Briefkasten
Pflegeheim Duisburg
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GEWERK:            Briefkastenanlage BAUVORHABEN:         23036             Neubau Pflegeheim             Schillerstraße 133             47166 Duisburg BAUHERR:            HP 2. Immobilienverwaltungs GmbH             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim PLANUNG:            Arcus Projektentwicklung             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-15             Fax.: 06231/9187-33 TRAGWERKSPLANUNG:      Ingenieurgesellschaft Hery             Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim             Fon.: 06231/9187-0             Fax.: 06231/9187-31 ANGEBOTSABGABE BIS:      06.02.2026 ORT:            Am Bildstock 8             67126 Hochdorf-Assenheim BIETER:            .............................................             .............................................             .............................................             .............................................             .............................................                   (FIRMENSTEMPEL) ANGEBOTSSUMME   NETTO      _....................................... 19,00 % MwSt         _....................................... ANGEBOTSSUMME   BRUTTO      _....................................... Beginn der Arbeiten:         nach Vereinbarung Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: - die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, - die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag, - die zusätzliche Vertragsbedingungen, - die zusätzliche technische Vorschriften, - die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB Teil C in der zur Zeit    der  Vertragsunterzeichnung gültigen       Fassung), - allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B in der zur    Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung), - hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB. Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag 1.    Pflichten des Auftragnehmers (AN) 1.1  Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B. öffentlich-rechtliche Vorschriften,        Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien u.a., zu beachten.        Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den im LV enthaltenen tech-        nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind die sich aus § 9 Nr.4        (VOB/A, Fassung 2016) ergebenden technischen Spezifikationen, sonst einschlägige Re-        gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den - vorrangigen - allgemein aner-        kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei Fehlen entgegenstehender        Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten Leistung und die Grenzen        für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt. 1.2  Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu        treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des Baugeländes und des Bau-        bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).        Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen Schadensersatzansprüchen aus        Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei etwaigen von ihm verursachten        Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken. 2     Pflichten des Auftraggebers (AG)        Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der vertraglichen Leistungen zu unter-        stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen Unterlagen unentgeltlich        und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen treffen den AG die sich aus        der VOB ergebenden Pflichten. 3      Angebot 3.1  Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige Einheitspreis) sind Fest-        preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert. Das gilt sowohl für Ma-        terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach § 2 Nr. 3 VOB/B und        sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bleiben        erhalten. 3.2   Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG geforderte Leistungen sind dem         AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich Nachtragsangebote zu         unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach schriftlicher Auftragser-         teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die Erfüllung des Vertrages notwen-         dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt werden. Die Vergütung         erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den vereinbarten Preisen; ansonsten sind         die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden Leistungsverzeichnisses maßgeblich.         Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise. 4      Beauftragung Dritter         Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit Zustimmung des AG berech-         tigt. 5      Abnahme 5.1   Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden Vertragspartnern zu unter-         zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist von 12 Werktagen nach         Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer der Vertragspartner die         Vornahme der Abnahme verlangt. 5.2   Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht einigen, wird dieser vom AG         unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B beachtenden Frist festgesetzt         und der AN hierzu geladen. 5.3   Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden, wenn der Abnahme-         termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu geladen hatte. Das Ergebnis         der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen. 5.4   Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder wesentlicher Mängel         verweigert werden. 5.5   Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung gemäß Ziffer 5.1 keine         Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5 VOB/B (Abnahmefiktionen). 5.6   Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG nach Leistungser-         bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die Fertigstellung mitzuteilen. Im         übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff. 6      Gemeinsames Aufmaß, Abrechnung 6.1   Die Leistungen sind aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführten Leistungen         diesen Zeichnungen entsprechen.Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, sind die         Leistungen aufzumessen. 6.2   Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und ist bei Einverneh-         men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung. 6.3   Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind, hat der AN         rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen. 6.4   Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden Architekten vertreten,         weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und mit ihm der Termin zu         vereinbaren ist. 7      Vertragsergänzungen und -änderungen         Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen aus Beweisgrün-         den der Schriftform. 8      Sonstige Bestimmungen         Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder nichtig sind, wird da-         von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen und un-         wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem         Sinn am nächsten kommt.         BVB anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer) Zusätzliche Vertragsbedingungen 1. Ausführungsdauer :    Der Beginn der Arbeiten ist auf ca. KW11 / 2026 festgelegt.     Für die Dauer der Arbeiten je Einsatz ist ein Zeitraum von 1 KW angesetzt.     Das Ende der Arbeiten ist auf ca. KW12 / 2026 festgelegt. 2. Lage und Vermessung :     Das Baugrundstück liegt in 47166 Duisburg,     OT Obermarxloh, Schillerstraße 133.     Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß liegt ca. 10 cm über Oberkante vorhandene Geh-     weghinterkante Schillerstraße.     Die Hauptachsen des Gebäudes, sowie die Höhenlage ist nach den Planungsunterlagen durch     den Auftragnehmer eigenverantwortlich festzulegen; öffentlich rechtliche Belange sind zu     berücksichtigen.     Traufhöhe :   bis    11,60 m über OK Gelände      Firsthöhe :   bis    12,40 m über OK Gelände      Überbaute Fläche:   1205,00 qm      Geschoßhöhe:   UG      2,90 m    EG      2,87 m    1.OG   2,87 m    2.OG   2,87 m    3.OG   2,87 m 3. Taglohnarbeiten :     Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers schriftlich angeordnet und frei-     gegeben werden. 4. Anlagen Technische Vorbemerkungen Kunststoff- Fensterbauarbeiten 1.   Anforderungen an die Konstruktion 1.1   Statische Anforderungen    Die Fensterkonstruktion, einschl. der Verbindungselemente, muß alle auf sie einwirkenden    Kräfte aufnehmen und an den Baukörper abgeben können.    Unter den angenommenen Beanspruchungen darf:    -   sich Rahmen und Scheibenrand zwischen zwei Auflagen nicht mehr als 1/300 der       Länge durchbiegen.    -   bei Verwendung von ISO - Glas die Durchbiegung des Scheibenrandes max. 8 mm       nicht überschreiten.    DIN 1055 Teil 4   für Windlasten.    DIN 1055 Teil 3   für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen und Riegeln bis          Brüstungshöhe.          für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern.    