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ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN GRUNDLAGE:
VOB TEIL B + C, in der jeweils aktuellen Fassung
DIN Normen, jeweils neueste Fassung
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften
Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen.
ANERKENNTNIS:
Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. So genannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen.
ZUSCHLAGSFRIST
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden.
BAUVERTRAG:
Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen.
NACHTRAGSANGEBOTE:
Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen.
PREISÄNDERUNG:
Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt.
AUSFÜHRUNG:
Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw. ) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben.
BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers.
TAGLOHNARBEITEN:
Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle.
RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE:
Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90 % der jeweils vertragsmäßig und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt.
ÜBERZAHLUNGEN:
Rückforderungen aus Überzahlungen (§812 ff BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen.
ZWISCHENABNAHME:
Für Teil- oder Gesamtleistungen bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend wie eine Abnahme.
SCHLUSSABNAHME:
Es hat eine förmliche Abnahme nach §12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht.
MÄNGELANSPRÜCHE:
Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre.
HAFTUNG:
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesensversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen.
BAUWESENVERSICHERUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 €; je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet.
STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG:
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen.
SICHERHEITSLEISTUNGEN:
Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren.
Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines
Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu
diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber
berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten.
Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von
den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und
Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer
erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten.
Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen
Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein.Im Falle des Widerspruchs wird
eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten.
NACHUNTERNEHMER:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen.
VERTRAGSSTRAFE:
Der Auftraggeber ist befugt für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen.
STREITIGKEITEN:
Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen.
VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN:
Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können.
MUSTER:
Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
BAUSTELLENREINIGUNG:
Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich
anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner
Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt,
zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag,
19.00 Uhr festgelegt.
Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung
durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer
Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der
Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach
ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden
AN zum Abzug gebracht.
GERICHTSSTAND:
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
26. QNG+ ZERTIFIZIERUNG:
Die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten sind so zu planen, auszuführen, zu dokumentieren und
nachzuweisen, dass die Anforderungen der QNG+ Zertifizierung eingehalten und die QNG+
Zertifizierungsfähigkeit des Bauvorhabens gewährleistet wird. Der Auftragnehmer hat sämtliche hierfür
erforderlichen Produktdatenblätter, Zulassungen, Eignungsnachweise, Herstellererklärungen und
sonstigen
Nachweise rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen. Abweichungen oder Bedenken sind vor Ausführung
schriftlich anzuzeigen und durch die Bauleitung freigeben zu lassen. Die hierfür erforderlichen Leistungen
und Nachweise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZTV ZIMMERERARBEITEN 1. Allgemeines
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggebers rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen.
2. Gerüst
Soweit die Leistungsbeschreibung nothing anderes festlegt, stehen dem Auftraggeber die üblichen, vom Bauunternehmer erstellten Gerüste zur Verfügung. Eventuell erforderliche Zwischen-, Schutz- und Ergänzungsgerüste sind selbst zu erstellen. Ist der Auftragnehmer in Verzug, so hat er für die verlängerte Gerüstbereitstellung die Kosten zu tragen.
3. Holzart / Nachhaltigkeit
Sämtliche Holzprodukte müssen aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen und über einen gültigen FSC- oder PEFC-Nachweis verfügen. Sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gefordert wird, sind alle zur Verwendung kommenden Hölzer aus Fichte/Tanne nach Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-1) in Verbindung mit DIN 4074-1, Sortierklasse S10, herzustellen. Ist sichtbarer Dachstuhl gefordert, so ist die Sortierklasse S13 zu verwenden, alle sichtbaren Kanten sind zu fasen, raue Stellen und Hobelschläge sind nicht zugelassen.
4. Holzschutz / QNG+-Konformität
Gemäß den Anforderungen der QNG+-Zertifizierung und der DIN 68800-2 ist auf chemischen Holzschutz vollständig zu verzichten. Alle zur Verwendung kommenden Hölzer (einschließlich Konter- und Dachlattung sowie Hölzer im Innenbereich) müssen technisch getrocknet sein (Holzfeuchte u <= 20% zum Zeitpunkt des Einbaus) und den Anforderungen der Gebrauchsklasse GK 0 / GK 1 entsprechen, um einen rein konstruktiven Holzschutz zu gewährleisten. Der Nachweis der technischen Trocknung ist durch den Auftragnehmer zu führen.
