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Allgemeine Baubeschreibung Baubeschreibung / Allgemeine Angaben zur Baustelle gemäß DIN 18299, Abschnitt 0
Der Entwurf umfasst die ganzheitliche energetische Sanierung, den Umbau sowie den Ausbau des Dachgeschosses des im Jahr 1891 errichteten, klassischen Berliner Altbaus bestehend aus Vorderhaus, Seitenflügel und Quergebäude. Das architektonische Konzept sieht die Neustrukturierung des Gebäudebestands in insgesamt 42 moderne Wohneinheiten sowie drei Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss mit großzügigen Schaufensterfronten zur Straßenseite hin vor.
Zur komfortablen vertikalen Erschließung der Wohnungen werden drei neue Aufzugsanlagen installiert, während die Wohneinheiten zusätzlich mit neuen Balkonanlagen ausgestattet werden. Zur Optimierung der Nutzflächen im Untergeschoss werden funktionale Mieterkeller sowie ein zentraler Fahrradkeller eingerichtet. Im Innenhof wird eine neue Remise als Gemeinschaftsraum für die Bewohner errichtet, welche von einer Grünfläche und einem Spielplatz umgeben ist.
Die Fassade wird in Anlehnung an die historische Fassade mit entsprechenden Verzierungen und Balkongeländern errichtet. Durch die Kombination moderner Grundrissgestaltungen mit einem neuen Wärmedämm-Verbundsystem an der Gebäudehülle wird das historische Bauwerk energetisch zukunftsfähig modernisiert.
Die energetische Sanierung entspricht dem KfW-85-Standard.
Zweck
Zweck der Baumaßnahme: Umbau und Sanierung eines Mehrfamilienhauses bzw. Wohn- und Geschäftshauses zur energetischen Sanierung (KfW-85) und Modernisierung
Baumaßnahme
Art der Baumaßnahme: Umbau / Sanierung
Adresse: Pestalozzistraße 11, 10625 Berlin
Behörde: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Betriebszustand bei Arbeiten
im Bestandsgebäude: teilweise bewohnt (Vorderhaus) / restliche Gebäudeteile entkernt bzw. im Rohbauzustand
Gebäude
Gebäude zur Nutzung als: Wohn- und Geschäftshaus
Gesamtanzahl Geschosse: 7 Geschosse (EG, 1.-4. OG, DG, UG)
davon Untergeschosse: 1
Konstruktionsart: Massivbau/ Mauerwerksbau
Errichtungsjahr (Bestandsgebäude): 1891
Dachform: Steildach + teilweise Flachdach
Hauptdachneigung: 60° (teilweise 3° Neigung bei Flachdachbereichen )
Höhe First über OKG: max. 22 m
Höhe letzte Decke über OKG: ca. 18 m
Gebäudezugang: Einfahrt und Eingang ebenerdig / EG Wohnungen über Treppen (Hochparterre)
Gebäudezufahrt: Hofdurchfahrt (max. BxH= 2,30x2,85 m)
Baustelleneinrichtung
Kran zur Mitnutzung: nein
Lagermöglichkeiten: stark begrenzt durch Platzmangel im Außenbereich
Baus. Stromanschluss (kW): vorhanden
Baus. Wasseranschluss: vorhanden
BE-Flächen für AN im Gebäude: nicht zulässig
Baustellenumfeld
Bewohner: 2 Bewohner vorübergehend im Vorderhaus, Umzug in Quergebäude nach Ausbaufertigstellung.
Arbeitszeiteinschränkungen: von 6:00 bis 18:00, wegen direkter Nachbarbebauung
Lärmeinschränkungen: von 22:00 bis 6:00 , wegen direkter Nachbarbebauung
Erschütterungsschutz: Wohngebiet, Einschränkungen nach DIN 4150
Anlieferung/Logistik/Zufahrt
Parkmöglichkeiten: nicht vorhanden, innerstädtische Lage
Durchfahrtbeschränkungen: Umweltzone Berlin
Durchfahrthöhe: Hofdurchfahrt H= ca. 4,0 m (Tor zur Hofdurchfahrt H= ca. 2,85 m)
Deckenlast: max. Höhe der Bestands-Hofdurchfahrt zu beachten Deckenlast: gemäß aktueller Statik (neue Einhängedecken tlw. für 5 kN/m2 ausgelegt)
Zeitfenster: übliche Arbeitszeiten gemäß Berliner Immissionsschutzgesetz
Entladeflächen: Staufläche stark begrenzt
Kranentladung: falls erforderlich, Mobilkran von AN
Ebenerdige Zugänglichkeit: ja
Abfallbeseitigung und Baustellenordnung
Abfallsammlung erfolgt durch: AN
Baustellenreinigung erfolgt durch: AN
Abfallentsorgung erfolgt durch: AN, historische Abbruchlasten separat vergeben
Schutzzone
Baustelle liegt in: innerstädtisches Wohngebiet, keine Schutzzone
Verdachtsfläche
Das Baugrundstück gilt als: keine Altlasten- oder Kampfmittelverdacht, übliche Sorgfaltspflicht für Berliner Innenstadt gilt
Allgemeine Baubeschreibung
ZTV Baustelleneinrichtung Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baustelleneinrichtung
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
2 Ausführung und Konstruktion
2.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Der AG ist unverzüglich vom AN zu informieren, wenn Rechte Dritter (insbesondere von Nachbarn) durch die Baustelleneinrichtung kurzfristig oder vorübergehend im Verlauf der Baumaßnahme beeinträchtigt werden.
Die Informationspflicht gilt auch, wenn Beeinträchtigungen vermutet, vorhandene Bauwerke und Bauteile beschädigt werden oder Zweifel über das Vorliegen von Rechten bestehen.
Der AN trifft alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden. Hierzu gehören auch die ggf. erforderliche Baustellenkontrolle sowie, unabhängig von der Rechtsträgerschaft, der Schutz von Messeinrichtungen.
Die Planung für die Baustelleneinrichtung hinsichtlich Zusammensetzung und Anzahl von Containern ist dem AG nach Abstimmung mit allen Beteiligten, Betroffenen und zuständigen Ansprechpartnern und deren Genehmigungen rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen.
Die Baustelleneinrichtung ist von Baubeginn bis zur mängelfreien Schlussabnahme der Leistung des AN im erforderlichen Umfang vorzuhalten und zu betreiben. Vor dem teilweisen oder vollständigen Abbau der Baustelleneinrichtung ist der AG rechtzeitig zu informieren. Teile der BE, die nicht mehr benötigt werden, sind nach Aufforderung durch den AG umgehend zu entfernen.
Der ursprüngliche Zustand des genutzten Geländes, bauliche Anlagen und/oder Gebäude nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind wieder herzustellen. Die BE ist umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, nach Aufforderung durch den AG zurückzubauen.
Die Mitbenutzung von Teilen der Baustelleneinrichtung durch andere AN oder den AG wird durch den AN ermöglicht und zugesagt. Der AN rechnet hierbei anfallende Gebühren direkt mit den jeweiligen Kostenverursachern ab und stellt den AG von jeglichen Drittschuldneransprüchen hieraus frei.
2.2 Ausführung
2.2.1 Zuwegungen/Verkehrsführung und -sicherung
Die Verkehrsführung für die Transporte von und zur Baustelle ist mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Auflagen zur Verkehrsführung, auch hinsichtlich zeitlicher Eingrenzung, sind vom AN zu berücksichtigen.
Der AN gewährleistet Ordnung und Sauberkeit auf und im Zufahrtsbereich vor der Baustelle. Darüber hinaus übernimmt er die Verkehrssicherungspflicht für diese Bereiche samt Schmutz- und Schneebeseitigung. Die Straßenreinigung obliegen gleichfalls dem AN.
2.2.2 Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung von Baustelle und Baustelleneinrichtung mit allen für die Baumaßnahme und die BE erforderlichen Medien gehört zur Leistung des AN. Ihm obliegen Abstimmungen mit den zuständigen Versorgungsträgern, den zuständigen Behörden und den betroffenen Anliegern. Der AN trägt alle anfallenden Kosten im Zusammenhang mit jeglicher Ver- und Entsorgung von Baustelle und Baustelleneinrichtung, so u. a. für Beantragungen, Gebühren, Verbräuche, Entsorgungskosten, Mietkosten etc. bis zur Schlussabnahme.
Zur Aufrechterhaltung einer ständigen und betriebsbereiten Versorgung sind die Anlagen entsprechend auszulegen, abzusichern und durch geeignete leistungsfähige Ersatzmaßnahmen zu ergänzen.
Zum Leistungsumfang des ANs gehören Elektro-, Telefon- und Internetanschlüsse, soweit für die an ihn beauftragten Arbeiten dies erfordern oder in Leistungspositionen beschrieben.
2.2.3 Brandschutz
Durch Leistungen des AN erforderliche provisorische Brandschutzmaßnahmen während der Bauausführung, auch an bestehenden oder in Betrieb befindlichen Bauteilen des AG, sind vom AN zu seinen Lasten zu planen und in Bauabläufen und Kostenplanungen zu berücksichtigen. Dies betrifft auch alle Aufwendungen für Provisorien während der Bauzeit, Brandwachen usw.
