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Vortext ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art und DIN VOB Teil C DIN 18299 (2023-09)
Nachfolgende Angaben erfolgen gem. DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art"
Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer; AG = Auftraggeber, BÜ = örtliche Bauüberwachung
1.1 Lage der Baustelle:
Baustellenadresse:
Gartenstraße 3
13127 Berlin
Erreichbarkeit:
Die Baustelle ist über die Gartenstraße mit Sattelfahrzeugen erreichbar.
Siehe Plan: 202508_5_LAA_BE_XXX_XX_0000_V_00_Baustraße und Gründungspolster.pdf
1.2 Angaben zu den Ausführungszeiten:
Siehe Anschreiben Strenger Berlin GmbH
1.3 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Die arbeitstägliche Abfallentsorgung ist Sache des AN, in dessen Bereich Abfälle / Schutt / Abwasser anfallen. Der Bieter versichert durch seine Unterschrift unter diesem Angebot, dass er Abfälle / Schutt / Abwasser ausschließlich nach den Bestimmungen der Stadt Berlin entsorgt.
Die Arbeits- und Lagerstellen, sowie die von dem Baustellenbetrieb gemeinsam genutzten Erschließungswege und alle sonstigen vom AN benutzten Räume und Flächen im Außen- und Innenbereich sind stets gem. VOB/B+C zu reinigen. Staubentwicklung ist wirksam zu vermeiden, damit einhergehende Behinderungsanzeigen von Drittgewerken sind schadensersatzpflichtig.
Bei Zuwiderhandlung lässt der AG ggf. Vertreten durch die Bauleitung, den entsprechenden Bereich ohne weitere Vorankündigung reinigen. Die Kosten werden bei der Schlussrechnung in Rechnung gestellt.
1.4 Art u. Umfang d. Schutzes von Bäumen, Verkehrsflächen, Bauteilen,
Bäume, Pflanzbestände dürfen durch die Bautätigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Insbesondere dürfen Vegetationsflächen und Flächen in unmittelbarer Nähe von Bäumen für Lagerung und / oder Bautätigkeit nicht in Anspruch genommen werden. Vorhandene Bäume um das Gebäude bleiben stehen und sind ggf. zu schützen.
Da die Zufahrt über eine bestehende öffentliche Zuwegung erfolgt, sind alle Arbeiten und An- u. Ablieferungen so durchzuführen, dass der Bestand nicht verschmutzt und /oder beschädigt wird. Sollten Beschädigungen / Verschmutzungen trotzdem auftreten, ist es Sache des AN, diese sofort auf seine Kosten zu beseitigen. Die Bauleitung ist dennoch sofort zu informieren.
1.5 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Für eine (falls erforderlich) temporäre Straßenabsperrungen sind vom Unternehmer eigenständig die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die genutzten, nach der StVO zu sichernden, Flächen nach Abschluss der Nutzung in den Ursprungszustand zurück zu versetzten.
Die Zugangsfreiheit für Anlieferungen von zum Beispiel Baumaterial sind eigenständig vom Auftragnehmer durch zeitgerechte Beantragung und Veranlassung von zeitlich befristete Halteverbotszonen, einschließlich der erforderlichen Beschilderung, sicherzustellen und Vorab mit der Bauleitung im Rahmen des wöchentlichen Baubesprechungsprotokolls abzustimmen.
Diese Leistung ist, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Mehrkosten, die daraus resultieren, gelten innerhalb der vereinbarten Vergütung als abgegolten.
1.6 vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- u. Versorgungsleitungen, Geothermmie
Auf dem Baugelände befinden sich außerhalb des Gebäudes bestehende und neue Ver- und Entsorgungsleitungen und -schächte. Diese Einbauten sind zu schützen und dürfen durch die Ausführung der eigenen Leistungen, durch Lieferverkehr sowie Lagerung von Material nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Verursacher von Beschädigungen werden haftbar gemacht. Der AN steht auch für seine Subunternehmer und Lieferanten diesbezüglich in der Verantwortung.
