Parkettarnbeiten im Rahmen der Erweiterung des Gymnasiums Netphen
Stadt Netphen - Stadtplanung und Wirtschaftsförderung
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1 ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG - ERWEITERUNG GYMNASIUM NETPHEN Die Erweiterung des Gymnasium Netphen gliedert sich in 6 Bauabschnitte: I - temporärer Schulersatzbau/Containerbau II - Aufstockung Bauteil D um einen Klassenraum III - Erweiterung Bauteil C (Neubau) IV - Umbau Bauteil C inkl Verbindungsgang zu Bauteil B (Umbau Bestand) V - Erstellung neuer Gebäudeanschluss Strom / Austausch Trafostation des gesamten Schulareals VI - Erweiterung der bestehenden Entwässerungsanlage Bauteil C
1 ALLGEMEINE PROJEKTBESCHREIBUNG
2 VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN 2.1 ADRESSE Das Gymnasium befindet sich im Ort Netphen unter folgender Adresse: Haardstraße 35 57250 Netphen Flur 8 / Flurstück 1623 Das Baufeld ist von der öffentlichen Verkehrsfläche "Haardstraße" aus erreichbar. 2.2 ZUFAHRT ZUR BAUSTELLE Die Zufahrt nach Netphen erfolgt von der Autobahn A45 über die Ausfahrt Siegen (21) auf die B62. Im Straßenverlauf nach ca 1km bei der Ausfahrt B62 Richtung A30/Kreuztal/Netphen/Siegen auf der B62/B54 weiterfahren. Nach ca. 5km auf der B54/B62 Abfahrt Bad Laasphe, Bad Berleburg, Netphen, Weidenau abfahren und auf der B62 bleiben. Ca 11km der B62 folgen und Ausfahrt auf die Haardstraße nehmen. Dem Straßenverlauf und der Beschilderung Gymnasium/Turnhalle/TVE Netphen den Berg herauf folgen und bei letzter Einmündung nach Links auf das Schulgelände / Turnhalle abbiegen. Zur Pufferung des Baustellenverkehrs sind Park- und Halteverbotszonen auf der Haardstraße in Abstimmung mit der Stadt Netphen (Ordnungsamt) eigenständig zu beantragen und auszuweisen. Wichtig, während der gesamten Bauzeit ist Rücksicht auf den Schulbetrieb, den angrenzenden Kindergarten und darauf resultierenden erhöhten Verkehr sowie die bestehende Nachbarschaft zu nehmen. Die Zufahrt muss für Anlieferung und Rettungseinsätze u.a. Feuerwehr sowie Personal, Schüler und Besucher des Kindergartens permanent gewährleistet sein. 2.3 ERSCHLIESSUNG DER BAUSTELLE Die Erschließung des Baufeldes erfolgt durch zwei Zufahrten. Die Hauptzufahrt direkt zum Baufeld wird über den großen Parkplatz eingerichtet, eine Nebenzufahrt, zum Baustelleneinrichtungsfeld mit Personal und Sanitärcontainern erfolgt über die Turnhallenzufahrt. 2.4 BAUWASSERVERSORGUNG Der Übergabepunkt für Bauwasser befindet sich rechts des Treppenaufgangs zur Turnhalle (Hydrant). Eine Zapfstelle ist im Bereich der Baustellencontainer eingerichtet. 2.5 BAUSTROMVERSORGUNG Der Übergabepunkt Baustrom befindet sich links des Treppenaufgangs zur Turnhalle. Für die Ausbauphase werden zusätzliche in jedes Geschoss zwei Geschossverteiler gestellt. Die Ausleuchtung erfolgt über Langfeldleuchten, die Flucht und Rettungswege erleuchten. 2.6 ALLGEMEINE EINRICHTUNGEN Sanitärcontainer werden zur Verfügung gestellt. Alle sonstigen Container, die jeder AN selbst benötigt (z.B. eigene Bauleitung, Lager, etc.) sind vom jeweiligen AN mitzubringen und nur an den dafür vorgesehenen Flächen der Baustellenleitplanung aufzustellen. 2.7 BAUSTELLENEINRICHTUNGSFLÄCHE Als Baustelleneinrichtungsfläche stehen ausschließlich die im Baustellenleitplan gekennzeichneten Flächen zur Verfügung. Während der gesamten Bauzeit sind die Fluchtwege der Turnhalle freizuhalten. 2.8 ENTSORGUNG BODENAUSHUB Der Boden wird entsprechend der Deklarationsanalyse der LAGA-Klasse Z1.1 zugeordnet. Diese basiert aber ausschließlich auf den leicht erhöhten Nickel-Werten im Felsgestein und sind mit der örtlichen Deponie zu klären. Der Boden der BK 5-7 darf wieder eingebaut werden (Kantenlänge <10cm). ist Boden zu entsorgen, so muss dies auf einer ortsnahen Deponie passieren (Deponie Fludersbach, Siegen) 2.9 KAMPFMITTEL Eine Kampfmitteluntersuchung wurde vom AG veranlasst. Es sind keine Kampfmittel zu erwarten. 2.10 SCHADSTOFFE/ GEFAHRENSTOFFE Gemäß Baugrundgutachten sind im Boden keine besonderen Belastungen festzustellen, siehe Baugrundgutachten. Gemäß Schadstoffbericht zum Bestandsbau Bauteil C ist mit folgenden Schadstoffen zu rechnen: - Absest, es liegt zwar kein Nachweis vor, das Abstebst vorhanden ist, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Materialien an nicht einsehbaren Stellen verliegen könnten (Dichtungsklappen, alte elektrische Sicherungen, Abstandshalter der Betonschalung) - KMF (Minderalwolle) auf Abhangdeckenkonstruktion und als Trennlage Bodenaufbau auf der Bodenplatte. Hierbei handelt es sich um krebserzeugenden KMF (kategorie 1b), es liegt gefährlicher Abfall vor - PCB wurde in den Bauteilfugen der Waschbeton-Außenplatten nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass der PCB Gehalt sich in die angrenzenden Betonbauteile über die Zeit fortgesetzt hat. Der Fugennahe Beton sollte daher zur Vermeidung entsprechend hoher Entsorgungskosten in einer Breite von 10cm abgeschnitten werden - MKW wurde auf Ölpapier (Trennlage unter Estrich) in erhöhter Konzentration nachgewiesen und ist als gefährlicher Abfall einzustufen 2.11 BAUGRUND Vorarbeiten durch den Auftraggeber haben bereits stattgefunden. Hierzu wurde das Baufeld von schützenwertem Bewuchs (Bäume Stammdurchmesser >20cm) gerodet. Baumwurzelstämme sind noch erhalten und werden im zuge des Bauverlaufes entfernt. 2.12 SCHUTZMASSNAHMEN Allgemein Einrichtungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind generell schnellstmöglich anzubringen. Das Entfernen, Beschädigen oder Umgehen von Schutzmaßnahmen ist verboten und wird geahndet. Baumschutz Für Bestandsbäume innerhalb des Bauzauns sind  Baumschutzmaßnahmen vorgesehen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch seine Leistungen, die zu schützenden Bäume nicht beeinträchtigt werden. Unmittelbar an den Bauzaun angrenzende Bäume außerhalb der BE-Fläche sind bei Bedarf durch den AN zu schützen. 2.13 ARBEITSSCHUTZ/ ARBEITSSICHERHEIT Jedes Unternehmen ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Mitarbeiter über eventuelle Gefahren zu unterweisen. Die objektbezogene Gefährdungsbeurteilung ist 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten beim zuständigen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) einzureichen. Der AN gewährleistet, dass mindestens ein Mitarbeiter vor Ort ist, der in der Lage ist, sich in deutscher Sprache und Schrift zu verständigen. Für die jeweiligen Bauarbeiten notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen und Vorrichtungen sind inkl. eventuellen Auf- und Abbaukosten gemäß Gefährdungsbeurteilung in die Kosten mit einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung für Maßnahmen, die dem Stand der Technik und der Arbeitsschutzvorschriften genügen müssen, erfolgt nicht. Erste Hilfe- und Brandschutzmaßnahmen sind vorzuhalten. Bei Feuergefährlichen Arbeiten ist der Brandschutz unbedingt sicher zu stellen und nach Abschluss der Arbeiten mindestens eine Brandsicherheitswache von 60 min einzuhalten. 2.14 RUHEZEITEN Aufgrund der Lage der Baustelle im Schulzentrum und Wohngebäuden hat der AN eine so weit wie möglich emissionsarme Bauausführung (nach AVV Baulärm) sicherzustellen. Eine Missachtung dieser Verpflichtung stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar. Der Auftragnehmer hat auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.  