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Unit price EUR
Net total EUR
Auftraggeber FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH Bauleitung Stephan Zirkel
Gerhart-Hauptmann-Str. 28 Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim 69221 Dossenheim
Bauherr Johannes Diakonie Mosbach Ausf ü hrungort Rittersbrunnenstra ß e 47
Neckarburkener Stra ß e 2 74740 Adelsheim
74821 Mosbach, Baden
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Abgabeort FWD Ingenieur u. Holzbau GmbH
Gerhart-Hauptmann-Str. 28
69221 Dossenheim
Ansprechpartner Patrick Freudenberg
0 62 21 / 87 50 326
Abgabedatum 21.06.2026
Ausf ü hrungsbeginn 26.10.2026
Ausf ü hrungsende 30.11.2026
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Bietereintrag Angebotspr ü fung
Angebotssumme netto EUR ______________ EUR ______________
MwSt. EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto EUR ______________ EUR ______________
Nachlass _____ % EUR ______________ EUR ______________
Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass EUR ______________ EUR ______________
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Ort und Datum Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Auftraggeber FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH Bauleitung Stephan Zirkel
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Ü bersicht Bauwerkvertragsbedingungen
Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben:
1) Der Bauwerkvertrag wird netto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls netto auszustellen.
2) Umlagen und Abz ü ge
- Baustrom: 0,25 %
- Bauwasser: 0,25 %
- Bauwesen: 0,60 %
3) B ü rgschaften
- Gew ä hrleistungsb ü rgschaft: 5 %
- Vertragserf ü llungsb ü rgschaft: 10 % oder
4) Einbehalt bis zur m ä ngelfreien Fertigstellung: 10 %
5) Die Zahlungen erfolgen gem äß eines gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan
6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen:
- Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats bei dem AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats vom AG gezahlt
- Rechnungen, die vom 26. eines Monats bis zum 10. des Folgemonats beim AG eingehen werden am 20. des desselben Monats vom AG gezahlt
7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der Pl ä ne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert.
8) Auf der Baustelle wird die Mangeldokumentationsoftware CAPMO zur
Dokumentation und Abwicklung der Auf ü hrungsm ä ngel verwendet. Hier wird dem
AN durch den AG ein kostenfreier Zugang zum Projekt zur Verf ü gung gestellt. Die
angezeigten M ä ngeln in der Software sind mit Foto in der Software freizumelden.
___________________________
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
ALLGEMEINE-, ZUSÄTZLICHE UND TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN I. Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen
1. Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen,
da ß im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen
ein Bauwerkvertrag abzuschlie ß en ist, der die
nachstehend aufgef ü hrten wesentlichen Bestandteile
enthalten wird.
2. Vor Auftragsvergabe soll mit dem Auftragnehmer ein
Pauschalfestpreis vereinbart werden.
3. Die Bestimmungen der VOB Teil B, jeweils in der
neusten Fassung.
4. Die allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu
erbringenden Leistungen, insbesondere die
einschl ä gigen DIN-Vorschriften.
5. Vor Baubeginn ist eine
Vertragserf ü llungs-Bankb ü rgschaft durch den
ausf ü hrenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage
durch den Auftraggeber, vorzulegen.
6. Stellung einer Gew ä hrleistungs-Bankb ü rgschaft in
H ö he von 5% der Bauwerkvertragssumme inhaltlich nach
Mustervorlage des Auftraggebers.
7. Die Landesbauordnung Baden-W ü rttemberg, neueste
Fassung, sowie die Bedingungen und Auflagen aus der
Baugenehmigung.
8. Die Vorschriften und Bedingungen der sonstigen
Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc.
9. Einhaltung der W ä rme- und Schallschutzverordnungen.
10. Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien.
11. Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und
Verh ü tung von Unf ä llen nach den Vorschriften der
Berufsgenossenschaft.
12. Auflagen des T Ü V.
13. Die Verg ü tung der Bauwerksvertragssumme ergibt
sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige
Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine
Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung
zugrundeliegenden Massenerberechnungen und
sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor
Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen.
14. Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt
gem äß eines noch festzulegenden Zahlungsplans.
15. Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt
5 Jahre. Zur Sicherstellung der
Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das
Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der
Schlu ß abrechnung einen Einbehalt von 5% der
Vertragssumme
vorzunehmen.
16. Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher
Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung
setzt voraus, da ß Name, Anschrift, Telefon- und
Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers
auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird.
17. Preisg ü nstigere Alternativen zu den
ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht und
vom Hauptangebot getrennt mit diesem abzugeben.
18. Der Auftraggeber beh ä lt sich vor die
ausgeschriebenen Leistungen Titelweise zu vergeben.
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gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
II. Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB
0 Vertragsgrundlage
0.1 Bestandteile des Vertrages sind in der
nachstehenden Reihenfolge:
0.1.1 der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll,
0.1.2 die gesamte Leistungsbeschreibung des
Auftraggebers mit den kompletten zus ä tzlichen und
allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen,
0.1.3 die Verdingungsordnung f ü r Bauleistungen (VOB),
Teil B und C.
0.2 Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen des Auftragnehmers
(AN) haben keine G ü ltigkeit.
0.3 Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages
bed ü rfen der Schriftform.
0.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
unwirksam sein, bleiben die ü brigen verbindlich. Die
Parteien verpflichten sich in diesem Falle, anstelle
der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen,
die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am
n ä chsten kommt.
0.5 Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen
lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung.
1 Art und Umfang der Leistung
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die
Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r
die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen
Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der
Zeichnungsunterlagen zu unterrichten.
2 Verg ü tung
2.1 Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte
Bauzeit.
2.2 Bei der Preiskalkulation hat der AN insbesondere
folgende Leistungen zu erfassen
2.2.1 Nebenleistungen sind erg ä nzend zur VOB/C 4.1
2.2.2 Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht
vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung
gestellt werden.
2.2.3 Bereitstellen und Vorhalten von allen
erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und
Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und
Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem
AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt.
2.2.4 Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen,
Zulassungen und Abnahmen.
3 Ausf ü hrungsunterlagen
3.1 Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er
die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen
ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen
Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit
den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen.
Unstimmigkeiten sind den AG unverz ü glich
bekanntzugeben.
3.2 Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten
Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung
und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten
Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen,
Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig
abzustimmen.
3.3 Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen
erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN
verantwortlich durchzuf ü hren.
3.4 Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch
den AN sind nur mit vorheriger Zustim-mung des AG
zul ä ssig.
4. Ausf ü hrung
4.1 Ein dauernd auf der Baustelle anwesender,
verantwortlicher Vertreter des AN ist zu benennen. Der
AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG
w ö chentlich einzureichen.
4.2 Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung
erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r
Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der
Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten
einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder
Einrichtungen benutzt, hat
er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet
sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte
Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind
diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und
erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach
Abschlu ß der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben.
Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches,
die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt
werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen.
F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle
Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen
unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
4.3 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf
der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber
einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen
entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach
Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl
die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle
selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand
zu versetzen.
4.4 Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch
genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en
einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen
oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu
beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der
Verkehrssicherheit entsteht.
4.5 Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen
Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5
und Ziffer 6 bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die
Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen,
Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind,
m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw.
veranla ß t werden. Schriftliche Unterlagen bzw.
Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in
ausreichender Anzahl einzureichen.
4.6 Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom
AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten
zugewiesen. Der AN mu ß sich darauf einstellen, da ß
Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig
werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen
einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und
unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der
AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren.
