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Net total EUR
01 Angaben zur Baustelle
01
Angaben zur Baustelle
Gesamtübersicht:
Gesamtübersicht:
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 14 Grundkonzept: Bewohnte Modernisierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes in Stuttgart-Botnang, mit Badsanierung, Erneuerung der Heizung, Austausch der Fenster, Abbruch der vorgehängten Fassade und Fassadendämmung. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Strangsanierung inkl. Erneuerung Bäder und Heizung sowie der dazugehörigen Elektro- installationen
Diese Sanierungsmaßnahme besteht aus insgesamt 30 Wohnungen:
Paul-Lincke-Straße 14_Strang A: EG-12.OG: 12 Wohnungen
Paul-Lincke-Straße 14_Strang B: EG-13.OG: 14 Wohnungen
Paul-Lincke-Straße 14_Strang C: EG-3.OG: 4 Wohnungen
Konstruktion:
- Tragende Wände aus Stahlbeton und Mauerwerk
- Stahlbetondecken
- Fertigteilbalkone
- Flachdach
Erschließung:
Das Haus wird über einen Treppenraum erschlossen.
Geplante Termine:
Abbruch Kelletrennwände
Abstellräume im EG ab KW09/2027
Vorbereitende Maßnahmen HLSE
und HLSE Verteilung UG ab KW09/2027
Strangsanierung WE nabKW14/2027- KW31/2027
(max. 6 Wochen pro Strang)
BE-Flächen stehen nur äußerst begrenzt zur Verfügung.
Die Mitnutzung der BE-Flächen ist vor Beginn der Arbeiten mit dem Bauleiter vor Ort abzuklären.
Firmen- und Mitarbeiterparkplätze stehen keine zur Verfügung.
Angaben zur Baustelle Paul-Lincke-Straße 14
Angaben zur Ausführung Arbeitsabschnitte und Erschwernisse:
in der Paul-Lincke-Straße 14 werden die drei Stränge nacheinander ausgeführt, gemäß beigefügtem Rahmenterminplan. Einzeltermine und ggf. weitere Taktungen werden im späteren Bauzeitenplan gemeinsam abgestimmt. Das Gebäude ist während der Bauzeit bewohnt.
Baustelleneinrichtung, Baustellenordnung mit Abfall und Entsorgung:
Die allgemeine Baustelleneinrichtung inkl. Bauwasser und Baustrom, Baubüro, Mannschaftsraum, Handwerker-WC, Verkehrssicherung, Mietermanagement, täglicher örtlicher GU-Bauleitung sowie der allgemeinen Arbeitskoordination wird seitens B&O Bau als GU gewährleistet !!!
Das Parken und Abstellen von Fahrzeugen auf dem gesamten Gelände ist nicht gestattet, die Möglichkeit soll mit Bauleitung vor Ort abgestimmt werden. Die Baustelleneinrichtungsflächen dienen lediglich zur Anlieferung und als Materiallager. Im Bereich der Baumaßnahme BE Flächen nur in sehr beschränktem Maße für großflächige und langanhaltende Materiallagerungen geeignet. Der Transport von Baustoffen zu den einzelnen Baumaßnahmen ist bei der Organisation und im Bauablauf zu berücksichtigen. Insbesondere Baustoffe sind "Just in time" anzuliefern und zu verarbeiten.
Die Entsorgung aller in Zusammenhang mit der Ausführung der Werkvertragsleistung entstehenden Abfälle erfolgt durch den Bieter/Auftragnehmer. Der Bieter/Auftragnehmer hat über das allgemeine Maß der Ordnung und Sauberkeit hinaus die Baustellenordnung mit Abtransport aller Abfall- und Verpackungsstoffe jeweils wöchentlich am Freitag durchzuführen. Die Nachweispflicht obliegt dem Bieter/Auftragnehmer. Sofern Versäumnisse seitens des Bieters/ Auftragnehmers vorliegen, ist der Auftraggeber einmalig gehalten, Frist zu setzen. Danach kann unverzüglich die Sachlage mittels Fotografie dokumentiert und Entsprechendes zu Lasten des Bieters/Auftragnehmers veranlasst werden.
Bauzaun, Türen und Tore sind vom Bieter/Auftragnehmer ständig geschlossen zu halten. Treppengeländer und Absturzsicherungen sind ständig in funktional einwandfreiem Zustand zu halten. Fluchtwege im und am bewohnten Gebäude sind dauerhaft und durchgehend zu gewährleisten und frei zu halten!
Sicherung des Verkehrs:
Die Verkehrssicherung wird hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen seitens B&O Bau organisiert. Der öffentliche und private Verkehrsraum ist arbeitstäglich von Verschmutzungen, resultierend aus der Baumaßnahme zu reinigen. Bei der gesamten Ausführung der Arbeiten ist auf die bestehenden Nachbar-Grundstücke Rücksicht zu nehmen. Diese sind nicht in die Ausführung der Arbeiten einzubeziehen. Ebenso sind die öffentlichen Verkehrswege freizuhalten.
Eignungs- und Gütenachweise:
Der Bieter- Auftragnehmer hat für alle gelieferten und montierten Bauteile einen Eignungs- und Gütenachweis vorzulegen. Dies erfolgt in der Regel durch Vorlage der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung und der Übereinstimmungserklärung durch den Bieter/Auftragnehmer.
Angaben zur Ausführung
13 Ver-Entsorgung Sanitärcontainer
13
Ver-Entsorgung Sanitärcontainer
13.01 Abwasserleitungen Sanitärcontainer
13.01
Abwasserleitungen Sanitärcontainer
13.02 Trinkwasserleitungen Sanitärcontainer
13.02
Trinkwasserleitungen Sanitärcontainer
21 Sonstiges
21
Sonstiges
21.__._.001 Schutzverkleidung der Aufzugskabine Liefern, herstellen, montieren und nach Abschluss der Sanierungsarbeiten wieder vollständig entfernen einer temporären Schutzverkleidung aus OSB-Platten innerhalb der bestehenden Aufzugskabine zum Schutz der Kabineninnenflächen vor mechanischen Beschädigungen und Verschmutzungen während der Bauausführung.
Die Schutzverkleidung ist an den Innenwänden sowie Boden der Aufzugskabine fachgerecht und vollflächig anzubringen. Einschließlich einer geeigneten Unterkonstruktion bzw. stabilisierenden Befestigungskonstruktion zur sicheren Fixierung der OSB-Platten unter Berücksichtigung der vorhandenen Kabinengeometrie und der baulichen Gegebenheiten.
Die Befestigung ist so auszuführen, dass die vorhandenen Oberflächen und Bauteile der Aufzugskabine nicht beschädigt werden. Bewegliche Bauteile, Bedienelemente, Türbereiche sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen des Aufzugs müssen uneingeschränkt funktionsfähig und zugänglich bleiben. Erforderliche Aussparungen für Bedienelemente und sonstige Einbauten sind passgenau herzustellen.
Die Schutzverkleidung ist standsicher, formstabil und für die Dauer der Sanierungsmaßnahme geeignet auszuführen. Die Ausführung ist mit dem Aufzugsbetreiber abzustimmen.
Nach Beendigung sämtlicher Sanierungsarbeiten sind die Schutzverkleidung einschließlich Unterkonstruktion und Befestigungsmaterial vollständig zu demontieren, aus dem Gebäude zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
In die Leistung einzurechnen sind sämtliche erforderlichen Materialien, Zuschnitte, Befestigungs- und Montagearbeiten, Nebenleistungen sowie Demontage, Abtransport und Entsorgung.
21.__._.001
Schutzverkleidung der Aufzugskabine
2.00
St
21.__._.002 Provisorische Bereitstellung von mobilen Elektroheizkörpern Provisorische Bereitstellung von mobilen Elektroheizkörpern oder Elektro-Öl-Heizgeräten zur temporären Beheizung von Mieträumen während der Sanierungsphase. Die Heizgeräte werden den Mietern zur Verfügung gestellt und beinhaltet die Lieferung, Elektroanschluss und ggf. Rückholung.
Abrechnung erfolgt ein Gerät pro Wohnung
21.__._.002
Provisorische Bereitstellung von mobilen Elektroheizkörpern
13.00
St
21.__._.003 Fahrbares Arbeitsgerüst, Arbeitshöhe bis 4,00 m Stellen, Vorhalten, Umsetzen und Abbauen eines fahrbaren Arbeitsgerüstes nach DIN EN 1004 und TRBS 2121 Teil 2, für Arbeiten bis zu einer Arbeitshöhe von 4,00 m.
Das Gerüst ist auf tragfähigem, ebenem Untergrund standsicher aufzustellen, gegen unbeabsichtigtes Wegrollen zu sichern und während der gesamten Nutzung betriebsbereit zu halten.
Im Leistungsumfang enthalten sind sämtliche Nebenleistungen wie:
-An- und Abtransport
-Auf- und Abbau
-Ausleger, Geländer und Bremsen nach Vorschrift
-Absturzsicherungen
-Mehrmaliges Umsetzen entsprechend dem Baufortschritt
21.__._.003
Fahrbares Arbeitsgerüst, Arbeitshöhe bis 4,00 m
L
1.00
psch
Flachdacharbeiten
Flachdacharbeiten
21.__._.004 Dachabläufe demontieren und entsorgen Dachabläufe einschließlich Kiesfang, Abdeckungungen, Aufsätzen etc. soweit demontieren und entsorgen, dass ein neuer Dachablauf gesetzt werden kann.
21.__._.004
Dachabläufe demontieren und entsorgen
3.00
Stk
21.__._.005 Strangentlüftungen demontieren und entsorgen Strangentlüftungen einschl. aller Zubehörteile demontieren und entsorgen.
21.__._.005
Strangentlüftungen demontieren und entsorgen
3.00
Stk
21.__._.006 Rollkiesauflage samt Unterbahn seitlich im Rollkiesauflage samt Unterbahn seitlich im Arbeitsbereich (Strangentlüftung + 120 cm) abräumen und lagern bis zur gesamten Räumung der Rollkiesauflage.
21.__._.006
Rollkiesauflage samt Unterbahn seitlich im
W
6.00
Stk
21.__._.007 Verschließen der Dachöffnungen nach Fertigstellung der Verschließen der Dachöffnungen nach Fertigstellung der neuen Strangentlüftungen und Abläufe
Dachsystem wie vorhanden an die neuen Strangentlüftungen anschließen, einschl. aller Vorarbeiten (Reinigen, Voranstrich, Dampfsperre, etc.).,Abdichtungslagen und Wärmedämmung:
Dampfsperre
Wärmedämmung wie Bestand
1. Abdichtungslage, Bitumendabichtungsbahn S5, wurzelfest nach FLL beschiefert
2. Abdichtungslage, Bitumendabichtungsbahn S4
Ausführung an allen horizontalen und vertikalen Flächen.
Einschließlich Kunststoffabdichtung an allen aufgehenden Flächen, Durchdringungen, Anschlüssen,
21.__._.007
Verschließen der Dachöffnungen nach Fertigstellung der
6.00
Stk
21.__._.008 Einzelmaßnahmen: Einzelmaßnahmen:
Zusätzliche An- und Abfahrten und Vorabmaßnahmen
(z.B. Öffnen, prov. Abdichtungen)an den Strangentlüftungen auf Anforderung der Bauleitung.
Zu kalkulieren sind in dieser Position je Stück:
- 1 Facharbeiter / 1 Helfer jeweils 1 Stunde.
- 1 x An- Abfahrt beide Arbeitskräfte
- Materialanteil psch. 25%
21.__._.008
Einzelmaßnahmen:
12.00
Stk
21.__._.009 Zusätzliche Abdichtung Zusätzliches Eindichten der Notabläufe mit Flüssigkunststoff
um die Dichtigkeit der Abdichtung an die alte Bitumenabdichtung der Dachflächen zu gewährleisten.
Zusätzliches Abdichten mit Flüssigkunststoff einschl. entsprechender Grundierung, einschl. Vlieseinlage.