Der Auftragnehmer hat deshalb dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Ruhestörende Belästigungen, die von der Baustelle und deren Umfeld, z.B. durch Arbeitsvorbereitungen oder durch mit laufenden Motoren parkende LKW etc. ausgehen, sind zu minimieren. Der AN muss alle Mitarbeiter, Nachunternehmer und Zulieferer auf die Einhaltung dieser Ruhezeit hinweisen und ebenso zu Unterlassung von ruhestörenden Belästigungen verpflichten sowie Zulieferungen entsprechend terminieren. Es gelten die gesetzlichen Ruhe- und Arbeitszeiten. Aufgrund einer einzigen Zufahrt, ausgehend von der Hauptstraße, ist bis 8:30 Uhr mit einer extremen Belastung der Zufahrtsstraße (Haardtstraße) durch Busse, Elterntaxis und Schüler zu rechnen. Besondere Ruhezeiten der Schule für bspw. Abiturklausuren werden frühzeitig bekannt gegeben und sind in den Bauablauf einzuplanen. Erste Termine, in denen besondere Ruhe einzuhalten sind: Beispiel Abiturklausuren 2024: 16.4.  18.4. 19.4. 25.4. 3.5. 7.5. 3.6. 4.6. 5.6. Beginn jeweils 9 Uhr, Ende spätestens  15.15 Uhr dies gilt exemplarisch für die Folgejahre, genaue Termine werden im weiteren Bauverlauf mitgeteilt 2.15 VERMESSER DURCH AG Das Schnurgerüst wird vom Vermesser vom AG angerissen. Geschoßhöhen werden je Geschoss vom Vermesser eingemessen. 2.16 NEBENLEISTUNGEN, BESONDERE LEISTUNGEN, BAUFRISTENPLAN Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglich geschuldeten Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Der Baufristenplan ist dem Auftraggeber bzw. dessen Objektüberwachung unaufgefordert, spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung zur Prüfung in digitaler Form vorzulegen. Bei erheblichen Abweichungen oder Änderungen der Vertragsfristen, sowie sonstigen Festlegungen ist der Baufristenplan unverzüglich durch den Auftragnehmer zu überarbeiten. Die der Ausschreibung zugrunde liegenden Termine sind ersichtlich im Bauzeitenplan (S. Anlage). 2.17 WÖCHENTLICHER BAUSTELLENJOURFIXE Baustellenbesprechungen sind als wöchentlicher JourFixe mit dem verantwortlichen Oberbauleiter des AN, der Bauleitung, dem Architekten und Vertretern der Bauherrschaft  wahrzunehmen. Der AN gewährleistet, dass der Oberbauleiter des AN die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. 2.18 DIGITALE DATEN Sämtliche geforderte Planungsunterlagen, Konzepte oder Dokumentationen sind wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt, ausschließlich digital an den AG bzw. Bauleitung zu übergeben. Bevor erwähnte Papierausfertigungen angefertigt werden, ist dieses zunächst nochmal abzufragen (bspw. Einreichung zusätzlicher Unterlagen für Prüfstatik werden vorraussichtlich auch komplett digital erfolgen).
2 VORBEMERKUNGEN ALLGEMEIN
3 GLIEDERUNG - Projektbeschreibung - Vorbemerkungen Allgemein - Gliederung der Leistungsbeschreibung - ATV - ZTV - Leistungsverzeichnis - Anlagen zum Leistungsverzeichnis - Anlagen, Sonstige Vereinfachte Schreibweise AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer (Bieter) HINWEIS: Die Reihenfolge dieser Gliederung regelt bei Unklarheiten oder Widersprüchen den Vorrang der Gültigkeit.
3 GLIEDERUNG
4 AUFTRAGNEHMERERKLÄRUNG Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, dass er sämtliche Angebotsunterlagen ausreichend eingesehen hat und sich über die örtlichen Verhältnisse informiert hat und alle zu leistenden Arbeiten und genannten Bedingungen verstanden und zur Kenntnis genommen hat: -------------------------------------------------------------------- (Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Bieters)
4 AUFTRAGNEHMERERKLÄRUNG
1 III - Erweiterung Bauteil C (Neubau) Bauabschnitt III - Erweiterung eines Bestandsgebäudes (Bauteil C) Anlass: Das städtische Gymnasium Netphen erhält einen Erweiterungsbau am Bestandsgebäude C. Dieser soll ein Selbstlernzentrum (bestehend aus zwei multifunktional nutzbaren und zusammenlegbaren Räumen), zehn zusätzliche Klassenräume, einen naturwissenschaftlichen Raum (Vorbereitungsraum) sowie sechs Besprechungsräume zzgl. Funktionsflächen erhalten. Die Bestandsräume (sechs Klassenräume) im Bauteil C sollen modernisiert und in das neue Gebäude integriert werden. Der bestehende Verbindungsgang zu Bauteil B erhält ein neues Dach und neue Fassaden. Bestand: Das Bestandsgebäude C ist als dreigeschossiger, L-förmiger Baukörper angelegt. Das Gebäude ist hierbei in voller Geschosshöhe nur teilunterkellert (nur südlicher Riegel). Die anderen Bereiche sind nicht unterkellert. Im Kellergeschoss befinden sich 2 Abstellräume sowie ein Technikraum. Die Verbindung innerhalb des Geschosses erfolgt über einen nordseitig angeordneten, einseitigen Flur, der in einem Treppenhaus mündet. Die Belichtung findet über außenliegende Lichtschächte statt. Das Erdgeschoss besitzt eine Eingangshalle (in Verbindung mit Treppenhaus), drei Klassenräume sowie kleine Putzmittelräume (PuMi) und Abstellräume. Die horizontale Erschließung erfolgt über einen zentralen Flur, der an der Eingangshalle/Treppenhaus angeschlossen ist. Neben der Erschließung zum überdachten und eingehausten Verbindungstreppengang zu Bauteil B (in der Ausschreibung und im Folgenden als Laubengang bezeichnet), besitzt das Erdgeschoss noch einen Nebenausgang nach Westen. Das Obergeschoss besitzt 3 Klassenräume, die über einen zentralen Flur erschlossen werden. Des Weiteren sind ein WC, ein Lehrmittelraum sowie ein Besprechungsraum vorhanden. Ein notwendiger zweiter Rettungsweg ist nicht vorhanden. Das Bestandsgebäude C ist als Stahlbeton-Skelettkonstruktion mit einer vorgehängten Fassade aus Stahlbetonplatten (Waschbeton) angelegt. Kelleraußenwände sind hierbei teils als Mauerwerks- oder Stahlbetonwände erstellt, die auf einer Bodenplatte mit Streifenfundamenten gründen. Die Geschossdecke ist in Teilen 21 cm (ebenso auch zwischen EG und OG), in Teilen 30 cm (ehemalige Luftschutzräume des KG) stark. Das Erd- und Obergeschoss mit seinen Stahlbetonstützen besitzt teilweise vollständig ausgemauerte Gefache, im Bereich von Fenstern sind Brüstungen ausschließlich mit vorgehängten Stahlbetonfertigteilen erstellt und bieten so Platz als Heizkörpernischen. Zwischen Mauerwerk und Fassadenplatte befindet sich eine ca. 4 cm starke EPS-Dämmung. Das Dach ist im Traggerüst mit Holzfachwerkträgern (hier sogenannte Trigonitbinder) erstellt und besitzt eine ca. 4 cm starke Aufdachdämmung. Die Fenster sind als Kunststofffenster mit Zweifachverglasung angelegt. Die Wärmeversorgung findet über eine Fernwärmeleitung zum Heizraum der Schule statt (Verbindung unter der Decke des Laubenganges zu Bauteil B). Die Elektroanbindung führt zur bestehenden Trafostation der Schulanlage. Allgemeine Angaben: Das Baugrundstück liegt in 57250 Netphen, an der Haardtstraße 35, auf dem Areal des dortigen städtischen Gymnasiums. Gemeinde: Netphen Gemarkung: Niedernetphen Flur: 8 Flurstück: 1623 (Gesamtfläche 30.808 m2) Grundbuchgbl.001008A, Lfd. Nr. 270 Eigentümer: Stadt Netphen Baufeld Neubau: Für den Neubau steht das östliche Wiesenfeld zur Verfügung. Es ist nach Süden orientiert, wird nach Norden durch eine steile Böschung und die dahinterliegende Turnhalle begrenzt. Nach Osten schließt der SEK-II-Schulhof an, nach Süden der obere Eingang des Hauptgebäudes mit Bauteil B und D. Nach Westen wird das Wiesenfeld durch die Feuerwehrumfahrt und eine steile Böschung begrenzt. Die Erschließung im Bestand erfolgt über vorhandenen Fuß- und Fahrwege. Das Baufeld wurde vermutlich im Zuge der Herstellung der vorhandenen Gebäude in den 70er Jahren profiliert bzw. terrassiert (siehe hierzu auch das Bodengutachten vom 10.05.2023) und durch Abgrabungen begradigt. Aktuell ist auf dem Plateau ein Beachvolleylballfeld angelegt, der übrige Bereich ist mit Rasen und vereinzeltem, teils schützenswertem