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Unit price EUR
Net total EUR
GEWERK: Briefkastenanlage
BAUVORHABEN: 23036
Neubau Pflegeheim Schillerstraße 133
47166 Duisburg
BAUHERR: HP 2. Immobilienverwaltungs GmbH
Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
PLANUNG: Arcus Projektentwicklung
Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
Fon.: 06231/9187-15
Fax.: 06231/9187-33
TRAGWERKSPLANUNG: Ingenieurgesellschaft Hery
Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
Fon.: 06231/9187-0
Fax.: 06231/9187-31
ANGEBOTSABGABE BIS: 06.02.2026
ORT: Am Bildstock 8
67126 Hochdorf-Assenheim
BIETER: .............................................
.............................................
.............................................
.............................................
.............................................
(FIRMENSTEMPEL)
ANGEBOTSSUMME NETTO _.......................................
19,00 % MwSt _.......................................
ANGEBOTSSUMME BRUTTO _.......................................
Beginn der Arbeiten: nach Vereinbarung
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde:
- die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
- die besonderen Vertragsbedingungen zum Bauvertrag,
- die zusätzliche Vertragsbedingungen,
- die zusätzliche technische Vorschriften,
- die allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB
Teil C in der zur Zeit
der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung),
- allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
(VOB Teil B in der zur
Zeit der Vertragsunterzeichnung gültigen Fassung),
- hilfsweise das Werkvertragsrecht gem. §§ 631 ff. BGB.
Besondere Vertragsbedingungen zum Bauvertrag
1. Pflichten des Auftragnehmers (AN)
1.1 Der AN hat die geltenden rechtlichen Bestimmungen, z.B.
öffentlich-rechtliche Vorschriften,
Gesetze, Erlasse, Verordnungen oder verbindliche Richtlinien
u.a., zu beachten.
Der AN ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen nach den
im LV enthaltenen tech-
nischen Spezifikationen zu erbringen. Sollten solche fehlen, sind
die sich aus § 9 Nr.4
(VOB/A, Fassung 2016) ergebenden technischen Spezifikationen,
sonst einschlägige Re-
gelwerke und Vorschriften maßgeblich, sofern diese den -
vorrangigen - allgemein aner-
kannten Regeln der Technik entsprechen. Hierdurch werden bei
Fehlen entgegenstehender
Vereinbarungen die Anforderungen an die Güte der geforderten
Leistung und die Grenzen
für die Gewährleistungsverpflichtung bestimmt.
1.2 Der AN ist verpflichtet, eigenverantwortlich alle notwendigen
Sicherheitsvorkehrungen zu
treffen, um Schäden von Personen und Sachen innerhalb des
Baugeländes und des Bau-
bereiches abzuwenden (Verkehrssicherungspflicht).
Der AN stellt den AG im Innenverhältnis von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen aus
Verkehrssicherungspflichtverletzung frei, insbesondere bei
etwaigen von ihm verursachten
Schäden an Nachbargebäuden oder -grundstücken.
2 Pflichten des Auftraggebers (AG)
Der AG ist verpflichtet, den AN bei der Durchführung der
vertraglichen Leistungen zu unter-
stützen. Der AG hat dem AN die für die Ausführung notwendigen
Unterlagen unentgeltlich
und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Im übrigen
treffen den AG die sich aus
der VOB ergebenden Pflichten.
3 Angebot
3.1 Die Angebotspreise (beim Einheitspreisvertrag nur der jeweilige
Einheitspreis) sind Fest-
preise und bleiben bis zur Fertigstellung des Werkes unverändert.
Das gilt sowohl für Ma-
terialpreise als auch für Löhne. Preisänderungsmöglichkeiten nach
§ 2 Nr. 3 VOB/B und
sonstigen VOB/B-Bestimmungen wie auch nach allgemeinen
Rechtsgrundsätzen bleiben
erhalten.
3.2 Für zusätzliche, im Auftrag nicht vorgesehene, aber vom AG
geforderte Leistungen sind dem
AG über die Anforderungen aus § 2 Nr. 6 VOB/B hinaus schriftlich
Nachtragsangebote zu
unterbreiten. Die Leistungen sollen aus Beweisgründen erst nach
schriftlicher Auftragser-
teilung ausgeführt werden, außer die Leistung war für die
Erfüllung des Vertrages notwen-
dig und eine Entscheidung des AG konnte nicht mehr herbeigeführt
werden. Die Vergütung
erfolgt im Fall schriftlicher Auftragserteilung nach den
vereinbarten Preisen; ansonsten sind
die Ansätze des dem Vertrag zugrunde liegenden
Leistungsverzeichnisses maßgeblich.
