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Net total EUR
01 Angaben zur Baustelle
01
Angaben zur Baustelle
Gesamtübersicht:
Gesamtübersicht:
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 14 Grundkonzept: Bewohnte Modernisierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in Stuttgart-Botnang, mit Badsanierung, Erneuerung der Heizung, Austausch der Fenster, Abbruch der vorgehängten Fassade und Fassadendämmung. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Strangsanierung inkl. Erneuerung Bäder und Heizung sowie der dazugehörigen Elektro- installationen
Diese Sanierungsmaßnahme besteht aus insgesamt 30 Wohnungen:
Paul-Lincke-Straße 14_Strang A: EG-12.OG: 12 Wohnungen
Paul-Lincke-Straße 14_Strang B: EG-13.OG: 14 Wohnungen
Paul-Lincke-Straße 14_Strang C: EG-3.OG: 4 Wohnungen
Konstruktion:
- Tragende Wände aus Stahlbeton und Mauerwerk
- Stahlbetondecken
- Fertigteilbalkone
- Flachdach
Erschließung:
Das Haus wird über einen Treppenraum erschlossen.
Geplante Termine:
Abbruch Kelletrennwände
Abstellräume im EG ab KW09/2027
Vorbereitende Maßnahmen HLSE
und HLSE Verteilung UG ab KW09/2027
Strangsanierung WE nabKW14/2027- KW31/2027
(max. 6 Wochen pro Strang)
BE-Flächen stehen nur äußerst begrenzt zur Verfügung.
Die Mitnutzung der BE-Flächen ist vor Beginn der Arbeiten mit dem Bauleiter vor Ort abzuklären.
Firmen- und Mitarbeiterparkplätze stehen keine zur Verfügung.
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 14
Angaben zur Ausführung Arbeitsabschnitte und Erschwernisse:
in der Paul-Lincke-Straße 14 werden die drei Stränge nacheinander ausgeführt, gemäß beigefügtem Rahmenterminplan. Einzeltermine und ggf. weitere Taktungen werden im späteren Bauzeitenplan gemeinsam abgestimmt. Das Gebäude ist während der Bauzeit bewohnt.
Baustelleneinrichtung, Baustellenordnung mit Abfall und Entsorgung:
Die allgemeine Baustelleneinrichtung inkl. Bauwasser und Baustrom, Baubüro, Mannschaftsraum, Handwerker-WC, Verkehrssicherung, Mietermanagement, täglicher örtlicher GU-Bauleitung sowie der allgemeinen Arbeitskoordination wird seitens B&O Bau als GU gewährleistet !!!
Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen auf dem gesamten Gelände ist nicht gestattet, die Möglichkeit soll mit Bauleitung vor Ort abgestimmt werden. Die Baustelleneinrichtungsflächen dienen lediglich zur Anlieferung und als Materiallager. Im Bereich der Baumaßnahme BE Flächen nur in sehr beschränktem Maße für großflächige und langanhaltende Materiallagerungen geeignet. Der Transport von Baustoffen zu den einzelnen Baumaßnahmen ist bei der Organisation und im Bauablauf zu berücksichtigen. Insbesondere Baustoffe sind "Just in time" anzuliefern und zu verarbeiten.
Die Entsorgung aller in Zusammenhang mit der Ausführung der Werkvertragsleistung entstehenden Abfälle erfolgt durch den Bieter/Auftragnehmer. Der Bieter/Auftragnehmer hat über das allgemeine Maß der Ordnung und Sauberkeit hinaus die Baustellenordnung mit Abtransport aller Abfall- und Verpackungsstoffe jeweils wöchentlich am Freitag durchzuführen. Die Nachweispflicht obliegt dem Bieter/Auftragnehmer. Sofern Versäumnisse seitens des Bieters/ Auftragnehmers vorliegen, ist der Auftraggeber einmalig gehalten, Frist zu setzen. Danach kann unverzüglich die Sachlage mittels Fotografie dokumentiert und Entsprechendes zu Lasten des Bieters/Auftragnehmers veranlasst werden.
Bauzaun, Türen und Tore sind vom Bieter/Auftragnehmer ständig geschlossen zu halten. Treppengeländer und Absturzsicherungen sind ständig in funktional einwandfreiem Zustand zu halten. Fluchtwege im und am bewohnten Gebäude sind dauerhaft und durchgehend zu gewährleisten und frei zu halten!