Baum- und Buschbestand bewachsen. Folgende weitere Klassifizierungen gelten für das Baufeld: Windlastzone: WZ 1 Schneelastzone: 2a Erdbebenzone: <0,4; außerhalb von Erdbebenzonen Umgebungslärm: keine Angaben Öffentliche Erschließung: Wasser - der vorhandene Wasseranschluss Bauteil C wird mit Baubeginn durch bestehende Rahmenvertragspartner stillgelegt. Ein neuer zentraler Wasseranschluss erfolgt im Neubau Abwasser - die vorhandenen Entwässerungsleitungen Bauteil C bleiben außerhalb des Gebäudes (westlich von Bauteil C) erhalten werden ergänzt. Im Inneren werden diese neu angelegt. Das Baufeld wird durch eine Schmutzwasserleitung der Turnhalle im westlichen Bereich gequert. Diese wird im Zuge der Maßnahme versetzt. Telekommunikation - Das Bestandsgebäude ist durch Glasfaser- und Netzwerkleitungen mit dem restlichen Schulgebäude verbunden. Mit Baubeginn wird durch bestehende Rahmenvertragspartner diese Bereiche Stillgelegt und getrennt. Die Verbindung soll aber später wieder aktiviert werden. Sie ist dahingehend über den gesamten Bauverlauf zu schützen. Elektro - Die bestehende Stromversorgung ist an die zentrale Trafostation des Geländes angeschlossen. Diese wird mit Baubeginn durch bestehende Rahmenvertragspartner getrennt und stillgelegt. Das erweiterte Gebäude erhält im Bereich des Bestandsbaus einen neuen Stromanschluss, ausgehend von der neuen Trafostation. Baustrom / Bauwasser: Die Versorgung mit Bauwasser erfolgt über einen Hydranten östlich der Treppe zur Turnhalle. Die Versorgung mit Baustrom erfolgt links der Treppe zur Turnhalle durch einen Elektroschacht. Bauseitig wird hier eine Verbindung durch bestehende Lehrrohre zur GHV in Bauteil D erstellt und zur Verfügung gestellt. Entwurfsbeschreibung Neubau: Das Bestandsgebäude C erhält einen nördlichen und einen östlichen Riegel, die in Verbindung mit dem Bauteil C einen Innenhof bilden, sodass ein Atriumgebäude entsteht. Der nördliche Riegel wird als zweigeschossiger Baukörper mit Erd- und Obergeschoss konzipiert. Das Erd- und Obergeschoss treppen sich aufgrund der Hanglage und der geringen Distanz zur Turnhalle nach Norden hin zueinander ab. Das Erdgeschoss hat dementsprechend nur eine einseitige Flurerschließung. Aufenthaltsräume werden nach Süden (zum Innehof) und nach Westen belichtet. Das Obergeschoss wird nach Norden, Westen und Süden (Innenhof) belichtet. Zur Verbesserung der Belichtung des innenliegenden Flures werden beide Flure mit Oberlichtern versehen. Hierzu wird im Erdgeschoss ein abgeschlossener Lichtschacht durch das Obergeschoss bis zur Dachfläche geführt, im Obergeschoss findet eine direkte Belichtung durch die Dachfenster statt. Der östliche Riegel erhält drei Geschosse (Keller-, Erd- und Obergeschoss). Das Kellergeschoss ist auch aufgrund der geringen Distanz zur Turnhalle nur teilunterkellert, aber in voller Geschosshöhe eingegraben. Die Kellerräume werden nicht natürlich belichtet, erhalten aber im Süden eine Ausgangstüre zur Anrampung. Erd- und Obergeschoss werden in alle Himmelsrichtungen belichtet. Der Mittelflur im Obergeschoss erhält auch wieder Dachfenster zur natürlichen Belichtung. Zur vertikalen Erschließung des Neubaus wird ein zweigeschossiges Treppenhaus mit Eingangshallen im Erd- und Obergeschoss im östlichen Riegel vorgesehen. Dieses befindet sich in der Achse zum oberen Eingang Bauteil B/D im nördlichen Teil des östlichen Riegels. Es verbindet ausschließlich das Erd- und Obergeschoss und dient zudem als Hauptverbindung zwischen Schule und Turnhalle. Um diese Verbindung noch zu unterstreichen, springt die Erdgeschossfassade in dieser Verbindungsachse zurück und ermöglicht eine geradlinige Verbindung zwischen neuem Bauteil C und Hauptgebäude. Im Obergeschoss schaffen die Treppe und der obere Hauptausgang im Neubau zudem eine Verbindung zum Hauptweg der Turnhalle. Entwurfsbeschreibung Bestandsumbau: Das bestehende Treppenhaus des Bauteils C wird in seiner Ausdehnung nach Norden zurückgebaut, um eine bessere Belichtung der im Norden angeordneten Klassenzimmer zu erreichen. Der entstehende Innenhof wird dadurch vergrößert. An gleicher Stelle, und näher an den Laubengang angeordnet, entsteht ein neues Treppenhaus in der Bestandskubatur. Dieses verbindet alle drei Geschosse und dient auch als interne Verlängerung des treppenartigen Laubengangs zu Bauteil B. Der zentrale Flur bleibt im Erd- und Obergeschoss bestehen, und wird durch den Rückbau von Nebenräumen vor den Klassenzimmern durch eine neue Erschließungsachse nach Norden ergänzt. In Verbindung mit dem Neubau entsteht so im Erd- und Obergeschoss eine umlaufende Erschließung beider Geschosse. Die Flure im Bestandsbau werden natürlich über den Innenhof belichtet. Grundrisskonzept neuer Baukörper: Die umlaufende Erschließung ermöglicht die Anordnung von Klassenräumen einer vierzügigen Schule. Diese sollen für die Jahrgangsstufen 8-10 vorgesehen werden. So entstehen in L-förmiger Anordnung jeweils vier Klassenräume für eine Jahrgangsstufe. Im süd-westlichen Teil jeweils im Erd- und Obergeschoss (Jahrgangsstufe 8 und 9), wobei drei Klassenräume im Bestandsbau Platz finden und durch einen vierten Raum im Neubau ergänzt werden. Vier weitere Klassenräume (für die Jahrgangstufe 10) befinden sich im Obergeschoss des östlichen Neubaus. Zum Innenhof orientieren sich im Erdgeschoss zwei Klassenräume der Sekundarstufe II, die durch einen weiteren Raum im Obergeschoss ergänzt werden. Die geforderten Besprechungsräume orientieren sich aufgrund der nur temporären Nutzung nach Norden zur Turnhalle bzw. zum Innenhof. Zentral befinden sich im Erd- und Obergeschoss in gleicher Anordnung Nebenräume wie WC-Anlagen, Technik- und Abstellräume. Die Klassenräume werden im Bestands- und Neubau durch funktionale Trennwände von den Fluren getrennt. Hier befinden sich neben technischen Installationen in jeweils einzelnen Nischen Waschbecken und Einbauschränke für die Klassenzimmer sowie Sitzplatznischen und Schließfachanlagen zu den Fluren. Dem Haupteingang im Erdgeschoss zugeordnet befindet sich das Selbstlernzentrum. Hier werden zwei zusammenlegbare, multifunktionale Räume mit kleiner Bibliothek und eigenem Außenanlagenbereich platziert. Rechts des Haupteingangs befindet sich ein Büro (Studium- und Berufsorientierung) und die Lehrküche mit kleiner, eigener Außenanlage. Das Kellergeschoss dient im Neubaubereich der Aufnahme des Hausanschlussraumes, der Wärmeerzeugung (Erdsole-Wasser-Wärmepumpe) und der Lüftungszentrale. Es bietet darüber hinaus Platz für ca. 210 m2 Abstell- und Lagerfläche für den Katastrophenschutz. Im westlichen Teil des Bestandskellers werden die Elektrotechnischen Räume platziert. Hier befinden sich Elektroanschlussraum, EDV-Raum, Räume für Sicherheitsbeleuchtung und -einrichtung. Zudem stehen ca. 95 m2 Abstell- und Lagerräume zur Verfügung. thermische Gebäudehülle: Die Kellergeschossräume des Bestandes und des Neubaus werden ausschließlich frostfrei gehalten (10°), die thermische Gebäudehülle umschließt nur das Erd- und Obergeschoss. Nicht unterkellerte Gebäudebereiche des Neubaus werden unterhalb der Bodenplatte gedämmt. Unterkellerte Bereiche erhalten unter der Kellergeschossdecke eine ca 10cm starke Innendämmung aus Holzwolleplatten. Die Fassaden des Alt- und Neubaus erhalten ein Wärmedämmverbundsystem aus 18cm Mineralwolle und 2cm Wärmedämmputz. Im Sockelbereich werden die Fassadenplatte in einer Höhe von +0,60 m bis -1,00 bezogen auf die fertige Geländeoberfläche mit einer feuchteresistenten Perimeterdämmplatte (XPS) versehen. Restliche Kellerwände einschließlich der