Kunststofffenster
Pflegehaus Adelsheim
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Auftraggeber                FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH           Bauleitung         Stephan Zirkel                                   Gerhart-Hauptmann-Str. 28                                           Gerhart-Hauptmann-Str. 28                                   69221 Dossenheim                                                      69221 Dossenheim Bauherr                       Johannes Diakonie Mosbach                  Ausf ü hrungort    Rittersbrunnenstra ß e 47                                   Neckarburkener Stra ß e 2                                               74740 Adelsheim                                   74821 Mosbach, Baden _______________________________________________________________________________________ Abgabeort                   FWD Ingenieur u. Holzbau GmbH                                   Gerhart-Hauptmann-Str. 28                                   69221 Dossenheim Ansprechpartner          Patrick Freudenberg                                   0 62 21 / 87 50 326 Abgabedatum               21.06.2026 Ausf ü hrungsbeginn        26.10.2026 Ausf ü hrungsende          30.11.2026 _______________________________________________________________________________________                                                                             Bietereintrag                             Angebotspr ü fung Angebotssumme netto                                              EUR ______________                    EUR ______________ MwSt.                                                                    EUR ______________                    EUR ______________ Angebotssumme brutto                                            EUR ______________                     EUR ______________ Nachlass _____ %                                                    EUR ______________                    EUR ______________ Angebotssumme brutto abzgl. Nachlass                      EUR ______________                     EUR ______________ _______________________________________________________________________________________ _________________________________________                 _________________________________________ Ort und Datum                                                                             Firmenstempel und rechtsg ü ltige Unterschrift
Auftraggeber                FWD Ingenieur- & Holzbau GmbH           Bauleitung         Stephan Zirkel
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen Ü bersicht Bauwerkvertragsbedingungen Im Falle des Vertragsabschlusses sind folgende Regelungen verbindlich vorgeschrieben: 1) Der Bauwerkvertrag wird netto ausgestellt, Rechnungen sind ebenfalls netto auszustellen. 2) Umlagen und Abz ü ge - Baustrom: 0,25 % - Bauwasser: 0,25 % - Bauwesen: 0,60 % 3) B ü rgschaften - Gew ä hrleistungsb ü rgschaft: 5 % - Vertragserf ü llungsb ü rgschaft: 10 % oder 4) Einbehalt bis zur m ä ngelfreien Fertigstellung: 10 % 5) Die Zahlungen erfolgen gem äß eines gemeinsam vereinbarten Zahlungsplan 6) 3 % Skontierung bei folgenden Zahlungsfristen: - Rechnungen, die vom 11. bis 25. eines Monats bei dem AG eingehen, werden am 05. des Folgemonats vom AG gezahlt - Rechnungen, die vom 26. eines Monats bis zum 10. des Folgemonats beim AG eingehen werden am 20. des desselben Monats vom AG gezahlt 7) Der Auftrag wird generell vor der Vergabe anhand der  Pl ä ne durchgesprochen, der Leistungsumfang konkretisiert und pauschaliert. 8) Auf der Baustelle wird die Mangeldokumentationsoftware CAPMO zur Dokumentation und Abwicklung der Auf ü hrungsm ä ngel verwendet. Hier wird dem AN durch den AG ein kostenfreier Zugang zum Projekt zur Verf ü gung gestellt. Die angezeigten M ä ngeln in der Software sind mit Foto in der Software freizumelden. ___________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
Übersicht Bauwerkvertragsbedingungen
ALLGEMEINE-, ZUSÄTZLICHE UND TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN I.  Allgemeine Angebots- und Vertragsbedingungen 1.  Der anbietende Unternehmer wird darauf hingewiesen, da ß im Falle der Auftragsvergabe an sein Unternehmen ein  Bauwerkvertrag abzuschlie ß en ist, der die nachstehend aufgef ü hrten wesentlichen Bestandteile enthalten wird. 2.  Vor Auftragsvergabe soll mit dem Auftragnehmer ein Pauschalfestpreis vereinbart werden. 3.  Die Bestimmungen der VOB Teil B, jeweils in der neusten Fassung. 4.  Die allgemeinen technischen Vorschriften f ü r die zu erbringenden Leistungen, insbesondere die einschl ä gigen DIN-Vorschriften. 5.  Vor Baubeginn ist eine Vertragserf ü llungs-Bankb ü rgschaft durch den ausf ü hrenden Unternehmer, Inhalt nach Mustervorlage durch den Auftraggeber, vorzulegen. 6.  Stellung einer Gew ä hrleistungs-Bankb ü rgschaft in H ö he von 5% der Bauwerkvertragssumme inhaltlich nach Mustervorlage des Auftraggebers. 7.  Die Landesbauordnung Baden-W ü rttemberg, neueste Fassung, sowie die Bedingungen und Auflagen aus der Baugenehmigung. 8.  Die Vorschriften und Bedingungen der sonstigen Versorgungstr ä ger, wie z. B. Gas, Wasser, Kanal etc. 9.  Einhaltung der W ä rme- und Schallschutzverordnungen. 10.  Arbeitsst ä ttenverordnung und -richtlinien. 11.  Vorschriften zur Sicherung des Baubetriebes und Verh ü tung von Unf ä llen nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft. 12.  Auflagen des T Ü V. 13.  Die Verg ü tung der Bauwerksvertragssumme ergibt sich aus der Addition der Einzelpositionen. Etwaige Lohn- und Materialkostenerh ö hungen haben keine Auswirkungen auf die Verg ü tung. Die der Ausschreibung zugrundeliegenden Massenerberechnungen und sonstigen Kalkulationsgrundlagen sind vor Auftragsvergabe von dem Unternehmer zu ü berpr ü fen. 14.  Die Verg ü tung ist zahlbar nach Baufortschritt gem äß eines noch festzulegenden Zahlungsplans. 15.  Die Gew ä hrleistungsdauer des Unternehmers betr ä gt 5 Jahre. Zur Sicherstellung der Gew ä hrleistungsanspr ü che hat der Auftraggeber das Recht, f ü r die Dauer der Gew ä hrleistungszeit bei der Schlu ß abrechnung einen Einbehalt von 5% der Vertragssumme vorzunehmen. 16.  Subunternehmer d ü rfen nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG eingesetzt werden. Die Genehmigung setzt voraus, da ß Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie ein Ansprechpartner des Subunternehmers auf der Baustelle dem AG bekannt gegeben wird. 17.  Preisg ü nstigere Alternativen zu den ausgeschriebenen Einzelleistungen sind erw ü nscht und vom Hauptangebot getrennt mit diesem abzugeben. 18. Der Auftraggeber beh ä lt sich vor die ausgeschriebenen Leistungen Titelweise zu vergeben. ______________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift) II.    Zus ä tzliche Vertragsbedingungen zur VOB 0  Vertragsgrundlage 0.1     Bestandteile des Vertrages sind in der nachstehenden Reihenfolge: 0.1.1  der Zuschlag und das Verhandlungsprotokoll, 0.1.2  die gesamte Leistungsbeschreibung des Auftraggebers mit den kompletten zus ä tzlichen und allgemeinen Angebots- und Vertragsbedingungen, 0.1.3  die Verdingungsordnung f ü r Bauleistungen (VOB), Teil B und C. 0.2  Allgemeine Gesch ä ftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) haben keine G ü ltigkeit. 