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Inhalt der Ausschreibung Inhalt der Ausschreibung
Der Inhalt dieser Ausschreibung bezieht sich schwerpunktmäßig auf folgende Baubeschreibung:
ParkVillen Potsdam
Georg-Hermann-Allee 107–119
14469 Potsdam
Mehrfamilienhäuser – Vermarktung als Eigentumswohnungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bieter hat kurzfristig nach Auftragserteilung einen qualifizierten, wochengenauen Ablaufplan vorzulegen.
Dieser Ablaufplan muss den zeitlich geplanten Verlauf der Leistungserbringung darstellen und auf den Zeitfenstern des übergeordneten Bauablaufplans des Auftraggebers basieren.
Die Baustelleneinrichtung, Lager- und Abstellflächen sowie Zufahrten und Zugänge sind rechtzeitig mit dem Generalunternehmer (GU) abzustimmen. Eigene Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung dürfen nur nach Freigabe durch den GU erfolgen.
Es gelten die allgemeinen Sicherheitsvorschriften, die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die Baustellenordnung. Die Abstimmung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Den Anweisungen des GU und des SiGeKo ist Folge zu leisten.
Aufmaße sind prüfbar zu erstellen und rechtzeitig einzureichen. Abrechnungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom GU freigegebenen Aufmaße. Nachweise und Unterlagen zur Abrechnung sind in der geforderten Form und Frist vorzulegen.
Nach Fertigstellung sind vollständige Revisionsunterlagen in deutscher Sprache zu übergeben. Diese beinhalten u. a. Bestandspläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Prüf- und Messprotokolle sowie Hersteller- und Typenlisten. Form und Umfang der Unterlagen sind vorab mit dem GU abzustimmen.
Allgemeine Vorgaben zum Bauablauf
Der Transport von Personen und Material erfolgt ausschließlich über das Treppenhaus. Dieses ist gesondert vor Beschädigungen zu schützen.
Sämtliche Maße sind vom Auftragnehmer (AN) am Bau zu nehmen bzw. zu überprüfen. Für deren Richtigkeit trägt der AN die Verantwortung. Unstimmigkeiten sind unverzüglich der Bauherrschaft bzw. Bauüberwachung mitzuteilen.
Der AN ist verantwortlich für die Auswahl der verwendeten Materialien, deren Korrosionsbeständigkeit, Verträglichkeit untereinander sowie für die Verträglichkeit mit den eingesetzten Betriebsstoffen.
Alle von den zuständigen Behörden geforderten amtlichen Bescheinigungen und Abnahmen, die für den Betrieb der Anlagen erforderlich sind, sind rechtzeitig durch den AN einzuholen und der Bauherrschaft vorzulegen.
In den Treppenhäusern dürfen keine Materialien gelagert werden. Offen gelagerte Materialien sind ordnungsgemäß gegen Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Für eine Lagerung auf der Baustelle ist im Vorfeld eine Genehmigung bei der Bauüberwachung einzuholen.
Flure und Treppenhäuser gelten als Flucht- und Rettungswege und sind während der gesamten Bauzeit freizuhalten.
Alle auf der Baustelle tätigen Arbeitskräfte haben ein gut sichtbar getragenes Schild mit Angabe von Firma und Namen bei sich zu führen.
Bei Änderungen oder Unstimmigkeiten gegenüber den Montageblättern bzw. Mieterpässen ist umgehend die Bauüberwachung zu informieren.
Bei Abdeckarbeiten sind ausschließlich stabile Materialien zu verwenden, die gegen Verschieben und Lösen gesichert sind.
Nicht sichtbare Leistungen sind vor Überdeckung der Bauleitung zur Teilabnahme anzumelden. Ohne Genehmigung der Bauleitung dürfen diese nicht geschlossen werden.
Die Baustelle ist täglich durch die ausführenden Firmen besenrein zu hinterlassen. Türen sind nach Beendigung der Arbeiten zu verschließen, Beleuchtung ist auszuschalten.
Bei den Gewerken Heizung und Sanitär sind nur Rohrdurchführungen mit geprüftem Nullabstand zueinander zulässig. Der Nachweis ist durch ein aktuell gültiges Prüfzeugnis zu erbringen.
Technische Vorbemerkungen
1. ALLGEMEINES
1.1 Die nachstehenden Ausführungsbestimmungen gelten zusätzlich zu den
Bestimmungen der VOB DIN 18299 sowie DIN 18353, DIN 18421, DIN EN 12828,
DIN EN 12831, DIN EN 14336.
