Rohbauarbeiten
Pankow 2
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ALLGEMEINER HINWEIS ALLGEMEINER HINWEIS Der AG strebt für den Neubau des Gebäudes einen hohen Nachhaltigkeitsstandard an. Dazu wird eine QNG Zertifizierung nach BiRN durchgeführt. Das Objekt wird geplant für die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 zur Erfüllung der Anforderungen eines Effizienzhauses 40 NH.
ALLGEMEINER HINWEIS
ZTV Betonarbeiten ZTV Betonarbeiten (Fassung Einzelgewerkvergabe) 1Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18331 Betonarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: * AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., * BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., * Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V., * Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V., * Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, * Bundesverband Leichtbeton e. V., * Bundesverband Porenbetonindustrie e. V., * BVSF: Bundesverband Spannbeton-Fertigteildecken e. V., * DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V., * DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., * Deutsche Bauchemie e. V., * DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., * DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., * DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., * FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e. V., * InformationsZentrum Beton GmbH, * RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., * VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., * VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V., * VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., * WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V., * ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit von Planum oder Sauberkeitsschicht des Planums durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hat der AN alle Abmessungen, Betongüten, Expositionsklassen, Bewehrungsstahlgüten, Betonoberflächen der einzelnen Bauteile usw. den beigefügten Unterlagen, insbesondere der Tragwerkswerksplanung, den Zeichnungen, den Gutachten, Konzepten und Sonderfachplanungen, zu entnehmen und auf Plausibilität zu prüfen bzw. auf deren Grundlage zu ermitteln. Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen bzw. Mindestqualitäten. Soweit die Baugrube AG-seitig erstellt wird, hat der AN unverzüglich, jedoch spätestens vor Ausführungsbeginn, eine eventuell vorhandene Baugrubenumschließung und Bohrpfahlgründung auf Widersprüche zu vorliegenden Ausführungsgrundlagen zu überprüfen und bei unzulässigen Toleranzen Bedenken beim AG anzumelden. Für Bauteile mit Sichtbetonoberflächen ist immer ein Schalversatzplan mit der Darstellung aller vorgesehenen Strukturen, Stöße, Einbauten, Durchdringungen, Fugen und sonstigen Details zur Genehmigung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung beim AG einzureichen. Der AN arbeitet alle Leerrohre und Unterputzdosen in seine Werkstatt- und Montageplanung ein. Dem AN obliegt die rechtzeitige Anforderung und Koordination des Elektrogewerks für Einbauten in Sichtbetonbauteile in Bezug auf seine Arbeitsausführung. Kommt WU-Beton zur Ausführung, konzipiert der AN die WU-Ausführung eigenverantwortlich in Bezug auf Materialien, Profile, Bemessungen und Anordnung. Die WU-Konzeption umfasst neben Einbauplänen vollständige Material-, Profil- und Lieferlisten mit Mengen- und Herstellerangaben und Artikelnummern. Die WU-Konzeption ist vom AN rechtzeitig vor Materialbestellung zur Kenntnisnahme an den AG zu übergeben. Dem AN obliegt die Koordination von Planern und Firmen von Fremdgewerken wie z. B. Blitzschutz, Sanitär etc. in Bezug auf die WU-Eignung zum Einbau in die vom AN vorgesehenen Konstruktionen. 3Ausführung und Konstruktion 3.1Ausführung 3.1.1Allgemeine Hinweise Bei Einsatz von Beton mit mindestens der Festigkeitsklasse C30/37 und/oder durch den Einsatz von WU-Beton unterliegt die Baustelle mit Beton der Überwachungsklasse 2. Die Eigenüberwachung ist nach DIN EN 13670/ DIN 1045-3 Anhang B, die erforderliche Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle nach DIN 1045-3 Anhang C durchzuführen. Sämtliche erforderlichen Überwachungsmaßnahmen sind als Leistungsbestandteil des AN von diesem zu dokumentieren und dem AG zur Vorlage beim Prüfstatiker zu übergeben. Der AN sorgt durch Auflegen von Schutzfolien bzw. Gleitlagern aus doppellagiger PE-Folie dafür, dass während des Betonierens kein Beton oder Anmachwasser in die Hohlkammern von Mauerwerkssteinen gelangen. Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. 3.1.2Untergrund, Vorleistungen Soweit Grundleitungen Fundamente queren, stellt der AN durch Einbau entsprechender Hülsrohre sicher, dass die laut Statik und Baugrundgutachten zu erwartenden Setzungen von den vorhandenen Grundleitungen aufgenommen werden können. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Sauberkeitsschicht, ob ein bauseitig vorhandenes Planum ausreichend maßhaltig ist. 3.1.3Konstruktive Ausführung/Änderung des AN zu Fertigteilen Es ist eine verformungsarme und setzungsunempfindliche Konstruktion zu erstellen. Eine ggf. erforderliche Rissbreitenbeschränkung ist entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung vorzusehen. Die Verwendung von Fertig- oder Halbfertigteilen ist dem AN freigestellt, soweit nicht anders beschrieben. Verwendet der AN Fertig- oder Halbfertigteile, sind vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung die erforderlichen statischen Nachweise bzw. Umrechnungen zu eigenen Lasten zu erbringen. Bei Erfordernis ist die Tragwerksplanung rechtzeitig zur Prüfung einzureichen. Die Prüfgebühren für vom AN veranlasste Änderungen an der Statik trägt der AN. Ebenso vergütet der AG dem AN lediglich die Stahlmassen für die AG-seitig vorgesehene Ortbetonausführung; änderungsbedingte Mehrmengen von Baustahl oder höhere Preise für Stahl in (Halb-)Fertigteilen werden vom AG bei AN-veranlassten Änderungen nicht vergütet. 3.1.4Material, Güte Die Betonrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der auf den Beton einwirkenden Einflüsse zu entwickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur Erfüllung der betontechnologischen Anforderungen eingesetzt werden. Verzögerer werden nur zugelassen, wenn der vom AG geforderte Bauablauf dies zwingend erfordert. Es dürfen bei Betonzusatzmitteln nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungsgruppe verwendet werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die Fließmittel. Für Spannbeton dürfen Beton-Zusatzmittel nur dann verwendet werden, wenn dafür die Zulassung im Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist. Bei Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen. Die Expositionsklassen sind entsprechend den Umweltbelastungen und dem Einbauort der einzelnen Bauteile zu wählen. Die in der Tragwerksplanung genannten Expositionsklassen gelten als Mindestforderung und sind vom AN nochmals anforderungsbezogen zu prüfen. Je nach Einbauort ist ein Beton mit hohem Widerstand gegen Frost- und Taumittel einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Bauteile an Verkehrsflächen. Falls erforderlich, ist auch die Betondeckung der Bewehrung entsprechend zu erhöhen. Alle erdberührten Bauteile sind aus Beton mit hohem Widerstand gegen chemische Angriffe herzustellen. Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 mym oder als Anstrichsystem ausgeführt werden. Schalungstrenn- und Nachbehandlungsmittel dürfen die Haftung späterer Nutzschichten (z. B. Fliesen, Verbundestrich) nicht negativ beeinflussen. 