0.3    Alle Erg ä nzungen und Ä nderungen des Vertrages bed ü rfen der Schriftform. 0.4    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleiben die ü brigen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am n ä chsten kommt. 0.5 Alle Ü berschriften der Vertragsgrundlagen dienen lediglich der Orientierung und nicht der Auslegung. 1  Art und Umfang der Leistung Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes ü ber die Baustelle, ihre Zug ä nglichkeit und alle sonstigen f ü r die Preisfindung und Baudurchf ü hrung wichtigen Tatsachen durch Besichtigung sowie Einsichtnahme der Zeichnungsunterlagen zu unterrichten. 2  Verg ü tung 2.1  Die Vertragspreise sind Festpreise f ü r die gesamte Bauzeit. 2.2    Bei der Preiskalkulation hat der AN insbesondere folgende Leistungen zu erfassen 2.2.1  Nebenleistungen sind erg ä nzend zur VOB/C 4.1 2.2.2  Baukr ä ne und Transportger ä te, soweit sie nicht vom AG nach besonderer Vereinbarung zur Verf ü gung gestellt werden. 2.2.3  Bereitstellen und Vorhalten von allen erforderlichen Ger ü sten, Sicherungs- und Beleuchtungseinrichtungen f ü r Arbeitspl ä tze und Zugangswege sowie alle notwendigen Bauprovisorien; dem AG wird insoweit eine Mitbenutzung erlaubt. 2.2.4  Kosten f ü r besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen und Abnahmen. 3  Ausf ü hrungsunterlagen 3.1  Der AN hat dem AG rechtzeitig anzugeben, wann er die f ü r die Ausf ü hrung erforderlichen Unterlagen ben ö tigt und diese unverz ü glich nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere die Ma ß e, zu pr ü fen und diese mit den ö rtlichen Gegebenheiten zu vergleichen. Unstimmigkeiten sind den AG unverz ü glich bekanntzugeben. 3.2  Mit der Genehmigung von durch den AN eingereichten Unterlagen ü bernimmt der AG keinerlei Verantwortung und Haftung. Alle Angaben f ü r vom AN ben ö tigten Aussparungen, Schlitze, Betriebseinrichtungen, Einbauteile etc. sind vom AN mit dem AG rechtzeitig abzustimmen. 3.3  Alle f ü r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom AN verantwortlich durchzuf ü hren. 3.4  Ver ö ffentlichungen ü ber die Bauleistungen durch den AN sind nur mit vorheriger Zustim-mung des AG zul ä ssig. 4.  Ausf ü hrung 4.1  Ein dauernd auf der Baustelle anwesender, verantwortlicher Vertreter des AN ist zu benennen. Der AN hat ein f ö rmliches Bautagebuch zu f ü hren und dem AG w ö chentlich einzureichen. 4.2  Alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen f ü r Arbeitsschutz nach den Bestimmungen der Bauberufsgenossenschaft hat der AN auf seine Kosten einzurichten. Falls der AN fremde Ger ü ste oder Einrichtungen benutzt, hat er vorher zu pr ü fen, ob sie f ü r seine Zwecke geeignet sind. Soweit der AG oder andere am Bau Beteiligte Schutz- und Sicherheitseinrichtungen stellen, sind diese vom AN verantwortlich zu unterhalten und erforderlichenfalls zu erg ä nzen. Er hat sie nach Abschlu ß der Arbeiten ordnungsgem äß zur ü ckzugeben. Vorhandene Schutzabdeckungen, Gel ä nder oder ä hnliches, die zur Durchf ü hrung der Arbeit vor ü bergehend entfernt werden m ü ssen, sind wieder ordnungsgem äß herzustellen. F ü r die Dauer der Entfernung m ü ssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Ma ß nahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. 4.3  Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und st ä ndig, mindestens aber einmal w ö chentlich, den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz zu beseitigen. Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitspl ä tze als auch die Baustelle selbst zu r ä umen und in einem ordnungsgem äß en Zustand zu versetzen. 4.4  Auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen ö ffentlichen und privaten Stra ß en einschlie ß lich Gehwege sind jegliche Besch ä digungen oder Verschmutzungen zu vermeiden bzw. unverz ü glich zu beseitigen, damit keine Beeintr ä chtigung der Verkehrssicherheit entsteht. 4.5  Alle Auflagen von Beh ö rden und beh ö rden ä hnlichen Instituten sind vom AN zu befolgen. VOB/B, 2 Ziffer 5 und Ziffer 6 bleiben unber ü hrt. Soweit f ü r die Leistungen des AN besondere beh ö rdliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, m ü ssen diese von ihm rechtzeitig beschafft bzw. veranla ß t werden. Schriftliche Unterlagen bzw. Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert dem AG in ausreichender Anzahl einzureichen. 4.6  Der Platz f ü r die Baustelleneinrichtung wird vom AG entsprechend den vorhandenen M ö glichkeiten zugewiesen. Der AN mu ß sich darauf einstellen, da ß Umlagerungen im Zuge des Baufortschrittes notwendig werden. Die Installation zu den Verwendungsstellen einschlie ß lich Arbeitsplatzbeleuchtung und unfallsicherer Ausleuchtung aller Zugangswege hat der AN, soweit nicht schon vorhanden, auszuf ü hren. 4.7    Die Arbeiten aller ausgeschriebenen Positionen sind in fix und fertiger Leistung auszuf ü hren. 4.8    Eine Baubewachung wird nicht vorgesehen. 4.9    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und M ä ngel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, da ß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne da ß es zu Verz ö gerungen bei der Bauausf ü hrung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede betr. mangelhafter Vorleistungen verwirkt. Gegen Verschmutzung und Besch ä digung an Bauteilen jeder Art sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet f ü r alle entstehenden Sch ä den. Umsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Kunststoff-, Holz-, Blech-, Aluminiumteilen usw. 5  Ausf ü hrungsfristen 5.1  Rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme an der Baustelle hat der AN den Arbeitsablauf mit dem AG abzustimmen. Er hat auch eine verbindliche fr ü hzeitige Pr ü fung der ö rtlichen Gegebenheiten und Vorleistungen vorzunehmen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf sichergestellt ist. 5.2  Der AG beh ä lt sich Termin ä nderungen vor. Falls eine Verschiebung vereinbarter Termine aus bauseits zu vertretenden Gr ü nden notwendig werden sollte, und der AN von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, sind neue Vertragstermine zu vereinbaren. Die Zahl der vereinbarten Arbeitstage f ü r die Ausf ü hrung der Gesamtleistung oder der Einzelleistung ist dabei einzuhalten. 6.  Behinderung und Unterbrechung der Ausf ü hrung Der AN hat seine Arbeit so durchzuf ü hren, da ß andere am Bau t ä tige Unternehmen nicht behindert oder gesch ä digt werden. 7.  Verteilung der Gefahr Siehe VOB/B. 8.  K ü ndigung durch den AG Teilk ü ndigungen sind zul ä ssig. 9.  K ü ndigung durch den AN Siehe VOB/B. 10  Haftung der Vertragsparteien 10.1  Wird der AG von Dritten wegen Sch ä den in Anspruch genommen, die vom AN zu vertreten sind, so ist der AN verpflichtet, den AG unverz ü glich von diesen Anspr ü chen freizustellen. 