2.2.4 Benachbarte Grundstücke
Betriebsabläufe auf benachbarten Grundstücken dürfen durch den Baustellenbetrieb nur in unvermeidbarem Umfang beeinträchtigt werden. Der AN trägt hierfür die Verantwortung und stellt den AG insofern von allen Ansprüchen der Grundstücksnachbarn und Dritter frei. Etwa erforderliche Genehmigungen von Nachbarn etc. für Kranüberschwenkungen, Gerüststellungen usw. sind vom AN auf sein Risiko und auf seine Kosten zu beschaffen.
2.2.5 Werbung
Jegliche Werbung, am Bauvorhaben selbst oder an der Baustelleneinrichtung des AN, bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des AG.
Der AN wird Werbung für sein Unternehmen nur in angemessenem Umfang und in repräsentativer Art am Bauvorhaben und an der Baustelleneinrichtung anbringen. Alle Krane am Bauvorhaben erhalten neben dem Logo des AN in selber Größe ein hinterleuchtetes Logo des AG.
2.2.6 Baustelleneinrichtungsplan
Der AN plant die Baustelleneinrichtung und stellt, in Absprache mit dem AG, innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss seine BE-Planung, unter Berücksichtigung möglicher AG-Vorgaben, mit Lagerplätzen, Einzäunungen, Containerstandorte und -stellplätze, Logistikflächen etc., zur Prüfung und Freigabe vor.
Dieser gegebenenfalls bauablaufphasenbezogene Plan ist nach Abstimmung durch den AN mit Behörden und Versorgern dem AG rechtzeitig zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Vor Beginn der Baustelleneinrichtung sind Träger öffentlicher Belange über die geplanten Arbeiten zu unterrichten.
2.2.7 Behandlung der Bauabfallmaterialien
Die Entsorgung der Bauabfallmaterialien ist unter Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) des Bundes in der jeweils aktuellen Fassung durchzuführen.
Das gesamte Bauabfallmaterial ist nach Abfallschlüsselnummer (AVV) sortenrein in getrennt verschließbaren Containern zu sammeln. Von der Regelung der artenspezifischen Trennung der Bauabfälle kann nur abgewichen werden, wenn der AG dies genehmigt und behördliche Auflagen nicht entgegenstehen. Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich vom AN abfahren zu lassen.
Vor Abtransport des Abbruchmaterials ist die abzurechnende Menge durch Unterschrift vom AG auf dem Übernahmeschein/Begleitschein vom AN bestätigen zu lassen.
Soweit kontaminiertes Abbruchmaterial oder kontaminierte Stoffe vorgefunden werden, sind diese durch den AN unter gutachterlicher Begleitung zu entsorgen. Hierzu zählen auch sämtliche schadstoffbelasteten Baustoffe in Form von Dämm-, Dicht- und Isolierstoffen sowie Brandschutzverkleidungen (z. B. aus Asbest, asbesthaltigen Stoffen).
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt auf Grundlage genehmigter Entsorgungsnachweise/Sammelentsorgungsnachweise im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) gemäß Nachweisverordnung (NachwV) durch zugelassene Spediteure. Dem AG ist die Entsorgung durch Mitteilung seiner bei der ZKS-Abfall registrierten behördlichen Nummer und Rolle nachzuweisen.
Das nicht gefährliche Abbruchmaterial ist nach landesrechtlichen Bestimmungen auf eine zugelassene Verwertungs-/Entsorgungsanlage zu verbringen. Ein Entsorgungsnachweis über die Beseitigung bildet die Grundlage für die Abrechnung.
3 Abrechnung/Rechnungslegung
Soweit die Baustelleneinrichtung als Bestandteil eines Leistungsverzeichnisses beschrieben und beauftragt ist und über den Zeitraum der Leistungserbringung des AN für die Bauleistungen hinaus vorgehalten werden soll, steht dem AN das Recht zur Teilabnahme und Teilschlussrechnungslegung mit Fertigstellung der Bauleistungen zu, auch wenn der Leistungsbestandteil der Baustelleneinrichtung noch nicht vollständig geleistet ist bzw. abgebaut wurde.
Sofern die Baustelleneinrichtung nicht in gesonderten Leistungspositionen nach Auf- und Abbau, Vorhalten und Betreiben beschrieben ist, berechnet der AN einen Anteil in Höhe von maximal 50 % der Gesamtvergütung nach Aufbau der vollständigen Baustelleneinrichtung. Die Restvergütung erfolgt dann für Vorhaltung und Rückbau der Baustelleneinrichtung.
ZTV Baustelleneinrichtung
ZTV Fenster Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Fenster
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten und ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V.,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
FTA: Fachverband Türautomation e. V.,
GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V.,
GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V.,
GSB International e. V.,
ift Rosenheim GmbH,
Informationsverein Holz e. V.,
IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V.,
ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
VDE Verlag GmbH,
VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,
VdS Schadenverhütung GmbH,
VFF: Verband Fenster + Fassade,
ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Fertigungsbeginn und Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Beim Aufmaß ist zu beachten, dass die Größe der Öffnung zwischen Hinterwand und Wandbekleidung/Wandbelag wesentlich differieren kann. Das ist insbesondere bei Wärmedämmverbundsystemen, Vormauerschalen und Wangen von Dachgauben gegeben, hier können Rahmenverbreiterungen erforderlich werden.
Soweit eine sichtbar gerasterte oder durch Fugen unterteilte Fassade zur Ausführung gelangt, müssen Aufmaß und Montage von Fenstern streng nach dem vom Fassadenbauer vorgegebenen Raster erfolgen, da in der Rasterteilung der Fassade keine wesentlichen späteren Korrekturen mehr zur Anpassung der Fassadenbekleidung an nicht maßgerecht eingesetzte Fensterelemente möglich sind. Insoweit trägt der AN die Verantwortung für den maßlich korrekten Einbau und die richtige Elementgröße seiner Bauelemente in Abstimmung auf das Fassadenraster.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen),
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
Bemessung der Konstruktionen auf Eigen- und Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung,
Fensterliste mit allen planungsrelevanten Kriterien und Angaben,
erforderlichenfalls Bohrungen zur Verlegungen von bauseitigen ELT-Anschlüssen für außenseitigen Sonnenschutz unter Berücksichtigung des Wärmeschutzes und der Winddichtigkeit,
Erstellung von Ansichts- und Schnittzeichnungen im Maßstab 1 : 1 bis 1 : 20 von allen Elementen mit Vermaßung und Angabe der Aufschlagrichtung,
prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen zum rechtzeitigen Einreichen vor Ausführungsbeginn beim Prüfingenieur.
Der Aus- und Einbau von Fenstern ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem AN steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Entsprechend ist zu verfahren, wenn alte Fenster aufzuarbeiten sind. Der AN hat die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, ist der Transport mit den Preisen abgegolten.
Sind Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Hinweise zur Ausführung und Konstruktion
3.1.1 Allgemeines
Gleichwertige Konstruktionen müssen sich auf folgende Merkmale beziehen:
Konstruktionstiefe,
Ansichtsbreiten und Wandstärken der Profile,
Ausbildung der Wärmedämmung bei Isolierprofilen,
Anordnung und Funktion der Beschläge und Dichtungen,
Art der Eckverbindungen und Einbau von Sprossen, Kämpfern und Glasleisten.
Die Verankerungs-/Unterkonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen.
Bei Ausführung von Spritzdichtungs- und Versiegelungsarbeiten sind die angrenzenden Flächen mit geeignetem Klebeband vor Verschmutzung zu schützen. Die Fugenverschlüsse sind bündig angeordnet, absolut eben und fluchtgerecht auszubilden, elastische Fugen sind mit Dichtschnur zu hinterfüllen.
Die Erstreinigung von Fenstern, besonders das Entfernen von Kleber- und Versiegelungsrückständen innen und außen, wie auch die Rahmen- und Glasreinigung vor Objektübergabe gehören zum Leistungsumfang des AN. Ebenso sind die Fälze von allen Verunreinigungen (besonders Bohrrückständen) zu säubern.
Vom AG sind keine gesonderten Leistungsbeschreibungen oder Vergaben für die Gewerke "Verglasungsarbeiten" und "Beschlagarbeiten" vorgesehen. Daher sind alle Leistungen zum Ersteinbau von Fenstern vom AN grundsätzlich einschließlich kompletter Beschläge und Verglasungen auszuführen.
3.2 Anforderungen an die Konstruktion
3.2.1 Windwiderstandsfähigkeit
Soweit nicht vom AG angegeben, ist die Windwiderstandsfähigkeit gemäß EN 12211 und EN 12210 sowie unter Beachtung der DIN 18055 "Kriterien für die Anwendung von Fenstern und Außentüren nach DIN EN 14351-1 und die DIN EN 1991-1-4 Eurocode 1" vom AN zu berücksichtigen.
3.2.2 Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit
Soweit nicht angegeben, ist die Schlagregendichtheit gemäß DIN EN 1027 und DIN EN 12208, die Fugendurchlässigkeit gemäß DIN EN 1026 und DIN EN 12207 vom AN zu berücksichtigen.