Sicherung des Verkehrs:
Die Verkehrssicherung wird hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen seitens B&O Bau organisiert. Der öffentliche und private Verkehrsraum ist arbeitstäglich von Verschmutzungen, resultierend aus der Baumaßnahme zu reinigen. Bei der gesamten Ausführung der Arbeiten ist auf die bestehenden Nachbar-Grundstücke Rücksicht zu nehmen. Diese sind nicht in die Ausführung der Arbeiten einzubeziehen. Ebenso sind die öffentlichen Verkehrswege freizuhalten.
Eignungs- und Gütenachweise:
Der Bieter- Auftragnehmer hat für alle gelieferten und montierten Bauteile einen Eignungs- und Gütenachweis vorzulegen. Dies erfolgt in der Regel durch Vorlage der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung und der Übereinstimmungserklärung durch den Bieter/Auftragnehmer.
Angaben zur Ausführung
KG300 - AUSBAU - BAD, KÜCHE
KG300 - AUSBAU - BAD, KÜCHE
04 Rohbau Strangsanierung Badbereich
04
Rohbau Strangsanierung Badbereich
04.__._.039 Herstellen von Interimsschotten während der Bauzeit: Herstellen von Interimsschotten während der Bauzeit:
- Rockwool Hardrock DS50 als verlorene Schalung in der
an die Decke sprießen:
- Ca. 10 cm Hilti BS633 eingießen.
Einschließlich Ausbau und Entsorgung
04.__._.039
Herstellen von Interimsschotten während der Bauzeit:
O
15.00
m²
04.__._.041 Schlitze schließen Schließen von Schlitzen im Wandbereich.
Querschnitt bis: 25 cm²
04.__._.041
Schlitze schließen
90.00
m
04.__._.042 Temporäre Brandschutzmaßnahmen an Durchdingungen Temporäre Brandschutzmaßnahmen an Durchdingungen während der Bauphase.
Ausstopfen von Öffnungen mit Brandschutzsteinen
Fabr. Hilti o.glw.
Abrechnung je Brandschutzstein
Einschl. Erschwernis durch verlegte Installationen
Einschl. wieder ausbauen und weiterverwenden bzw. entsorgen nach Angabe der Bauleitung.
04.__._.042
Temporäre Brandschutzmaßnahmen an Durchdingungen
O
90.00
Stk
04.__._.043 Temporäre Brandschutzmaßnahmen an Durchdingungen Temporäre Brandschutzmaßnahmen an Durchdingungen während der Bauphase.
Ausschäumen von Öffnungen mit brandhemmenden Schaumstoffen
Fabr. Hilti o.glw.
Abrechnung je Rohbauöffnung bis 0,4 m²
Einschl. Erschwernis durch verlegte Installationen
Einschl. wieder ausbauen/entfernen und entsorgen
nach Angabe der Bauleitung.
04.__._.043
Temporäre Brandschutzmaßnahmen an Durchdingungen
O
30.00
Stk
04.__._.045 Ausmauern und Schließen von Wandöffnungen im Fensterbereich Fachgerechtes Ausmauern und Schließen der vorhandenen, örtlich begrenzten Wandöffnungen im Bereich der Fensteranschlüsse gemäß örtlichem Bestand und Bauleitungsvorgabe.
Die Leistung umfasst das Schließen der Wandbereiche (ehemals Auflager für Rollladen) mit geeignetem Mauerwerk bzw. geeigneten Mauersteinen, einschließlich erforderlicher Anpass- und Zuschnittarbeiten sowie der fachgerechten Anbindung an das vorhandene Bestandsmauerwerk.
Vorhandene Fensterrahmen, Rollladen- bzw. Sonnenschutzeinrichtungen, Führungsschienen und sonstige Einbauteile sind während der Arbeiten zu schützen und dürfen nicht beschädigt werden. Bewegliche Bauteile und deren Funktion dürfen durch die Ausführung nicht beeinträchtigt werden.
Die Anschlüsse an das Bestandsmauerwerk sind kraftschlüssig und hohlraumfrei herzustellen. Die geschlossenen Flächen sind bündig mit dem angrenzenden Bestand herzustellen und für die nachfolgende Oberflächenbearbeitung vorzubereiten.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Materialien, Befestigungs- und Anschlussarbeiten sowie der Entsorgung des anfallenden Bauschutts.