Sind sie dort nicht enthalten, gelten die ortsüblichen Preise.
4 Beauftragung Dritter
Zur Weitervergabe von Leistungen an Dritte ist der AN nur mit
Zustimmung des AG berech-
tigt.
5 Abnahme
5.1 Die Abnahme erfolgt förmlich unter Erstellung eines von beiden
Vertragspartnern zu unter-
zeichnenden Protokolls. Die Abnahme ist innerhalb einer Frist
von 12 Werktagen nach
Fertigstellungsmeldung durch den AN durchzuführen, wenn einer
der Vertragspartner die
Vornahme der Abnahme verlangt.
5.2 Wenn sich die Vertragspartner über den Abnahmetermin nicht
einigen, wird dieser vom AG
unter Beachtung einer ausreichenden und § 12 Nr. 1 VOB/B
beachtenden Frist festgesetzt
und der AN hierzu geladen.
5.3 Die Abnahme kann auch in Abwesenheit des AN durchgeführt werden,
wenn der Abnahme-
termin vereinbart war oder der AG mit genügender Frist hierzu
geladen hatte. Das Ergebnis
der Abnahme ist dem AN dann alsbald mitzuteilen.
5.4 Die Abnahme kann wegen nicht vollständig erbrachter Leistung oder
wesentlicher Mängel
verweigert werden.
5.5 Wird innerhalb der 12 Werktage nach der Fertigstellungsmitteilung
gemäß Ziffer 5.1 keine
Abnahme verlangt, regeln sich die Rechtsfolgen nach § 12 Nr. 5
VOB/B (Abnahmefiktionen).
5.6 Wird die Abnahme gemäß Ziffer 5.4 verweigert, so hat der AN dem AG
nach Leistungser-
bringung oder Mängelbeseitigung wiederum schriftlich die
Fertigstellung mitzuteilen. Im
übrigen gelten die Regeln nach Ziffer 5.1 ff.
6 Gemeinsames Aufmaß, Abrechnung
6.1 Die Leistungen sind aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die
ausgeführten Leistungen
diesen Zeichnungen entsprechen.Sind solche Zeichnungen nicht
vorhanden, sind die
Leistungen aufzumessen.
6.2 Das Aufmaß wird von den Vertragspartnern gemeinsam genommen und
ist bei Einverneh-
men anerkannte Berechnungsgrundlage für die Abrechnung.
6.3 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer
feststellbar sind, hat der AN
rechtzeitig gemeinsame Feststellung zu beantragen.
6.4 Der AG wird im Rahmen der Aufmaßnahme von seinem bauleitenden
Architekten vertreten,
weswegen das Aufmaßverlangen an den Architekten zu richten und
mit ihm der Termin zu
vereinbaren ist.
7 Vertragsergänzungen und -änderungen
Vertragsergänzungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen
bedürfen aus Beweisgrün-
den der Schriftform.
8 Sonstige Bestimmungen
Falls Bestimmungen des Bauvertrages oder der BVB unwirksam oder
nichtig sind, wird da-
von die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der nichtigen und un-
wirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck in
gesetzlich erlaubtem
Sinn am nächsten kommt.
BVB anerkannt :
.........................................................
.......................................................
(Ort, Datum)
(Auftragnehmer)
Zusätzliche Vertragsbedingungen
1. Ausführungsdauer :
Der Beginn der Arbeiten ist auf ca. KW11 / 2026 festgelegt.
Für die Dauer der Arbeiten je Einsatz ist ein Zeitraum von 1 KW
angesetzt.
Das Ende der Arbeiten ist auf ca. KW12 / 2026 festgelegt.
2. Lage und Vermessung :
Das Baugrundstück liegt in 47166 Duisburg,
OT Obermarxloh, Schillerstraße 133.
Die Höhenlage +/- 0,00 OK FFB Erdgeschoß liegt ca. 10 cm über
Oberkante vorhandene Geh-
weghinterkante Schillerstraße.
