Spenglerarbeiten
Peretshofener Str. 5 - per@stauch-wohnbau.de
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ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. GRUNDLAGE: 1.1. VOB Teil B + C, in der jeweils aktuellen Fassung 1.2. DIN-Normen, jeweils neueste Fassung 1.3. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. 1.4. Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften 1.5. Beiliegendes Leistungsverzeichnis mit den zugrundeliegenden Plänen und sonstige erwähnte Unterlagen. 2. ANERKENNTNIS: Der Bieter anerkennt durch seine Unterschrift die Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis und Kostenangebot in ihrem gesamten Umfang. Er bestätigt, dass er die zugrundeliegenden Pläne vor Abgabe des Angebots eingesehen, sowie sich über Lage, Beschaffenheit, Geländeverhältnisse, Lagerflächen und Zufahrten der Baustelle informiert hat. Nachforderungen hieraus können nicht anerkannt werden. Änderungen der Angebots- und Auftragsbedingungen und in der Leistungsbeschreibung sind unzulässig. Etwaige Änderungsvorschläge, Nebenangebote und Einschränkungen auch betr. der besonderen Vertragsbedingungen müssen auf besonderer Anlage gemacht werden, die dann zusammen mit dem LVZ einzureichen ist, unter Angabe auf dem Titelblatt des LVZ. Sogenannte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Auftragsbestätigung des Bieters bleiben unberücksichtigt, sofern sie den Bedingungen des Leistungsverzeichnisses widersprechen. 3. ZUSCHLAGSFRIST: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach Angebotseröffnung. Der Bieter ist während dieser Frist an sein Angebot gebunden. 4. BAUVERTRAG: Vor Beginn der Ausführung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Bauvertrag abzuschließen. 5. NACHTRAGSANGEBOTE: Müssen Arbeiten vorgenommen werden, die von der Leistungsbeschreibung abweichen oder nicht darin aufgeführt sind, so ist rechtzeitig vor Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen, der Einheitspreis zu vereinbaren und die schriftliche Zustimmung zur Ausführungsart und zum Preis vom Auftraggeber einzuholen. Die Abrechnungen erfolgen über die des Hauptauftrages zu denselben Konditionen. 6. PREISÄNDERUNG: Die Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind einschl. Material und Lohn Festpreise und gelten für die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der vertraglichen Leistung. Kalkulationsfehler begründen kein Recht auf Nachforderungen. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie im Bauvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist die Lohn- bzw. Materialpreiserhöhung binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. 7. AUSFÜHRUNG: Für die jeweils angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der Position zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn diese im LVZ nicht ausdrücklich erwähnt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die Angebotsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Pläne im Hinblick auf seine zu leistende Garantie selbstverantwortlich zu überprüfen. Die Maße sind an Ort und Stelle vorzunehmen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind schriftlich anzuzeigen. Alte Arbeiten, die nicht gleichzeitig mit den Hauptarbeiten ausgeführt werden können, werden trotzdem nach denselben Einheitspreisen abgerechnet. Die in den Bauvorlagen eingetragenen Prüfvermerke (Maße, Erinnerungen, usw.) sowie die sonst beigefügten Prüfungserinnerungen, Prüfberichte und dergleichen sind genau zu beachten und einzuhalten. Der Auftragnehmer hat für das tägliche Öffnen und Schließen der Fenster ab dem Tag der Verglasung bis zur Beendigung seiner Arbeit für Zwecke der Bautrocknung zu sorgen. Alle bereits eingebauten Haustüren, Garagentore oder provisorische Bautüren sind nach Arbeitsschluss täglich abzuschließen und bei Arbeitsbeginn wieder zu öffnen. Alle übergebenen Schlüssel sind zu verwalten und nach Beendigung der Arbeiten unaufgefordert zurückzugeben. 8. BAUSTELLENEINRICHTUNG: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Baustelleneinrichtung mit in die Einheitspreise einzukalkulieren sind. Eine besondere Vergütung hierfür erfolgt nicht, falls in den Pos.-Beschreibungen nichts anderes vermerkt ist. Zur Baustelleneinrichtung gehören alle Leistungen, auch sonstige Leistungen sowie besondere Leistungen die notwendig sind, um die im LVZ aufgeführten Leistungen ordnungsgemäß auszuführen. Die Baustelle ist von jedem Auftragnehmer in ordentlichem Zustand zu halten. Die Bauschuttentsorgung ist Sache des Auftragnehmers. 9. TAGLOHNARBEITEN: Taglohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden und werden daraufhin Bestandteil des Hauptauftrages. Rapporte sind wöchentlich der Bauleitung zur Unterzeichnung vorzulegen. Nachträglich eingereichte oder nicht unterschriebene Rapporte werden nicht anerkannt. Für die jeweils auszuführende Leistung wird nur die dafür erforderliche Qualifikation anerkannt. Die angebotenen Stundenverrechnungssätze verstehen sich einschl. aller NK, Zuschläge, Baustellenan- und Abfahrt etc. Vergütung. Materialien: Die anzubietenden Materialien verstehen sich frei Baustelle. 10. RECHNUNG, ZAHLUNG UND EINBEHALTE: Auf Anforderung erhält der Auftraggeber ABSCHLAGSZAHLUNGEN in Höhe von 90% der jeweils vertragsgemäß und frei von Mängeln erbrachten Teilleistungen. Unter Teilleistungen sind nicht zu verstehen alle noch nicht fest eingebauten Materialien, Stoffe, Geräte, Bauteile und maschinelle Einrichtungen. Es müssen leicht prüfbare Unterlagen vorgelegt werden. Liegt dem Vertrag ein Leistungsverzeichnis zugrunde, so erhalten in allen Rechnungen die Bezeichnungen der Teilleistungen die Nummern der Ordnungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses. Die Schlussrechnung mit allen prüfbaren Unterlagen, Aufmaßbelegen und Revisionszeichnungen muss nach vollständiger Fertigstellung der Leistungen innerhalb von sechs Wochen vorgelegt werden. Durch die Zahlung der Schlussrechnung ist keine Abnahme erfolgt. 11. ÜBERZAHLUNGEN: Rückforderungen aus Überzahlungen (§ 812 ff. BGB) kann der Auftraggeber stellen. Er ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmerrechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Den überbezahlten Betrag hat der Auftragnehmer banküblich zu verzinsen. 