10.2  Der AN hat dem AG auf Verlangen eine nach Deckungsumfang und H ö he ausreichende Haftpflicht- und Feuerversicherung w ä hrend der gesamten Bauzeit nachzuweisen. 11  Vertragsstrafe 11.1  Der Anspruch auf Vertragsstrafe kann zur Schlu ß zahlung geltend gemacht werden. Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist nicht erforderlich. 11.2  Soweit Termine gem. Ziffer 5.2 neu vereinbart werden, gilt eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe unver ä ndert auch f ü r die neuen Termine. 11.3  Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Ziffer 5.2). 12  Abnahme 12.1  Vor der Abnahme hat der AN seine Leistungen auf Vollst ä ndigkeit und M ä ngelfreiheit zu ü berpr ü fen und schriftlich zu erkl ä ren und ggf. Rest- und Nacharbeiten umgehend durchzuf ü hren. 12.2  Es findet eine f ö rmliche Abnahme statt. Eine Abnahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. 13.  Gew ä hrleistung Die Gew ä hrleistung betr ä gt gem. BGB 5 Jahre. 14.  Abrechnung Die Abrechnung ist vom AN auf Verlangen nach einer vom AG bestimmten Methode aufzustellen. 15  Stundenlohnarbeiten 15.1  Stundenlohnarbeiten werden nur verg ü tet, wenn sie vom AG ausdr ü cklich angeordnet sind und entsprechende Stundenlohnberichte sp ä testens am folgenden Arbeitstag nach Durchf ü hrung der Bauleitung des AG zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Unterschrift der Bauleitung des AG unter Stundenlohnzetteln gilt nicht als Rechnungsanerkennung. Es bleibt einer Pr ü fung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn- oder Vertragsarbeiten handelt. 15.2  Die vertraglich vereinbarten Stundenlohns ä tze beinhalten die erforderliche Aufsicht sowie alle sozialen und tariflichen Nebenkosten. Sie gelten gegenseitig. F ü r evtl. ben ö tigte Materialien oder Ger ä te ist vor Ausf ü hrung eine Verg ü tung in Anlehnung an die Vertragspreise zu vereinbaren. 16  Zahlung Die Anerkennung wie die Bezahlung der Schlu ß rechnung schlie ß en R ü ckforderungen we-gen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann nicht geltend gemacht werden. Eine Abtretung der dem AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht gestattet. 17  Sicherheitsleistung 17.1  Bei der Schlu ß zahlung wird als Sicherheit f ü r die Erf ü llung der Gew ä hrleistungsverpflichtung 5 % des Bruttorechnungsbetrages einbehalten. Ungeachtet dieser Sicherheitsleistung kann der AG ein Zur ü ckbehaltungsrecht geltend machen, wenn vor der Schlu ß zahlung oder vor Abl ö sung des Sicherheitseinbehaltes nach Ziffer 17.2 ein Leistungsmangel vorhanden ist. 17.2  Der AN kann den Sicherheitseinbehalt durch eine unbefristete Bankb ü rgschaft abl ö sen. 18.  Streitigkeiten Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist Gerichtsstand f ü r alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heidelberg. In Erg ä nzung der VOB werden folgende Leistungen nicht besonders verg ü tet, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben: - Diebstahlsichere Lagerung des Materials - Verschnitt - Herstellen von L ö chern und Stemmarbeiten f ü r Verankerungen und Einbauteile, in Stahlbeton oder Mauerwerk, sowie anschl. Schlie ß en oder Vergie ß en. - Lieferung und Einbau von Unterlagskeilen undAusf ü tterungen, Befestigungs- und Verbindungselemente, Anker und Winkel - S ä mtliche Anschl ü sse und Abdichtungen an flankierende Bauteile, wenn nicht gesondert erw ä hnt. - Mehraufwand bei zeitlich getrennten Arbeitsvorg ä ngen, z.B. dauerelastische Verfugungen, Beschlag-,T ü rstoppermontage, etc. - geeignete Schutzma ß nahmen f ü r alle Bauteile und Einrichtungen, soweit sie bei der Ausf ü hrungerforderlich sind, z.B. Abdeckungen von Fenstern, Stahl- und Blechteilen aller Art, Beschl ä gen, Gesimsen, Einrichtungsgegenst ä nden etc. - Der Auftragnehmer haftet allein und im vollen Umfang f ü r M ä ngel, Sch ä den und Verunreinigungen am jeweiligen Gewerk bis zur f ö rmlichen Abnahme durch den AG. S ä mtliche Ausbesserungsarbeiten gehen zu seinen Lasten. .__________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ALLGEMEINE-, ZUSÄTZLICHE UND TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN 1. Allgemein 1.1 Das nachfolgende Leistungsverzeichnis ist komplett auszuf ü llen und alle geforderten Unterlagen sind bei der Angebotsabgabe mit beizulegen. Nicht komplett ausgef ü llte Unterlagen oder von Forderung des Leistungsverzeichnisses abweichende Angebote k ö nnen von der Bewertung ausgeschlossen werden. 1.2 Auf Verlangen des AG sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Musterecke Rahmen mit Glas - Pr ü fzeugnisse ü ber die geforderten Schalld ä mmwerte - Pr ü fzeugnisse ü ber den geforderten W ä rmeschutz - Pr ü fzeugnisse ü ber den geforderten Brandschutz - Urkunde f ü r das RAL-G ü tezeichen - Detail-Zeichnungen zu:   + bauseitigen Koppelungen   + variable Eckverbindungen   + Au ß en-/Innen-Eckausbildung   + Glasfalz-Ausbildung bei geschlossenen Br ü stungen   + Stulpfl ü gel-Ausbildung   + Sprossen-Varianten   + Aufsatz- u. Vorsatzrolladenk ä sten 1.3 Evtl. beiliegende Ansichten und Ü bersichtszeichnungen dienen der Darstellung der Ö ffnungsarten bzw. der Fenster und Sprossenteilungen. Beiliegende Detailskizzen sind m ö gliche L ö sungen und sollen als Anhalt zur Angebotsbearbeitung herangezogen werden. Bei von Ihnen angebotenen anderen L ö sungen legen Sie bitte Detailskizzen bei. Nur wenn Ihre Alternativen den Anforderungen entsprechen, kann Ihr Angebot zur Bewertung herangezogen werden. Im Auftragsfall m ü ssen auf Anforderung Zeichnungen ü ber Bauk ö rperanschl ü sse und spezifische Details vorgelegt werden. 1.4 Es ist generell sicherzustellen, da ß die Farben aller ausgeschriebenen Positionen abgeglichen sind. Farbabweichungen, auch solche die im Laufe der Zeit durch Bewitterung oder auf Grund unterschiedlicher Materialien entstehen k ö nnen, sind auszuschlie ß en. 2. Anforderung an die Konstruktion 2.1 Normen und Richtlinien DIN 1055 Lastannahmen f ü r Bauten DIN V ENV 1627 Fenster, T ü ren, Abschl ü sse - Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 W ä rmeschutz im Hochbau DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN EN 12207 Fugendurchl ä ssigkeit DIN EN 12208 Schlagregendichtigkeit DIN EN 12210 Windlasten DIN 18056 Fensterw ä nde, Bemessung und Ausf ü hrung DIN 18073 Rollabschl ü sse, Sonnenschutz und Verdunklungsanlagen im Bauwesen DIN 18195 Bauwerksabdichtungen DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke DIN 18335 Stahlbauarbeiten DIN 18355 Tischlerarbeiten DIN 18357 Beschlagarbeiten DIN 18358 Rollladenarbeiten DIN 18360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361 Verglasungsarbeiten DIN 18540 Abdichten von Au ß enwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18545 Abdichten von Verglasung mit Dichtstoffen VDI 2719 Schalld ä mmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Es gelten alle einschl ä gigen DIN-Normen, Vorschriften, VDE- und VDI-Bestimmungen, welche sich auf das vorgesehene Material und dessen Verarbeitung nach den neuesten Regeln der Technik beziehen. Zus ä tzliche Vorschriften und Empfehlungen, soweit sie mit den ausgeschriebenen Leistungen in Zusammenhang stehen, m ü ssen bei der Ausf ü hrung der Leistungen Beachtung finden, wie z.B.: - Vorschriften des Bauaufsichtsamtes und der Berufsgenossenschaft. - Die Vorschriften und Empfehlungen der Hersteller der zur Anwendung kommenden Materialien. - Zusammenfassung der wesentlichen Anforderungen an absturzsichernde Verglasungen des Landesgewerbeamtes Baden-W ü rttemberg / Landesstelle f ü r Bautechnik. - Technische Regeln f ü r die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV); Fassung Januar 2003 2.2 G ü tebestimmung Die Fenster und das Profilsystem m ü ssen den RAL-G ü tebestimmungen, RAL-Richtlinie RG 716/1, entsprechen. Vor evtl. Auftragsvergabe ist dieser Nachweis zu erbringen. 