierfür nicht zulässig.
3.3Mechatronische Schließanlagen
Die Ausführung der mechatronischen Schließanlage erfolgt in Anlehnung an die Funktionsweise einer mechanischen General-Hauptschließanlage mit Gruppenzuordnungen in unterschiedlichen Hierarchieebenen, jedoch mit zusätzlicher elektronischer Freigabeebene.
Mindestanforderungen nach DIN EN 1303 entsprechend:
Gebrauchsklasse 1
Schließzyklen/Dauerhaftigkeit 6
Türmaße -
Feuerwiderstand 1
Betriebssicherheit -
Korrosionsbeständigkeit C
Verschlusssicherheit 6
Angriffswiderstand 2 (nur Außenzylinder mit Bohr- und Ziehschutz gemäß gesonderter Position)
VdS-Zertifikate über die jeweilige Anerkennung der Klasse B oder C (in Anlehnung), entsprechend der VdS-Richtlinie (in aktueller Form), müssen vorgelegt werden.
Schließmedien der elektromechanischen Schließanlage sind mechanisch kodierte Schlüssel, die um eine elektronische Freigabeebene ergänzt wurden. Der Datenaustausch zwischen Schließmedium und -zylinder erfolgt verschlüsselt.
Die Kombination mit mechanischen Schließzylindern muss möglich sein.
Zur Schließverwaltung müssen alle Schließmedien rechnergesteuert verwaltet und programmiert werden können. Die Verwaltung der Transpondercodes und Berechtigungen muss in einer zentralen Datenbank erfolgen, die sämtliche Berechtigungen, Profile und Hauptgruppen mit Untergruppen verwaltet.
Die Ausführung von Doppelzylindern (Europrofil nach DIN) erfolgt mit ein- oder beidseitiger Lese- und Steuerungselektronik im Zylindergehäuse. Im nicht freigegebenen Zustand sind die Zylinder nicht öffen- bzw. schließbar. Die Spannungsversorgung und Datenübertragung erfolgen über Kontaktflächen.
Die Ausführung von Halbzylindern (Europrofil nach DIN) erfolgt mit außenseitiger Lese- und Steuerungselektronik im Zylindergehäuse. Im nicht freigegebenen Zustand sind die Zylinder nicht öffen bzw. schließbar. Die Spannungsversorgung und Datenübertragung erfolgen über Kontaktflächen.
Die Ausführung der Oberfläche (sichtbare Endstücke) erfolgt in Edelstahloptik.
Die Betätigung der mechanischen und der mechatronischen Schließzylinder erfolgt durch einen Schlüssel. Jeder elektronisch kodierte Schlüssel stellt ein Unikat dar. Der Schlüssel enthält keine Batterie und bezieht die notwendige Energie aus der Steuerelektronik. Der Schlüssel darf, außer im Lieferwerk, nicht dupliziert oder anlagenextern umkodiert werden können.
Die elektronische Komponente des Schließanlagensystems ermöglicht eine Datenauswertung zum Zweck der Alarmmeldung, der Zugangskontrolle sowie zum Aufbau eines Zeit- und Berechtigungsrasters. Zur Steuerung und Überwachung muss der elektronische Zylinder als "Offline-Leser" in elektronische Zutrittskontrollsysteme namhafter Hersteller einsetzbar sein.
Zur Steuerung bzw. Scharfschaltung von Einbruchmeldeanlagen muss der Elektronikzylinder als Blockzylinder in die Schließanlage integrierbar sein. Dabei ist die Schließung des Blockzylinders eingebunden in die Schließanlage. Durch Einsatz des Blockzylinders ist das herkömmliche "Blockschloss" nicht mehr erforderlich. Die Leseeinrichtung für den Blockzylinder muss sich im Zylinder befinden. Der Blockzylinder muss nach Klasse C (Einbruchmeldeanlagen) vom VdS anerkannt sein.
Die Schlüssel des angebotenen Anlagensystems müssen die Option eines elektronischen Schließsystems beinhalten. Diese Schlüssel müssen folgende Merkmale aufweisen:
Berührungsloses Betätigen eines Lesers durch Integration eines Transponders im Schlüsselkopf. Aus Sicherheitsgründen muss der Transponder werkseitig unzertrennbar mit dem Schlüsselkopf verbunden sein,
Kombination mit einem Schlüssel eines vollelektronischen, schlüsselbetätigten Schließsystems.
ZTV Beschlagarbeiten
01 Werkstatt- und Montageplanung
01
Werkstatt- und Montageplanung
01.__.0001 Technische Bearbeitung Außentüren und Fenster Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Bauelemente der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten.
Leistungsbestandteile
Erstellen, bzw. Fortschreiben einer vorhandenden Tür- und Fensterliste für alle Fenster- und Außentürpositionen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung
örtliches Aufmaß, ggf. unter Erstellung eines Schnurgerüsts oder als Vermesser-Aufmaß, soweit dies für die Einhaltung umliegender Fassadenraster erforderlich ist.
Konstruktionszeichnungen M 1:1 bis 1:10 mit allen Bauwerksanschlüssen samt Verweis auf Einbauort und ggf. Tür- oder Fensterlistenposition. Bei Außen- und Rohrrahmentüren zusätzlich zeichnerische Darstellung sämtlicher auf den Rahmen aufliegender Beschlagelemente samt Vermaßung (Türantriebe Obentürschließer, Mitnehmer, Gleitschienen, Rauchmeldezentralen etc.), bzw. deutlich wahrnehmbarer Hinweis auf Nicht-Nachrüstbarkeit im Fall der Verwendung für Nachrüstungen ungeeignet schmaler Rahmenprofile)
Prüffähige statische Nachweise für Bauwerksanschlüsse, Befestigungsmittel Absturzsicherungen, Verglasungen und sonstige Ausfachungen.
Bauelement-positionsweise Angaben zu Verglasungen samt Glasaufbau, U-Werten, g-Werten und Schallschutzwerten der jeweiligen Scheiben.
Angabe von Einbruchhemmung, Beschusshemmung etc.
Darstellung aller Betätigungselemente (Griffe, Beschläge, etc.) samt Angaben zu Oberfläche, Artikelnummer und Betätigungskräften.
Angaben der Materialien (Stoffe, Hersteller, Produkte) von AN-seitig angebrachten Abdichtungsanschlussbahnen für Bauwerksanschlüsse
Angaben zur Fugendurchlässigkeit, bzw. Maßnahmen für Fugendurchlässigkeit (Fensterfalzlüfter, Aufsatzlüfter etc.) samt deren Leistungsvermögen.