12. ZWISCHENABNAHME: Für Teil- oder Gesamtleistungen, bei denen eine Überprüfung bei der geforderten Abnahme nach Bezugsfertigstellung nicht mehr möglich ist, wird eine Zwischenabnahme auf Verlangen des Auftragnehmers durchgeführt bzw. kann die Bauleitung darauf bestehen. Maßgebend sind jedoch die getroffenen Festlegungen im Zusammenhang mit der Schlussabnahme (nach 13). Eine Inbetriebnahme oder Benutzung ist nicht gleichbedeutend mit einer Abnahme. 13. SCHLUSSABNAHME: Es hat eine förmliche Abnahme nach § 12 Abs. 4 VOB Teil B stattzufinden. Bei Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, das beim Vorhandensein von Mängeln dem Auftragnehmer in Form einer Mängelrüge zugeht. 14. MÄNGELANSPRÜCHE: Die Gewährleistungsfrist für die Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 10 Monate. Abweichend hiervon beträgt die Gewährleistungsfrist für Abdichtungsarbeiten 10 Jahre. 15. HAFTUNG: Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für alle sich aus der Erfüllung seiner Leistungen ergebenden Verbindlichkeiten, sowohl dem Auftraggeber, dem Architekten als auch Dritten gegenüber. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist und für alle möglichen Personen- und Sachschäden eine ausreichende Haftpflichtversicherung sowie eine Betriebs- und Bauwesenversicherung abgeschlossen hat. Er trägt die Haftung und Gefahr für Diebstahl, Feuer und Verluste oder Beschädigung und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, auch bei Benutzung seiner Geräte, Gerüste usw. durch Dritte. Es besteht die Verpflichtung, dem Auftraggeber unaufgefordert eine Police vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet sich der Auftragnehmer über die Vorlage einer Police oder Zahlungsbelege der Nachweise zur Zahlung aller Beiträge an die Sozialkassen zu erbringen. 16. BAUWESENVERSICHERUNG: Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung 0,4 % des Rechnungsbetrages für die Bauwesenversicherung abzuziehen. Bei einem durch den Auftragnehmer verursachten Schadensfall ist der Selbstbehalt von bis zu 500 € je nach Schadensfall aufzubringen. Dieser wird mit den offenen Forderungen verrechnet. 17. STROM / WASSER / VORHANDENE BAUSTELLENEINRICHTUNG: Der Auftraggeber ist berechtigt, bei der Abrechnung pauschal 1,2 % des Rechnungsbetrags für Strom- und Wasserverbrauch, sowie für die Nutzung der zur Verfügung gestellten Baustelleneinrichtung, abzuziehen. 18. SICHERHEITSLEISTUNGEN: Sicherungsleistungen sind gemäß VOB Teil B separat zu vereinbaren. 18.1. Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird gemäß § 17 VOB Teil B in Form eines Sicherheitseinbehalts in Höhe von 5 % der Abrechnungssumme verlangt. Diese Barsicherung kann durch Beibringung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft eines in Deutschland anerkannten Bankinstituts abgelöst werden. Die Sicherheitsleistung ist für die in Ziffer 14 vereinbarte Gewährleistungsfrist zu stellen. Anschließend erfolgt die Freigabe der Sicherheitsleistung. Soweit zu diesem Zeitpunkt geltend gemachte Ansprüche noch nicht erfüllt sind, ist der Auftraggeber berechtigt einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten. 18.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, anstelle eines Sicherheitseinbehalts gemäß Ziffer 18.1 von den in Rechnung gestellten Beträgen des Auftragnehmers (Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung) 0,4 % des Rechnungsbetrages zum Abzug zu bringen. Der Auftragnehmer erspart sich hierdurch die Vorlage einer Sicherungsbürgschaft sowie deren Kosten. Das Sicherungsbedürfnis des Auftraggebers wird durch den endgültigen Einbehalt des Abzugs genügt. Eine Rückforderung seitens des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat binnen 18 Tagen nach Vertragsabschluss zu widersprechen, sollte er mit einem Abschlag in Höhe von 0,4 % nicht einverstanden sein. Im Falle des Widerspruchs wird eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 18.1 einbehalten. 19. NACHUNTERNEHMER: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Nachunternehmer und deren Nachunternehmer ohne Aufforderung spätestens bis zum Leistungsbeginn des Nachunternehmers mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer Erklärungen und Nachweise zur Eignung vorzulegen. 20. VERTRAGSSTRAFE: Der Auftraggeber ist befugt, für den Fall des Leistungsverzuges angemessene Vertragsstrafen festzusetzen. Einzelheiten hierüber werden in den Bauvertrag aufgenommen. 21. STREITIGKEITEN: Im Falle von Streitigkeiten soll eine außergerichtliche Einigung im üblichen Schiedsverfahren versucht werden. Die Kosten für Sachverständige hat bei erwiesener Schuld der Unternehmer zu tragen. 22. VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN: Beide Parteien benennen Bevollmächtigte, die als ständige Ansprechpartner zur Verfügung stehen und Erklärungen mit Wirkung für und gegen die jeweilige Vertragspartei abgeben und entgegennehmen können. 23. MUSTER: Auf Verlangen sind Muster unentgeltlich vorzulegen bzw. anzubringen, bei denen es sich in jedem Fall um gütegesicherte Baustoffe handeln muss. Der Auftragnehmer darf nur Baustoffe und Verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt. 24. BAUSTELLENREINIGUNG: 24.1. Die Reinhaltung der Baustelle ist Pflicht des Auftragnehmers. Der AN hat sämtlich anfallenden Müll wie Schutt und Verpackungsmaterial sowie Verunreinigungen, die von seiner Arbeit herrühren wöchentlich zum Arbeitsende und unentgeltlich zu beseitigen. Der Zeitpunkt, zu dem die Baustellenreinigung spätestens erfolgt sein muss, wird wöchentlich auf Freitag, 19.00 Uhr festgelegt. 24.2. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so wird die Baustellenreinigung durch den AG auf Kosten des ANs herbeigeführt. Sollten mehrere Auftragnehmer ihrer Verpflichtung zur Baustellenreinigung nicht nachkommen, so wird die vom AG mit der Bauleitung beauftragte Person die Kostenaufteilung zwischen diesen Auftragnehmern nach ihrem Ermessen vornehmen. Die Kosten werden von der Schlussrechnung der betreffenden AN zum Abzug gebracht. 25. GERICHTSSTAND: Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 26. QNG+ ZERTIFIZIERUNG: Die vom Auftragnehmer auszuführenden Arbeiten sind so zu planen, auszuführen, zu dokumentieren und nachzuweisen, dass die Anforderungen der QNG+ Zertifizierung eingehalten und die QNG+ Zertifizierungsfähigkeit des Bauvorhabens gewährleistet wird. Der Auftragnehmer hat sämtliche für erforderlichen Produktdatenblätter, Zulassungen, Eignungsnachweise, Herstellererklärungen und sonstigen Nachweise rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen. Abweichungen oder Bedenken sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und durch die Bauleitung freigeben zu lassen. Die hierfür erforderlichen Leistungen und Nachweise sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
