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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Bietererklärung Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift im
Leistungsverzeichnis ausdrücklich,
dass die Ausschreibungsunterlagen ausreichend waren,
um alle für die Vertragserfüllung maßgeblichen
Umstände beurteilen und die geforderten Leistungen
nach Ausführungsart und -umfang erbringen zu können,
dass er sich durch gründliche Besichtigung der
Baustelle mit den örtlichen Verhältnissen vertraut
gemacht und
sich über etwaige Schwierigkeiten ausreichend
unterrichtet hat,
dass er mit sämtlichen Vertragsbedingungen
einverstanden ist und diese bei der Ausarbeitung seines
Angebotes im ganzen Umfang berücksichtigt und zugrunde
gelegt hat,
dass das Angebot ohne Preisabsprache oder sonstige
Abstimmungen mit Mitbewerbern zustande gekommen
ist.
Angebote sind im unterschrieben per Post oder per
E-mail (PDF und GAEB) einzureichen.
Angebotspreise sind als Einheitspreise und Gesamtpreis
einzutragen.
Das Leistungsverzeichnis darf durch Eintragungen nicht
verändert werden. Alternativ- oder Nebenangebote sind
gesondert einzureichen und eindeutig und erschöpfend
zu beschreiben.
Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Bietererklärung
Vorbemerkungen Die Ausschreibung, Auftragsvergabe und
Auftragserteilung erfolgt im Namen und auf Rechnung:
IMBRO Bau GmbH, Stuttgarter Straße 92, 72250
Freudenstadt,
1. Besichtigungstermin:
1.1 Das Baugrundstück kann jederzeit besichtigt
werden.
2. Einzelheiten der Vergabe:
2.1 Angebotsabgabe:
Das Angebot muss bis spätestens am XX.XX.XXXX, um
1400 Uhr, bei
IMBRO Bau GmbH
Stuttgarter Straße 92
72250 Freudenstadt
eingereicht werden.
2.2 Zuschlagsfrist- Ende: 8 Wochen
Auf Verlangen ist vor der Auftragserteilung dem
Auftraggeber ein Bauzeitenplan vorzulegen.
2.3 Zeichnungen und Unterlagen:
Die dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden
Unterlagen werden als Anlage beigefügt.
2.4 Preise des Angebotes:
Nebenangebote werden vom AG zugelassen.
Nebenangebote/ Änderungsvorschläge sind nur in
Verbindung mit dem Hauptangebot
zugelassen.
Der Änderungsvorschlag/ das Nebenangebot muss den
Konstruktionsprinzipien und den vom
AG vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen.
Der Bauherr schließt für dieses Objekt eine
Haftpflicht und
Bauwesenversicherung ab. Hierfür werden dem
Auftragnehmer 0,7% der
Abrechnungssumme an der Schlussrechnung in Abzug
gebracht.
2.5 Ausfüllen der Leistungsbeschreibung
Macht der Bieter zu einer Position, in der vom AG ein
Produkt, bzw. ein Hersteller oder ein Fabrikat
verlangt wird oder
"Gleichwertige: '............." zulässt, keine
Angaben, so gilt das vom AG vorgeschriebene Produkt als
zwingend vorgeschrieben
und als Vertragsbestandteil.
Zum Ausfüllen der Leistungsbeschreibung sind
ausschließlich
Dokumenten geeignete Schreibmittel zu verwenden.
Die Anzahl der Nebenangebote ist auf der letzten Seite
anzugeben.
2.6 Vor Auftragserteilung sind folgende Unterlagen
dem AG vorzulegen:
1.- Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen
(z.B. AOK)
2.- Nachweis über die Mitgliedschaft bei der
zuständigen
Berufsgenossenschaft
3.- Versicherungsschein über eine abgeschlossene
Haftpflichtversicherung (quittierte Prämienrechnung)
4.- Nachweis über die Mitgliedschaft der zuständigen
Handwerkskammer
oder über die Registrierung bei der Industrie- und
Handelskammer für
die entsprechende Ausführung
5. Zur Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise (
z.B. Referenzliste in den drei letzten Jahren,
Umsatz in den drei letzten Jahren, Fachpersonal in
den letzten drei Jahren)
2.7 Kalkulation
Der AG kann bei Zuschlagserteilung vom AN verlangen,
dessen Preisermittlung (Kalkulation) in
einem versiegelten Umschlag bei dem AG bis zur
Vertragsabwicklung zu hinterlegen.