21.__._.009
Zusätzliche Abdichtung
W
6.00
St
21.__._.010 Herstellen von Flüssigkunststoffabdichtungen an aufgehenden Herstellen von Flüssigkunststoffabdichtungen an aufgehenden Bauteilen. Zuschnitt bis 300 mm.
Abrechnung in dieser Position nur, soweit nicht in anderen Positionen bereits beinhaltet.
21.__._.010
Herstellen von Flüssigkunststoffabdichtungen an aufgehenden
10.00
m
21.__._.011 Liefern und montieren von Flachdacheinläufen Liefern und einbauen von Flachdachentwässerungsgullys,
2-teilig, senkrecht als Hauptentwässerung.
Fabr. LORO Drainlet Dachentwässerung
LX875 Silent Power o.glw.
Abfluss : 9,0l/s
DN 100
Einschl. Kleinmaterial zum fachgerechten Anschluss der
Dichtmanschetten.
Einschl. Ausrichten der Abläufe.
Einbau und Anschluß in die vorhandenen Dacheinlaufrohre.
Einschl. andichten an die Dachabdichtung.
21.__._.011
Liefern und montieren von Flachdacheinläufen
3.00
Stk
21.__._.012 Liefern, montieren, vorhalten und wieder abräumen nach Liefern, montieren, vorhalten und wieder abräumen nach Freimeldung einer Absturzsicherung / Seitenschutz an Flachdächern gemäß den Vorschriften der BauBG.
Ausführungsbeispiel:
Einschl. Vorhaltezeit für die Dauer der Dacharbeiten.
21.__._.012
Liefern, montieren, vorhalten und wieder abräumen nach
30.00
m
21.__._.013 Mietkosten für den Seitenschutz an Flachdächern, für die Mietkosten für den Seitenschutz an Flachdächern, für die Längervorhaltung über die Grundvorhaltung hinaus auf Anweisung der Bauleitung.
21.__._.013
Mietkosten für den Seitenschutz an Flachdächern, für die
300.00
m/Wo
21.__._.014 Lüftungskamin auf Flachdach, Anpassung und Erneuerung eines bestehenden Lüftungskamins Die vorhandene obere Blechabdeckung des bestehenden Lüftungskamins auf dem Flachdach ist einschließlich der erforderlichen Befestigungsmittel fachgerecht zu demontieren und zu entfernen. Die bestehende Unterkonstruktion sowie der vorhandene Kaminaufbau sind zu erhalten und während der Arbeiten vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen zu schützen.
Auf Grundlage der neuen Entlüftungsleistungen ist eine neue, maßgefertigte obere Abdeckung einschließlich der erforderlichen Öffnungen, Ausschnitte und Anschlussbereiche herzustellen und zu montieren. Die Abdeckung ist an die geänderten Querschnitte, Anzahl und Anordnung der Entlüftungsöffnungen sowie an die vorhandene Unterkonstruktion anzupassen.
Die Ausführung erfolgt aus witterungsbeständigem Blech einschließlich sämtlicher erforderlicher Kantungen, Aufkantungen, Überdeckungen, Befestigungen und Anschlussdetails. Die Blechabdeckung ist fachgerecht an die bestehende Unterkonstruktion anzuschließen und dauerhaft gegen das Eindringen von Niederschlagswasser zu sichern.
Die vorhandene Blechverwahrung im Anschlussbereich ist, soweit erforderlich, an die neue Abdeckung anzupassen und fachgerecht wiederherzustellen. Sämtliche erforderlichen Nebenarbeiten, Befestigungsmittel, Dichtstoffe und Anschlussprofile sind in die Leistung einzurechnen.
Die Entlüftungsquerschnitte sind entsprechend den planerischen Vorgaben und den neuen Lüftungsleistungen auszubilden. Die freie Abluftführung darf durch die neue Abdeckung nicht beeinträchtigt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Anschlüsse auf fachgerechte Ausführung und Dichtheit zu prüfen. Demontierte Bauteile und anfallende Materialien sind aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
- Demontage und Entsorgung der vorhandenen oberen Abdeckung einschließlich Befestigungsmittel
- Erhalt und Schutz der bestehenden Unterkonstruktion
- Aufmaß und Herstellung der neuen, maßgefertigten Blechabdeckung
- Sämtliche erforderlichen Ausschnitte und Anpassungen an die neuen Entlüftungsöffnungen
- Lieferung und Montage einschließlich Befestigungs- und Anschlussmaterial
- Anpassung und Wiederherstellung der erforderlichen Blechverwahrungen
- Sämtliche Nebenleistungen für eine vollständige und funktionsfähige Ausführung
ca. 1,50m x 0.80m
21.__._.014
Lüftungskamin auf Flachdach, Anpassung und Erneuerung eines bestehenden Lüftungskamins
2.00
St
21.__._.015 Lüftungskamin auf Flachdach, Anpassung und Erneuerung eines bestehenden Lüftungskamins Vorhandenen rechteckigen Lüftungskamin auf dem Flachdach unter Beibehaltung der bestehenden Unterkonstruktion mit einer neuen Blechverkleidung versehen.
Leistungsumfang:
Vorhandene Unterkonstruktion einschließlich Befestigungs- und Auflagerkonstruktion erhalten. Vor Beginn der Arbeiten auf Eignung und Befestigung prüfen; Schäden und notwendige Instandsetzungen sind der Bauleitung anzuzeigen.
Vorhandene seitliche Blechverkleidung und obere Abdeckplatte, soweit erforderlich, demontieren und fachgerecht entsorgen.
Neue seitliche Verkleidung aus gekantetem, korrosionsbeständigem Metallblech herstellen und montieren, einschließlich Eckausbildungen, Überdeckungen, Stoßverbindungen und erforderlicher Befestigungsmittel.
Neue obere Abdeckplatte aus Metallblech mit umlaufendem Überstand und fachgerecht ausgebildeten Kanten herstellen und montieren.
Sämtliche vorhandenen Lüftungsöffnungen in der oberen Abdeckplatte maß- und funktionsgerecht übernehmen. Öffnungen entsprechend dem Bestand herstellen und dauerhaft gegen eindringendes Niederschlagswasser schützen, ohne den erforderlichen freien Lüftungsquerschnitt einzuschränken.
Vorhandene seitliche Anschlüsse an die bestehenden Lüftungskanäle maßgerecht übernehmen und lufttechnisch funktionsgerecht wiederherstellen. Erforderliche Ausschnitte, Anschlussstücke, Abdichtungen und Befestigungen sind einzukalkulieren.
Unteren Anschlussbereich einschließlich Anschlussblechen und erforderlicher Kantteile an die vorhandene Dachkonstruktion anpassen.
Blechverwahrung und fachgerechten Anschluss an die vorhandene Flachdachabdichtung herstellen. Erforderliche Anschluss- und Abdichtungsmaterialien müssen mit dem vorhandenen Dachabdichtungssystem verträglich sein.
Sämtliche erforderlichen Anpassungs-, Kant-, Zuschnitts- und Befestigungsarbeiten sowie Nebenleistungen für eine vollständige, dauerhafte und witterungsbeständige Ausführung sind im Einheitspreis enthalten.
Ausführung nach örtlichem Aufmaß unter Berücksichtigung der vorhandenen Konstruktion, Dachabdichtung und Lüftungsanschlüsse. Die vorhandene Unterkonstruktion ist zu erhalten; eine Erneuerung ist nicht Bestandteil dieser Position.
Material: Korrosionsbeständiges Metallblech, Materialart, Oberflächenbeschichtung und Blechdicke gemäß Ausschreibung bzw. Abstimmung mit der Bauleitung.
Höhe: ca. 2,50m
Größe ca. 1,20mx 0,6m
21.__._.015
Lüftungskamin auf Flachdach, Anpassung und Erneuerung eines bestehenden Lüftungskamins
1.00
St
KG400 - HEIZUNG
KG400 - HEIZUNG
Technische Zusatzbedingungen Heizungsanlage Technische Zusatzbedingungen Heizungsanlage
1. Normen und Richtlinien
Die Planung, Ausführung, Montage, Prüfung und Abnahme der heizungstechnischen Anlagen hat nach den geltenden Regeln der Technik zu erfolgen, geltende Gesetze, Vorschriften und Normen in ihrer neuesten Fassung sind einzuhalten. Stellvertretend jedoch nicht abschliessend wird auf folgende hingewiesen:
GEG Gebäudeenergiegesetz
BIMSCHV Bundesimmissionsschutzverordnung
VDI 2035 Vermeidung von Schäden im Warmwasser-Heizungsanlagen
DIN EN 12831 Heizlastberechnung
DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
DIN EN 12828 Europäische Norm für Heizungsanlagen
VDI 2050 Anforderungen an Technikzentralen
DIN 4702/EN 303 Anforderungen an Heizkessel
LBO Landesbauordnung incl. Anlagen
LAR Leitungsanlagenrichtlinie
VDE Vorschriften
UVV-Vorschriften
EU Druckgeräterichtlinie
Arbeitsstätten-Richtlinie
Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften
Auflagen und Bedingungen des TÜV und des Gewerbeaufsichtsamtes
Auflagen und Forderungen aus dem brandschutztechnischen Gutachten
Landes-Feuerungsverordnung (FeuVO)
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei)
2. Zubehör
Schrauben, Dübel, Maueranker oder sonstige Hilfsmittel sowie Sand und Zement sind einzukalkulieren. Vorkehrungen zum Schutz von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Bauteilen, Einrichtungsgegenständen und Leistungen anderer Unternehmer sind zu treffen. Bei Angeboten, deren Leistung vom Anbieter festgelegt wurde, sind im Angebotspreis alle zur betriebsfertigen Anlage gehörenden Teile enthalten, auch wenn sie nicht im einzelnen angeführt sind.
3. Pläne/Kontrolle/Koordination
Bauliche Gegebenheiten z.B. Durchbrüche, sind für die Ausführung verbindlich. Montagepläne und Fundamentpläne für Aggregate sind in dreifacher Fertigung (farbig angelegt) dem Auftraggeber rechtzeitig vorzulegen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Für die Prüfung der Schlitzpläne und Ausführung der Ausführungs-
zeichnungen sind die Angaben in der Terminaufstellung verbindlich.
Änderungen in Montageplänen müssen vor Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt werden. Für Regel-, Meß- und Schaltanlagen hat der Auftragnehmer in allen Fällen die erforderlichen Schalt- und Regelpläne zu liefern und die Funktionsgarantie zu übernehmen. Durchbrüche, die für andere Installationen vorgesehen sind, dürfen nicht verwendet werden. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu fragen. Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer Detailangaben
über sämtliche bauseits zu erbringende Leistungen der Bauleitung termingerecht zu übergeben.
4. Durchbrüche
Die vorhandenen Bauteile (Wände, Decken und dergleichen) dürfen nicht beschädigt werden. Erforderliche Löcher sind nur durch Bohren herzustellen und müssen später durch den einzubauenden und befestigten Gegenstand voll verdeckt werden. Fertige Sichtflächen (Sichtbeton, Sichtmauerwerk etc. ) dürfen nicht mit Ölkreide oder ähnlichem beschriftet werden.Durchbrüche und Schlitze im geringen Umfang (bis 1m pro Rohreitung) sind im Umfang des AN enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
5. Material
Auf Einheitlichkeit der Materialien ist bei der Auswahl und Beschaffung grundsätzlich im Hinblick auf die Ersatzteilbeschaffung Rücksicht zu nehmen.
6. Befestigungen
Sämtliche Befestigungen etc. an Fertigteilbauteilen und Sichtbeton und Sichtmauerwerk etc. müssen mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen und genehmigt werden.
7. Anordnung
Alle der Bedienung und Wartung unterworfenen Anlagenteile müssen gut zugänglich angeordnet sein.
8. Technische Daten
Auf alle Apparate und Maschinen müssen Leistungsschilder mit den gebräuchlichen technischen Daten gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein. Offen verlegte Leitungsteile in Technikzentralen und Kellerräumen müssen dauerhaft geeigneten Kennzeichnungen mit Medienpfeilen beschriftet werden.