Bemessung der/ Angaben zur lichten Durchgangsbreite von Türen, die als Flucht- und Rettungsweg dienen
Darstellung der Lage von Kabelanschlusspeitschen
Darstellung der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüsse und deren Werte (Spannung, Leistungsaufnahme, Protokolltyp etc.) als Schnittstelleninformation für ELT und MSR/GLT
Die Werkstatt- und Montageplanung ist rechtzeitig mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen vor Materialdisposition des AN dem AG in dreifacher Ausfertigung (2-mal Papier, 1-mal PDF-Dateiformat) zur Prüfung zu übergeben.
In den Zeichnungen sind Leistungen des AN und bauseitig zu erbringenden Leistungen farblich unterschiedlich darzustellen.
Abrechnungshinweis: Diese Position wird 1x pauschal für die Gesamtheit aller nachfolgenden Tür- und Fensterelemente berechnet.
01.__.0001
Technische Bearbeitung Außentüren und Fenster
L
1.00
psch
02 Fenster und Außentüren
02
Fenster und Außentüren
+++ MFH A und MFH B
+++ MFH A und MFH B
02.__.0001 PVC-Fenster, 1flg, 100x95cm, U=0,75 Kunststofffenster entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 3.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Leistungsbestandteile
Egalisierung Fensterlaibung
3-seitiger Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie
Fensterelement
Verglasung
Beschlag komplett
Fehlbedienungssperre
Technische Anforderungen
Uw-Wert:0,75 W/m2*K (nach ISO 10077-1), Mittlerer U-Wert aller Fenster Uw in Kombination von Rahmen Uf und Glas Ug; g= 0,50, gem. Wärmeschutznachweis
Konstruktion
Beschlag:1x DK, 3D-verstellbar
Teilung:1-flg.
Größe:BxH= 1,00x0,95 m
Rahmenmaterial:Kunststoffhohlprofil, weiß
Rahmenprofil:mind. 6 Kammern/mind. 80 mm
Geometrie:zum Rahmen flächenversetzter Flügel
Dichtungslagen:1 Mittel-, 1 Anschlagdichtung
Verglasung:Wärmeschutz-, 3-Scheibenverglasung
Schalldämm-Maß:ohne
Fenstergriff:Aluminium, weiß, silberfarbig oder stahlfarbig, zu bemustern
Angaben nach DIN 18055
Windlast:B4 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Schlagregendichtigkeit:5A (h < 18,00 m, Windzone 2)
Luftdurchlässigkeit:3 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Bedienungskraft:Klasse 2 (barrierefreiheitsgeeignet)
Dauerfunktion:Klasse 2 (10Tsd Prüfzyklen nach D4)
Verformung:Klasse 3 (nach Anhang E)
Einbruchhemmung:keine Anforderung RC0 (nach EN 1627)
Absturzsicherung:keine Anforderung
Splitterschutz:keine Anforderung
Richtfabrikat:Gealan, Standard weiß, oder glw.
Einbauort:MFH A_UG
02.__.0001
PVC-Fenster, 1flg, 100x95cm, U=0,75
2.00
St
02.__.0002 PVC-Fenster, 1flg, 130x100cm, U=0,75 Kunststofffenster entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 3.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Leistungsbestandteile
Egalisierung Fensterlaibung
3-seitiger Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie
Fensterelement
Verglasung
Beschlag komplett
Fehlbedienungssperre
Technische Anforderungen
Uw-Wert:0,75 W/m2*K (nach ISO 10077-1), Mittlerer U-Wert aller Fenster Uw in Kombination von Rahmen Uf und Glas Ug; g= 0,50, gem. Wärmeschutznachweis
Konstruktion
Beschlag:1x DK, 3D-verstellbar
Teilung:1-flg.
Größe:BxH= 1,30x1,00 m
Rahmenmaterial:Kunststoffhohlprofil, weiß
Rahmenprofil:mind. 6 Kammern/mind. 80 mm
Geometrie:zum Rahmen flächenversetzter Flügel
Dichtungslagen:1 Mittel-, 1 Anschlagdichtung
Verglasung:Wärmeschutz-, 3-Scheibenverglasung
Schalldämm-Maß:ohne
Fenstergriff:Aluminium, weiß, silberfarbig oder stahlfarbig, zu bemustern
Angaben nach DIN 18055
Windlast:B4 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Schlagregendichtigkeit:5A (h < 18,00 m, Windzone 2)
Luftdurchlässigkeit:3 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Bedienungskraft:Klasse 2 (barrierefreiheitsgeeignet)
Dauerfunktion:Klasse 2 (10Tsd Prüfzyklen nach D4)
Verformung:Klasse 3 (nach Anhang E)
Einbruchhemmung:keine Anforderung RC0 (nach EN 1627)
Absturzsicherung:keine Anforderung
Splitterschutz:keine Anforderung
Richtfabrikat:Gealan, Standard weiß, oder glw.
Einbauort:MFH A und MFH B_UG
02.__.0002
PVC-Fenster, 1flg, 130x100cm, U=0,75
7.00
St
02.__.0003 PVC-Fenster, 1flg, 110x120cm, U=0,75 Kunststofffenster entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 3.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Leistungsbestandteile
Egalisierung Fensterlaibung
3-seitiger Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie
Fensterelement
Verglasung
Beschlag komplett
Fehlbedienungssperre
Technische Anforderungen
Uw-Wert:0,75 W/m2*K (nach ISO 10077-1), Mittlerer U-Wert aller Fenster Uw in Kombination von Rahmen Uf und Glas Ug; g= 0,50, gem. Wärmeschutznachweis
Konstruktion
Beschlag:1x DK, 3D-verstellbar
Teilung:1-flg.
Größe:BxH= 1,10x1,20 m
Rahmenmaterial:Kunststoffhohlprofil, weiß
Rahmenprofil:mind. 6 Kammern/mind. 80 mm
Geometrie:zum Rahmen flächenversetzter Flügel
Dichtungslagen:1 Mittel-, 1 Anschlagdichtung
Verglasung:Wärmeschutz-, 3-Scheibenverglasung
Schalldämm-Maß:ohne
Fenstergriff:Aluminium, weiß, silberfarbig oder stahlfarbig, zu bemustern
Angaben nach DIN 18055
Windlast:B4 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Schlagregendichtigkeit:5A (h < 18,00 m, Windzone 2)
Luftdurchlässigkeit:3 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Bedienungskraft:Klasse 2 (barrierefreiheitsgeeignet)
Dauerfunktion:Klasse 2 (10Tsd Prüfzyklen nach D4)
Verformung:Klasse 3 (nach Anhang E)
Einbruchhemmung:keine Anforderung RC0 (nach EN 1627)
Absturzsicherung:keine Anforderung
Splitterschutz:keine Anforderung
Richtfabrikat:Gealan, Standard weiß, oder glw.