ANGEBOTS- UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SPENGLERARBEITEN 1. Allgemeines Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die baulichen Gegebenheiten sowie Maß- und Massenangaben zu überprüfen und Differenzen oder Ungenauigkeiten der Bauleitung des Auftraggeber rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Die nachfolgend aufgeführten Festlegungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit nicht in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen erfolgen. Auf die VOB-gemäße Hinweispflicht wird besonders verwiesen. 2. Gerüst Soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes festlegt, stehen dem Auftraggeber die üblichen, vom Bauunternehmer erstellten Gerüste zur Verfügung. Eventuell erforderliche Zwischen-, Schutz- und Ergänzungsgerüste sind selbst zu erstellen. Ist der Auftragnehmer in Verzug, so hat er für die verlängerte Gerüstbereitstellung die Kosten zu tragen. 3. Material Sämtliche sichtbaren Spenglerbauteile aus braun beschichtetem Aluminium, Dicke 0,7 mm, Farbton nach Bemusterung. Dachrinnen und Fallrohre als systemgleiches Fertigsystem. Verbindungen gemäß Herstellervorgabe. Kupfer und Uginox ausschließlich als separat bepreiste Alternativposition. 4. Imprägnierung Alle außen liegende Holzteile wie Konter- und Dachlatten sind entsprechend DIN 68800 zu imprägnieren. Sichtbar bleibende Hölzer und vor allem Hölzer im Innenbereich sind ohne chemischen Holzschutz auszuführen. 5. Ausführung Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den anerkannten Regeln der Bautechnik unter Zugrundelegung der einschlägigen DIN-Vorschriften, der „Fachregeln für die Ausführung von Metall-Dächern, Außenwandverkleidungen und Bauklempnerarbeiten des Zentralverbandes Sanitär, Heizung, Klima sowie der Bestimmungen nach VOB Teil C DIN 18339, jeweils in ihrer letztgültigen Fassung. Die beschriebenen Leistungen umfassen die komplette Lieferung aller erforderlichen Materialien und Zubehörteile frei Baustelle, einschl. der nötigen Transport- und sonstigen Nebenarbeiten. Dachrinnen sind als systemgleiches Fertigsystem gemäß Herstellervorgabe mit den entsprechenden Verbindungselementen im Gefälle zu verlegen. Die Rinnenhalter sind in das Scharbrett einzulassen, der Abstand der Rinnenhalter beträgt maximal 75 cm. Fallrohre sind mit Rohrschellen mit doppeltem Scharnier, Schraubverschluss mit Stift bzw. Dolle und mit den entsprechenden Fallrohrmuffen sowie Standardrohranschluss auszuführen. Die Befestigung der Fallrohre erfolgt in Mauerwerk oder Beton. Alle einzelnen Werkteile sind material- und formgleich auszuführen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN SPENGLERARBEITEN
01 FOLIENABDICHTUNG FLACHDACH UND DACHTERRASSEN
01
FOLIENABDICHTUNG FLACHDACH UND DACHTERRASSEN
01.01 Untergrund besenrein herstellen Untergrund besenrein herstellen. Untergrund fuer Daemmung und Abdichtung besenrein abkehren, lose Verschmutzungen entfernen und entsorgen. Reinigung erst nach Abstimmung mit Bauleitung. Untergrundkontrolle einschliesslich Anzeige ungeeigneter Flaechen.
01.01
Untergrund besenrein herstellen
239.00
01.02 Voranstrich Voranstrich. Kaltverarbeitbaren System-Voranstrich / Primer, schnelltrocknend, auf trockenen und gereinigten Untergrund liefern und nach Herstellerrichtlinien als Haftbrücke für die nachfolgende selbstklebende Dampfsperre aufbringen. Leitfabrikat passend zum Dampfsperrsystem.
01.02
Voranstrich
239.00
01.03 Dampfsperre Bitumen Dampfsperrschicht aus Bitumen-Schweißbahnen DIN 52 131, jedoch Al + V 60 S 4 (4 mm dick) mit Aluminiumbandeinlage und Glasvlieseinlage 60 g/m², punkt- oder streifenweise kleben. Naht- und Stoßüberdeckung 8 bis 10 cm breit dicht verschweißen. Stöße versetzt anordnen. Die Funktion einer vorläufigen Abdichtung muss gewährleistet sein. Dampfsperren sind an An- und Abschlüssen und Durchdringungen bis Oberkante hochzuführen und anzuschließen. Die Dampfsperre ist in Teilbereichen (Gauben Dachterrassen und Aufzugsüberbau Haus A) vor Beginn der Zimmererarbeiten auszuführen. Einbringort: Fabrikat : BAUDER Super AL-E o.g.
01.03
Dampfsperre Bitumen
239.00
01.04 Blech Dachrand/ Dachterrassen Auskragendes Blech mit 2-facher Kantung im Bereich des Dachterrassenrandes als Anschluss des WDVS (14cm) Zuschnitt 300mm
01.04
Blech Dachrand/ Dachterrassen
75.50
m
01.05 Anschlussblech Sockeldichtung WDVS U-förmiges Anschlussblech unterhalb des Trogprofils des WDVS und im Bereich des Fassadenanschlusses liefern und so montieren, dass von der Dampfsperre während des Bauens von den Dachterrassen kein Wasser in die Fassade läuft
01.05
Anschlussblech Sockeldichtung WDVS
30.80
m
01.06 Gefälledämmung PUR/PIR WLS 023 Gefälledämmplatten aus PUR/PIR WLS 023 nach Plan und Wärmeschutznachweis liefern und verlegen, inkl. Kehl- und Gratplatten, Dämmkeilen an aufgehenden Bauteilen, dicht gestoßen und systemgerecht verklebt. Ansatz mittlere Dämmstärke ca. 230 mm, Gefälle ca. 2 %. Die Dämmung ist rein in PUR/PIR-Hartschaum auszuführen.
01.06
Gefälledämmung PUR/PIR WLS 023
100.00
01.07 Gefälledämmung Dachterrassen PU WLS 022 Druckfeste Gefälledämmung aus Polyurethan-Hartschaumplatten (PU), Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS 022, beidseitig vlieskaschiert, für Dachterrassenbereiche im DG und OG gemäß Ausführungs- und Detailplanung liefern und fachgerecht verlegen. mittlere Dämmstoffdicke ca. 100 mm, Gefälle mindestens ca. 2 %, einschließlich erforderlicher Gefälle-, Kehl-, Grat- und Anschlussplatten. Platten dicht gestoßen und systemgerecht auf der vorhandenen Dampfsperre verkleben. Einschließlich Zuschnitten und Höhenanpassungen im Bereich von Türschwellen, Wandanschlüssen und Dachabläufen. Aufkantungen, Abdichtungsanschlüsse, Abläufe and Notüberläufe werden über gesonderte Positionen abgerechnet.