Die Hauptachsen des Gebäudes, sowie die Höhenlage ist nach den
Planungsunterlagen durch
den Auftragnehmer eigenverantwortlich festzulegen; öffentlich
rechtliche Belange sind zu
berücksichtigen.
Traufhöhe : bis 11,60 m über OK Gelände
Firsthöhe : bis 12,40 m über OK Gelände
Überbaute Fläche: 1205,00 qm
Geschoßhöhe: UG 2,90 m
EG 2,87 m
1.OG 2,87 m
2.OG 2,87 m
3.OG 2,87 m
3. Taglohnarbeiten :
Taglohnarbeiten müssen von der Bauleitung des Auftraggebers
schriftlich angeordnet und frei-
gegeben werden.
4. Anlagen
Technische Vorbemerkungen
Kunststoff- Fensterbauarbeiten
1. Anforderungen an die Konstruktion
1.1 Statische Anforderungen
Die Fensterkonstruktion, einschl. der Verbindungselemente, muß alle
auf sie einwirkenden
Kräfte aufnehmen und an den Baukörper abgeben können.
Unter den angenommenen Beanspruchungen darf:
- sich Rahmen und Scheibenrand zwischen zwei Auflagen nicht mehr
als 1/300 der
Länge durchbiegen.
- bei Verwendung von ISO - Glas die Durchbiegung des Scheibenrandes
max. 8 mm
nicht überschreiten.
DIN 1055 Teil 4 für Windlasten.
DIN 1055 Teil 3 für Horizontallasten (Seitenkräfte) an Verglasungen
und Riegeln bis
Brüstungshöhe.
für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern.
DIN 18056 für Vertikallasten für Riegel bei öffnenden Fenstern
Zusätzliche Belastungen sind den Angaben zum Objekt bzw. der
Ausschreibung zu
entnehmen.
Fensterflügel müssen den Anforderungen nach DIN 18055 entsprechen.
1. Bauphysikalische Anforderungen
2.1 Schlagregen- und Fugendurchlässigkeit
Die Schlagregendichtheit und Fugendurchlässigkeit müssen entprechend
der DIN 18 055
ausgeführt werden.
2.2 Wärme- und Feuchtigkeitsschutz
Für die Anforderungen an den Wärmschutz gilt die neueste Fassung der
DIN 4108, Teil 2
und die Energieeinsparverordnung EnEV 2009.
Bei nicht transparenten Füllungen (Paneele) in Fenstern und
Fensterwänden gelten die An-
forderungen nach DIN 4108 an leichte Außenwände.
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser ist so zu begrenzen, daß
Schäden - z.B.
unzulässige Minderung des Wärmeschutzes - vermieden werden.
Wärmeschutz: U - Wert der Verglasung 0,60 W/m²K,
g - Faktor der Verglasung mind. 0,55
Rahmen Materialgruppe 1
Zusätzliche Werte sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen.
2.3 Schallschutz
Für den Schallschutz gilt DIN 4109, die ergänzenden Bestimmungen zur
DIN 4109 (9.75)
und die VDI - Richtlinie 2719.
Die Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind unter Beachtung
der Anforderungen
an die Schalldämmung der Fenster auszubilden.
Alu - Fensterbänke und Blechverkleidungen sind zu entdröhnen, hier
ist die DIN 18 360 zu
beachten.
Schallschutz: SSK II, Rw = 34 dB.
Zusätzliche Werte sind dem Ausschreibungstext zu entnehmen.
3. Werkstoffe
3.1 PVC - hart
Es sind nur Kunststoff - Fensterprofile aus einem
Qualitätsmarkenrohstoff auf der Basis
eines Hart - PVC, hoch schlagzäh, zugelassen.
Die verwendete Formmasse muß in den Materialeigenschaften mind. dem
Typ PVC-U-D-E,
078-35-28 nach DIN 7748 entsprechen.
Für die mit den v.g. Materialeigenschaften in Zusammenhang stehenden
Prüfungen sind
folgende DIN - Normen zu berücksichtigen:
DIN 55 448 Schlagzugversuch
DIN 53 453 Schlagbiegeversuch
DIN 53 455 Zugversuch
3.2 Metallteile
Alle Aussteifungen müssen aus verzinktem Stahl, Wandstärke mind. 1,5
mm, sein. Die
Schnittkanten müssen dauerhaft gegen Korrosion geschützt werden.