3.2.3 Wärmeschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht abweichend festgelegt, gelten die aktuelle Energieeinsparverordnung, die DIN 4108 und die Richtlinien der Bauregelliste A. Für einen wärmetechnisch verbesserten Randverbund ist gemäß DIN 4108-4 ein Korrekturwert von -0,1 W/m2K anzunehmen, sofern dieser Wert nicht bereits bei der Berechnung oder Prüfung des Fensters berücksichtigt wurde. Alle Isolierverglasungen erhalten, unabhängig vom objektbezogenen Wärmeschutznachweis, verbesserte Glasrandverbünde zur Kondensatvermeidung im Scheibenrandbereich als Mindeststandard.
3.2.4 Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit
Wird der Baukörperanschluss abweichend von DIN 4108, Beiblatt 2 ausgeführt, muss für den raumseitigen Bereich der Baukörperanschlussausbildung der Fenster die Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit gemäß DIN 4108-2 durch Angabe des in diesem Bereich erreichten Temperaturfaktors fRsi nachgewiesen werden. Der Temperaturfaktor fRsi soll mindestens ≥ 0,70 betragen. Die Anforderungen der RAL-Einbaurichtlinie (innen dampfdicht, im Übergang wärmegedämmt und außen winddicht und diffusionsoffen) sind für die Baukörperanschlüsse zu beachten.
Der AN fordert bei Wohnungsbauten unaufgefordert beim AG das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 an zwecks Umsetzung der Vorgaben zur Mindestbelüftung.
3.2.5 Schallschutz
Sofern in den vorliegenden Unterlagen nicht an anderer Stelle konkret festgelegt, gilt grundsätzlich Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719 bzw. erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 als Mindestschallschutzqualität für Fenster.
Der AN weist unaufgefordert die Einhaltung der geforderten Schallschutzwerte für die Fenstersysteme, wie auch für die Verglasungen nach. Die Vorhaltemaße von i. d. R. mind. 2 dB (bei zu öffnenden Elementen), bzw. mind. 1 dB (bei festverglasten Elementen) als Differenz zwischen Prüfstandswerten und zu erwartenden Baustellenwerten sind bei den Nachweisen für Rahmensysteme, Verglasungen/Ausfachungen wie auch die Gesamtsysteme in den Nachweisen zu beachten und auszuweisen.
3.2.6 Mechanische Festigkeit
Soweit nicht abweichend angegeben, sind die Dauerfunktion gemäß DIN EN 12400 und die Widerstandsfähigkeit gegen Vertikallasten und statische Verwindung gemäß DIN EN 13115 entsprechend der jeweils notwendigen Klasse vom AN zu berücksichtigen.
3.2.7 Einbruchhemmung
Werden in dieser Ausschreibung Anforderungen an die Einbruchhemmung von Bauteilen gestellt, müssen geprüfte Bauteile eingesetzt werden. Die Einstufung der bei den angebotenen Bauteilen zur Anwendung kommenden Gläser ist vor Ausführung durch ein gültiges Prüfzeugnis nach DIN EN 356 nachzuweisen.
Ist eine Einbruchhemmung nach Einbruch-Widerstandsklassen gefordert, so bezieht diese sich auf die Bandgegenseiten des Elements, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben.
Mindestanforderung an die Einbruchhemmung von nachfolgend als "einbruchhemmend" bezeichneten Fenstern ist RC2 nach DIN EN 1627.
3.3 Nachweise
Vom Bieter sind folgende Nachweise für die zur Ausführung kommenden Konstruktionen mit dem Angebot vorzulegen:
Nachweis der Gebrauchstauglichkeit gemäß § 3 Nr. 2 der Musterbauordnung (MBO) bzw. der zuständigen Landesbauordnung (LBO),
Systemprüfung mit Klassifizierung nach EN 12207 (Luftdurchlässigkeit), EN 12208 (Schlagregendichtheit), EN 12210 (Windwiderstand), EN 13115 (Bedienkräfte, mechanische Festigkeit) und EN 12400 (Dauerfunktion),
Nachweis, dass die in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten geforderten schall-, brand-, feuchte- und wärmetechnischen Werte bzw. Anforderungen sowie statische Anforderungen erfüllt werden,
Nachweis der feuchtetechnischen Anforderungen im Baukörperanschlussbereich durch eine Temperaturfeldberechnung mit grafischem Verlauf, soweit der Baukörperanschluss von den Vorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2 und den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen und Gutachten abweicht,
Nachweise über Eignung von Profilen und Lacken sowie der thermischen Längenänderung und deren Aufnahme in den Anschlussfugen bei dunklen Oberflächen der Elemente.
3.4 Werkstoffe
3.4.1 Holz
Zur Anwendung kommende lamellierte und keilgezinkte Profile sind durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen. Die gleichbleibende Herstellungsqualität von Keilzinkenverbindungen ist durch eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung sicherzustellen.
3.4.2 Stahl/Edelstahl
Verbindungs- und Befestigungsmittel sowie Verankerungselemente und -mittel, die nicht aus Aluminium bestehen, mittel- oder unmittelbar der Atmosphäre/Korrosionsangriff ausgesetzt sind und für Wartungen nicht zugänglich sind, sind grundsätzlich in rostfreiem Edelstahl auszuführen.
3.4.3 Dichtungsprofile
Dichtungsprofile dürfen keine flüchtigen Weichmacher enthalten. Sie müssen ihre Eigenschaften im vorgesehenen Temperaturbereich beibehalten und im Außenbereich witterungsbeständig sein.
Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Alle Dichtungen sind in Ecken auf Gehrung zu schneiden und zu verschweißen, das einfache Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.5 Profilausbildung
3.5.1 Profilausbildung Holz
Kapillarfugen im Bereich der Bewitterung zwischen Profilen und/oder Bauteilen (z. B. Profilkopplungen) müssen über ein zusätzliches Dichtsystem abgedichtet werden.
3.6 Falzausbildung/-dichtungen
Falze und Profilnuten, in die Niederschlagwasser eindringen kann oder in denen sich Tauwasser bildet, sind möglichst verdeckt auszuführen und nach außen zu entwässern bzw. zu entlüften. Dichtungen sind in den Rahmenecken als auf Gehrung geschnittene und verschweißte Dichtungen auszuführen, das Um-die-Ecke-Ziehen von Dichtungen ist nicht zulässig.
3.7 Oberflächen
3.7.1 Oberfläche Holz
3.7.1.1 Chemischer Holzschutz
Nach DIN EN 460 ist bei den Resistenzklassen 1, 2 und 3 gemäß DIN EN 350 kein vorbeugender chemischer Holzschutz erforderlich. Für die Klassen 4 und 5 ist die Notwendigkeit eines chemischen Holzschutzes gefordert.
Auf einen vorbeugenden chemischen Holzschutz kann durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen AG und AN gemäß DIN 68800-3 Abschnitt 11.1 verzichtet werden.
Das für den vorbeugenden chemischen Holzschutz eingesetzte Mittel muss ein geeignetes, auf den Verbindungszweck bezogenes gültiges Prüfzeugnis besitzen, entweder das RAL-Gütezeichen Holzschutz oder eine DIBt-Zulassung.
3.7.1.2 Oberflächenbeschichtung von maßhaltigen Bauteilen aus Holz
Die Oberflächenbehandlung der Bauteile richtet sich nach der verwendeten Holzart, dem gewählten Beschichtungssystem und der zu erwartenden Beanspruchung der Oberfläche.
Sind keine Trockenschichtdicken vorgegeben sind nach dem deutschen Regelwerk folgende Mindest-Trockenschichtdicken erforderlich:
≥ 30 µm auf nicht zugänglichen Flächen (Glasfalz) und an grundierten Fenstern bzw. für alle Flächen unter Metallprofilen und Blechen, die konstruktionsbedingt nicht als wasserführende Ebene ausgeführt sind,
≥ 50 µm im Baukörperanschlussbereich,
≥ 80 µm bei lasierender Beschichtung,
≥ 100 µm bei deckender Beschichtung.
Auf allen anderen Flächen ist die volle Schichtdicke der Endbehandlung erforderlich. Die Eignung anderer Beschichtungssysteme und Schichtdicken, die auf die verringerte Klimabeanspruchung von Holz-Metall-Fenstern abgestimmt sind, ist nachzuweisen.
Die Schichtdicke ist auf Anforderung nachzuweisen.
Die Art der Beanspruchung, ob indirekte, normale direkte, extreme direkte Bewitterung, ist, soweit nicht anders beschrieben, durch den AN zu wählen. Dunkle Farboberflächen im Außenbereich sind stets auf die höchste Anforderung hin auszulegen.
3.8 Glas/Verglasung
3.8.1 Glasleisten
Bei versenkter Verstiftung hölzerner Glasleisten sind die Löcher mit einem geeigneten Material zu verschließen.
Außenliegende, der Witterung ausgesetzte Glashalteleisten sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung anzugeben; die Zustimmung des AG zur Lage der Glashalteleisten ist vom AN einzuholen.
