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Allgemeine Information Die ALDI SÜD Immobilienverwaltungs- GmbH & Co. oHG, beabsichtigt die Teilsanierung der bestehenden Parkplatzanlage der Bestandsfiliale LGF 19, Münsterstraße 62, D-40476 Düsseldorf.
Da sich unter der Parkplatzanlage eine Tiefgarage befindet, liegt kein konventioneller Parkplatzaufbau vor. Der derzeitige Schichtenaufbau stellt sich von unten nach oben wie folgt dar:
Stahlbetondeckenplatte d = 36 cm Kunstharzgrundierung Bitumenschweißbahn, mind. 4,5 mm mit obers. Alukaschierung Gussasphalt-Schutzschicht d = 35 mm Gussasphalt-Deckschicht d = 35 mm
Nachfolgend werden die erforderlichen Sanierungsarbeiten ausgeschrieben.
Die Gussasphaltschichten sind mit einer Fräse zu entfernen und neu aufzubauen.
Die Bauzeiten sind für Q1 2027 geplant. Genaue Ausführungstermine sind nach Auftragsvergabe mit dem Bauherrn abzustimmen.
Dem Leistungsbeschrieb sind Planunterlagen beigefügt. Es wird dringend empfohlen, sich vor Angebotsabgabe die Gegebenheiten vor Ort hinsichtlich Zufahrt, Anlieferung, Lagerung etc. anzusehen. Nachtragsforderungen, die aus Unwissenheit der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt.
Die Mengen- und Maßangaben im LV sind nicht bindend, vor Beginn der Arbeiten sind in der Örtlichkeit Aufmaße für die Materialbestellung durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, einige Positionen gar nicht bzw. Positionen mit reduzierten Massen zu beauftragen.
Kosten, die anteilig in die Positionen einzukalkulieren sind (Gemeinkosten), sind in der Pos. Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und anzubieten. Nachtragsforderungen, die aus reduzierten Massen bzw. nicht ausgeführten Positionen resultieren, werden nicht anerkannt.
Die Arbeiten sind gem. dem aktuellen Stand der Technik, den gültigen DIN-/ EN-Normen sowie Herstellerangaben auszuführen.
Allgemeine Information
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Anmerkungen ALDI SÜD Filialen:
Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden Planunterlagen der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD. Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen Vertretern von ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und Nachweise (z. B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten) maßgebend für die jeweilige Ausschreibung.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Zusätzliche Vorbemerkungen:
Dem Angebot, sowie Lieferung und Montage der kompletten elektrischen Ausrüstung für vorstehend genannte Anlagen und Geräte, liegen folgende Bedingungen zugrunde und gelten als Vertragsbestandteile: ·
Das Leistungsverzeichnis mit den technischen Erläuterungen. ·
Die Vorblätter zum VOB-Leistungsverzeichnis, sowie die VOB. ·
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961, in der neuesten Ausgabe, soweit im Leistungsverzeichnis mit den besonderen Vertragsbedingungen keine andere Regelung getroffen ist. ·
Die neuesten Vorschriften und Regeln und Leitsätze des VDE. ·
Die einschlägigen DIN-Normen. ·
VDE-Vorschriften und Richtlinien gemäß VDE 0100, 0022. · DIN 18 382 - Elektrische Kabel und Leitungsanlagen in Gebäuden, in Verbindung mit VOB, Teil C. ·
Vorschriften und Richtlinien des örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmens. ·
DIN 18 384 - Blitzschutzanlagen in Verbindung mit VOB, Teil C, - ABB bzw. DIN 57 185 / VDE 0 185. ·
Die Unfallverhütungsvorschriften. ·
Richtlinien des Verbandes der Sachverständiger (VdS) für Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen. ·
Sämtliche einschlägigen, gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen und Verordnungen.
Vom Bieter beigefügte Liefer-, Verkaufs-, Zahlungs- und Montagebedingungen und dergl. werden nicht anerkannt und sind im Falle des Auftrages gegenstandslos. Das Gleiche gilt für Hinweise oder Bezugnahme auf solche Bedingungen sowie für Zugrundelegen dieser Bedingungen in irgendeiner Form.