Verstärkungsrichtlinien, unterteilt für weiße und farbige Profile,
der Systemhersteller müs-
sen beachtet werden.
Weitergehende Forderungen siehe Ausschreibungstext.
3.3 Dichtstoffe
Dichtungen zwischen Blend-, Flügelrahmen und Glas müssen zum System
passen und aus
APTK- (EPDM) Qualität bestehen. Sie müssen in einer Ebene liegen und
in den Gehrungen
mit Kleber homogen verbunden werden.
Die Hauptdichtung darf nicht durch Beschlagteile (z.B. Scherenarme)
unterbrochen werden.
Alle Dichtungen müssen auswechselbar sein.
4. Ausführung
4.1 Qualitätsstandard
Es dürfen nur Profilsysteme angeboten werden, deren Profile den Güte-
und Prüfbestim-
mungen gemäß RAL - Richtlinien RG 716/1 entsprechen. Alle
Hauptprofile müssen mit dem
Prüfzeichen der Gütegemeinschaft (QKE) gekennzeichnet sein.
Entsprechende, gültige Prüfzeugnisse sind auf Verlangen vorzulegen.
Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen und
Flügelgrößen ausgestellt
sein.
Die zum Einsatz kommende Fenstergröße muß in der erforderlichen
Beanspruchungs-
gruppe durch die gültige Eignungsprüfung abgedeckt werden.
Vom Profilhersteller vorgegebene max. Fenstergrößen dürfen nicht
überschritten werden.
4.2 Profilausbildung
Flügel- und Sprossenprofile müssen als MEHR-Kammer-, Blendrahmen als
DREI-Kammer-
profile ausgebildet sein. Außenwandstärke muß mind. 3 mm, Profiltiefe
mind. 65 mm betra-
gen.
Die Befestigung aller Beschlagteile muß durch zwei PVC - Wandungen,
oder 6 mm Mate-
rialdicke, erfolgen.
Blend- und Flügelrahmenfalz müssen nach Vorschrift entwässert, bzw.
der Glasfalz zusätz-
lich belüftet werden. Die Schlitze müssen 30 x 6 mm groß und in einem
Abstand von ca.
600 mm angeordnet sein.
Entwässerungen durch die Verstärkungskammern sind nicht zulässig.
Entwässerungsöffnungen in der Sichtfläche müssen durch PVC-Kappen
abgedeckt werden.
4.3 Fenstergüte
Fabrikat:
System:
4.4 Montage
Der Ausgleich von Bewegungen durch:
- Temperaturänderungen
- Windbelastungen
- Bauwerksverformungen
muß gewährleistet sein.
Die Befestigung muß, mit auf das mauermaterial abgestimmten
Durchsteckdübeln oder
Ankern, spannungsfrei erfolgen.
4.5 Beschläge
Es dürfen nur Beschläge angeboten und verarbeitet werden, die den
Güte- und Prüfbestim-
mungen der Gütegemeinschaft entsprechen.
Prüfnachweise müssen auf die geforderten Beanspruchungen und
Flügelgrößen ausgestellt
sein.
Eck - Scherenlager und Rollzapfen müssen justierbar sein.
Auf Anforderung sind gültige Prüfzeugnisse vorzulegen.
4.6 DK - Beschläge
Die Ausstellschere muß sicher verhindern, daß der Fensterflügel bei
einer Fehlbedienung
aufschlägt.
Das Ecklager muß den Flügel bei jeder Stellung sicher führen und
verhindern, daß ein Aus-
hebeln durch aufschlagenden Flügel in Kippstellung erfolgt.
4.7 Beschlaggüte
Fabrikat:
Serie:
4.8 Rahmenverbindungen
Bei geschweißten Rahmenverbindungen muß die Nahtgüte der Eck- und
T-Stöße den Wer-
ten der RAL - Gütebestimmungen entsprechen.
Eckverbindungen sind im Preß - Stumpf - Schweißverfahren
herzustellen. Die Gehrungen
müssen der Scheibenlast und den funktionellen Belastungen dauerhaft
standhalten.
Bei Pfosten und Kämpfern sind Schraubverbindungen, die einwandfrei
abdichten, zugelas-
sen.
4.9 Verglasung
Es dürfen nur ISO - Glasscheiben verwendet werden, die im Randverbund
ein sichtbares
Herstelldatum aufweisen.