Einbauort:MFH A_UG
02.__.0003
PVC-Fenster, 1flg, 110x120cm, U=0,75
1.00
St
02.__.0004 PVC-Fenster, 1flg, 130x120cm, U=0,75 Kunststofffenster entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 3.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Leistungsbestandteile
Egalisierung Fensterlaibung
3-seitiger Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie
Fensterelement
Verglasung
Beschlag komplett
Fehlbedienungssperre
Technische Anforderungen
Uw-Wert:0,75 W/m2*K (nach ISO 10077-1), Mittlerer U-Wert aller Fenster Uw in Kombination von Rahmen Uf und Glas Ug; g= 0,50, gem. Wärmeschutznachweis
Konstruktion
Beschlag:1x DK, 3D-verstellbar
Teilung:1-flg.
Größe:BxH= 1,30x1,20 m
Rahmenmaterial:Kunststoffhohlprofil, weiß
Rahmenprofil:mind. 6 Kammern/mind. 80 mm
Geometrie:zum Rahmen flächenversetzter Flügel
Dichtungslagen:1 Mittel-, 1 Anschlagdichtung
Verglasung:Wärmeschutz-, 3-Scheibenverglasung
Schalldämm-Maß:ohne
Fenstergriff:Aluminium, weiß, silberfarbig oder stahlfarbig, zu bemustern
Angaben nach DIN 18055
Windlast:B4 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Schlagregendichtigkeit:5A (h < 18,00 m, Windzone 2)
Luftdurchlässigkeit:3 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Bedienungskraft:Klasse 2 (barrierefreiheitsgeeignet)
Dauerfunktion:Klasse 2 (10Tsd Prüfzyklen nach D4)
Verformung:Klasse 3 (nach Anhang E)
Einbruchhemmung:keine Anforderung RC0 (nach EN 1627)
Absturzsicherung:keine Anforderung
Splitterschutz:keine Anforderung
Richtfabrikat:Gealan, Standard weiß, oder glw.
Einbauort:MFH A_UG
02.__.0004
PVC-Fenster, 1flg, 130x120cm, U=0,75
1.00
St
02.__.0005 PVC-Fenstertür, 2flg, 195x255cm, U=0,75, 36dB Kunststofffenster, hochwärmedämmend, entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 3.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Terrassenfenstertür: Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag als Abdichtungsuntergrund B= > 50 mm für bauseitige Flüssigkunststoffabdichtung.
Leistungsbestandteile
Egalisierung Fensterlaibung
3-seitiger Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie
Fensterelement
Verglasung
Beschlag komplett
Stulp mit Falzhebel
Fehlbedienungssperre
Technische Anforderungen
Uw-Wert:0,75 W/m2*K (nach ISO 10077-1), Mittlerer U-Wert aller Fenster Uw in Kombination von Rahmen Uf und Glas Ug; g= 0,50, gem. Wärmeschutznachweis
Konstruktion
Beschlag:1x D, 1-mal DK, Stulp, 3D-verstellbar
Teilung:2-flg.
Größe:195x255 cm, Teilung mittig
Rahmenmaterial:Kunststoffhohlprofil, weiß
Rahmenprofil:mind. 6 Kammern/mind. 80 mm
Geometrie:zum Rahmen flächenversetzter Flügel
Dichtungslagen:1 Anschlag-, 1 Mitteldichtung
Verglasung:Wärmeschutz-, 3-Scheibenverglasung
Schalldämm-Maß:Rw >/= 36 dB
Fenstergriff:Aluminium, weiß, silberfarbig oder stahlfarbig, äußere Zuziehgriffe/Muschelgriffe - zu bemustern
Angaben nach DIN 18055
Windlast:B4 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Schlagregendichtigkeit:5A (h < 18,00 m, Windzone 2)
Luftdurchlässigkeit:3 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Bedienungskraft:Klasse 2 (barrierefreiheitsgeeignet)
Dauerfunktion:Klasse 2 (10Tsd Prüfzyklen nach D4)
Verformung:Klasse 3 (nach Anhang E)
Einbruchhemmung:keine Anforderung RC0 (nach EN 1627)
Absturzsicherung:keine Anforderung
Splitterschutz:keine Anforderung
Richtfabrikat:Gealan, Standard weiß, oder glw.
Bodenaufbau:15 cm= 1 Stufe
Einbauort:MFH A und MFH B_EG - 4.OG
Sonstiges: barrierefreie Schwelle, Zulage Schallschutz und PVC-Rahmenverbreiterung in gesonderter Position.
02.__.0005
PVC-Fenstertür, 2flg, 195x255cm, U=0,75, 36dB
41.00
St
02.__.0006 PVC-Fenstertür, 1flg, 105x255cm, U=0,75, 36dB Kunststofffenster, hochwärmedämmend, entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 3.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Terrassenfenstertür: Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag als Abdichtungsuntergrund B= > 50 mm für bauseitige Flüssigkunststoffabdichtung.
Leistungsbestandteile
Egalisierung Fensterlaibung
3-seitiger Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie
Fensterelement
Verglasung
Beschlag komplett
Fehlbedienungssperre
Technische Anforderungen
Uw-Wert:0,75 W/m2*K (nach ISO 10077-1), Mittlerer U-Wert aller Fenster Uw in Kombination von Rahmen Uf und Glas Ug; g= 0,50, gem. Wärmeschutznachweis
Konstruktion
Beschlag:1x DK, 3D-verstellbar
Teilung:1-flg.
Größe:105x255 cm
Rahmenmaterial:Kunststoffhohlprofil, weiß
Rahmenprofil:mind. 6 Kammern/mind. 80 mm
Geometrie:zum Rahmen flächenversetzter Flügel
Dichtungslagen:1 Anschlag-, 1 Mitteldichtung
Verglasung:Wärmeschutz-, 3-Scheibenverglasung
Schalldämm-Maß:Rw >/= 36 dB
Fenstergriff:Aluminium, weiß, silberfarbig oder stahlfarbig, äußere Zuziehgriffe/Muschelgriffe - zu bemustern
Angaben nach DIN 18055
Windlast:B4 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Schlagregendichtigkeit:5A (h < 18,00 m, Windzone 2)
Luftdurchlässigkeit:3 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Bedienungskraft:Klasse 2 (barrierefreiheitsgeeignet)
Dauerfunktion:Klasse 2 (10Tsd Prüfzyklen nach D4)
Verformung:Klasse 3 (nach Anhang E)
Einbruchhemmung:keine Anforderung RC0 (nach EN 1627)
Absturzsicherung:keine Anforderung
Splitterschutz:keine Anforderung
Richtfabrikat:Gealan, Standard weiß, oder glw.