2.8 Bauabzugssteuer:
Der AN ist verpflichtet, bei Auftragserteilung dem AG
eine
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach
§ 48b ESTG vorzulegen.
3. Vertragsbestandteile sind (vgl. § 1 VOB/B)
Die VOB, Teil B u. C, in der derzeit gültigen
Version.
4. Reklame auf der Baustelle
Gewerbliche Reklame auf der Baustelle ist nur mit
schriftlicher Genehmigung des AG zulässig.
Der AG kann verlangen, dass der AN nur auf gemeinsamen
Reklameflächen zusammen mit
anderen am Bau beteiligten Firmen, Reklame- oder
Firmenschilder mit einheitlicher Größe und
Form anbringt. Bei Erstellung durch den AG werden die
Kosten anteilig auf die AN umgelegt.
5. Sicherheitsleistung (vgl. § 17 VOB/B)
5.1 Um die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und
die
Mängelansprüche sicherzustellen, ist der AG
berechtigt, eine
Sicherheit zu verlangen.
In jedem Fall ist der AG berechtigt, bis zum Ablauf
der
Verjährungsfrist der Mängelansprüche 5 % der
Gesamtbrutto -
Abrechnungssumme einzubehalten. Dieser Betrag
kann durch eine
unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft
abgelöst werden.
5.2 Der AG verlangt von dem AN eine
Vertragserfüllungsbürgschaft
oder einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10% von
der Gesamtauftragssumme.
Es wird vereinbart, daß die Sicherheit in
Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten wird.
6. Ausführungsfristen und Haftung
6.1 Ausführungsbeginn: s. Übersicht
Ausführungsende: s. Übersicht
Einzelfristen werden im Zuge der Erstellung des
gewerksbezogenen Bauablaufplans mit dem
Bieter schriftlich vereinbart.
6.2 Bei schuldhafter Überschreitung der festgesetzten
und vom AN mit der Vertragsannahme
garantierten Ausführungsfristen ist neben der weiter
bestehenden Pflicht zur Vertragserfüllung
folgende Vertragsstrafe fällig: 5 % der Vertragssumme
für jeden Werktag der Verspätung,
mindestens jedoch _ 200 für jeden Werktag der
Verspätung.
Entsteht dem AG durch Überschreiten der
Ausführungsfristen ein über die Vertragsstrafe
hinausgehender Schaden, so ist dieser unter
Einbeziehung der Summe der Vertragsstrafe
ebenfalls vom AN zu tragen.
Die Höchstsumme der Vertragsstrafe beträgt 10% der
Auftragssumme.
7. Planradar
7.1 Für die Ausführung und die Organisation der
Baustelle wird der
Planradar verwendet. Der Anbieter erhält von der
Bauleitung einen
entsprechenden Zugang ist dazu verpflichtet die
Anfallenden aufgaben
zu Bearbeiten, nach Abschluss diese auch als
Erledigt markieren. Unter
dem folgenden Link kann eine kurze Anleitung
abgerufen werden:
https://www.planradar.com/de/wissensdatenbank/app-kurza
nleitung-fuer-nachunternehmer
8. QNG Qualifizierung
8.1 Das Bauvorhaben strebt eine Zertifizierung nach
QNG an. Die entsprechende
Mustererklärung zur Einhaltung der
Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung
ist unterschrieben mit dem Angebot zu übermitteln.