Wenn im Leistungsverzeichnis Markennamen angegeben sind, so dienen diese lediglich zur Festlegung eines Qualitätsbegriffes. Gleichwertige andere Fabrikate können nur nach Genehmigung durch den Fachplaner bzw. Auftraggeber verwendet werden. Die Materialien, Geräte, Apparaturen und dergleichen müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen, gem. den Vorschriften des VDE beschaffen sein, in Übereinstimmung mit der betreffenden Forderung.
Der Unternehmer ist verpflichtet, den gesamten Materialbedarf für die einzelnen Leistungen des Angebotes gemäß den örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und dessen Beschaffenheit rechtzeitig sicherzustellen. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazu gehörigen Stoffe, Bauteile und systemgebundenem Zubehör, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist.
Besondere Hinweise:
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind nach einzelnen Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs. 4.1.11 und 4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund auch vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im Rahmen der genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16 BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen Leistungen notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und Ingenieurleistungen hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau, Pläne und Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV ersichtlich) behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die Einheitspreise behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und Schmutzzulagen, Schlechtwetter-zulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw. erfolgt nicht, wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften zu liefernde Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der Auftragnehmer selbst ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Ausführungszeit eine deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine Kommunikation mit dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht. Kommt der AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des AN heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und Prüfungen sind unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu Lasten des Unternehmers.
Aufmass und Abrechnung:
Die Rechnungen sind 1-fach über das Planungsbüro an den Bauherrn einzureichen.
Die Abrechnung der Anlage erfolgt, falls nicht anderes vereinbart, nur nach gemeinsamen Aufmass über das eingebaute Material und unter Zugrundelegung der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses. Entsprechend den Positionen des Leistungsverzeichnisses müssen die aufgemessenen Materialien und Arbeiten schriftlich dargelegt und vom Auftraggeber durch Unterschrift anerkannt sein. Auf die saubere und übersichtliche Ausführung der Aufmaßblätter wird besonderer Wert gelegt.
Das Aufmass muss folgende Angaben enthalten: ·
Kunde, Bauvorhaben ·
Arbeiten, Titel ·
Aufmassblatt-Nr. ·
Aufmassort: Stromkreise, Räume
Materialbeschreibung mit Fabrikat und Typenangabe ·
Verlegeart, Ausführung der Montage, (z.B. Pos. 5 NYM-J 3 x 1,5 mm2, UP) · Vollständige Positionsnummern ·
Einheitliche Kennzeichnung der Nachtragspositionen ·
Angabe der jeweiligen Teilmengen ·
Einheit / Menge ·
Unterschrift des Kunden oder der Bauleitung ·
Unterschrift des bauleitenden Monteurs
Abnahme und Prüfungen:
Die Elektroinstallation ist nach Fertigstellung entspr. den VDE-Bestimmungen zu prüfen und ein Prüfprotokoll in 1-facher Ausfertigung, zusätzlich einmal digital, zu erstellen.
Die Abnahme der gesamten Arbeiten erfolgt erst nach vollständiger Fertigstellung. Bis dahin ist der "AN" verpflichtet, die bereits ausgeführten Arbeiten vor ungünstigen Witterungsverhältnissen, Beschädigung, Minderungen, usw. durch geeignete Maßnahmen zu schützen und haftet dafür.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die techn. Abnahmeprüfung umgehend nach Fertigstellung der Arbeiten bei der Bauleitung zu beantragen und während der Überprüfungsdauer den bauleitenden Monteur hierfür bereitzustellen.
Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Inbetriebnahme:
Die Anlage darf erst nach der Abnahme für Zwecke der Nutzung in Betrieb genommen werden. Probebetrieb (z.B. Einweisung des Personals) und Betrieb zum Zweck der Leistungsnachweisung gelten nicht als Abnahme.
Einweisung:
Der Auftragnehmer hat das Technische Personal des Auftraggebers der Anlage in erforderlichem Umfang einzuweisen. Dies ist schriftlich zu bestätigen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Bestandsunterlagen:
Dem Planungsbüro ist 1 Satz Bestandspläne in Papier- und in digitaler Form bei der Abnahme zu übergeben.