3.1.5Betonoberflächen/Sichtbetonklasse Alle offenkundig oberflächenfertig sichtbar verbleibenden Betonoberflächen (d. h. Flächen ohne Beschichtungen, Dämmungen, Verkleidungen etc. wie beispielsweise Tiefgarageneinfahrten, Kellerwände im Wohnungsbau etc.) werden als Sichtbetonflächen ausgeführt. Für die Sichtbetonoberflächen ist das DBV-Merkblatt "Sichtbeton Planung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung, Ausführung und Abnahme" zu beachten. Alle sichtbar bleibenden Betonoberflächen werden mindestens in Sichtbeton SB2 gemäß DBV-Merkblatt ausgeführt, soweit keine anderen Angaben zur Oberfläche gemacht sind. Alle Sichtbetonflächen werden absolut scharfkantig, ohne Einlegen von Rund- oder Dreiecksleisten an Innen- und Außenecken, hergestellt. Sichtbar bleibende Einbauteile für Bauzustände oder Hebezeuge dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung des AGs in Sichtflächen eingebaut werden. In sichtbar verbleibenden Fassadenflächen werden keine Einbauteile für Bauzustände zugelassen. Vor Ausführung der Leistungen ist vom AN beim AG die Zustimmung zu Nachbesserungen an Sichtbetonoberflächen einzuholen. In Sichtflächen werden nur Maßnahmen akzeptiert, die eine Qualität wie diejenige der benachbarten, vertragsgemäßen Sichtbetonoberflächen in Struktur, Farbe, Toleranz und Konstruktion gewährleisten. Bei Sichtbeton dürfen keine wachshaltigen Entschalungsmittel verwendet werden. Es sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lieferers von gleicher Farbe zu verwenden; dabei sind Arbeitsfugen zu vermeiden. Der Schutz vor Austrocknung und Fremdwasser des Sichtbetons soll durch nicht direkt anliegende Kunststofffolien erfolgen. Eine Nassbehandlung ist zu vermeiden. Wird saugende Schalung verwendet, so ist sie mit Zementleim vorzubehandeln und vor dem Einbau trocken abzubürsten. Horizontale Schalungsstöße sollen auf einer Höhe liegen; vertikale Stöße sollen gleichen Abstand haben. Beton für Sichtbeton soll unter Beachtung der Sieblinien und mit einem W/Z-Faktor kleiner als 0,55 hergestellt werden. Schütthöhen dürfen 50 cm nicht überschreiten. Auf eine gleichmäßige Schütthöhe und Verdichtung ist unbedingt zu achten. Die Oberflächen von Bodenplatten und Deckenplatten sind eben abzuziehen und glatt abzureiben. Wenn Bodenbeschichtungen geplant sind, ist die Oberfläche zu glätten bzw. entsprechend der nachfolgenden Bodenbeschichtung herzustellen. Soweit nicht gesondert beschrieben, sind für alle Oberflächen die Anforderungen der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 zu erfüllen (keine erhöhten Anforderungen!). 3.1.6Schalung Die Ausführung aller Bauteile - mit Ausnahme von Gründungbauteilen - erfolgt mit glatter Oberfläche durch Einsatz glatter, nicht saugender Schalung mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen. Betonwarzen und Grate sind abzuschleifen. Alle Kanten sind zu brechen. Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. Köcherschalungen sind zu entwässern. In die Schalung eingelegte Schaumkörper für die Herstellung von Aussparungen sind im Zuge des Ausschalens vollständig zu entfernen. Ein Ausbrennen der Schaumkörper zum Ausschalen ist nicht statthaft. Für Bauteile gleicher Art muss eine jeweils gleichartige, glatte, neuwertige Systemschalung eingesetzt werden. Plattenstöße sind vertieft auszuführen. Positive Ecken sind scharfkantig auszuführen. Löcher und Hüllrohre für Spanndrähte und Schlösser sind gleichmäßig anzuordnen und nach dem Ausschalen vertieft zu schließen. Bei wasserundurchlässigen Konstruktionen sind dafür geeignete Spannelemente zu verwenden und nach dem Ausschalen unverzüglich abzudichten. Alle Betonwände, Stützen und Decken sind zu entgraten. Der AN duldet während seiner Schalarbeiten Arbeitsunterbrechungen und -behinderungen aus der TGA- und Elt-Montage in bauüblichem und mindesterforderlichem Umfang. 3.1.7Bewehrung Alle Abnahmen und Freigaben sind in Eigenverantwortung des ANs mit dem Prüfingenieur terminlich zu vereinbaren und technisch zu koordinieren. Dem AG ist eine Ausfertigung des vom Prüfingenieur erstellten Abnahmeprotokolls über die Bewehrung zu übergeben. 3.1.8Fugen/Anschlüsse/Einbauteile Arbeits- und Dehnfugen sollen mindestens 0,50 m außerhalb von Eck- und Anschlussbereichen vorgesehen werden. In Bereichen dicht liegender Bewehrung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen, dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden. Die Verankerung von Mauerwerkswänden an Stahlbetonbauteilen soll mittels Ankerschienen und systemzugehöriger Mauerwerksanker erfolgen, der AN legt die Systemschienen in die Schalung ein. Bei der Bemessung und Ausführung einbetonierter Ankerschienen sind mindestens 50 %ige Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen analog zu Aussparungen vorzusehen. Soweit Einbauteile von Fremdgewerken in bewehrte Betonkonstruktionen eingebaut werden, prüft der AN unverzüglich nach deren Einbau, spätestens jedoch rechtzeitig vor der Betonage, ob allerorts ausreichende Bewehrungsabstände zu den Einbauteilen vorhanden sind. Soweit Bewehrungsmindestabstände unterschritten werden, meldet der AN Bedenken gegen die Ausführung an. 3.1.9Aussparungen, Durchbrüche Alle AG-seitig angegebenen oder AN-seitig erforderlichen Durchbrüche und Montageöffnungen sind vom AN in seiner Werkstatt- und Montageplanung vorzusehen und baulich umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Öffnungen so geschlossen werden, dass sie einerseits leicht zu öffnen und zu verschließen sind, andererseits die bauphysikalischen Anforderungen (z. B. Brandschutz, Schallschutz, Gasdichtigkeit) an das durchdrungene Bauteil berücksichtigen. 3.1.10Wasserundurchlässiger Beton Bauteile, die mit dem Grundwasser in Berührung kommen, d. h., unterhalb des Bemessungswasserstandes liegen, sind ggf. als "Weiße Wanne", d. h. als wasserundurchlässige Konstruktion gemäß DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Richtlinie) herzustellen, soweit vom AG gefordert oder beschrieben. Für alle Räume und Bauteile der Weißen Wanne gilt, soweit nicht anders beschrieben, die Nutzungsklasse A der WU-Richtlinie mit erhöhten Anforderungen. Die Anforderungen für hochwertig genutzte Räume gemäß DBV-Merkblatt sind zu erfüllen. 3.1.11Stahlbetonfertigteile Der Angebotspreis für Stahlbetonfertigteile beinhaltet, soweit nicht in Leistungspositionen abweichend beschrieben, die Herstellung, Lieferung und Montage von Stahlbetonfertigteilen einschließlich Hilfs-, Trag- und Schutzgerüsten (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Montagehalterungen sowie gegebenenfalls erforderlichen (Mobil-)Kraneinsatz und das Verschließen von Transportöffnungen. Selbes gilt für jegliche Mehraufwendungen aus Montagezuständen und Bauzwischenzuständen, soweit diese nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung Dritter erforderlich sind. Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine zusätzlichen Angaben enthalten sind, ist die Oberfläche in der nutzungsentsprechenden Oberflächenqualität gemäß nachstehender Auflistung auszuführen, dabei sind die Sichtbetonklassen nach DBV-Merkblatt "Sichtbeton" einzuplanen, wie folgt: BauteilAusführungOberflächeSichtbetonklasse Deckenunterseitigglatt2 Unterzüge3-seitigglatt2 Stütze4- bzw. allseitigglatt2 Wände2-seitigglatt2 Treppen belegtunterseitig und Wangen glatt2 Treppen fertigallseitigglatt2 Der Zulassungsbescheid von Fertigteilen muss auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen. 3.1.12Faserbeton Bei Faserbeton ist ausschließlich der Einsatz bauaufsichtlich zugelassener Fasern (auch bei Glasfasern) gestattet. Es dürfen nur alkaliresistente Fasern zugegeben werden. 3.1.13Betonarbeiten gegen Bestand Bei Betonage gegen Bestandswände als einseitig verlorene Schalung ist vom AN ein prüffähiger statischer Nachweis der Bestandswand für Betondruck aus den Betonierabschnittshöhen des AN zu führen. Der AN kalkuliert den erhöhten Aufwand für die Betonage in Höhen-Teilabschnitten ein. 4Aufmaß/Bautoleranzen Der AN legt die Meterrisse an, soweit er Stahlbetonwände erstellt. Hierzu erstellt er ein Messraster < 2,50 x 2,50 m und anhand dessen eine Höhenkartografie. Aus diesem Höhenaufmaß legt der AN anschließend je Deckenebene Meterrisse fest. Die Meterrisse werden vom AN dauerhaft und unveränderlich mit Schlagdübeln markiert und auf weitere Meterrisse im Abstand von längstens 10,00 m, jedoch mindestens ein Meterriss je Wohn- oder Gewerbeeinheit, übertragen.