1.2 Mit den im LV enthaltenen Positionen und den vom Bieter eingetragenen Einheitspreisen ist eine betriebsfertige Anlage anzubieten.
1.3 Für die Montage von Kanälen, Rohrleitungen und Anlagenteilen in den Geschossen und Installationsschächten stehen keine bauseitigen Gerüste zur Verfügung. Die Art der Gerüste ist dem Bieter freigestellt. Der Bieter hat die Pflicht, sich mit dem Bauherrn über die Gerüstaufstellung abzustimmen.
Die Gerüste müssen den UVV-Vorschriften sowie der DIN 4420 Teil 1+2 entsprechen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
2. STOFFE, BAUTEILE
2.1 Die zu verwendenden Anlagenteile und Materialien sind entsprechend den im LV vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Fabrikaten und Typen anzubieten. Vom Bieter können unter strenger Einhaltung der wesentlichen Qualitätsmerkmale und der Auslegungsdaten auch gleichwertige Fabrikate oder Typen angeboten werden, sofern die Position den Vermerk "oder gleichwertiger Art" trägt. Erfolgt vom Bieter in der dafür vorgesehenen Leerzeile keine Eintragung, so gilt der Angebotspreis für das vorgegebene Fabrikat. Ein Nachweis der Eignung ist diesem Angebot beizufügen.
2.2 Alternativangebote werden bei der Wertung nur berücksichtigt, wenn die erforderlichen Beschreibungen und die technischen Daten, aufgelistet analog zur entsprechenden LV-Grundposition, beigefügt sind.
2.3 Bei allen Stoffen und Bauteilen wird gefordert, dass geeignete und marktgängige Fabrikate gewählt werden, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik in Bezug auf Funktion, Brand- und Schallschutz entsprechen und ein anerkanntes Prüfzeichen besitzen. Die Entscheidung über die zum Einbau gelangenden Fabrikate behält sich der Auftraggeber vor.
2.4 Sind im LV Materialien aufgeführt, die für den vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet erscheinen, ist dies vom Bieter bei der Angebotsabgabe mit Begründung schriftlich anzuzeigen.
3. AUSFÜHRUNG
3.1 Ausführungsbestimmungen
Die Ausführung der Arbeiten ist nach den anerkannten Regeln der Technik, unter Berücksichtigung aller einschlägigen Normen, Richtlinien und Vorschriften in der jeweils neuesten Fassung, den Auflagen der Behörden – insbesondere Baurechtsamt, Brandschutzbehörde, TÜV und der Versorgungsunternehmen – auszuführen.
Im Besonderen sind zu beachten:
Bauordnung für Berlin bzw. für Brandenburg (BauO Bln / BbgBO)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie 10/2016)
AMEV
VdS 2109
DIN 14480, DIN 14489, DIN 14490
3.2 Abstimmung mit anderen Gewerken / Baufreiheit
Der Aufbau der Technikzentralen, die Leitungsführung etc. ist auf der Grundlage der Planunterlagen des Fachingenieurs mit den Gewerken der anderen Auftragnehmer, insbesondere der Firmen für Elektro und Hochbau, in allen Teilen abzustimmen. Vor der Montage einzelner Arbeitsabschnitte hat der Auftragnehmer eine Abstimmung über Montageablauf und Ausführungsdetails mit den beteiligten Auftragnehmern herbeizuführen.
Der Auftragnehmer hat sich mit seinen Leistungen dem übrigen Bauablauf anzupassen.
3.3 Rohrdurchführungen
Sämtliche Rohrdurchführungen durch Wände und Decken sind bei der Montage mit der geforderten schalltechnischen und brandschutztechnischen Klassifizierung auszuführen.
3.4 Montageplanung
Vom AN sind die für die Montage und Fertigung erforderlichen Planunterlagen digital zur Genehmigung einzureichen.
In den Planunterlagen des AN sind auch Leitungen der regel- und elektrotechnischen Einrichtungen sowie Regler, Stellglieder, Motoren etc. darzustellen. Zu den Montagezeichnungen gehören auch Fließ-, Strang- und Schaltschemata.
Inhalt der Ausschreibung
1 KG 410 Sanitäranlagen
1
KG 410 Sanitäranlagen
1.1 KG 411 Abwasseranlagen
1.1
KG 411 Abwasseranlagen
1.2 KG 412 Wasseranlage
1.2
KG 412 Wasseranlage
1.3 KG 413 Gasanlagen
1.3
KG 413 Gasanlagen
1.4 KG 419 Sonstiges zur KG 410
1.4
KG 419 Sonstiges zur KG 410