9. Dichtigheit
Dichtigkeitsproben sind vom Auftragnehmer im Beisein der Bauleitung durchzuführen, erforderlichenfalls auch in Teilabschnitten.
Hierbei sind Protokolle mit Daten anzufertigen und der Bauleitung auszuhändigen. Die Kosten hierfür, einschließlich Wasserkosten sind einzurechnen.
10. Korrosionsschutz
Alle Befestigungen sind in korrosionsgeschützter verzinkter Ausführung zu liefern. Rohrleitungen sind vor der Montage mit Rostschutzfarbe zu versehen, sofern dies im Leistungsverzeichnis erwähnt ist. Anker und Stahldübel sind in rostfreier Ausführung einzubauen.
11. Anlagengenehmigung
Die für die Einrichtung, Abnahme und den Betrieb der Anlage notwendigen Unterlagen hat der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung unaufgefordert zu beschaffen und der Bauleitung in
entsprechender Anzahl zu übergeben. Die entsprechenden Anschluß- und Ausführungsbedingungen der Energieversorgungslieferanten (Gas - Wasser - Fernwärme) sind zu beachten.
12. Elektroverkabelung
Das Verlegen elektrischer Kabel erfolgt bauseits nach den Angaben des Auftragnehmers. Das Anklemmen, Auflegen und Ablängen der Kabel für die elektrischen Geräte wie Schaltschränke, Motoren, Steuer-, Regel-, Meßorgane usw. ist Sache des Auftragnehmers. Hat der Auftragnehmer nicht selbst die Konzession, so hat er diese Arbeiten durch eine dafür zugelassene Firma ausführen zu lassen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen auch wenn dies in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich erwähnt wurde.
Der Unternehmer muss nach Abklärung der Baustelle umgehend die Planunterlagen herstellen, die zur Verlegung der Elektrokabel erforderlich sind.
Es werden dafür benötigt:
-Grundrisse mit den eingetragenen Feldgeräten
-Kabellisten
-Schaltschemata
(jeweils in 3-facher Fertigung)
Alle Kabeleinführungen zu den Geräten dürfen nur durch Verschraubungen geführt werden. Die Verschraubungen hat der Auftragnehmer zu liefern und am Gerärt anzubringen.
Der Bauelektriker verlegt die Haupteinspeisung für die Schaltschränke und muß die erforderlichen Daten zur Festlegung des Querschnittes vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Ausarbeitung der Pläne erfolgt dabei nach VDE - Vorschriften.
13. Gerüste
Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühne nicht mehr als 2 m über Gelände oder
Fußboden liegen gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
14. Erdung
Alle Erdungsmaßnahmen von Anlagenteilen müssen gemäß den örtlichen Vorschriften vorgesehen werden. Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
15. Montageablauf
Die Montage hat grundsätzlich nach dem freigegebenen Bauzeitenplan sowie entsprechend dem Baufortschritt zu erfolgen. Das Anweisungsrecht der örtlichen Bauleitung bleibt hiervon unberührt. Zwischen den Auftragnehmern haben unaufgefordert Koordinationsgespräche stattzufinden. Montageunterbrechungen, die durch Abhängigkeiten
von anderen Gewerken entstehen, berechtigen nicht zu Forderungen gegenüber dem Auftraggeber. Die Auftragnehmer haben sich selbst über den Zeitpunkt der jeweils erforderlichen Wiederaufnahme der Montagearbeiten zu informieren.
16. Zeichnungen
Zeichnungen, die für die Montage der Anlage verbindlich sind (z.B. Ausführungspläne) sowie sonstige Unterlagen für die Ausführung der Anlagen, sind auf Einhaltung der Regeln der Technik zu überprüfen. Vor Bestellung der Materialien hat der Auftragnehmer am Bau die Einbaumöglichkeiten in Bezug auf Montageöffnungen sowie sonstige wesentliche Maße zu überprüfen. Bedenken irgendwelcher Art und gewünschte Änderungen sind dem Fachingenieur sofort schriftlich mitzuteilen. Fabrikatsänderungen bedürfen grundsätzlich das Einverständnis des Fachingenieurs. Die Montagepläne sind vor Baubeginn der Bauleitung vorzulegen.
17. Insgemein- und Nebenkosten (VOB)
Die in der Überschrift genannten Kosten sind ausnahmslos einzukalkulieren. Zu den Nebenkosten, die nicht besonders vergütet werden, gehören Teilinbetriebnahmen, Teildruckproben sowie vorzeitige Inbetriebnahmen, sofern dies von der Bauleitung angeordnet wird. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Aufmaß und der Abrechnung stehen, sind Nebenkosten.
18. Allgemeines
Der Auftragnehmer hat so rechtzeitig die Bestellung der Materialien vorzunehmen, daß die vertraglich vereinbarten
Ausführungsfristen eingehalten werden können. Dies gilt insbesondere für schwierig einzubringende Aggregate sowie für Einrichtungsgegenstände.
Wasseraufbereitungsanlagen und die einzubauenden Rohrleitungsnetze sind grundsätzlich durch den Auftragnehmer auf ihre Eignung im Zusammenhang mit der Wasserqualität zu prüfen. Bedenken oder Vorschläge sind dem Fachingenieur schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat die volle Gewährleistung für ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren der Anlage zu übernehmen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich bei den beschriebenen Positionen des Leistungsverzeichnisses zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
19. Inbetriebnahme und Leistungsmessung
Die Inbetriebnahme der Anlagen hat grundsätzlich mit den Fachkräften des Auftragnehmers zu erfolgen. Vor der ersten Inbetriebnahme muß die Anlage soweit eingestellt und reguliert sein, dass ein gefahrloser Betrieb der Anlage gewährleistet ist. Mit der Inbetriebnahme ist das Bedienungspersonal des Auftraggebers in die Funktion der Anlage einzuweisen. Hierbei ist außerdem sicherzustellen, daß die Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird.
Die Einweisung hat dann mehrmals zu erfolgen, wenn die Anlage in Abhängigkeit von der Jahreszeit verschiedenartig betrieben wird.
Der Auftragnehmer hat für die Inbetriebnahme alle Vorbereitungen zu treffen und die Meßgeräte bereit zu stellen. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu garantierenden Werte durch Messung nachzuweisen.
Kann die Leistungsmessung im Einzelfall nicht vor der Abnahme erfolgen, und der Auftragnehmer hat dies nicht zu vertreten, so erfolgt die Leistungsmessung zu dem frühest möglichen Zeitpunkt.
Die Abnahme erfolgt in diesem Fall unter dem Vorbehalt, daß die zugesicherte Leistung vorhanden ist. Sie darf jedoch vom Auftraggeber zu gegebener Zeit angezweifelt werden. Der Auftragnehmer hat die Durchführung der Leistungsmessung dem Auftraggeber 10 Tage vor Inangriffnahme schriftlich anzuzeigen. Die geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Meßergebnisse mit den geforderten Daten übereinstimmen. Wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über Meßergebnis und Meßmethode keine Einigung erzielt, kann der Auftraggeber eine neutrale Meßstelle beauftragen. Die damit verbundenen Kosten trägt die Stelle, welche sie zu vertreten hat.
Technische Zusatzbedingungen Heizungsanlage
Technische Anlagenbeschreibung Heizungsanlage Technische Anlagenbeschreibung Heizungsanlage
1. Allgemein
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine bestehende Wohnanlage mit insgesamt 30 Wohnungen die saniert und modernisiert werden soll.
Vorgesehene Maßnahmen der Gebäudesanierung Heizung:
Aufbau eines neuen Heizungsrohrnetzes für die Verteilung-, Steig- und Anbindeleitungen Dämmarbeiten, Brandschutz Austausch der vorhandenen Stahlheizkörper und Röhrenradiatoren Montage von neuen Kompaktheizkörpern in den Wohnräumen, Auslegung tv/tr = 60/45°C Montage von neuen Röhrenradiatoren im Treppenhaus Montage von neuen Handtuchwärmekörpern in den Bädern Neuanschluss an die bestehende Wärmeerzeugung (Fernwärme-Übergabestation) Erneuerung der Warmwasserbereitung
Die Installationen können in untergeordneten Räumen, wie z.B. Kellerräume, Abstellräume und Wasch- bzw. Trockenräumen auf Putz durchgeführt werden
2. Technik und Funktion der Wärmeübergabe
Für die Wärmeerzeugung wird die bestehende Fernwärme-Übergabestation weiter verwendet. An dieser ist an der Heizgruppe "Statische Heizung" und neu anzuschließen.
Einbau von zwei neuen Ladespeichern mit 500 Litern Inhalt.
Die Heizkostenerfassung wird über Heizkostenverteiler an den Heizkörpern vorgenommen.
Alle Wohnungen werden mit Niedertemperatur-Heizkörpern mit serieller Durchströmung der Platten ausgestattet sowie mit Thermostatventiltechnik. Bäder erhalten Handtuchwärmekörper. Das Treppenhaus erhält Rörenradiatoren, Waschraum sowie Flure der Allgemeinbereiche werden mit Kompaktheizkörpern beheizt, gesichert mit einem Thermostatkopf in Behördenausführung. Jeder Heizkörper ist für sich absperr-und entleerbar.
3. Rohrnetz Heizung
Brandschutzlösungen Rohrleitungssysteme Abstandsregelung in F30/F90 Decken und Wänden
Bei diesem Bauvorhaben wurde die Planung innerhalb der Rohrleitungssysteme mit den Abstandsregeln "Nullabstände" erstellt.
Der Unternehmer (Verarbeiter), der die Rohrabschottungen herstellt, muss für dieses Bauvorhaben die Übereinstimmungserklärungen ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm ausgeführten Rohrabschottungen den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen. Diese Übereinstimmungserklärungen sind dem Bauherr bzw. dem Fachplaner zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen.
Werden alternative Rohrsysteme mit nicht geprüften Nullabständen nach AbP und AbZ angeboten, so muss der Auftragnehmer die Abstandsregeln mit den Mindestabständen von = 0 cm innerhalb der Rohrleitungssysteme mit einer Zustimmung im Einzelfall (ZIE) über die Baubehörde genehmigen lassen und diese Genehmigung der Bauherrschaft bzw. dem Fachplaner ebenfalls vorlegen.
Das Rohrnetz der Heizungsleitung besteht aus niedrig legiertem Edelstahlrohr mit Pressfittingverbindern. Der Anschluss an das Rohrnetz erfolgt aus der Kellerverteilung im UG. Alle Leitungen im Keller- und Technikbereich werden mit Absperrventilen und Strangregulierventilen sowie Bezeichnungsschildern und Medienkennzeichnungsaufklebern versehen.
Die DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau muss eingehalten werden.
Alle Rohrleitungen dürfen nur körperschallgedämmt verlegt werden.
4. Heizlast
Die Heizlast wurde nach DIN EN 12831, Nationaler Anhang D, Beiblatt 1, berechnet für eine Normaußentemperatur von -11 C°, Standort Stuttgart, mittlelschwere Bauweise. Die Auslegung der Heizflächen erfolgt nach dem jeweils berechneten Raumwärmebedarf. Eine genaue Einstellung der Ventile nach den vom Fachplaner übermittelten Werten ist für den hydraulischen Abgleich zwingend erforderlich.
5. Isolierarbeiten
Für die Isolierarbeiten gelten folgende Normen und Richtlinien:
Neueste Fassung der AGI Blätter
DIN 18421
DIN 18165
DIN 52272
DIN 52612
DIN 4102
VDI 2055
Bei Rohrdurchführungen durch Wände und Decken sind Rohrhülsen zum Schutz der Isolierungen vorzusehen.
Isolierungen sind nach erfolgter Druckprobe lückenlos anzubringen und gegen Rutschen sorgfältig zu sichern. Sämtliche Rohrleitungen sind einzeln zu isolieren. Auf ausreichenden Rohrabstand ist zu achten.
Rohrleitungen in Fußbodenkanälen oder Wandschlitzen sind mit Rohrschellen so zu befestigen, daß Isoliermatten und Halbschalen um das gesamte Rohr gelegt werden können.