Abrechnungseinheit: St. je geschlossener Öffnung
Beispiel:
04.__._.045
Ausmauern und Schließen von Wandöffnungen im Fensterbereich
W
150.00
St
04.__._.046 Provisorisches Verschließen von Wandöffnungen mit OSB-Platten Provisorisches Verschließen vorhandener Wandöffnungen (Fenster) mit OSB-Platten einschließlich Lieferung und Montage einer geeigneten Unterkonstruktion aus Kanthölzern als Auflager und zur Befestigung der Platten.
Die Kanthölzer sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Abmessungen der Öffnung zuzuschneiden, standsicher zu befestigen und so anzuordnen, dass eine ausreichende Stabilität der provisorischen Abdeckung gewährleistet ist.
Die OSB-Platten sind passgenau zuzuschneiden, auf der Unterkonstruktion zu befestigen und so einzubauen, dass die Wandöffnungen während der Bauzeit sicher und zuverlässig verschlossen sind.
Einschließlich sämtlicher erforderlicher Befestigungsmittel, Zuschnitt- und Anpassarbeiten sowie aller Nebenleistungen.
Nach Beendigung der erforderlichen Schutzmaßnahme ist die provisorische Abdeckung einschließlich der Unterkonstruktion vollständig zu demontieren und das anfallende Material fachgerecht zu entsorgen.
Abrechnung einschließlich Lieferung, Montage, Vorhaltung für die Dauer der Bauzeit, Demontage und Entsorgung.
Auch als Kleinflächen.
Größen ca. 0,50m x 1,50m
04.__._.046
Provisorisches Verschließen von Wandöffnungen mit OSB-Platten
W
50.00
St
07 Trockenbau Strangsanierung Badbereich
07
Trockenbau Strangsanierung Badbereich
Trockenbauarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18340 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 55634
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl
DIN EN 1995-1-1
Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 1995-1-1/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 16:
Anschlussfugen im Trockenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20:
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 1
Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2
Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2.1
Verspachtelungen von Gipsfaserplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 3
Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 4
Regeldetails zum Wärmeschutz - Modernisierung mit Trockenbausystemen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Anhang zum Merkblatt Nr. 4
Regeldetails zum Wärmeschutz- Bauteilkatalog
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 5
Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 8
Wandhöhen leichter Trennwände
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531
Trockenbau - Gütesicherung
Allgemein
Die maximal zulässige Belastung von Decken durch lagernde Baustoffe ist vor Lagerung mit der Bauleitung abzustimmen
Leitern- und Gerüste sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Dämmungen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2 nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten bzw. Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsafserplatten - Oberflächengüten auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete
Böden
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Allgemein
Gerüste und Leitern s ind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Trockenbauarbeiten
07.__._.001 GK-Verkofferung als Rohrverkleidung Duschabläufe GK-Verkofferung (2 seitig) als Rohrverkleidung der Deckendurchführungen der Rohre im darüberliegenden Geschoss.
Beplankung: GKBI, 15 mm, DIN 18180
geeignet zur Aufnahme von Fliesenbekleidung
Abmessung (L/T/H): bis 180*40*20 cm
Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton.
Unterkonstruktion: Aus CS beschichteten Stahlblechprofilen DIN 18182-1
Raumhöhe: ca. 26 cm
Lage: Decke, über Kopf
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, Dezember 2007) Qualitätsstufe Q3
Verspachtelung mit hydrophobierten Spachtelmassen.
Anschlüsse an flankierende Bauteile luftdicht
spachteln.
Einschließlich Eckschiene.
Einschließlich Schutzmaßnahmen an Wänden und Böden im Montagebereich.
07.__._.001
GK-Verkofferung als Rohrverkleidung Duschabläufe
W
5.00
Stk
07.__._.002 Wanddurchbrüche im Küchenbereich unterhalb der Spüle Wanddurchbrüche im Küchenbereich unterhalb der Spüle
ausmörteln und verputzen
Größe ca. 50 x50 cm
07.__._.002
Wanddurchbrüche im Küchenbereich unterhalb der Spüle
30.00
Stk
07.__._.003 Trockenputzwand in den Bädern Herstellen einer zusätzlichen Trockenputzwand in den Bädern, in Bereichen, in denen kein GIS-System eingebaut wird, nach Erfordernis und nach Angabe der Bauleitung.
Lieferung und fachgerechter Einbau eines Trockenputzes als Wandbekleidung bzw. Laibungsverkleidung gemäß DIN 18180 bzw. EN 520, Typ H2 (Gipskartonplatte imprägniert, GKBI).
Plattendicke 12,5 mm.