Im einzelnen sind zu übergeben: ·
Installationspläne (Bestandsplan) ·
Aufstellungspläne ·
Prinzipschaltpläne ·
Stromlaufpläne, allpolig gezeichnet und Klemmpläne, allpolig gezeichnet ·
Gerätelisten, Stücklisten bei Betriebsmitteln, Beschreibungen
Kabelverlegepläne ·
Übersichtschaltschemen ·
Betriebsanweisungen, Wartungsvorschriften ·
Werkstattzeichnungen der Elektroverteiler ·
Prüf- und Messprotokolle VDE ·
Beleuchtungskörperaufstellung mit Hinweis auf Fabrikat / Typ und Leuchtmittel ·
Bezugsquelle wichtiger Ersatzteile
Die Kosten für die vorstehend aufgeführten Bestandsunterlagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit im Leistungsverzeichnis hierfür nichts besonderes vermerkt ist.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Baustellen- und Sicherheitseinrichtung
01
Baustellen- und Sicherheitseinrichtung
Hinweis Baustelleneinrichtung Hinweis Baustelleneinrichtung
Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit dem Bauherrn. Hierbei ist noch abzustimmen, ob die sanierungsbedürftigen Parkflächen in einem oder mehreren Arbeitsgängen ausgeführt werden müssen.
Aufwändungen für mehrere Ensätze sind in der dafür vorgesehenen Position einzukalkulieren.
Hinweis Baustelleneinrichtung
01.0010 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung, bestehend aus:
Abtransport, Aufbau, Vorhalten, Unterhalten, Heizen, Reinigen, Beleuchten Material- und der Aufenthaltscontainer für die Be- legschaft .
Einrichten der Baustelle mit den zur sach- und fristgerechten Durchführung der Bauleistung notwendigen Geräten, Werkzeu- gen, Maschinen, Transportmitteln, Gerüsten, Hilfsbrücken, Aussteifungen, Absperrungen.
Beschaffen, Mieten und Anlegen etwa notwendiger weiterer Arbeitsplätze, Lagerplätze und Zufahrtswege über die vom AG zur Verfügung gestellten hinaus.
Herstellen der Anschlüsse für Bauwasser und Strom für Lager- plätze (soweit erforderlich). Aufstellen der amtlichen Verkehrs- zeichen einschl. Der erforderlichen Umleitungs- und Verkehrs- schilder im Bereich der Baustelle und ihrer Nebenanlagen. Freihalten aller für den Verkehr bestimmten Straßenflächen, der Hauseingänge und aller auf der Straße befindlichen Einrichtungen der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerk, der Post, Feuerwehr und Straßenbahn u.ä.
Schutz der Bäume und gärtnerischen Anlagen, der Licht- und sonstigen Maste. Vorkehrungen gegen Beschädigungen aller Art an benachbartem Eigentum.
01.0010
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
01.0020 Bauzaun Bauzaun aus Stahlgittermatten, H = 2,00 M, in Betonfüßen, zur Absicherung der Baustelle entlang der Zufahrsstraße und dem angrenzenden Parkplatz liefern und aufstellen. Für eine Grundstandzeit von vier Wochen vorhalten, anschließend wieder abbauen und abtransportieren. Die Elemente sind untereinander fest zu verbinden.
01.0020
Bauzaun
80.00
m
01.0030 Bauzaun vorhalten In Vorposition beschriebenen Bauzaun über die Grundstandzeit von 4 Wochen hinaus für eine weitere Woche hinaus vorhalten.
01.0030
Bauzaun vorhalten
W
80.00
mWo
01.0040 Zulage Baustellen-Einfahrtstor Zulage für ein Baustellen-Einfahrtstor, Breite ca. 4,00 M, bestehend aus 2 Bauzaunelementen, mit Rollen, Kette, Vorhängeschloss mit Zahlencode.
01.0040
Zulage Baustellen-Einfahrtstor
W
1.00
St
01.0050 Reinigen Straße und Verkehrsflächen Reinigen der öffentlichen Verkehrsfläche "Münsterstraße" sowie der Verkehrs- und Parkflächen auf dem Grundstück des Bauherrn während der Sanierungsarbeiten. In diese Position ist die Reinigung der zuvor beschriebenen Flächen mittels Kehrmaschine einschl. Schuttentsorgung und mehrmalige An- und Abfahrten einzukalkulieren.