Längsstöße der Isolierung haben an der Ober- bzw. Vorderseite zu sein.
In Wand- und Deckendurchführungen werden die Rohrleitungen immer durchisoliert.
Keller- und Technikräume sowie Tiefgarage: Mineralfaserschalen RS800 mit einem Isogenopakmantel
Steigschächte, abgehängte Decken: Alukaschierte Mineralfaserschalen RS800
Leitungen im WDVS: Isolierschlauch, Dämmstärke 50%
Sockelleistensystem: ungedämmte Leitungsverlegung
Brandschutz für feuerbeständige Bauteile: Conlitschale entsprechend den ABP des gewählten Rohrfabrikates
Rohfussboden andere Geschosse: Dämmhülse oder Isolierschlauch 50% Dämmung.
Dämmung gegen Außenluft soweit vorhanden, z.B Tiefgarage mit 200% Dämmstärke.
Technische Anlagenbeschreibung Heizungsanlage
KG400 - HEIZUNG
KG400 - HEIZUNG
Technische Zusatzbedingungen Heizungsanlage Technische Zusatzbedingungen Heizungsanlage
1. Normen und Richtlinien
Die Planung, Ausführung, Montage, Prüfung und Abnahme der heizungstechnischen Anlagen hat nach den geltenden Regeln der Technik zu erfolgen, geltende Gesetze, Vorschriften und Normen in ihrer neuesten Fassung sind einzuhalten. Stellvertretend jedoch nicht abschliessend wird auf folgende hingewiesen:
GEG Gebäudeenergiegesetz
BIMSCHV Bundesimmissionsschutzverordnung
VDI 2035 Vermeidung von Schäden im Warmwasser-Heizungsanlagen
DIN EN 12831 Heizlastberechnung
DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
DIN EN 12828 Europäische Norm für Heizungsanlagen
VDI 2050 Anforderungen an Technikzentralen
DIN 4702/EN 303 Anforderungen an Heizkessel
LBO Landesbauordnung incl. Anlagen
LAR Leitungsanlagenrichtlinie
VDE Vorschriften
UVV-Vorschriften
EU Druckgeräterichtlinie
Arbeitsstätten-Richtlinie
Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften
Auflagen und Bedingungen des TÜV und des Gewerbeaufsichtsamtes
Auflagen und Forderungen aus dem brandschutztechnischen Gutachten
Landes-Feuerungsverordnung (FeuVO)
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei)
2. Zubehör
Schrauben, Dübel, Maueranker oder sonstige Hilfsmittel sowie Sand und Zement sind einzukalkulieren. Vorkehrungen zum Schutz von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Bauteilen, Einrichtungsgegenständen und Leistungen anderer Unternehmer sind zu treffen. Bei Angeboten, deren Leistung vom Anbieter festgelegt wurde, sind im Angebotspreis alle zur betriebsfertigen Anlage gehörenden Teile enthalten, auch wenn sie nicht im einzelnen angeführt sind.
3. Pläne/Kontrolle/Koordination
Bauliche Gegebenheiten z.B. Durchbrüche, sind für die Ausführung verbindlich. Montagepläne und Fundamentpläne für Aggregate sind in dreifacher Fertigung (farbig angelegt) dem Auftraggeber rechtzeitig vorzulegen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Für die Prüfung der Schlitzpläne und Ausführung der Ausführungs-
zeichnungen sind die Angaben in der Terminaufstellung verbindlich.
Änderungen in Montageplänen müssen vor Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt werden. Für Regel-, Meß- und Schaltanlagen hat der Auftragnehmer in allen Fällen die erforderlichen Schalt- und Regelpläne zu liefern und die Funktionsgarantie zu übernehmen. Durchbrüche, die für andere Installationen vorgesehen sind, dürfen nicht verwendet werden. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu fragen. Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer Detailangaben
über sämtliche bauseits zu erbringende Leistungen der Bauleitung termingerecht zu übergeben.
4. Durchbrüche
Die vorhandenen Bauteile (Wände, Decken und dergleichen) dürfen nicht beschädigt werden. Erforderliche Löcher sind nur durch Bohren herzustellen und müssen später durch den einzubauenden und befestigten Gegenstand voll verdeckt werden. Fertige Sichtflächen (Sichtbeton, Sichtmauerwerk etc. ) dürfen nicht mit Ölkreide oder ähnlichem beschriftet werden.Durchbrüche und Schlitze im geringen Umfang (bis 1m pro Rohreitung) sind im Umfang des AN enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
5. Material
Auf Einheitlichkeit der Materialien ist bei der Auswahl und Beschaffung grundsätzlich im Hinblick auf die Ersatzteilbeschaffung Rücksicht zu nehmen.
6. Befestigungen
Sämtliche Befestigungen etc. an Fertigteilbauteilen und Sichtbeton und Sichtmauerwerk etc. müssen mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen und genehmigt werden.
7. Anordnung
Alle der Bedienung und Wartung unterworfenen Anlagenteile müssen gut zugänglich angeordnet sein.
8. Technische Daten
Auf alle Apparate und Maschinen müssen Leistungsschilder mit den gebräuchlichen technischen Daten gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein. Offen verlegte Leitungsteile in Technikzentralen und Kellerräumen müssen dauerhaft geeigneten Kennzeichnungen mit Medienpfeilen beschriftet werden.
9. Dichtigheit
Dichtigkeitsproben sind vom Auftragnehmer im Beisein der Bauleitung durchzuführen, erforderlichenfalls auch in Teilabschnitten.
Hierbei sind Protokolle mit Daten anzufertigen und der Bauleitung auszuhändigen. Die Kosten hierfür, einschließlich Wasserkosten sind einzurechnen.
10. Korrosionsschutz
Alle Befestigungen sind in korrosionsgeschützter verzinkter Ausführung zu liefern. Rohrleitungen sind vor der Montage mit Rostschutzfarbe zu versehen, sofern dies im Leistungsverzeichnis erwähnt ist. Anker und Stahldübel sind in rostfreier Ausführung einzubauen.
11. Anlagengenehmigung
Die für die Einrichtung, Abnahme und den Betrieb der Anlage notwendigen Unterlagen hat der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung unaufgefordert zu beschaffen und der Bauleitung in
entsprechender Anzahl zu übergeben. Die entsprechenden Anschluß- und Ausführungsbedingungen der Energieversorgungslieferanten (Gas - Wasser - Fernwärme) sind zu beachten.
12. Elektroverkabelung
Das Verlegen elektrischer Kabel erfolgt bauseits nach den Angaben des Auftragnehmers. Das Anklemmen, Auflegen und Ablängen der Kabel für die elektrischen Geräte wie Schaltschränke, Motoren, Steuer-, Regel-, Meßorgane usw. ist Sache des Auftragnehmers. Hat der Auftragnehmer nicht selbst die Konzession, so hat er diese Arbeiten durch eine dafür zugelassene Firma ausführen zu lassen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen auch wenn dies in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich erwähnt wurde.
Der Unternehmer muss nach Abklärung der Baustelle umgehend die Planunterlagen herstellen, die zur Verlegung der Elektrokabel erforderlich sind.
Es werden dafür benötigt:
-Grundrisse mit den eingetragenen Feldgeräten
-Kabellisten
-Schaltschemata
(jeweils in 3-facher Fertigung)
Alle Kabeleinführungen zu den Geräten dürfen nur durch Verschraubungen geführt werden. Die Verschraubungen hat der Auftragnehmer zu liefern und am Gerärt anzubringen.
Der Bauelektriker verlegt die Haupteinspeisung für die Schaltschränke und muß die erforderlichen Daten zur Festlegung des Querschnittes vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Ausarbeitung der Pläne erfolgt dabei nach VDE - Vorschriften.
13. Gerüste
Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühne nicht mehr als 2 m über Gelände oder
Fußboden liegen gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
14. Erdung
Alle Erdungsmaßnahmen von Anlagenteilen müssen gemäß den örtlichen Vorschriften vorgesehen werden. Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
15. Montageablauf
Die Montage hat grundsätzlich nach dem freigegebenen Bauzeitenplan sowie entsprechend dem Baufortschritt zu erfolgen. Das Anweisungsrecht der örtlichen Bauleitung bleibt hiervon unberührt. Zwischen den Auftragnehmern haben unaufgefordert Koordinationsgespräche stattzufinden. Montageunterbrechungen, die durch Abhängigkeiten
von anderen Gewerken entstehen, berechtigen nicht zu Forderungen gegenüber dem Auftraggeber. Die Auftragnehmer haben sich selbst über den Zeitpunkt der jeweils erforderlichen Wiederaufnahme der Montagearbeiten zu informieren.
16. Zeichnungen
Zeichnungen, die für die Montage der Anlage verbindlich sind (z.B. Ausführungspläne) sowie sonstige Unterlagen für die Ausführung der Anlagen, sind auf Einhaltung der Regeln der Technik zu überprüfen. Vor Bestellung der Materialien hat der Auftragnehmer am Bau die Einbaumöglichkeiten in Bezug auf Montageöffnungen sowie sonstige wesentliche Maße zu überprüfen. Bedenken irgendwelcher Art und gewünschte Änderungen sind dem Fachingenieur sofort schriftlich mitzuteilen. Fabrikatsänderungen bedürfen grundsätzlich das Einverständnis des Fachingenieurs. Die Montagepläne sind vor Baubeginn der Bauleitung vorzulegen.
17. Insgemein- und Nebenkosten (VOB)
Die in der Überschrift genannten Kosten sind ausnahmslos einzukalkulieren. Zu den Nebenkosten, die nicht besonders vergütet werden, gehören Teilinbetriebnahmen, Teildruckproben sowie vorzeitige Inbetriebnahmen, sofern dies von der Bauleitung angeordnet wird. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Aufmaß und der Abrechnung stehen, sind Nebenkosten.
18. Allgemeines
Der Auftragnehmer hat so rechtzeitig die Bestellung der Materialien vorzunehmen, daß die vertraglich vereinbarten
Ausführungsfristen eingehalten werden können. Dies gilt insbesondere für schwierig einzubringende Aggregate sowie für Einrichtungsgegenstände.
Wasseraufbereitungsanlagen und die einzubauenden Rohrleitungsnetze sind grundsätzlich durch den Auftragnehmer auf ihre Eignung im Zusammenhang mit der Wasserqualität zu prüfen. Bedenken oder Vorschläge sind dem Fachingenieur schriftlich mitzuteilen.
Der Auftragnehmer hat die volle Gewährleistung für ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren der Anlage zu übernehmen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich bei den beschriebenen Positionen des Leistungsverzeichnisses zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
19. Inbetriebnahme und Leistungsmessung
Die Inbetriebnahme der Anlagen hat grundsätzlich mit den Fachkräften des Auftragnehmers zu erfolgen. Vor der ersten Inbetriebnahme muß die Anlage soweit eingestellt und reguliert sein, dass ein gefahrloser Betrieb der Anlage gewährleistet ist. Mit der Inbetriebnahme ist das Bedienungspersonal des Auftraggebers in die Funktion der Anlage einzuweisen. Hierbei ist außerdem sicherzustellen, daß die Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird.
Die Einweisung hat dann mehrmals zu erfolgen, wenn die Anlage in Abhängigkeit von der Jahreszeit verschiedenartig betrieben wird.
Der Auftragnehmer hat für die Inbetriebnahme alle Vorbereitungen zu treffen und die Meßgeräte bereit zu stellen. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu garantierenden Werte durch Messung nachzuweisen.
Kann die Leistungsmessung im Einzelfall nicht vor der Abnahme erfolgen, und der Auftragnehmer hat dies nicht zu vertreten, so erfolgt die Leistungsmessung zu dem frühest möglichen Zeitpunkt.