Ansetzart: Punktweise Verklebung mit Gips-Kleberbatzen (z. B. Perlfix) gemäß DIN 18181.
Ausführungstiefe ca. 4 cm, Einbauhöhe ca. 2,60m.
Material:
Gipskarton-Ausbauplatte imprägniert (GKBI, Typ H2)
nach DIN 18180 / EN 520
Leistungsumfang:
Untergrundprüfung und Vorbereitung
Lieferung der erforderlichen Materialien
Ansetzen der Ausbauplatten mit Gipskleber (Perlfix-Batzen)
Fugenverspachtelung gemäß Qualitätsstufe Q2
Kantenbearbeitung und Anschlussausbildung
07.__._.003
Trockenputzwand in den Bädern
W
30.00
m²
07.__._.004 Vollflächiges Spachteln der Deckenflächen in Bädern Zweimal vollflächiges Spachteln der Deckenflächen in Bädern zur Herstellung einer Oberflächengüte Q2 gemäß Merkblatt Oberflächengüten von Gipsplattenflächen.
Einschließlich sämtlicher Vorarbeiten, Nebenleistungen und Materialien.
Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Entfernen loser Altanstriche, Verunreinigungen oder haftungsmindernder Schichten,
Ausbessern und Auffüllen von Fehlstellen, Rissen und Schadstellen,
Grundierung bzw. Vorbehandlung des Untergrundes entsprechend der Saugfähigkeit und Beschaffenheit,
Zweilagiges vollflächiges Spachteln mit geeigneter Spachtelmasse zur Erzielung der Oberflächenqualität Q2,
Schleifen der gespachtelten Flächen nach Erhärtung,
Oberflächengüte: Q2
Untergrund: Putz
Raum: Badezimmer - erhöhte Luftfeuchtigkeit, Spachtelmaterial feuchtraumgeeignet.
07.__._.004
Vollflächiges Spachteln der Deckenflächen in Bädern
W
40.00
m²
07.__._.005 Zementputz auf Wandfläche Liefern und fachgerechtes Aufbringen eines Zementputzes auf Wandflächen im Nassbereich (Badezimmer) gemäß DIN 18550, inklusive:
Anbringen von Putzschienen zur Ebenheitskontrolle
Vorbereiten der Untergründe (Reinigung, ggf. Grundierung bei saugfähigen Untergründen)
Aufbringen von Putz in zwei Lagen, Endlage mit Glätt- oder Reibtechnik
Ecken- und Kantenverarbeitung, Anschlüsse an vorhandene Bauteile
Einhaltung der Ebenheit nach DIN 18202, Toleranzfeld II
Putzstärke: ca. 15-20 mm
Abmessungen: nach Aufforderung durch die Bauleitung
Besondere Leistungen:
- Aussparungen für Installationen
- Saubere Ausführung, fertig zur Aufnahme von Fliesen
07.__._.005
Zementputz auf Wandfläche
W
335.00
m²
08 Trockenbau Strangsanierung Wohnung
08
Trockenbau Strangsanierung Wohnung
Trockenbauarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18340 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 55634
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl
DIN EN 1995-1-1
Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 1995-1-1/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 16:
Anschlussfugen im Trockenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20:
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 1
Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2
Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2.1
Verspachtelungen von Gipsfaserplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 3
Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 4
Regeldetails zum Wärmeschutz - Modernisierung mit Trockenbausystemen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Anhang zum Merkblatt Nr. 4
Regeldetails zum Wärmeschutz- Bauteilkatalog
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 5
Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 8
Wandhöhen leichter Trennwände
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531
Trockenbau - Gütesicherung
Allgemein
Die maximal zulässige Belastung von Decken durch lagernde Baustoffe ist vor Lagerung mit der Bauleitung abzustimmen
Leitern- und Gerüste sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Dämmungen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2 nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten bzw. Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsafserplatten - Oberflächengüten auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete
Böden
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Allgemein
Gerüste und Leitern s ind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Trockenbauarbeiten
08.__._.001 GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 2-seitig GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, einlagig beplankt mit gefräster Gehrung.
Ausführung: 2-seitig
Abwicklung bis 55 cm.
Ausführung raumhoch ca. 260 cm.
Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton.
Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: GKB
Verarbeitung gemäß DIN 18181, einlagig
Plattendicke 1*15 mm.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, Dezember 2007) Qualitätsstufe Q3
Anschlüsse an flankierende Bauteile luftdicht
spachteln.