3.8.2 Sonnenschutzglas
Sonnenschutzglas ist als "Weißglas" mit - gemessen an den Sonnenschutzeigenschaften größtmöglichem technischen Lichtwert einzusetzen.
3.8.3 absturzsichernde und splitterschützende Verglasung
Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an.
Soweit Verglasungen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Verglasungen in die Bauelemente und/oder -konstruktion vom AN entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
3.8.4 Floatglas und Weißglas
Ist nachstehend Weißglas beschrieben, so verstehen sich hierunter Gläser mit einem geringeren Eisenoxidanteil als 200 ppm, Gläser mit höherem Eisenoxidanteil erfüllen nicht die Anforderungen an Weißglas. Alle übrigen zum Einsatz gelangenden Gläser (Floatglas und Produkte hieraus) dürfen keinen höheren Eisenoxidanteil als 500 ppm aufweisen; Verglasungen mit höherem Eisenoxidanteil sind unzulässig. Der AN belegt die Einhaltung dieser Anforderungen durch Glaschargenuntersucherungen im Rahmen der Eigenkontrolle IPC.
3.9 Einbau
3.9.1 Allgemeines
Bei der Planung von Anschlussausbildungen sind regionale Klimadaten zu berücksichtigen. Die Einbauebene der Fenster, Fenstertüren und Fensterelemente ist so zu wählen, bzw. so zu verändern, dass die mit der DIN 4108-2 vorgegebenen schimmelpilzkritische 13-°C-Isotherme innerhalb der Konstruktion verläuft. Zeitweise ausfallendes Tauwasser darf nicht in die Konstruktion eindringen und zu einer unzulässigen, dauerhaften Erhöhung der Materialfeuchte bzw. zu Schäden im Bereich der Anbindung an den Baukörper führen.
Nach dem Einbau der Fenster und äußeren Sohlbänke, Abdeckungen, Putzgesimse und nach Abschluss der Einputzarbeiten sind - soweit nach der Konstruktion erforderlich - die Anschlussfugen ringsum mit einem elastischen Dichtstoff vom AN abzudichten.
3.9.2 Befestigung
Die Verankerung der Fassade erfolgt im Rohbau mittels zugelassener Verankerungsmittel. Es dürfen nur Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel aus nichtrostendem Material verwendet werden. Anker sind aus nichtrostendem Stahl nach DIN EN 10088-1"Verzeichnis der nicht rostenden Stähle"- herzustellen.
Der AN prüft mit Objektaufmaß die Öffnungsgrößen und resultierenden Fugenbreiten, um seine Befestigungsmittel erforderlichenfalls gegen Abscheren bei größeren Fugenbreiten zu dimensionieren.
Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen. Die Verankerung am Bau muss die temperaturbedingte Verformung spannungsfrei aufnehmen können.
Die eingesetzten Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren.
Die Befestigung muss mechanisch erfolgen; Schäume, Kleber o. Ä. sind nicht zu verwenden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
3.10 Anschlussfugen zum Baukörper
Es sind ausschließlich nur RAL-gütegesicherte Abdichtungs- und Fugenbaustoffe vorzusehen.
Der AN wird die Anschlüsse seiner Bauelemente an Mauerwerkslaibungen auschließlich an glatten, vollflächigen Laibungen vornehmen. Findet der AN auf der Baustelle unebene, profilierte oder offene Grifftaschen oder Hohlkammern aufweisende Laibungen vor, weist der AN den AG hierauf rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Fenstermontage hin und meldet Bedenken gegen die Ausführung an.
Sofern keine Angaben zum Material der Dämmstoffe angegeben sind, sind diese unter Beachtung der Beanspruchung und Anforderungen vom AN zu wählen.
4 Unterer Abschluss
Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an Terrassen bedingen konstruktive bauseitige Maßnahmen wie etwa beheizte und an die Entwässerung angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen. Soweit der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch mangelnde Aufkantungshöhen an Türen vermuten kann, teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest- und Flügelrahmen müssen eine Höhe von mindestens 105 mm aufweisen.
Der AN prüft vor dem Einbau von Balkontüren und bodentiefen Fenstern von Balkonen mit allseitig umschlossener Brüstung, ob die Notüberläufe der Balkone tiefer liegen als die Schwellenhöhe seiner Türen und Fenster. Ist dies nicht gegeben, meldet der AN umgehend Bedenken gegen die Montagesituation beim AG an.
Alle bodentiefen Fensterelemente sind vom AN so zu bemessen, dass die Anforderungen der ZVDH-Planungshilfe "Barrierefreie Übergänge" erfüllt sind. Dies beinhaltet nicht-profilierte Profilbreiten von >50mm als Anschlussflanschbreite für die Eindichtung im Bodenbereich in einer Höhe von >150mm oberhalb späterer Belagshöhe ebenso, wie die nachträgliche (nach Ausführung Abdichtungsarbeiten im Fußpunkt) Anbringung von Sonnenschutz-Führungsschienen.
4.1 Beschläge, allgemein
Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen.
Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern.
Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen.
Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig.
Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen.
Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Nutzungsbereichen von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen.
Beschläge von Drehkippfenstern sind prinzipiell mit Fehlbedienungssperre auszuführen.
Beschläge benachbart angeordneter Elemente (bspw. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden.
4.2 Außenfensterbänke
Für Außenfensterbänke ist in den Fensterprofilen stets ein Fensterbankfalz vorzusehen.
Fensterbleche aus Titanzink oder Kupfer erhalten seitliche Aufkantungen mit verlöteten hinteren Ecken sowie vordere Abkantungen mit Rückkantungen. Fensterbleche aus Aluminium sind mit seitlicher und hinterer Aufkantung sowie verschweißten Ecken auszuführen, gesteckte Endkappen sind nur zulässig, wenn ausdrücklich im Leistungstext beschrieben.
Alle Fensterbänke sind mit unterseitiger Anti-Dröhn-Beschichtung und in einem Mindestgefälle von 5° auszuführen. Soweit Fensterbänke rückseitig verschraubt sind und ihr Unterschnitt seitlich eingeputzt ist, ist eine unterseitige Befestigung mit Bitumenkleber zulässig.
Fensterbleche dürfen nicht unmittelbar auf Mauerwerk aufgesetzt werden, sie müssen eine unterseitige Wärmedämmung in gesamter Laibungstiefe erhalten. Soweit die Wärmedämmung nicht wie vorgegeben ausführbar ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung mit.
Fensterbleche bis 1,90 m Länge sind stets ungeteilt auszuführen. Die Teilung breiterer Fensterbänke muss unter Bezugnahme auf die Rahmenteilung der Fensterelemente erfolgen und geschieht nicht unter dem Aspekt der Verschnittoptimierung des AN. Alle Fensterbleche sind mit zwängungsfreier Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten zu montieren.
Werden Fensterbleche montiert, solange Fassadenputz- und Anstricharbeiten noch nicht abgeschlossen sind, so sind sie vom AN unmittelbar nach der Montage mit einer Flüssiglatexbeschichtung als Oberflächenschutz zu versehen, soweit sie nicht durch Kunststofffolien vollflächig geschützt sind.
ZTV Fenster
Ausführungsbeschreibung Holzfenster, OL, Stulp, Verzierungen + Profile, neu Alle nachstehend genannten Holzfensterelemente und Holzfenstertüren sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation mit Zierelementen und Profilen anzubieten.
Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL-GZ 695, Anlage 2, gem. den bauphysikalischen Gutachten.