2.3 Statische Anforderungen Die Fensterkonstruktion, einschl. der Verbindungselemente, mu ß alle planm äß ig auf sie einwirkenden Kr ä fte aufnehmen und an die Tragwerke des Bauk ö rpers abgeben k ö nnen. Zur eventuellen Auftragsverhandlung sind statische Nachweise speziell f ü r gescho ß hohe, mehrteilige Elemente vorzulegen. Die Beanspruchungen sind anzunehmen nach: - DIN 1055 Lastannahmen f ü r Bauten, insbesondere     Teil 3 Verkehrslasten u.     Teil 4 Verkehrslasten; Windlasten - DIN 18056 Fensterw ä nde; Bemessung und Ausf ü hrung Unter diesen Annahmen darf die Durchbiegung aller tragenden Profile, insbesondere der Pfosten und K ä mpfer, nicht mehr als 1/300 der St ü tzweite betragen. Bei der Verwendung von Mehrscheiben-Isolierglas darf die Durchbiegung des Scheibenrandes zwischen gegen ü berliegenden Scheibenkanten 8 mm nicht ü berschreiten. Werden Sondergl ä ser verwendet, sind die entsprechenden Anforderungen des Glasherstellers zu ber ü cksichtigen. Der statische Nachweis f ü r s ä mtliche Pfosten und Sprossenprofile ist dem AG auf Verlangen ohne besondere Verg ü tung vorzulegen Falls zus ä tzliche Belastungen anzusetzen sind, so sind sie in der Berechnung zu ber ü cksichtigen. 2.4 Bauphysikalische Anforderungen 2.4.1 W ä rmeschutz Die Anforderung folgender Ver ö ffentlichungen sind einzuhalten: - EnEV - Energieeinsparverordnung - DIN 4108 W ä rmeschutz im Hochbau - Bundesanzeiger Das Standardfenster mit Isoglas hat mindestens einen U_w-Wert von ____ W/(m ² K) aufzuweisen (Werte siehe Systembeschreibung). Nichttransparente Ausfachungen sind als "Verbund-Sandwichelemente" oder gleichwertig mit dem entsprechenen U_w-Wert auszuf ü hren . Im Anschreiben zum Angebot sind die Materialien und Aufbauten der Verbund-Sandwichelemente genau zu definieren. 2.4.2 Schallschutz - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - VDI 2719 Schalld ä mmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen - vom AG beigestellte Ausf ü hrungen Erforderliche Schalld ä mm-Ma ß e nach VDI 2719: Fenster in funktionsgerecht eingebautem Zustand von au ß en nach innen: Schallschutzklasse 2: R ´ w: 30-34 dB Schallschutzklasse 3: R ´ w: 35-39 dB Schallschutzklasse 4: R ´ w: 40-44 dB Schallschutzklasse 5: R ´ w: 45-49 dB Sofern in den Leistungspositionen nichts besonderes erw ä hnt wird, ist f ü r die Ausf ü hrung als Mindestma ß Schallschutzklasse 2 zugrunde zu legen. Fassade in funktionsgerecht eingebautem Zustand von Stockwerk zu Stockwerk  R w > 55 dB (L ä ngsschalld ä mma ß senkrecht). Die Anschl ü sse zwischen Bauk ö rper und Fenster sind auf Verlangen zeichnerisch darzustellen und vor Ausf ü hrung genehmigen zu lassen. 2.4.3 Einbruchhemmung F ü r die Einbruchhemmung gilt DIN EN 1627. Die Einstufung in die Widerstandsklassen ist auf Verlangen durch ein g ü ltiges Pr ü fzeugnis und einer Werksbescheinigung des AN nachzuweisen. Bei der Montage der Elemente sind ebenfalls die Anforderungen der DIN EN 1627 zu ber ü cksichtigen. F ü r nicht transparente Ausfachungen gelten sinngem äß die Anforderungen nach DIN EN 356. Alle Fenster und T ü ren m ü ssen einbruchshemmend nach RC 1(N) geplant und eingebaut werden. 2.4.4 Brandschutz Es gelten die Festlegungen der DIN 4102, sowie die LBO in neuester Fassung ü ber den vorbeugenden Brandschutz. S ä mtliche D ä mmaterialien haben, wenn nichts anders bei der Konstruktionsbeschreibung festgelegt ist, der Baustoffklasse A1/A2 zu entsprechen. Soweit Brandschutzanforderungen gestellt werden, sind entsprechende Pr ü fzeugnisse, Zulassungen usw. unaufgefordert vorzulegen. 2.4.5 Luftdurchl ä ssigkeit und Schlagregendichtheit Die Luftdurchl ä ssigkeit der Fenster muss gem äß Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Geb ä uden mit bis zu zwei Vollgeschossen mindestens die Klasse 2 nach DIN EN 12207, bei Geb ä uden mit mehr als zwei Vollgeschossen die Klasse 3 besitzen. In DIN EN 12207 ist eine Korrelationstabelle zur bislang noch geltenden DIN 18055 enthalten. Die Schlagregendichtheit wird nach DIN EN 12208 klassifiziert. F ü r die Ermittlung der notwendigen Beanspruchungsklasse ist die Geb ä udeh ö he und die Wetterbelastung des Bauwerks zu ber ü cksichtigen. 2.4.6 Feuchteschutz Die Einwirkung von Schlagregen und Tauwasser sind zu begrenzen. Sch ä den, die eine z. B. unzul ä ssige Minderung des W ä rmeschutzes bewirken, sind auszuschlie ß en (DIN 4108-2, -3 und -5). Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach au ß en erm ö glicht wird. Die Zwischenbereiche der Fl ü gel von Verbund- und Kastenfenster m ü ssen mit schlagregengesch ü tzten Ö ffnungen mit dem Au ß enklima verbunden sein. Nachweis der Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit: Der raumseitige Anschlussbereich muss eine ausreichende Sicherheit in Bezug auf Tauwasser- und Schimmelpilzbildung besitzen. Dazu kann Beiblatt 2 zur DIN 4108 "W ä rmeschutz und Energieeinsparung in Geb ä uden - W ä rmebr ü cken - Planungs- und Ausf ü hrungsbeispiele" angewendet werden. Weicht die geplante Ausf ü hrung von denen in Beiblatt 2 ab, so ist der Temperaturfaktor fRsi nach E DIN EN ISO 10211-2 zu ermitteln. 2.4.7 Sommerlicher W ä rmeschutz (Sonnenschutz) und Raumausleuchtung Es gelten die Anforderungen nach der EnEV bzw. DIN 4108-2: 2001-03 Abschnitt 8. Bei Geb ä uden mit einem Fensterfl ä chenanteil von > 30 % ist der Sonneneintragskennwert zu bestimmen. Dabei ist g-total der Verglasung zu ermitteln. Daraus folgt ein erforderlicher g-Wert der Verglasung und der Abminderungsfaktor der Sonnenschutzvorrichtung FC. 3. Werkstoffe 3.1 Kunststoff Blend- und Fl ü gelrahmen sowie Pfosten und K ä mpfer m ü ssen aus modifiziertem, weichmacherfreiem, hoch schlagz ä hem PVC hart nach DIN 7748 hergestellt sein. 3.2 Stahl Alle Stahlbauteile m ü ssen korrosionsgesch ü tzt sein. Die Zinkauflage muss f ü r innenliegende Stahlprofile mindestens 100 g/m ², f ü r au ß enliegende Stahlprofile mindestens 275 g/m ² betragen. Auch die Schnittstellen sind dauerhaft gegen Korrosion zu sch ü tzen. Schwei ß stellen sind in jedem Fall mit Kaltzinkpaste gegen Korrosion zu sch ü tzen (DIN 18360). Unabh ä ngig von der Fenstergr öß e sind in jedem Blendrahmen und jedem Fl ü gel  Stahlprofile einzubauen und kraftschl ü ssig mit dem PVC-Profil zu verschrauben. 