Bodenaufbau:15 cm= 1 Stufe
Einbauort:MFH A_EG - 4.OG
Sonstiges: barrierefreie Schwelle, Zulage Schallschutz und PVC-Rahmenverbreiterung in gesonderter Position.
02.__.0006
PVC-Fenstertür, 1flg, 105x255cm, U=0,75, 36dB
20.00
St
02.__.0007 PVC-Fenstertür, 2flg, 195x230cm, U=0,75, 36dB Kunststofffenster, hochwärmedämmend, entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 3.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Terrassenfenstertür: Unterseitige Aufdopplung bis OK Fertigbelag als Abdichtungsuntergrund B= > 50 mm für bauseitige Flüssigkunststoffabdichtung.
Fenster ist 2. Rettungsweg.
Leistungsbestandteile
Egalisierung Fensterlaibung
3-seitiger Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie
Fensterelement
Verglasung
Beschlag komplett
Stulp mit Falzhebel
Fehlbedienungssperre
Technische Anforderungen
Uw-Wert:0,75 W/m2*K (nach ISO 10077-1), Mittlerer U-Wert aller Fenster Uw in Kombination von Rahmen Uf und Glas Ug; g= 0,50, gem. Wärmeschutznachweis
Konstruktion
Beschlag:1x D, 1-mal DK, Stulp, 3D-verstellbar
Teilung:2-flg.
Größe:195x230 cm, Teilung mittig
Rahmenmaterial:Kunststoffhohlprofil, weiß
Rahmenprofil:mind. 6 Kammern/mind. 80 mm
Geometrie:zum Rahmen flächenversetzter Flügel
Dichtungslagen:1 Anschlag-, 1 Mitteldichtung
Verglasung:Wärmeschutz-, 3-Scheibenverglasung
Schalldämm-Maß:Rw>/= 36dB
Fenstergriff:Aluminium, weiß, silberfarbig oder stahlfarbig, äußere Zuziehgriffe/Muschelgriffe - zu bemustern
Angaben nach DIN 18055
Windlast:B4 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Schlagregendichtigkeit:5A (h < 18,00 m, Windzone 2)
Luftdurchlässigkeit:3 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Bedienungskraft:Klasse 2 (barrierefreiheitsgeeignet)
Dauerfunktion:Klasse 2 (10Tsd Prüfzyklen nach D4)
Verformung:Klasse 3 (nach Anhang E)
Einbruchhemmung:keine Anforderung RC0 (nach EN 1627)
Absturzsicherung:keine Anforderung
Splitterschutz:keine Anforderung
Richtfabrikat:Gealan, Standard weiß, oder glw.
Bodenaufbau:15 cm= 1 Stufe
Einbauort:MFH A und MFH B_EG - 4.OG
Sonstiges: barrierefreie Schwelle und Zulage Schallschutz in gesonderter Position.
02.__.0007
PVC-Fenstertür, 2flg, 195x230cm, U=0,75, 36dB
3.00
St
02.__.0008 PVC-Fenster, 1flg, 130x125cm, U=0,75, 42dB Kunststofffenster entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 3.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Leistungsbestandteile
Egalisierung Fensterlaibung
3-seitiger Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie
Fensterelement
Verglasung
Beschlag komplett
Fehlbedienungssperre
Technische Anforderungen
Uw-Wert:0,75 W/m2*K (nach ISO 10077-1), Mittlerer U-Wert aller Fenster Uw in Kombination von Rahmen Uf und Glas Ug; g= 0,50, gem. Wärmeschutznachweis
Konstruktion
Beschlag:1x DK, 3D-verstellbar
Teilung:1-flg.
Größe:BxH= 1,30x1,25 m
Rahmenmaterial:Kunststoffhohlprofil, weiß
Rahmenprofil:mind. 6 Kammern/mind. 80 mm
Geometrie:zum Rahmen flächenversetzter Flügel
Dichtungslagen:1 Mittel-, 1 Anschlagdichtung
Verglasung:Wärmeschutz-, 3-Scheibenverglasung
Schalldämm-Maß:Rw >/= 42 dB
Fenstergriff:Aluminium, weiß, silberfarbig oder stahlfarbig - zu bemustern
Angaben nach DIN 18055
Windlast:B4 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Schlagregendichtigkeit:5A (h < 18,00 m, Windzone 2)
Luftdurchlässigkeit:3 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Bedienungskraft:Klasse 2 (barrierefreiheitsgeeignet)
Dauerfunktion:Klasse 2 (10Tsd Prüfzyklen nach D4)
Verformung:Klasse 3 (nach Anhang E)
Einbruchhemmung:keine Anforderung RC0 (nach EN 1627)
Absturzsicherung:keine Anforderung
Splitterschutz:keine Anforderung
Richtfabrikat:Gealan, Standard weiß, oder glw.
Einbauort:MFH A und MFH B_EG - 4.OG
Sonstiges: PVC-Rahmenverbreiterung und Zulage Schallschutz in gesonderter Position.
02.__.0008
PVC-Fenster, 1flg, 130x125cm, U=0,75, 42dB
52.00
St
02.__.0009 PVC-Fenster, 1flg, 130x255cm, U=0,75, Kämpfer, FV, absturzsichernd Kunststofffenster entsprechend allen Mindestanforderungen nach RAL 695/I, Anlage 3.
Montage nach RAL-Einbaurichtlinien.