ZTV Betonarbeiten
ZTV Mauerarbeiten ZTV Mauerarbeiten (Fassung Einzelgewerkvergabe) 1Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18330 Mauerarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: * Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., * BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., * Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., * Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, * Bundesverband Kalksandsteinindustrie e. V., * Bundesverband Leichtbeton e. V., * Bundesverband Porenbetonindustrie e. V., * DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., * DGfM: Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau e. V., * DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., * DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., * DNV: Deutscher Naturwerkstein-Verband e. V., * DVL: Dachverband Lehm e. V., * RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., * VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V., * VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., * WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V., * ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2Ausführung und Konstruktion 2.1Ausführung 2.1.1Allgemeine Hinweise Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Vor Abschluss des Abbindeprozesses sind alle groben Verschmutzungen vom Mauerwerk zu entfernen. Bauteile aus verschiedenen Metallen, die miteinander in Berührung kommen, sind gegen Korrosionsbildung zu schützen. Bauteile aus Aluminium, die nicht geschützt sind, dürfen nicht in Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel kommen. Stahlbauteile ohne Korrosionsschutz dürfen nur mit reinem Zementmörtel verwendet oder ummantelt werden. lsolierstoffe dürfen keine Feuchtigkeit aufnehmen, sie müssen alterungsbeständig und bei kraftschlüssigen Verbindungen ausreichend druckfest sein. In Spalten, in denen durch mangelnde Sauerstoffzufuhr eine ausreichende Passivität der Werkstoffe nicht erreicht werden kann, sind metallische Werkstoffe zu isolieren. Mischmauerwerk, d. h. die Kombination unterschiedlicher Ziegel- bzw. Stein­arten, ist grundsätzlich untersagt. Nachträglich eingezogenes Brüstungsmauerwerk ist wegen der Gefahr späterer Rissbildung im Putz grundsätzlich zu vermeiden, Brüstungen sind im Zusammenhang mit nebenliegenden Wänden verzahnt aufzumauern. Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Mauern von Steinen mit Mörteltaschen und/oder mit verzahnten Stoßfugen sind diese im Bereich von Tür- und Fensteröffnungen auf die vorgegebenen Öffnungsmaße aufzuputzen und zu glätten, sodass planebene Laibungsflächen entstehen. Bei Außenfensteröffnungen ist hierfür Zementmörtel zu verwenden. Bei der Verwendung unterschiedlicher Mörtelarten und -gruppen auf der Baustelle ist durch eindeutige Kennzeichnung der Mörtelbehälter zu gewährleisten, dass das erforderliche Material korrekt eingesetzt werden kann. Der AN wird alle erforderlichen Angaben zur Festlegung von Mauerwerksgüten, Abmessungen und Oberflächen, soweit diese nicht erkennbar sind, eigenverantwortlich und unaufgefordert erfragen. 2.1.2Aussparungen, Durchbrüche Durchbrüche sind anzulegen, zu schneiden oder zu bohren; keinesfalls zu stemmen. Aussparungen in nichttragenden Wänden mit einer größeren als der halben Breite des eingesetzten Steinformats erhalten in jedem Fall eine obere Überdeckung mittels Sturz. Der Verschluss von Aussparungen erfolgt ausschließlich mit Mörtel und Steinmaterial nebenliegender Wand in F90-Qualität. 2.1.3Stürze und Rollladenkästen; Fensteröffnungen Soweit nicht anders beschrieben, ist die Wahl der Sturzausbildung dem AN freigestellt, wobei die Wärmeschutzanforderungen erfüllt werden müssen. Bei nicht verputztem Mauerwerk sind vom AN Mauerwerksfertigteilstürze zur Überbrückung von Fenster- und Türöffnungen einzubauen. Stahlträger als Öffnungsüberdeckung - nur zulässig, wo Fertigstürze nicht einsetzbar sind - sind korrosionsgeschützt einzubauen. Die Trägerstege sind mit Mörtel-Stein-Gemisch auszudrücken; die Flansche, wenn sie verputzt werden, mit Ziegeldrahtgewebe zu ummanteln. Erforderliches Verbolzen der Träger ist mit auszuführen. Unter- und Überschlagsplatten sind zu liefern und zu verlegen. Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflagerbreite beidseitig aufweisen. Im Bereich von Tür- und Fensteranschlüssen sind vom AN glatte, vollflächige und planebene Laibungsoberflächen herzustellen, um einen geeigneten Untergrund für die Anschluss-Dichtbänder von Fenster und Türelementen zu erhalten. Beim Mauern von Steinen mit Mörteltaschen und/oder mit verzahnten Stoßfugen sind diese im Bereich von Türen- und Fensteröffnungen auf die vorgegebenen Öffnungsmaße aufzuputzen und zu glätten. Zur Aufnahme von Durchbiegungen im Sturzbereich und von temperaturbedingten Längenänderungen sind Fensteranschlüsse mit ausreichenden Fugenbreiten gemäß RAL-Fenstereinbaurichtlinie herzustellen. 2.1.4Vermeidung von Wärmebrücken Der AN sieht rechtzeitig vor Leistungserbringung unaufgefordert den EnEV-Nachweis bzw. das Wärmeschutzgutachten ein, um sich über die geforderten Wärmedämmwerte der verschiedenen Bauteile zu informieren. Der AN prüft weiterhin unaufgefordert und rechtzeitig vor Bauausführung die Planung des AG in Bezug auf erforderliche Wärmedämmmaßnahmen; so unter anderem auf wärmedämmende Anforderungen an Kimmschichten, Wandkopfabdeckungen, Sohlbänke, Deckenstirnen, Stürze von Außenwänden. Vom AN sind im Rahmen seiner Werk- und Montageplanung Verankerungssysteme zu wählen, mit denen Wärmebrücken so gering wie möglich gehalten werden. 2.1.5Schächte und Schachtabmauerungen Gemauerte Schachtwände und Mauerwerkswände, die dem späteren Schachtverschluss dienen, sind mit konventionellem Dünnformat-Mauerwerk mit normal dick vermörtelten Lager- und Stoßfugen auszuführen, um nachträgliche Schachtverschlüsse mittels verzahntem Mauerwerk durchführen zu können. Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch den AG unter Beachtung des Schallschutzes und insbesondere unter Beachtung des Brandschutzes geschlossen werden. Für die Schallschutzanforderungen gelten mindestens die erhöhten Werte nach DIN 4109. 2.1.6Schnittstellen Die Arbeiten der beteiligten Firmen sind untereinander zu koordinieren. Hierzu gehört insbesondere die Berücksichtigung von Einlegeteilen der HLSE-Installation während der Ausführung von Mauerwerksarbeiten. Betroffene Fremdgewerke sind vom AN so rechtzeitig vor Ausführung von Betondecken- oder Wandteilen zu informieren, dass eine ordnungsgemäße Installation der Einlegeteile möglich ist. Die haustechnischen Ausführungszeichnungen sind zu berücksichtigen. 2.2Konstruktionen Nut- und Federverbinder von Stumpfstoßmauerwerk dürfen nicht in der Ansichtsfläche von Außenwänden (Außenecken) zu sehen sein, sofern die Wände als Folgeleistung lediglich einen Verputz erhalten. Schnitte durch Grifftaschen sind unzulässig, Schnitte durch Hohlkammern sind nach dem Vermauern auszumörteln. Wände aus Hochlochziegeln, Mauersteinen mit Griffmulden oder stark saugendem Material sind grundsätzlich bei starken Niederschlägen und arbeitstäglich nach Beendigung der Arbeiten oberseitig vor Durchnässung mittels Folie zu schützen. 2.3Meterriss und Toleranzen Sofern Betonwände zur Ausführung gelangen, obliegt das Anlegen der Meterrisse auf jeder Decke und der Bodenplatte dem Gewerk Stahlbetonbauarbeiten. Gelangen keine Stahlbetonwände zur Ausführung, legt der AN die Meterrisse an. Hierzu erstellt er ein Messraster < 2,50 x 2,50 m und anhand dessen eine Höhenkartografie. Aus diesem Höhenaufmaß legt der AN anschließend auf jeder Deckenebene den Meterriss fest. Der Meterriss wird dauerhaft und unveränderlich mit Schlagdübeln markiert und vom AN auf weitere Meterrisse im Abstand von längstens 10,00 m, jedoch mindestens ein Meterriss je Wohn- oder Gewerbeeinheit, übertragen. 