1.7 Bodenverhältnisse
Siehe Bodengutachten: 25035_BBiG_Bericht_Gartenstraße_3.pdf
1.8 Angaben zur Ausführung
Der AN stellt eine eigene, den ausgeschriebenen Leistungen entsprechende Bauleitung, die selbstständig die erforderliche Koordination mit den anderen Gewerken vornimmt, die eigenen Arbeiten leitet und an der wöchentlichen Baubesprechung teilnimmt. Während der Bauarbeiten muss ständig ein verantwortlicher, vorher namhaft gemachter Vertreter des Auftragnehmers auf der Baustelle anwesend sein.
Von Beginn der Arbeiten bis zur Abnahme ist der Auftragnehmer für die Verkehrssicherheit,
Arbeitssicherheit, Aufsicht und Bewachung der Baustelle verantwortlich.
1.9 Baustelleneinrichtung
Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen ist in die angebotenen Leistungen einzukalkulieren, sofern keine gesonderten Positionen für die Baustelleneinrichtung beschrieben sind.
Wir empfehlen, dass der Bieter sich vor Angebotsabgabe von der Lage und Beschaffenheit des Geländes und des Gebäudes vor allem im Hinblick auf die Grundstücksverhältnisse und den Umfang der möglichen einzusetzenden / geplanten Baumaschinen und Geräte per Augenschein sachkundig machen sollte. Mehrkosten, die ihre Ursache in der Besonderheit der Örtlichkeit bzw. in der Lage und der Beschaffenheit der Baustelle haben oder mit der Unkenntnis dieser begründet werden, müssen mit dem Tage des Baubeginns benannt und bewertet werden, ansonsten gelten sie innerhalb der vereinbarten Vergütung als abgegolten. Hier gilt VOB -Teil A, B und C!
Das Aufstellen eigener Container o.ä. darf nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung erfolgen und ist vorher anzuzeigen.
2.0 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe u. Bauteile,
Sämtliche einzubauenden Materialien müssen dem Standard "gesundheitlich unbedenklich" entsprechen.
Der Bieter versichert mit seiner Unterschrift unter diesem Angebot, dass mit seinen Lieferungen und
Leistungen keine vermeidbaren Gefahren für Mensch und Umwelt verbunden sind und das Schadstoffe von
den Bauteilen bzw. Baustoffen, wenn überhaupt nur unterhalb der amtlich festgelegten tolerierbaren
Grenzwerte abgegeben werden.
Sämtliche einzubauenden Materialien müssen dem Standard gesundheitlich unbedenklich entsprechen.
Von Auftragnehmern, die entgegen den Festsetzungen des Bauvertrages und gültigen gesetzlichen Bestimmung zum Zweck des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit zuwiderhandeln, wird Schadensersatz verlangt.
2.1 Art und Umfang der Eignungs- und Gütenachweise
Stoffe, Bauteile, Bauelemente etc. müssen ungebraucht und bauaufsichtlich zugelassen sein.
Der AN hat dem AG den Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung der einzelnen Bauteile/-stoffe/-verfahren auf Anforderung der Bauleitung vorzulegen.
Bei der Verwendung alternativer Erzeugnisse, abweichend von der in dieser Ausschreibung genannten Fabrikaten, Typen, Bauarten und Stoffen, sind vom Unternehmer die entsprechenden Prüfzeugnisse bzw. Zulassungen auf Verlangen vorzulegen.
Alle Bauteile, die Fertigoberflächen bilden, sind in Abstimmung mit der Bauleitung des AN+AG zu bemustern.
2.2 Unterlagen als Anlage zu diesem Leistungsverzeichnis:
LV_GAEB.zip
Die Pläne dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage
Vortext
01 Erdarbeiten und Entwässerung
01
Erdarbeiten und Entwässerung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Geländebearbeitung / Erdarbeiten
01.02
Geländebearbeitung / Erdarbeiten
01.03 Sickerboxen und Sedimentation
01.03
Sickerboxen und Sedimentation
01.04 SW Leitung
01.04
SW Leitung
01.05 RW Leitungen
01.05
RW Leitungen
01.06 Versorgungsleitungen / Erdarbeiten
01.06
Versorgungsleitungen / Erdarbeiten
01.07 Oberbau, Baustraße und Gründungspolster
01.07
Oberbau, Baustraße und Gründungspolster
01.08 Stundenlohnarbeiten
01.08
Stundenlohnarbeiten