01.07
Gefälledämmung Dachterrassen PU WLS 022
150.00
01.08 Terrassendämmung PU WLS 022 Druckfeste Dämmung aus Polyurethan-Hartschaumplatten (PU), Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS 022, beidseitig vlieskaschiert, für Dachterrassenbereiche im DG und OG gemäß Ausführungs- und Detailplanung liefern und fachgerecht verlegen. Dämmstoffdicke ca. 100 mm, Platten dicht gestoßen und systemgerecht auf der vorhandenen Dampfsperre verkleben. Einschließlich Zuschnitten und Höhenanpassungen im Bereich von Türschwellen, Wandanschlüssen und Dachabläufen. Aufkantungen, Abdichtungsanschlüsse, Abläufe and Notüberläufe werden über gesonderte Positionen abgerechnet.
01.08
Terrassendämmung PU WLS 022
4.00
01.09 Dämmung Sockel Wand Sockeldämmung, PUR, WLG 023, d= ca.100 mm, h= ca. 40 cm Einbauort: Dachterrassen, Attika/Rampe, Loggia
01.09
Dämmung Sockel Wand
35.00
m
01.10 Trenn- und Gleitfolie unter FPO-Abdichtung Systemgeeignete PE-Trenn- und Gleitfolie als Trennlage zwischen der PUR/PIR-Wärmedämmung und der Kunststoff-Dichtungsbahn (FPO-Abdichtung) liefern und lose auf der Dämmung verlegen. Bahnen an den Stößen mindestens 10 cm überlappen. Einschließlich aller Zuschnitte und Anpassungen an Durchdringungen und Randbereiche.
01.10
Trenn- und Gleitfolie unter FPO-Abdichtung
239.00
01.11 Folienabdichtung FPO 1,8 mm Einlagige Dachabdichtung  aus hochwertiger Kunststoff-Abdichtungsbahn aus flexiblen Polyolefinen (FPO), Nenndicke mindestens 1,8 mm, UV-, witterungs-, wurzel- und rhizombeständig, liefern und auf der vorbeschriebenen Gefälledämmung fachgerecht verlegen. Bahnen lose bzw. entsprechend dem zugelassenen System verlegen, Stöße mindestens 8 cm überdecken und thermisch dauerhaft wasserdicht verschweißen. Die Position umfasst ausschließlich die flächige Abdichtung einschließlich Zuschnitten und Nahtverschweißungen. Leitfabrikat: Sarnafil TG-18 oder gleichwertig.
01.11
Folienabdichtung FPO 1,8 mm
239.00
01.12 Auf- und Abkantungen Abdichtung Auf- und Abkantungen Abdichtung. Zulage fuer Auf- und Abkantungen der Abdichtung an Dachterrassen, aufgehenden Bauteilen, Attiken, Schwellen, Randbereichen und Dachaufbauten mittels Verbundblechen und Verstaerkungen.
01.12
Auf- und Abkantungen Abdichtung
150.00
m
01.13 Schutzlage Folienabdichtung Schutzbahn auf Basis flexibler Polyolefine oberhalb der Folienabdichtung (FPO) unter Auflast liefern und lose verlegen, Stossueberdeckung nach Systemvorgabe. Fabr.: Sarnafil® TG 63-13 o.g..
01.13
Schutzlage Folienabdichtung
150.00
01.14 Schutzlage Sarnafelt Polyestervlies (frei bewitterbar) liefern und mit 10 cm Überdeckung als Schutzlage unter Auflast lose verlegen. Einbauort: unter Dachbegrünung Typ: Sarnafelt T300, Flächengewicht: 300 g/m²
01.14
Schutzlage Sarnafelt
90.00
01.15 Formteile Ecken/Enden Formteile Ecken/Enden. Ein- und ausspringende Ecken, Endabschluesse und Formteile passend zur Abdichtungsbahn liefern und dauerhaft wasserdicht einbauen, als Zulage zur Flachdach-/Dachterrassenabdichtung.
01.15
Formteile Ecken/Enden
60.00
St
01.16 Lineare Sicherung Abdichtung gegen Windsog Lineare Sicherung Abdichtung gegen Windsog. Lineare Sicherung der Abdichtung in Eck-, Rand- und Kantenbereichen ohne ausreichende Auflast, einschliesslich Verbundblechstreifen, Befestigungen und systemkonformer Abdichtung.
01.16
Lineare Sicherung Abdichtung gegen Windsog
O
1.00
01.17 Durchdringungen eindichten Kamin und Aufzugsentlüftung in Dampfsperre und Dachabdichtung eindichten, einschließlich Manschetten, Formteilen, Voranstrich, Schweiß-/Klebearbeiten und dauerelastischer Versiegelung (nur Abdichtungsleistung). RWA, Dachausstieg, Oberlichter und Sanitärlüfter sind separat ausgeschrieben. Anzahl mit Dachdecker-/Planstand abzugleichen; Mehrungen nur nach Freigabe.
01.17
Durchdringungen eindichten
2.00
St
01.18 Dachausstieg-Oberlicht 100/100 cm Thermisch getrenntes Oberlicht-Dachausstieg 100 x 100 cm mit wärmegedämmtem Aufsatzkranz (h= ca. 33 cm) liefern und montieren, geeignet für Flachdachabdichtung, harte Bedachung und Witterung. Elektrischer Anschluss/Steuerung nach Fachplanung. Einschließlich Einbindung in Dampfsperre und Dachabdichtung (nur Abdichtungsleistung). Fabr.: VELUX Konvex-Glas CXU 100/100 o.g.
01.18
Dachausstieg-Oberlicht 100/100 cm
1.00
St
01.19 RWA-Oberlicht 120/120 cm Thermisch getrenntes RWA-Oberlicht 120 x 120 cm mit wärmegedämmtem Aufsatzkranz (h= ca. 33 cm) liefern und montieren, geeignet für Flachdachabdichtung, harte Bedachung und Witterung. Elektrischer Anschluss/RWA-Steuerung nach Fachplanung. Einschließlich Einbindung in Dampfsperre und Dachabdichtung. Fabr.: VELUX Konvex-Glas CSP 120/120 o.g.