2.4Sichtmauerwerk, Verblendschalen 2.4.1Ausführung Für Sichtmauerwerk gi::: * auf Verlangen sind mindestens 3 preisneutrale Steinmuster rechtzeitig vor Ausführung vom AN unaufgefordert vorzulegen, * je nach Einbauort ist Sichtmauerwerk in Abstimmung mit dem AG vom AN vor Verschmutzung (z. B. durch Putzarbeiten) zu schützen. Für die Bauzeit ist im Sockelbereich eine Folie dauerhaft zu befestigen und nach Abschluss der Arbeiten zu beseitigen, * Sichtmauerwerk ist stets aus Steinen mit Mörtel-Stoßfuge (keine Stumpfstoß-Steine) und Dickmörtel-Lagerfugen (12,5 mm) herzustellen, i. d. R. mit 3DF als Größtformat, * bei Verblend- und Sichtmauerwerk sind grundsätzlich Steine einer Bestellung zu verwenden, um Farbunterschiede zu vermeiden. Bei Erfordernis sind verschiedene Paletten zu mischen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Bauherr vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um seine Zustimmung zum gewählten Material zu ersuchen, * die Ausführung nachträglicher Verfugung erfolgt stets mit werksgemischtem Fugenmörtel, frisch-in-frisch zum Mauerwerksmörtel, * bei jeglichen Arbeitsunterbrechungen und bei Regen sind Mauerwerk und Dämmung gegen Spritzwasser von den Arbeitsbühnen der Gerüste und gegen unmittelbare Regenbeaufschlagung zu schützen, * an Innen- und Außenecken sind Formsteine auszuführen; geschnittene Steine sind unzulässig, * sämtliche Stirnseiten von Wänden und Laibungen sind aus ungeschnittenem Steinmaterial aufzumauern, * an den Berührungspunkten von Wandschalen zweischaliger Wände (z. B. an Öffnungsanschlägen) ist eine wasserundurchlässige Sperrschicht zur Trennung einzubauen, * bei in Sichtmauerwerk liegenden Türen klärt der AN vor Ausführung, ob ein- oder zweiteilige Zargen zum Einbau gelangen und wie die Türanschlüsse an das Sichtmauerwerk hergestellt werden. 2.4.2Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel Abfangkonstruktionen, Befestigungs-, Verankerungs- und Verbindungsmittel, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind aus nichtrostendem Material herzustellen. Bei der Anordnung der notwendigen Verankerungen und Konsolen ist zwingend darauf zu achten, dass Dichtungsbahnen nicht durchdrungen werden dürfen. 2.4.3Mauer- und Fugenmörtel/Fugen * Die Farbe des Fugenmörtels sowie des übrigen Fugenmaterials ist gemäß Farb- und Materialkonzept und Bemusterung herzustellen, * Die genaue Lage notwendiger Dehnfugen ist in gestalterischer Hinsicht mit dem AG abzustimmen, * Gebäudedehnfugen sind bei der technischen Durchbildung der Fassadenbekleidung zu berücksichtigen. Unterkonstruktionen und Verankerungen der Fassade sind auf die zu erwartenden Bewegungen in den Bauwerksfugen abzustimmen, * Überbrückungskonstruktionen für die Bereiche, in denen die Lage der Bauwerksfuge in Rohbau und Fassade nicht übereinstimmen, sind mit zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen, * Soweit nicht anders festgelegt, sollen senkrechte Dehnfugen in Form von Meanderfugen ausgeführt werden, * Gebäudefugen sind durch entsprechende Maßnahmen so fortzusetzen, dass jegliche Bewegung aus dem Bauwerk schadlos aufgenommen werden kann. Der AN überprüft anhand der statischen Unterlagen die zu erwartenden Fugenbewegungen und Fugenversätze und wählt daraufhin eigenverantwortlich geeignete Fugenprofile bzw. prüft die vom AG vorgegebenen Fugenprofile auf Eignung. 2.4.4Anschlüsse Nach Möglichkeit ist für akustisch zu entkoppelnde Bauteile (z. B. Haustrennwände) Plansteinmauerwerk mit Dünnbettfugen auszuführen. Die Dämmung zwischen den schalltechnisch zu entkoppelnden Wänden ist fortlaufend beim Aufmauern einzubringen. Aufgrund von temperaturbedingten Längenänderungen sind Fensteranschlüsse mit ausreichend seitlichen Fugenabständen zum Baukörper auszubilden. Flächenfertige Wandoberflächen sind im Bereich von Tür- und Fensteranschlüssen herzustellen, um einen sauberen Anschluss von Fenster-/Türelementen und Abdichtungsanschlüssen zu erhalten. Kommt es zur Anwendung von Zahnziegeln als Anfänger-/Endstein, ist mittels Glattstrich oder Vorputz eine ebene Oberfläche herzustellen. Offene Stege sind mit Mörtel zu verschließen und mit Gewebe zu überspachteln. Sockelanschlüsse von Außenwänden sind so auszubilden, dass die Anforderungen gemäß DIN 18533 für Wasserbeanspruchungsklasse W4-E erfüllt sind. Ist eine solche Ausführung auf Grundlage AG-seitig vorgegebener Planungen nicht möglich, so meldet der AG Bedenken gegen diese Planungen an. Soweit der AN Sockelabdichtungen ausführt, klärt er rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Anschlussdetails seiner Sockelabdichtungen an die Bodenanschlüsse bodentiefer Fenster und Außentüren mit dem AG. Der AN verwendet Abdichtungsstoffe, die einen späteren Bodenanschluss von Türen und bodentiefen Fenstern unkompliziert und materialgerecht ermöglichen. 2.5Arbeiten im Bestand Bei Materialwechseln an Außenwänden ist das besser wärmedämmende Mauerwerk in das schlechter dämmende einzuverzahnen. Anschlüsse an Bestandsmauerwerk sind stets durch Verzahnung zu erstellen. Bei der Sanierung von Mauerwerk, insbesondere von Natursteinmauerwerk, ist grundsätzlich die vorhandene Mörtelqualität beizubehalten. Jegliche vollflächig zu behandelnden Sichtflächen sind in derselben Behandlungsweise durch dieselbe Arbeitsmannschaft auszuführen. Für alle Arbeiten im Sichtbereich (insbesondere für Mauer-, Verputz-, Reinigungs- und Verfugungsarbeiten) gilt, dass vor Materialdisposition und Arbeitsausführung je unterschiedliche Fläche mehrere Probeflächen als Herstellermuster zu beschaffen oder vom AN vor Ort zu erstellen sind und vom AG zur Ausführung freigeben zu lassen sind. Zu ersetzendes Sichtmauerwerk ist dem vorhandenen Bestand in Form, Farbe, Wasseraufnahme und Oberflächenstruktur vollständig anzugleichen. Ist entsprechendes Steinmaterial nicht als Listenware erhältlich, so sind vom AN Sonderanfertigungen zu veranlassen. Ersatzsteine für Sichtmauerwerksflächen sind vor Ausführung vom AG bemustern zu lassen. Reinigungsverfahren sind, sofern nicht anders ausgeschrieben, als Hochdruck-Wasserstrahlreinigung mit Wassertemperaturen > 40 °C zu erbringen. Fenster und Türen sind während der Arbeitsausführung durch vollständige Abklebung auf den Rahmen zu schützen. Sofern Putzflächen abgestemmt werden, sind alle darunterliegenden Fenster und Türen durch eingestellte Holzwerkstoffplatten in Größe der Öffnungen zu schützen.
ZTV Mauerarbeiten
ZTV Abdichtungsarbeiten ZTV Abdichtungsarbeiten (Fassung Einzelgewerkvergabe) 1Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten, und DIN 18195 Bauwerksabdichtung sowie die Regelwerksreihe DIN 18531bis 18535 sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: * AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., * AK GWS: Arbeitskreis Grundwasserschutz e. V., * Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e. V., * BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., * BFA Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., * bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V., * Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, * DAV: Deutscher Asphaltverband e. V., * DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., * Deutsche Bauchemie e. V., * DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., * DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., * DWA: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., * FLL: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., * GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., * GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., * IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., * RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., * vdd: Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e. V., * VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e .V., * WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V., * ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., * ZVDH: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. 2Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und vorhandene Flächen auf ausreichende Ebenheit, Planität oder Gefälle zu prüfen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Der AN prüft im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Abdichtungsarbeiten. Die Untergrundeignungsprüfung bezieht sich dabei neben der ggf. erforderlichen Haftzugfestigkeit auf Ebenheit/ Toleranzen, Materialverträglichkeiten und Planität bzw. das erforderliche Gefälle von Flächen, um spätere Pfützen auf der Abdichtung zu vermeiden. Die Überprüfung hat auch hinsichtlich der Materialkompatibilität zu geplanten Folgeleistungen zu erfolgen. Der AN entwickelt daraus im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ein Abdichtungskonzept zur rechtzeitigen Kenntnisgabe beim AG. Das Abdichtungskonzept legt zu verwendende Abdichtungsmaterialitäten in Abhängigkeit von Untergrund, Anforderungen, Abdichtungsklassen und Eintauchtiefen fest, zeigt Detailplanungen für alle An- und Abschlüsse sowie Durchdringungen und enthält eine Liste aller Form- und Anschlussteile für die Abdichtung. Im Rahmen der Konzepterstellung prüft der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Vorleistungen in Bezug auf Anarbeitungsfähigkeit, so bspw. bei Rohrdurchführungen und Bodeneinläufen. 