Leistungsbestandteile
Egalisierung Fensterlaibung
3-seitiger Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie
Fensterelement
Verglasung
Beschlag komplett
Fehlbedienungssperre
Technische Anforderungen
Uw-Wert:0,75 W/m2*K (nach ISO 10077-1), Mittlerer U-Wert aller Fenster Uw in Kombination von Rahmen Uf und Glas Ug; g= 0,50, gem. Wärmeschutznachweis
Konstruktion
Beschlag:1x DK, 3D-verstellbar
Teilung:1-flg., Kämpfer/mittig, plus untere Festverglasung gem. DIN 18008-4
Größe gesamt:BxH= 1,30x2,55 m
Kämpferhöhe:>/= 90 cm ü. OK FFB, absturzsichernd nach DIN 18008-4
Rahmenmaterial:Kunststoffhohlprofil, weiß
Rahmenprofil:mind. 6 Kammern/mind. 80 mm
Geometrie:zum Rahmen flächenversetzter Flügel
Dichtungslagen:1 Mittel-, 1 Anschlagdichtung
Verglasung:Wärmeschutz-, 3-Scheibenverglasung
Schallschutzanforderung:ohne
Fenstergriff:Aluminium, weiß, silberfarbig oder stahlfarbig, äußere Zuziehgriffe/Muschelgriffe - zu bemustern
Angaben nach DIN 18055
Windlast:B4 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Schlagregendichtigkeit:5A (h < 18,00 m, Windzone 2)
Luftdurchlässigkeit:3 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Bedienungskraft:Klasse 2 (barrierefreiheitsgeeignet)
Dauerfunktion:Klasse 2 (10Tsd Prüfzyklen nach D4)
Verformung:Klasse 3 (nach Anhang E)
Einbruchhemmung:keine Anforderung RC0 (nach EN 1627)
Absturzsicherung:DIN 18008-4, s. oben
Splitterschutz:DIN 18008-4, s. oben
Richtfabrikat:Gealan, Standard weiß, oder glw.
Bodenaufbau:15 cm= 1 Stufe
Einbauort:MFH A_EG - 4.OG
Sonstiges: PVC-Rahmenverbreiterung und Zulage VSG in gesonderter Position.
02.__.0009
PVC-Fenster, 1flg, 130x255cm, U=0,75, Kämpfer, FV, absturzsichernd
8.00
St
02.__.0010 PVC-Fenster, 1flg, 130x255cm, U=0,75, Kämpfer, FV, absturzsichernd, 42dB Kunststofffenster wie in 02.9, jedoch mit Schalldämmmaß Rw >/= 42 dB.
Schalldämmmaß:Rw >/= 42 dB
Einbauort:MFH A_1.OG - 4.OG
Sonstiges: PVC-Rahmenverbreiterung und Zulage VSG in gesonderter Position.
02.__.0010
PVC-Fenster, 1flg, 130x255cm, U=0,75, Kämpfer, FV, absturzsichernd, 42dB
4.00
St
02.__.0011 PVC-Fenster, 1flg, 130x255cm, U=0,75, Kämpfer, FV, absturzsichernd, 36dB Kunststofffenster wie in 02.9, jedoch mit Schalldämmmaß Rw >/= 36 dB.
Fenster ist 2. Rettungsweg.
Schalldämmmaß:Rw >/= 36 dB
Einbauort:MFH A und MFH B_EG - 4.OG
Sonstiges: PVC-Rahmenverbreiterung und Zulage VSG in gesonderter Position.
02.__.0011
PVC-Fenster, 1flg, 130x255cm, U=0,75, Kämpfer, FV, absturzsichernd, 36dB
7.00
St
02.__.0012 PVC-Fenster, 1flg, 105x255cm, U=0,75, Kämpfer, FV, absturzsichernd, 36dB Kunststofffenster wie in 02.9, jedoch:
Schalldämmmaß:Rw´>/= 36 dB
Größe gesamt:BxH= 1,05x2,55 m
Einbauort:MFH A_4.OG
Sonstiges: PVC-Rahmenverbreiterung und Zulage VSG in gesonderter Position.
02.__.0012
PVC-Fenster, 1flg, 105x255cm, U=0,75, Kämpfer, FV, absturzsichernd, 36dB
1.00
St
02.__.0013 PVC-Fenster, 2flg, 195x255cm, U=0,75, Kämpfer, Pfosten, FV, absturzs., 36dB Kunststofffenster wie in 02.9 , jedoch als 2-flg. Element mit zusätzlichem Pfosten und Schalldämmmaß Rw >/= 36 dB.
Fenster ist 2. Rettungsweg.
Schalldämm-Maß:Rw >/= 36 dB
Größe gesamt:BxH= 1,95x2,55 m
Beschlag:1x DK, 1xD, 3D-verstellbar
Pfosten und Kämpfer mittig.
Einbauort:MFH B_EG - 3.OG
Sonstiges: PVC-Rahmenverbreiterung und Zulage VSG in gesonderter Position.
Ansicht von außen:
02.__.0013
PVC-Fenster, 2flg, 195x255cm, U=0,75, Kämpfer, Pfosten, FV, absturzs., 36dB
11.00
St
02.__.0014 PVC-Fenster, 2flg, 195x255cm, U=0,75, Kämpfer, Pfosten, FV, absturzs., 42dB Kunststofffenster wie in 02.9 , jedoch als 2-flg. Element mit zusätlichem Pfosten und Schalldämmmaß Rw >/= 42 dB.
Fenster ist 2. Rettungsweg.
Schalldämmmaß:Rw >/= 42 dB
Größe gesamt:BxH= 1,95x2,55 m
Beschlag:1x DK, 1xD, 3D-verstellbar
Pfosten und Kämpfer mittig.
Einbauort:MFH B_1.OG - 3.OG
Sonstiges: PVC-Rahmenverbreiterung und Zulage VSG in gesonderter Position.
Ansicht von außen:
02.__.0014
PVC-Fenster, 2flg, 195x255cm, U=0,75, Kämpfer, Pfosten, FV, absturzs., 42dB
3.00
St
02.__.0015 PVC-Fenster, 2flg, 195x200cm, U=0,75, Kämpfer, Pfosten, FV, absturzs., 36dB Kunststofffenster wie in 02.9 , jedoch als 2-flg. Element mit zusätzlichem Pfosten und Schalldämmmaß Rw >/= 36 dB.
Fenster ist 2. Rettungsweg.
Schalldämmmaß:Rw >/= 36 dB
Größe gesamt:BxH= 1,95x2,00 m
Beschlag:1x DK, 1xD, 3D-verstellbar
Pfosten und Kämpfer mittig.
Einbauort:MFH B_3.OG
Sonstiges: PVC-Rahmenverbreiterung und Zulage VSG in gesonderter Position.
Ansicht von außen:
02.__.0015
PVC-Fenster, 2flg, 195x200cm, U=0,75, Kämpfer, Pfosten, FV, absturzs., 36dB
1.00
St
ZULAGEN
ZULAGEN
02.__.0016 Zulage 150mm PVC-Rahmenverbreiterung Zulage für Verbreiterung/Aufdopplung der Kunstofffenster in der Ansichtsbreite von Festrahmen bis 150 mm gegenüber dem Standardprofil.
02.__.0016
Zulage 150mm PVC-Rahmenverbreiterung
224.00
m
02.__.0017 Zulage barrierefreie Systemtürschwelle Zulage für barrierefreie, bodenbündige Systemschwelle für Kunststofffenster für ebenengleichen Anschluss von Balkon- und Terrassenbelägen als thermisch getrennte Aluminiumprofilschwelle mit aufgelagerter, integrierter Entwässerungsroste anstelle der nicht bodenbündigen Systemschwelle.