4.7 Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen
sind in fix und fertiger Leistung auszuf ü hren.
4.8 Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen.
4.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so
rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, da ß eine Behebung
und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung
erfolgen kann, ohne da ß es zu Verz ö gerungen bei der
Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede
betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen
Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art
sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der
Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den.
Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton,
Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-,
Aluminiumteilen usw.
5 Ausf ü hrungsfristen
5.1 Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle
hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er
hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der
ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen,
damit ein reibungsloser Arbeitsablauf
sichergestellt ist.
5.2 Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls
eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu
vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der
AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird,
sind neue Vertragstermine zu
vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r
die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der
Einzelleistung ist dabei einzuhalten.
6. Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung
Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, da ß andere am
Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt
werden.
7. Verteilung der Gefahr
Siehe VOB/B.
8. K ü ndigung durch den AG
Teilk ü ndigungen sind zul ä ssig.
9. K ü ndigung durch den AN
Siehe VOB/B.
10 Haftung der Vertragsparteien
10.1 Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch
genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN
verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen
freizustellen.
10.2 Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach
Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und
Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit
nachzuweisen.
11 Vertragsstrafe
11.1 Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur
Schlu ß zahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei
der Abnahme ist nicht erforderlich.
11.2 Soweit Termine gem. Ziffer 5.2 neu vereinbart
werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe
unver ä ndert auch f ü r die neuen Termine.
11.3 Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht
durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 5.2).
12 Abnahme
12.1 Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf
Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und
schriftlich zu erkl ä ren und ggf. Rest- und Nacharbeiten
umgehend durchzuf ü hren.
12.2 Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine
Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen.
13. Gew ä hrleistung
Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre.
14. Abrechnung
Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom
AG bestimmten Methode aufzustellen.
15 Stundenlohnarbeiten
15.1 Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie
vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende
Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag
nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung
vorgelegt werden. Die Unterschrift
der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt
nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung
vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder
Vertragsarbeiten handelt.
15.2 Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze
beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle
sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten
gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder
Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung
an
die Vertragspreise zu vereinbaren.
16 Zahlung
Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlu ß rechnung
schlie ß en R ü ckforderungen we-gen fehlerhaft berechneter
Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der
Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine
Abtretung der dem AN aus dem Vertrag
zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche
Zustimmung des AG nicht gestattet.
17 Sicherheitsleistung
17.1 Bei der Schlu ß zahlung wird als Sicherheit f ü r die
Erf ü llung der Gew ä hrleistungsverpflichtung 5 % des
Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser
Sicherheitsleistung kann der AG ein
Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der
Schlu ß zahlung oder vor Abl ö sung des
Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 17.2 ein
Leistungsmangel vorhanden ist.
17.2 Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine
unbefristete Bankb ü rgschaft abl ö sen.
18. Streitigkeiten
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen
entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle
Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg.
In Erg ä nzung der VOB werden folgende Leistungen nicht
besonders verg ü tet, soweit im Leistungsverzeichnis
nicht anders beschrieben:
- Diebstahlsichere Lagerung des Materials
- Verschnitt
- Herstellen von L ö chern und Stemmarbeiten f ü r
Verankerungen und Einbauteile, in Stahlbeton oder
Mauerwerk, sowie anschl. Schlie ß en oder Vergie ß en.
- Lieferung und Einbau von Unterlagskeilen
undAusf ü tterungen, Befestigungs- und
Verbindungselemente, Anker und Winkel
- S ä mtliche Anschl ü sse und Abdichtungen an flankierende
Bauteile, wenn nicht gesondert erw ä hnt.
- Mehraufwand bei zeitlich getrennten Arbeitsvorg ä ngen,
z.B. dauerelastische Verfugungen,
Beschlag-,T ü rstoppermontage, etc.
- geeignete Schutzma ß nahmen f ü r alle Bauteile und
Einrichtungen, soweit sie bei der
Ausf ü hrungerforderlich sind, z.B. Abdeckungen von
Fenstern, Stahl- und Blechteilen aller Art, Beschl ä gen,
Gesimsen, Einrichtungsgegenst ä nden etc.
- Der Auftragnehmer haftet allein und im vollen Umfang
f ü r M ä ngel, Sch ä den und Verunreinigungen am jeweiligen
Gewerk bis zur f ö rmlichen Abnahme durch den AG.
S ä mtliche Ausbesserungsarbeiten gehen zu seinen Lasten.
.__________________________
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ALLGEMEINE-, ZUSÄTZLICHE UND TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN 1. Allgemein
1.1 Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett
auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei
der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett
ausgef ü llte Unterlagen oder von Forderung des
Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote k ö nnen
von der Bewertung ausgeschlossen werden.
1.2 Auf Verlangen des AG sind folgende Unterlagen
vorzulegen:
- Musterecke Rahmen mit Glas
- Pr ü fzeugnisse ü ber die geforderten Schalld ä mmwerte
- Pr ü fzeugnisse ü ber den geforderten W ä rmeschutz
- Pr ü fzeugnisse ü ber den geforderten Brandschutz
- Urkunde f ü r das RAL-G ü tezeichen
- Detail-Zeichnungen zu:
+ bauseitigen Koppelungen
+ variable Eckverbindungen
+ Au ß en-/Innen-Eckausbildung
+ Glasfalz-Ausbildung bei geschlossenen Br ü stungen
+ Stulpfl ü gel-Ausbildung
+ Sprossen-Varianten
+ Aufsatz- u. Vorsatzrolladenk ä sten
1.3 Evtl. beiliegende Ansichten und
Ü bersichtszeichnungen dienen der Darstellung der
Ö ffnungsarten bzw. der Fenster und Sprossenteilungen.
Beiliegende Detailskizzen sind m ö gliche L ö sungen und
sollen als Anhalt zur Angebotsbearbeitung herangezogen
werden.
Bei von Ihnen angebotenen anderen L ö sungen legen Sie
bitte Detailskizzen bei. Nur wenn Ihre Alternativen den
Anforderungen entsprechen, kann Ihr Angebot zur
Bewertung herangezogen werden. Im Auftragsfall m ü ssen
auf Anforderung Zeichnungen ü ber
Bauk ö rperanschl ü sse und spezifische Details vorgelegt
werden.
1.4 Es ist generell sicherzustellen, da ß die Farben
aller ausgeschriebenen Positionen abgeglichen sind.
Farbabweichungen, auch solche die im Laufe der Zeit
durch Bewitterung oder auf Grund unterschiedlicher
Materialien entstehen k ö nnen, sind
auszuschlie ß en.
2. Anforderung an die Konstruktion
2.1 Normen und Richtlinien
DIN 1055 Lastannahmen f ü r Bauten
DIN V ENV 1627 Fenster, T ü ren, Abschl ü sse -
Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 W ä rmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN EN 12207 Fugendurchl ä ssigkeit
DIN EN 12208 Schlagregendichtigkeit
DIN EN 12210 Windlasten
DIN 18056 Fensterw ä nde, Bemessung und Ausf ü hrung
DIN 18073 Rollabschl ü sse, Sonnenschutz und
Verdunklungsanlagen im Bauwesen
DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18355 Tischlerarbeiten
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18358 Rollladenarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18361 Verglasungsarbeiten
DIN 18540 Abdichten von Au ß enwandfugen im Hochbau mit
Fugendichtstoffen
DIN 18545 Abdichten von Verglasung mit Dichtstoffen
VDI 2719 Schalld ä mmung von Fenstern und deren
Zusatzeinrichtungen
Es gelten alle einschl ä gigen DIN-Normen, Vorschriften,
VDE- und VDI-Bestimmungen, welche sich auf das
vorgesehene Material und dessen Verarbeitung nach den
neuesten Regeln der Technik beziehen.