01.19
RWA-Oberlicht 120/120 cm
1.00
St
01.20 Oberlicht starr 100/100 cm Thermisch getrenntes Oberlicht starr 100 x 100 cm mit wärmegedämmtem Aufsatzkranz (h= ca. 33 cm) liefern und montieren, geeignet für Flachdachabdichtung, harte Bedachung und Witterung. Einschließlich Einbindung in Dampfsperre und Dachabdichtung (nur Abdichtungsleistung). Fabr.: VELUX Konvex-Glas CFU 100/100 o.g.
01.20
Oberlicht starr 100/100 cm
4.00
St
01.21 Kombi-Flachdachhaube Bauseitige gelieferte und montierte, kombinierte Flachdachhaube/Lüftung+Schmutzwasser für ein Massivdach ohne Brandschutzanforderungen, zweiteilig, für Zu- und Abluft, inkl. Dampfsperre eindichten. Die Abdichtung ist min. 15 cm über der wasserführenden Ebene hochzuführen und am oberen Ende nicht hinterläufig mechanisch zu befestigen Querschnitt ca. 53 x 30 cm Fabrikat: GebaVent, Typ KOMBI o.g.
01.21
Kombi-Flachdachhaube
3.00
St
01.22 Kombi-Flachdachhaube 3-fach Bauseitig gelieferte und montierte, kombinierte Flachdachhaube/Lüftung+Schmutzwasser für ein Massivdach ohne Brandschutzanforderungen, 3-fach, für Zu- und Abluft, inkl. Dampfsperre eindichten. Die Abdichtung ist min. 15 cm über der wasserführenden Ebene hochzuführen und am oberen Ende nicht hinterläufig mechanisch zu befestigen. Querschnitt ca. 80 x 30 cm Fabrikat: GebaVent, Typ KOMBI oder gleichwertig
01.22
Kombi-Flachdachhaube 3-fach
1.00
St
01.23 Kabeleinfassung klein Bedarfsposition. Kabeleinfassung klein. Bedarfsposition: Eindichten von bauseitigen Kabeldurchgaengen bis ca. 12 mm mit Formteil passend zur Flaechenbahn und thermischer Verschweissung, inkl. dauerelastischer Versiegelung.
01.23
Kabeleinfassung klein
O
1.00
St
01.24 Flüssigabdichtung Fenster/Türen DG/OG Anschlüsse bodentiefer Fenster und Fenstertüren zu Balkonen, Dachterrassen sowie im Erdgeschoss (EG) dauerhaft flüssig abdichten, einschließlich trittfester Dämmung im Anschlussbereich soweit erforderlich. Flüssigabdichtung mit Voranstrich, Vlieseinlage und mindestens 10 cm Überdeckung (Schnittstelle zu den Blechverwahrungen in den jeweiligen Geschossen beachten).
01.24
Flüssigabdichtung Fenster/Türen DG/OG
35.00
m
01.25 Fluessigabdichtung Wandbereiche DG/OG Fluessigabdichtung Wandbereiche DG/OG. Fluessigabdichtung von Wandanschlussbereichen an Dachterrassen/Balkonen, inkl. ggf. notwendiger Blechverstaerkungen ueber Daemmung/Isokorb, bis mind. 15 cm ueber Belag, mit Voranstrich, Vlieseinlage und systemgerechter Ueberdeckung.
01.25
Fluessigabdichtung Wandbereiche DG/OG
35.00
m
01.26 Securanten Flachdach Ständig nutzbare Absturzsicherung/Securanten für Flachdachbereiche nach DIN EN 795 und DIN 4426 liefern, montieren und in Dachabdichtung eindichten, einschließlich Befestigungsmaterial, Herstellerzertifikat, EG-Konformitätserklärung und Dokumentation. Lage nach Sicherheits-/Wartungsplan.
01.26
Securanten Flachdach
8.00
St
01.27 Abschluss Flachdach Abschluss des Flachdachbereichs lt. Detail im Übergang zum Steildach mittels gekantetem Verbundblech mit Schweißanschluss der Dachbahn. Holzbohlenunterkonstruktion bauseits.
01.27
Abschluss Flachdach
70.00
m
01.28 Anschluss Steildach Anschluss von First des Steildaches an den Dachrand der Flachdachabdichtung mit einem Polyisobutylenband mit einer Alu-Streckgittereinlage lt. Detail.
01.28
Anschluss Steildach
70.00
m
02 ENTWAESSERUNG
02
ENTWAESSERUNG
02.01 Rinnenscharblech Dach Rinnenscharblech Dach. Rinnenscharblech als Uebergang von Dachdeckung zu Dachrinne, mehrfach gekantet, durchlaufend montieren. Material: braun beschichtetes Aluminium, Dicke 0,7 mm.
02.01
Rinnenscharblech Dach
91.50
m
02.02 Rinnenscharblech/Verbundblech Flachdach-Dachrinne Rinnenscharblech/Verbundblech als Übergang vom Flachdach zur Dachrinne, 2-fach gekantet, durchlaufend anbringen, als Verbundblech ausführen. Material: braun beschichtetes Aluminium, Dicke 0,7 mm.
02.02
Rinnenscharblech/Verbundblech Flachdach-Dachrinne
62.50
m
02.03 Rinnenausbildung Traufe Verblechung einer Rinnenausbildung aus bauseitigen BFU-Platten entlang der Traufe inkl. außen liegender Blende lt. Detail. Rinne ca. 15/11 cm
02.03
Rinnenausbildung Traufe
90.00
m
02.04 Kastenrinne Zuschnitt 250 Kastenrinne aus braun beschichtetem Aluminium, Dicke 0,7 mm, Zuschnitt 250 mm, herstellen, liefern und nach Herstellervorgabe montieren, einschließlich aller Verbindungselemente, Befestigungen und Nebenarbeiten.
02.04
Kastenrinne Zuschnitt 250
15.00
m
02.05 Kastenrinne Winkel Zuschnitt 250 Winkel (Innen- und Außenwinkel) passend zur Kastenrinne, Zuschnitt 250 mm, aus braun beschichtetem Aluminium herstellen und wasserdicht montieren, als Zulage zur Kastenrinne.
02.05
Kastenrinne Winkel Zuschnitt 250
6.00
St
02.06 Kastenrinne Speier Zuschnitt 250 Speier passend zur Kastenrinne, Zuschnitt 250 mm, aus braun beschichtetem Aluminium herstellen und montieren. Freies Ende zur Entwässerung auf das Schrägdach ausbilden. Einschließlich Befestigung und Nebenarbeiten.