5. Verbindungs- und Befestigungsteile
Alle notwendigen Kleineisenteile wie Dübel, Winkel, Laschen, Lochbleche sowie Sparren- und Pfettenanker und sonstiges Befestigungsmaterial sind plangemäß einzubauen, Pfettenanker sind vorab auf der Baustelle bereitzuhalten. Im trockenen Innenbereich sind standardmäßig feuerverzinkte Metallteile zu verwenden. Im bewitterten Außenbereich sowie bei direktem Kontakt mit feuchtebelasteten Bauteilen sind ausschließlich Metallteile aus nicht rostendem Material (Edelstahl A2 oder gleichwertig) zu verwenden. Balkonkonstruktionen aus Holz sind mit geeignetem Dübelmaterial am Gebäude zu befestigen, Balkongeländer sind zu verschrauben, Winkel und Stahlteile im sichtbaren Bereich sind zu versenken.
6. Beiliegende Pläne und Listen
Sind dem Leistungsverzeichnis vermaßte Skizzen beigefügt, so gelten diese Maße nicht für die Ausführung, sondern sind Grundlage zur Kalkulation. Ebenso ist eine eventuell beiliegende Holzliste nicht für den Zuschnitt freigegeben. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße sind Fertigmaße.
7. Ausführung
Das Anarbeiten von Schalungen an Fenster bzw. Rolladenschienen, Türen, Installationen oder sonstigen Bauteilen ist vom Auftragnehmer fachgerecht auszuführen (Leisten- oder Schattenfuge). Inbegriffen sind die Unterkonstruktion und alle Befestigungsteile. Soweit einzelne Bereiche auszuschäumen sind, ist dies nur mit FCKW-freiem Material zulässig. Farben und Holzprofile sind vor Ausführung zu bemustern und zur Entscheidung dem Bauherrn bzw. der Bauleitung vorzulegen.
ZTV ZIMMERERARBEITEN
01 DACHSTUHL UND HOLZKONSTRUKTION
01
DACHSTUHL UND HOLZKONSTRUKTION
01.01 Abbund Dachstuhl NH/KVH C24 Dachstuhl nach Sparrenlage, Schnitten und statischen Vorgaben abbinden, liefern und montieren. Umfasst Sparren, Pfetten, Grat-/Kehlsparren, Wechsel, Stützen, Riegel, Auflager, Profilierungen, Zuschnitte und zimmermannsmäßige Verbindungen. Dachart: Pfettendach mit geneigten Dachflächen 32° und 45°. Holz Fichte/Tanne, Festigkeitsklasse C24 bzw. KVH. Querschnitte laut Plan, u. a. Regelsparren 8/20 cm. Inkl. Kran-/Hebehilfe für eigene Leistung, Montage und Nebenarbeiten.
01.01
Abbund Dachstuhl NH/KVH C24
15.00
m³
01.02 BSH-Bauteile GL24h/GL28h Brettschichtholzbauteile nach statischer Vorgabe liefern, abbinden und montieren, nicht sichtbar, vierseitig gehobelt/gefast soweit erforderlich, inkl. Verbindungsmittel und Nebenarbeiten. Ausführung nur nach Freigabe Statik/Bauleitung.
01.02
BSH-Bauteile GL24h/GL28h
1.00
m³
01.03 Trennlage / Bitumenpappe unter Pfetten Feuchte- und Trennlage aus Bitumenpappe oder gleichwertiger Trennlage unter Fuß-, Wand- und Randpfetten auf Beton-/Mauerwerksbauteilen liefern und einbauen.
01.03
Trennlage / Bitumenpappe unter Pfetten
95.00
m
01.04 Pfettenanker / Gewindestangen M12 Pfettenanker nach statischer Angabe liefern, inkl. Gewindestangen M12, Scheiben, Muttern und Korrosionsschutz. Lieferung und Montage durch Zimmerer, inkl. Einmessen und Abstimmung.
01.04
Pfettenanker / Gewindestangen M12
50.00
St
01.05 Sparrenbefestigung / Sparrenanker Sparrenanker, Zuganker und Befestigungen nach statischer Angabe liefern und montieren, inkl. Schrauben, Nägel, Unterlegscheiben, Ausrichten und Nachziehen.