Zus ä tzliche Vorschriften und Empfehlungen, soweit sie
mit den ausgeschriebenen Leistungen in Zusammenhang
stehen, m ü ssen bei der Ausf ü hrung der Leistungen
Beachtung finden, wie z.B.:
- Vorschriften des Bauaufsichtsamtes und der
Berufsgenossenschaft.
- Die Vorschriften und Empfehlungen der Hersteller der
zur Anwendung kommenden Materialien.
- Zusammenfassung der wesentlichen Anforderungen an
absturzsichernde Verglasungen des Landesgewerbeamtes
Baden-W ü rttemberg / Landesstelle f ü r Bautechnik.
- Technische Regeln f ü r die Verwendung von
absturzsichernden Verglasungen (TRAV); Fassung Januar
2003
2.2 G ü tebestimmung
Die Fenster und das Profilsystem m ü ssen den
RAL-G ü tebestimmungen, RAL-Richtlinie RG 716/1,
entsprechen. Vor evtl. Auftragsvergabe ist dieser
Nachweis zu erbringen.
2.3 Statische Anforderungen
Die Fensterkonstruktion, einschl. der
Verbindungselemente, mu ß alle planm äß ig auf sie
einwirkenden Kr ä fte aufnehmen und an die Tragwerke des
Bauk ö rpers abgeben k ö nnen. Zur eventuellen
Auftragsverhandlung sind statische Nachweise speziell
f ü r gescho ß hohe,
mehrteilige Elemente vorzulegen.
Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach:
- DIN 1055 Lastannahmen f ü r Bauten, insbesondere
Teil 3 Verkehrslasten u.
Teil 4 Verkehrslasten; Windlasten
- DIN 18056 Fensterw ä nde; Bemessung und Ausf ü hrung
Unter diesen Annahmen darf die Durchbiegung aller
tragenden Profile, insbesondere der Pfosten und
K ä mpfer, nicht mehr als 1/300 der St ü tzweite betragen.
Bei der Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas darf
die Durchbiegung des Scheibenrandes zwischen
gegen ü berliegenden Scheibenkanten 8 mm nicht
ü berschreiten. Werden Sondergl ä ser verwendet, sind die
entsprechenden Anforderungen des Glasherstellers zu
ber ü cksichtigen. Der statische Nachweis f ü r s ä mtliche
Pfosten und Sprossenprofile ist dem AG auf
Verlangen ohne besondere Verg ü tung vorzulegen
Falls zus ä tzliche Belastungen anzusetzen sind, so sind
sie in der Berechnung zu ber ü cksichtigen.
2.4 Bauphysikalische Anforderungen
2.4.1 W ä rmeschutz
Die Anforderung folgender Ver ö ffentlichungen sind
einzuhalten:
- EnEV - Energieeinsparverordnung
- DIN 4108 W ä rmeschutz im Hochbau
- Bundesanzeiger
Das Standardfenster mit Isoglas hat mindestens einen
U_w-Wert von ____ W/(m ² K) aufzuweisen (Werte siehe
Systembeschreibung). Nichttransparente Ausfachungen
sind als "Verbund-Sandwichelemente" oder gleichwertig
mit dem entsprechenen U_w-Wert auszuf ü hren .
Im Anschreiben zum Angebot sind die Materialien und
Aufbauten der Verbund-Sandwichelemente genau zu
definieren.
2.4.2 Schallschutz
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- VDI 2719 Schalld ä mmung von Fenstern und deren
Zusatzeinrichtungen
- vom AG beigestellte Ausf ü hrungen
Erforderliche Schalld ä mm-Ma ß e nach VDI 2719: Fenster in
funktionsgerecht eingebautem Zustand von au ß en nach
innen:
Schallschutzklasse 2: R ´ w: 30-34 dB
Schallschutzklasse 3: R ´ w: 35-39 dB
Schallschutzklasse 4: R ´ w: 40-44 dB
Schallschutzklasse 5: R ´ w: 45-49 dB
Sofern in den Leistungspositionen nichts besonderes
erw ä hnt wird, ist f ü r die Ausf ü hrung als Mindestma ß
Schallschutzklasse 2 zugrunde zu legen.
Fassade in funktionsgerecht eingebautem Zustand von
Stockwerk zu Stockwerk R w > 55 dB (L ä ngsschalld ä mma ß
senkrecht).
Die Anschl ü sse zwischen Bauk ö rper und Fenster sind auf
Verlangen zeichnerisch darzustellen und vor Ausf ü hrung
genehmigen zu lassen.
2.4.3 Einbruchhemmung
F ü r die Einbruchhemmung gilt DIN EN 1627. Die
Einstufung in die Widerstandsklassen ist auf Verlangen
durch ein g ü ltiges Pr ü fzeugnis und einer
Werksbescheinigung des AN nachzuweisen.
Bei der Montage der Elemente sind ebenfalls die
Anforderungen der DIN EN 1627 zu ber ü cksichtigen. F ü r
nicht transparente Ausfachungen gelten sinngem äß die
Anforderungen nach DIN EN 356. Alle Fenster und T ü ren
m ü ssen einbruchshemmend nach RC 1(N) geplant
und eingebaut werden.
2.4.4 Brandschutz
Es gelten die Festlegungen der DIN 4102, sowie die LBO
in neuester Fassung ü ber den vorbeugenden Brandschutz.
S ä mtliche D ä mmaterialien haben, wenn nichts anders bei
der Konstruktionsbeschreibung festgelegt ist, der
Baustoffklasse A1/A2 zu entsprechen.
Soweit Brandschutzanforderungen gestellt werden, sind
entsprechende Pr ü fzeugnisse, Zulassungen usw.
unaufgefordert vorzulegen.
2.4.5 Luftdurchl ä ssigkeit und Schlagregendichtheit
Die Luftdurchl ä ssigkeit der Fenster muss gem äß
Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Geb ä uden mit bis zu
zwei Vollgeschossen mindestens die Klasse 2 nach DIN
EN 12207, bei Geb ä uden mit mehr als zwei Vollgeschossen
die Klasse 3 besitzen. In DIN EN 12207 ist
eine Korrelationstabelle zur bislang noch geltenden DIN
18055 enthalten.
Die Schlagregendichtheit wird nach DIN EN 12208
klassifiziert. F ü r die Ermittlung der notwendigen
Beanspruchungsklasse ist die Geb ä udeh ö he und die
Wetterbelastung des Bauwerks zu ber ü cksichtigen.
2.4.6 Feuchteschutz
Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser sind zu
begrenzen. Sch ä den, die eine z. B. unzul ä ssige
Minderung des W ä rmeschutzes bewirken, sind
auszuschlie ß en (DIN 4108-2, -3 und -5). Die
Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein
Feuchteausgleich nach
au ß en erm ö glicht wird. Die Zwischenbereiche der Fl ü gel
von Verbund- und Kastenfenster m ü ssen mit
schlagregengesch ü tzten Ö ffnungen mit dem Au ß enklima
verbunden sein.