02.06
Kastenrinne Speier Zuschnitt 250
8.00
St
02.07 Kastenrinne Dachterrassen/Balkone Zuschnitt 333 Kastenrinne im Bereich der Traufe der Dachterrassen und Balkone aus braun beschichtetem Aluminium, Dicke 0,7 mm, Zuschnitt 333 mm, herstellen, liefern und montieren, einschließlich aller Verbindungselemente, Befestigungen und Nebenarbeiten.
02.07
Kastenrinne Dachterrassen/Balkone Zuschnitt 333
65.00
m
02.08 Rinnenenden gerade Rinnenenden gerade. Rinnenenden passend zur vorbeschriebenen Dachrinne liefern und wasserdicht montieren.
02.08
Rinnenenden gerade
18.00
St
02.09 Rinnenwinkel bis 90 Grad Rinnenwinkel bis 90 Grad. Innen- und Aussenwinkel bis 90 Grad passend zur Dachrinne herstellen und montieren, als Zulage zur Dachrinne.
02.09
Rinnenwinkel bis 90 Grad
8.00
St
02.10 Rinnenstutzen DN 100 Rinnenstutzen DN 100. Rinnenablaufstutzen bis DN 100 passend zur Dachrinne liefern und einbauen, einschliesslich Anschluss an Fallrohr.
02.10
Rinnenstutzen DN 100
10.00
St
02.11 Speiereinmündung DN 100 Speiereinmündung Ø 100 mm zur Entwässerung der traufseitigen Rinnenausbildung liefern und montieren, einschließlich Anschluss an die Rinnenausbildung. Fabrikat: PREVA oder gleichwertig
02.11
Speiereinmündung DN 100
10.00
St
02.12 Rinnenstutzen DN 70 Rinnenablaufstutzen bis DN 70 passend zur Dachrinne liefern und einbauen, einschließlich Anschluss an Fallrohr.
02.12
Rinnenstutzen DN 70
4.00
St
02.13 Fallrohr DN 100 Fallrohr DN 100. Fallrohr DN 100 fuer Dachrinnen und sonstige Dachentwaesserung liefern und montieren, einschliesslich Muffen, Rohrschellen mit Doppel-Scharnier, Schraubverschluss mit Stift/Dolle, Befestigung an Mauerwerk/Beton und Nebenarbeiten.
02.13
Fallrohr DN 100
115.00
m
02.14 Fallrohr DN 70 Fallrohr DN 70. Fallrohr DN 70 fuer Teilbereiche, Balkon-/Terrassenanschluesse oder Nebenentwaesserungen liefern und montieren, einschliesslich Rohrschellen, Muffen und Befestigung.
02.14
Fallrohr DN 70
5.00
m
02.15 Fallrohrbogen / Doppelbogen Fallrohrbogen / Doppelbogen. Fallrohrbogen/Doppelbogen DN 70-100 passend zu Fallrohren als Verbindung zwischen Rinne und Fallrohr liefern und montieren.
02.15
Fallrohrbogen / Doppelbogen
16.00
St
02.16 Standrohre DN 70-100 mit Reinigungsöffnung Standrohre DN 70-100. Standrohre aus braun beschichtetem Aluminium bzw. systemgleichem Material bis DN 100, Höhe ca. 50 cm, liefern und einbauen. Fabr. Preva o.go, Dunkelbraun
02.16
Standrohre DN 70-100 mit Reinigungsöffnung
11.00
St
02.17 Standrohrkappen DN 70-100 Standrohrkappen. Standrohrkappen passend zu Fallrohren und Standrohren als Uebergang liefern und montieren.
02.17
Standrohrkappen DN 70-100
11.00
St
02.18 Dreikantleiste Dreikantleiste, Z= 250 mm inkl. Kantungen und Halter, anfertigen, liefern und als Dachsteinauflager montieren.
02.18
Dreikantleiste
90.00
m
02.19 Anschluss Dachterrassen-/Balkonablaeufe Anschluss Dachterrassen-/Balkonablaeufe. Anschluss von Dachterrassen- und Balkonablaeufen an Fallrohr bzw. Dachentwaesserung, inkl. Anschlussstuecken, kurzen Fallrohrstuecken, Uebergangen und Abdichtung der Anschlussbereiche.
02.19
Anschluss Dachterrassen-/Balkonablaeufe
10.00
St
02.20 Gekantete Blechrinne Blechrinne, 2-fach gekantet und an wandseitiger Stirnseite geschlossen, zur sicheren Ableitung von Regenwasser aus dem Fallrohr über die Dachterassenfläche bis zum Ablauf, unterhalb eines Holzlattenrostes. Zuschnitt 30cm, b=ca. 20cm, h= ca. 5cm
02.20
Gekantete Blechrinne
10.00
m
02.21 Notüberlauf und Ablauf für Dacheinschnitte Herstellen von einem Notüberlauf und Ablauf inkl. der Einbindung in die Dacheindeckung bzw. als Speier in die Traufrinne montieren.
02.21
Notüberlauf und Ablauf für Dacheinschnitte
3.00
St
02.22 Dachrandblende Traufe Dachrandblende im Traufbereich, mehrfach gekantet und auf Unterkonstruktion befestigt, liefern und montieren. Material: braun beschichtetes Aluminium, Dicke 0,7 mm. Sichtbreiten, Kantungen und Stoßausbildung vor Ausführung mit Bauleitung bemustern/freigeben.
02.22
Dachrandblende Traufe
90.00
m
03 DACHBEGRÜNUNG
03
DACHBEGRÜNUNG
03.01 Kiesleiste auf Verbundblechhalter Kiesleiste auf Verbundblechhalter. Kiesleiste einschliesslich Montagehalter aus Verbundblech liefern und nach Herstellervorgabe um Kiesteilflaechen, Dachablaeufe und Gruendachbereiche montieren. Material Edelstahl L-Profil ca. 30 x 75 x 1,0 mm; Halterabstand max. 60 cm.
03.01
Kiesleiste auf Verbundblechhalter
47.00
m
03.02 Kiesleiste auf Verbundblechhalter Dachterrassen Kiesleiste einschließlich Montagehalter aus Verbundblech liefern und nach Herstellervorgabe an Dachterrassen und gegenüber der Dachterrasse montieren. Material Edelstahl L-Profil ca. 30 x 75 x 1,0 mm; Halterabstand max. 60 cm. Einbauort: Randbereiche der Dachterrassen und gegenüberliegende Anschlussbereiche.
03.02
Kiesleiste auf Verbundblechhalter Dachterrassen
53.00
m
03.03 Eckausbildung Kiesleisten Eckausbildung Kiesleisten. Zulage zur Kiesleiste fuer fachgerechte Ausbildung ein- und ausspringender Ecken, Enden und Uebergaenge.