3Ausführung und Konstruktion 3.1Allgemeine Angaben zur Ausführung Der Ausführungsbeginn von Abdichtungsarbeiten ist dem AG schriftlich vom AN anzuzeigen, damit dieser die Arbeitsausführung mit Qualitätssicherungsmaßnahmen begleiten kann. Der AN fordert vom AG rechtzeitig vor dem Überdecken der eigenen Leistung eine Sichtabnahme der jeweils fertiggestellten Abdichtungslage an. 3.1.1Material, Güte Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine Qualitäten beschrieben sind, gelten Anwendungsklasse 2 und im Regelwerk des Dachdeckerhandwerks genannte Abdichtungsbaustoffe als Mindestqualität vereinbart. Der AN überprüft vor Ausführungsbeginn unaufgefordert die Anforderungen an erforderliche Abdichtungen in Bezug auf: * Bodenbeschaffenheit/Versickerungsfähigkeit, * Eindringtiefe/Eintauchtiefe, * Wasserbeanspruchungsklasse, * Rissklasse, * Rissüberbrückungsklasse sowie bei Fugen auf die Verformungsklassen anhand der Setzungsberechnungen des Statikers und/oder des Baugrundgutachters. AG-seitige Angaben zu Art und Ausführung der Abdichtungsarbeiten sind vom AN auf Grundlage des aktuellen Normungsstandes zu prüfen oder, soweit nicht vorhanden, selbstständig zu erarbeiten. 3.1.2Untergrund Sofern Risse größer 0,2 mm im Untergrund vorhanden sind, sind Abdichtungen aus Mörtelschlämmen nicht statthaft. Sofern Risse im Untergrund größer 0,20 mm oder als Fugen von Stahlbetonhalbfertigteilen vorhanden sind, ist eine Ausführung von Abdichtungen mit PMBC (bisher KMB; kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen) nicht statthaft. 3.1.3Einbauten, Einbauteile Durchdringungen von Abdichtungen sind ausschließlich mit hierfür vorgesehenen Dichtmanschetten oder mittels Lose-fest-Flansch auszuführen. Ein einfaches Heran- oder Herumführen der Flächenabdichtung an durchdringende Bauteile ist nur bei Sperren gegen aufsteigende Feuchtigkeit auf Bodenplatten gemäß W1-E nach ATV DIN 18333-1 zulässig. Erforderliche Verstärkungen der Abdichtung im Bereich von Durchdringungen sind zu beachten. 3.1.4Fugen Soweit Abdichtungen über Dehn- oder Bauteilfugen zu führen sind, erfragt der AN unaufgefordert die zu erwartenden Fugenbewegungen in horizontaler und vertikaler Richtung und schlägt, auf die zu erwartenden Bewegungen hin, abgestimmte Ausführungsvarianten und geeignete Fugenprofile vor. 3.1.5Schutzschichten und -maßnahmen Im Gegensatz zu Schutzschichten dienen Schutzmaßnahmen dem vorübergehenden Schutz der Abdichtung durch geeignete Maßnahmen während der Bauarbeiten in Abhängigkeit von der Beanspruchung. Sie müssen auf die erwartete Dauer des maßgebenden Bauzustandes abgestimmt sein. Material, Art und Dichte von Schutzschichten sind in Abhängigkeit von den zu erwartenden Beanspruchungen und den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Verwendung abgleitfähiger Schutzschichten oder -lagen nötig, da diese vom ausführenden Personal immer wieder gerne einmal an die Wand genagelt werden und damit die gerade erstellten Abdichtungen zerstört werden. 3.1.6Durchdringungen Durchdringungen sind bei Wasserbeanspruchungsklasse W2-E stets, sonst zumindest nach bautechnischer Möglichkeit, oberhalb des Bemessungswasserstands anzuordnen. Der AN prüft die vorliegende Ausführungsplanung und die vorhandene Installation von insbesondere Hauseinführungen und Abwasserleitungen rechtzeitig vor Ausführung hierauf und meldet ggf. Bedenken gegen Durchdringungen unterhalb des Bemessungswasserstands an. 3.1.7Sonstiges Unabhängig von der Höhenlage der Planung sind horizontale Mauerwerksabdichtungen dem Geländeverlauf anzupassen. Dies gilt auch bei zweischaligen Wänden. Abtreppungen von Abdichtungslagen in MWK-Fugen dürfen nur über ausgerundete Mörtelkehlen und -kanten geführt werden. Eckausbildungen sind bei entsprechender Verfügbarkeit mit thermisch vorgeformten Teilen auszuführen. Bei vertikalen Abdichtungen oder Aufkantungen ist generell der obere Abschluss mechanisch gegen Ablösen zu sichern und anzudichten (Klemmflansch). 3.2Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (PMBC; bisher "KMB") Der AN muss auf Anforderung des AG den Nachweis erbringen, dass er bzw. die ausführenden Arbeitskräfte über die nötige Sachkunde verfügt. Bauwerksabdichtungen aus kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC; bisher "KMB") zu planen und auszuführen. Der Qualifikationsnachweis "Herstellen von Abdichtungen aus kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen" (KMB-Schein) ist auf Verlangen des AG vor Ausführung der Leistungen vorzulegen. Aufgrund der besonderen Anfälligkeit von Abdichtungen mit flüssigen Abdichtungsstoffen ist vom Verarbeiter zwingend das Formblatt "Dokumentation" (Anhang 3 der "KMB-Richtlinie") als Bestandteil seiner vertraglich geschuldeten Eigenüberwachung auszufüllen. Die Messung der Nassschichtdicken während der Ausführung muss gemäß "KMB-Richtline" an mindestens 20 Stellen bzw. mindestens 20 Stellen je 100,00 m2 vom AN durchgeführt werden. Ist dem AN die Wahl des Abdichtungsbaustoffs freigestellt, so soll PMBC nicht für horizontale Flächen eingesetzt werden. Bahnenförmige Abdichtungsstoffe sind flüssigen aufgrund definierter Materialstärke vorzuziehen.
ZTV Abdichtungsarbeiten
ZTV Estricharbeiten ZTV Estricharbeiten (Fassung Einzelgewerkvergabe) 1Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18353 Estricharbeiten und ATV DIN 18354 Gussasphaltarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: * AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., * BEB: Bundesverband Estrich und Belag e. V., * bga: Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e. V., * GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V., * Bundesverband Leichtbeton e. V., * BVF: Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V., * BVS: Bundesverband Systemböden e. V., * DAV: Deutscher Asphaltverband e. V., * Deutsche Bauchemie e. V., * DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., * DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., * DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., * InformationsZentrum Beton GmbH, * RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., * VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., * ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Türanschlagwinkel sind an Höhenversprüngen verschiedener Estrich-Fertighöhen zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eigenverantwortlich die bauseitige Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die beschriebenen Estricharbeiten. Hierzu zählen u. a. * die Messung der Restfeuchte, * die Prüfung der chemischen Verträglichkeit des vom AN eingebauten Materials zur Vorleistung und, soweit bekannt, zur Folgeleistung, * das Vorhandensein erforderlicher Abdichtungen, * das Vorhandensein und die Neigung ggf. erforderliche Gefälles, * das Feststellen einer Mindesttemperatur von 5 °C. Soweit nicht vorhanden, erstellt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung einen Fugenplan, aus dem Anordnung und Art der Fugen (Scheinfugen, Gebäudetrennfugen, Dehnungsfugen etc.) unter Berücksichtigung der geplanten Oberbodenbeläge hervorgehen. Der AN klärt unaufgefordert und auf Grundlage des aktuellsten Planungsstands mit dem AG, auf welcher Wandseite jeweils die Türen zum Einbau gelangen, um Scheinfugen im Estrich unter den Türblättern anlegen zu können. Der AN erfragt Belastungen, Belagsarten und Bodenaufbauten, soweit nicht angegeben. 3Ausführung und Konstruktion 3.1Allgemeine Hinweise In den Estrichbelag hineinragende Kabel, Leitungen etc. sind - außer Heizleitungen in Heizestrichen -, unabhängig vom Einbauort des Estrichs, nicht zulässig. Sofern die bereits vorhandenen Vorleistungen eine Estrichplatte gleichmäßiger Stärke nicht zulassen, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Baubeginn unaufgefordert mit. Frisch mit Estrich belegte Räume sind vom AN abzusperren und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Insbesondere sind vom AN Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu treffen. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens dem üblichen Handwerkerverkehr schadensfrei widerstehen kann. 3.1.1Untergrund Soweit Verbundestriche zum Einbau gelangen, hat der AN unaufgefordert durch mindestens fünf Prüfversuche je unterschiedlichen Untergrund (bspw. Betonierabschnitt/Bauteil/Deckenebene) die Oberflächenzugfestigkeit des Untergrunds nach DIN 1048-2 zu prüfen. 