DIN 18056   für Vertikallasten für Riegel bei öffnenden Fenstern    Zusätzliche Belastungen sind den Angaben zum Objekt bzw. der Ausschreibung zu    entnehmen.    Fensterflügel müssen den Anforderungen nach DIN 18055 entsprechen. 1.   Bauphysikalische Anforderungen 2.1   Schlagregen- und Fugendurchlässigkeit    Die Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit müssen entprechend der DIN 18 055    ausgeführt werden. 2.2   Wärme- und Feuchtigkeitsschutz    Für die Anforderungen an den Wärmschutz gilt die neueste Fassung der DIN 4108, Teil 2    und die Energieeinsparverordnung EnEV 2009.    Bei nicht transparenten Füllungen (Paneele) in Fenstern und Fensterwänden gelten die An-    forderungen nach DIN 4108 an leichte Außenwände.    Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, daß Schäden - z.B.    unzulässige Minderung des Wärmeschutzes - vermieden werden.    Wärmeschutz:   U - Wert der Verglasung 0,60 W/m²K,          g - Faktor der Verglasung mind. 0,55          Rahmen Materialgruppe 1    Zusätzliche Werte sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen. 2.3   Schallschutz    Für den Schallschutz gilt DIN 4109, die ergänzenden Bestimmungen zur DIN 4109 (9.75)    und die VDI - Richtlinie 2719.    Die Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen    an die Schalldämmung der Fenster auszubilden.    Alu - Fensterbänke und Blechverkleidungen sind zu entdröhnen, hier ist die DIN 18 360 zu    beachten.    Schallschutz:   SSK II, Rw = 34 dB.          Zusätzliche Werte sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen. 3.   Werkstoffe 3.1   PVC - hart    Es sind nur Kunststoff - Fensterprofile aus einem Qualitätsmarkenrohstoff auf der Basis    eines Hart - PVC, hoch schlagzäh, zugelassen.    Die verwendete Formmasse muß in den Materialeigenschaften mind. dem Typ PVC-U-D-E,    078-35-28 nach DIN 7748 entsprechen.    Für die mit den v.g. Materialeigenschaften in Zusammenhang stehenden Prüfungen sind    folgende DIN - Normen zu berücksichtigen:    DIN 55 448   Schlagzugversuch    DIN 53 453   Schlagbiegeversuch    DIN 53 455   Zugversuch 3.2   Metallteile    Alle Aussteifungen müssen aus verzinktem Stahl, Wandstärke mind. 1,5 mm, sein. Die    Schnittkanten müssen dauerhaft gegen Korrosion geschützt werden.    Verstärkungsrichtlinien, unterteilt für weiße und farbige Profile, der Systemhersteller müs-    sen beachtet werden.    Weitergehende Forderungen siehe Ausschreibungstext. 3.3   Dichtstoffe    Dichtungen zwischen Blend-, Flügelrahmen und Glas müssen zum System passen und aus    APTK- (EPDM) Qualität bestehen. Sie müssen in einer Ebene liegen und in den Gehrungen    mit Kleber homogen verbunden werden.    Die Hauptdichtung darf nicht durch Beschlagteile (z.B. Scherenarme) unterbrochen werden.    Alle Dichtungen müssen auswechselbar sein. 4.   Ausführung 4.1   Qualitätsstandard    Es dürfen nur Profilsysteme angeboten werden, deren Profile den Güte- und Prüfbestim-    mungen gemäß RAL - Richtlinien RG 716/1 entsprechen. Alle Hauptprofile müssen mit dem    Prüfzeichen der Gütegemeinschaft (QKE) gekennzeichnet sein.    Entsprechende, gültige Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen.    Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen und Flügelgrößen ausgestellt    sein.    Die zum Einsatz kommende Fenstergröße muß in der erforderlichen Beanspruchungs-    gruppe durch die gültige Eignungsprüfung abgedeckt werden.    Vom Profilhersteller vorgegebene max. Fenstergrößen dürfen nicht überschritten werden. 4.2   Profilausbildung    Flügel- und Sprossenprofile müssen als MEHR-Kammer-, Blendrahmen als DREI-Kammer-    profile ausgebildet sein. Außenwandstärke muß mind. 3 mm, Profiltiefe mind. 65 mm betra-    gen.    Die Befestigung aller Beschlagteile muß durch zwei PVC - Wandungen, oder 6 mm Mate-    rialdicke, erfolgen.    Blend- und Flügelrahmenfalz müssen nach Vorschrift entwässert, bzw. der Glasfalz zusätz-    lich belüftet werden. Die Schlitze müssen 30 x 6 mm groß und in einem Abstand von ca.    600 mm angeordnet sein.    Entwässerungen durch die Verstärkungskammern sind nicht zulässig.    Entwässerungsöffnungen in der Sichtfläche müssen durch PVC-Kappen abgedeckt werden. 4.3   Fenstergüte    Fabrikat:    System: 4.4   Montage    Der Ausgleich von Bewegungen durch:    -   Temperaturänderungen    -   Windbelastungen    -   Bauwerksverformungen    muß gewährleistet sein.    Die Befestigung muß, mit auf das mauermaterial abgestimmten Durchsteckdübeln oder    Ankern, spannungsfrei erfolgen. 4.5   Beschläge    Es dürfen nur Beschläge angeboten und verarbeitet werden, die den Güte- und Prüfbestim-    mungen der Gütegemeinschaft entsprechen.    Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen und Flügelgrößen ausgestellt    sein.    Eck - Scherenlager und Rollzapfen müssen justierbar sein.    Auf Anforderung sind gültige Prüfzeugnisse vorzulegen. 4.6   DK - Beschläge    Die Ausstellschere muß sicher verhindern, daß der Fensterflügel bei einer Fehlbedienung    aufschlägt.    Das Ecklager muß den Flügel bei jeder Stellung sicher führen und verhindern, daß ein Aus-    hebeln durch aufschlagenden Flügel in Kippstellung erfolgt. 4.7   Beschlaggüte    Fabrikat:    Serie: 4.8   Rahmenverbindungen    Bei geschweißten Rahmenverbindungen muß die Nahtgüte der Eck- und T-Stöße den Wer-    ten der RAL - Gütebestimmungen entsprechen.    Eckverbindungen sind im Preß - Stumpf - Schweißverfahren herzustellen. Die Gehrungen    müssen der Scheibenlast und den funktionellen Belastungen dauerhaft standhalten.    Bei Pfosten und Kämpfern sind Schraubverbindungen, die einwandfrei abdichten, zugelas-    sen. 4.9   Verglasung    Es dürfen nur ISO - Glasscheiben verwendet werden, die im Randverbund ein sichtbares    Herstelldatum aufweisen. 4.10   Glasaufbau    Drei - Scheiben - Isolierverglasung nach der Beanspruchungsgruppe 5 der Verglasung    vom Institut für Fenstertechnik in Rosenheim.    Mindestabmessungen 4-14-4-14-4 mm, zusätzliche Forderungen sind dem Ausschreibungstext    zu ent   nehmen.    Bei Verwendung von Verbund - Fenstern ist in beiden Flügeln Einfachglas, mind.4 mm dick,    zu verwenden, zusätzliche Forderungen sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen. 4.11   Glaseinbau    Für die Verglasungsarbeiten gelten folgende Richtlinien:    -   Garantiebedingungen der Isolierglashersteller    -   DIN   7 863   Elastomer - Dichtstoffe    -   DIN 18 056   Fensterwände    -   DIN 18 361   Verglasungsarbeiten    -   DIN 18 545   Abdichten von Verglasungen    -   Verarbeitungsrichtlinien der Dichtstoffhersteller    -   Verarbeitungsrichtlinien der Profilhersteller    Die nutzbare Glasfalztiefe muß für ISO - Glas mind. 21 mm betragen.    Der Falzgrund muß eben, ohne Vorsprünge ausgebildet sein und eine vollflächige Auflage    für Trage- und Distanzklötze haben.    Die Glasleisten müssen grundsätzlich innen liegen, maßgenau eingepaßt und konstruktiv    so ausgebildet sein, daß sie rundum kraftschlüssig einrasten.    Der Einbau von Paneelen erfolgt sinngemäß. 4.12   Glasabdichtung mit Dichtprofilen    Scheibendicke, Dichtprofile und Glasleisten müssen aufeinander abgestimmt sein.    Die Glasdichtung wird in den Flügelrahmen eingezogen. Bei stumpf eingesetzter Dichtung    läuft die waagerechte Dichtung bis zum Falzgrund durch, die senkrechte wird zwischenge-    setzt. Der Eckbereich ist mit Neoprenkleber einzudichten.    Der Anpreßdruck muß gleichbleibend 0,2 N/mm² betragen. 4.13   Verklotzen    Die tragenden Klötze müssen mind. 100 mm lang und gegen Verrutschen gesichert sein.    Die Trageklötze sind entsprechend der Flügelöffnungsart nach den Richtlinien der techn.    Beratungstelle des Glaserhandwerks, Hadamar - Schrift 3 -, einzusetzen.    Grundsätzlich dürfen keine Holzklötze, gleich welcher Art, verwendet werden. In Frage    kommen nur Klötze aus weichmacherfreien Kunststoffen. 5.   Abdichtung zum Baukörper    Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht    werden, d.h. Anforderungen aus Wärme-, Feuchtigkeits-, Schallschutz und Fugenbewe-    gungen sind zu beachten.    PVC - Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Berührung kommen.    Die Dichtungsart ist nach der Tabelle "Anschluß der Fenster zu Baukörpern" vom Fenster-    institut Rosenheim zu wählen.    Zu verwenden sind dauerelastische Dichtstoffe nach DIN 18 540 auf Thiokol - Basis. Als    Hinterfüllmaterial ist ein geschlossenzelliger Schaumstoff zu verwenden.    Die Montagerichtlinien der RAL - Gütegemeinschaft sind zu beachten.    Die Fugenbreite zwischen Baukörper und Fensterelement muß mind. 8 mm betragen. 6.   der Farbton für alle Profile ist:.    außen grau RAL 7039 / innen weiss RAL 9010 7.   Angebotenes Profil    Fabrikat:            Bitte Kopie des Profil-                   querschnittes beifügen.    Serie: 8.   Angebotene Beschläge    Fabrikat:    Serie: TV anerkannt :         .........................................................                .......................................................         (Ort, Datum)        (Auftragnehmer)
GEWERK:            Briefkastenanlage
1 Los 1 Briefkastenanlage
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Los 1 Briefkastenanlage
1. 1 Titel 1 Briefkastenanlage Pflege
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Titel 1 Briefkastenanlage Pflege
1. 2 Titel 2 Taglohnarbeiten
1. 2
Titel 2 Taglohnarbeiten