Bodenplatten werden nicht gedämmt. Die Dämmplatten erhalten im erdberührten Bereich eine Noppenplatte zur Versickerung und Schutz der Lagen. Diese wird bis zur Kellergeschossbodenplatte fortgeführt und dient hier als Schutz der Eindichtungsebene. Die Dachflächen des Alt- und Neubaus erhalten eine Flachdachdämmung aus PUR/PIR Hartschaumplatten. Im Neubaubereich wird das notwendige der Flachdachentwässerung über zusätzlich eingesetzte Gefälledämmung erreicht, im Altbaubereich ist die Dachkonstruktion aus den Trigonit-Bindern schon im Gefälle erstellt. Eine Gefälledämmung ist hier nicht notwendig. Im Mittel ist die Dämmung ca 20 cm stark. Eindichtungskonzept: Die Sicherung der erdberührenden Bauteile gegen Nässe mittels einer Drainage und Abdichtung auf der Außenwand ausgeführt. Hierzu wird um das Gebäude (Altbau und Neubau) eine Ringdrainage nach DIN 4095 erstellt. Vor den Kelleraußenwänden wird eine Drainageschicht (Noppenbahn mit Filtervlies) angebracht, die in die Drainage (oder Drainagekiesbett) entwässert. Die Abdichtung auf der Kelleraußenwand erfolgt nach DIN 18533 mit der Wassereinwirkungsklasse 1.2-E (Bodenfeuchte und nicht drückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden mit Dränung) mittels Armierter 2K-Abdichtung. Diese kann im Bestand wie im Neubaubereich gleich eingesetzt werden. Die Abdichtungsebene wird ca. 50cm über OK fertiges Gelände auf der Wand hochgeführt, im oberen Bereich (+0,60m bis -1,00m) mit einer Perimeterdämmplatte abgedeckt (siehe thermische Gebäudehülle). Die horizontale Abdichtung der Bodenplatte erfolgt durch das Bauteil selbst. Sie wird als WU- Bodenplatte erstellt. Im Bestand Erdgeschoss, nicht unterkellert, wird eine Folienabdichtung auf der Bodenplatte erstellt. Außenanlage: Die Außenanlage unterstreicht die Verbindung zwischen Schulhauptgebäude und neuem Bauteil C durch die geradlinige Anordnung des Hauptweges zwischen den beiden Gebäudeteilen. Der Höhenunterschied des Hauptweges wird durch 12 Treppenstufen ermöglicht. Für einen barrierefreien Zugang (Rampe < 6 %) zum neuen Haupteingang wird eine Rampe Richtung Hauptparkplatz angelegt, die eine Verbindung zum bestehenden Schulhof SEKII schafft. So entsteht eine durchschnittliche Rampensteigung von ca. 5 % zwischen den Gebäuden. Zwischen den Rampen entsteht im östlichen Teil eine neue Aufenthaltsfläche mit Sitzstufen, die durch Bäume beschattet werden. Der bestehende Schulhof wird mit neuen Spielgeräte ergänzt. Im nordöstlichen Teil der Außenanlage wird zwischen Turnhallenweg und Haupteingang eine Außenterrasse für die Lehrküche angelegt. Diese soll auch zukünftigen Veranstaltungen der Schule im Außenraum dienen. Ergänzt wird dieser Teil durch weitere Sitzstufen, eine Stahlbetonmauer zur Hangbefestigung und thematische Hochbeete zur Unterstützung der Lehrküche. Die Mauer dient hierbei aufgrund der Südausrichtung auch für zukünftigen Bewuchs mit Obst- und Rankpflanzen. Im Norden wird der bestehende Weg unterhalb der Turnhalle um ca. 2 m versetzt und auf 3 m verbreitert. Er dient der Anbindung des oberen Haupt- und Nebenausganges. Zur Turnhalle hin wird er in Teilen aufgrund der Hanglage mit einer ca. 1 m hohen Winkelsteinmauer begrenzt. Im südöstlichen Bereich erhält das Selbstlernzentrum eine vergrößerte Terrasse. Diese wird durch die Überdeckung des Kellerzugangs erstellt. Direkte Böschungsbereiche sowie die südliche Anrampung zum Keller werden wieder mit Sitzstufen abgefangen. Durch Bäume als Schattenspender und weitere Sitzelemente entstehen zwei Zonen im Außenbereich, die das Selbstlernzentrum mit den beiden Zonen Gruppen- und Einzelarbeit ergänzen. Der westliche Teil der Außenanlage erhält nur leichte Anpassungen. Hier werden bestehende Wege in ihrer Ausdehnung und Steigung leicht angepasst, mit neuer Oberfläche versehen und Sitzbänke integriert. Das Spielgerät (Tischtennisplatte) wird auf den Haupthof versetzt. Im Schutz des bestehenden Baumes und abgewendet von den Klassenräumen entsteht so ein außenliegendes Klassenzimmer. Der Innenhof erhält entsprechend der Idee des klassischen Atriumgebäudes eine konzentrierte Sitzplatzanlage auf einem Podest. Dieses ist modular aufgebaut und kann unterschiedliche Sitz-, Steh- und Lernanordnungen aufnehmen. Konstruktion und Bauelemente: Der Neubau des Erweiterungsbaus Bauteil C wird in Stahlbetonbauweise errichtet (Stahlbetonmassivkonstruktion). Hierbei werden tragende Außen- und Innenwände sowie Geschossdecken und Dach als Flachdecken in Stahlbeton ausgeführt (ca. 25-30 cm Dicke). Nichttragende Innenwände werden als leichte Trockenbauwände erstellt. Die thermische Gebäudehülle wird als mineralisches Wärmedämmverbund-System erstellt (WDVS) und umfasst lediglich das Erd- und Obergeschoss. Das Kellergeschoss wird mittels Frostschürze (ca. 1 m in den Boden eingreifende Perimeterdämmung) frostfrei gehalten. Durch eine innenliegende Dämmung unter der Geschossdecke zum Erdgeschoss wird die thermische Gebäudehülle nach unten geschlossen. Das Flachdach wird mit einer Gefälledämmung und extensiven Dachbegrünung versehen, welche die darauf aufbauenden PV- Elemente gegen Wind sichert. Der Bestandsbau wird bis auf die tragende Baukonstruktion zurückgebaut und von der Vorhangfassade befreit. Neu zu erstellende Brüstungen, die bisher nur durch die Vorhangfassade gebildet wurden, werden mit Mauerwerk auf 80 cm Brüstungshöhe ergänzt. Auch nicht mehr benötigte Fassadenöffnungen und durch den Rückbau des Treppenhauses fehlende Außenwände werden mit Mauerwerk verschlossen. Die Flurtrennwände zu den Klassenzimmern werden in Teilen durch Stahlträger und -stützen abgefangen, um Platz für technische Installationen und Nischen für die Funktionstrennwände zu erreichen. Diese werden wieder mit leichten Trockenbauwänden abgeschlossen. Die Fassade erhält ebenso wie der Neubau ein WDV-System. Auch der Keller wird durch eine Frostschürze aus einer ca. 1 m hohen Perimeterdämmung ausschließlich frostfrei gehalten. Die Bodenplatte des nicht unterkellerten Bereiches des Erdgeschosses erhält durch ein besonders dünnes Fußbodensystem eine Dämmung von oben. Unterkellerte Bereiche werden wieder unter der Geschossdecke gedämmt. Das Flachdach bleibt in seiner Konstruktion mit den Trigonit-Bindern weitestgehend erhalten. Lediglich im Bereich des alten und neuen Treppenhauses muss dieses durch eine neue Holzbalkendecke geschlossen werden. Das Flachdach erhält daraufhin eine Gefälledämmung mit extensiver Begrünung. Eine PV-Anlage ist hier aus statischen Gründen nicht möglich. Fenster und Außentüranlagen werden als Aluminiumkonstruktion erstellt und erhalten eine dreifach- Verglasung. Dies betrifft die Punktöffnungen und Glasfassaden (Pfosten-Riegel-Fassade). Fenster erhalten zudem einen außenliegenden Sonnenschutz aus Alulamellen, die einen erhöhten Schutz vor Vandalismus durch Ineinandergreifen erhalten (Hochschiebehemmung). Die Fenster der Lichtschächte im Kellergeschoss werden als Kunststofffenster (Zweifachverglasung) erstellt und über die Lichtschächte gegen Einbruch gesichert. Alle Räume werden mit revisionierbaren Abhangdecken ausgestattet (Rasterdecke, OWA-Decke), die zudem akustisch wirksam den Raumschall beeinflussen. Fußböden werden mit Fußbodenheizungen versehen, in den Klassenräumen wird Industrieparkett verlegt, auf den Fluren Feinsteinzeug. Das so entstehende neue Gebäude wird mit einer Erdsole-Wasserwärmepumpe und Flächenheizungen (Fußbodenheizung) beheizt. Die Warmwasseraufbereitung passiert dezentral, ausschließlich in Putzmittelräumen der Geschosse und der Lehrküche. Innenliegende Räume erhalten einen Anschluss an eine zentrale Lüftungsanlage, Klassenräume und die Multifunktionsräume des Selbstlernzentrums werden mit jeweils zwei dezentralen Lüftungsgeräten auf der Fensterbrüstung versehen. Zusätzlich wird der Konferenzraum im Obergeschoss noch mit einer Einzelanlage als Brüstungsgerät ausgestattet.