Bauwerksanschlüsse und Einbau
Anschlussfugen: gem. RAL-Einbaurichtlinie
außen: Kompriband, umlaufend
innen: diffusionsdichte Fassadenanschlussfolie, überputzbar
umlaufend: dichte Hinterstopfung aller Hohlräume mit Mineralfaserdämmstoff, einschließlich aller Befestigungsmittel, Abdichtungsmaterialien, sowie Ausrichten der Elemente
Vorleistung Rohbau: Mauerwerkswände
Fassadenbekleidung: WDVS + Außenputz
Sonnenschutz: Vorbaurollladen (Gewerbe Innenhof), Vorbaurollladen mit ZIP-Screen (Wohnen ganzheitlich), mit 50 mm PUR-WLS023 Dämmung hinter dem Kasten
Rahmen
Holzfenster: Holzfenster nach DIN EN 14351-1
Rahmenart: thermisch getrenntes Profilsystem, mind. IV 78, Bautiefe von mind. 78 mm
Material: astfreies einheimisches Nadelholz Kiefer, mind. 3-fach verleimt, frei von Harzgallen und Minizinken in den Decklagen
Oberfläche: werkseitig, 4-schichtiger Oberflächenaufbau (Imprägnierung, Grundierung, Zwischenbeschichtung, Endbeschichtung)
Farbton: weiß oder leicht getönte RAL-Farbe, gleichfarbig innen-außen
Dichtungen: 2 Dichtungsebenen, Farbton schwarz, werkstoffverträglich mit Oberflächenbeschichtung
Konstruktion: Bodentiefe Elemente mit unterem Anschluss als Abdichtungslappen, Rahmenaufdopplung in FB-Aufbauhöhe vollflächig am Untergrund verklebt
Flügelaufteilung: unten (Hauptteil), 2-flg.,Stulp, DK und D,
oben (OL), 2-flg., Stulp, DK und D, horizontale Teilung Kämpfer, auf einer Höhe von ca. 50 cm von OK Blendrahmen
Zierelemente und Profile, außenseitig: Vorderhaus, Fenster und Balkontüren, straßenseitig
Kämpfer: Abrundungen, Kehlen, Zierelement, gem. Vorgabe AG
Stulp/Schlagleiste: als profilierte Leiste mit Kapitell und Basis, gem. Vorgabe AG (sowohl Hauptfenster, als auch Oberlicht)
Farbton: weiß oder leicht getönte RAL-Farbe, gleichfarbig innen-außen
Schwellenausbildung: OK Schwelle= OK FFB
Sonstiges: Alu-Regenschiene in Fensterfarbe
Scheibe
Verglasung: 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung, "Warme Kante", RAL-Ton gem. Vorgabe AG
VSG (Verbundsicherheitsglas)
Gesamtenergiedurch-
lassgrad: Ug-Wert: mind. 0,5 W/m2K
Lichttransmissionsgrad:
Td65= Standardwert nach DIN V 18599
Bauphysik
Uw-Wert Fenster: Uw= 0,95 W/m2K
Wärmedurchgangs-
koeffizient: Uw= 0,95 W/m2K
Schallschutz, nach Einbau FFL:
Vorderhaus straßenseitig, ab 1.OG= SSK 3, erf. R`w ≥35dB
Schlagregen-
beanspruchungsgruppe: 3
Luftdurchlässigkeits-
klasse: 3
Beschläge
Montage/Lage: verdeckt montiert, korrosionsschutzbeschichtet, Einhand-DK-Beschläge Zuschlagsicherung bei Kippfunktion
Wiederstandklasse: mind. RC2, nach DIN EN 1627
Griffe/Oliven: Dreh-Kipp-Fenstergriff mit Abdeckung, Öffnungsbegrenzer für Drehfunktion, Oliven zum Verstiften auf Vierkant
Leitfabrikat: SAAM & BATZ, Dreh-Kipp Fenstergriff Art Déco, ART 70-07, oder glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter anzugeben)
Oberfläche: gem. Vorgabe AG
Fensterfalzlüfter
gem. DIN EN 13141
zulässig nach GEG und DIN 1946-6
Schlagregendicht gem. DIN EN 12208 bis 600 Pa, Klasse 9A
Luftdurchlässigkeit gem. DIN EN 1016, Klasse 3
werkseitiger Einbau
waagerechter Einbau
2 Stück/Fenster-/Fenstertür (paarweiser Einbau)
Leitfabrikat: Regel-air FFLH, Typ 24 RF
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter anzugeben)
Oberfläche: Fensterfarbe
Ausführungsbeschreibung Holzfenster, OL, Stulp, Verzierungen + Profile, neu
Ausführungsbeschreibung Holzfenster, OL, Stulp, neu Alle nachstehend genannten Holzfensterelemente und Holzfenstertüren sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten.
Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL-GZ 695, Anlage 2, gem. den bauphysikalischen Gutachten.
Bauwerksanschlüsse und Einbau
Anschlussfugen: gem. RAL-Einbaurichtlinie
außen: Kompriband, umlaufend
innen: diffusionsdichte Fassadenanschlussfolie, überputzbar
umlaufend: dichte Hinterstopfung aller Hohlräume mit Mineralfaserdämmstoff, einschließlich aller Befestigungsmittel, Abdichtungsmaterialien, sowie Ausrichten der Elemente
Vorleistung Rohbau: Mauerwerkswände
Fassadenbekleidung: WDVS + Außenputz
Sonnenschutz: Vorbaurollladen (Gewerbe Innenhof), Vorbaurollladen mit ZIP-Screen (Wohnen ganzheitlich), mit 50 mm PUR-WLS023 Dämmung hinter dem Kasten
Rahmen
Holzfenster: Holzfenster nach DIN EN 14351-1
Rahmenart: thermisch getrenntes Profilsystem, mind. IV 78, Bautiefe von mind. 78 mm
Material: astfreies einheimisches Nadelholz Kiefer, mind. 3-fach verleimt, frei von Harzgallen und Minizinken in den Decklagen
Oberfläche: werkseitig, 4-schichtiger Oberflächenaufbau (Imprägnierung, Grundierung, Zwischenbeschichtung, Endbeschichtung)
Farbton: weiß oder leicht getönte RAL-Farbe, gleichfarbig innen-außen
Dichtungen: 2 Dichtungsebenen, Farbton schwarz, werkstoffverträglich mit Oberflächenbeschichtung
Konstruktion: Bodentiefe Elemente mit unterem Anschluss als Abdichtungslappen, Rahmenaufdopplung in FB-Aufbauhöhe vollflächig am Untergrund verklebt
Flügelaufteilung: unten (Hauptteil), 2-flg.,Stulp, DK und D,
oben (OL), 2-flg., Stulp, DK und D,
horizontale Teilung Kämpfer, auf einer Höhe von ca. 50 cm von OK Blendrahmen
Schwellenausbildung: OK Schwelle= OK FFB
Sonstiges: Alu-Regenschiene in Fensterfarbe
Scheibe
Verglasung: 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung, "Warme Kante" RAL-Ton gem. Vorgabe AG
VSG (Verbundsicherheitsglas)
Gesamtenergiedurch-
lassgrad: Ug-Wert: mind. 0,5 W/m2K
Lichttransmissionsgrad: Td65= Standardwert nach DIN V 18599
Bauphysik
Uw-Wert Fenster: Uw= 0,95 W/m2K
Wärmedurchgangs-
koeffizient: Uw= 0,95 W/m2K
Schallschutz, nach Einbau FFL:
Vorderhaus, 1. Innenhof= SSK 2, erf. R`w ≥30 dB
Seitenflügel, 1. Innenhof = SSK2, erf. R`w ≥ 30 dB
Quergebäude, 1. und 2. Innenhof= SSK2, erf. R`w ≥ 30 dB
Schlagregen-
beanspruchungsgruppe: 3
Luftdurchlässigkeits-
klasse: 3
Beschläge
Montage/Lage: verdeckt montiert, korrosionsschutzbeschichtet, Einhand-DK-Beschläge Zuschlagsicherung bei Kippfunktion
Wiederstandklasse: mind. RC2, nach DIN EN 1627
Griffe/Oliven: Dreh-Kipp-Fenstergriff mit Abdeckung, Öffnungsbegrenzer für Drehfunktion,
Oliven zum Verstiften auf Vierkant
Leitfabrikat: SAAM & BATZ, Dreh-Kipp Fenstergriff Art Déco, ART 70-07, oder glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter anzugeben)
Oberfläche: gem. Vorgabe AG
Fensterfalzlüfter
gem. DIN EN 13141
zulässig nach GEG und DIN 1946-6
Schlagregendicht gem. DIN EN 12208 bis 600 Pa, Klasse 9A
Luftdurchlässigkeit gem. DIN EN 1016, Klasse 3
werkseitiger Einbau
waagerechter Einbau
2 Stück/Fenster-/Fenstertür (paarweiser Einbau)
Leitfabrikat: Regel-air FFLH, Typ 24 RF
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter anzugeben)
Oberfläche: Fensterfarbe
Ausführungsbeschreibung Holzfenster, OL, Stulp, neu
Ausführungsbeschreibung Holzfenster, 1flg/2flg, neu Alle nachstehend genannten Holzfenster sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation anzubieten.
Es gelten die Mindestanforderungen nach RAL-GZ 695, Anlage 2, gem. den bauphysikalischen Gutachten.