Nachweis der Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit:
Der raumseitige Anschlussbereich muss eine ausreichende
Sicherheit in Bezug auf Tauwasser- und
Schimmelpilzbildung besitzen. Dazu kann Beiblatt 2 zur
DIN 4108 "W ä rmeschutz und Energieeinsparung in Geb ä uden
- W ä rmebr ü cken - Planungs- und
Ausf ü hrungsbeispiele" angewendet werden. Weicht die
geplante Ausf ü hrung von denen in Beiblatt 2 ab, so ist
der Temperaturfaktor fRsi nach E DIN EN ISO 10211-2 zu
ermitteln.
2.4.7 Sommerlicher W ä rmeschutz (Sonnenschutz) und
Raumausleuchtung
Es gelten die Anforderungen nach der EnEV bzw. DIN
4108-2: 2001-03 Abschnitt 8. Bei Geb ä uden mit einem
Fensterfl ä chenanteil von > 30 % ist der
Sonneneintragskennwert zu bestimmen. Dabei ist g-total
der Verglasung zu ermitteln. Daraus folgt ein
erforderlicher g-Wert der Verglasung und der
Abminderungsfaktor der Sonnenschutzvorrichtung FC.
3. Werkstoffe
3.1 Kunststoff
Blend- und Fl ü gelrahmen sowie Pfosten und K ä mpfer
m ü ssen aus modifiziertem, weichmacherfreiem, hoch
schlagz ä hem PVC hart nach DIN 7748 hergestellt sein.
3.2 Stahl
Alle Stahlbauteile m ü ssen korrosionsgesch ü tzt sein. Die
Zinkauflage muss f ü r innenliegende Stahlprofile
mindestens 100 g/m ², f ü r au ß enliegende Stahlprofile
mindestens 275 g/m ² betragen. Auch die Schnittstellen
sind dauerhaft gegen Korrosion zu sch ü tzen.
Schwei ß stellen sind in jedem Fall mit Kaltzinkpaste
gegen Korrosion zu sch ü tzen (DIN 18360). Unabh ä ngig von
der Fenstergr öß e sind in jedem Blendrahmen und jedem
Fl ü gel Stahlprofile einzubauen und kraftschl ü ssig mit
dem PVC-Profil zu verschrauben.
3.3 Aluminium
Bei der Verwendung von Alumnium gelten:
- DIN EN 485 - Bleche und B ä nder aus Aluminium
- DIN EN 755 Strangpre ß profile aus Aluminium
3.4 Dichtungen
Dichtungen, die atmosph ä rischen Einfl ü ssen ausgesetzt
sind, m ü ssen hiergegen widerstandsf ä hig sein. Sie
m ü ssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen
vertr ä glich sein. Es sind nur Dichtprofile aus TPE o.
EPDM einzusetzen. Das Dichtungsmaterial muss die
Anforderungen nach RAL GZ 716/1, Abschnitt II erf ü llen.
An den Glasleisten m ü ssen die Verglasungsdichtungen
anextrudiert sein.
3.5 Dichtstoffe
Dichtstoffe m ü ssen in ihren Eigenschaften dem
Verwendungszweck entsprechen. Sie m ü ssen nach DIN 52452
mit angrenzenden Stoffen vertr ä glich sein. Sie m ü ssen
alterungsbest ä ndig und, soweit sie direkten
Witterungseinfl ü ssen ausgesetzt sind, gegen diese
best ä ndig sein.
3.6 Bauwerksabdichtungsfolien
Bauwerksabdichtungsfolien, soweit erforderlich, m ü ssen
in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und der DIN
18195 entsprechen. Sie d ü rfen keine aggressiven
Bestandteile beinhalten und m ü ssen mit angrenzenden
Baustoffen vertr ä glich sein.
Bauabdichtungsfolien m ü ssen alterungsbest ä ndig und,
soweit sie direkten Witterungseinfl ü ssen ausgesetzt
sind, gegen diese best ä ndig sein.
4. Systembeschreibung, Ausf ü hrung
4.1 Profile
Es sind Gro ß kammerprofile mit Au ß enwandst ä rken von
mindestens 3,2 mm und vorgelagerten
Entw ä sserungskammern zu verwenden. Die Hauptkammer mu ß
der Fenstergr öß e entsprechende Verst ä rkungsprofile
aufnehmen k ö nnen. Die Blendrahmen- und
Fl ü gel ü berschl ä ge m ü ssen
f ü r den besseren Wasserablauf eine Schr ä ge von 15 °
aufweisen. Die Profilkanten m ü ssen abgerundet sein.
4.2 Profilverbindungen/Armierung
Grunds ä tzliche Metallaussteifung aller Fensterprofile
mit kraftschl ü ssigem Verbund von Kunststoff und
Verst ä rkung. Eckverbindungen im
Stumpfschwei ß -Verfahren. Die Gehrungen sind zu nuten.
Pfosten- und K ä mpferverbindungen sind durch Formteile
kraftschl ü ssig
einzuschrauben. Eine V-Naht-Verschwei ß ung ist nur bei
Kreuzkonstruktionen zugelassen.
Bei einer eventuellen Auftragsverhandlung ist ein
Muster der Pfosten-/K ä mpferverschraubung vorzulegen.
4.3 Konstruktion
Fensterbaugerechte Ausf ü hrung entsprechend den
Entw ü rfen und Planungen unter Einhaltung der
RAL-G ü tebestimmungen. Das RAL-G ü tezeichen und die
vorgelegten Pr ü fzeugnisse sind nur g ü ltig bei
Ausstellung auf den Namen des Fensterherstellers.
4.4 Beschl ä ge
Es sind nur Markenfabrikate zu verwenden. Die
Schlie ß zapfen am Fl ü gel haben eine Zungenform
aufzuweisen. Punktbelastete Rollzapfen sind zu
vermeiden. Das untere Ecklager mu ß zweidimensional (in
Breite und H ö he) verstellbar sein. Bei Dreh-Fl ü geln (z.
B.
Stulp-Fl ü gel) m ü ssen die Ecklager genau wie bei
DK-Fl ü geln verstellbar sein. Einbohrb ä nder sind nicht
zugelassen. Ab einer Fl ü gel-L ä nge von 850 mm
(horizontal oder vertikal) ist grunds ä tzlich eine
Mittelverriegelung einzubauen (Rundum-Verriegelung).
Die
Schlie ß bleche sind grunds ä tzlich mit der
Stahlverst ä rkung des Blendrahmens zu verschrauben. Eine
Verschraubung nur in der Kunststoffwandung ist nicht
zugelassen. Bei Balkont ü ren ist grunds ä tzlich ein
Schn ä pper mit Zuziehgriff und eine
Aluminium-Sattelschiene mit 48 mm Ausladung als
Trittschutz auszuf ü hren. Die DK-Beschl ä ge m ü ssen eine
Fehlbedienungssperre bei einer Kippstellung beinhalten.
Es sind nur Oliven einzubauen, die ein RAL-G ü tezeichen
besitzen. Bei jedem Dreh- oder
Drehkipp-Fl ü gel sind Auflaufkeile zu installieren. Bei
Kippfenstern werden eventuell Oberlicht ö ffner in den
jeweiligen Positionen gefordert. bei
Parallel-Schiebe-Kipp-T ü ren ist eine Aussperrsicherung
zu montieren.
Bei Sicherheitsbeschl ä gen nach DIN 18054 -
Einbruchhemmende Fenster - sind entsprechende
Pr ü fzeugnisse f ü r die Widerstandsklassen EF 0, EF 1
oder EF 2 auf Anforderung vorzulegen.