01.0050
Reinigen Straße und Verkehrsflächen
L
1.00
psch
01.0060 Zusätzlicher Arbeitsgang Die Position umfasst sämtliche zusätzlichen Kosten, die durch eine abschnittsweise Ausführung der Arbeiten in mehreren Arbeitsgängen entstehen. In Abstimmung mit dem Bauherrn kann die Sanierung gegebenenfalls reihenweise erfolgen, sodass einzelne Parkplatzreihen nacheinander bearbeitet werden. Alle hieraus resultierenden Mehraufwendungen, insbesondere für Organisation, Geräteeinsatz, Personaldisposition, Baustelleneinrichtung und wiederholtes Umsetzen, sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
01.0060
Zusätzlicher Arbeitsgang
2.00
Stk
02 Stundenlöhne
02
Stundenlöhne
Anmerkung Vorbemerkung zu Nachweisarbeiten:
Im Stundenverrechnungssatz sind sämtliche Aufwendungen enthalten, insbesondere der tatsächliche Lohn, einschl. Vermögenswirksamer Leistungen, mit Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozial- und Krankenkassenbeiträge, Winterbauumlage etc.) sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nicht eingerechnet. Der Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
Die Stundenlohnarbeiten für Maschinen sind einschl. Maschinenführer zu kalkulieren. Abgerechnet werden nur die Einsatzstunden zur Erbringung der Leistung. Stillstandszeiten sowie Gerätewartungszeiten, An- und Abtransport wird nicht gesondert vergütet, sondern gelten mit der Baustelleneinrichtung als abgegolten.
.
Gerätekosten sind grundsätzlich einschl. Aller Betriebs- und Schmierstoffe anzugeben.
Anmerkung
02.0010 Facharbeiter Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
02.0010
Facharbeiter
10.00
h
02.0020 Bauhelfer Stundenlohnarbeiten Bauhelfer
02.0020
Bauhelfer
5.00
h
02.0030 Radlader Radlader einschließlich Fahrer
über 37 bis 55 KW
02.0030
Radlader
3.00
h
02.0040 Radbagger Hydraulikbagger einschließlich Fahrer mit Radfahrwerk und Tieflöffel, Löffelinhalt über 0,5 bis 1,0 m³
02.0040
Radbagger
3.00
h
02.0050 Kompressor Kompressor mit Bedienung, Leistung über 3-6 m³/min, mit einem Bohrhammer.
02.0050
Kompressor
5.00
h
02.0060 Trennschleifer Trennschleifer mit Bedienung, Handgerät.
02.0060
Trennschleifer
5.00
h
02.0070 Kehrrmaschine Kehrmaschine als Kehr- und Saugwagen, einschließlich Bedienung und Entsorgung des Kehrgutes.
02.0070
Kehrrmaschine
5.00
h
02.0080 Container 5m³-Container für gemischten Bauschutt auf Anweisung der Bauleitung liefern, laden und abfahren.
02.0080
Container
W
3.00
St
03 Aufbrucharbeiten
03
Aufbrucharbeiten
03.0010 Gussasphalt-Fläche fräsen, Stärke 50 mm Schutz- und Deckschicht aus Gussasphalt in einer Stärke von ca. 50 mm fachgerecht fräsen und die gefräste Fläche maschinell reinigen. Das anfallende Fräsgut ist aufzunehmen, abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen. Sämtliche hierfür erforderlichen Nebenleistungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Beim fräsen ist auf ausgebildete Bauwerks- und Dehnfugen zu achten, der Rückbau dieser ist miteinzukalkulieren. Das wiederherstellen wird in eine seperaten Position vergütet.
03.0010
Gussasphalt-Fläche fräsen, Stärke 50 mm
310.00
m²
03.0020 Zulage Mehrstärke je 5 mm Besondere Vergütung für die Ausführung der Leistung gem. Vorposition in einer über die planmäßige Dicke hinausgehenden Mehrstärke je 5 mm. Alle zusätzlichen Aufwendungen sind in diese Position einzurechnen.
Die Ausführung erfolgt nur nach Abstimmung mit der Bauleitung
03.0020
Zulage Mehrstärke je 5 mm
W
310.00
m²
03.0030 Gussasphalt schneiden Gussasphalt bis 60 mm Dicke abkanten, Kanten senkrecht herstellen, Ausführung als Trennschnitt mit Trennscheibe im Naßschnittverfahren; anfallende Stoffe gemäß Hinweis Entsorgung ordnungsgemäß entsorgen.