3.1.2Dämmung/Randstreifen Die Höhe der Randdämmstreifen ist mindestens 50 mm höher als OK Fertigfußbodenhöhe zu führen und mit Trennlagenfolie und Wand zu verkleben. Ein Hinterlaufen des Randdämmstreifens mit Estrichs ist nicht zulässig. Der Randdämmstreifen ist in Außen- und Innenecken vertikal aufzuschneiden, stumpf zu stoßen und mittels Klebestreifen gegen Verrutschen und Hinterlaufen zu sichern. Randdämmstreifen in Räumen mit Brandschutzanforderung "nicht brennbar" an die Bodenbeläge sind aus Mineralwolle herzustellen. Übergänge von Böden zu Wänden sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Soweit Abdichtungen auf schwimmenden Estrichen ausgeführt werden, ist zur Aufnahme der zu erwartenden Bewegungen ein 25 mm breiter Randstreifen aus herausnehmbarer Mineralwolle herzustellen, in den die Abdichtung nachfolgend schlaufenförmig vertieft eingearbeitet werden kann. Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche Rohrleitungen dicht herangeführt zu verlegen. Hohlräume an den in der Dämmung eingebetteten Rohren sind durch Schüttungen zu dämmen. Zuvor sind nebenliegende Dämmplatten am Boden zu verkleben, um eine Unterwanderung der Dämmung durch die Schüttung zu vermeiden. 3.1.3Trennlagen Trennlagen als Feuchteschutz auf Dämmschichten sind beim Einbau in schwimmenden Estrich aus einer PE-Folie, mindestens 1-lg., Stärke mindestens 0,2 mm, mit einer Stoßüberlappung von mindestens 80 mm zu verkleben und hinterlaufsicher einzubauen. Bei einer Überlappung von 150 mm ist, außer beim Einbau von Fließestrich, keine Verklebung erforderlich. 3.1.4Estriche Alle Estrichhöhen sind so auszuführen, dass die Anschlüsse der fertigen Oberbodenbeläge untereinander ohne Höhendifferenz im fertigen Belag erfolgen, soweit in der Bauplanung keine Versprünge konzipiert wurden. Die Mindeststärken von Estrichen auf Trennlage nach DIN 18560 sind zwingend einzuhalten. Sofern der Einbau von Estrichen in Mindeststärke nicht möglich ist, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung mit, in diesem Fall schlägt der AN dem AG den Einbau eines Verbundestrichs vor. 3.1.5Estrich unter Türen Unterhalb der Türblätter von Brand- und Rauchschutztüren dürfen Höhentoleranzen im Estrich nicht höher als vom Türenhersteller in der Einbauanleitung vorgegeben sein, keinesfalls jedoch mehr als 3 mm betragen, um einen dichten Bodenanschluss der Türen zu gewährleisten. Der AN erfragt unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob Estrichbeläge unterhalb von Türen in Räumen mit Schallschutzanforderung durch elastische Fugenfüllstoffe schalltechnisch zu entkoppeln sind und ob solche Entkopplungsfugen mit Fugenprofilen eingefasst werden sollen. Die Auswahl geeigneter Fugenprofile erfolgt durch den AN unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen, insbesondere aus Radlasten. Der AN wird unmittelbar vor Ausführungsbeginn einen Plansatz vom AG anfordern, aus dem er die aktuelle Lage der Türschlagrichtungen und damit die Lage der Estrichfugen unterhalb der Türblätter ersehen kann, um diese auf der richtigen Wandseite anzuordnen. 3.1.6Bodeneinläufe Für das spätere Einmörteln bauseitiger Bodeneinläufe sind während der Bauzeit Aussparungen mit ca. 50 cm Durchmesser vorzusehen. Das Einmörteln der Bodeneinläufe erfolgt im weiteren Bauablauf als zeitlich versetzte Leistung. Zu beachten sind Brandschutzanforderungen (in der Regel feuerbeständig) beim Vermörteln sowie die schallschutztechnische Entkopplung der einzumörtelnden Bauteile. Der AN hat Bedenken anzumelden, wenn bereits vor Beginn der Estricharbeiten die Bodeneinläufe lagefixiert montiert wurden, da die Einläufe ansonsten nicht korrekt positioniert sein können. Soweit durch den AG nicht anders angegeben, sind der spätere fertige Bodenbelag und der Bodeneinlauf in oberkantengleicher Höhe einzubauen. Die Ausführung eines Sturzgefälles um den Bodeneinlauf herum erfolgt nur nach gesonderter Anweisung des AG. 3.1.7Wannen und Duschen Estrichbeläge sind auch unter Badewannen und Duschen vollflächig einzubauen. Zur Herstellung der Abdichtung sind in diesem Bereich Mörteleinhausungen von inden Estrich eintauchenden Leitungen auszuführen. 3.1.8Oberfläche Gegebenenfalls systembedingt erforderliches Anschleifen des fertigen Estrichs nach einem vom Hersteller des Estrichmörtels vorgegebenen Zeitraum gehört zur Leistung des AN. 3.1.9Fugen und Anschlüsse Vom AN sind rechtzeitig vor Einbau der Oberböden alle Fugen und Risse in der Estrichplatte aufzuweiten, mit Kunstharz auszugießen und erforderlichenfalls zu vernadeln. Estrichflächen mit unterschiedlichen Oberbelägen werden durch den Einbau von Trennschienen unterteilt. Scheinfugen sind mit einem Kantenlängenverhältnis von 1 : 1 bis 1 : 1,4 auszuführen. Bei Estrichen ohne nachfolgenden Oberbodenbelag sind die Randstreifen abzuschneiden und die Randfugen zwischen Estrich und aufgehenden Bauteilen flächenbündig vom AN mit dauerplastischem Versiegelungsmaterial zu schließen. Die Farbe des Materials der Versiegelung ist vor Ausführung vom AN beim AG zu erfragen. Großflächige Estrichbeläge müssen entsprechend den möglichen Bewegungen und den Vorschriften durch Dehnungsfugen unterteilt werden. Der AN erkundigt sich insoweit unaufgefordert beim AG nach den zu erwartenden Bauteilbewegungen und den daraus zu erwartenden horizontalen und vertikalen Bauteilversätzen. Bei großen zu erwartenden Setzungsdifferenzen, stets jedoch bei Höhendifferenzen > 10 mm, müssen Bodenfugenprofile mit Schleppstreifen oder -platten eingesetzt werden, um Stolperkanten, bzw. Höhenversätze in Warentransportwegen zu vermeiden. Soweit Fugenprofile vom AG vorgegeben sind, ist die Prüfung der vorgegebenen Profile auf Eignung vom AN rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn durchzuführen. Gebäude- und Bauteiltrennfugen sind mit nichtrostenden Profilen, mit elastischen Einlagen, Farbe nach Wahl des AG, einzufassen. Dehnungsfugen in befahrenen Fliesenbodenbelägen sind mittels Metallprofilen gegen Ausbrechen zu schützen. Sofern bei Ausführung von Estricharbeiten bekannt ist, wo Trennwände nachträglich auf dem Estrich angeordnet werden, sollen unterhalb der Trennwände Estrichscheinfugen ausgeführt werden. 3.1.10Rutschhemmung von Oberflächen Soweit Estriche nicht nachfolgend beschichtet oder belegt werden, sind die Vorgaben der DGUV 108-003 zur Rutschhemmung, auch für nicht gewerbliche Bereiche, mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden. Soweit keine Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.
ZTV Estricharbeiten
00 Baustelleneinrichtung
00
Baustelleneinrichtung
00.__.0001 Baustelleneinrichtung Baustelle einrichten, vorhalten, räumen, Gelände wiederherstellen und pla­nieren, Fundamente und Verunreinigungen der Baustelleneinrichtung ent­fer­nen. Alle zur ordnungs­gemäßen Durch­führ­ung der Massiv­bau­arbeiten er­forderlichen Leistungs­um­fänge sind in dieser Po­sition :inzu­rech­nen: ins­besondere: -Krangleis, Baukräne -leichtes und schweres Gerät -Maschinen aller Art -Messgeräte aller Art -Aufenthaltsräume für die Beschäftigten -Absperrungen, Sicherungen -Ordnung auf Baustellengelände aufrecht­er­hal­ten -Baustelleneinrichtungsplan, Terminplan, je­weils einschl. Fortschreibung -Verkehrsführung auf dem Baugelände für die Belange der Massivbau­arbeiten mit erforder­lichen Baustraßen, Gehflächen -Verkehrsführung um die Baustelle herum, u. a. Parkverbote, Beschilderungen, Schutztunnel, Abstimmungen und Antragsverfahren mit den örtlichen Behörden; exkl. Gebühren an Kommune für Nutzung von Straßenland etc. -Anlegen und Unterhalten von Meterrissen, und zwar einmal in allen Etagen, je:eils in allen Ge­bäud:teilen gemäß den vorgesehenen Aus­füh­rungsterminen
00.__.0001
Baustelleneinrichtung
L
1.00
psch
00.__.0002 Baustelleneinrichtung, Verlängerung Verlängerte Vorhaltung für die Baustellen­ein­richtung der Vorpos. zur Durchführung der Massivbau­ar­bei­ten. Verlängerung gegenüber den verein­bar­ten Aus­füh­rungs­terminen. Vom AN zu ver­tretende Ver­län­gerungen werden nicht vergütet. Falls nur Teil­um­fänge der Baustellen­ein­richtung von der Verlän­ge­rung betroffen sind, so gilt nur der antei:ige Pro­zentwert hi:rfür. Mengenansatz: Verlängerung je Kalendermonat.
00.__.0002
Baustelleneinrichtung, Verlängerung
O
1.00
Wo
00.__.0003 Baustelleneinrichtung, Ausbauphase Baustelleneinrichtung, zusätzlich, für Bau­abschnitt Aus­bau. Teile der be­stehen­den Bau­stellen­ein­rich­tung für die Aus­bau­ge­wer­ke weiter vor­halten bzw. weiter­hin aus­füh­ren, z. B. Ver- und Ent­sor­gung, Ver­kehrs­füh­rung. Zu­sätz­liche Leis­tun­gen (er­weiter­te Medien­ver­sor­gung, Zu­gangs­mög­lich­keiten, Hub­maß­nahmen etc.) in Ab­sprache mit der Bau­leitung fest­legen und im Rahmen dieser Po­sition als monat­lich ab­zu­rechnen­de Leis­tung er­bringen.