1 III - Erweiterung Bauteil C (Neubau)
2 (ATV) Allgemein technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Es gilt die VOB in ihrer jeweiligen bei Vertragsabschluß gültigen Fassung. Grundlage für die Ausführung aller geschuldeten Leistungen sind die Allgemein Anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, Richtlinien und Runderlässe und die Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV - VOB/C, sowie der gewerkespezifischen DIN-Normen Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., - GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., - GSB International e. V., - Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., - vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e. V., - ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. - AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V. - bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung _. V., - DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., - Deutsche Bauchemie e. V., - Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., - FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., jeweils auf dem neusten Stand. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften ist einzuhalten, die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes und eventuelle Ergänzungen durch die örtliche Genehmigungsbehörde, sowie die aktuell gültige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass  während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
2 (ATV) Allgemein technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
3 (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Die ZTVs werden in den Hinweistexten der jeweiligen LV-Gruppen gegeben. Im Allgemeinen gilt: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen VOB/§1 Nr.2d 1.0 Allgemeines Die technischen Vorbemerkungen mit den darin enthaltenen Hinweisen und Forderungen jeglicher Art werden Vertragsbestandteil und sind entsprechend zu beachten. Der Bieter akzeptiert sie und versichert zudem mit seiner Unterschrift unter das Angebotsschreiben deren Einhaltung. Bei der Ausführung der Arbeiten gelten die dem jeweiligen Gewerk entsprechenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen in der neuesten Auflage. Darüber hinaus gilt die VOB Teil C. Alle arbeitsbedingten Verschmutzungen sind kurzfristig zu Lasten des AN zu beseitigen. Die Abstimmung der Arbeiten mit anderen am Bau beteiligten Firmen ist Sache des AN.  Eine Vergütung für Unterbrechungen der Bauzeiten zur Erbringung der geforderten Arbeiten die auf fehlende Abstimmung zurückzuführen sind erfolgt nicht! Alle genannten Leistungen verstehen sich einschl. Lieferung, Ausführung, Herstellung, Anschluss, Einbau, Aufstellung bzw. Montage auch wenn dies nicht ausdrücklich in den entsprechenden Positionen erwähnt ist. Die gemäß den ZTVs  geforderten Eignungsprüfungen und die Eigenüberwachungen sind durchzuführen, die Ergebnisse sind dem AG rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen bzw. auf der Baustelle durchzuführen und zu protokollieren. Die Bauleitung ist unbedingt vor Durchführung rechtzeitig zu informieren und behält sich vor, an dem Termin teilzunehmen. 2.0 Baustrom Die Baustromversorgung wird durch das Gewerk "erweiterter Rohbau" zur Verfügung gestellt. Für die Kostenbeteiligung wird allen auf der Baustelle tätig werdenden Gewerken  ein prozentualer Abzug in Höhe von 0,3% der Schlussrechnungssumme abgezogen. 3.0 Bauwasserversorgung Die Bauwasserversorgung wird durch das Gewerk "erweiterter Rohbau" zur Verfügung gestellt. Für die Kostenbeteiligung wird allen auf der Baustelle tätig werdenden Gewerken  ein prozentualer Abzug in Höhe von 0,2% der Schlussrechnungssumme abgezogen.
3 (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
4 (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Parkettarbeiten Bei der Ausführung sind zusätzlich zu den ZTV für alle Gewerke die nachfolgenden Hinweise für das oben genannte Gewerk zu beachten. Alle Maßnahmen die sich daraus ergeben sind in die Einheitspreise einzurechnen. 1 Allgemeines 1.1 Die Ausführung ist nach folgenden Vorschriften vorzunehmen: - VOB /C DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für  Bauarbeiten jeder Art - DIN EN 14761 / 2008-09 Holzfußböden -Massivholzparkett - Hochkantlamelle - IVD Merkblatt 3-2 - Merkblatt BGR 181 für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr - den anerkannten Regeln der Technik. - den Vorschriften und Richtlinien der Herstellerwerke 1.2. Art und Umfang der Leistungen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Herstellung Lieferung und Montage im wesentlichen von: -Parkettarbeiten 2. Ausführung 2.1. Für Maßtoleranzen gelten grundsätzlich die erhöhten Anforderungen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4. Meßpunktabstände immer zwischen 1 und 4 m. Die Spalte 5 und 6 der Tabelle 3 bleibt ausgeschlossen. Die Toleranzen der einzelnen Meßabstände werden nicht aufaddiert. 2.2. Ausführung Allgemein Vor Beginn der Arbeiten muss der AN die Vorleistungen anderer Firmen, die für die Ausführung der ihm in Auftrag gegebenen Arbeiten die Voraussetzung bilden, auf Mängel prüfen. Vor Ausführung sind auch sämtliche Maße am Bau zu überprüfen und bei Planabweichungen mit der Objektüberwachung abzustimmen.  Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Belägen etc. sind durch den AN gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Der Parkettboden muss sauber angearbeitet werden. Rohrdurchführungen müssen gebohrt bzw. gesägt werden. Für die Bodenbeläge werden rutschhemmende Eigenschaften nach der Arbeitsstättenverordnung und denUnfallverhütungsvorschriften gefordert (genaue Angabe- siehe in Positionbeschreibung) Es sollen möglichst aufeinander abgestimmte Produkte sein und desselben Herstellers verwendet werden. Bei Verwendung von Produkten mehrerer Hersteller sind diese aufeinander abzustimmen und deren Eignung und Verträglichkeit unaufgefordert nachzuweisen. 2.3. Die Parkettarbeiten erfolgen Raumweise, maximal zusammenhängend 2-3 Räume, beginnend im Obergeschoss 2.4. Materialtransport über die Fassade sind unzulässig 2.5. Die Höhenlage sämtlicher Einbauten sind maßlich zu überprüfen. Bei Maßabweichungen gegenüber der Architektenplanung ist mit der Bauleitung vor Baubeginn Rücksprache zu halten. 2.6. Verlegung des Parketts gemäß Verlegeplan der Architekten, die Elemente sind vom Verlegeausgangspunkt in den jeweiligen Räumen auszumitteln. 2.7. Für sämtliche verwendeten Stoffe und Materialen sind Prüfzeugnisse und Einbauvorschriften 1 Woche vor Einbau unaufgefordert vorzulegen. Die Materialeigenschaften nachweisen. 2.8. Alle beschriebene Leistungen verstehen sich einschließlich Lieferung und Montage bzw. Einbau. 2.9. Alle Baustoffe müssen in Originalverpackung des Herstellers angeliefert und verarbeitet werden. Bei der Verarbeitung sind die Herstellerangaben zu beachten. Alle Stoffe müssen vom selben Hersteller stammen. Der AG behält sich vor, bei Zweifel von allen zur Anwendung kommmenden Stoffen Proben auf Kosten des Auftragnehmers zu entnehmen und auf Qualität und Eignung untersuchen zu lassen. 2.10. Der AN hat gemäß VOB alle Verunreinigungen vollständig zu beseitigen, die durch die Ausführung seiner Arbeit entstanden sind.