Die Abnahme erfolgt in diesem Fall unter dem Vorbehalt, daß die zugesicherte Leistung vorhanden ist. Sie darf jedoch vom Auftraggeber zu gegebener Zeit angezweifelt werden. Der Auftragnehmer hat die Durchführung der Leistungsmessung dem Auftraggeber 10 Tage vor Inangriffnahme schriftlich anzuzeigen. Die geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Meßergebnisse mit den geforderten Daten übereinstimmen. Wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über Meßergebnis und Meßmethode keine Einigung erzielt, kann der Auftraggeber eine neutrale Meßstelle beauftragen. Die damit verbundenen Kosten trägt die Stelle, welche sie zu vertreten hat.
Technische Zusatzbedingungen Heizungsanlage
Technische Anlagenbeschreibung Heizungsanlage Technische Anlagenbeschreibung Heizungsanlage
1. Allgemein
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine bestehende Wohnanlage mit insgesamt 30 Wohnungen die saniert und modernisiert werden soll.
Vorgesehene Maßnahmen der Gebäudesanierung Heizung:
Aufbau eines neuen Heizungsrohrnetzes für die Verteilung-, Steig- und Anbindeleitungen Dämmarbeiten, Brandschutz Austausch der vorhandenen Stahlheizkörper und Röhrenradiatoren Montage von neuen Kompaktheizkörpern in den Wohnräumen, Auslegung tv/tr = 60/45°C Montage von neuen Röhrenradiatoren im Treppenhaus Montage von neuen Handtuchwärmekörpern in den Bädern Neuanschluss an die bestehende Wärmeerzeugung (Fernwärme-Übergabestation) Erneuerung der Warmwasserbereitung
Die Installationen können in untergeordneten Räumen, wie z.B. Kellerräume, Abstellräume und Wasch- bzw. Trockenräumen auf Putz durchgeführt werden
2. Technik und Funktion der Wärmeübergabe
Für die Wärmeerzeugung wird die bestehende Fernwärme-Übergabestation weiter verwendet. An dieser ist an der Heizgruppe "Statische Heizung" und neu anzuschließen.
Einbau von zwei neuen Ladespeichern mit 500 Litern Inhalt.
Die Heizkostenerfassung wird über Heizkostenverteiler an den Heizkörpern vorgenommen.
Alle Wohnungen werden mit Niedertemperatur-Heizkörpern mit serieller Durchströmung der Platten ausgestattet sowie mit Thermostatventiltechnik. Bäder erhalten Handtuchwärmekörper. Das Treppenhaus erhält Rörenradiatoren, Waschraum sowie Flure der Allgemeinbereiche werden mit Kompaktheizkörpern beheizt, gesichert mit einem Thermostatkopf in Behördenausführung. Jeder Heizkörper ist für sich absperr-und entleerbar.
3. Rohrnetz Heizung
Brandschutzlösungen Rohrleitungssysteme Abstandsregelung in F30/F90 Decken und Wänden
Bei diesem Bauvorhaben wurde die Planung innerhalb der Rohrleitungssysteme mit den Abstandsregeln "Nullabstände" erstellt.
Der Unternehmer (Verarbeiter), der die Rohrabschottungen herstellt, muss für dieses Bauvorhaben die Übereinstimmungserklärungen ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm ausgeführten Rohrabschottungen den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen. Diese Übereinstimmungserklärungen sind dem Bauherr bzw. dem Fachplaner zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen.
Werden alternative Rohrsysteme mit nicht geprüften Nullabständen nach AbP und AbZ angeboten, so muss der Auftragnehmer die Abstandsregeln mit den Mindestabständen von = 0 cm innerhalb der Rohrleitungssysteme mit einer Zustimmung im Einzelfall (ZIE) über die Baubehörde genehmigen lassen und diese Genehmigung der Bauherrschaft bzw. dem Fachplaner ebenfalls vorlegen.
Das Rohrnetz der Heizungsleitung besteht aus niedrig legiertem Edelstahlrohr mit Pressfittingverbindern. Der Anschluss an das Rohrnetz erfolgt aus der Kellerverteilung im UG. Alle Leitungen im Keller- und Technikbereich werden mit Absperrventilen und Strangregulierventilen sowie Bezeichnungsschildern und Medienkennzeichnungsaufklebern versehen.
Die DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau muss eingehalten werden.
Alle Rohrleitungen dürfen nur körperschallgedämmt verlegt werden.
4. Heizlast
Die Heizlast wurde nach DIN EN 12831, Nationaler Anhang D, Beiblatt 1, berechnet für eine Normaußentemperatur von -11 C°, Standort Stuttgart, mittlelschwere Bauweise. Die Auslegung der Heizflächen erfolgt nach dem jeweils berechneten Raumwärmebedarf. Eine genaue Einstellung der Ventile nach den vom Fachplaner übermittelten Werten ist für den hydraulischen Abgleich zwingend erforderlich.
5. Isolierarbeiten
Für die Isolierarbeiten gelten folgende Normen und Richtlinien:
Neueste Fassung der AGI Blätter
DIN 18421
DIN 18165
DIN 52272
DIN 52612
DIN 4102
VDI 2055
Bei Rohrdurchführungen durch Wände und Decken sind Rohrhülsen zum Schutz der Isolierungen vorzusehen.
Isolierungen sind nach erfolgter Druckprobe lückenlos anzubringen und gegen Rutschen sorgfältig zu sichern. Sämtliche Rohrleitungen sind einzeln zu isolieren. Auf ausreichenden Rohrabstand ist zu achten.
Rohrleitungen in Fußbodenkanälen oder Wandschlitzen sind mit Rohrschellen so zu befestigen, daß Isoliermatten und Halbschalen um das gesamte Rohr gelegt werden können.
Längsstöße der Isolierung haben an der Ober- bzw. Vorderseite zu sein.
In Wand- und Deckendurchführungen werden die Rohrleitungen immer durchisoliert.
Keller- und Technikräume sowie Tiefgarage: Mineralfaserschalen RS800 mit einem Isogenopakmantel
Steigschächte, abgehängte Decken: Alukaschierte Mineralfaserschalen RS800
Leitungen im WDVS: Isolierschlauch, Dämmstärke 50%
Sockelleistensystem: ungedämmte Leitungsverlegung
Brandschutz für feuerbeständige Bauteile: Conlitschale entsprechend den ABP des gewählten Rohrfabrikates
Rohfussboden andere Geschosse: Dämmhülse oder Isolierschlauch 50% Dämmung.
Dämmung gegen Außenluft soweit vorhanden, z.B Tiefgarage mit 200% Dämmstärke.
Technische Anlagenbeschreibung Heizungsanlage
22 Wärmeversorgungsanlage
22
Wärmeversorgungsanlage
22.01 Wärmeerzeugungsanlage
22.01
Wärmeerzeugungsanlage
22.02 MSR-Technik Heizung
22.02
MSR-Technik Heizung
22.03 Warmwasserbereitung
22.03
Warmwasserbereitung
22.04 Druckhaltung mit Entgasung
22.04
Druckhaltung mit Entgasung
22.05 Heizkörper mit Zubehör
22.05
Heizkörper mit Zubehör
22.06 Rohrleitungen mit Zubehör
22.06
Rohrleitungen mit Zubehör
22.07 Geräte, Armaturen
22.07
Geräte, Armaturen
22.08 Wärmedämmarbeiten
22.08
Wärmedämmarbeiten
22.09 Demontage alte Anlagenteile Heizung
22.09
Demontage alte Anlagenteile Heizung
22.10 Demontage alte Rohrdämmung Heizleitungen
22.10
Demontage alte Rohrdämmung Heizleitungen
22.11 Containerstellung
22.11
Containerstellung
22.12 Sonstige Arbeiten zu Wärmeversorgung
22.12
Sonstige Arbeiten zu Wärmeversorgung
22.13 Stundenlohnarbeiten
22.13
Stundenlohnarbeiten
KG400 - SANITÄR
KG400 - SANITÄR
Hinweis Technische Zusatzbedingungen Sanitäranlage
1. Normen und Richtlinien
Die Planung, Ausführung, Montage, Prüfung und Abnahme der Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen hat nach den geltenden Regeln der Technik zu erfolgen, geltende Gesetze, Vorschriften und Normen in ihrer neuesten Fassung sind einzuhalten. Stellvertretend wird auf folgende hingewiesen:
DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
DIN 1986/100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen
DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung
DIN 2403 Rohrkennzeichnung
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4140 Dämmen von betriebstechnischen Einrichtungen
LBO BW Landesbauordnung incl. Anlagen
LAR Leitungsanlagenrichtlinie
VDE Vorschriften
UVV-Vorschriften
Arbeitsstätten-Richtlinie
Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften
Auflagen und Bedingungen des TÜV und des Gewerbeaufsichtsamtes
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei)
2. Zubehör
Schrauben, Dübel, Maueranker oder sonstige Hilfsmittel sowie Sand und Zement sind einzukalkulieren. Vorkehrungen zum Schutz von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Bauteilen, Einrichtungsgegenständen und Leistungen anderer Unternehmer sind zu treffen. Bei Angeboten, deren Leistung vom Anbieter festgelegt wurde, sind im Angebotspreis alle zur betriebsfertigen Anlage gehörenden Teile enthalten, auch wenn sie nicht im einzelnen angeführt sind.
3. Pläne/Kontrolle/Koordination
Bauliche Gegebenheiten z.B. Durchbrüche, sind für die Ausführung verbindlich.
Änderungen zur Ausführungsplanung müssen vor Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt werden. Für Regel-, Meß- und Schaltanlagen hat der Auftragnehmer in allen Fällen die erforderlichen Schalt- und Regelpläne zu liefern und die Funktionsgarantie zu übernehmen. Durchbrüche, die für andere Installationen vorgesehen sind, dürfen nicht verwendet werden. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu fragen. Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer Detailangaben über sämtliche bauseits zu erbringende Leistungen der Bauleitung termingerecht zu übergeben.
4. Durchbrüche
Die vorhandenen Bauteile (Wände, Decken und dergleichen) dürfen nicht beschädigt werden. Erforderliche Löcher sind nur durch Bohren herzustellen und müssen später durch den einzubauenden und befestigten Gegenstand voll verdeckt werden. Fertige Sichtflächen (Sichtbeton, Sichtmauerwerk etc. ) dürfen nicht mit Ölkreide oder ähnlichem beschriftet werden.Durchbrüche und Schlitze im geringen Umfang (bis 1m pro Rohleitung) sind im Umfang des AN enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
5. Material
Auf Einheitlichkeit der Materialien ist bei der Auswahl und Beschaffung grundsätzlich im Hinblick auf die Ersatzteilbeschaffung Rücksicht zu nehmen.
6. Befestigungen
Sämtliche Befestigungen etc. an Fertigteilbauteilen und Sichtbeton und Sichtmauerwerk etc. müssen mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen und genehmigt werden.
7. Anordnung
Alle der Bedienung und Wartung unterworfenen Anlagenteile müssen gut zugänglich angeordnet sein.
8. Technische Daten
Auf alle Apparate und Maschinen müssen Leistungsschilder mit den gebräuchlichen technischen Daten gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein.
9. Dichtigheit
Dichtigkeitsproben sind vom Auftragnehmer im Beisein der Bauleitung durchzuführen, erforderlichenfalls auch in Teilabschnitten.
Hierbei sind Protokolle mit Daten anzufertigen und der Bauleitung auszuhändigen. Die Kosten hierfür, einschließlich Wasserkosten sind einzurechnen.
10. Korrosionsschutz
Alle Befestigungen sind in korrosionsgeschützter Ausführung zu liefern. Rohrleitungen sind vor der Montage mit Rostschutzfarbe zu versehen, sofern dies im Leistungsverzeichnis erwähnt ist. Anker und Stahldübel sind in rostfreier Ausführung einzubauen.
11. Anlagengenehmigung
Die für die Einrichtung, Abnahme und den Betrieb der Anlage notwendigen Unterlagen, soweit erforderlich, hat der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung unaufgefordert zu beschaffen und der Bauleitung in entsprechender Anzahl zu übergeben. Die entsprechenden Anschluß- und Ausführungsbedingungen der Energieversorgungslieferanten (Gas - Wasser - Fernwärme) und der kommunalen Entsorger sind zu beachten.