00.__.0003
Baustelleneinrichtung, Ausbauphase
O
12.00
Wo
00.__.0004 Schnurgerüst, Einmessarbeiten Schnurgerüst rings um die Baugrube, stand­si­cher ver­strebt, auf­stel­len. Die durchgehend an­ge­ord­neten Hori­zon­tal­boh­len zum Ein­schnei­den für den Ver­messungs­in­ge­nieur müssen ab­so­lut waa­gerecht und min­de­stens 1,00 m über Ge­lände an­ge­bracht wer­den. Es darf erst nach er­folgtem An­le­gen sämt­li­cher Um­fassungs- und tragender Zwi­schen­wän­de im EG ent­fernt wer­den. Einschl. Abbau
00.__.0004
Schnurgerüst, Einmessarbeiten
L
1.00
psch
00.__.0005 Zugangsstufen, Hauseingänge Provisorische, BG-konforme Zugangsstufen für Hauseingänge für die Rohbau­phase ein­bauen, unter­halten, vor­halten. Die Zugangsstufen werden nach Abschluß der Rohbauarbeiten auf der Baustelle belassen. Be­:te­he:d aus: -Holzkonstruk:ion :reite: ca. 1,00 m Höhen:nters:hied:ca. 0,40 m
00.__.0005
Zugangsstufen, Hauseingänge
21.00
St
01 Sauberkeitsschichten
01
Sauberkeitsschichten
01.__.0001 Trennlage, PE-Folie 0,5 mm (Wohngebäude) Trennlage auf verdichtete Kiesfilterschicht, mit PE-Folie; Stöße überlappend. Konstruktionsschicht Gründung:Trennlage Material:PE-Folie Foliendicke:0,5 mm Stoßüberlappung:15 cm
01.__.0001
Trennlage, PE-Folie 0,5 mm (Wohngebäude)
1,081.00
01.__.0002 Trennlage, PE-Folie 0,5 mm (Technikhaus) Trennlage auf verdichtete Kiesfilterschicht, mit PE-Folie; Stöße überlappend. Konstruktionsschicht Gründung:Trennlage Material:PE-Folie Foliendicke:0,5 mm Stoßüberlappung:15 cm
01.__.0002
Trennlage, PE-Folie 0,5 mm (Technikhaus)
44.00
01.__.0003 Sauberkeitsschicht (Wohngebäude) Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter Gründungsbauteilen aller Art (Einzel- und Streifenfundamente, Boden- und Fundamentplatten), einschl. Geovlies. Konstruktionsschicht Gründung:Sauberkeitsschicht Baustoff:Beton unbewehrt Festigkeitsklasse:C8/10 Dicke:5-10 cm Vorleistung Erdarbeiten, kappillarbrechende Filterschicht
01.__.0003
Sauberkeitsschicht (Wohngebäude)
O
1,081.00
01.__.0004 Sauberkeitsschicht (Technikhaus) Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter Gründungsbauteilen aller Art (Einzel- und Streifenfundamente, Boden- und Fundamentplatten), einschl. Geovlies. Konstruktionsschicht Gründung:Sauberkeitsschicht Baustoff:Beton unbewehrt Festigkeitsklasse:C8/10 Dicke:5-10 cm Vorleistung Erdarbeiten, kappillarbrechende Filterschicht
01.__.0004
Sauberkeitsschicht (Technikhaus)
O
44.00
02 Bodenplatten
02
Bodenplatten
02.__.0001 Positionierungsprüfung und Schutz von Hauseinführungen Der Erdbauer verbaut als Vorleistung unterirdisch und vorpositioniert die Hauseinführungen bzw. Bodenplattendurchführungen. Die Art und einzuhaltende Position der Einführungen geht aus dem Bodenplattenplan und dem TGA-Medienplan (Anlagen zu diesem LV) hervor. Die Einführungen sind in ihrer Positionierung und gegen Beschädigung oder unsachgemäße Beanspruchung durch schweres Gerät etc. bis zum Abschluss der Rohbauarbeiten zu sichern. 1. Kontrolle und Sicherung der vertikalen Position (Höhe, z-Richtung) der Hauseinführungen gemäß der Einbauanleitung des verbauten Produkts, Toleranz +/- 5mm 1. Kontrolle und Sicherung der horizonalen Position (xy-Richtung) gemäß Bodenplattenplan und TGA-Medienplan, Toleranz +/- 2cm Gilt nur für im Bodenplattenplan vermaßte Einführungen. Jeweils inkl. ggf. nötiger Hilfsmittel zur Feinpositionierung und Sicherung.
02.__.0001
Positionierungsprüfung und Schutz von Hauseinführungen
L
1.00
psch
02.__.0002 Bodenplatten Bodenplatte aus Stahlbeton, auf verdichtetem Kiesunterbau, Trennlage und Sauberkeitsschicht (siehe Pos. 01.1 ff.), Oberfläche abgezogen, Ausführung eben oder mit Gefälle bis 1,5 %; Schalung, Bewehrung und Durchbrüche in gesonderten Positionen. Jeweils inkl. Einbetonieren der Hauseinführungen (siehe Vorpos.). Bereich Wohnhäuser und Technikgebäude (keine Trennungen!) Bauteil Gründung:Bodenplatte Baustoff:Stahlbeton Festigkeitsklasse:C25/30 Ausführung:WU-Beton Expositionsklassen:XC2, XC1, WF Beanspruchungsklasse:1 Überwachungsklasse:2 Dicke :25 cm
02.__.0002
Bodenplatten
1,125.00
03 Erdung und Blitzschutz
03
Erdung und Blitzschutz
Planung Erdung und Blitzschutz Ausschreibungstexte und Massen: ECOMIND Marko Berthold Großbeerenstr. 82a 10963 Berlin marko.berthold@ecomind.io ecomind.io
Planung Erdung und Blitzschutz
03.01 Erdung und Blitzschutz - Häuser
03.01
Erdung und Blitzschutz - Häuser
03.02 Messungen und sonstiges
03.02
Messungen und sonstiges
03.03 Stundenlohnarbeiten
03.03
Stundenlohnarbeiten
05 Deckenplatte Technikgebäude
05
Deckenplatte Technikgebäude
05.__.0001 Deckenplatte Technikgebäude Decken aus Stahlbeton als Geschossdecken. Oberfläche eben abgezogen und rau abgerieben. Schalung und Bewehrung sowie Abstellen mit Dämmstreifen in gesonderten Positionen. Bauteil:Deckenplatte Baustoff:Stahlbeton Festigkeitsklasse:C20/25 Expositionsklassen:XC3, WF Dicke:20 cm
05.__.0001
Deckenplatte Technikgebäude
44.00
05.__.0002 Attika Technikgebäude Deckenrandaufkantung aus Stahlbeton, Oberseite mit waagerecht, abgezogen. Schalung und Bewehrung in gesonderter Position. Bauteil:Deckenrandaufkantung Baustoff:Stahlbeton Festigkeitsklasse:C20/25 Expositionsklassen:XC3 Breite: 20 cm Höhe:35 cm über Deckenplatte
05.__.0002
Attika Technikgebäude
19.00
m
06 Bewehrung
06
Bewehrung
06.__.0001 Rundstahl Betonstabstahl B St 500 S, in verschiede­nen Durch­messern und Längen, zur Bewehrung von Ort­beton. Für alle Stb.-Bauteile einschl. aller Sonderbewehrungen wie Schubdorne, Rückbiegeanschlüsse, Schraubanschlüsse, Abstandshalter usw. gem. beigefügter Statik
06.__.0001
Rundstahl
5.00
t
06.__.0002 Matten Betonstabstahl B St 500 S, in verschiede­nen Durch­messern und Längen, zur Bewehrung von Ort­beton. Für alle Stb.-Bauteile einschl. aller Sonderbewehrungen wie Schubdorne, Rückbiegeanschlüsse, Schraubanschlüsse, Abstandshalter usw. gem. beigefügter Statik
06.__.0002
Matten
19.46
t
06.__.0003 Körbe Betonstabstahl B St 500 S, in verschiede­nen Durch­messern und Längen, zur Bewehrung von Ort­beton. Für alle Stb.-Bauteile einschl. aller Sonderbewehrungen wie Schubdorne, Rückbiegeanschlüsse, Schraubanschlüsse, Abstandshalter usw. gem. beigefügter Statik
06.__.0003
Körbe
0.66
t
06.__.0004 Kleineisenteile, unbehandelt Kleineisenteile, unbehandelt, schwarz, für Ankerplatten und dergleichen. Stahlgüte:S235JR Stückgewicht:bis 2,5 kg Oberfläche:unbehandelt Gem. beigefügter Statik
06.__.0004
Kleineisenteile, unbehandelt
O
1.00
kg
06.__.0005 Kleineisenteile, feuerverzinkt Kleineisenteile, feuerverzinkt, für Ankerplatten und dergleichen. Stahlgüte:S235JR Stückgewicht:bis 2,5 kg Oberfläche:feuerverzinkt Gem. beigefügter Statik
06.__.0005
Kleineisenteile, feuerverzinkt
O
1.00
kg
07 Schalung für Ortbeton
07
Schalung für Ortbeton
07.__.0001 Schalung Bodenplattenränder Schalung, Höhe ca. 35-40 cm, für Plattenränder von Bodenplatten, einhäuptig. Inkl. Versatz am Übergang der Bodenplatten Zeile E zu Technikgebäude. Bauteil Schalung:Plattenränder Wohn- und Technikgebäude Oberfläche Schalung:rau Dicke Platte:.25cm
07.__.0001
Schalung Bodenplattenränder
315.00
m
07.__.0002 Schalung, Deckenplatte, glatt, bis 3,50 m (Technikgebäude) Schalung der Deckenplatten, Kragplatten, Podeste, Balkone etc., aus nicht saugenden Schalungsplatten, für nachfolgende Beschichtung. Bauteil Schalung:Deckenplatte Oberfläche Schalung:glatt Höhe Bauteilunterseite:bis 3,50 m
07.__.0002