4 (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Parkettarbeiten
1 Technische Bearbeitung / Bauorganisation
1
Technische Bearbeitung / Bauorganisation
1.__. 1 Dokumentationen vor Ausführung Umgehend nach Auftragserteilung und noch vor Beginn der Ausführung sind sämtliche Produkt- und Sicherheitsdatenblätter sowie Zulassungen aller verwendeten Produkte als pdf-Dateien auf einem Datenträger an die Bauleitung zu übergeben
1.__. 1
Dokumentationen vor Ausführung
1.00
psch
1.__. 2 Vorlage Baufristenplan Der AN hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden können. In diesem Baufristenplan sind Schnittstellen zu den Fremdgewerken gem. Angaben des Auftraggebers aufzunehmen und zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich durch den Auftraggeber zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 5 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich in pdf-Form zu übergeben
1.__. 2
Vorlage Baufristenplan
1.00
psch
1.__. 3 Vorlage Bauablaufplan - Aufstellort der Transporteinrichtungen, - Anlieferzeiten- und Termine, - Montagepersonal, - Hilfsmaßnahmen für sämtliche beschriebene Leistungen und Einbausituationen. Vertragsfristen bleiben unberührt. Der Bauablaufplan ist bei Änderungen dem AG unaufgefordert auf aktellem Stand nachzureichen. Der Montage- und Bauablaufplan ist 10 Werktage nach Auftragsvergabe unaufgefordert dem AG zur Freigabe vorzulegen.
1.__. 3
Vorlage Bauablaufplan
1.00
psch
1.__. 4 Dokumentation vor Abnahme Zwei Wochen vor Abnahme der Leistung ist dem AG eine Dokumentation für sämtliche Leistungen zu übergeben: Der fristgerechte Eingang der Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahmefähigkeit des Gewerkes. in digitaler Dokumentation auf CD (alle Dokumente als pdf) Inhalt der Dokumentation u.a.: - Verwendungsnachweise - Prüfzeugnisse, Zulassungen, technische Datenblätter der verwendeten Stoffe und Einbauteile - Übereinstimmungserklärung - gesamte Bautagesberichte (bis dahin wöchentliche Übergabe per Email an Objektüberwachung) - Fachunternehmererklärung - Fachbauleitererklärung - Freigegebene Werkstattpläne / Verlegepläne - Pflege und Wartungsanleitung, zusammenfassend tabellarisch - Prüfbücher - Abnahmeprotokolle
1.__. 4
Dokumentation vor Abnahme
1.00
psch
2 Baustelleneinrichtung
2
Baustelleneinrichtung
die nachfolgend aufgeführten Arbeiten finden mit Beginn März 2026 in verschiedenen Bauabschnitten statt und sind in enger Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. Grundsätzlich ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, dass im Zuge der Gesamtmaßnahme weitere Arbeiten im Gebäude stattfinden und hier nur Abschnittsweise gearbeitet werden kann. Die Abschnitte werden für einen abgesprochenen Zeitraum für Fremdgewerke durch den Bieter abgesperrt und sollen jeweils zusammenhängend abgeschlossen werden. Die Arbeiten gliedern sich in folgende Teilbereiche und sollen wie folgt abgearbeitet werden: - Klassenräume OG - Klassenräume EG jeweils 2-3 Räume gleichzeitig
die nachfolgend aufgeführten Arbeiten finden mit Beginn
Achtung, Grundlegend ist sind die Materialien und Verarbeitungen darauf abzustimmen, dass der Parkett auf einem Heizestrich verlegt wird. Der Parkett wird im Altbaubereich auf einem Schlüter BEKOTEC-EN23-F Aufbau mit Zementestrichüberdeckung von 15mm über dem Rohr ausgeführt. Im Neubaubereich ist eine Zementestrichüberdeckung über dem Rohr von 65mm gegeben (konventioneller Heiz-Zementestrich mit mindestens 80mm Gesamtstärke)
Achtung,
Die Parkettarbeiten werden ohne Abdeckung des Randstreifens, also ohne Sockelleisten erstellt. Es ist zwingend eine Randfuge von 10mm einzuhalten. Der Randdämmstreifen ist Oberkante Bodenbelag abzuschneiden. Die Sockelleiste wird für das gesamte Objekt durch das Schreinergewerk als hochkant stehende 15mm HPL beschichtete Multiplexplatte auf der aufgehenden Wand verklebt, ausgeführt. Dimenson BxH 15 x 75 mm
Die Parkettarbeiten werden ohne Abdeckung des
2.__. 1 Baustelleneinrichtung des AN Liefern, Einbauen, Vorhalten, Abbauen der Baustelleneinrichtung entsprechend dem Montage- bzw. Bauverfahren für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, unter Beachtung der bauseitigen Erschliessung, soweit diese nicht in eigenen Positionen erfasst sind. Leistungumfang: (siehe auch Vorbemerkungen) Das Feststellen des Leistungsumfangs obliegt dem AN und hat den Belangen der einschlägigen behördlichen Vorschriften, wie z.B. UVV, Arbeitsstättenverordnung / -richtlinien und sonstiger Sicherheitsvorschriften zu genügen. Leistungsabgrenzung: (siehe auch Vorbemerkungen) Es sind nur die Kosten für die nicht vom AG gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzubeziehen. Insbesondere ist zu beachten, dass bei Rückbau der BE das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen sind, falls nichts anderes vereinbart ist. Zeitraum der Vorhaltung: über den gesamten Vertragszeitraum.
2.__. 1
Baustelleneinrichtung des AN
1.00
psch
3 vorbereitende Maßnahmen
3
vorbereitende Maßnahmen
3.__. 1 Prüfung Eignung und Ebenheit Wände + Boden Prüfen des Untergrundes rechtzeitig (mind. 2 Wochen) vor Aufnahme der Arbeiten auf Eignung und Ebenheit. Die Ergebnisse sind zu protokollieren und das Protokoll der Bauleitung zu übergeben, ein Vergütungsanspruch entsteht erst durch Übergabe des Protokolls. Untergrund: Zementestrich
3.__. 1
Prüfung Eignung und Ebenheit Wände + Boden
1.00
psch
3.__. 2 Feuchtigkeitsmessung Estrich Feuchtigkeitsmessung des zu belegenden Untergrundes nach dem CM-Verfahren, mit schriftlichem Ergebnis an die Bauleitung (Messprotokoll). Untergrund aus Zementestrich und Beton. Ausführung im Parkettbereich inkl Verschließen der Messstellen Zur Vergütung der Position muss das Messprotokoll vorliegen.
3.__. 2
Feuchtigkeitsmessung Estrich
6.00
Stk.