Die Unternehmen verpflichten sich die notwendigen
Unterlagen und Nachweise zur
verfügung zu stellen und bei der Produktwahl die
Schadstoffvermeidung zu
berücksichtigen.
Vorbemerkungen
Kurzbeschreibung des Projektes 1. Ziele und Maßnahmen:
Neubau von 2 Wohngebäuden mit darunterliegenden
Tiefgaragen im Pappelweg in Baiersbronn.
In 2 Gebäuden entstehen Eigentumswohnungen in
unterschiedlicher Größe.
In Ebene 1 entsteht eine gemeinsame Tiefgarage,
Die Nebenräumen (Keller / Fahrradräume) entstehen in
Ebene 1.
Die Gebäude sind Terrassiert an den Hang angepasst.
2. Angaben nach VOB Teil C
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Die Baustelle befindet sich im Pappelweg 10+14
in Baiersbronn, in direkter Nähe zum Bahnhof
0.1.2 Das zu bebauende Areal befindet an einem
Hanggrundstück, die Zufahrt zur Tiefgarage ist fast
Ebenerdig, Die Gebäude sind als Terassenhäuser
an den Hang angegliedert.
0.1.3
Haus 1+2
· Art: 5-gesch. Gebäude
· Ebenen: Obergeschosse
14 Eigentumswohnungen
· Gesamtlänge: ca. 40,5 x 12-13,75 m
· Gesamthöhe: ca. 18,60 m Durch die
Terassierung
· Dachform: Flachdach mit Dachbegrünung
bzw. Dachterrassen.
0.1.4 Ein Bodengutachten wird vor Ausführung der Arbeiten
vom AG zur Verfügung gestellt.
0.1.5 Informationen bzgl. Grundwasser können dem
Bodengutachten entnommen werden.
0.1.6 Grenzen zu Nachbargrundstücken und zugehörige
Grenzsteine sind zu schützen.
0.1.7 Bestehende Abwasser- und Versorgungsleitungen
werden im Zuge des Abrisses zurückgebaut und gekappt.
0.1.8 Alle baulichen Anlagen, Bauwerksreste und Leitungen,
Kabel, Dräne, Kanäle werden im Zuge des Abrisses entfernt.
0.1.9 Es besteht kein Grund zur Annahme für die Präsenz von
Kampfmitteln. Im Falle eines Fundes ist die Bauleitung
unverzüglich zu benachrichtigen.
0.1.10 Eventuelle Schadstoffbelastungen des Bodens sind dem
Bodengutachten zu entnehmen.
Kurzbeschreibung des Projektes
01 Aluminium-Feuerschutztüren
01
Aluminium-Feuerschutztüren
Technische Vorbemerkungen Die Türen sind die täglichen Zugänge der Bewohner von der Tiefgarage und den Laubengängen ins Treppenhaus und werden gestalterisch wie Eingangstüren eines hochwertigen Wohnhauses behandelt. Haus 1 und Haus 2 erhalten baugleiche Türen.
Normen und Zulassungen.
Feuerschutzabschlüsse T30 nach DIN 4102-5 bzw. EI2 30 nach DIN EN 1634-1 mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ/aBG) oder Leistungserklärung nach DIN EN 16034 in Verbindung mit DIN EN 14351-1. Rauchschutz RS nach DIN 18095 bzw. Sm/S200 nach DIN EN 1634-3. Jede Tür erhält das Kennzeichnungsschild und eine Übereinstimmungsbestätigung des Herstellers. Abweichungen von der Zulassung sind unzulässig.
Profilsystem.
Wärmegedämmtes Aluminium-Brandschutzsystem in Rahmenbauweise, Bautiefe mind. 75 mm, z. B. Schüco ADS 80 FR 30, Hueck Lambda FR 30 oder gleichwertig. Fabrikat und System sind im Angebot zu benennen. Schmale Ansichtsbreiten, Rahmen und Flügel flächenbündig auf der Treppenhausseite.
Oberfläche.