12. Elektroverkabelung
Das Verlegen elektrischer Kabel erfolgt bauseits nach den Angaben
des Auftragnehmers. Das Anklemmen, Auflegen und Ablängen der Kabel für die elektrischen Geräte wie Schaltschränke, Motoren, Steuer-, Regel-, Meßorgane usw. ist Sache des Auftragnehmers. Hat der Auftragnehmer nicht selbst die Konzession, so hat er diese Arbeiten durch eine dafür zugelassene Firma ausführen zu lassen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen auch wenn dies in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich erwähnt wurde.
Der Unternehmer muß nach Abklärung der Baustelle umgehend die Planunterlagen herstellen, die zur Verlegung der Elektrokabel erforderlich sind.
Es werden dafür benötigt:
-Grundrisse mit den eingetragenen Feldgeräten
-Kabellisten
-Schaltschemata
(jeweils in 3-facher Fertigung)
Alle Kabeleinführungen zu den Geräten dürfen nur durch Verschraubungen geführt werden. Die Verschraubungen hat der Auftragnehmer zu liefern und am Gerärt anzubringen.
Der Bauelektriker verlegt die Haupteinspeisung für die Schaltschränke und muß die erforderlichen Daten zur Festlegung des Querschnittes vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Ausarbeitung der Pläne erfolgt dabei nach VDE - Vorschriften.
13. Gerüste
Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühne nicht mehr als 2 m über Gelände oder
Fußboden liegen, gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
14. Erdung
Alle Erdungsmaßnahmen von Anlagenteilen müssen gemäß den örtlichen Vorschriften vorgesehen werden. Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
15. Montageablauf
Zwischen den Auftragnehmern haben unaufgefordert Koordinationsgespräche stattzufinden, sofern sich Schnittstellen zu anderen Gewerken ergeben.
16. Zeichnungen
Zeichnungen, die für die Montage der Anlage verbindlich sind (z.B. Ausführungspläne) sowie sonstige Unterlagen für die Ausführung der Anlagen, sind auf Einhaltung der Regeln der Technik zu überprüfen. Vor Bestellung der Materialien hat der Auftragnehmer am Bau die Einbaumöglichkeiten in Bezug auf Montageöffnungen sowie sonstige wesentliche Maße zu überprüfen. Bedenken irgendwelcher Art und gewünschte Änderungen sind dem Fachingenieur sofort schriftlich mitzuteilen. Fabrikatsänderungen bedürfen grundsätzlich das Einverständnis des Fachingenieurs.
17. Insgemein- und Nebenkosten
Die in der Überschrift genannten Kosten sind ausnahmslos einzukalkulieren. Zu den Nebenkosten, die nicht besonders vergütet werden, gehören Teilinbetriebnahmen, Teildruckproben sowie vorzeitige Inbetriebnahmen, sofern dies von der Bauleitung angeordnet wird. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Aufmaß und der Abrechnung stehen, sind Nebenkosten.
18. Allgemeines
Der Auftragnehmer hat so rechtzeitig die Bestellung der Materialien vorzunehmen, daß die vertraglich vereinbarten
Ausführungsfristen eingehalten werden können. Dies gilt insbesondere für schwierig einzubringende Aggregate sowie für Einrichtungsgegenstände.
Der Auftragnehmer hat die volle Gewährleistung für ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren der Anlage zu übernehmen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich bei den beschriebenen Positionen des Leistungsverzeichnisses zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
19. Inbetriebnahme und Leistungsmessung
Die Inbetriebnahme der Anlagen hat grundsätzlich mit den Fachkräften des Auftragnehmers zu erfolgen. Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Anlage soweit eingestellt und reguliert sein, daß ein gefahrloser Betrieb der Anlage gewährleistet ist. Mit der Inbetriebnahme ist das Bedienungspersonal des Auftraggebers in die Funktion der Anlage einzuweisen. Hierbei ist außerdem sicherzustellen, daß die Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird.
Die Einweisung hat dann mehrmals zu erfolgen, wenn die Anlage in Abhängigkeit von der Jahreszeit verschiedenartig betrieben wird.
Der Auftragnehmer hat für die Inbetriebnahme alle Vorbereitungen zu treffen und die Meßgeräte bereit zu stellen. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu garantierenden Werte durch Messung nachzuweisen.
Kann die Leistungsmessung im Einzelfall nicht vor der Abnahme erfolgen, und der Auftragnehmer hat dies nicht zu vertreten, so erfolgt die Leistungsmessung zu dem frühest möglichen Zeitpunkt.
Hinweis
Hinweis Technische Anlagenbeschreibung
1. Allgemein
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine bestehende Wohnanlage mit insgesamt 30 Wohnungen die saniert und modernisiert werden soll.
Vorgesehene Maßnahmen der Gebäudesanierung Sanitär:
Aufbau eines neuen Trinkwasserrohrnetzes für die Verteilung-, Steig- und Anbindeleitungen Dämmarbeiten, Brandschutz Austausch der vorhandenen Abwasserleitungen Sanierung der Bäder inkl. Rohrleitungen und San. Gegenständen Einbau einer Lüftungsanlage zum Feuchteschutz
Anschluss an die neue Warmwasserbereitung (Fernwärme-Ladespeicher)
Die Installationen können in untergeordneten Räumen, wie z.B. Kellerräume, Abstellräume und Wasch- bzw. Trockenräumen auf Putz durchgeführt werden.
2. Versorgung/Warmwasserbereitung
Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über eine neue Warmwasserbereitung mit 2 Fernwärme-Ladespeichern.
Es werden zwei Druckstufen für die Warmwasserbereitung und das Versorgungsnetz aufgebaut
Druckstufe 1 - bis einschl. 4.OG
Druckstufe 2 - bis einschl. 13.OG
Für alle trinkwasserberührenden Bauteile dürfen ausschließlich bleifreie Materialien eingebaut werden. Als bleifrei gelten Legierungen, deren Bleigehalt kleiner als 0,1 % ist.
3. Verbrauchserfassung
In jeder Wohnung werden UP-Zählen ausgeführt. Alle Zähler werden bauseits angemietet. Die Zähler werden vom Messdienst in die vom AN vorbereiteten Zähleraufnahmen eingebaut.
4. Abwasserinstallation
Die gesamte Entwässerungsanlage wird nach der DIN 1986-100 sowie der DIN EN 12056, letzte Fassung, sowie der gültigen Ortssatzung der Stadt Stuttgart ausgeführt.
Die Entwässerung beginnt an den sanitären Einrichtungsgenständen und endet an den Grundleitungsanschlüssen. Es wird das Abflusssystem I, nach DIN EN 12056-1, Einzelfallleitungen mit
teilbefüllten Anschlussleitungen mit einem Füllungsgrad von 0,5 verwendet.
Innerhalb des Gebäudes ist Schmutz- und Regenwasser getrennt zu führen (Trennsystem).
Im Kaltbereich (z.B im Sparrenbereich) sind die Entlüftungsleitungen auf einer Länge von ca. 3 m mit 30 mm alukaschierten Steinwolleschalen diffusionsdicht gegen Schwitzwasserbildung zu isolieren. Vor dem Austritt aus dem Gebäude sind an jedem Abwasserstrang Reinigungsöffnungen zu montieren. In Schächten, Installationswänden und anderen Hohlräumen sind die Leitungen gegen Körperschallübertragung mit einem 9 mm Isolierschlauch zu schützen.
5. Trinkwasserhygiene/Rohrleitungen
Um die geforderte Trinkwasserqualität einzuhalten sind bei der Installation folgende Maßnahme zu treffen:
Spülstationen für Kalt- und Warmwasser in den Bädern der Wohnungen
Spülstation für Kaltwasser im WC-Bereich Gewerbe
Hygienearmatur mit auto. Spülfunktion in Küchen ohne Badanbindung (eigener Schacht vorhanden)
Einsatz von Venturi-Strömungsteilern für Allgemein-Außenarmaturen.
Einbau von Probenahmeventilen an folgenden Stellen:
Hausanschlussleitung Kaltwasser
Abgang Warmwasserbereitung
Eingang Warmwasserbereitung/Zirkulation
6. Abstandsregeln für Rohrleitungen
Brandschutzlösungen Rohrleitungssysteme Abstandsregelung in F30/F90 Decken und Wänden
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wurde die Planung innerhalb der Rohrleitungssysteme mit den Abstandsregeln "Nullabstände" erstellt.
Der Unternehmer (Verarbeiter), der die Rohrabschottungen herstellt, muss für dieses Bauvorhaben die Übereinstimmungserklärungen ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm ausgeführten Rohrabschottungen den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen. Diese Übereinstimmungserklärungen sind dem Bauherr bzw. dem Fachplaner zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
Geplantes Rohrmaterial: Kellerverteilung und Steigleitungen in Edelstahl gepresst, Stockwerklsleitungen in Kunststoffverbundrohr als druckverlustarmes System.
Werden alternative Rohrsysteme mit nicht geprüften Nullabständen nach AbP und AbZ angeboten, so muss der Auftragnehmer die Abstandsregeln mit den Mindestabständen von = 0 cm innerhalb der Rohrleitungssysteme mit einer Zustimmung im Einzelfall (ZIE) über die Baubehörde genehmigen lassen und diese Genehmigung der Bauherrschaft bzw. dem Fachplaner ebenfalls vorlegen.
7. Entlüftung Schmutzwasserleitungen
Alle Schmutzwasserfallleitungen werden über Dach entlüftet und erhalten am Übergang auf die Grundleitung bzw. in liegenden Leitungssysteme eine Reinigungsöffnung.
In baulichen Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit der Fachbauleitung ein Strangentlüfter für die Schmutzwasserentlüftung gesetzt werden.
Die Abwasserfallleitungen sind im letzten Geschoss an die bestehenden Dunstrohre unter Kante Decke (UKD) anzuschließen.
8. Rohrmaterial Schmutzwasser und Regenwasserleitungen
Fallleitungen und Sammelleitungen Keller:
Schallschutzrohr mit glatten Enden und Formstücke mit Schwingungs- dämpfern in der Aufprallzone aus mineral- stoffverstärktem PE-S2 für Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden, geprüft (Zulassungs- Nr. Z-42.1-265).
Verbindung: Spannverbinder oder Elektro-Schweißmuffen.
Sammelanschlussleitungen im Stockwerk:
Schallschutzrohr mit angeformten Muffen und werkseitig vormontierter Lippendichtung aus EPDM
bestehen aus einem schalloptimierten 3-Schicht-Rohr mit geringer Längenausdehnung mit dazu passenden Formsteilen.
Verlegung nach Herstellerrichtlinien unter Einhaltung der technischen Vorgaben und der Mindestgefälle der DIN EN 12056 und DIN 1986-100.
Rohrbefestigung mittels verzinkten Rohrschellen mit Dämmeinlage zur Einzelbefestigung an Wand und Decke nach statischen Erfordernissen.
Das Abwassersystem ist gemäß DIN 4109 gegen Körperschallübertragung vom Baukörper zu trennen.
Die Verarbeitung und Verlegung ist nach den hersteller- spezifischen Vorschriften, sowie unter Einhaltung einschlägiger DIN Normen durchzuführen.
9. Rohrmaterial Trinkwasser
Leitungen in Technikräumen, Kellerverteilleitungen sowie Steigstränge:
Edelstahl Systemrohr CrNiMo mit Pressverbindungen lt. Vorbeschrieb LV
Stockwerksleitungen:
Druckverlustoptimiertes Versorgungssystem aus Metallverbundrohr, Verbindung mittels Schiebehülse oder per axiale bzw. laterale Verpressung.
10. Dämmung
Alle frostgefährdeten, schwitzwassergefährdeten und unter Putz, in Wänden, Vormauerungen, Fußbodensockeln, Decken, Zwischendecken, Fußböden, Installationsschächten, Rabitzkästen usw. liegenden Abwasserleitungen sind wie folgt zu dämmen:
Leitungen in Installationsschächten und Zwischendecken:
- Steinwolle-Rohrschalen, Wärmeleitgruppe 035, mit aufgeklebter Rein-Aluminium-Folie mit 0,05 mm Stärke, schwer entflammbar nach DIN 4102, Stöße und Nähte 5 cm überlappt verklebt.
