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Unit price EUR
Net total EUR
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Projekt 524PFLEGEHEIM HEDDESHEIM
Leistungsverzeichnis Sanierung Wärmedämm-Verbundsystem
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Auftraggeber Heddesheimer Pflegeheim Verwaltungs GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221Dossenheim
Bauherr Heddesheimer Pflegeheim Verwaltungs GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221Dossenheim
Ausführungsort Muckensturmer Str. 44
68542Heddesheim
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Abgabeort FWD Hausbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Holger Ducati
+49 6221 8750-132
Abgabedatum 12.09.2025
Ausführungsbeginn 07.11.2025
Ausführungsende 19.12.2025
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Angebotssumme netto EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________
Angebotssumme netto abzgl. Nachlass EUR ______________
Mehrwertsteuer _____ % EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift
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00 Vertragsbedingungen
00
Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
Stoffe und BauteileSämtliche Stoffe und Bauteile müssen den DIN-Normen entsprechen.Es dürfen nur Materialien erster Wahl angeboten und verwendet werden. Alle Baustoffe und Bauteile müssen ungebraucht sein. Sie müssen den DIN-, Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.Auf Anforderung des AG sind vor Auftragserteilung Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Materialprüfungsinstituten bzw. bauaufsichtlichen Zulassungen für die zum Einbau kommenden Materialien vorzulegen.Sämtliche Befestigungsmittel aus Stahl sind in verzinkt oder allgemein nichtrostend zu liefern.Sind im LV unverzinkte Stahlbauteile beschriebenen, sind diese vollkommen entrostet und mit einem Schutzanstrich versehen einzubauen. Es dürfen keine Reinigungsmittel oder -stoffe verwendet werden, die einer einwandfreien Haftung eines später aufgebrachten Anstriches entgegenwirken.AusführungAllgemeinesEin dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher, deutsch sprechender Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein förmliches Bautagebuch zu führen und dem AG wöchentlich einzureichen.Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Gerüste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu prüfen, ob sie für seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu ergänzen. Er hat sie nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zurückzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die zur Durchführung der Arbeit vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und ständig, mindestens aber einmal wöchentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwege sind jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen, damit keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit entsteht.Alle Auflagen von Behörden und behördenähnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. § 2 Absatz 5 u. 6 VOB/B bleiben unberührt. Soweit für die Leistungen des AN besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranlasst werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. Der Platz für die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten zugewiesen. Der AN muss sich darauf einstellen, dass Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschließlich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuführen.Der AG stellt Baustrom und -wasser zur Verfügung. Für den Anschluss und den Wasserdruck hat der Unternehmer selbst zu sorgen; entsprechendes gilt für den Strom.Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, dass eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Beschädigung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw.Der AN ist verpflichtet, seine Arbeiten mit den Folgehandwerkern so abzusprechen, dass keine Schäden an den eingebauten Arbeiten entstehen können. Vom Ergebnis ist in jedem Fall die Bauleitung zu verständigen.AusführungsunterlagenDer AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen benötigt und diese unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Maße, zu prüfen und diese mit den örtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind dem AG unverzüglich bekanntzugeben.Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen übernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben für vom AN benötigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen.Alle für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuführen.Veröffentlichungen über die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustimmung des AG zulässig.AusführungsfristenRechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche frühzeitige Prüfung der örtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist.Der AG behält sich Terminänderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gründen notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage für die Ausführung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten.Behinderung und Unterbrechung der AusführungDer AN hat seine Arbeit so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden.NebenleistungenNebenleistungen sind ergänzend zur VOB/C folgende Leistungen, sie sind vom AN bei der Preiskalkulation zu erfassen:Baukräne und Transportgeräte, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Gerüsten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen für Arbeitsplätze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.Kosten für besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen.Geeignete Schutzmaßnahmen für alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausführung erforderlich sind, z. B. Abdeckungen und Verhängungen von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Fenstern, Türen, Stahl- und Blechteilen aller Art - Aluminiumteile sind mit äußerster Sorgfalt abzudecken -, Beschlägen, Gesimsen, Einrichtungsgegenständen, Plattenbelägen, Heizkörpern, Rohren und sonstigen Installationen usw.Reinigungsarbeiten an allen betroffenen Bauteilen und Einrichtungen, so gründlich, dass den Folgeunternehmern, über deren vertragliche Verpflichtung hinaus, keine weiteren Aufwendungen entstehen.Maßnahmen zum Umweltschutz.Vorkehrungen zum Schutz der Arbeiten gegen Kälte, Hitze und Feuchtigkeit.Herstellen von Proben und Musterflächen.Teilkündigungen durch den AG sind zulässig.Haftung der VertragsparteienWird der AG von Dritten wegen Schäden in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen freizustellen.Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und Höhe ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung während der gesamten Bauzeit nachzuweisen.VertragsstrafeDer Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich.Soweit Termine gem. Ziffer 2.3.2 neu vereinbart werden, gilt die vereinbarte Vertragsstrafe auch für die neuen Termine.Bereits erwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.AbnahmeVor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und schriftlich zu erklären. Ggf. vorhandene Rest- und Nacharbeiten sind umgehend durchzuführen.Es findet eine förmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.Bis zur Abnahme seiner gesamten Leistungen trägt der AN die Gefahr einer Verschlechterung oder des Unterganges seiner Leistung.GewährleistungDie Gewährleistung beträgt gem. BGB 5 Jahre.Der AN ist verpflichtet, spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Verjährungsfrist per Einschreiben den AG zur gemeinsamen Besichtigung der Arbeiten des AN aufzufordern.AbrechnungDie Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen.StundenlohnarbeitStundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vom AG ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte spätestens am folgenden Arbeitstag nach Durchführung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt.
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzliche Vertragsbedingungen zur VOB
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Gerüst
01.02
Gerüst
02 Sanierung Putzfassade
02
Sanierung Putzfassade
02.01 Nordfassade Haus 1
02.01
Nordfassade Haus 1
02.02 Nordfassade Haus 2
02.02
Nordfassade Haus 2
02.03 Ostfassade Haus 2
02.03
Ostfassade Haus 2
02.04 Ostfassade Haus 1
02.04
Ostfassade Haus 1
02.05 Südfassade Haus 2
02.05
Südfassade Haus 2
02.06 Südfassade Haus 1
02.06
Südfassade Haus 1
02.07 Westfassade Haus 1
02.07
Westfassade Haus 1
02.08 Westfassade Haus 2
02.08
Westfassade Haus 2
02.09 Atrium Haus 1
02.09
Atrium Haus 1
02.10 Atrium Haus 2
02.10
Atrium Haus 2
02.11 Untersichten
02.11
Untersichten
03 Sockelflächen
03
Sockelflächen
03.01 Sockel Nordfassade Haus 2
03.01
Sockel Nordfassade Haus 2
03.02 Sockel Ostfassade Haus 2
03.02
Sockel Ostfassade Haus 2
03.03 Sockel Westfassade Haus 2
03.03
Sockel Westfassade Haus 2
04 Malerarbeiten
04
Malerarbeiten
04.01 Dachuntersicht
04.01
Dachuntersicht
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.01 Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten
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