01.05
Sparrenbefestigung / Sparrenanker
200.00
St
01.06 Winkelverbinder / Lochbleche / Laschen Winkelverbinder, Lochbleche, Laschen und Anschlussmittel nach Statik liefern und montieren, je Anschluss vollständig mit systemgerechten Schrauben/Nägeln, inkl. Zuschnitt und Nebenarbeiten.
01.06
Winkelverbinder / Lochbleche / Laschen
150.00
St
01.07 Windrispenbänder / Aussteifung Verzinkte Windrispenbänder 2/40 mm bzw. gleichwertige Aussteifungen nach Statik liefern und montieren, auf- oder unternageln, spannen und dauerhaft befestigen.
01.07
Windrispenbänder / Aussteifung
140.00
m
01.08 Aufsparrendämmung 60 mm Linitherm PAL 2U/PGV T Aufsparrendaemmung 60 mm Linitherm PAL 2U/PGV T oder gleichwertig, lambda 0,029 W/mK, auf Sparrenlage gemaess Bauteilaufbau liefern und montieren. Einschliesslich systemgerechter Verlegung, Zuschnitt, Nut-/Feder-/Stossausbildung, Rand- und Durchdringungsanschluessen sowie Befestigung nach Herstellervorgabe. Ausfuehrung nur mit freigegebenem Waermeschutz- und Detailnachweis.
01.08
Aufsparrendämmung 60 mm Linitherm PAL 2U/PGV T
260.00
m²
01.09 Linitherm L+D Pro Bahn Linitherm L+D Pro Bahn oder gleichwertige Systembahn gemaess Bauteilaufbau als luftdichte Ebene/Dampfbremse
im Schraegdach liefern und verlegen.
Naehte und Stoesse systemgerecht ueberlappen und verkleben, Anschluesse an Traufe, Ortgang, Pfetten,
Mauerwerk, Dachfenster, Durchdringungen und Anschluesse an betonierte Flachdachraender dauerhaft luftdicht
herstellen.
01.09
Linitherm L+D Pro Bahn
260.00
m²
01.10 Konterlattung 30/50 mm auf Nageldichtungsband Konterlattung 30/50 mm auf Dachflaechen auf durchlaufendem Nageldichtungsband liefern und montieren, Holzschutz gemaess DIN 68800, inkl. Unterlagen, Schrauben/Naegeln, Ausrichten, Zuschnitt und Nebenarbeiten. Nageldichtungsband ist in die Einheitspreise einzukalkulieren; Lage und Befestigung nach Systemvorgabe der Aufsparrendaemmung.
01.10
Konterlattung 30/50 mm auf Nageldichtungsband
260.00
m²
01.11 Traufbrett mit Rinnenausbildung, BFU V 100, d=3cm Traufbrett zum Aufbringen des WDVS sowie als Abschluss der Aufdachdämmung inkl. einer traufseitigen Rinnenausbildung lt. Detail aus BFU V100 Platten, d= 3 cm liefern und inkl. Befestigungsmaterial montieren.
Traufbrett h= ca. 58cm, an Deckenstirnseite und Sparren befestigt, Rinnenausbildung, Innenquerschnitt ca. 16 x 11 cm
01.11
Traufbrett mit Rinnenausbildung, BFU V 100, d=3cm
105.00
m
01.12 Randbohle 20/4 mit Dämmung Randbohle, 20/4 cm, im Bereich Übergang Flachdach zum Steildach, inkl. unterseitiger druckfester PU-Dämmung, h= 16 cm, WLG 024 sowie Befestigungsmaterial lt. Detail liefern und montieren
01.12
Randbohle 20/4 mit Dämmung
45.00
m
01.13 Bohle Attika TG-Rampe Liefern und Montieren eines zur Rampe hin geneigten BFU-V100 Bretts, bis ca. 32/3 cm.
01.13
Bohle Attika TG-Rampe
13.00
lfm
01.14 PU-Dämmstreifen zwischen Fußpfette und Traufbrett Liefern und Montieren eine PU-Dämmung, WLG 024, d= 10 cm, h= 14 cm zwischen Fußpfette und Traufbrett.