Bauwerksanschlüsse und Einbau
Anschlussfugen: gem. RAL-Einbaurichtlinie
außen: Kompriband, umlaufend
innen: diffusionsdichte Fassadenanschlussfolie, überputzbar
umlaufend: dichte Hinterstopfung aller Hohlräume mit Mineralfaserdämmstoff, einschließlich aller Befestigungsmittel, Abdichtungsmaterialien, sowie Ausrichten der Elemente
Vorleistung Rohbau: Mauerwerkswände
Fassadenbekleidung: WDVS + Außenputz
Rahmen
Holzfenster: Holzfenster nach DIN EN 14351-1
Rahmenart: thermisch getrenntes Profilsystem, mind. IV 78, Bautiefe von mind. 78 mm
Material: astfreies einheimisches Nadelholz Kiefer, mind. 3-fach verleimt, frei von Harzgallen und Minizinken in den Decklagen
Oberfläche: werkseitig, 4-schichtiger Oberflächenaufbau (Imprägnierung, Grundierung, Zwischenbeschichtung, Endbeschichtung)
Farbton: weiß oder leicht getönte RAL-Farbe, gleichfarbig innen-außen
Dichtungen: 2 Dichtungsebenen, Farbton schwarz, werkstoffverträglich mit Oberflächenbeschichtung
Flügelaufteilung: 1-flg., DK,
2-flg., DK, D, Stulp
Sonstiges: Alu-Regenschiene in Fensterfarbe
Scheibe
Verglasung: 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung, "Warme Kante" RAL-Ton gem. Vorgabe AG
VSG (Verbundsicherheitsglas)
Gesamtenergiedurch-
lassgrad: Ug-Wert: mind. 0,3 W/m2K (TRH), 0,5 W/(m2K) Wohnungen
Lichttransmissionsgrad: Td65= Standardwert nach DIN V 18599
Bauphysik
Uw-Wert Fenster: Uw= 0,95 W/m2K
Wärmedurchgangs-
koeffizient: Uw= 0,95 W/m2K
Schallschutz, nach Einbau FFL:
Vorderhaus, 1. Innenhof= SSK 2, erf. R`w ≥30 dB
Seitenflügel, 1. Innenhof = SSK2, erf. R`w ≥ 30 dB
Quergebäude, 1. Innenhof= SSK2, erf. R`w ≥ 30 dB
Schlagregen-
beanspruchungsgruppe: 3
Luftdurchlässigkeits-
klasse: 3
Beschläge
Montage/Lage: verdeckt montiert, korrosionsschutzbeschichtet, Einhand-DK-Beschläge Zuschlagsicherung bei Kippfunktion
Wiederstandklasse: mind. RC2, nach DIN EN 1627
Griffe/Oliven: Dreh-Kipp-Fenstergriff mit Abdeckung, Öffnungsbegrenzer für Drehfunktion,
Oliven zum Verstiften auf Vierkant
Leitfabrikat: SAAM & BATZ, Dreh-Kipp Fenstergriff Art Dèco, ART 70-07, oder glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter anzugeben)
Oberfläche: gem. Vorgabe AG
Fensterfalzlüfter
gem. DIN EN 13141
zulässig nach GEG und DIN 1946-6
Schlagregendicht gem. DIN EN 12208 bis 600 Pa, Klasse 9A
Luftdurchlässigkeit gem. DIN EN 1016, Klasse 3
werkseitiger Einbau
waagerechter Einbau
2 Stück/Fenster-/Fenstertür (paarweiser Einbau)
Leitfabrikat: Regel-air FFLH, Typ 24 RF
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter anzugeben)
Ausführungsbeschreibung Holzfenster, 1flg/2flg, neu
Ausführungsbeschreibung Aus- und Wiedereinbau Holzfenster Die, in entsprechender Position, genannten Holzfensterelemente und Holzfenstertüren sind entsprechend der nachgenannten Spezifikation aus- und wieder einzubauen (Sturzeinbau, Überarbeitung).
Im Rahmen des Aufmaßes wird der AN - unabhängig von dem nachfolgendem Umfang der Bearbeitung - ausnahmslos ALLE Flügel- und alle Festrahmen mit Schlagzahlen in den Falzen kennzeichnen, die eine vollständige Zuordnungsfähigkeit aller Fenster und Fenstertüren und deren Flügel zu ihrem Einbauort gewährleisten. Die Dokumentation über die Fenster- und Fenstertüreneinbauorte ist zusammen mit dem Aufmaß vor Ausführungsbeginn zu übergeben.
Leistungsbestandteile Aus- und Wiedereinbau
Wiedereinbau der Fensterelemente in dieselbe Öffnung
Wiedereinbau in der selben Höhe
Nummerierung aller Flügel - und Festrahmen
Kennzeichnung OK und UK Fenster seitlich am Mauerwerk, oder die Höhe zur, vom Vermesser im Treppenhaus, angebrachten Höhenmarke einmessen und kennzeichnen
der Einbau der neuen IPE-Träger erfolgt gem. Kennzeichnung OK Fenster
provisorischer Verschluss der Öffnung (OSB-Platte auf Holzrahmen)
Witterungs-/Feuchteschutz
Absturzsicherung bei bodentiefen Öffnungen, gem. DIN 18008-4
Ausführungsbeschreibung Aus- und Wiedereinbau Holzfenster
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Logistik und Montagekonzept Holzfenster
02
Logistik und Montagekonzept Holzfenster
02.__.__.01 Logistik und Montagekonzept Holzfenster Logistik und Montagekonzept der Holzfenster, zwecks Strukturierung der Anlieferung, Montage und Abstimmung mit anderen Gewerken, angepasst an den Baufortschritt, bestehend aus:
Transport und Anlieferung
"Just in Time-Lieferung"
Tourenplanung
Abladezonen
Hebezeuge
Zuordnung Bauabschnitt
Zwischenlagerung, Handling auf der Baustelle
kurze Verweildauer
Witterungs- und Diebstahlschutz
Kennzeichnung (Positionsnummern für jedes Fenster gem. Plan/Raumbuch)
Montage und Entsorgung
Montagetrupps takten
Leerkisten- und Abfallmanagement
02.__.__.01
Logistik und Montagekonzept Holzfenster
1.00
psch
03 Werkstatt- und Montageplanung
03
Werkstatt- und Montageplanung
03.__.__.01 Technische Bearbeitung Fenster Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Bauelemente der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten.
Leistungsbestandteile
Erstellen, bzw. Fortschreiben einer vorhandenden Fensterliste für alle Fensterpositionen der nachfolgenden Leistungsbeschreibung
örtliches Aufmaß, ggf. unter Erstellung eines Schnurgerüsts oder als Vermesser-Aufmaß, soweit dies für die Einhaltung umliegender Fassadenraster erforderlich ist.
Konstruktionszeichnungen M 1:1 bis 1:10 mit allen Bauwerksanschlüssen samt Verweis auf Einbauort und ggf. Fensterlistenposition.
Prüffähige statische Nachweise für Bauwerksanschlüsse, Befestigungsmittel, Verglasungen und sonstige Ausfachungen.
Bauelement-positionsweise Angaben zu Verglasungen samt Glasaufbau, U-Werten, g-Werten und Schallschutzwerten der jeweiligen Scheiben.
Angabe von Einbruchhemmung, Beschusshemmung etc.
Darstellung aller Betätigungselemente (Griffe, Beschläge, etc.) samt Angaben zu Oberfläche, Artikelnummer und Betätigungskräften.
Angaben der Materialien (Stoffe, Hersteller, Produkte) von AN-seitig angebrachten Abdichtungsanschlussbahnen für Bauwerksanschlüsse
Angaben zur Fugendurchlässigkeit, bzw. Maßnahmen für Fugendurchlässigkeit (Fensterfalzlüfter, Aufsatzlüfter etc.) samt deren Leistungsvermögen.
Die Werkstatt- und Montageplanung ist rechtzeitig mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen vor Materialdisposition des AN dem AG in dreifacher Ausfertigung in PAVE (pdf-Format) zur Prüfung zu übergeben.
In den Zeichnungen sind Leistungen des AN und bauseitig zu erbringenden Leistungen farblich unterschiedlich darzustellen.
Abrechnungshinweis: Diese Position wird 1x pauschal für die Gesamtheit aller nachfolgenden Fensterelemente berechnet.
03.__.__.01
Technische Bearbeitung Fenster
1.00
psch
04 Holzfenster, Vorderhaus
04
Holzfenster, Vorderhaus
Ausführungszeitraum Für die Fenster und Balkontüren im Vorderhaus ist der Ausführungszeitraum von Ende Oktober 2026 bis Mitte Januar 2027 geplant.
Ausführungszeitraum
04.01 Vorderhaus - Straßenfassade
04.01
Vorderhaus - Straßenfassade
04.02 Vorderhaus - 1. Innenhof
04.02
Vorderhaus - 1. Innenhof
05 Holzfenster, Seitenflügel - 1. Innenhof
05
Holzfenster, Seitenflügel - 1. Innenhof
Ausführungszeitraum Für die Fenster und Balkontüren im Seitenflügel ist der Ausführungszeitraum von Anfang Dezember 2026 bis Anfang Januar 2027 geplant.
Ausführungszeitraum
05.01 Holzfenster, neu
05.01
Holzfenster, neu
05.02 Holzfenster, Überarbeitung/Instandsetzung
05.02
Holzfenster, Überarbeitung/Instandsetzung
06 Holzfenster, Quergebäude
06
Holzfenster, Quergebäude
Ausführungszeitraum Für die Fenster und Balkontüren im Quergebäude ist der Ausführungszeitraum von Ende November 2026 bis Mitte Februar 2027 geplant.
Ausführungszeitraum
06.01 Quergebäude - 1.Innenhof
06.01
Quergebäude - 1.Innenhof
06.02 Quergebäude - 2.Innenhof (Garten)
06.02
Quergebäude - 2.Innenhof (Garten)
07 Außenfensterbänke
07
Außenfensterbänke
07.__.__.01 Bedarfsposition: Außenfensterbänke mit seitlichen Bordprofilen, RAL nach Vorgabe AG Bedarfsposition: Lieferung und Montage von Außenfensterbänken mit seitlichen Bordprofilen (Aufkantungen), maßlich passend zu den jeweiligen Fensterbreiten der neu eingebauten Holzfensterelemente mit Brüstung (ohne bodentiefe Balkon-, Terrassen- und Fenstertüren sowie ohne Kellerfenster), übergreifend für alle Gebäudeteile (Vorderhaus, Seitenflügel, Quergebäude), gem. ZTV Fenster Ziffer 4.2 Außenfensterbänke.