Dämmstärke pwc, pwh, pwh-c: 100 % Dämmschichtdicke
Regenwasserleitungen in Kellerräumen sind mit alukaschierten Mineralfaserschalen 30 mm und einem Isogenopakmantel gegen Schwitzwasser zu dämmen. Dito in Schächten und abgehängten Decken jedoch ohne Isogenopakmantel.
Sichtbare Leitungen
- Steinwolle-Rohrschalen, Wärmeleitgruppe 035, schwer entflammbar nach DIN 4102, Umhüllung aus Kunststofffolie (Iso-Genopak oder gleichwertig)
Dämmstärke pw-c, pw-h, pw-hc: 100 % Dämmschichtdicke
Leitungen in Fußboden, Schlitzen, Vorwänden und Wanddurchführungen:
- Isolierschlauch aus Schaumstoff, schwer entflammbar nach DIN 4102, Wärmeleitgruppe 040, mit vorgefertigten Dämmfittingen oder auf Gehrung zugeschnittenen Dämmstücken, Stösse mit Klebeband dauerhaft verklebt.
Dämmstärke pw-c Kaltwasser 13 mm, pw-h + pw-hc warmgehend 100% bei in die Zirkulation eingebundenen Leitungsteilen und Bauteilen gegen unbeheizte Räume, ansonsten 13 mm
Nichtbrennbare und brennbare Leitungen durch Wände mit Anforderungen an den Brandschutz, sowie Flucht- und Rettungswegen:
- Steinwollestopfung, -matte oder -schale mit einer
Schmelztemperatur >1000 °C und einem Stopf- /Raumgewicht von 90-120 kg/qm. Andere Lösungen mit Eignungsnachweis über bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sind möglich.
Brennbare Leitungen durch Wände und Decken mit Anforderungen an den Brandschutz:
- R90-Brandschutzmanschette mit bauaufsichtlicher
Zulassung des DIBt-Berlin. Andere Lösungen mit Eignungsnachweis über bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sind möglich.
Die Lüftungsleitungen (Wickelfalzrohr) für die mechanische Raumabluft bleiben, bis auf schwitzwassergefährdete Leitungsabschnitte, ungedämmt. Dies gilt auch für die Deckendurchführung.
Im Kaltbereich (z.B im Sparrenbereich oder vor dem Austritt über ein Flachdach) sind die Entlüftungsleitungen auf einer Länge von ca. 3 m mit 30 mm alukaschierten Steinwolleschalen diffusionsdicht gegen Schwitzwasserbildung zu isolieren.
Abwasserleitungen ins Schächten und Vorsatzschalen: Dämmschlauch 9 mm
Hinweis
KG400 - SANITÄR
KG400 - SANITÄR
Hinweis Technische Zusatzbedingungen Sanitäranlage
1. Normen und Richtlinien
Die Planung, Ausführung, Montage, Prüfung und Abnahme der Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen hat nach den geltenden Regeln der Technik zu erfolgen, geltende Gesetze, Vorschriften und Normen in ihrer neuesten Fassung sind einzuhalten. Stellvertretend wird auf folgende hingewiesen:
DIN EN 752 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden
DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
DIN 1986/100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen
DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung
DIN 2403 Rohrkennzeichnung
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4140 Dämmen von betriebstechnischen Einrichtungen
LBO BW Landesbauordnung incl. Anlagen
LAR Leitungsanlagenrichtlinie
VDE Vorschriften
UVV-Vorschriften
Arbeitsstätten-Richtlinie
Auflagen der Baugenehmigung und behördliche Vorschriften
Auflagen und Bedingungen des TÜV und des Gewerbeaufsichtsamtes
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei)
2. Zubehör
Schrauben, Dübel, Maueranker oder sonstige Hilfsmittel sowie Sand und Zement sind einzukalkulieren. Vorkehrungen zum Schutz von Sichtbeton, Sichtmauerwerk, Bauteilen, Einrichtungsgegenständen und Leistungen anderer Unternehmer sind zu treffen. Bei Angeboten, deren Leistung vom Anbieter festgelegt wurde, sind im Angebotspreis alle zur betriebsfertigen Anlage gehörenden Teile enthalten, auch wenn sie nicht im einzelnen angeführt sind.
3. Pläne/Kontrolle/Koordination
Bauliche Gegebenheiten z.B. Durchbrüche, sind für die Ausführung verbindlich.
Änderungen zur Ausführungsplanung müssen vor Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt werden. Für Regel-, Meß- und Schaltanlagen hat der Auftragnehmer in allen Fällen die erforderlichen Schalt- und Regelpläne zu liefern und die Funktionsgarantie zu übernehmen. Durchbrüche, die für andere Installationen vorgesehen sind, dürfen nicht verwendet werden. Im Zweifelsfall ist die Bauleitung zu fragen. Nach Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer Detailangaben über sämtliche bauseits zu erbringende Leistungen der Bauleitung termingerecht zu übergeben.
4. Durchbrüche
Die vorhandenen Bauteile (Wände, Decken und dergleichen) dürfen nicht beschädigt werden. Erforderliche Löcher sind nur durch Bohren herzustellen und müssen später durch den einzubauenden und befestigten Gegenstand voll verdeckt werden. Fertige Sichtflächen (Sichtbeton, Sichtmauerwerk etc. ) dürfen nicht mit Ölkreide oder ähnlichem beschriftet werden.Durchbrüche und Schlitze im geringen Umfang (bis 1m pro Rohleitung) sind im Umfang des AN enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
5. Material
Auf Einheitlichkeit der Materialien ist bei der Auswahl und Beschaffung grundsätzlich im Hinblick auf die Ersatzteilbeschaffung Rücksicht zu nehmen.
6. Befestigungen
Sämtliche Befestigungen etc. an Fertigteilbauteilen und Sichtbeton und Sichtmauerwerk etc. müssen mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen und genehmigt werden.
7. Anordnung
Alle der Bedienung und Wartung unterworfenen Anlagenteile müssen gut zugänglich angeordnet sein.
8. Technische Daten
Auf alle Apparate und Maschinen müssen Leistungsschilder mit den gebräuchlichen technischen Daten gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein.
9. Dichtigheit
Dichtigkeitsproben sind vom Auftragnehmer im Beisein der Bauleitung durchzuführen, erforderlichenfalls auch in Teilabschnitten.
Hierbei sind Protokolle mit Daten anzufertigen und der Bauleitung auszuhändigen. Die Kosten hierfür, einschließlich Wasserkosten sind einzurechnen.
10. Korrosionsschutz
Alle Befestigungen sind in korrosionsgeschützter Ausführung zu liefern. Rohrleitungen sind vor der Montage mit Rostschutzfarbe zu versehen, sofern dies im Leistungsverzeichnis erwähnt ist. Anker und Stahldübel sind in rostfreier Ausführung einzubauen.
11. Anlagengenehmigung
Die für die Einrichtung, Abnahme und den Betrieb der Anlage notwendigen Unterlagen, soweit erforderlich, hat der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung unaufgefordert zu beschaffen und der Bauleitung in entsprechender Anzahl zu übergeben. Die entsprechenden Anschluß- und Ausführungsbedingungen der Energieversorgungslieferanten (Gas - Wasser - Fernwärme) und der kommunalen Entsorger sind zu beachten.
12. Elektroverkabelung
Das Verlegen elektrischer Kabel erfolgt bauseits nach den Angaben
des Auftragnehmers. Das Anklemmen, Auflegen und Ablängen der Kabel für die elektrischen Geräte wie Schaltschränke, Motoren, Steuer-, Regel-, Meßorgane usw. ist Sache des Auftragnehmers. Hat der Auftragnehmer nicht selbst die Konzession, so hat er diese Arbeiten durch eine dafür zugelassene Firma ausführen zu lassen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen auch wenn dies in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich erwähnt wurde.
Der Unternehmer muß nach Abklärung der Baustelle umgehend die Planunterlagen herstellen, die zur Verlegung der Elektrokabel erforderlich sind.
Es werden dafür benötigt:
-Grundrisse mit den eingetragenen Feldgeräten
-Kabellisten
-Schaltschemata
(jeweils in 3-facher Fertigung)
Alle Kabeleinführungen zu den Geräten dürfen nur durch Verschraubungen geführt werden. Die Verschraubungen hat der Auftragnehmer zu liefern und am Gerärt anzubringen.
Der Bauelektriker verlegt die Haupteinspeisung für die Schaltschränke und muß die erforderlichen Daten zur Festlegung des Querschnittes vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt bekommen.
Die Ausarbeitung der Pläne erfolgt dabei nach VDE - Vorschriften.
13. Gerüste
Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühne nicht mehr als 2 m über Gelände oder
Fußboden liegen, gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
14. Erdung
Alle Erdungsmaßnahmen von Anlagenteilen müssen gemäß den örtlichen Vorschriften vorgesehen werden. Diese Arbeiten sind Nebenleistungen.
15. Montageablauf
Zwischen den Auftragnehmern haben unaufgefordert Koordinationsgespräche stattzufinden, sofern sich Schnittstellen zu anderen Gewerken ergeben.
16. Zeichnungen
Zeichnungen, die für die Montage der Anlage verbindlich sind (z.B. Ausführungspläne) sowie sonstige Unterlagen für die Ausführung der Anlagen, sind auf Einhaltung der Regeln der Technik zu überprüfen. Vor Bestellung der Materialien hat der Auftragnehmer am Bau die Einbaumöglichkeiten in Bezug auf Montageöffnungen sowie sonstige wesentliche Maße zu überprüfen. Bedenken irgendwelcher Art und gewünschte Änderungen sind dem Fachingenieur sofort schriftlich mitzuteilen. Fabrikatsänderungen bedürfen grundsätzlich das Einverständnis des Fachingenieurs.
17. Insgemein- und Nebenkosten
Die in der Überschrift genannten Kosten sind ausnahmslos einzukalkulieren. Zu den Nebenkosten, die nicht besonders vergütet werden, gehören Teilinbetriebnahmen, Teildruckproben sowie vorzeitige Inbetriebnahmen, sofern dies von der Bauleitung angeordnet wird. Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Aufmaß und der Abrechnung stehen, sind Nebenkosten.
18. Allgemeines
Der Auftragnehmer hat so rechtzeitig die Bestellung der Materialien vorzunehmen, daß die vertraglich vereinbarten
Ausführungsfristen eingehalten werden können. Dies gilt insbesondere für schwierig einzubringende Aggregate sowie für Einrichtungsgegenstände.
Der Auftragnehmer hat die volle Gewährleistung für ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren der Anlage zu übernehmen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich bei den beschriebenen Positionen des Leistungsverzeichnisses zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
19. Inbetriebnahme und Leistungsmessung
Die Inbetriebnahme der Anlagen hat grundsätzlich mit den Fachkräften des Auftragnehmers zu erfolgen. Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Anlage soweit eingestellt und reguliert sein, daß ein gefahrloser Betrieb der Anlage gewährleistet ist. Mit der Inbetriebnahme ist das Bedienungspersonal des Auftraggebers in die Funktion der Anlage einzuweisen. Hierbei ist außerdem sicherzustellen, daß die Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird.
Die Einweisung hat dann mehrmals zu erfolgen, wenn die Anlage in Abhängigkeit von der Jahreszeit verschiedenartig betrieben wird.
Der Auftragnehmer hat für die Inbetriebnahme alle Vorbereitungen zu treffen und die Meßgeräte bereit zu stellen. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu garantierenden Werte durch Messung nachzuweisen.
Kann die Leistungsmessung im Einzelfall nicht vor der Abnahme erfolgen, und der Auftragnehmer hat dies nicht zu vertreten, so erfolgt die Leistungsmessung zu dem frühest möglichen Zeitpunkt.
Hinweis
Hinweis Technische Anlagenbeschreibung
1. Allgemein
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine bestehende Wohnanlage mit insgesamt 30 Wohnungen die saniert und modernisiert werden soll.