03.03
Eckausbildung Kiesleisten
15.00
St
03.04 Kiesrand / Aufkies Kleinbereiche Kiesrand / Aufkies Kleinbereiche. Aufkies in Klein- und Randbereichen aus gewaschenem Rundkies 16/32 mm liefern und in gleichmaessiger Schichtstaerke einbauen, ca. 5 cm, einschliesslich Trennung zum Substrat und sauberer Randbildung. Ausschließlich Kiesflächen auf dem begrünten Hauptflachdach; Kiesstreifen der Dachterrassen siehe Position 03.05.
03.04
Kiesrand / Aufkies Kleinbereiche
26.00
03.05 Kiesstreifen Dachterrassen/Rampenüberdachung Gewaschenen Rundkies Körnung 16/32 mm als Wartungs-, Spritzwasser- und Entwässerungsstreifen an Fassaden, Türanschlüssen, Attiken und Randbereichen der Dachterrassen liefern und einbauen. Kiesstreifen einschließlich Trennlage, seitlicher Abgrenzung zum Terrassenbelag und sauberer Ausbildung an Abläufen und aufgehenden Bauteilen herstellen. Breite gemäß Detailplanung, mindestens ca. 30 cm, im Bereich von bodentiefen Türen und wartungsrelevanten Anschlüssen gegebenenfalls mindestens 50 cm. Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fläche.
03.05
Kiesstreifen Dachterrassen/Rampenüberdachung
32.00
03.06 Vegetation extensive Dachbegrünung Extensive Sedum-Kräuter-Begrünung als vorkultivierte Vegetationsmatte oder gleichwertiges abgestimmtes Begrünungssystem liefern und fachgerecht auf der Vegetationstragschicht verlegen beziehungsweise ausbringen. Einschließlich erforderlicher Startdüngung, Anwalzen, Erstbewässerung, Nacharbeiten und Sicherung gegen Windverwehung und Erosion bis zum Anwachsen.
03.06
Vegetation extensive Dachbegrünung
90.00
03.07 Vegetationstragschicht Extensivsubstrat Mineralisch-organisches Extensivsubstrat als Vegetationstragschicht liefern, auf das Filtervlies aufbringen und gleichmäßig profilgerecht verteilen. Substratdicke nach Systemplanung so bemessen, dass der Gesamtaufbau der extensiven Begrünung oberhalb der Schutzlage einschließlich Dränschicht, Filterlage, Substrat und Vegetation ca. 80 mm beträgt. Substrat geeignet für Sedum-Kräuter-Begrünung, strukturstabil, wasserspeichernd und ausreichend dränfähig. Setzungszuschlag und erforderliche Profilierung sind einzukalkulieren.
03.07
Vegetationstragschicht Extensivsubstrat
90.00
03.08 Filtervlies Dachbegrünung Verrottungsfestes, wasserdurchlässiges System-Filtervlies oberhalb der Drän- und Wasserspeicherschicht liefern und lose verlegen. Stöße ausreichend überlappen und gegen Verschieben sichern. Einschließlich Zuschnitten und Hochführungen an angrenzenden Bauteilen und Einbauteilen.
03.08
Filtervlies Dachbegrünung
90.00
03.09 Drän- und Wasserspeicherelement Dachbegrünung Systemgeeignetes, druckstabiles Drän- und Wasserspeicherelement für extensive Dachbegrünung auf der vorhandenen Schutzlage gemäß Position 01.12 liefern und vollflächig verlegen. Einschließlich Zuschnitten und Anpassungen an Kiesstreifen, Kiesleisten, Dachabläufe, Kontrollschächte, Dachaufbauten and sonstige Einbauteile. Ausführung mit ausreichender Dränleistung und Wasserspeicherfähigkeit nach Systemvorgabe. Kiesflächen und Kiesleisten werden gesondert vergütet.
03.09
Drän- und Wasserspeicherelement Dachbegrünung
90.00
04 VERBLECHUNGEN
04
VERBLECHUNGEN
04.01 Trauf-Lüftungsprofil / Traufgitter Trauf-Lüftungsprofil / Insektenschutzgitter herstellen, liefern und montieren. Material: Aluminium, Dicke 0,7 mm, Farbton braun beschichtet (passend zur Traufblende), gelocht / geschlitzt zur Gewährleistung des geforderten Lüftungsquerschnitts an der Traufe und als Schutz gegen Insekten- und Kleintierbefall. Liefern und fachgerecht im Bereich der Traufblende montieren, einschließlich aller Befestigungsmittel und Anschlüsse an die Dachrandblende.
04.01
Trauf-Lüftungsprofil / Traufgitter
90.00
m
04.02 Verblechung Attika Rampendach Attikaabdeckung mit 2% Innengefälle und einseitiger Blende, einschl. 3 Kantungen und allen notwendigen Befestigungsmittel auf Betonattika (siehe Detail im Anhang) liefern und befestigen. Stärke Attikawand: d= ca. 37,0 cm Blendenhöhe: außen 12 cm, innen ca. 5 cm Zuschnitt: ca. 560
04.02
Verblechung Attika Rampendach
90.00
m
04.03 Eck- und Endausbildungen Dachrand/Attika Eck- und Endausbildungen Dachrand/Attika. Zulage fuer fachgerechte Eck-, End-, Stoss- und Dehnungsausbildungen an Dachrand- und Attikaabdeckungen.
04.03
Eck- und Endausbildungen Dachrand/Attika
16.00
St
04.04 Stirnblech Loggia Verblechung Flachdach im Bereich der Loggia aus braun beschichtetem Aluminium, Dicke 0,7 mm, 1-fach gekantet, inklusive Befestigungsblechen liefern und nach Detail einbauen. Zuschnitt ca. 56 cm
04.04
Stirnblech Loggia
15.00
m
04.05 Brüstungsblech Loggia Verblechung der Brüstung im Bereich der Loggia aus braun beschichtetem Aluminium, Dicke 0,7 mm, 4-fach gekantet, inklusive Befestigungsblechen liefern und nach Detail einbauen. Zuschnitt ca. 40 cm
04.05
Brüstungsblech Loggia
15.00
m
04.06 Kehlblech 1-fach gekantet Kehlblech 1-fach gekantet im Bereich von Balkenlager Dachanschlüsse. Zuschnitt: I=ca. 70cm
04.06
Kehlblech 1-fach gekantet
8.00
m
04.07 Rinnenausbildung Ortgang Dacheinschnitte Rinnenausbildung Ortgang der Dacheinschnitte lt. Detail Zuschnitt: I=45 cm, 4 Kantungen
04.07
Rinnenausbildung Ortgang Dacheinschnitte
7.00
m
04.08 Ortgangverblechung Dacheinschnitte Ortgangverblechung Dacheinschnitte im Bereich der Ortgänge der Dacheinschnitte Zuschnitt 250, 5 Kantungen
04.08
Ortgangverblechung Dacheinschnitte
7.00
m
04.09 Blechverwahrung Fenstertueren EG Blechverwahrung Fenstertueren EG. Verwahrblech ueber der Abdichtung an bodentiefen Fenstern/Fenstertueren im EG zur Abdeckung der Fluessigabdichtung liefern und am unteren Fensterstock befestigen. Zuschnitt ca. 15-20 cm, gekantet.