03.0030
Gussasphalt schneiden
160.00
m
03.0040 Bordsteine aufnehmen Bordsteine (Hoch- und Tiefbord) aufnehmen, Gesamtbreite der Einbauteile bis 18 cm, Dicke des Unterbetons bis 15 cm, einschließlich Aufnehmen der zugehörigen Rückenstütze, soweit vorhanden, Ausführung in Einzelabschnitten, das gesamte Material ist ordnungsgemäß auf Kosten des zu entsorgen.
Hinweis:
Die Ausführung dieser Position erfolgt lediglic auf Anweisung der Bauleitung. Generell sollen die vorhandenen Borde erhalten bleiben.
03.0040
Bordsteine aufnehmen
O
20.00
m
04 Sanierungsarbeiten
04
Sanierungsarbeiten
04.0010 Dichtungsschicht aus Dichtungsbahnen Dichtungsschicht aus Dichtungsbahnen, systemgeprüfte Bitumenschweißbahn nach DIN 18532, Teil 2, Tabelle 4, Zeile I1 für nachfolgenden Gussasphalteinbau liefern und fachgerecht in Kleinflächen einbauen, d = ca. 5 mm
Fabrikat: SIKABIT CE o.glw.
04.0010
Dichtungsschicht aus Dichtungsbahnen
W
50.00
m²
04.0020 Fugenausbildung mit vliesrmiertem Flüssigkunststoff Fugenausbildung mit vliesarmiertem Flüssigkunstsoff je 10 cm beidseitig der Fuge mit vliesarmiertem Flüssigkunststoff, Fa. Triflex oder gleichwertig.
04.0020
Fugenausbildung mit vliesrmiertem Flüssigkunststoff
W
15.00
m
04.0030 Fuge anlegen Fuge im Gussasphalt fachgerecht herstellen. Die Fuge ist in erforderlicher Breite und Tiefe sauber und geradlinig anzulegen. Anfallende Stoffe sind aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Sämtliche Nebenleistungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
04.0030
Fuge anlegen
200.00
m
04.0040 Fugenverguss einbauen Fugenverguss nach TL Bit Fug im Zuge der Ausführung der Gussasphaltarbeiten lagenweise einbauen. Die Fugenbreite beträgt 15 mm, die Fugentiefe bzw. Fugenhöhe bis 30 mm. Bei Bewegungsfugen handelt es sich ausschließlich um Wartungsfugen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Fugenverguss infolge von Bauwerksbewegungen gegebenenfalls erneuert werden muss. Sämtliche Nebenleistungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
04.0040
Fugenverguss einbauen
200.00
m
04.0050 Bewegungs-/Dehnungsfugen in Gussasphalt auf Parkdeck Herstellen und Ausbilden von Bewegungs-, Rand- und Anschlussfugen in der Gussasphaltfläche auf Stahlbetonplatte, einschließlich Übernahme der im Untergrund vorhandenen Bauwerks- und Bewegungsfugen in den gesamten Belagsaufbau. Fugen sind entsprechend der Bauwerksgeometrie, den vorhandenen Zwängungspunkten, Einbauteilen, aufgehenden Bauteilen, Entwässerungselementen und Randanschlüssen anzuordnen und fachgerecht auszubilden.
Einschließlich aller erforderlichen Vorarbeiten, Fugenvorbereitung, Reinigen, ggf. Voranstrich/Primer, Hinterfüllmaterial, Fugenverguss bzw. Fugenkonstruktion sowie Anpassung an Abdichtung, Anschlüsse und angrenzende Bauteile.
Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass temperatur- und verformungsbedingte Bewegungen aus dem Tragwerk schadensfrei aufgenommen werden. Vorhandene Bauwerksfugen dürfen nicht kraftschlüssig überarbeitet oder durch den Gussasphalt überbrückt werden.
Fugenvergüsse sind als wartungsbedürftige Bauteile zu berücksichtigen.