3.3 Aluminium Bei der Verwendung von Alumnium gelten: - DIN EN 485 - Bleche und B ä nder aus Aluminium - DIN EN 755  Strangpre ß profile aus Aluminium 3.4 Dichtungen Dichtungen, die atmosph ä rischen Einfl ü ssen ausgesetzt sind, m ü ssen hiergegen widerstandsf ä hig sein. Sie m ü ssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen vertr ä glich sein. Es sind nur Dichtprofile aus TPE o. EPDM einzusetzen. Das Dichtungsmaterial muss die Anforderungen nach RAL GZ 716/1, Abschnitt II erf ü llen. An den Glasleisten m ü ssen die Verglasungsdichtungen anextrudiert sein. 3.5 Dichtstoffe Dichtstoffe m ü ssen in ihren Eigenschaften dem Verwendungszweck entsprechen. Sie m ü ssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen vertr ä glich sein. Sie m ü ssen alterungsbest ä ndig und, soweit sie direkten Witterungseinfl ü ssen ausgesetzt sind, gegen diese best ä ndig sein. 3.6 Bauwerksabdichtungsfolien Bauwerksabdichtungsfolien, soweit erforderlich, m ü ssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und der DIN 18195 entsprechen. Sie d ü rfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und m ü ssen mit angrenzenden Baustoffen vertr ä glich sein. Bauabdichtungsfolien m ü ssen alterungsbest ä ndig und, soweit sie direkten Witterungseinfl ü ssen ausgesetzt sind, gegen diese best ä ndig sein. 4. Systembeschreibung, Ausf ü hrung 4.1 Profile Es sind Gro ß kammerprofile mit Au ß enwandst ä rken von mindestens 3,2 mm und vorgelagerten Entw ä sserungskammern zu verwenden. Die Hauptkammer mu ß der Fenstergr öß e entsprechende Verst ä rkungsprofile aufnehmen k ö nnen. Die Blendrahmen- und Fl ü gel ü berschl ä ge m ü ssen f ü r den besseren Wasserablauf eine Schr ä ge von 15 ° aufweisen. Die Profilkanten m ü ssen abgerundet sein. 4.2 Profilverbindungen/Armierung Grunds ä tzliche Metallaussteifung aller Fensterprofile mit kraftschl ü ssigem Verbund von Kunststoff und Verst ä rkung. Eckverbindungen im Stumpfschwei ß -Verfahren. Die Gehrungen sind zu nuten. Pfosten- und K ä mpferverbindungen sind durch Formteile kraftschl ü ssig einzuschrauben. Eine V-Naht-Verschwei ß ung ist nur bei Kreuzkonstruktionen zugelassen. Bei einer eventuellen Auftragsverhandlung ist ein Muster der Pfosten-/K ä mpferverschraubung vorzulegen. 4.3 Konstruktion Fensterbaugerechte Ausf ü hrung entsprechend den Entw ü rfen und Planungen unter Einhaltung der RAL-G ü tebestimmungen. Das RAL-G ü tezeichen und die vorgelegten Pr ü fzeugnisse sind nur g ü ltig bei Ausstellung auf den Namen des Fensterherstellers. 4.4 Beschl ä ge Es sind nur Markenfabrikate zu verwenden. Die Schlie ß zapfen am Fl ü gel haben eine Zungenform aufzuweisen. Punktbelastete Rollzapfen sind zu vermeiden. Das untere Ecklager mu ß zweidimensional (in Breite und H ö he) verstellbar sein. Bei Dreh-Fl ü geln (z. B. Stulp-Fl ü gel) m ü ssen die Ecklager genau wie bei DK-Fl ü geln verstellbar sein. Einbohrb ä nder sind nicht zugelassen. Ab einer Fl ü gel-L ä nge von 850 mm (horizontal oder vertikal) ist grunds ä tzlich eine Mittelverriegelung einzubauen (Rundum-Verriegelung). Die Schlie ß bleche sind grunds ä tzlich mit der Stahlverst ä rkung des Blendrahmens zu verschrauben. Eine Verschraubung nur in der Kunststoffwandung ist nicht zugelassen. Bei Balkont ü ren ist grunds ä tzlich ein Schn ä pper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene mit 48 mm Ausladung als Trittschutz auszuf ü hren. Die DK-Beschl ä ge m ü ssen eine Fehlbedienungssperre bei einer Kippstellung beinhalten. Es sind nur Oliven einzubauen, die ein RAL-G ü tezeichen besitzen. Bei jedem Dreh- oder Drehkipp-Fl ü gel sind Auflaufkeile zu installieren. Bei Kippfenstern werden eventuell Oberlicht ö ffner in den jeweiligen Positionen gefordert. bei Parallel-Schiebe-Kipp-T ü ren ist eine Aussperrsicherung zu montieren. Bei Sicherheitsbeschl ä gen nach DIN 18054 - Einbruchhemmende Fenster - sind entsprechende Pr ü fzeugnisse f ü r die Widerstandsklassen EF 0, EF 1 oder EF 2 auf Anforderung vorzulegen. 4.5 Verglasung Die Verglasung erfolgt als Trockenverglasung mit Dichtungen wie vor beschrieben. Die Verglasung ist nach den "Technischen Richtlinien des Institutes des Glaserhandwerkes f ü r Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar", vorzunehmen. Der Einbau von Br ü stungspaneelen erfolgt sinngem äß. Die Verglasung ist nach der "Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern" unter Beachtung der DIN 18 361 auszuf ü hren. Die Vorschriften der Isolierglashersteller m ü ssen beachtet werden. Die Verglasungsdicken ist den zur Verwendung kommenden Fensterprofilen anzupassen. Falls zus ä tzliche Belastungen anzusetzen sind, wird in den einzelnen Positionen darauf hingewiesen. Bei der Verglasung sind die Vorschriften der Isolierglas- und Dichtungsmittelhersteller zu beachten. Die Sanit ä rr ä ume sind grunds ä tzlich mit Ornamentglas auszuf ü hren. Die Art des Ornamentglases ist vor Ausf ü hrung mit der Bauleitung abzustimmen. Die Ornamentierung ist zum SZR auszuf ü hren. 4.6 Entw ä sserung Die Wasseraustritts ö ffnungen sind grunds ä tzlich vor direktem Windeinfall durch Kunststoffabdeckkappen zu sch ü tzen. Grunds ä tzlich ist darauf zu achten, dass der Wasseraustritt nicht durch Fensterb ä nke, Bodenplatten oder dergleichen behindert wird. Eine kontrollierte Wasserabf ü hrung muss gew ä hrleistet sein. 4.7 Au ß enfensterb ä nke Au ß enfensterb ä nke aus Aluminium, mit Seitenteilen, inkl. Montage am Fenster und einschl. Antidr ö hn-Folie. System Softline; Farbe Alu-Natur-EV1. Fensterb ä nke sind spannungsfrei einzubauen und m ü ssen zur Au ß enseite hin mindestens ein Gef ä lle von 5 ° aufweisen. Sto ß verbindungen sind dauerhaft dicht auszuf ü hren. Zur Minderung von Trommelger ä uschen sind geeignete Entdr ö hnungsma ß nahmen auf der Unterseite von Fensterb ä nken und sonstigen Verkleidungen einzubauen. Die Tiefe der Fensterb ä nke muss mindestens Laibungstiefe zzgl. 40 mm Fassaden ü berstand betragen. Der Ü berstand muss bei s ä mtlichen Fenstern gleich gro ß sein. Die Fensterb ä nke sind mit Fensterbankkonsolen gegen Verrutschen und Abkippen zu sichern. Die Rollladenschienen sind auf die Fensterbankprofile aufzusetzten und dauerhaft zu fixieren. 4.8 Rolllladen 4.8.1 Standard Rolllladen Bei allen Positionen, in den Rolll ä den gefordert sind ist dies in der Position vermerkt.  