4.10 Glasaufbau
Drei - Scheiben - Isolierverglasung nach der Beanspruchungsgruppe 5
der Verglasung
vom Institut für Fenstertechnik in Rosenheim.
Mindestabmessungen 4-14-4-14-4 mm, zusätzliche Forderungen sind dem
Ausschreibungstext
zu ent nehmen.
Bei Verwendung von Verbund - Fenstern ist in beiden Flügeln
Einfachglas, mind.4 mm dick,
zu verwenden, zusätzliche Forderungen sind dem Ausschreibungstext zu
entnehmen.
4.11 Glaseinbau
Für die Verglasungsarbeiten gelten folgende Richtlinien:
- Garantiebedingungen der Isolierglashersteller
- DIN 7 863 Elastomer - Dichtstoffe
- DIN 18 056 Fensterwände
- DIN 18 361 Verglasungsarbeiten
- DIN 18 545 Abdichten von Verglasungen
- Verarbeitungsrichtlinien der Dichtstoffhersteller
- Verarbeitungsrichtlinien der Profilhersteller
Die nutzbare Glasfalztiefe muß für ISO - Glas mind. 21 mm betragen.
Der Falzgrund muß eben, ohne Vorsprünge ausgebildet sein und eine
vollflächige Auflage
für Trage- und Distanzklötze haben.
Die Glasleisten müssen grundsätzlich innen liegen, maßgenau eingepaßt
und konstruktiv
so ausgebildet sein, daß sie rundum kraftschlüssig einrasten.
Der Einbau von Paneelen erfolgt sinngemäß.
4.12 Glasabdichtung mit Dichtprofilen
Scheibendicke, Dichtprofile und Glasleisten müssen aufeinander
abgestimmt sein.
Die Glasdichtung wird in den Flügelrahmen eingezogen. Bei stumpf
eingesetzter Dichtung
läuft die waagerechte Dichtung bis zum Falzgrund durch, die
senkrechte wird zwischenge-
setzt. Der Eckbereich ist mit Neoprenkleber einzudichten.
Der Anpreßdruck muß gleichbleibend 0,2 N/mm² betragen.
4.13 Verklotzen
Die tragenden Klötze müssen mind. 100 mm lang und gegen Verrutschen
gesichert sein.
Die Trageklötze sind entsprechend der Flügelöffnungsart nach den
Richtlinien der techn.
Beratungstelle des Glaserhandwerks, Hadamar - Schrift 3 -,
einzusetzen.
Grundsätzlich dürfen keine Holzklötze, gleich welcher Art, verwendet
werden. In Frage
kommen nur Klötze aus weichmacherfreien Kunststoffen.
5. Abdichtung zum Baukörper
Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den bauphysikalischen
Anforderungen gerecht
werden, d.h. Anforderungen aus Wärme-, Feuchtigkeits-, Schallschutz
und Fugenbewe-
gungen sind zu beachten.
PVC - Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Berührung
kommen.
Die Dichtungsart ist nach der Tabelle "Anschluß der Fenster zu
Baukörpern" vom Fenster-
institut Rosenheim zu wählen.
Zu verwenden sind dauerelastische Dichtstoffe nach DIN 18 540 auf
Thiokol - Basis. Als
Hinterfüllmaterial ist ein geschlossenzelliger Schaumstoff zu
verwenden.
Die Montagerichtlinien der RAL - Gütegemeinschaft sind zu beachten.
Die Fugenbreite zwischen Baukörper und Fensterelement muß mind. 8 mm
betragen.
6. der Farbton für alle Profile ist:.
außen grau RAL 7039 / innen weiss RAL 9010
7. Angebotenes Profil
Fabrikat: Bitte Kopie des Profil-
querschnittes beifügen.
Serie:
8. Angebotene Beschläge
Fabrikat:
Serie:
TV anerkannt :
.........................................................
.......................................................
(Ort, Datum)
(Auftragnehmer)
GEWERK: Briefkastenanlage
1 Los 1 Briefkastenanlage
1
Los 1 Briefkastenanlage
1. 1 Titel 1 Briefkastenanlage Pflege
1. 1
Titel 1 Briefkastenanlage Pflege
1. 2 Titel 2 Taglohnarbeiten
1. 2
Titel 2 Taglohnarbeiten