Zweck:Bodengleiche Schwelle mit
Entwässerungs-und
Abdichtungsanschluss außenseitig
Material:Aluminium, eloxiert
Roste:Ausclipbar, Profilbreite ca. 20 mm
Einbauort:MFH A und MFH B_Balkon- und Terrassentüren im barrierefreien Bereich
02.__.0017
Zulage barrierefreie Systemtürschwelle
125.00
m
02.__.0018 Zulage VSG aus 2x4mm ESG-H Zulage für eine Scheibe Verbundsicherheitsglas, bestehend aus zwei Scheiben Einscheibensicherheitsglas mit Heißlagerungstest gegenüber 3-facher Standard-Isolierverglasung mit Floatglas.
Zweck:Absturzsicherung, Splitterschutz
Verglasung:VSG aus ESG-H, 4 + 4 mm
Zwischenschicht:2x PVB-Folie, d= 0,76 mm
Einbauort:MFH A und MFH B, Fenster und Fenstertüren gem. Fensterliste
02.__.0018
Zulage VSG aus 2x4mm ESG-H
35.00
m2
AUSSENFENSTERBÄNKE
AUSSENFENSTERBÄNKE
02.__.0019 Außenfensterbank, Alu, Kunststoff-Endkappen, T= bis 260mm Außenfensterbank aus gekantetem und verschweißtem Aluminiumblech.
Leistungsumfang
Fensterbank, stranggepresst
seitlicher Dehnungsausgleich
unter- und rückseitige Abdichtung
Anti-Dröhn-Beschichtung
Befestigung
Fugendichtband/Kompriband
seitl. Auf- und Umkantung an Laibung
Vorleistung:Abwässerung
Folgeleistung:endfertig
Material:Aluminiumblech
Oberfläche:eloxiert EV1
Blechstärke:3 mm
Ausladung/Tiefe:260 mm
Zuschnitt:bis 340 mm
Einbauort:MFH A_Brüstungsfenster EG. - 4.OG,
MFH B_Brüstungsfenster EG. - 3.OG
02.__.0019
Außenfensterbank, Alu, Kunststoff-Endkappen, T= bis 260mm
116.00
m
WOHNUNGSEINGANGSTÜREN
WOHNUNGSEINGANGSTÜREN
02.__.0020 WE-Tür, 1flg, D, gefälzt, SUZ, 1150x2250mm, 47dB Wohnungseingangstür, 1-flg., aus Holz und Holzwerkstoffen, als dichtschließende WET.
Leistungsbestandteile
Egalisierung Türlaibung
Bauteilanschluss gem. RAL-Einbaurichtlinie
Türelement
Beschlag komplett
Absenkdichtung
Schall-Ex-Dichtung
Nullschwelle
Türschwelle Edelstahlblech, gekantet
Bodeneinstand
Anbohrschutz
Bemusterung
Bodeneinstandsprofil (ca. 15 cm) bis OK Fertigbelag mit gedämmten Sockelprofil, Rodenberg porta frame, oder glw. (Befestigung über Stahlwinkelkonsolen auf Rohdecke), als Abdichtungsuntergrund B= > 50 mm für bauseitige Flüssigkunststoffabdichtung.
Technische Anforderungen
U-Wert:1,000 (W/m2*K), gem. Wärmeschutznachweis
Schallschutz:47 dB
Brandschutz:dichtschließend
Schwellenhöhe:barrierefrei
Dichtung:zweifach umlaufende Anschlagdichtung und Schall-Ex-Dichtung
Schloss:Einsteckschloss (DIN 18251),
vorgerichtet für Profilzylinder,
Schlossklasse 2 (mit Bohrschutz), mit Kernziehschutzrosette Riegel und Falle aus Edelstahl
Drücker:Schmalschild-Drücker-Knauf-Garnitur
in Edelstahl. Edelstahlgriffstange mit
schrägen Stützen außen bis 2.200
mm Länge, Edelstahldrücker innen
Angaben zum Türblatt
Ausführung:Nadelholz, mit Schallschutztürblatt-Füllung, d= 48 mm
Oberfläche:RAL 9010
Kantenausbildung:doppeltgefälzt
Einleimer:verdeckter Einleimer, beschichtet wie Oberfläche
Angaben zur Zarge
Ausführung:Stahl-Umfassungszarge nach DIN 18111, d= 1,5 mm
Wandstärke:150 mm
Oberfläche:endbeschichtet, RAL 9010
Definitionen für die Beschläge
Bänder:3-tlg., 3-D-verstellbar, Edelstahl
Drücker:Sicherheitswechselgarnitur mit Anbohrschutz in Edelstahl
Ausstattung:Türspion mit Weitwinkeloptik
Schloss:Einsteckschloss nach DIN 18251, mit Mehrfachverriegelung vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt
Bodendichtung:absenkbar, integriert in Beschlag
Angaben nach DIN 18055
Windlast:B4 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Schlagregendichtigkeit:5A (h < 18,00 m, Windzone 2)
Luftdurchlässigkeit:3 (h < 18,00 m, Windzone 2)
Bedienungskraft:Klasse 2 (barrierefreiheitsgeeignet)
Nutzungskategorie:Klasse 3 (mittel gem. Anhang D3)
Dauerfunktion:Klasse 5 (100Tsd Prüfzyklen n. D4)
Verformung:Klasse 3 (nach Anhang E)
Einbruchhemmung:RC2, gem. EN 1627
Türrohbaumaß:1.150x2.250 mm
Einbauort:MFH A und MFH B_WET, Laubengänge
Zulage Schallschutz und Bodeneinstand in gesonderter Position.
02.__.0020
WE-Tür, 1flg, D, gefälzt, SUZ, 1150x2250mm, 47dB
43.00
St
02.__.0021 Zulage barrierefreie Schwelle Zulage für die schlagregendichte, schwellenlose, barrierefreie Ausführung einer Außentür nach DIN 18040 mit Magnet-Doppeldichtungsschiene im Durchgang, anstelle Standardausführung.
Abrechnung je Türflügel.
02.__.0021
Zulage barrierefreie Schwelle
43.00
St
02.__.0022 Zulage Bodeneinstand, gedämmt Bodeneinstand, gedämmt, für Wohnungseingangstüren.