Rolll ä den erfolgt einschlie ß lich Lieferung und Montage von Mauerkasten, Gurtwickler und Gurt. Die Lamellengr öß e ist auf die Gr öß e der bauseits montierten Rollladenk ä sten abzustimmen. Bei Rolll ä den ü ber 3 m ² Gr öß e ist ein Getriebe einzubauen. Die Teilung der Rolll ä den bei Balkon o. Terrassenelementen ist mit der Bauleitung abzustimmen. Der Mauerkasten, Gurtwickler und Gurt in Farbe wei ß ist in die Position jeweils miteinzukalkulieren. Als unterer Abschluss des Rollladens ist eine Aluminiumschiene vorgesehen. Die Farbe des Rollladens ist wei ß nach Mustervorlage. Der Rollladendeckel ist standardm äß ig unterschlagend mit Winkelleiste, 15 mm stark, mit innerseitiger W ä rmed ä mmung incl. Montage und dauerelastischer Fuge am Deckelfensteranschlu ß einzukalkulieren. Der Deckel mu ß der jeweiligen Schallschutzanforderung des entsprechenden Fensters im Kombination mit dem bauseits eingebauten Rollladenkasten entsprechen. Die Ausf ü hrung der bauseits verwendeten Rollladenk ä sten ist beim AG zu erfragen. Der Auftragnehmer hat den Nachweis zu f ü hren, da ß die Konstruktion minimum den Schallschutzwert des Fensters erreicht. Beim Einbau der Mauerk ä sten der Gurtwickler in die Aussenw ä nde aus Kalksandstein ist die herzustellende Aussparrung vorzuschneiden, so da ß ein unkontrolliertes Ausbrechen der Wand durch ausstemmen verhindert werden kann. Nach Beendigung der Maler- bzw. Fliesenarbeiten sind die Gurtwickler nochmals zu ü berpr ü fen und ggfs. funktionst ü chtig zu machen und auszurichten. S ä mtliche zum Einbau kommenden Einbauteile f ü r Rolll ä den m ü ssen Blower-Door getestet sein; z.B. Gurtauslass etc. 4.8.2 Aufbaurollladen In den Positionen, in denen Miniaufbaurolll ä den ausgeschrieben sind, sind diese komplett mit Kunststoffkasten, Kurbelgetriebe, Kurbel und allem Zubeh ö r anzubieten. Es ist darauf zu achten, da ß der Minirollladen und -kasten dem jeweiligen Schallschutzwert des Fensterelementes entspricht. Die Innenblende des Rollladenkastens muss als Revisionsklappe jederzeit ge ö ffnet werden k ö nnen. 4.8.3 Rollladenaufsatzkasten Werden die Fenster mit integriertem Rollladenaufsatzkasten ausgef ü hrt, sind die Farben des Kastens den Farben der Fenster anzupassen. Ü berputzbare K ä sten sind mit Putztr ä gerplatten auszustatten. 4.8.4 Rollladenf ü hrungsschienen Die Rollladenf ü hrungsschienen sind b ü ndig mit der Au ß enkante der Glashalteleisten bzw. mit einem entsprechenden Abstand zur Innenkante der Rahmenprofile zu stetzen, damit der Vollw ä rmeschutz der Fassade das Fensterprofil ü berlappt. Alle Rollladenf ü hrungsschienen sind mit dem Fensterprofil fest zu verbinden und gegen vertikales Verschieben zu sichern. 5.0 Ausf ü hrung 5.1 Abdichtung zum Bauk ö rper und anderen Bauteilen Die Fugen zwischen Fenster u. Bauwerk sind mit PU-Schaum o. gleichwertigem rahmenb ü ndig abzudichten. Evtl. ü berstehende Teile sind zu entfernen. Abdichtungen, z. B. gegen sichtbares Geb ä lk, Fachwerk, Sichtbeton usw.m ü ssen mit schmaler Fuge (5 mm) ausgef ü hrt und dauerelastisch abgedichtet werden. Die Wahl der Abdichtung mu ß gem äß dem gefordertem Schalld ä mma ß bzw. dem Pr ü fzeugnis entsprechen. Bei allen Anschl ü ssen der Fenster, Miniroll ä den usw. an oberfl ä chenfertige Bauteile wie Fertigdeckenplatten, Sichtbetonst ü rze usw., die nicht verputzt oder verkleidet werden, ist eine Kunststoffleiste 20 x 30 mm zur Abdeckung der Fuge anzubringen. 5.2 Montage Montage in Neubau, mit stumpfem Mauerwerk. Die angegebenen Ma ß e sind Rohbaulichtma ß e. ___________________________ gelesen (Ort, Datum, Unterschrift)
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
SYSTEMBESCHREIBUNG DER FENSTER OBJEKT LADENBURG Alle nachfolgend aufgef ü hrten Fenster sind grunds ä tzlich wie folgt auszuf ü hren (Ausnahmen sind in den Positionen beschrieben): Rahmenverbreiterungen: -    Rahmenverbreiterung seitlich: o    beidseitig f ü r Ü berd ä mmung des Rahmens von 3cm -    Rahmenverbreiterungen unten: o    bei bodentiefen Elementen bzw. Terrassent ü ren (siehe Estricheinstand 16cm) Alle bodentiefen Fensterelemente sind am Fu ß punkt mit einem Wasserabweisungsprofil auszustatten Alle Fenstert ü ren sind schwellenfrei auszuf ü hren gem DIN 18025 T1 und T2 bzw. 18040-2. Die Fenstert ü ren der Terrassen erhalten einen unteren Anschlag f ü r den Rollladen sowie ein Ü berhangprofil (= unterer Anschlag der Abdichtung) Fensterelemente: - Schallschutz: o    Alle Elemente sind in SSK 3 auszuf ü hren o    erforderliches  Schalld ä mmma ß >= 35 dB (eingebauter Zustand) erh ö hter Schallschutz: o    erh ö hte Schallschutzklasse 4 als Zulage bei bestimmten Elementen (Zulage) o    erforderliches  Schalld ä mmma ß >= 40 dB (eingebauter Zustand) -    Profil: o    Kunststoff-Profil Aluplast aludec o.glw. o    Uf = ______ W/(m ² K) o    Farbe: innen wei ß / au ß en verkehrswei ß Angebotenes Fabrikat: _____________________________ -    Verglasung: o    3-fach Verglasung, Warmrandverbund o    Ug= _____ W/(m ² K) o    Ornamentverglasung (wo in Position gefordert): Satinato o    VSG-Verglasung der inneren Scheibe bei allen Scheiben o    VSG-Verglasung der ä u ß eren Scheibe als Zulage (Siehe sep. Position)bei allen Scheiben     Anforderungen gem. W ä rmeschutznachweis Uw=0,950 W/(m ² K) __________________ W/m ² K (erreichter Wert Refferentfenster) -    Fensterfalzl ü fter:     Die als Zulageposition angef ü hrten Fensterfalzl ü fter werden in Wohn- und Schlafr ä umen eingebaut. o    Volumenstrom je L ü ftungsfenster: ca. 5,0 m ³ /h bei 8 Pa. o    Zulassung bis Schallschutzklasse 4. Angebotenes Fabrikat:__________________________ -    Beschl ä ge: o    Einhand Dreh- bzw. Drehkippbeschlag f ü r Einbau von Profilzylindern im 1. OG o    Fabr. FSB 34 3495, ZI Ikon (Assa Abloy) 9M10 Alle anderen erhalten Standard Fenstergriffe o    Farbe: wei ß o    H ö he Griffolive ü ber FFB: 105 cm ü FFB bzw. nach Angabe der Bauleitung (Ausnahmen nur in K ü chen und Nassr ä umen) o    Fenstert ü ren erhalten au ß enseitig einen Zuziehgriff sowie einen Schnappverschluss. -    Fensterb ä nke: o    Aluminium eloxiert RAL 9016 Verkehrswei ß o    Bank-Endprofile: Metall (farblich passend) o    Ausladung: entsprechend Lage des Fensters und St ä rke Au ß enputz (VWS), so da ß ca. 5 cm Ü berstand gew ä hrleistet sind (D ä mmstoffst ä rke: 20 cm) o    Antidr ö hnstreifen sowie Fensterbankhalter (Konsolen) Rolll ä den: -    Vorbaurollladenkasten mit Au ß enrevision: o    Au ß enseitig verputzbar mit Putztr ä gerplatte o    ROMA Intego.P o    Teilweise Montage des Rolladens auf Rohwand mit Kastenhinterd ä mmung 4cm Angebotenes Fabrikat:_______________________________ -    Panzer: o    LEO Kunststoff 14/53, Verst ä rkungen in PU 53 oder mit eingesetzter verzinkter Eisenblechverst ä rkung 14/53 o    Farbe: verkehrswei ß o    gummierter Winkel-Endstab in Aluminium o    Stahlfederbandaufh ä ngung o    F ü hrungsschiene mit Einlauftrichter o    Rollladenschiene Kunststoff mit Keder, Farbe passend  zum Fensterprofil o    Bedienung der Roll ä den ü ber Kurbel innen -    Teilweise Antrieb ü ber Motor in der Welle mit min. 3m Anschlusskabel nach innen gef ü hrt (Zulage) Randbedingungen: -    Mauerwerk: KS u. Stahlbeton, d = 20,0 cm -    Fu ß bodenaufbau: EG - DG: 16 cm -    Vollw ä rmeschutz: 20 cm D ä mmung Lichte Ö ffnungen von Fenstert ü ren mind. 100 cm, schwellenlose Ausf ü hrung usw. Wenn nicht anders beschrieben sind die zweifl ü gligen Fenster als Stulpfenster ohne Pfosten auszuf ü hren. Die Ausf ü hrung der Funktionen ist nach dem Ansichtsplan auszuf ü hren. Vor der Fertigung und Montage ist vor Ort  ein Aufma ß durchzuf ü hren und mit der Bauleitung abzustimmen.