Pulverbeschichtung nach GSB/Qualicoat, Feinstruktur matt, beidseitig gleicher Farbton. Vorgesehen anthrazit passend zu Geländern und Fassadenblechen (z. B. RAL 7016 oder RAL 7039), Bemusterung am Musterprofil vor Bestellung.
Füllungen. Nach Bauleitungsvorgabe werden zwei Füllungsarten ausgeführt:
• Glasfüllung (Laubengangtüren 1.OG und 2.OG): Flügel mit großflächiger Brandschutzverglasung nach Zulassung, Lichtausschnitt mind. 70 % der Flügelfläche, beidseitig Sicherheitsglas. Da Außentür zum Laubengang: Brandschutz-Isolierglas, Ud ≤ 1,6 W/(m²K).
• Vollfüllung (Tiefgaragentüren): geschlossene, wärmegedämmte Aluminium-Paneelfüllung nach Zulassung, beidseitig glatt, in Profilfarbe, flächenbündig. Optional mit Glasausschnitt (Bedarfsposition 03.30).
Beschläge.
Drückergarnitur Edelstahl matt, FS-zugelassen, flache Rosettengarnitur, z. B. FSB 1076 oder gleichwertig, Abstimmung mit den Wohnungsabschlusstüren. Bänder verdeckt liegend oder 3D-verstellbare Rollenbänder in Profilfarbe. Einsteckschloss FS-zugelassen mit Wechselfunktion, PZ-Lochung. Obentürschließer mit Gleitschiene in Profilfarbe, Öffnungsdämpfung und Schließverzögerung (z. B. GEZE TS 5000, dormakaba TS 93 oder gleichwertig). Bodenabschluss als automatische Absenkdichtung, Schwelle max. 2 cm bzw. schwellenlos nach Zulassung.
Antriebe.
Die Laubengangtüren werden ohne Motor ausgeführt. Drehtürantriebe sind für die beiden Tiefgaragentüren je Haus vorgesehen (Pos. 03.10).
Schließanlage.
Profilzylinder liefert der AG über die zentrale Schließanlage, Treppenhaustüren gleichschließend. Der AN stellt Bauzylinder und baut die Anlagenzylinder ein.
Barrierefreiheit.
Lichte Durchgangsbreite mind. 900 mm, lichte Höhe mind. 2.100 mm. Bedienkräfte nach DIN 18040-2, Drückerhöhe 85 cm über OFF.
Einbau und Anschluss.
Einbau in Stahlbeton- bzw. Mauerwerkswände nach Zulassung, Hinterfüllung mit nichtbrennbarer Mineralwolle (A1, Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C). Laubengangtüren mit RAL-gerechtem Anschluss, innen dampfdicht, außen schlagregendicht, Schlagregendichtheit mind. Klasse 4A, Luftdurchlässigkeit mind. Klasse 3. Höhenkoten Fertigfußboden nach Plan.
Werkplanung und Aufmaß.
Der AN fertigt Werk- und Montagepläne je Türtyp zur Freigabe durch Bauleitung und Brandschutzplaner. Alle Maße sind Rohbaumaße nach Ausführungsplanung und vor Fertigung am Bau aufzumessen. Elektrische Schnittstellen (Antrieb, Kontakte) stimmt der AN mit dem Elektroplaner ab.
Im Einheitspreis enthalten:
Lieferung, Montage, Kleinmaterial, Anpassarbeiten, Schutzfolie bis Abnahme, Einregulierung, Reinigung, Entsorgung der Verpackung, Dokumentation und Wartungsanleitung.
Technische Vorbemerkungen
01.__.0010 Typ A, Alu-Feuer- und Rauchschutztür T30-RS mit Vollfüllung 1-flügelig, Rohbau ca. 1.500 × 2.385 mm, Restbreite als Seitenteil oder Rahmenverbreiterung nach System, lichter Durchgang mind. 900 × 2.100 mm. Profilsystem wärmegedämmt nach Vorbemerkung, Flügel und Seitenteil mit geschlossener Alu-Paneelfüllung, Pulverbeschichtung beidseitig. Edelstahl-Drückergarnitur beidseitig, FS-Einsteckschloss mit PZ-Lochung, Obentürschließer mit Gleitschiene, automatische Absenkdichtung. Vorbereitet für Drehtürantrieb (Pos. 03.10). Einbau in Stahlbetonwand, Wandstärke
Einbau in STB-Wand 240 bzw. 420 mm, FBH 150 mm.
