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Beschreibung, Örtlichkeit Baubeschreibung:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich, um den Umbau eines bestehenden Geschäftshauses. Dieses liegt auf 2 Grundstücke 372/1 und 370. Es werden nicht alle Gebäudeteile umgebaut, lediglich die im Bild Rot umrahmte Bereiche.
Für die Baumaßnahme erfolgt der Zugang zum Gebäude über die Westliche-Karl-Friedrich Straße 37.
(Das Gebäude an der Leopoldstraße 6 wird in den Obergeschossen nicht umgebaut.)
Die derzeitige Ladeneinrichtung (inkl. Rolltreppen und Aufzüge) werden zurückgebaut.
Das Erdgeschoss wird lediglich für den neuen Mieter vorbereitet, ohne Innenausbau (Deckendruchbrüche werden geschlossen, Estrich wird neu verlegt sowie die Medienführung für die oberen Geschosses).
Die Obergeschosse werden als Bürofläche vollständig ausgebaut. In diesen Geschossen werden auch neue Fensteröffnungen erstellt.
Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt von Pforzheim. Umrundet von Fußgängerzonen (Baumstraße und Westliche-Karl-Friedrich-Straße. Ein Bereich auf der Baumstraße wird für die Baustelleneinrichtung freigehalten, für Mulden, WC, Abwurfschacht von den oberen Geschossen (Siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die erschwerten Anfahrten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden bereits im Vorfeld zurückgewiesen.
Das Gebäude wurde im Jahr 2010, umgebaut bzw. auf ein bestehendes Untergeschoss neu aufgebaut. Die Aufstockung (EG bis 3.OG) besteht aus einem Stahlbeton Skelettbau und die Außenwände aus Mauerwerk. Die Dachflächen sind begrünt.
Lage der Baustelle:
Westliche Karl-Friedrich-Straße 37
75172 Pforzheim
Lage:
Das Baugrundstück liegt in der Ortsmitte von Pforzheim. An dieses grenzen bereits bebaute und bewohnte Grundstücke.
Die Baustelle ist so einzurichten, dass Gefahren oder vermeidbare erhebliche Belästigungen nicht entstehen.
(§ 12 Abs.1 LBO)
Baukonstruktion:
Die Außenwände werden in Stahlbeton oder Kalksandstein, je nach statischer Erfordernis hergestellt. Im Innenausbau sind Stahlbeton-, Kalksandstein und für nicht tragende Wände Gipskartonwände bzw. Gipsdielenwände vorgesehen.
Beschreibung, Örtlichkeit
Angaben zum Leistungsumfang Die Leistung beinhaltet die Lieferung und das Aufbringen einer
bituminösen Dachabdichtung so wie die im Leistungsverzeichnis
aufgeführten Arbeiten
Angaben zum Leistungsumfang
Besichtigung vor Angbebotsabgabe Die Örtlichkeiten sind vor Angebotsabgabe zu
besichtigen.
Mehrforderungen aufgrund fehlender Ortskenntnis werden
bereits im Vorfeld zurückgewiesen.
Besichtigung vor Angbebotsabgabe
Angaben zum Bauablauf / Termine Folgende Ausführungstermine werden angestrebt und vertraglich fixiert
Baubeginn: KW 47/2025
Fertigstellung: nach Absprache
Angaben zum Bauablauf / Termine
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen 1. Grundlage dieser Ausschreibung sind
a. Diese Leistungsbeschreibung (mit Plänen, Zeichnungen, Skizzen...) soweit beigefügt.
b. Die VOB, neuste Ausgabe, in allen Teilen, soweit sie nicht durch den Ausschreibungstext ausser Kraft gesetzt ist.
c. Die in der VOB genannten, das Dachdeckerhandwerk betreffenden DIN- Vorschriften, insbesondere die
- ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
- DIN 18338,
in der jeweils gültigen Fassung, sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2. Vor Abgabe muss sich der Anbieter mit den Örtlichkeiten vertraut machen, um notwendige Fahrt-, Hebe-, und Transportmöglichkeiten richtig zu kalkulieren.
Forderungen, die durch Unkenntnis der örtlichen
Verhältnisse oder der Planunterlagen von seiten des
Auftragnehmers entstehen sollten, werden nicht
anerkannt.
3. In den Einheitspreisen sind alle Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen Arbeiten stehen abgegolten.
4. Außengerüste werden bauseits gestellt und können
mitbenutzt werden. Erforderliche Änderungen am Gerüst werden nicht gesondert vergütet. Das Gerüst ist auf Verlangen in den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Der Auftragnehmer benutzt vorhandene Gerüste auf eigene
Verantwortung und Gefahr.
5. Es sind kostenlos Nachweise bzw.
Prüfzeugnisse über die Einhaltung der geforderten
Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und
Materialien zu erbringen.
6. Gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden.
Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton und
Sichtmauerwerk.
7. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind strengstens zu beachten. Schutt- und Abfallentsorgung aus eigenen Leistungen hat der Auftragnehmer selber arbeitstäglich zu übernehmen. Bei Nichtbeachtung ist der Auftraggeber berechtigt, ohne weitere Benachrichtigung den Abfall durch eine Fremdfirma zu Lasten des Auftragnehmers entsorgen zu lassen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN mit den anteiligen Beseitigungskosten belastet.
8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der angefragten Positionen
zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch
wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind.
9. Die in den Plänen angegebenen Maße und Höhenangaben, sind vor Ort verantwortlich zu prüfen und genau einzuhalten.
10. Differenzen zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung sind vor der Ausführung mit der Bauleitung so zu klären, dass über die gewünschte Ausführung völlige Klarheit herrscht und die Arbeiten im Rahmen des Terminplanes ausgeführt werden können.
11. Sämtliche Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften, sowie die Auflagen der Feuerwehr sind gewissenhaft einzuhalten. Die volle Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer.
12. Der Unternehmer hat Schutzvorrichtungen so lange
bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen
oder Sachen ausgeschlossen ist.
Die volle Verantwortung hierfür trägt der
Auftragnehmer. Er haftet für jeden Schaden bzw.
Folgeschaden an Personen oder Sachen des Auftraggebers
oder Dritten, es sei denn, er weist nach, dass der
Schaden keinesfalls durch Nichtbefolgung der
vorstehenden Bestimmungen, sowie durch seine oder
seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist.
13. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle durch ihn
verursachten Schäden am Bauwerk oder fremden Eigentum
sofort auf seine Kosten zu beheben.
Der Auftragnehmer haftet für alle gegen den
Auftraggeber erhobenen Ansprüche, die durch den
Unternehmer verschuldet oder durch Fahrlässigkeit
entstanden sind.
14. Es ist möglich, dass die Arbeiten zeitlich versetzt in mehreren Einzelabschnitten, als in sich abgeschlossene Leistung, bereichsweise auszuführen sind. Eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht.
15. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an wöchentlichen Jour- Fix- Terminen. Diese Teilnahme wird nicht gesondert vergütet. Die Termine werden abgestimmt und von Auftraggeber vorgegeben.
16. Die produktspezifischen Hersteller- Verarbeitungsvorschriften sind bei der Ausführung zu berücksichtigen, sowie dien allgemeinen Vorgaben des Regelwerks des Deutschen Dachdeckerhandwerks.
17. Das Aufmass erfolgt einsam durch die Vertragsparteien. Versteckte Bauteile sind rechtzeitig aufzumessen, sonst werden sie von der Bauleitung geschätzt.
18. Gewährleistung 5 Jahre.
19. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, und dass er mit Zahlungsverpflichtungen an die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft und an das Finanzamt auf dem Laufenden ist.
20. Eine Fachbauleitererklärung, sowie eine Konformitätserklärung sind nach Auftragserteilung vorzulegen.
21. Der Auftragnehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und dem Auftraggeber eine Durchschrift zu überlassen. Aus dem Bericht muss die Anzahl und die Art der eingesetzten Arbeitskräfte und Geräte (Maschinen), der Umfang der erbrachten Leistung, sowie das Tageswetter ersichtlich sein.
22. Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1.:Unterlagen:zur:Angebotsabgabe
Dieses:Leistungsverzeichnis,:sowie:folgende:Pläne:
s.:Unterlage
2. Lagerfläche, Anschlüsse
Die Lagermöglichkeiten sind mit der Bauleitung abzustimmen.
3. Weitervergabe an Nachunternehmer
Die Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehme darf nur mit Zustimmung vom Auftraggeber erfolgen.
4. Ausführungsfristen
s.o.
5. Abnahme
Der Auftragnehmer hat nach Fertigstellung seiner Arbeiten eine Abnahme beim Auftraggeber förmlich zu beantragen.
6. Vertragsart
Die Auftragsvergabe erfolgt als EP- Vertrag oder als Pauschale.
7. Stundenlohnarbeiten
Zusätzlich beauftragte Stundenlohnarbeiten werden mit den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Stundenabrechnungen sind spätestens am darauffolgenden Tag zur Unterschrift vorzulegen.
8. Zahlungen
Die Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt analog einem zu vereinbarenden Zahlungsplan. Sämtliche Rechnungen(auch Abschlagszahlungen) sind prüffähig aufzustellen. Abschlagszahlungen werden nur bis zu 90% der Auftragssumme ausbezahlt.
9. Sicherheitsleistung
Die Sicherheitsleistung beträgt 10% der Auftragssumme. Diese kann über eine Bankbürgschaft abgelöst werden.
10. Änderung der Vertragspreise
Die eingesetzten Massen wurden nach Plan ermittelt. Mehrungen, Minderungenoder der Entfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung des Einheitspreises.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Dach über 1.OG
01
Dach über 1.OG
01.01 Dachterrasse
01.01
Dachterrasse
01.02 Sonstiges
01.02
Sonstiges