01.14
PU-Dämmstreifen zwischen Fußpfette und Traufbrett
105.00
lfm
01.15 Dachüberstand/ Traufe Dacheinschnitt Herstellen der Unterkonstruktion eines Dachüberstands im Bereich der Dacheinschnitte, bestehend aus einem Steichbalken, 8/20, sowie eines Kantholzes 8/12 zur Befestigung der Sparrenköpfe lt. Detail. Strin- und unterseitige Verkkleidung bauseitig.
01.15
Dachüberstand/ Traufe Dacheinschnitt
15.00
lfm
01.16 Ortgangstirnbrett 30/140 mm Ortgangstirnbretter 30/140 mm im Bereich von Dacheinschnitten / DG gemäß Plan liefern und montieren, inkl. Imprägnierung, Zuschnitt, Gehrungen, Befestigung und Anarbeitung an Dachdeckung/Spenglerarbeiten.
01.16
Ortgangstirnbrett 30/140 mm
45.00
m
01.17 Kantholz 6/8 cm Ortgang Kantholz 6/8 cm zur Stützung und Befestigung der ortgangseitigen Schalung/BFU-Platte gemäß Detail liefern und montieren, inkl. Holzschutz und Befestigung.
01.17
Kantholz 6/8 cm Ortgang
45.00
m
01.18 Ausbildung Brüstung der Loggia Ausbildung von Brüstungen/ Dacheinschnitte verschiedener Längen, bestehend im Wesentlichen aus:
- einer Riegelkonstruktion aus Kantholz 14x14 cm, h= ca. 116
cm, oberer Riegel seitlich an Sparren befestigt
- einer waagrechten Abdeckplatte, b= ca. 26,5 cm, aus BFH V100
30 mm-Plattte
- einer senkrechten Verschalung aus Powerpanel 1,5 cm als Putzträger
Fabrikat: Fermacell
01.18
Ausbildung Brüstung der Loggia
19.00
lfm
01.19 Untersichtschalung Untersichtschalung aus Nut- und Federbrettern inkl.
Unterkonstruktion,an Sparren befestigt.
Einbauort: überdachte Dachterrassenbereiche Whg 11/DG
01.19
Untersichtschalung
35.00
m²
01.20 BFU-Brett 30/4 mit Dämmung Brett, BFU-V100, 30/3 cm, im Bereich von Dachterrassenrändern inkl. unterseitiger druckfester PU-Dämmung, h= 4 cm, WLG 024, sowie Befestigungsmaterial lt. Detail liefern und montieren.
01.20
BFU-Brett 30/4 mit Dämmung
15.00
m
01.21 Mineralfaserdämmstreifen 60/80 mm Mineralfaser-Dämmstreifen im Bereich Sparrenanschlüsse, Ringanker, Wandanschlüsse und kleinflächige Hohlräume gemäß Detail einlegen. WLG 032/035, Dicke 60/80 mm, Breite bis ca. 20 cm, inkl. Zuschnitt.
01.21
Mineralfaserdämmstreifen 60/80 mm
90.00
m
01.22 Anschlussverklebungen Unterdeckbahn Systemgerechte Anschlussverklebungen, Nageldichtungen, Manschetten, Klebe- und Dichtbaender an Traufe,
Ortgang, Anschluss Steildach an betoniertes Flachdach, Dachoeffnungen und Durchdringungen herstellen.
Zulage zur Vordeckung
01.22
Anschlussverklebungen Unterdeckbahn
120.00
m
01.23 Klein- und Befestigungsteile Sämtliche im LV nicht gesondert erfassten Nägel, Schrauben, Dübel, Winkel, Dichtbänder, Hilfs- und Kleinmaterialien zur vollständigen und funktionsfähigen Leistung.
01.23
Klein- und Befestigungsteile
L
1.00
psch
01.24 Temporärer Wetterschutz / Notabdichtung Dachflächen Temporären Wetterschutz und Notabdichtung für die eigenen Dachflächenleistungen herstellen, vorhalten, unterhalten und wieder entfernen.