Leistungsbestandteile
Aufmaß der jeweiligen Fensterbreite je Einbauort
seitliche Aufkantungen (Bordprofile) mit verlöteten bzw. verschweißten Ecken
unterseitige Anti-Dröhn-Beschichtung
Mindestgefälle 5°
unterseitige Wärmedämmung in gesamter Laibungstiefe
zwängungsfreie Dehnungsmöglichkeit an den Stirnseiten
alle erforderlichen Befestigungs- und Abdichtungsmittel
Material: Aluminium
Farbton: RAL-Ton gem. Vorgabe AG
Einbauort: Vorderhaus, Seitenflügel und Quergebäude, alle neuen Fensterelemente mit Brüstung
07.__.__.01
Bedarfsposition: Außenfensterbänke mit seitlichen Bordprofilen, RAL nach Vorgabe AG
O
62.00
Stk
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
08.__.__.01 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
08.__.__.01
Stundensatz: Fachwerker
O
1.00
h
08.__.__.02 Stundensatz: Helfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Helfer
08.__.__.02
Stundensatz: Helfer
O
1.00
h
Allgemeine Baubeschreibung Baubeschreibung / Allgemeine Angaben zur Baustelle gemäß DIN 18299, Abschnitt 0
Der Entwurf umfasst die ganzheitliche energetische Sanierung, den Umbau sowie den Ausbau des Dachgeschosses des im Jahr 1891 errichteten, klassischen Berliner Altbaus bestehend aus Vorderhaus, Seitenflügel und Quergebäude. Das architektonische Konzept sieht die Neustrukturierung des Gebäudebestands in insgesamt 42 moderne Wohneinheiten sowie drei Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss mit großzügigen Schaufensterfronten zur Straßenseite hin vor.
Zur komfortablen vertikalen Erschließung der Wohnungen werden drei neue Aufzugsanlagen installiert, während die Wohneinheiten zusätzlich mit neuen Balkonanlagen ausgestattet werden. Zur Optimierung der Nutzflächen im Untergeschoss werden funktionale Mieterkeller sowie ein zentraler Fahrradkeller eingerichtet. Im Innenhof wird eine neue Remise als Gemeinschaftsraum für die Bewohner errichtet, welche von einer Grünfläche und einem Spielplatz umgeben ist.
Die Fassade wird in Anlehnung an die historische Fassade mit entsprechenden Verzierungen und Balkongeländern errichtet. Durch die Kombination moderner Grundrissgestaltungen mit einem neuen Wärmedämm-Verbundsystem an der Gebäudehülle wird das historische Bauwerk energetisch zukunftsfähig modernisiert.
Die energetische Sanierung entspricht dem KfW-85-Standard.
Zweck
Zweck der Baumaßnahme: Umbau und Sanierung eines Mehrfamilienhauses bzw. Wohn- und Geschäftshauses zur energetischen Sanierung (KfW-85) und Modernisierung
Baumaßnahme
Art der Baumaßnahme: Umbau / Sanierung
Adresse: Pestalozzistraße 11, 10625 Berlin
Behörde: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Betriebszustand bei Arbeiten
im Bestandsgebäude: teilweise bewohnt (Vorderhaus) / restliche Gebäudeteile entkernt bzw. im Rohbauzustand
Gebäude
Gebäude zur Nutzung als: Wohn- und Geschäftshaus
Gesamtanzahl Geschosse: 7 Geschosse (EG, 1.-4. OG, DG, UG)
davon Untergeschosse: 1
Konstruktionsart: Massivbau/ Mauerwerksbau
Errichtungsjahr (Bestandsgebäude): 1900
Dachform: Steildach + teilweise Flachdach
Hauptdachneigung: 60° (teilweise 3° Neigung bei Flachdachbereichen )
Höhe First über OKG: max. 22 m
Höhe letzte Decke über OKG: ca. 18 m
Gebäudezugang: Einfahrt und Eingang ebenerdig / EG Wohnungen über Treppen (Hochparterre)
Gebäudezufahrt: Hofdurchfahrt (max. BxH= 2,30x2,85 m)
Baustelleneinrichtung
Kran zur Mitnutzung: nein
Lagermöglichkeiten: stark begrenzt durch Platzmangel im Außenbereich
Lagerfläche für AN: ca 100 m2 vor dem Gebäude / 300 m2 im Innenhof]
Baus. Stromanschluss (kW): vorhanden
Baus. Wasseranschluss: vorhanden
BE-Flächen für AN im Gebäude: nicht zulässig
Baustellenumfeld
Bewohner: 2 Bewohner vorübergehend im Vorderhaus, Umzug in Quergebäude nach Ausbaufertigstellung.
Arbeitszeiteinschränkungen: von 6:00 bis 18:00, wegen direkter Nachbarbebauung
Lärmeinschränkungen: von 22:00 bis 6:00 , wegen direkter Nachbarbebauung
Erschütterungsschutz: Wohngebiet, Einschränkungen nach DIN 4150
Anlieferung/Logistik/Zufahrt
Parkmöglichkeiten: nicht vorhanden, innerstädtische Lage
Durchfahrtbeschränkungen: Umweltzone Berlin
Durchfahrthöhe: max. 2,85 m
Deckenlast: max. Höhe der Bestands-Hofdurchfahrt zu beachten Deckenlast: gemäß aktueller Statik (neue Einhängedecken tlw. für 5 kN/m2 ausgelegt)
Zeitfenster: übliche Arbeitszeiten gemäß Berliner Immissionsschutzgesetz
Entladeflächen: Staufläche stark begrenzt
Kranentladung: falls erforderlich, Mobilkran von AN
Ebenerdige Zugänglichkeit: ja
Abfallbeseitigung und Baustellenordnung
Abfallsammlung erfolgt durch: AN
Baustellenreinigung erfolgt durch: AN
Abfallentsorgung erfolgt durch: AN, historische Abbruchlasten separat vergeben
Schutzzone
Baustelle liegt in: innerstädtisches Wohngebiet, keine Schutzzone
Verdachtsfläche
Das Baugrundstück gilt als: keine Altlasten- oder Kampfmittelverdacht, übliche Sorgfaltspflicht für Berliner Innenstadt gilt
Allgemeine Baubeschreibung
ZTV Rollladenarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Rollladenarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18358 Rollladenarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
Deutsche Bauchemie e. V.,
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.,
VDE Verlag GmbH,
VFF: Verband Fenster + Fassade.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Gerüste, Hubsteiger, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen (wie etwa Sonnenschutzbehänge mit Fluchttürsteuerungsanlagen) ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
alle Ausführungsdetails, aus denen Größen und Lagen von Stoffen, Führungen, Abdeckungen/Blenden etc. ersichtlich sind,
Festlegung der Einbauorte und der Größen von Befestigungspunkten, Durchführungen, Profilverbreiterungen etc.,
Erstellung von Ansichten und Abwicklungen aller Fassaden mit Sonnenschutz samt Darstellung von Schaltgruppen und Teilungen der Behänge unter Berücksichtigung von Notausgängen und Fluchtwegen,
Erstellung von prüffähigen statischen Berechnungen im Bezug auf Wind- und Eislasten,
Festlegung der Einbauorte von Aktoren/Motorsteuergeräten, Übergabepunkten, Steuerungszentrale und sonstiger erforderlicher Einbauteile in den Grundrissen oder Deckenspiegeln.
Der AN unterbreitet dem AG ein gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach EN 14677 durchzuführen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Allgemeine Hinweise
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Maße sind Orientierungsmaße für den Sonnen- und Blendschutz. Grundlage der Bauausführung des AN ist hingegen in jedem Fall ein von ihm örtlich zu erstellendes Aufmaß.
Alle Konstruktionen sind so auszulegen, dass sie nur geringstmöglicher Wartung bedürfen. Im Wartungs- und Reparaturfall muss bei technischer Machbarkeit ein Zugang zu Behang und Antrieb von innen möglich sein, ohne Verwendung von Spezialwerkzeugen, Hubsteiger oder einem Fassadengerüst.
Sonnenschutzbehänge sind raumweise angetrieben und angesteuert auszuführen. Sieht die Planung des AG etwas anderes vor, so weist der AN den AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ausdrücklich darauf hin, dass eine spätere Veränderung der Raumtrennwände dann nicht mehr mit der Aufteilung der Behänge übereinstimmt.
Beim Einbau sind Durchdringungen durch eingebaute Fassaden, Fenster und Abdichtungen auf das unvermeidliche Minimum reduzieren, um Schwachstellen hinsichtlich Wärmeschutz und Winddichtigkeit zu vermeiden. Grundsätzlich sind Durchdringungen nur in Abstimmung mit den Fassaden- und Fenstergewerken herzustellen. Bohrungen durch Holzfenster sind mit Holzschutzmittel zu behandeln, bevor Beschlagteile eingebaut werden. Dem AN obliegt die wind-, schlagregen- und dampfdiffusionsdichte Eindichtung sämtlicher von ihm hergestellter oder belegter Durchdringungen.