Vorgesehene Maßnahmen der Gebäudesanierung Sanitär:
Aufbau eines neuen Trinkwasserrohrnetzes für die Verteilung-, Steig- und Anbindeleitungen Dämmarbeiten, Brandschutz Austausch der vorhandenen Abwasserleitungen Sanierung der Bäder inkl. Rohrleitungen und San. Gegenständen Einbau einer Lüftungsanlage zum Feuchteschutz
Anschluss an die neue Warmwasserbereitung (Fernwärme-Ladespeicher)
Die Installationen können in untergeordneten Räumen, wie z.B. Kellerräume, Abstellräume und Wasch- bzw. Trockenräumen auf Putz durchgeführt werden.
2. Versorgung/Warmwasserbereitung
Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral über eine neue Warmwasserbereitung mit 2 Fernwärme-Ladespeichern.
Es werden zwei Druckstufen für die Warmwasserbereitung und das Versorgungsnetz aufgebaut
Druckstufe 1 - bis einschl. 4.OG
Druckstufe 2 - bis einschl. 13.OG
Für alle trinkwasserberührenden Bauteile dürfen ausschließlich bleifreie Materialien eingebaut werden. Als bleifrei gelten Legierungen, deren Bleigehalt kleiner als 0,1 % ist.
3. Verbrauchserfassung
In jeder Wohnung werden UP-Zählen ausgeführt. Alle Zähler werden bauseits angemietet. Die Zähler werden vom Messdienst in die vom AN vorbereiteten Zähleraufnahmen eingebaut.
4. Abwasserinstallation
Die gesamte Entwässerungsanlage wird nach der DIN 1986-100 sowie der DIN EN 12056, letzte Fassung, sowie der gültigen Ortssatzung der Stadt Stuttgart ausgeführt.
Die Entwässerung beginnt an den sanitären Einrichtungsgenständen und endet an den Grundleitungsanschlüssen. Es wird das Abflusssystem I, nach DIN EN 12056-1, Einzelfallleitungen mit
teilbefüllten Anschlussleitungen mit einem Füllungsgrad von 0,5 verwendet.
Innerhalb des Gebäudes ist Schmutz- und Regenwasser getrennt zu führen (Trennsystem).
Im Kaltbereich (z.B im Sparrenbereich) sind die Entlüftungsleitungen auf einer Länge von ca. 3 m mit 30 mm alukaschierten Steinwolleschalen diffusionsdicht gegen Schwitzwasserbildung zu isolieren. Vor dem Austritt aus dem Gebäude sind an jedem Abwasserstrang Reinigungsöffnungen zu montieren. In Schächten, Installationswänden und anderen Hohlräumen sind die Leitungen gegen Körperschallübertragung mit einem 9 mm Isolierschlauch zu schützen.
5. Trinkwasserhygiene/Rohrleitungen
Um die geforderte Trinkwasserqualität einzuhalten sind bei der Installation folgende Maßnahme zu treffen:
Spülstationen für Kalt- und Warmwasser in den Bädern der Wohnungen
Spülstation für Kaltwasser im WC-Bereich Gewerbe
Hygienearmatur mit auto. Spülfunktion in Küchen ohne Badanbindung (eigener Schacht vorhanden)
Einsatz von Venturi-Strömungsteilern für Allgemein-Außenarmaturen.
Einbau von Probenahmeventilen an folgenden Stellen:
Hausanschlussleitung Kaltwasser
Abgang Warmwasserbereitung
Eingang Warmwasserbereitung/Zirkulation
6. Abstandsregeln für Rohrleitungen
Brandschutzlösungen Rohrleitungssysteme Abstandsregelung in F30/F90 Decken und Wänden
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten wurde die Planung innerhalb der Rohrleitungssysteme mit den Abstandsregeln "Nullabstände" erstellt.
Der Unternehmer (Verarbeiter), der die Rohrabschottungen herstellt, muss für dieses Bauvorhaben die Übereinstimmungserklärungen ausstellen, mit der er bescheinigt, dass die von ihm ausgeführten Rohrabschottungen den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen. Diese Übereinstimmungserklärungen sind dem Bauherr bzw. dem Fachplaner zur ggf. erforderlichen Weiterleitung an die Bauaufsichtsbehörde vorzulegen.
Geplantes Rohrmaterial: Kellerverteilung und Steigleitungen in Edelstahl gepresst, Stockwerklsleitungen in Kunststoffverbundrohr als druckverlustarmes System.
Werden alternative Rohrsysteme mit nicht geprüften Nullabständen nach AbP und AbZ angeboten, so muss der Auftragnehmer die Abstandsregeln mit den Mindestabständen von = 0 cm innerhalb der Rohrleitungssysteme mit einer Zustimmung im Einzelfall (ZIE) über die Baubehörde genehmigen lassen und diese Genehmigung der Bauherrschaft bzw. dem Fachplaner ebenfalls vorlegen.
7. Entlüftung Schmutzwasserleitungen
Alle Schmutzwasserfallleitungen werden über Dach entlüftet und erhalten am Übergang auf die Grundleitung bzw. in liegenden Leitungssysteme eine Reinigungsöffnung.
In baulichen Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit der Fachbauleitung ein Strangentlüfter für die Schmutzwasserentlüftung gesetzt werden.
Die Abwasserfallleitungen sind im letzten Geschoss an die bestehenden Dunstrohre unter Kante Decke (UKD) anzuschließen.
8. Rohrmaterial Schmutzwasser und Regenwasserleitungen
Fallleitungen und Sammelleitungen Keller:
Schallschutzrohr mit glatten Enden und Formstücke mit Schwingungs- dämpfern in der Aufprallzone aus mineral- stoffverstärktem PE-S2 für Abwasserleitungen innerhalb von Gebäuden, geprüft (Zulassungs- Nr. Z-42.1-265).
Verbindung: Spannverbinder oder Elektro-Schweißmuffen.
Sammelanschlussleitungen im Stockwerk:
Schallschutzrohr mit angeformten Muffen und werkseitig vormontierter Lippendichtung aus EPDM
bestehen aus einem schalloptimierten 3-Schicht-Rohr mit geringer Längenausdehnung mit dazu passenden Formsteilen.
Verlegung nach Herstellerrichtlinien unter Einhaltung der technischen Vorgaben und der Mindestgefälle der DIN EN 12056 und DIN 1986-100.
Rohrbefestigung mittels verzinkten Rohrschellen mit Dämmeinlage zur Einzelbefestigung an Wand und Decke nach statischen Erfordernissen.
Das Abwassersystem ist gemäß DIN 4109 gegen Körperschallübertragung vom Baukörper zu trennen.
Die Verarbeitung und Verlegung ist nach den hersteller- spezifischen Vorschriften, sowie unter Einhaltung einschlägiger DIN Normen durchzuführen.
9. Rohrmaterial Trinkwasser
Leitungen in Technikräumen, Kellerverteilleitungen sowie Steigstränge:
Edelstahl Systemrohr CrNiMo mit Pressverbindungen lt. Vorbeschrieb LV
Stockwerksleitungen:
Druckverlustoptimiertes Versorgungssystem aus Metallverbundrohr, Verbindung mittels Schiebehülse oder per axiale bzw. laterale Verpressung.
10. Dämmung
Alle frostgefährdeten, schwitzwassergefährdeten und unter Putz, in Wänden, Vormauerungen, Fußbodensockeln, Decken, Zwischendecken, Fußböden, Installationsschächten, Rabitzkästen usw. liegenden Abwasserleitungen sind wie folgt zu dämmen:
Leitungen in Installationsschächten und Zwischendecken:
- Steinwolle-Rohrschalen, Wärmeleitgruppe 035, mit aufgeklebter Rein-Aluminium-Folie mit 0,05 mm Stärke, schwer entflammbar nach DIN 4102, Stöße und Nähte 5 cm überlappt verklebt.
Dämmstärke pwc, pwh, pwh-c: 100 % Dämmschichtdicke
Regenwasserleitungen in Kellerräumen sind mit alukaschierten Mineralfaserschalen 30 mm und einem Isogenopakmantel gegen Schwitzwasser zu dämmen. Dito in Schächten und abgehängten Decken jedoch ohne Isogenopakmantel.
Sichtbare Leitungen
- Steinwolle-Rohrschalen, Wärmeleitgruppe 035, schwer entflammbar nach DIN 4102, Umhüllung aus Kunststofffolie (Iso-Genopak oder gleichwertig)
Dämmstärke pw-c, pw-h, pw-hc: 100 % Dämmschichtdicke
Leitungen in Fußboden, Schlitzen, Vorwänden und Wanddurchführungen:
- Isolierschlauch aus Schaumstoff, schwer entflammbar nach DIN 4102, Wärmeleitgruppe 040, mit vorgefertigten Dämmfittingen oder auf Gehrung zugeschnittenen Dämmstücken, Stösse mit Klebeband dauerhaft verklebt.
Dämmstärke pw-c Kaltwasser 13 mm, pw-h + pw-hc warmgehend 100% bei in die Zirkulation eingebundenen Leitungsteilen und Bauteilen gegen unbeheizte Räume, ansonsten 13 mm
Nichtbrennbare und brennbare Leitungen durch Wände mit Anforderungen an den Brandschutz, sowie Flucht- und Rettungswegen:
- Steinwollestopfung, -matte oder -schale mit einer
Schmelztemperatur >1000 °C und einem Stopf- /Raumgewicht von 90-120 kg/qm. Andere Lösungen mit Eignungsnachweis über bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sind möglich.
Brennbare Leitungen durch Wände und Decken mit Anforderungen an den Brandschutz:
- R90-Brandschutzmanschette mit bauaufsichtlicher
Zulassung des DIBt-Berlin. Andere Lösungen mit Eignungsnachweis über bauaufsichtliche Prüfzeugnisse sind möglich.
Die Lüftungsleitungen (Wickelfalzrohr) für die mechanische Raumabluft bleiben, bis auf schwitzwassergefährdete Leitungsabschnitte, ungedämmt. Dies gilt auch für die Deckendurchführung.
Im Kaltbereich (z.B im Sparrenbereich oder vor dem Austritt über ein Flachdach) sind die Entlüftungsleitungen auf einer Länge von ca. 3 m mit 30 mm alukaschierten Steinwolleschalen diffusionsdicht gegen Schwitzwasserbildung zu isolieren.
Abwasserleitungen ins Schächten und Vorsatzschalen: Dämmschlauch 9 mm
Hinweis
23 Wasser-/Abwasseranlage
23
Wasser-/Abwasseranlage
23.01 Sanitäre Einrichtungen
23.01
Sanitäre Einrichtungen
23.02 Trinkwasserleitungen mit Zubehör
23.02
Trinkwasserleitungen mit Zubehör
23.03 Abwasserleitungen mit Zubehör
23.03
Abwasserleitungen mit Zubehör
23.04 Wärmedämmarbeiten
23.04
Wärmedämmarbeiten
23.05 Vorwandinstallationssystem
23.05
Vorwandinstallationssystem
23.06 Regenwasserleitungen innen
23.06
Regenwasserleitungen innen
23.07 Pumpen, Armaturen und Zubehör
23.07
Pumpen, Armaturen und Zubehör
23.08 Überflur Hebeanlage
23.08
Überflur Hebeanlage
23.09 Lüftung zum Feuchteschutz
23.09
Lüftung zum Feuchteschutz
23.10 Druckprüfung
23.10
Druckprüfung
23.11 Spülen der Trinkwasser-Installation
23.11
Spülen der Trinkwasser-Installation
23.12 Demontagearbeiten alte Anlagenteile Sanitär
23.12
Demontagearbeiten alte Anlagenteile Sanitär
23.13 Containerstellung
23.13
Containerstellung
23.14 Demontage alte Rohrdämmung Trinkwasserltg.
23.14
Demontage alte Rohrdämmung Trinkwasserltg.
23.15 Sonstige Arbeiten zu Wasser/Abwasser
23.15
Sonstige Arbeiten zu Wasser/Abwasser
23.16 Stundenlohnarbeiten
23.16
Stundenlohnarbeiten