4.5 Verglasung
Die Verglasung erfolgt als Trockenverglasung mit
Dichtungen wie vor beschrieben. Die Verglasung ist nach
den "Technischen Richtlinien des Institutes des
Glaserhandwerkes f ü r Verglasungstechnik und Fensterbau,
Hadamar", vorzunehmen. Der Einbau von
Br ü stungspaneelen erfolgt sinngem äß. Die Verglasung ist
nach der "Tabelle zur Ermittlung der
Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern"
unter Beachtung der DIN 18 361 auszuf ü hren. Die
Vorschriften der Isolierglashersteller m ü ssen beachtet
werden.
Die Verglasungsdicken ist den zur Verwendung kommenden
Fensterprofilen anzupassen.
Falls zus ä tzliche Belastungen anzusetzen sind, wird in
den einzelnen Positionen darauf hingewiesen. Bei der
Verglasung sind die Vorschriften der Isolierglas- und
Dichtungsmittelhersteller zu beachten.
Die Sanit ä rr ä ume sind grunds ä tzlich mit Ornamentglas
auszuf ü hren. Die Art des Ornamentglases ist vor
Ausf ü hrung mit der Bauleitung abzustimmen. Die
Ornamentierung ist zum SZR auszuf ü hren.
4.6 Entw ä sserung
Die Wasseraustritts ö ffnungen sind grunds ä tzlich vor
direktem Windeinfall durch Kunststoffabdeckkappen zu
sch ü tzen. Grunds ä tzlich ist darauf zu achten, dass der
Wasseraustritt nicht durch Fensterb ä nke, Bodenplatten
oder dergleichen behindert wird. Eine
kontrollierte Wasserabf ü hrung muss gew ä hrleistet sein.
4.7 Au ß enfensterb ä nke
Au ß enfensterb ä nke aus Aluminium, mit Seitenteilen,
inkl. Montage am Fenster und einschl. Antidr ö hn-Folie.
System Softline; Farbe Alu-Natur-EV1. Fensterb ä nke sind
spannungsfrei einzubauen und m ü ssen zur Au ß enseite hin
mindestens ein Gef ä lle von 5 °
aufweisen. Sto ß verbindungen sind dauerhaft dicht
auszuf ü hren. Zur Minderung von Trommelger ä uschen sind
geeignete Entdr ö hnungsma ß nahmen auf der Unterseite von
Fensterb ä nken und sonstigen Verkleidungen einzubauen.
Die Tiefe der Fensterb ä nke muss mindestens
Laibungstiefe zzgl. 40 mm Fassaden ü berstand betragen.
Der Ü berstand muss bei s ä mtlichen Fenstern gleich gro ß
sein. Die Fensterb ä nke sind mit Fensterbankkonsolen
gegen Verrutschen und Abkippen zu sichern. Die
Rollladenschienen sind auf die
Fensterbankprofile aufzusetzten und dauerhaft zu
fixieren.
4.8 Rolllladen
4.8.1 Standard Rolllladen
Bei allen Positionen, in den Rolll ä den gefordert sind
ist dies in der Position vermerkt. Rolll ä den erfolgt
einschlie ß lich Lieferung und Montage von Mauerkasten,
Gurtwickler und Gurt. Die Lamellengr öß e ist auf die
Gr öß e der bauseits montierten
Rollladenk ä sten abzustimmen. Bei Rolll ä den ü ber 3 m ²
Gr öß e ist ein Getriebe einzubauen. Die Teilung der
Rolll ä den bei Balkon o. Terrassenelementen ist mit der
Bauleitung abzustimmen. Der Mauerkasten, Gurtwickler
und Gurt in Farbe wei ß ist in die Position
jeweils miteinzukalkulieren. Als unterer Abschluss des
Rollladens ist eine Aluminiumschiene vorgesehen. Die
Farbe des Rollladens ist wei ß nach Mustervorlage. Der
Rollladendeckel ist standardm äß ig unterschlagend mit
Winkelleiste, 15 mm stark, mit
innerseitiger W ä rmed ä mmung incl. Montage und
dauerelastischer Fuge am Deckelfensteranschlu ß
einzukalkulieren. Der Deckel mu ß der jeweiligen
Schallschutzanforderung des entsprechenden Fensters im
Kombination mit dem bauseits eingebauten
Rollladenkasten
entsprechen. Die Ausf ü hrung der bauseits verwendeten
Rollladenk ä sten ist beim AG zu erfragen. Der
Auftragnehmer hat den Nachweis zu f ü hren, da ß die
Konstruktion minimum den Schallschutzwert des Fensters
erreicht. Beim Einbau der Mauerk ä sten der Gurtwickler
in die Aussenw ä nde aus Kalksandstein ist die
herzustellende Aussparrung vorzuschneiden, so da ß ein
unkontrolliertes Ausbrechen der Wand durch ausstemmen
verhindert werden kann.
Nach Beendigung der Maler- bzw. Fliesenarbeiten sind
die Gurtwickler nochmals zu ü berpr ü fen und ggfs.
funktionst ü chtig zu machen und auszurichten. S ä mtliche
zum Einbau kommenden Einbauteile f ü r Rolll ä den m ü ssen
Blower-Door getestet sein; z.B. Gurtauslass
etc.
4.8.2 Aufbaurollladen
In den Positionen, in denen Miniaufbaurolll ä den
ausgeschrieben sind, sind diese komplett mit
Kunststoffkasten, Kurbelgetriebe, Kurbel und allem
Zubeh ö r anzubieten. Es ist darauf zu achten, da ß der
Minirollladen und -kasten dem jeweiligen
Schallschutzwert
des Fensterelementes entspricht.
Die Innenblende des Rollladenkastens muss als
Revisionsklappe jederzeit ge ö ffnet werden k ö nnen.
4.8.3 Rollladenaufsatzkasten
Werden die Fenster mit integriertem
Rollladenaufsatzkasten ausgef ü hrt, sind die Farben des
Kastens den Farben der Fenster anzupassen. Ü berputzbare
K ä sten sind mit Putztr ä gerplatten auszustatten.
4.8.4 Rollladenf ü hrungsschienen
Die Rollladenf ü hrungsschienen sind b ü ndig mit der
Au ß enkante der Glashalteleisten bzw. mit einem
entsprechenden Abstand zur Innenkante der Rahmenprofile
zu stetzen, damit der Vollw ä rmeschutz der Fassade das
Fensterprofil ü berlappt. Alle
Rollladenf ü hrungsschienen sind mit dem Fensterprofil
fest zu verbinden und gegen vertikales Verschieben zu
sichern.
5.0 Ausf ü hrung
5.1 Abdichtung zum Bauk ö rper und anderen Bauteilen
Die Fugen zwischen Fenster u. Bauwerk sind mit
PU-Schaum o. gleichwertigem rahmenb ü ndig abzudichten.
Evtl. ü berstehende Teile sind zu entfernen.
Abdichtungen, z. B. gegen sichtbares Geb ä lk, Fachwerk,
Sichtbeton usw.m ü ssen mit schmaler Fuge (5 mm)
ausgef ü hrt und dauerelastisch abgedichtet werden. Die
Wahl der Abdichtung mu ß gem äß dem gefordertem
Schalld ä mma ß bzw. dem Pr ü fzeugnis entsprechen. Bei
allen Anschl ü ssen der Fenster, Miniroll ä den usw. an
oberfl ä chenfertige Bauteile wie Fertigdeckenplatten,
Sichtbetonst ü rze usw., die nicht verputzt oder
verkleidet werden, ist eine Kunststoffleiste 20 x 30 mm
zur Abdeckung der Fuge anzubringen.