3.__. 3 Prüfung Oberflächenzugfestigkeit Prüfung Estrichqualität - Haftzugprobe Oberflächenzugfestigkeit Überprüfen der ausgeführten Estrichqualität mittels Haftzugprobe Oberflächenzugfestigkeit gem. Vorgaben des BEB-Merkblattes 9.1. "Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden", mit geeichtem bzw. kalibriertem elektrischem Prüfgerät. Prüfung gesamt an min. 5 Prüfstellen, Festlegung der Positionen gemeinsam mit Objektüberwachung (Abrechnung Prüfung je St.) Zementestriche müssen zum Prüfzeitpunkt ihre Nennfestigkeit erreicht haben. Die Belegreife ist nach DIN 18560-1 festzustellen. Inkl. Reinigung und Absaugung der Prüffläche. Ausführung und Abrechnung nur nach gemeinsamer Festlegung mit AG bzw. Objektüberwachung.
3.__. 3
Prüfung Oberflächenzugfestigkeit
5.00
Stk.
3.__. 4 Reinigung des Untergrunds Reinigen des Untergrundes durch das fachgerechte Beseitigung von Verunreinigungen, Staub, groben Verschmutzungen und weichen bzw. ablösbaren Substanzen. Der Untergrund ist in einen verlegereifen Zustand zu erbringen. Evtl. erforderliche Grundierungen und Spachtelungen werden in gesonderter Position vergütet. Der anfallende Schutt ist vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen. Dieser Aufwand ist mit in den Einheitspreis einzurechnen. Untergrund: Zementestrich
3.__. 4
Reinigung des Untergrunds
1,000.00
m2
3.__. 5 Untergrund fräsen, d=1mm Fräsen des Untergrundes aus Estrich, Abtragsdicke 1 mm, für Bodenbelagarbeiten, anfallende Stoffe in Behälter des AN sammeln, Untergrund waagerecht. Ausführung in Teilflächen. Ausführung nach besonderer Anordnung und schriftlicher Bestätigung des Aufmaßes des AN durch die Objektüberwachung.
3.__. 5
Untergrund fräsen, d=1mm
100.00
m2
3.__. 6 Mehrdicke fräßen, je 1mm Position wievor, nur je weiterer mm
3.__. 6
Mehrdicke fräßen, je 1mm
100.00
m2
3.__. 7 Estrich anschleifen und absaugen Maschinelles Schleifen der Estrichfläche zum Entfernen haftungsfeindlicher Substanzen inkl. Absaugen. Ausführung als Untergrundvorbereitung und zur Verbesserung der Haftung für nachfolgende Parkettarbeiten. Das anfallende Material wird Eigentum des AN und ist ohne Staubentwicklung zu entsorgen. Entfernen des anfallenden Schleifstaubes mittels Einsatz von Industriestaubsauger. Während des Schleifvorgangs sind die angrenzenden Räume sowie oberflächenfertige Bauteile vor Staub zu schützen.
3.__. 7
Estrich anschleifen und absaugen
1,000.00
m2
3.__. 8 Spachtelung des Untergrundes, Fläche, d=3mm Spachtelung des vorhandenen Untergrunds als Ausgleich von Unebenheiten außerhalb der zulässigen Toleranzen nach DIN 18202 mit einer stuhlrollengeeigneten, zementären, hydraulisch abbindenden Spachtelmasse nach Empfehlung und Verarbeitungsvorschrift des Herstellers, inkl. Haftgrundanstrich Ausführung: in Fläche Schichtdicke im Mittel: ca. 3 mm Ausführung und Abrechnung nur auf Anordnung der OÜ! Die zu bearbeitenden Flächen werden vor Ausführung gemeinsam mit der Bauleitung protokolliert.
3.__. 8
Spachtelung des Untergrundes, Fläche, d=3mm
100.00
m2
3.__. 9 Mehrdicke Spachtelung, Fläche, d=1mm Mehrdicke zu vorbeschriebener Spachtelung Abrechnung für 1mm / m² Mehrdicke. Ausführung und Abrechnung nur auf Anordnung der OÜ!
3.__. 9
Mehrdicke Spachtelung, Fläche, d=1mm
100.00
m2
3.__. 10 Spachtelung des Untergrundes, Türschwellen, d=5mm Spachtelung des vorhandenen Untergrunds als Ausgleich von Unebenheiten außerhalb der zulässigen Toleranzen nach DIN 18202 mit einer stuhlrollengeeigneten, zementären, hydraulisch abbindenden Spachtelmasse nach Empfehlung und Verarbeitungsvorschrift des Herstellers, inkl. Haftgrundanstrich Ausführung: an Türschwellen Schichtdicke im Mittel: ca. 5mm Breite: bis 50.0cm Einzellängen: von 80.0cm bis 125.0cm Ausführung und Abrechnung nur auf Anordnung der OÜ! Die zu bearbeitenden Flächen werden vor Ausführung gemeinsam mit der Bauleitung protokolliert.
3.__. 10
Spachtelung des Untergrundes, Türschwellen, d=5mm
20.00
m
3.__. 11 Mehrdicke Spachtelung, Türschwelle, d=1mm Mehrdicke zu vorbeschriebener Spachtelung Abrechnung für 1mm / m Mehrdicke. Ausführung und Abrechnung nur auf Anordnung der OÜ!
3.__. 11
Mehrdicke Spachtelung, Türschwelle, d=1mm
5.00
m
3.__. 12 Grundierung Haftbrücke Grundieren des Estrichs mit schnell trocknender bspw. 1-K Polyurethan-Grundierung, zur Haftverbesserung vor Auftrag von Parkett-Reaktionsharzklebstoffen nach Angaben des Herstellers.
3.__. 12
Grundierung Haftbrücke
1,000.00
m2
3.__. 13 Arbeitsfugen und Risse schließen Arbeitsfugen und Schwindrisse im Estrich mit Kunstharzvergussmasse kraftschlüssig vergießen. Armierungsstäbe kreuzweise einschneiden und verspachteln, anschließend mit Quarzsand abstreuen und nach Erhärten losen Sand absaugen. Ausführung nach besonderer Anordnung und schriftlicher Bestätigung des Aufmaßes des AN durch die Objektüberwachung.
3.__. 13
Arbeitsfugen und Risse schließen
110.00
m
3.__. 14 Nachschneiden von Dehnfugen Nachschneiden von Dehnfugen zur Anpassung der Fugen Ausführung nach besonderer Anordnung und schriftlicher Bestätigung des Aufmaßes des AN durch die Objektüberwachung.
3.__. 14
Nachschneiden von Dehnfugen
10.00
m
3.__. 15 Aussparung mit Kunstharzestrich füllen, 0,1 - 0,5 m2 Nachträgliches Schließen von Aussparungen in Estrichflächen Aussparungsgrößen als Kleinflächen von 0,1 - 0,5 m2. Ausführung nach besonderer Anordnung und schriftlicher Bestätigung des Aufmaßes des AN durch die Objektüberwachung.
3.__. 15
Aussparung mit Kunstharzestrich füllen, 0,1 - 0,5 m2
2.00
Stk.
3.__. 16 Entkopplungsmatte, d=3mm, inkl. 2-K PUR Parkettkleber Liefern und Kleben von Entkopplungsmatte / elastischer Dämmunterlage auf Kork-Schaum-Granulat-Basis Dicke: 3mm zur Reduzierung der auf den Untergrund einwirkenden Scherkräfte  inkl. -Verklebung auf Untergrund, quer bzw. diagonal zur Verlegerichtung des Parketts mit 2-K PUR Parkettklebstoff - Anwalzen der Fläche mit schwerer Linoleumwalze Ausführung und Abrechnung nur auf Anordnung der OÜ!