Einschließlich aller Eckschienen bzw. gefrästen Kanten.
08.__._.001
GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 2-seitig
100.00
Stk
08.__._.002 GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 3-seitig wie vorige Postion, jedoch
Ausführung: 3-seitig
Abwicklung bis 65 cm.
08.__._.002
GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Ständerwerk, 3-seitig
30.00
St
08.__._.003 GK-Verkofferung Deckenflächen als Rohrverkleidung GK-Verkofferung als Rohrverkleidung mit Unterkonstruktion bei Horizontalverzug der Installation, einlagig beplankt.
GK-Verkofferung, Abwicklung bis 85 cm.
Ausführung 2 seitig, inkl. Endstück/Enddeckel an Verkofferungsabschluss.
Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton.
Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1,
Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: GKB
Verarbeitung gemäß DIN 18181, einlagig
Plattendicke 1*15 mm.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 (IGG, Dezember 2007) Qualitätsstufe Q3
Anschlüsse an flankierende Bauteile luftdicht
spachteln.
Einschließlich aller Eckschienen bzw. gefrästen Kanten.
08.__._.003
GK-Verkofferung Deckenflächen als Rohrverkleidung
20.00
m
08.__._.004 GK-Verkofferung Deckenflächen als Rohrverkleidung, F30 wie vorige Position, jedoch Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, feuerwiderstandsfähig für F30.
Beplankung aus Gipsplatten DIN 18180: GKB, zweilagig, Plattendicke 2 × 15 mm.
Verarbeitung gemäß DIN 18181, zweilagig.
Feuerbeständig ausgeführt, F30 (nach DIN 4102 / EN 13501-2)
08.__._.004
GK-Verkofferung Deckenflächen als Rohrverkleidung, F30
W
20.00
m
08.__._.005 Zulage F90 Zulage für die Ausführung der GK-Verkofferung der vorigen Position, zweilagig beplankt, feuerbeständig F90
08.__._.005
Zulage F90
W
20.00
m
14 Trockenbau und Brandschutz
14
Trockenbau und Brandschutz
Trockenbauarbeiten Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18340 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: ?oder gleichwertig?, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172
DIN 55634
Beschichtungsstoffe und Überzüge - Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen aus Stahl
DIN EN 1995-1-1
Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 1995-1-1/NA
Nationaler Anhang - National festgelegte Parameter - Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN 13170
Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
VDI 3762
Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden
BG Bau Fachinfo Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
IVD-Merkblatt Nr. 16:
Anschlussfugen im Trockenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20:
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Nr. 1
Baustellenbedingungen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2
Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 2.1
Verspachtelungen von Gipsfaserplatten - Oberflächengüten
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 3
Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 4
Regeldetails zum Wärmeschutz - Modernisierung mit Trockenbausystemen
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Anhang zum Merkblatt Nr. 4
Regeldetails zum Wärmeschutz- Bauteilkatalog
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 5
Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 6
Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden Oberflächenbeschichtung bzw. -bekleidung
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
Merkblatt Nr. 8
Wandhöhen leichter Trennwände
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 531
Trockenbau - Gütesicherung
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 12825 Doppelböden
Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
Richtlinie
Anwendungsrichtlinie zur DIN EN 13213 Hohlböden
Herausgeber: Bundesverband Systemböden e.V.
Allgemein
Die maximal zulässige Belastung von Decken durch lagernde Baustoffe ist vor Lagerung mit der Bauleitung abzustimmen
Leitern- und Gerüste sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen.
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten.
Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung.
Die nach ATV DIN 18340 Abschnitt 3.7.2 erforderlichen Maßnahmen bei Türöffnungen sind in die Leistungen für das Anlegen der Türöffnungen einzurechnen.
Offen bleibende Schnittkanten imprägnierter Platten, z.B. an Außenecken, sind nachzuimprägnieren.
Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden.
Dämmungen
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Innenputz, Trockenbauoberflächen
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Gipsplatten in der Qualitätsstufe Q2 nach Merkblatt Nr.2 Verspachtelungen von Gipsplatten bzw. Nr. 2.1 Verspachtelungen von Gipsafserplatten - Oberflächengüten auszuführen.
Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202.
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete
Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Anstrich, Raufaser, Mietereigene Tapete
Böden
Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202.
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
Trockenbauarbeiten
14.__._.001 Schachtwand Treppenhaus, F30, feuerhemmend Schachtwand in den Treppenhausfluren
zur Verkleidung der Rohr-,Leitungsführung und Elektrozählerplätze herstellen.