Umfasst insbesondere den Schutz der Dachkonstruktion, Aufsparrendämmung, Unterdeck-/Luftdichtungsbahnen, Anschlussbereiche, Durchdringungen und offenen Dachflächen gegen Niederschlag, Feuchtigkeit, Wind und Verschmutzung bis zur fachgerechten Übernahme bzw. Weiterbearbeitung durch Dachdecker-/Spengler-/Abdichtungsgewerk.
Einschließlich:
Abdeckplanen, Folien, Sicherungen, Befestigungen und Beschwerungen
provisorisches Abdichten von Stößen, Rändern, Durchdringungen und offenen Anschlüssen
tägliche Kontrolle und Nachsicherung während der eigenen Ausführungszeit
Schutz bei Arbeitsunterbrechungen, Wochenende und Witterungswechsel
Beseitigung der provisorischen Schutzmaßnahmen nach Erfordernis
Schäden infolge unzureichender Sicherung der eigenen Leistung gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
01.24
Temporärer Wetterschutz / Notabdichtung Dachflächen
L
1.00
psch
01.25 Zwischen-, Schutz- und Ergänzungsgerüste / Absturzsicherung Herstellen, Vorhalten, Unterhalten, Umsetzen und Entfernen sämtlicher für die eigenen Leistungen erforderlichen Zwischen-, Schutz-, Montage- und Ergänzungsgerüste sowie Absturzsicherungen.
Die üblichen bauseitigen Fassadengerüste dürfen genutzt werden, soweit vorhanden und geeignet. Darüber hinaus erforderliche Maßnahmen sind eigenverantwortlich einzukalkulieren.
Einschließlich:
Dachfang-, Seitenschutz- und Absturzsicherungen
Zwischen- und Montagegerüste im Dach- und Anschlussbereich
Gerüstergänzungen für Traufe, Ortgang, Dachterrassen, Durchdringungen und Flachdachanschlüsse
Sicherung von Öffnungen und Arbeitsbereichen
erforderliche Umsetzungen während der Bauausführung
Einhaltung aller Arbeitsschutz-, UVV- und BG-Vorschriften
PSA gegen Absturz, soweit für eigene Leistung erforderlich
Eine gesonderte Vergütung für zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erfolgt nicht, soweit diese zur vollständigen und sicheren Ausführung der eigenen Leistungen erforderlich sind.
01.25
Zwischen-, Schutz- und Ergänzungsgerüste / Absturzsicherung
L
1.00
psch
02 STUNDEN
02
STUNDEN
02.01 Stundenlohn Meister Position für angeordnete Taglohnarbeiten gegen vorherige Freigabe und unterschriebenen Rapport.
02.01
Stundenlohn Meister
O
10.00
h
02.02 Stundenlohn Polier/Vorarbeiter Position für angeordnete Taglohnarbeiten gegen vorherige Freigabe und unterschriebenen Rapport.
02.02
Stundenlohn Polier/Vorarbeiter
O
10.00
h
02.03 Stundenlohn Facharbeiter Position für angeordnete Taglohnarbeiten gegen vorherige Freigabe und unterschriebenen Rapport.
02.03
Stundenlohn Facharbeiter
O
10.00
h
02.04 Stundenlohn Helfer Position für angeordnete Taglohnarbeiten gegen vorherige Freigabe und unterschriebenen Rapport.
02.04
Stundenlohn Helfer
O
10.00
h
03 SONSTIGES
03
SONSTIGES
03.01 Fotodokumentation verdeckter Leistungen Fotodokumentation aller später verdeckten Leistungen, insbesondere Auflager, Anker, Holzschutz, Verklebungen, Vordeckung, Durchdringungen und Anschlüsse. Übergabe digital und positionsbezogen vor Schlussrechnung.
03.01
Fotodokumentation verdeckter Leistungen
L
1.00
psch
03.02 Revisionsunterlagen / Nachweise Zusammenstellen und Übergeben der Revisionsunterlagen einschließlich Produktdatenblätter, Zulassungen, Holz- und Festigkeitsnachweise, QNG-/Nachhaltigkeitsnachweise, Pflege-/Wartungshinweise, Fotodokumentation und Herstellerangaben für eigene Leistungen.
03.02
Revisionsunterlagen / Nachweise
L
1.00
psch