Material:PVC
Dämmkern:XPS-Schaum
Plattenstärke:</= 80 mm
U-Wert:0,45 W/m2K
Schlagregendichtigkeit:gem. DIN EN 12208, Klasse 9A
Luftdurchlässigkeit:Klasse 4, gem. DIN EN 12207
Windlast:Klasse C5
UV-beständig:ja
Richtfabrikat:Rodenberg Porta Frame für Haustüren, oder glw.
Einbauort:MFH A und MFH B_WET, Laubengänge
02.__.0022
Zulage Bodeneinstand, gedämmt
49.00
m
SONSTIGE AUSSENTÜREN
SONSTIGE AUSSENTÜREN
02.__.0023 Stahlblech-Außentür, T30, SEZ, 1flg, 1000x2000mm Stahlblech-Außentürelement, 1-flg. als Brandschutztür.
Leistungsumfang
Türblatt
Türzarge
Sämtliche Beschläge und Dichtungen
Vermörtelung
OTS
Zweck:Rauch- und Brandschutztür
Vorleistung:Massivwand
Brandschutz:T30 nach DIN 4102 bzw. EI230-C5 nach EN 16034
Einbausituation:Massivwand, Beton
Angaben zum Türblatt
Ausführung:Stahlblech, doppelwandig, d= 0,9 mm, 2-seitig gefalzt, Türblattdicke ca. 45
mm
Oberfläche:verzinkt, grundiert, endbeschichtet RAL 9010
Angaben zur Zarge
Ausführung:Stahleckzarge nach DIN 18111, d= 1,5 mm
Oberfläche:verzinkt, grundiert, endbeschichtet RAL 9010
Definitionen für die Beschläge
Bänder:3-tlg., Stahl, verzinkt, 3-D-verstellbar
Drückergarnitur:Edelstahl mit Rosette
Schloss:Einsteckschloss nach DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt
Türschließer:Obentürschließer mit Gleitschiene nach DIN EN 1154
Türöffnungsmaß:1.000x2.000 mm
Richtfabrikat:Hörmann H8-5, oder glw.
Einbauort:MFH B_3.OG, Zugang Dachfläche,
MFH A_4.OG, Zugang Dachfläche
02.__.0023
Stahlblech-Außentür, T30, SEZ, 1flg, 1000x2000mm
2.00
St
02.__.0024 Stahlblech-Außentür, SEZ, 2flg, 1950x2135mm Stahlblech-Außentürelement, 2-flg.
Leistungsumfang
Türblatt
Türzarge
Sämtliche Beschläge und Dichtungen
Vermörtelung
Zweck:Außentürelement ohne Funktionsanforderung an Schall-, Rauch- oder Brandschutz
Vorleistung:Massivwand
Mech. Anforderung:Kl. 3 (EN1192)
Einbausituation:Massivwand, Beton
Angaben zum Türblatt
Ausführung:Stahlblech, doppelwandig, d= mind. 0,6 mm, 3-seitig gefalzt, Türblattdicke ca. 40 mm
Teilung:Flügel 1= 58x213,5 cm
Flügel 2= 117x213,5 cm
Oberfläche:verzinkt, grundiert, endbeschichtet, RAL 9010
Angaben zur Zarge
Ausführung:Stahleckzarge nach DIN 18111, d= 1,5 mm
Oberfläche:verzinkt, grundiert, endbeschichtet, RAL 9010
Definitionen für die Beschläge
Bänder:3-tlg.
Drückergarnitur:Edelstahl mit Rosette
Schloss:Einsteckschloss nach DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt
Türöffnungsmaß:1.950x2.135 mm
Einbauort:MFH B_EG, Müllraum
02.__.0024
Stahlblech-Außentür, SEZ, 2flg, 1950x2135mm
1.00
St
03 Rollladenarbeiten
03
Rollladenarbeiten
+++ MFH A und MFH B
+++ MFH A und MFH B
03.__.0001 Vorbaurollladen, elektrisch, 1,95x2,55m Außenliegender Sonnenschutz als Vorbaurollladen mit elektrischem Antrieb, Einzelsteuerung und Wandtaster (bauseits).
Leistungsbestandteile
Lamellen, Kunststoff, doppelwandig
Führungsschienen, Kunststoff, weiß
Endstab, Revisionsblende Aluminium
Antrieb/Motor
Verkabelung von Behangmotor durch die Fassade bis zum
Anschluss-/Übergabepunkt mit Gewerk ELT
winddichte Außenwanddurchführung
Vorbau Rollladenkasten/Unterputz
Putzträger/Putzwinkel/Tropfkantenprofil
Wärmedämmplatte EPS
3-teiliger Revisionsdeckel
Arretierung gegen seitl. Verschieben
Einbauart:Vorbaurollladen/WDVS
Führung
Art:Schienenführung in Laibung
Betätigung
Antrieb:elektrisch
Aktor:230 V Rohrmotor als Wendemotor mit Endabschaltung
Lamellen
Behang:Lamellen aus Kunststoff, doppelwandig
Farbton:grau, gem. Farbkonzept
Breite bis:1,95 m
Höhe bis:2,55 m
Richtfabrikat:Roma INTEGO.P (Basis Pentoo), oder glw.
Einbauort:MFH A und MFH B_EG - 4.OG
03.__.0001
Vorbaurollladen, elektrisch, 1,95x2,55m
55.00
St
03.__.0002 Vorbaurollladen, elektrisch, 1,05x2,55m Außenliegender Sonnenschutz als Vorbaurollladen mit elektrischem Antrieb, Einzelsteuerung und Wandtaster (bauseits) wie in 03.1, jedoch:
Breite bis:1,05 m
Höhe bis:2,55 m
Einbauort:MFH A_EG - 4.OG
03.__.0002
Vorbaurollladen, elektrisch, 1,05x2,55m
21.00
St
03.__.0003 Vorbaurollladen, elektrisch, 1,95x2,30m Außenliegender Sonnenschutz als Vorbaurollladen mit elektrischem Antrieb, Einzelsteuerung und Wandtaster (bauseits) wie in 03.1, jedoch:
Breite bis:1,95 m
Höhe bis:2,30 m
Einbauort:MFH A und MFH B_EG - 4.OG
03.__.0003
Vorbaurollladen, elektrisch, 1,95x2,30m
3.00
St
03.__.0004 Vorbaurollladen, elektrisch, 1,30x1,25m Außenliegender Sonnenschutz als Vorbaurollladen mit elektrischem Antrieb, Einzelsteuerung und Wandtaster (bauseits) wie in 03.1, jedoch:
Breite bis:1,30 m
Höhe bis:1,25 m
Einbauort:MFH A und MFH B_EG - 4.OG
03.__.0004
Vorbaurollladen, elektrisch, 1,30x1,25m
52.00
St
03.__.0005 Vorbaurollladen, elektrisch, 1,30x2,55m Außenliegender Sonnenschutz als Vorbaurollladen mit elektrischem Antrieb, Einzelsteuerung und Wandtaster (bauseits) wie in 03.1, jedoch:
Breite bis:1,30 m
Höhe bis:2,55 m
Einbauort:MFH A und MFH B_EG - 4.OG
03.__.0005
Vorbaurollladen, elektrisch, 1,30x2,55m
19.00
St
03.__.0006 Vorbaurollladen, elektrisch, 1,95x2,00m Außenliegender Sonnenschutz als Vorbaurollladen mit elektrischem Antrieb, Einzelsteuerung und Wandtaster (bauseits) wie in 03.1, jedoch:
Breite bis:1,95 m
Höhe bis:2,00 m
Einbauort:MFH B_3.OG
03.__.0006
Vorbaurollladen, elektrisch, 1,95x2,00m
1.00
St
03.__.0007 Zulage Fluchtwegsicherung, Motorsteuereinheit Zulage Fluchtwegsicherung für Motorsteuereinheit.