SYSTEMBESCHREIBUNG DER FENSTER OBJEKT LADENBURG
1 Fensterarbeiten
1
Fensterarbeiten
1. 1 3-tlg. Fenster, F-DK mit UL, b=1,95 m, h=2,07 m 3-tlg. Fenster, F-DK mit UL und fest stehendem Seitenteil Rollladen: gem. Systembeschreibung Verglasung: Klarglas Festverglasungen gem. DIN 18008-4 gegen Absturz gesichert Rohbau ö ffnung: b = 1,95, h = 2,07 m Einbauort: 1. OG: - TRH 1 (1.OG-17) - Lager (1.OG-19) - Verteilerk ü che (1.OG-20) - Aufenthalt. (1.OG-21) - Pflegezimmer (1.OG-25) - Pflegezimmer (1.OG-26) - Pflegezimmer (1.OG-27) - Pflegezimmer (1.OG-28) - Pflegezimmer (1.OG-01) - Pflegezimmer (1.OG-02) - Pflegezimmer (1.OG-03) - Pflegezimmer (1.OG-04) - Arbeit rein (1.OG-05) - Dienstzimmer(1.OG-06) - Pflegezimmer (1.OG-07) - Pflegezimmer (1.OG-08) - Pflegezimmer (1.OG-09) - Pflegezimmer (1.OG-10) - Pflegezimmer (1.OG-11) - Pflegezimmer (1.OG-12) - Pflegezimmer (1.OG-13) - Pflegezimmer (1.OG-16) 2. OG: - TRH 1 (2.OG-17) - Pflegebad (2.OG-19) (satiniert siehe Zulage) - Verteilerk ü che (2.OG-20) - Aufenthalt. (2.OG-21) - Pflegezimmer (2.OG-25) - Pflegezimmer (2.OG-26) - Pflegezimmer (2.OG-27) - Pflegezimmer (2.OG-28) - Pflegezimmer (2.OG-29) - Pflegezimmer (2.OG-01) - Pflegezimmer (2.OG-02) - Pflegezimmer (2.OG-03) - Pflegezimmer (2.OG-04) - Arbeit rein (2.OG-05) - Dienstzimmer(2.OG-06) - Pflegezimmer (2.OG-07) - Pflegezimmer (2.OG-08) - Pflegezimmer (2.OG-09) - Pflegezimmer (2.OG-10) - Pflegezimmer (2.OG-11) - Pflegezimmer (2.OG-12) - Pflegezimmer (2.OG-13) - Pflegezimmer (2.OG-16) 3. OG: - TRH 1 (3.OG-17) - Lager (3.OG-19) - Verteilerk ü che (3.OG-20) - Aufenthalt. (3.OG-21) - Pflegezimmer (3.OG-25) - Pflegezimmer (3.OG-26) - Pflegezimmer (3.OG-27) - Pflegezimmer (3.OG-28) - Pflegezimmer (3.OG-29) - Pflegezimmer (3.OG-01) - Pflegezimmer (3.OG-02) - Pflegezimmer (3.OG-03) - Pflegezimmer (3.OG-04) - Arbeit rein (3.OG-05) - Dienstzimmer(3.OG-06) - Pflegezimmer (3.OG-07) - Pflegezimmer (3.OG-08) - Pflegezimmer (3.OG-09) - Pflegezimmer (3.OG-10) - Pflegezimmer (3.OG-11) - Pflegezimmer (3.OG-12) - Pflegezimmer (3.OG-13) - Pflegezimmer (3.OG-16) 4. OG: - TRH 1 (4.OG-17) - Lager (4.OG-19) - Verteilerk ü che (4.OG-20) - Aufenthalt. (4.OG-21) - Pflegezimmer (4.OG-25) - Pflegezimmer (4.OG-26) - Pflegezimmer (4.OG-27) - Pflegezimmer (4.OG-28) - Pflegezimmer (4.OG-29) - Pflegezimmer (4.OG-01) - Pflegezimmer (4.OG-02) - Pflegezimmer (4.OG-03) - Pflegezimmer (4.OG-04) - Arbeit rein (4.OG-05) - Dienstzimmer(4.OG-06) - Pflegezimmer (4.OG-07) - Pflegezimmer (4.OG-08) - Pflegezimmer (4.OG-09) - Pflegezimmer (4.OG-10) - Pflegezimmer (4.OG-11) - Pflegezimmer (4.OG-12) - Pflegezimmer (4.OG-13) - Pflegezimmer (4.OG-16)
1. 1
3-tlg. Fenster, F-DK mit UL, b=1,95 m, h=2,07 m
94.00
St
1. 2 Zulage Ausführung eines elektrischen Rolladens Zulage f ü r Vorposition: Ausf ü hrung eines elektrischen Rolladens mit min. 3 m Anschlusskabe nach innen gef ü hrt. Einbauort (alle Pflegezimmer): 1. OG: - Pflegezimmer (1.OG-25) - Pflegezimmer (1.OG-26) - Pflegezimmer (1.OG-27) - Pflegezimmer (1.OG-28) - Pflegezimmer (1.OG-01) - Pflegezimmer (1.OG-02) - Pflegezimmer (1.OG-03) - Pflegezimmer (1.OG-04) - Pflegezimmer (1.OG-07) - Pflegezimmer (1.OG-08) - Pflegezimmer (1.OG-09) - Pflegezimmer (1.OG-10) - Pflegezimmer (1.OG-11) - Pflegezimmer (1.OG-12) - Pflegezimmer (1.OG-13) - Pflegezimmer (1.OG-16) 2. OG: - Pflegezimmer (2.OG-25) - Pflegezimmer (2.OG-26) - Pflegezimmer (2.OG-27) - Pflegezimmer (2.OG-28) - Pflegezimmer (2.OG-29) - Pflegezimmer (2.OG-01) - Pflegezimmer (2.OG-02) - Pflegezimmer (2.OG-03) - Pflegezimmer (2.OG-04) - Pflegezimmer (2.OG-07) - Pflegezimmer (2.OG-08) - Pflegezimmer (2.OG-09) - Pflegezimmer (2.OG-10) - Pflegezimmer (2.OG-11) - Pflegezimmer (2.OG-12) - Pflegezimmer (2.OG-13) - Pflegezimmer (2.OG-16) 3. OG: - Pflegezimmer (3.OG-25) - Pflegezimmer (3.OG-26) - Pflegezimmer (3.OG-27) - Pflegezimmer (3.OG-28) - Pflegezimmer (3.OG-29) - Pflegezimmer (3.OG-01) - Pflegezimmer (3.OG-02) - Pflegezimmer (3.OG-03) - Pflegezimmer (3.OG-04) - Pflegezimmer (3.OG-07) - Pflegezimmer (3.OG-08) - Pflegezimmer (3.OG-09) - Pflegezimmer (3.OG-10) - Pflegezimmer (3.OG-11) - Pflegezimmer (3.OG-12) - Pflegezimmer (3.OG-13) - Pflegezimmer (3.OG-16) 4. OG: - Pflegezimmer (4.OG-25) - Pflegezimmer (4.OG-26) - Pflegezimmer (4.OG-27) - Pflegezimmer (4.OG-28) - Pflegezimmer (4.OG-29) - Pflegezimmer (4.OG-01) - Pflegezimmer (4.OG-02) - Pflegezimmer (4.OG-03) - Pflegezimmer (4.OG-04) - Pflegezimmer (4.OG-07) - Pflegezimmer (4.OG-08) - Pflegezimmer (4.OG-09) - Pflegezimmer (4.OG-10) - Pflegezimmer (4.OG-11) - Pflegezimmer (4.OG-12) - Pflegezimmer (4.OG-13) - Pflegezimmer (4.OG-16)
1. 2
Zulage Ausführung eines elektrischen Rolladens
67.00
St
1. 3 Zulage Ausführung satiniert Zulage f ü r Vorposition: Ausf ü hrung satiniert Einbauort: 2. OG: - Pflegebad (2.OG-19)
1. 3
Zulage Ausführung satiniert
1.00
St