5.2 Montage
Montage in Neubau, mit stumpfem Mauerwerk. Die
angegebenen Ma ß e sind Rohbaulichtma ß e.
___________________________
gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
SYSTEMBESCHREIBUNG DER FENSTER OBJEKT LADENBURG Alle nachfolgend aufgef ü hrten Fenster sind grunds ä tzlich wie folgt auszuf ü hren (Ausnahmen sind in den Positionen beschrieben):
Rahmenverbreiterungen:
- Rahmenverbreiterung seitlich:
o beidseitig f ü r Ü berd ä mmung des Rahmens von 3cm
- Rahmenverbreiterungen unten:
o bei bodentiefen Elementen bzw. Terrassent ü ren (siehe Estricheinstand 16cm)
Alle bodentiefen Fensterelemente sind am Fu ß punkt mit einem Wasserabweisungsprofil auszustatten Alle Fenstert ü ren sind schwellenfrei auszuf ü hren gem DIN 18025 T1 und T2 bzw. 18040-2. Die Fenstert ü ren der Terrassen erhalten einen unteren Anschlag f ü r den Rollladen sowie ein Ü berhangprofil (= unterer Anschlag der Abdichtung)
Fensterelemente:
- Schallschutz:
o Alle Elemente sind in SSK 3 auszuf ü hren
o erforderliches Schalld ä mmma ß >= 35 dB (eingebauter Zustand)
erh ö hter Schallschutz:
o erh ö hte Schallschutzklasse 4 als Zulage bei bestimmten Elementen (Zulage)
o erforderliches Schalld ä mmma ß >= 40 dB (eingebauter Zustand)
- Profil:
o Kunststoff-Profil Aluplast aludec o.glw.
o Uf = ______ W/(m ² K)
o Farbe: innen wei ß / au ß en verkehrswei ß
Angebotenes Fabrikat: _____________________________
- Verglasung:
o 3-fach Verglasung, Warmrandverbund
o Ug= _____ W/(m ² K)
o Ornamentverglasung (wo in Position gefordert): Satinato
o VSG-Verglasung der inneren Scheibe bei allen Scheiben
o VSG-Verglasung der ä u ß eren Scheibe als Zulage (Siehe sep. Position)bei allen Scheiben
Anforderungen gem. W ä rmeschutznachweis Uw=0,950 W/(m ² K)
__________________ W/m ² K (erreichter Wert Refferentfenster)
- Fensterfalzl ü fter:
Die als Zulageposition angef ü hrten Fensterfalzl ü fter werden in Wohn- und Schlafr ä umen eingebaut.
o Volumenstrom je L ü ftungsfenster: ca. 5,0 m ³ /h bei 8 Pa.
o Zulassung bis Schallschutzklasse 4.
Angebotenes Fabrikat:__________________________
- Beschl ä ge:
o Einhand Dreh- bzw. Drehkippbeschlag f ü r Einbau von Profilzylindern im 1. OG
o Fabr. FSB 34 3495, ZI Ikon (Assa Abloy) 9M10
Alle anderen erhalten Standard Fenstergriffe
o Farbe: wei ß
o H ö he Griffolive ü ber FFB: 105 cm ü FFB bzw. nach Angabe der Bauleitung (Ausnahmen nur in K ü chen und Nassr ä umen)
o Fenstert ü ren erhalten au ß enseitig einen Zuziehgriff sowie einen Schnappverschluss.
- Fensterb ä nke:
o Aluminium eloxiert RAL 9016 Verkehrswei ß
o Bank-Endprofile: Metall (farblich passend)
o Ausladung: entsprechend Lage des Fensters und St ä rke Au ß enputz (VWS), so da ß ca. 5 cm Ü berstand gew ä hrleistet sind (D ä mmstoffst ä rke: 20 cm)
o Antidr ö hnstreifen sowie Fensterbankhalter (Konsolen)
Rolll ä den:
- Vorbaurollladenkasten mit Au ß enrevision:
o Au ß enseitig verputzbar mit Putztr ä gerplatte
o ROMA Intego.P
o Teilweise Montage des Rolladens auf Rohwand mit Kastenhinterd ä mmung 4cm
Angebotenes Fabrikat:_______________________________
- Panzer:
o LEO Kunststoff 14/53, Verst ä rkungen in PU 53 oder mit eingesetzter verzinkter Eisenblechverst ä rkung 14/53
o Farbe: verkehrswei ß
o gummierter Winkel-Endstab in Aluminium
o Stahlfederbandaufh ä ngung
o F ü hrungsschiene mit Einlauftrichter
o Rollladenschiene Kunststoff mit Keder, Farbe passend zum Fensterprofil
o Bedienung der Roll ä den ü ber Kurbel innen
- Teilweise Antrieb ü ber Motor in der Welle mit min. 3m Anschlusskabel nach innen gef ü hrt (Zulage)
Randbedingungen:
- Mauerwerk: KS u. Stahlbeton, d = 20,0 cm
- Fu ß bodenaufbau: EG - DG: 16 cm
- Vollw ä rmeschutz: 20 cm D ä mmung
Lichte Ö ffnungen von Fenstert ü ren mind. 100 cm, schwellenlose Ausf ü hrung usw.
Wenn nicht anders beschrieben sind die zweifl ü gligen Fenster als Stulpfenster ohne Pfosten auszuf ü hren.
Die Ausf ü hrung der Funktionen ist nach dem Ansichtsplan auszuf ü hren. Vor der Fertigung und Montage ist vor Ort ein Aufma ß durchzuf ü hren und mit der Bauleitung abzustimmen.