Schalung, Deckenplatte, glatt, bis 3,50 m (Technikgebäude)
39.00
07.__.0003 Schalung Deckenrand (Technikgebäude) Deckenrandschalung für Deckenplatten, glatt, mit geordneten Stößen. Bauteil Schalung:Deckenrandschalung Oberfläche Schalung: glatt Dicke Decke: siehe 05.1 Höhe Bauteilunterseite:bis 3,50 m
07.__.0003
Schalung Deckenrand (Technikgebäude)
30.00
m
07.__.0004 Schalung, Brüstung/Attika, glatt Höhe 50cm (Technikgebäude) Schalung für Brüstung/Attika aus Stahl­beton, glatt, aus nicht sau­genden Scha­lungs­platten mit regel­mäßig sicht­baren Stö­ßen und Nagel­stellen. Schalung innen- und außenseitig. Die Schalung wird in der Außenabwicklung des Bauteils berechnet. Höhe:bis 50 cm Dicke:bis 25 cm
07.__.0004
Schalung, Brüstung/Attika, glatt Höhe 50cm (Technikgebäude)
30.00
m
07.__.0005 Aussparungen herstellen, bis 0,10 m² Aussparung in Beton- und Stahlbeton­bau­tei­len her­stellen, für ecki­ge For­men und Zu­schnitte: Einzelgröße: bis 0,10 m² Tiefe: 25 cm
07.__.0005
Aussparungen herstellen, bis 0,10 m²
2.00
St
07.__.0006 Aussparungen herstellen, bis 0,20 m² Aussparung in Beton- und Stahlbeton­bau­tei­len her­stellen, für ecki­ge For­men und Zu­schnitte: Einzelgröße: bis 0,20 m² Tiefe: 25 cm
07.__.0006
Aussparungen herstellen, bis 0,20 m²
O
1.00
St
07.__.0007 Aussparungen herstellen, bis 0,50 m² Aussparung in Beton- und Stahlbeton­bau­tei­len her­stellen, für ecki­ge For­men und Zu­schnitte: Einzelgröße: bis 0,50 m² Tiefe: 25 cm
07.__.0007
Aussparungen herstellen, bis 0,50 m²
O
1.00
St
07.__.0008 Profilleiste, Dreieck, PVC, d=20 mm Einlegen von glatten Profilleisten in Schalung, mit dreieckigem Querschnitt, zur Herstellung einer Rohbaukantenfase. Leiste:Profilleiste Material:PVC Querschnittsform: dreieckig Dicke Leiste:ca. 20 mm Ort: Oberkanten Attika Technikgebäude
07.__.0008
Profilleiste, Dreieck, PVC, d=20 mm
38.00
m
08 Abdichtung
08
Abdichtung
08.01 Bodenplatte
08.01
Bodenplatte
08.02 Notabdichtung Dach (Technikgebäude)
08.02
Notabdichtung Dach (Technikgebäude)
08.03 Sonstiges
08.03
Sonstiges
09 Dämmung
09
Dämmung
09.__.0001 Dämmung, Sockel, XPS 035, 100 mm, Standardhöhe 30cm (Gebäude) Dämmung von vertikalen Sockelflächen (Perimeterdämmung) mit extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten, geklebt. Bauteil Dämmung:Sockel Dämmstoff:extrudiertes Polystyrol (XPS) Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): 0,035 W/(mK) Anwendungstyp:PW Brandverhalten:E (DIN EN 13501-1) Untergrund:Beton Höhe Dämmplatte: 400 mm ca. Dicke Dämmplatte:100 mm
09.__.0001
Dämmung, Sockel, XPS 035, 100 mm, Standardhöhe 30cm (Gebäude)
O
50.00
09.__.0002 Zulage, Dämmung, Sockel, XPS 035, 100 mm, Bereich Höhenversprung Dämmung von Sockelflächen (Perimeterdämmung) mit extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten, geklebt. Bauteil Dämmung:Sockel Dämmstoff:extrudiertes Polystyrol (XPS) Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): 0,035 W/(mK) Anwendungstyp:PW Brandverhalten:E (DIN EN 13501-1) Untergrund:..... Höhe Dämmplatte:..... Dicke Dämmplatte:100 mm
09.__.0002
Zulage, Dämmung, Sockel, XPS 035, 100 mm, Bereich Höhenversprung
O
20.00
09.__.0003 Dämmung, Sockel, XPS 035, 100 mm, Sockelhöhe unterschiedlich (Technikgebäude) Dämmung von Sockelflächen (Perimeterdämmung) mit extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten, geklebt. Bauteil Dämmung:Sockel Dämmstoff:extrudiertes Polystyrol (XPS) Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert):0,035 W/(mK) Anwendungstyp:PW Brandverhalten:E (DIN EN 13501-1) Untergrund:..... Höhe Dämmplatte:..... Dicke Dämmplatte:100 mm
09.__.0003
Dämmung, Sockel, XPS 035, 100 mm, Sockelhöhe unterschiedlich (Technikgebäude)
O
13.00
10 Mauerarbeiten
10
Mauerarbeiten
10.01 Mauersperrbahnen und Gleitschichten
10.01
Mauersperrbahnen und Gleitschichten
10.02 Außenwände Technikgebäude
10.02
Außenwände Technikgebäude
10.03 Innenwand Technikgebäude
10.03
Innenwand Technikgebäude
10.04 Stürze, Anschlüsse, Anker
10.04
Stürze, Anschlüsse, Anker
10.05 Öffnungen, Durchbrüche
10.05
Öffnungen, Durchbrüche
11 Sicherheitstüren (Technikgebäude)
11
Sicherheitstüren (Technikgebäude)
11.__.0001 Sicherheitstür, Stahlblech, 1260/2185 mm Sicherheitstür, einbruchhemmend, als Drehtür, 1-­flügelig, für innere oder äußere Wände, Tür­blatt aus ver­zink­tem Stahl­blech, drei­seitig ge­fälzt inkl. Schloss, Bän­der und Wechsel­gar­ni­tur so­wie Zar­ge mit Dich­tung. Ausführung Bänder selbstschließend Schlagrichtung:nach Wahl Befestigungsuntergrund:nach Vorgabe des System­gebers (um­geben­de Wän­de) Plan-/Türnummer::..... Anforderungen Klimaklasse:..... Mechan. Beanspruchung: .... Einbruchhemmung:RC2 (DIN EN:1627): Prüfstelle:....: Prüfbericht-Nr.:..:..: Gefahrenseite:.:.:. Schallschutz::.... Wärmeschutz:..... Feuerwiderstandsklasse:T0 Türblatt Filzausführung:Dickfalz Blechdicke:ca. 1,5 mm Türblattdicke::ca. 40 - 50 mm Sicherungsbolzen: ..... Oberfläche:verzinkt mit Grun­die­rung Farbe:lackiert, RAL 9016 Beschläge Wechselgarnitur:Aluminium mit Kurzschild ES1 Mehrfachverriegelung:vorgerichtet für Profil­zy­lin­der Profilzylinder:exkl. Bänder:2 Stück Rollen­band, 3-teilig mit Stift­siche­rung, ver­zinkt und lackiert einschl. selbstschließende Funktion als Federbänder Zarge Ausführung:Eckzarge einschl: Mörtelverfüllung Blechdicke:ca. mm, ge­fälzt Zargenspiegel:..... Umbug:..... Oberfläche:verzinkt mit Grun­die­rung, grau Korrosivitätskategorie:C3 Schutzdauerklasse:VH Baurichtmaß:1260/2185 mm
11.__.0001
Sicherheitstür, Stahlblech, 1260/2185 mm
1.00
St
11.__.0002 Sicherheitstür, Stahlblech, 1385/2185 mm Baurichtmaß:1260/2185 mm
11.__.0002
Sicherheitstür, Stahlblech, 1385/2185 mm
1.00
St
11.__.0003 Bodendichtung absenkbar, Zulage Bodendichtung, absenkbar, mechanisch, Zulage
11.__.0003
Bodendichtung absenkbar, Zulage
O
1.00
St
13 Stundensätze
13
Stundensätze
13.__.0001 Stundensatz Meister, Mauer-, Abdichtungs- und Betonarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kom­mt. Meister / Polier
13.__.0001
Stundensatz Meister, Mauer-, Abdichtungs- und Betonarbeiten
O
10.00
h
13.__.0002 Stundensatz Vorarbeiter, Mauer-, Abdichtungs- und Betonarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kom­mt. Vorarbeiter
13.__.0002
Stundensatz Vorarbeiter, Mauer-, Abdichtungs- und Betonarbeiten
O
10.00
h
13.__.0003 Stundensatz Facharbeiter, Mauer-, Abdichtungs- und Betonarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kom­mt. Facharbeiter
13.__.0003
Stundensatz Facharbeiter, Mauer-, Abdichtungs- und Betonarbeiten
O
20.00
h
13.__.0004 Stundensatz Helfer, Mauer-, Abdichtungs- und Betonarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kom­mt. Helfer
13.__.0004
Stundensatz Helfer, Mauer-, Abdichtungs- und Betonarbeiten
O
20.00
h
13.__.0005 Stundensatz Gerätebedienung, Mauer-, Abdichtungs- und Betonarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kom­mt. Bedienpersonal Geräte.
13.__.0005
Stundensatz Gerätebedienung, Mauer-, Abdichtungs- und Betonarbeiten
O
10.00
h
13.__.0006 Stundensatz Fahrer, Mauer-, Abdichtungs- und Betonarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kom­mt. Fahrer (LKW).
13.__.0006
Stundensatz Fahrer, Mauer-, Abdichtungs- und Betonarbeiten
O
10.00
h
14 Versorgungsleitungen
14
Versorgungsleitungen
14.01 SW Leitung unter Bodenplatten
14.01
SW Leitung unter Bodenplatten
14.02 Nahwärmenetz
14.02
Nahwärmenetz
14.03 Mehrspartenhauseinführung
14.03
Mehrspartenhauseinführung