1. 4 2-tlg. Türelement, DK/F, b=2,70 m, h = 2,78 m 2-tlg. T ü relement, DK/F lichter durchgang DK 1,01m Rollladen: gem. Systembeschreibung (2-teilig) Verglasung: Klarglas T ü rfl ü gel mit folgender Schwellenausf ü hrung: ALUMAT Magnet-Doppeldichtung schwellenlos f ü r Kunststoff- und Aluminiumt ü ren mit 3-fach thermischer Trennung und lastabtragender W ä rmed ä mmung als Schwellenunterbau Bodeneinstand 71 mm (alternativ: 40 mm) mit gebogenem oder geradem Wasserablaufstutzen Typ MFAT 20 gem. Einbauanleitung des Herstellers funktionsgerecht montieren. Rohbau ö ffnung: b = 2,70 m, h = 2,78 m Einbauort: 1.OG - Aufenthalt (1.OG-23) - Aufenthalt (1.OG-24) 2.OG - Aufenthalt (2.OG-23) - Aufenthalt (2.OG-24) 3.OG - Aufenthalt (3.OG-23) - Aufenthalt (3.OG-24) 4.OG - Aufenthalt (4.OG-23) - Aufenthalt (4.OG-24)
1. 4
2-tlg. Türelement, DK/F, b=2,70 m, h = 2,78 m
8.00
St
1. 5 1-flg. Fenster fest, b=1,90 m, h=2,78 m 1-flg. Fenster fest Rollladen: gem. Systembeschreibung Verglasung: Klarglas zus. VSG-Verglasung der ä u ß eren Scheibe Rohbau ö ffnung: b = 1,90 m, h = 2,78 m Einbauort: 1. OG: - Aufenthalt (1.OG-22) 2. OG: - Aufenthalt (2.OG-22) 3. OG: - Aufenthalt (3.OG-22) 4. OG: - Aufenthalt (4.OG-22)
1. 5
1-flg. Fenster fest, b=1,90 m, h=2,78 m
4.00
St
1. 6 1-flg. Fenster, DK, b=1,01 m, h=1,01 m 1-flg. Fenster, DK Rollladen: gem. Systembeschreibung Verglasung: Klarglas Rohbau ö ffnung: b = 1,01 m, h = 1,01 m Einbauort: - TRH 1 (2.OG-18) - TRH 1 (3.OG-18) - TRH 1 (4.OG-18)
1. 6
1-flg. Fenster, DK, b=1,01 m, h=1,01 m
3.00
St
1. 7 2-tlg. Türelement, DK/F, b=2,24 m, h = 2,78 m 2-tlg. T ü relement, DK/F lichter durchgang DK 0,9m Rollladen: gem. Systembeschreibung (2-teilig) Verglasung: Klarglas T ü rfl ü gel mit folgender Schwellenausf ü hrung: ALUMAT Magnet-Doppeldichtung schwellenlos f ü r Kunststoff- und Aluminiumt ü ren mit 3-fach thermischer Trennung und lastabtragender W ä rmed ä mmung als Schwellenunterbau Bodeneinstand 71 mm (alternativ: 40 mm) mit gebogenem oder geradem Wasserablaufstutzen Typ MFAT 20 gem. Einbauanleitung des Herstellers funktionsgerecht montieren. Rohbau ö ffnung: b = 2,24 m, h = 2,78 m Einbauort: 1.OG - Aufenthalt (1.OG-15) 2.OG - Aufenthalt (2.OG-15) 3.OG - Aufenthalt (3.OG-15) 4.OG - Aufenthalt (4.OG-15)
1. 7
2-tlg. Türelement, DK/F, b=2,24 m, h = 2,78 m
4.00
St
1. 8 1-flg. Fenster, DK, b=1,60 m, h=1,52 m 1-flg. Fenster, DK Rollladen: gem. Systembeschreibung Verglasung: Klarglas Rohbau ö ffnung: b = 1,60 m, h = 1,52 m Einbauort: - TRH 2 (2.OG-31) - TRH 2 (3.OG-31) - TRH 2 (4.OG-31)
1. 8
1-flg. Fenster, DK, b=1,60 m, h=1,52 m
3.00
St
1. 9 2-tlg. Türelement, DK/D, b=2,00 m, h = 2,66 m 2-tlg. T ü relement, DK/D Teilung: ca. 1/2 / 1/2 Rollladen: gem. Systembeschreibung (1-teilig) Verglasung: Klarglas Rohbau ö ffnung: b = 2,00 m, h = 2,66 m Einbauort: EG: Pflegedienst (EG-05)
1. 9
2-tlg. Türelement, DK/D, b=2,00 m, h = 2,66 m
1.00
St
1. 10 2-tlg. Türelement, DK/D, b=1,95 m, h = 2,66 m 2-tlg. T ü relement, DK/D Teilung: ca. 1/2 / 1/2 Rollladen: gem. Systembeschreibung (1-teilig) Verglasung: Klarglas Rohbau ö ffnung: b = 1,95 m, h = 2,66 m Einbauort: EG: - Leitung (EG-04)
1. 10
2-tlg. Türelement, DK/D, b=1,95 m, h = 2,66 m
1.00
St
1. 11 2-tlg. Türelement, DK/D, b=1,65 m, h = 2,66 m 2-tlg. T ü relement, DK/D Teilung: ca. 1/2 / 1/2 Rollladen: gem. Systembeschreibung (1-teilig) Verglasung: Klarglas Rohbau ö ffnung: b = 1,65 m, h = 2,66 m Einbauort: EG: - Personal (EG-02) - Besprechung (EG-03)
1. 11
2-tlg. Türelement, DK/D, b=1,65 m, h = 2,66 m
2.00
St
1. 12 3-tlg. Fenster, F-DK mit UL, b=1,95 m, h=2,07 m 3-tlg. Fenster, F-DK mit UL und fest stehendem Seitenteil Rollladen: gem. Systembeschreibung Verglasung: Klarglas Festverglasungen gem. DIN 18008-4 gegen Absturz gesichert Rohbau ö ffnung: b = 2,90, h = 2,78 m Einbauort: 1. OG: - Aufenthalt (1.OG-14) 2. OG: - Aufenthalt (2.OG-14) 3. OG: - Aufenthalt (3.OG-14) 4. OG: - Aufenthalt (4.OG-14)
1. 12
3-tlg. Fenster, F-DK mit UL, b=1,95 m, h=2,07 m
4.00
St
1. 13 Zulage Fensterfalzlüfter Zulage Fensterfalzl ü fter gem. Vorbemerkungen
1. 13
Zulage Fensterfalzlüfter
104.00
St
1. 14 Zulage Beschlag für Einbau von PZ Zulage Einhand Dreh- bzw. Drehkippbeschlag f ü r Einbau von Profilzylindern im 1. OG  Fabr. FSB 34 3495, ZI Ikon (Assa Abloy) 9M10
1. 14
Zulage Beschlag für Einbau von PZ
26.00
St
2 Stundenlohnarbeiten Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet. Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war. Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze; Fahrgelder werden nicht vergütet.
2
Stundenlohnarbeiten Bei der Vergütung von Leistungen nach Stundenlohnsätzen werden Stunden für Aufsichtspersonal nicht vergütet. Stundenlohnarbeiten können nur anerkannt werden, wenn die Abrechnung der dafür erbrachten Leistung mit der Bauleitung vor der Ausführung vereinbart war. Stundenlohnsätze einschließlich aller Zuschlagssätze; Fahrgelder werden nicht vergütet.
2. 1 Meister F ü r evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfa ß t sind und gegen Nachweis zur  Ausf ü hrung kommen, werden berechnet f ü r: Meister
2. 1
Meister
O
1.00
h
2. 2 Facharbeiter wie vor, jedoch: Facharbeiter
2. 2
Facharbeiter
O
1.00
h
2. 3 Auszubildender wie vor, jedoch: Auszubildender
2. 3
Auszubildender
O
1.00
h