SYSTEMBESCHREIBUNG DER FENSTER OBJEKT LADENBURG
1 Fensterarbeiten
1
Fensterarbeiten
1. 1 3-tlg. Fenster, F-DK mit UL, b=1,95 m, h=2,07 m 3-tlg. Fenster, F-DK mit UL und fest stehendem Seitenteil
Rollladen: gem. Systembeschreibung
Verglasung: Klarglas
Festverglasungen gem. DIN 18008-4 gegen Absturz gesichert
Rohbau ö ffnung: b = 1,95, h = 2,07 m
Einbauort:
1. OG:
- TRH 1 (1.OG-17)
- Lager (1.OG-19)
- Verteilerk ü che (1.OG-20)
- Aufenthalt. (1.OG-21)
- Pflegezimmer (1.OG-25)
- Pflegezimmer (1.OG-26)
- Pflegezimmer (1.OG-27)
- Pflegezimmer (1.OG-28)
- Pflegezimmer (1.OG-01)
- Pflegezimmer (1.OG-02)
- Pflegezimmer (1.OG-03)
- Pflegezimmer (1.OG-04)
- Arbeit rein (1.OG-05)
- Dienstzimmer(1.OG-06)
- Pflegezimmer (1.OG-07)
- Pflegezimmer (1.OG-08)
- Pflegezimmer (1.OG-09)
- Pflegezimmer (1.OG-10)
- Pflegezimmer (1.OG-11)
- Pflegezimmer (1.OG-12)
- Pflegezimmer (1.OG-13)
- Pflegezimmer (1.OG-16)
2. OG:
- TRH 1 (2.OG-17)
- Pflegebad (2.OG-19) (satiniert siehe Zulage)
- Verteilerk ü che (2.OG-20)
- Aufenthalt. (2.OG-21)
- Pflegezimmer (2.OG-25)
- Pflegezimmer (2.OG-26)
- Pflegezimmer (2.OG-27)
- Pflegezimmer (2.OG-28)
- Pflegezimmer (2.OG-29)
- Pflegezimmer (2.OG-01)
- Pflegezimmer (2.OG-02)
- Pflegezimmer (2.OG-03)
- Pflegezimmer (2.OG-04)
- Arbeit rein (2.OG-05)
- Dienstzimmer(2.OG-06)
- Pflegezimmer (2.OG-07)
- Pflegezimmer (2.OG-08)
- Pflegezimmer (2.OG-09)
- Pflegezimmer (2.OG-10)
- Pflegezimmer (2.OG-11)
- Pflegezimmer (2.OG-12)
- Pflegezimmer (2.OG-13)
- Pflegezimmer (2.OG-16)
3. OG:
- TRH 1 (3.OG-17)
- Lager (3.OG-19)
- Verteilerk ü che (3.OG-20)
- Aufenthalt. (3.OG-21)
- Pflegezimmer (3.OG-25)
- Pflegezimmer (3.OG-26)
- Pflegezimmer (3.OG-27)
- Pflegezimmer (3.OG-28)
- Pflegezimmer (3.OG-29)
- Pflegezimmer (3.OG-01)
- Pflegezimmer (3.OG-02)
- Pflegezimmer (3.OG-03)
- Pflegezimmer (3.OG-04)
- Arbeit rein (3.OG-05)
- Dienstzimmer(3.OG-06)
- Pflegezimmer (3.OG-07)
- Pflegezimmer (3.OG-08)
- Pflegezimmer (3.OG-09)
- Pflegezimmer (3.OG-10)
- Pflegezimmer (3.OG-11)
- Pflegezimmer (3.OG-12)
- Pflegezimmer (3.OG-13)
- Pflegezimmer (3.OG-16)
4. OG:
- TRH 1 (4.OG-17)
- Lager (4.OG-19)
- Verteilerk ü che (4.OG-20)
- Aufenthalt. (4.OG-21)
- Pflegezimmer (4.OG-25)
- Pflegezimmer (4.OG-26)
- Pflegezimmer (4.OG-27)
- Pflegezimmer (4.OG-28)
- Pflegezimmer (4.OG-29)
- Pflegezimmer (4.OG-01)
- Pflegezimmer (4.OG-02)
- Pflegezimmer (4.OG-03)
- Pflegezimmer (4.OG-04)
- Arbeit rein (4.OG-05)
- Dienstzimmer(4.OG-06)
- Pflegezimmer (4.OG-07)
- Pflegezimmer (4.OG-08)
- Pflegezimmer (4.OG-09)
- Pflegezimmer (4.OG-10)
- Pflegezimmer (4.OG-11)
- Pflegezimmer (4.OG-12)
- Pflegezimmer (4.OG-13)
- Pflegezimmer (4.OG-16)
1. 1
3-tlg. Fenster, F-DK mit UL, b=1,95 m, h=2,07 m
94.00
St
1. 2 Zulage Ausführung eines elektrischen Rolladens Zulage f ü r Vorposition:
Ausf ü hrung eines elektrischen Rolladens mit min. 3 m Anschlusskabe nach innen gef ü hrt.
Einbauort (alle Pflegezimmer):
1. OG:
- Pflegezimmer (1.OG-25)
- Pflegezimmer (1.OG-26)
- Pflegezimmer (1.OG-27)
- Pflegezimmer (1.OG-28)
- Pflegezimmer (1.OG-01)
- Pflegezimmer (1.OG-02)
- Pflegezimmer (1.OG-03)
- Pflegezimmer (1.OG-04)
- Pflegezimmer (1.OG-07)
- Pflegezimmer (1.OG-08)
- Pflegezimmer (1.OG-09)
- Pflegezimmer (1.OG-10)
- Pflegezimmer (1.OG-11)
- Pflegezimmer (1.OG-12)
- Pflegezimmer (1.OG-13)
- Pflegezimmer (1.OG-16)
2. OG:
- Pflegezimmer (2.OG-25)
- Pflegezimmer (2.OG-26)
- Pflegezimmer (2.OG-27)
- Pflegezimmer (2.OG-28)
- Pflegezimmer (2.OG-29)
- Pflegezimmer (2.OG-01)
- Pflegezimmer (2.OG-02)
- Pflegezimmer (2.OG-03)
- Pflegezimmer (2.OG-04)
- Pflegezimmer (2.OG-07)
- Pflegezimmer (2.OG-08)
- Pflegezimmer (2.OG-09)
- Pflegezimmer (2.OG-10)
- Pflegezimmer (2.OG-11)
- Pflegezimmer (2.OG-12)
- Pflegezimmer (2.OG-13)
- Pflegezimmer (2.OG-16)
3. OG:
- Pflegezimmer (3.OG-25)
- Pflegezimmer (3.OG-26)
- Pflegezimmer (3.OG-27)
- Pflegezimmer (3.OG-28)
- Pflegezimmer (3.OG-29)
- Pflegezimmer (3.OG-01)
- Pflegezimmer (3.OG-02)
- Pflegezimmer (3.OG-03)
- Pflegezimmer (3.OG-04)
- Pflegezimmer (3.OG-07)
- Pflegezimmer (3.OG-08)
- Pflegezimmer (3.OG-09)
- Pflegezimmer (3.OG-10)
- Pflegezimmer (3.OG-11)
- Pflegezimmer (3.OG-12)
- Pflegezimmer (3.OG-13)
- Pflegezimmer (3.OG-16)
4. OG:
- Pflegezimmer (4.OG-25)
- Pflegezimmer (4.OG-26)
- Pflegezimmer (4.OG-27)
- Pflegezimmer (4.OG-28)
- Pflegezimmer (4.OG-29)
- Pflegezimmer (4.OG-01)
- Pflegezimmer (4.OG-02)
- Pflegezimmer (4.OG-03)
- Pflegezimmer (4.OG-04)
- Pflegezimmer (4.OG-07)
- Pflegezimmer (4.OG-08)
- Pflegezimmer (4.OG-09)
- Pflegezimmer (4.OG-10)
- Pflegezimmer (4.OG-11)
- Pflegezimmer (4.OG-12)
- Pflegezimmer (4.OG-13)
- Pflegezimmer (4.OG-16)
1. 2
Zulage Ausführung eines elektrischen Rolladens
67.00
St
1. 3 Zulage Ausführung satiniert Zulage f ü r Vorposition:
Ausf ü hrung satiniert
Einbauort:
2. OG:
- Pflegebad (2.OG-19)
1. 3
Zulage Ausführung satiniert
1.00
St
1. 4 2-tlg. Türelement, DK/F, b=2,70 m, h = 2,78 m 2-tlg. T ü relement, DK/F
lichter durchgang DK 1,01m
Rollladen: gem. Systembeschreibung (2-teilig)
Verglasung: Klarglas
T ü rfl ü gel mit folgender Schwellenausf ü hrung:
ALUMAT Magnet-Doppeldichtung schwellenlos f ü r Kunststoff- und Aluminiumt ü ren mit 3-fach thermischer Trennung und lastabtragender W ä rmed ä mmung als Schwellenunterbau
Bodeneinstand 71 mm (alternativ: 40 mm) mit gebogenem oder geradem Wasserablaufstutzen
Typ MFAT 20 gem. Einbauanleitung des Herstellers funktionsgerecht montieren.