04.0050
Bewegungs-/Dehnungsfugen in Gussasphalt auf Parkdeck
10.00
m
04.0060 Gussasphalt-Schutzschicht Schutzschicht aus Gussasphalt, Nenndicke 25 mm, liefern und fachgerecht einbauen. Die Zusammensetzung und Eigenschaften der Gussasphaltmasse sind entsprechend den zu erwartenden mechanischen und verkehrsbedingten Beanspruchungen im Bereich der Parkplatzanlage zu wählen. Material: Gussasphalt nach DIN 18354, z. B. MA 8 S. Alle erforderlichen Nebenleistungen sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
04.0060
Gussasphalt-Schutzschicht
310.00
m²
04.0070 Schutzschicht Gussasphalt aufrauen Die Oberfläche ist zur Vorbereitung der nachfolgenden Arbeiten gleichmäßig und ausreichend aufzurauen, bituminierter Basaltsplitt 2/3 mm, 2-3 kg/m². Anfallende Stoffe sind aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Sämtliche Nebenleistungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
04.0070
Schutzschicht Gussasphalt aufrauen
310.00
m²
04.0080 Gussasphalt-Deckschicht Deckschicht aus Gussasphalt, Nenndicke 25 mm, liefern und fachgerecht einbauen. Die Zusammensetzung und Eigenschaften der Gussasphaltmasse sind entsprechend den zu erwartenden mechanischen und verkehrsbedingten Beanspruchungen im Bereich der Parkplatzanlage zu wählen. Material: Gussasphalt nach DIN 18354, z. B. MA 8 S. Alle erforderlichen Nebenleistungen sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
04.0080
Gussasphalt-Deckschicht
310.00
m²
04.0090 Zulage Mehrstärke je 5 mm Besondere Vergütung für die Ausführung der Leistung gem. Vorposition in einer über die planmäßige Dicke hinausgehenden Mehrstärke je 5 mm. Alle zusätzlichen Aufwendungen sind in diese Position einzurechnen.
Die Ausführung erfolgt nur nach Abstimmung mit der Bauleitung
04.0090
Zulage Mehrstärke je 5 mm
W
310.00
m²
04.0100 Deckschicht Gussasphalt aufrauen Die Oberfläche ist ausreichend aufzurauen, bituminierter Basaltsplitt 2/3 mm, 13 kg/m². Anfallende Stoffe sind aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Sämtliche Nebenleistungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
04.0100
Deckschicht Gussasphalt aufrauen
310.00
m²
04.0110 Oberfläche abkehren Oberfläche von überschüssigem, nicht gebundenen Splitt/Sand reinigen, anfallendes Material aufnehmen und auf Kosten es AN entsorgen.
04.0110
Oberfläche abkehren
310.00
m²
04.0120 Anarbeiten Bodeneinläufe Das Anarbeiten an Einzel-Bodeneinläufe ist für sämtliche Leistungen der vorherigen Positionen in dieser Position einzukalkulieren.
04.0120
Anarbeiten Bodeneinläufe
5.00
Stk
05 Markierungsarbeiten
05
Markierungsarbeiten
05.0010 Markierung Typ II herstellen Markierung Typ II einschl. evtl. Sperrflächenumrandung nach Unterlagen des AG herstellen. Losen Schmutz von zu markierender Fläche entfernen. Abgerechnet wird der markierte Strich, bei Doppelstrichen zwei Striche. Strich ohne Vormarkierung als entgültige Markierung. Strichbreite = 0,12 m
Durchgehend oder gestrichelt, mit groben Nachstreumitteln. Markierungsstoffart = Kaltspritzplastik.
05.0010
Markierung Typ II herstellen
140.00
m
05.0020 Sonst. Mark. zeichen Typ II herst. Pfeil, KP Sperrflächenmarkierung Typ II herstellen nach Unterlagen des AG herstellen. Losen Schmutz von zu markierender Fläche entfernen.
Markierungszeichen = Pfeil links / Pfeil links-rechts / Pfeil geradaus (Größe ca. 2,0 m) Strich ohne Vormarkierung als endgültige Markierung Markierungsstoffart = Kaltplastikmasse Mit groben Nachstreumitteln.
05.0020
Sonst. Mark. zeichen Typ II herst. Pfeil, KP
5.00
St
05.0030 Markierung des Stellplatz (Mutter/Kind; Behindertenstellplatz) Markierung Behindertenstellplatz / Mutter-Kind fachgerecht herstellen. Markierung durch aufzutragende, schmelzende und dauerhafte Fahrbahnmarkierung als zugeschnittene Fertigmarkierung. Aufbringung thermisch heiss schmelzend und dauerhaft verklebt, Farbe weiß, farb- und UV-beständig, inkl. Haftgrund. Markierung der Stellplätze mit Piktogramm gem. StVO.
05.0030
Markierung des Stellplatz (Mutter/Kind; Behindertenstellplatz)
3.00
St