04.09
Blechverwahrung Fenstertueren EG
36.00
m
04.10 Blechverwahrung Wandsockel DG/OG Blechverwahrung Wandsockel DG/OG. Verwahrblech der Abdichtung aufgehender Bauteile im Bereich Dachterrassen/Balkone, min. 15 cm ueber Belag/Aufkantung, unterhalb Putzabschluss befestigen und Anschluss dauerelastisch verfugen. Zuschnitt ca. 40 cm.
04.10
Blechverwahrung Wandsockel DG/OG
35.00
m
04.11 Gesimsverblechung Gesimsverblechung entlang der Fassade, 4-fach gekantet lt. Detail. Zuschnitt 180mm
04.11
Gesimsverblechung
80.00
m
04.12 Kaminverwahrung Kaminverwahrung mit Brust-, Seiten- und Rückenblechen bzw. Anschlüssen an Dachdeckung und Flachdachabdichtung liefern und montieren, einschließlich Kantungen, Befestigung und regensicherer Einbindung (nur sichtbare Metallverwahrung, Abdichtung separat).
04.12
Kaminverwahrung
1.00
St
04.13 Verwahrung Entlueftung Aufzug/Schacht Verwahrung und Anschlussbleche am Aufzugs-/Schachtentlüftungsaufbau liefern und in Abdichtung/Dachdeckung einarbeiten, einschließlich Gegenblech und Dichtanschluss (nur sichtbare Metallverwahrung, Abdichtung separat).
04.13
Verwahrung Entlueftung Aufzug/Schacht
5.00
St
04.14 Verwahrung RWA/Dachausstieg/Oberlichter Verwahrbleche und Schutzbleche an RWA, Dachausstieg und Oberlichtern liefern und montieren, einschließlich Aufkantungen, Anpressleisten, Abdichtungsanschlüssen und dauerhafter regensicherer Ausführung (nur sichtbare Metallverwahrung, Abdichtung separat).
04.14
Verwahrung RWA/Dachausstieg/Oberlichter
6.00
St
04.15 TG-/Rampenverwahrung Sockel Blechverwahrung der Abdichtung an TG-Rampe, Wand mit Abschlussschiene, Kantungen, Befestigung und oberseitiger Verfugung. Ausführung nur nach Detail/Freigabe.
04.15
TG-/Rampenverwahrung Sockel
30.00
m
04.16 Blechverwahrung TG – Wand Blechverwahrung der bituminösen Abdichtung mit Abschlussschiene an den Wänden der Tiefgarage, inkl. aller Kantungen, Befestigung und oberseitiger Acrylverfugung. Zuschnitt bis ca. 40 cm
04.16
Blechverwahrung TG – Wand
92.00
m
04.17 Blechverwahrung TG – Stützen Blechverwahrung der bituminösen Abdichtung mit Abschlussschiene an Stützen der Tiefgarage, inkl. aller Kantungen, Befestigung und oberseitiger Acrylverfugung. Zuschnitt bis ca. 60 cm
04.17
Blechverwahrung TG – Stützen
11.00
m
05 SONSTIGES
05
SONSTIGES
05.01 Revisionsunterlagen / Nachweise Revisionsunterlagen / Nachweise. Zusammenstellen und Uebergeben der Revisionsunterlagen einschliesslich Produktdatenblaetter, Zulassungen, Leistungserklaerungen, QNG-/Nachhaltigkeitsnachweise, Dichtigkeitsprotokoll, Wartungs- und Pflegehinweise, Gruendach-Pflegeprotokolle und Herstellerangaben.
05.01
Revisionsunterlagen / Nachweise
L
1.00
psch
05.02 Dachwartung Angebot für eine Dachwartung, einmal im Jahr (Herst, nach Laubabfall), die folgende Arbeiten beinhaltet: Reinigen von Dachrinnen, Fallrohren und sonstigen Teilen der Dachentwässerung Säubern von Kiesschüttungen, insbesondere von Pflanzenbewuchs und funktionsbeeinträchtigenden Schmutzablagerungen Überprüfen der An -und Abschlüsse an aufgehenden Bauteilen sowie von Einbauteilen und Dachdurchführungen, auch auf mechanische Festigkeit Überprüfung der Dachränder Genaue Sichtprüfung der Dichtungsmaterialien auf Schäden und ordnungsgemäßem Zustand Kleinere Reparaturarbeiten wie: Nachverschweißungen in Nahtbereichen, Nachziehen von Profilbefestigungen Beseitigen kleiner, punktförmiger Undichtigkeiten oder Schäden an der Dacheindichtung Kleinere Instandhaltungsarbeiten im Umfang von max. 3 Stunden Wartungsbericht und Zustandsprotokoll der zu wartenden Dachflächen für notwendig erscheinde Arbeiten, die nicht oben aufgeführt sind, wird dem Bauherren ein Angebot unterbreitet Größe der zu wartenden Dachflächen: ca. 200 m² Der pauschal angebotene Einheitspreis für die Dachwartung bezieht sich auf eine Wartung pro Jahr.
05.02
Dachwartung
O
1.00
psch
06 STUNDEN
06
STUNDEN
06.01 Stundenlohn Meister Position für angeordnete Taglohnarbeiten gegen vorherige Freigabe und unterschriebenen Rapport.
06.01
Stundenlohn Meister
O
10.00
h
06.02 Stundenlohn Polier/Vorarbeiter Position für angeordnete Taglohnarbeiten gegen vorherige Freigabe und unterschriebenen Rapport.
06.02
Stundenlohn Polier/Vorarbeiter
O
10.00
h
06.03 Stundenlohn Facharbeiter Position für angeordnete Taglohnarbeiten gegen vorherige Freigabe und unterschriebenen Rapport.
06.03
Stundenlohn Facharbeiter
O
10.00
h
06.04 Stundenlohn Helfer Position für angeordnete Taglohnarbeiten gegen vorherige Freigabe und unterschriebenen Rapport.
06.04
Stundenlohn Helfer
O
10.00
h