Einbauort: TG / Schleuse von Haus 1 und Haus 2
Türen: E0.H1.A2.1, E0.H1.A3.1, E0.H2.A3.1, E0.H2.A4.1.
01.__.0010
Typ A, Alu-Feuer- und Rauchschutztür T30-RS mit Vollfüllung
4.00
Stk
01.__.0020 Typ B, Alu-Feuerschutztür T30 mit Glasfüllung, wärmegedämmt 1-flügelig, Rohbau ca. 1.400 × 2.410 mm, Restbreite als verglastes Seitenteil nach System, lichter Durchgang mind. 900 × 2.100 mm. Flügel und Seitenteil mit Brandschutz-Isolierglas, Ud ≤ 1,6 W/(m²K). Schlagregendichtheit mind. Klasse 4A, Luftdurchlässigkeit mind. Klasse 3, umlaufende Dichtung. Beschläge wie Pos. 02.10, ohne Antrieb. RAL-gerechter Anschluss, barrierearme Schwelle.
Einbauort: Treppenhaus / Laubengang im 1. Obergeschoss
Türen: E2.H1.A11.1, E2.H2.A12.1.
01.__.0020
Typ B, Alu-Feuerschutztür T30 mit Glasfüllung, wärmegedämmt
2.00
Stk
01.__.0030 Typ C, Alu-Feuerschutztür T30, wärmegedämmt Wie vorherige Position jedoch Rohbau ca. 1.160 × 2.410 mm, ohne Seitenteil, ohne Antrieb.
Einbauort: Treppenhaus / Laubengang im 2. OG
Türen: E3.H1.A15.1, E3.H2.A16.1.
01.__.0030
Typ C, Alu-Feuerschutztür T30, wärmegedämmt
2.00
Stk
02 Zulagen und Bedarfspositionen
02
Zulagen und Bedarfspositionen
02.__.0010 Zulage Drehtürantrieb für Feuerschutztür. Elektromechanischer Drehtürantrieb mit Zulassung für Feuer- und Rauchschutztüren (z. B. GEZE Powerturn F, dormakaba ED 100/250 F oder gleichwertig), Low-Energy-Betrieb, integrierter Rauchschalter, Taster beidseitig (Radar oder Ellbogentaster Edelstahl), Abdeckung in Profilfarbe, Inbetriebnahme und Einweisung. Stromzuführung bauseits.)
02.__.0010
Zulage Drehtürantrieb für Feuerschutztür.
4.00
Stk
02.__.0020 Zulage Motorschloss FS-zugelassen, mit Freigabe über Sprechanlage bzw. Zutrittskontrolle, inkl. Kabelübergang, Riegel- und Türzustandskontakt.
02.__.0020
Zulage Motorschloss
O
8.00
Stk
02.__.0030 Zulage Panikfunktion Zulage Panikfunktion nach DIN EN 179, Drücker innen, Schloss mit Panikfunktion E.
02.__.0030
Zulage Panikfunktion
O
4.00
Stk
02.__.0040 Zulage Glasausschnitt Typ A statt Vollfüllung, Brandschutzverglasung nach Zulassung im Flügel, Größe nach Bemusterung.
02.__.0040
Zulage Glasausschnitt Typ A
O
4.00
Stk
02.__.0050 Wartung Wartung der Türen und Antriebe nach Herstellervorgabe und DIN 14677 für 4 Jahre ab Abnahme, 1 Wartung jährlich, inkl. Prüfprotokoll.
02.__.0050
Wartung
4.00
Stk