Zweck:Aufleuchtung im Brandfall bei heruntergefahrenem Sonnenschutz
Anforderung:akkugepuffert
Anschluss:über pot.-freien Kontakt an Brandmeldeanlage (BMA)
Einbauort:MFH A und MFH B_Behänge vor Flucht- und Rettungswegen
03.__.0007
Zulage Fluchtwegsicherung, Motorsteuereinheit
17.00
St
03.__.0008 Zulage Nothandkurbel Zulage zu vorgenannten elektrischer Rollladen im 2. Rettungsweg, für eine Nothandkurbel, die im Falle eines Stromausfalls oder bei technischen Problemen eine manuelle Bedienung ermöglicht.
Richtfabrikat:passend für Roma Vorbaurollladen, elektr.
03.__.0008
Zulage Nothandkurbel
17.00
St
WARTUNG
WARTUNG
03.__.0009 Erstinbetriebnahme Sonnenschutz Erstinbetriebnahme des zuvor beschriebenen elektromechanischen Sonnenschutzes.
Leistungsumfang
Abnahme durch eine vom Materialhersteller akkreditierte sachkundige Person
Inbetriebnahme der aufgeführten Anlagen einschl. Erstkalibrierung, bzw. -programmierung, notwendige Überprüfung der Funktionen, Abnahme der Anlage mit dem Gewerk Haustechnik (Elektro)
Einweisung des Systemverantwortlichen des AG in die Systemkonfiguration und Handhabung der Anlage. Das geeignete Einweisungspersonal ist vom AN zu stellen
Funktionstest sämtlicher Behänge
Die Abrechnung erfolgt mit Pauschal ein Stück dieser Position je oberirdischem Baukörper.
03.__.0009
Erstinbetriebnahme Sonnenschutz
L
1.00
psch
03.__.0010 Wartung Sonnenschutz Prüfung und Wartung von Antrieben elektromechanischen Sonnenschutzes einschl. aller Anbauteile und Funktionsbestandteile nach GUV/ASR/BGV sowie Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten (PrüfVO) einschl. Dokumentation (Protokoll, Fehlerbericht, Prüfbuch o. ä.).
Zweck:Gewährleistungserhalt
Betriebssicherheitsnachweis
Durchführung:vom Antriebhersteller anerkannte, sachkundige Person
Wartungszyklus:1x jährlich für 5 Jahre
Abrechnung je St Motorantrieb je Jahr.
03.__.0010
Wartung Sonnenschutz
85.00
St
04 Beschlagarbeiten
04
Beschlagarbeiten
Z-ZENTRALSCHLIEßANLAGE (MECH.)
Z-ZENTRALSCHLIEßANLAGE (MECH.)
04.__.0001 Z-Zylinder, 135mm, WET, Müllraum Doppelschließzylinder als Bestandteil einer Zentralschließanlage (Z-Anlage) einschl. Schlüssel.
Zweck:Außentür
Vorleistung:Schloss mit PZ-Aufnahme
Folgeleistung:Abdeckrosette
Zylinderklasse:70 gem. DIN 18252, Tab. 2
Dauerhaftigkeit:Klasse 5 gem. DIN EN 1303
Verschlusssicherheit:Klasse 4 gem. DIN EN 1303
Angriffswiderstand:mind. Klasse C gem. DIN EN 1303
Prüfung:A nach VdS 2156
Länge:135 mm
Einbauort:MFH A und MFH B_WET, Müllraum
Ansatz je Wohneinheit 3 Schlüssel.
04.__.0001
Z-Zylinder, 135mm, WET, Müllraum
44.00
St
04.__.0002 Z-Zylinder, 35mm Halbzylinder als Bestandteil einer Zentralschließanlage (Z-Anlage) einschl. Schlüssel.
Zweck:Technikschließung
Vorleistung:Schloss mit PZ-Aufnahme
Folgeleistung:Abdeckrosette
Zylinderklasse:70 gem. DIN 18252, Tab. 2
Dauerhaftigkeit:Klasse 5 gem. DIN EN 1303
Verschlusssicherheit:Klasse 4 gem. DIN EN 1303
Angriffswiderstand:mind. Klasse C gem. DIN EN 1303
Prüfung:A nach VdS 2156
Länge:35 mm
Einbauort:MFH A und MFH B_Zugang Dachfläche
Ansatz je Tür 3 Schlüssel.
04.__.0002
Z-Zylinder, 35mm
3.00
St
04.__.0003 Z-Zylinder, 25mm, Briefkasten Halbzylinder als Bestandteil einer Zentralschließanlage (Z-Anlage) einschl. Schlüssel.
Zweck:Briefkasten
Vorleistung:Schloss mit PZ-Aufnahme
Folgeleistung:Abdeckrosette
Zylinderklasse:70 gem. DIN 18252, Tab. 2
Dauerhaftigkeit:Klasse 5 gem. DIN EN 1303
Verschlusssicherheit:Klasse 4 gem. DIN EN 1303
Angriffswiderstand:mind. Klasse C gem. DIN EN 1303
Prüfung:A nach VdS 2156
Länge:25 mm
Einbauort:MFH A und MFH B_Briefkastenanlage
Ansatz je Wohneinheit 2 Schlüssel.
04.__.0003
Z-Zylinder, 25mm, Briefkasten
43.00
St
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
05.__.0001 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
05.__.0001
Stundensatz: Fachwerker
O
8.00
h
05.__.0002 Stundensatz: Helfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Helfer
05.__.0002
Stundensatz: Helfer
O
8.00
h
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