3.__. 16
Entkopplungsmatte, d=3mm, inkl. 2-K PUR Parkettkleber
10.00
m2
3.__. 17 Schutzabdeckungen, Folie d=0,2mm Schutzabdeckung für Bau- und Anlagenteile wie z.B. Türen, Fenster, etc. Abdeckung aus Folie, Foliendicke 0,2mm, herstellen und beseitigen, Stöße überlappend, Ränder hochziehen, inkl. Abkleben
3.__. 17
Schutzabdeckungen, Folie d=0,2mm
200.00
m2
4 Hochkantlamellenparkett / Industrieparke
4
Hochkantlamellenparkett / Industrieparke
4.__. 1 Hochkantlamellenparkett 15mm, 2-K Lack, hohe Beanspruchung, R9 Hochkantlamellenparkett Eiche nach DIN EN 14761 liefern, vollflächig verklebt verlegen, in mehreren Arbeitsgängen schleifen und mit 2-Komponenten-Dispersionslack oberflächenbehandeln. Holzart/Sortierung: Eiche Verlegemuster: Parallelverband Verlegeart: gerade zur Wand Oberfläche: 2-K-Dispersionslack Dim.: ca. 15 x 8 x 160 mm Untergrund: Zementestrich Fußbodenheizung: Ja Rutschfestigkeit: R9
4.__. 1
Hochkantlamellenparkett 15mm, 2-K Lack, hohe Beanspruchung, R9
1,000.00
m2
4.__. 2 Anpassen - geradlinige aufgehende Bauteile Anpassen des Bodenbelags an geradlinige aufgehende Bauteile wie z.B. Wände, Einbaumöbel etc. inkl. sämtlicher Eckausbildungen mit Winkel ca. 90° Abrechnung in lfm der Abwicklung des entsprechenden Raumes
4.__. 2
Anpassen - geradlinige aufgehende Bauteile
600.00
m
4.__. 3 Anpassen - an Türzarge Die Stahlblechtürzargen sitzen auf dem Estrich. Bit dieser Position sind die zusätzlichen Anpassarbeiten des Bodenbelages im Bereich der Türzarge  entlang der Zarge und deren Türfalz einzukalkulieren. Abrechnung für zwei Seiten, also pro Türdurchdang
4.__. 3
Anpassen - an Türzarge
16.00
Stk.
4.__. 4 Randfugen, Presskorkstreifen, B=5mm, Türen/Fenster Herstellen von Randfugen an vorbeschriebenen Parkettbelägen, an z.B. aufgehenden Bauteilen, Türen, Fenstern etc. inkl. Fugenvorbereitung, Fugenhinterfüllung und Fugenverschluss mit Presskorkstreifen, ohne Leistenüberdeckung Fugenbreite: 5mm
4.__. 4
Randfugen, Presskorkstreifen, B=5mm, Türen/Fenster
20.00
m
4.__. 5 Randfugen, Presskorkstreifen, B=10mm, Einbaumöbel/Lüftungsschränke Position wievor, nur mit einer Fugenbreite von 10mm im Bereich von estrichständigen Einbaumöbeln, hier Lüftungschränke in den Klassenräumen
4.__. 5
Randfugen, Presskorkstreifen, B=10mm, Einbaumöbel/Lüftungsschränke
35.00
m
4.__. 6 Randfugen, Presskorkstreifen, B=10mm, in der Fläche Position wievor, Ausführung im Bereich der Fläche zur Übernahme von Dehnfugen
4.__. 6
Randfugen, Presskorkstreifen, B=10mm, in der Fläche
110.00
m
4.__. 7 Trenn-/Dehnfugen, Fugenabdichtung mit elastischem Dichtstoff, B=10mm Herrstellen von Trenn- / Dehnungsfugen in vorbeschriebenen Belägen inkl. Fugenvorbereitung, Fugenhinterfüllung und flexiblem Fugenverschluss mit elastischem Dichtstoff, z.B. Silikon Fugenbreite: bis 10mm Farbton: nach Bemusterung und Wahl des AG Ausführung Dehnungsfugen entsprechend Fugenbild des Untergrunds. Eventuell zusätzlich benötigte Dehnungsfugen im Bodenbelag sind vor Ausführung mit dem Architekten abzustimmen!
4.__. 7
Trenn-/Dehnfugen, Fugenabdichtung mit elastischem Dichtstoff, B=10mm
22.00
m
4.__. 8 Anschlagschiene, Aluminium Lieferung und Montage von Anschlagschiene als Winkelschiene gekantet, im Bereich von z.B. Türen oder Dehnungsfugen, zum bündigen Einbau in vorbeschriebenen Bodenbelägen mit Befestigungsschenkel zum Aufkleben oder Verschrauben Material: Aluminium, naturfarben eloxiert Abmessungen: B/H/D = ca. 30mm x 15mm x 3mm Einzellängen: von ca. 80.0cm bis 200.0cm
4.__. 8
Anschlagschiene, Aluminium
25.00
m
4.__. 9 Anschlagschiene, Edelstahl wie vor, jedoch: Material: Edelstahl
4.__. 9
Anschlagschiene, Edelstahl
1.00
m
4.__. 10 Randstreifen abschneiden und entsorgen Überstehenden Randdämmstreifen abschneiden und fachgerecht entsorgen. Inkl. eventueller Befestigungsmittel wie z.B. Tackerklammern. Material: PE-Schaum / Mineralwolle Dicke: bis 10mm
4.__. 10
Randstreifen abschneiden und entsorgen
600.00
m
4.__. 11 Abdeckung Parkett, Filzpappe und Folie Fertiggestellte Parkettbodenfläche nach vollständiger Trocknung der Versiegelung und Erreichen der Endhärte durch Abdeckung bis zur Abnahme vor Verschmutzungen und Verletzungen schützen. Das Abdeckmaterial ist gegen Verrutschen zu sichern, keine Abklebung auf Parkettfläche! Inkl. Ausbau und fachgerechter Entsorgung des Abdeckmaterials. Ausbau im Zuge bzw. kurz vor Objektfertigstellung, gesonderte An- und Abfahrt sind einzukalkulieren. Eine Teilabnhame erfolgt vor Abdeckung der Flächen, die Schlussabnahme erfolgt mit Ausbau des Schutzbelages Frische Versiegelung nicht mit textilen Belägen oder Folie abdecken! Material: Filzpappe mit Folie
4.__. 11
Abdeckung Parkett, Filzpappe und Folie
1,000.00
m2
4.__. 12 Lieferung Ersatzmaterial - Hochkant-Lamellenparkett, d=15mm Lieferung von Hochkant-Lamellenparkett als Ersatzmaterial, für späteren Einbau durch den AG, kein Einbau durch den AN gemäß "Ausführungsbeschreibung Parkettarbeiten", sowie folgender Angaben: Rutschfestigkeitsklasse: R9 Liefertermin getrennt von den restlichen Leistungen des AN zu einem späteren Zeitpunkt. Die gesonderte An /Abfahrt ist in diese Position einzukalkulieren. Lieferung des hier beschriebenen Ersatzmaterial zusammen mit allen weiteren nachfolgend beschriebenen Ersatzmaterialien, für weitere Ersatzmaterialien keine gesonderte Anfahrt notwendig. Lieferort ist die Baustelle bzw. das dann fertiggestellte Gebäude.
4.__. 12
Lieferung Ersatzmaterial - Hochkant-Lamellenparkett, d=15mm
15.00
m2
5 Sonstiges
5
Sonstiges
5.__. 1 Überarbeiten Bestandsboden 2K-Lack Vorhandenen Parkettboden mit abgestimmten Spezialschleifmitteln, bei bauseitiger, kostenfreier Stromgestellung schleifen, säubern und für nachfolgende Oberflächenbehandlung vorbereiten und abschließend beschichten Oberfläche: 2 K-Lack
5.__. 1
Überarbeiten Bestandsboden 2K-Lack
5.00
m2
5.__. 2 Zulage Grobschliff/Zusatzschliff Zusatzschliff als Zulage zur Vorposition bei grober Verunreinigung und/oder tiefen Kratzern
5.__. 2
Zulage Grobschliff/Zusatzschliff
5.00
m2
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung vom Auftraggeber bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-,
6.__. 1 Vorarbeiter Regiestunde auf Anordnung Bauleitung zum Nachweis
6.__. 1
Vorarbeiter
10.00
Std.
6.__. 2 Facharbeiter Regiestunde auf Anordnung Bauleitung zum Nachweis
6.__. 2
Facharbeiter
20.00
Std.
6.__. 3 Helfer / Auszubildender Regiestunde auf Anordnung Bauleitung zum Nachweis
6.__. 3
Helfer / Auszubildender
20.00
Std.
6.__. 4 Separate Anfahrten Baustelleneinrichtung Separate Anfahrten mit 2 Facharbeitern über die vorbeschriebenen Positionen hinaus, um besondere Leistungen wie Instandsetzungsarbeiten, Änderungsarbeiten oder Auf-/Abbau in Abschnitten auszuführen. Ausführung nur auf Anordnung Bauleitung
6.__. 4
Separate Anfahrten Baustelleneinrichtung
3.00
Stk.