2-seitige Ausführung
- Grundkonstruktion gem. Knauf W628.de
F30 mit z.B 2 x 12,5 mm Knauf Silentboard oder gleichwertig
- Befestigung 4 seitig am Massivbauteil
- Einbau Stockwerksweise
- Einschließlich Transportaufwand, Material und Montage
- Unterkonstruktion aus CW 50 als H-Ständer montiert,
sowie UW 50 Profilen am Randanschluss.
- Mineralwolleeinlage 40mm
- Beplankung einseitig doppelt mit 2x12,5 mm
Silentboard. Beide Plattenlagen sind zu
spachteln.
- Oberfläche Q2
- Einzelgröße ca. 2,30m (b) x 0,40m (t) x 2,60m (h)
- Anforderung F30, feuerhemmend
- Einschließlich erforderlicher Gerüste
14.__._.001
Schachtwand Treppenhaus, F30, feuerhemmend
112.00
m²
14.__._.002 Lieferung und fachgerechte Montage einer Brandschutzklappe Einbau eines Revisionsöffnungsverschlusses I 30 an eine Schachtwand als Installationschacht mit Brandschutzanforderung F 30.
Mindestdicke der Beplankung 2 x 12,5 mm. Revisionsöffnungsverschluss-Außenrahmen mittels Montagekrallen und
Schnellbauschrauben TN / Diamantschrauben XTN gemäß DIN 18182-2, fest an Beplankung fixieren.
Plattenstreifen-GKF von hinten seitlich an Revisionsöffnungsverschluss-Außenrahmen drücken und durch die Beplankung verschrauben,
anschließend Innendeckel einsetzen und Verschlussfunktion überprüfen.
Einbau: Integration in die bestehende oder neu zu erstellende F30-Trockenbaukonstruktion unter Beachtung der Einbauvorschriften des Herstellers.
Nachweise: Prüfzeugnisse und Zulassungen der Brandschutzklappe sind der Bauleitung vorzulegen.
Einschließlich herstellen des erforderlichen Ausschnitts und auswechseln der UK
Maße 80cm x 120cm
14.__._.002
Lieferung und fachgerechte Montage einer Brandschutzklappe
28.00
St
14.__._.003 Trockenbau-Verkofferung als Rohr-/Leitungsverkleidung, F90 Trockenbau-Verkofferung als Rohr-/Leitungsverkleidung im UG, 2-seitig, mit Unterkonstruktion, zweilagig beplankt, entlang der Decke
Die Befestigung der Unterkonstruktion erfolgt zwischen neu verlegten Leitungen an der Rohdecke.
Entsprechende Erschwernis ist einzurechnen.
Plattendicke 2 x 20 mm Massivbauplatte
Umlaufende Anschlüsse starr, vorhandener Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton.
Einschließlich Eckschiene.
Oberflächenqualität Q2
Abmessung: 0,6m x 0,3m
14.__._.003
Trockenbau-Verkofferung als Rohr-/Leitungsverkleidung, F90
W
20.00
m
15 Stundenlohnarbeiten
15
Stundenlohnarbeiten
Stundensätze Stundensätze für Leistungen, die auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung auf Rapport beauftragt wurden.
Die Leistungen sind vorher mit der Bauleitung abzusprechen.
Rapporte sind arbeitstäglich abzugeben.
Stunden für Aufsichtsführende im Zuge der Rapportleistungen, werden nciht vergütet.
Hinweis:
Auf die Ausschöpfung der im LV angegebenen Rapportstunden besteht kein Anspruch.
Minderstunden berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Stundensätze
15.__._.010 Trockenbau- und Stuckateurfacharbeiter Trockenbau- und Stuckateurfacharbeiter
15.__._.010
Trockenbau- und Stuckateurfacharbeiter
O
1.00
h
15.__._.011 Trockenbau- und Stuckateurhelfer Trockenbau- und Stuckateurhelfer
15.__._.011
Trockenbau- und Stuckateurhelfer
O
1.00
h
15.__._.012 Material- und Geräteansatz für Rapportarbeiten Trockenbau- Material- und Geräteansatz für Rapportarbeiten Trockenbau- und Stuckateur bezogen auf die geleisteten Rapportstunden,
sofern ein Materialeinsatz erfolgt ist.
15.__._.012
Material- und Geräteansatz für Rapportarbeiten Trockenbau-
O
1.00
h