Rohbau ö ffnung: b = 2,70 m, h = 2,78 m
Einbauort:
1.OG
- Aufenthalt (1.OG-23)
- Aufenthalt (1.OG-24)
2.OG
- Aufenthalt (2.OG-23)
- Aufenthalt (2.OG-24)
3.OG
- Aufenthalt (3.OG-23)
- Aufenthalt (3.OG-24)
4.OG
- Aufenthalt (4.OG-23)
- Aufenthalt (4.OG-24)
1. 4
2-tlg. Türelement, DK/F, b=2,70 m, h = 2,78 m
8.00
St
1. 5 1-flg. Fenster fest, b=1,90 m, h=2,78 m 1-flg. Fenster fest
Rollladen: gem. Systembeschreibung
Verglasung: Klarglas
zus. VSG-Verglasung der ä u ß eren Scheibe
Rohbau ö ffnung: b = 1,90 m, h = 2,78 m
Einbauort:
1. OG:
- Aufenthalt (1.OG-22)
2. OG:
- Aufenthalt (2.OG-22)
3. OG:
- Aufenthalt (3.OG-22)
4. OG:
- Aufenthalt (4.OG-22)
1. 5
1-flg. Fenster fest, b=1,90 m, h=2,78 m
4.00
St
1. 6 1-flg. Fenster, DK, b=1,01 m, h=1,01 m 1-flg. Fenster, DK
Rollladen: gem. Systembeschreibung
Verglasung: Klarglas
Rohbau ö ffnung: b = 1,01 m, h = 1,01 m
Einbauort:
- TRH 1 (2.OG-18)
- TRH 1 (3.OG-18)
- TRH 1 (4.OG-18)
1. 6
1-flg. Fenster, DK, b=1,01 m, h=1,01 m
3.00
St
1. 7 2-tlg. Türelement, DK/F, b=2,24 m, h = 2,78 m 2-tlg. T ü relement, DK/F
lichter durchgang DK 0,9m
Rollladen: gem. Systembeschreibung (2-teilig)
Verglasung: Klarglas
T ü rfl ü gel mit folgender Schwellenausf ü hrung:
ALUMAT Magnet-Doppeldichtung schwellenlos f ü r Kunststoff- und Aluminiumt ü ren mit 3-fach thermischer Trennung und lastabtragender W ä rmed ä mmung als Schwellenunterbau
Bodeneinstand 71 mm (alternativ: 40 mm) mit gebogenem oder geradem Wasserablaufstutzen
Typ MFAT 20 gem. Einbauanleitung des Herstellers funktionsgerecht montieren.
Rohbau ö ffnung: b = 2,24 m, h = 2,78 m
Einbauort:
1.OG
- Aufenthalt (1.OG-15)
2.OG
- Aufenthalt (2.OG-15)
3.OG
- Aufenthalt (3.OG-15)
4.OG
- Aufenthalt (4.OG-15)
1. 7
2-tlg. Türelement, DK/F, b=2,24 m, h = 2,78 m
4.00
St
1. 8 1-flg. Fenster, DK, b=1,60 m, h=1,52 m 1-flg. Fenster, DK
Rollladen: gem. Systembeschreibung
Verglasung: Klarglas
Rohbau ö ffnung: b = 1,60 m, h = 1,52 m
Einbauort:
- TRH 2 (2.OG-31)
- TRH 2 (3.OG-31)
- TRH 2 (4.OG-31)
1. 8
1-flg. Fenster, DK, b=1,60 m, h=1,52 m
3.00
St
1. 9 2-tlg. Türelement, DK/D, b=2,00 m, h = 2,66 m 2-tlg. T ü relement, DK/D
Teilung: ca. 1/2 / 1/2
Rollladen: gem. Systembeschreibung (1-teilig)
Verglasung: Klarglas
Rohbau ö ffnung: b = 2,00 m, h = 2,66 m
Einbauort:
EG:
Pflegedienst (EG-05)
1. 9
2-tlg. Türelement, DK/D, b=2,00 m, h = 2,66 m
1.00
St
1. 10 2-tlg. Türelement, DK/D, b=1,95 m, h = 2,66 m 2-tlg. T ü relement, DK/D
Teilung: ca. 1/2 / 1/2
Rollladen: gem. Systembeschreibung (1-teilig)
Verglasung: Klarglas
Rohbau ö ffnung: b = 1,95 m, h = 2,66 m
Einbauort:
EG:
- Leitung (EG-04)
1. 10
2-tlg. Türelement, DK/D, b=1,95 m, h = 2,66 m
1.00
St
1. 11 2-tlg. Türelement, DK/D, b=1,65 m, h = 2,66 m 2-tlg. T ü relement, DK/D
Teilung: ca. 1/2 / 1/2
Rollladen: gem. Systembeschreibung (1-teilig)
Verglasung: Klarglas
Rohbau ö ffnung: b = 1,65 m, h = 2,66 m
Einbauort:
EG:
- Personal (EG-02)
- Besprechung (EG-03)
1. 11
2-tlg. Türelement, DK/D, b=1,65 m, h = 2,66 m
2.00
St
1. 12 3-tlg. Fenster, F-DK mit UL, b=1,95 m, h=2,07 m 3-tlg. Fenster, F-DK mit UL und fest stehendem Seitenteil
Rollladen: gem. Systembeschreibung
Verglasung: Klarglas
Festverglasungen gem. DIN 18008-4 gegen Absturz gesichert
Rohbau ö ffnung: b = 2,90, h = 2,78 m
Einbauort:
1. OG:
- Aufenthalt (1.OG-14)
2. OG:
- Aufenthalt (2.OG-14)
3. OG:
- Aufenthalt (3.OG-14)
4. OG:
- Aufenthalt (4.OG-14)
1. 12
3-tlg. Fenster, F-DK mit UL, b=1,95 m, h=2,07 m
4.00
St
1. 13 Zulage Fensterfalzlüfter Zulage Fensterfalzl ü fter gem. Vorbemerkungen
1. 13
Zulage Fensterfalzlüfter
104.00
St
1. 14 Zulage Beschlag für Einbau von PZ Zulage Einhand Dreh- bzw. Drehkippbeschlag f ü r Einbau von Profilzylindern im 1. OG Fabr. FSB 34 3495, ZI Ikon (Assa Abloy) 9M10
1. 14
Zulage Beschlag für Einbau von PZ
26.00
St
2 Stundenlohnarbeiten
Bei der Vergütung von Leistungen nach
Stundenlohnsätzen werden Stunden für
Aufsichtspersonal nicht vergütet.
Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt
werden, wenn die Abrechnung der dafür
erbrachten Leistung mit der Bauleitung
vor der Ausführung vereinbart war.
Stundenlohnsätze einschließlich aller
Zuschlagssätze; Fahrgelder werden nicht
vergütet.
2
Stundenlohnarbeiten
Bei der Vergütung von Leistungen nach
Stundenlohnsätzen werden Stunden für
Aufsichtspersonal nicht vergütet.
Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt
werden, wenn die Abrechnung der dafür
erbrachten Leistung mit der Bauleitung
vor der Ausführung vereinbart war.
Stundenlohnsätze einschließlich aller
Zuschlagssätze; Fahrgelder werden nicht
vergütet.
2. 1 Meister F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r:
Meister
2. 1
Meister
O
1.00
h
2. 2 Facharbeiter wie vor, jedoch:
Facharbeiter
2. 2
Facharbeiter
O
1.00
h
2. 3 Auszubildender wie vor, jedoch:
Auszubildender
2. 3
Auszubildender
O
1.00
h