3.2 Markisoletten/Vorhänge
Die Herstellung aller erforderlichen Unterkonstruktionen und Befestigungspunkte, so auch vorbauende oder auskragende Konstruktionen, ist Sache des AN. Sofern umschließende Konstruktionen (Abdeckkassetten) erforderlich werden, sind diese gleichfalls vom AN zu liefern.
Abdeckungen und Aufnahmekästen, die unmittelbar an dahinterliegende Fensterelemente oder Wände anschließen, sind von oben elastisch und dauerelastisch zu verfugen, um ein Eindringen von Wasser in die Anschlussfuge zu vermeiden.
3.3Steuerung motorisch betriebener Behänge
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, ist die Lieferung der Steuerung bei elektrisch angetriebenen Sonnen- und Blendschutzvorrichtungen Sache des AN. Im Zuge der Werkplanung sind mit dem AG Abstimmungen über mögliche Gruppensteuerungen (Schaltgruppen) zu treffen, z. B. raumweise Gruppierung, Gruppierung nach Himmelsrichtungen.
Bestandteil der Leistung AN ist die Erstinbetriebnahme der Sonnen- und Blendschutzanlage. Hierzu zählt die Überprüfung der Funktion gemeinsam mit dem Gewerk GLT. Weiterhin hat eine Einweisung des vom AG zu benennenden Systemverantwortlichen in die Systemkonfiguration und Bedienung der Anlage zu erfolgen.
Der AN lässt sich die Einweisung und die Übergabe des Handbuchs schriftlich bestätigen.
3.4 Schnittstellen bei der Montage
Soweit nicht an anderer Stelle abweichend festgelegt, sollen folgende Schnittstellendefinitionen für die Montage gelten:
Abdeckung der Revisionsöffnung Einbaukästen AN,
Unterkonstruktion für Senkrechtmarkise AN,
Sichtblende sichtbar AN,
Führungsschienen AN,
Bohrungen/Durchführungen Fenster AN,
Bohrungen/Durchführungen Außenwand massiv AN,
Winddichte Abdeckung von Durchführungen AN,
Behang/Abschlussschiene etc. AN.
Bei elektrisch angetriebenen Behängen sollen, soweit nicht an anderer Stelle abweichend festgelegt, folgende Schnittstellendefinitionen gelten:
Verkabelung von Behangmotor durch die Fassade bis zum
Anschluss-/Übergabepunkt (z. B. Motorsteuereinheit)
mit Gewerk ELT AN,
Zentralsteuerung/-unterzentralen AN,
Wetterstation (u. a. mit Wind-, Regen-, Sonnenwächter) AN,
Motorsteuergeräte, Relais AN,
Aufklemmmen von Motorsteuergeräten und Relais AN,
ggf. Koppelelemente für GLT AG,
Schaltplanerstellung AN,
Raumtaster (Schalterprogrammwie Gebäude) AG,
Kabelanschlusspeitsche mit Kupplung AN,
Übergabestecker für Anschlusspeitsche AN,
230-V-Zuführung an Behänge bis Übergabepunkt im Raum AG,
Steuerkabel zu den Anschlussleitungen der Behänge
(Kabel durch Fassade) bis Übergabepunkt, ohne Stecker AG,
Kabel und -wege im Gebäude AN,
Erstinbetriebnahme AN,
Erstprogrammierung, Einweisung für den AG AN.
ZTV Rollladenarbeiten
Ausführungsbeschreibung Außenliegender Sonnenschutz Außenliegender Sonnenschutz als Senkrechtmarkise mit Textilscreen/Zip-Screen.
Aluminium-Vorbausystem mit stranggepresstem, eingeputztem Aluminiumkasten und textilem Behang. Ausführung Behang als Zip-Screen (Reißverschlussführung), und Umweltproduktdeklaration (EPD) nach ISO 14025 und EN 15804+A2.
Abdeckkappen für alle sichtbaren Schrauben in passender Farbe.
Kastentyp: Vorbau, Aluminium, viereckig, mit Putzträgerplatte
Putzträgerplatte: d= ≤15 mm
Größe Kasten: BxH= ≤96x130 mm
Oberfläche: pulverbeschichtet, gem. Vorgabe AG
Revision: außen
Führungsschienen: C-Führungsschiene Aluminium, Geräuschdämmung
Oberfläche: pulverbeschichtet, gem. Vorgabe AG
Einbau: WDVS-Fassade
Fallstab: Aluminium
Oberfläche: pulverbeschichtet, gem. Vorgabe AG
Behang: Zip-Screen, Gewebe, gem. Vorgabe AG
Fc-Wert: 0,25
Windstabilität: bis 120 km/h
Antrieb/Aktor: elektrisch, 230 V Wendemotor mit Endabschaltung
Leitfabrikat: ROMA, zip-SCREEN.2 Basis INTEGO mit 96 mm Bautiefe, oder glw.
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter anzugeben)
Dämmung im Sturzbereich
Material: PUR-Polyurethan-Dämmplatte
WLS: 023
Stärke: 50 mm
Breite: wie Sonnenschutzkasten
Anwendungsbereich: WAB
Ausführungsbeschreibung Außenliegender Sonnenschutz
09 Werkstatt- und Montageplanung
09
Werkstatt- und Montageplanung
09.__.__.01 Technische Bearbeitung Außenliegender Sonnenschutz Technische Bearbeitung (Werkstatt- und Montageplanung) für alle in den nachfolgenden Leistungspositionen beschriebenen Bauelemente der Vergabeeinheit gem. ZTV, VOB/C und Vortexten.
Leistungsbestandteile
alle Ausführungsdetails, aus denen Größen und Lagen von Stoffen, Führungen, Abdeckungen/Blenden etc. ersichtlich sind,
Festlegung der Einbauorte und der Größen von Befestigungspunkten, Durchführungen, Profilverbreiterungen etc.,
Erstellung von Ansichten und Abwicklungen aller Fassaden mit Sonnenschutz samt Darstellung von Schaltgruppen und Teilungen der Behänge unter Berücksichtigung von Notausgängen und Fluchtwegen,
Erstellung von prüffähigen statischen Berechnungen im Bezug auf Wind- und Eislasten,
Festlegung der Einbauorte von Aktoren/Motorsteuergeräten, Übergabepunkten, Steuerungszentrale und sonstiger erforderlicher Einbauteile in den Grundrissen oder Deckenspiegeln.
Die Werkstatt- und Montageplanung ist rechtzeitig mit einem Vorlauf von mindestens 4 Wochen vor Materialdisposition des AN dem AG in dreifacher Ausfertigung in PAVE (pdf-Format) zur Prüfung zu übergeben.
In den Zeichnungen sind Leistungen des AN und bauseitig zu erbringenden Leistungen farblich unterschiedlich darzustellen.
Abrechnungshinweis: Diese Position wird 1x pauschal für die Gesamtheit aller nachfolgenden Sonnenschutzelemente berechnet.
09.__.__.01
Technische Bearbeitung Außenliegender Sonnenschutz
1.00
psch
10 Außenliegender Sonnenschutz Vorderhaus
10
Außenliegender Sonnenschutz Vorderhaus
Ausführungszeitraum Für den Außenliegenden Sonnenschutz im Vorderhaus ist der Ausführungszeitraum von Ende Oktober 2026 bis Mitte Januar 2027 geplant.
Ausführungszeitraum
10.01 Vorderhaus - Stra ßenfassade
10.01
Vorderhaus - Straßenfassade
10.02 Vorderhaus - 1. Innenhof
10.02
Vorderhaus - 1. Innenhof
11 Außenliegender Sonnenschutz Seitenflügel 1. Innenhof
11
Außenliegender Sonnenschutz Seitenflügel 1. Innenhof
Ausführungszeitraum Für den Außenliegenden Sonnenschutz im Seitenflügel ist der Ausführungszeitraum von Anfang Dezember 2026 bis Anfang Januar 2027 geplant.
Ausführungszeitraum
11.01 Seitenflügel - 1. Innenhof
11.01
Seitenflügel - 1. Innenhof
12 Außenliegender Sonnenschutz Quergebäude
12
Außenliegender Sonnenschutz Quergebäude
Ausführungszeitraum Für den Außenliegenden Sonnenschutz im Quergebäude ist der Ausführungszeitraum von Ende November 2026 bis Mitte Februar 2027 geplant.
Ausführungszeitraum
12.01 Quergebäude - 1. Innenhof
12.01
Quergebäude - 1. Innenhof
12.02 Quergebäude - 2. Innenhof (Garten)
12.02
Quergebäude - 2. Innenhof (Garten)
13 Stundenlohnarbeiten
13
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden.
Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten.
Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht.
Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden.
Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung.
Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
13.__.__.01 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Fachwerker
13.__.__.01
Stundensatz: Fachwerker
O
1.00
h
13.__.__.02 Stundensatz: Helfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Helfer
13.__.__.02
Stundensatz: Helfer
O
1.00
h