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Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung
Der Bauherr, Procter & Gamble Manufacturing GmbH, Procter & Gamble-Straße, 53881 Euskirchen, beabsichtigt den Speiseraum der Kantine sowie das Auditorium im Innenbereich umzubauen.
Baubeginn: Anfang Oktober 2026 in einem Bauabschnitt
Fertigstellung: Ende April 2027 (1- Schichtbetrieb)
Eine Ausführung im Zweischichtbetrieb für die Demontage und Montagearbeiten wird im nachfolgenden Leistungsverzeichnis als Zuschlagsposition gesondert ausgewiesen (Bedarfposition) und ist vom AN zu kalkulieren.
An dieser Stelle wird besonders auf die einschlägigen gesetzlichen sowie bau-berufsgenossenschaftlichen Vorgaben hingewiesen. Insbesondere auch auf die Vorgaben des Bauherrn, Procter & Gamble Manufacturing GmbH, die in jedem Fall mit hoher Priorität zu berücksichtigen sind.
An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die "Richtlinie für Fremdfirmenmitarbeiter" hingewiesen, die dieser Leistungsbeschreibung beigefügt und somit im Falle der Beauftragung auch Vertragsbestandteil werden wird. Aus dieser Richtlinie entstehende Anforderungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und sind mit diesen abgegolten. So z.B., dass bei Arbeiten ab 1,2 m Höhe auf Leitern die sogenannte Drei-Punkt-Regel gilt, d.h. es ist nicht möglich, mit beiden Händen gleichzeitig zu arbeiten. Daher sind entsprechende Gerüste, Hubbühnen oder ähnliches in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Der AN transportiert jegliche Materialien, die entsorgt werden müssen, bis in die von Bauherrnseite zur Verfügung gestellten Container, die im nahen Umgebungsbereich der Baustelle vorgehalten werden. Auf eine entsprechende Trennung der Materialien ist zu achten. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter etc. sind gem. den öffentlichen Bestimmungen getrennt in einem von p&g bereitgestellten Container für Sondermüll zu entsorgen. Teils sind Aufbauten zu demontieren und dem Bauherrn zum weiteren Gebrauch zu übergeben. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewehrt.
Bei größeren Mengen ist die Entsorgung im Vorfelde mit einer Vorlaufzeit von 7 Werktagen mit dem AG abzustimmen. Ggf. ist eine Mengenangabe mit an zu geben. Reinigungsarbeiten im Baufeld und Transportwege, Schutzmaßnahmen vor Verunreinigungen und Beschädigungen in entsprechender Qualität liegen im Verantwortungsbereich des AN. Die Baustelle ist ständig in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten.
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich von der Örtlichkeit, der Materialeinbringung sowie über den gesamten Leistungsumfang vor Ort informiert hat und entsprechende Aufwendungen in der Kalkulation berücksichtigt sind. Etwaige Nachforderungen die auf Grund mangelnder Orts- und Projektkenntnis zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt.
Der Hauptzugang zum Baufeld bzw. der tägliche Zugang erfolgt ausschließlich über den Hauptzugang. Jedes Unternehmen hat sich zu Montagebeginn bei der Pforte zu melden und die Anzahl der Mitarbeiter, die auf der Baustelle tätig sind, zu melden. Gleiches gilt beim Verlassen der Baustelle.
Der Material- und Maschinentransport ins Gebäude erfolgt nur durch das Zelt über den Westeingang. Eine zweiflügliche Türe mit einem lichten Durchgang von
ca. 2,02 x 2,09 m. Das Öffnungsmaß ist vom AN vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort zu prüfen!
Es sind vom AN nur solche Geräte, Hebe- und Transportwerkzeuge,Maschinen, Gerüste sowie Materialien einzusetzen, die durch die vorhandene Türöffnung passen.
Eine andere Möglichkeit zur Material- und Maschinen-
einbringung ins Gebäude gibt es nicht.
Das Transportieren des Baumaterials sowie Maschinen, Geräte und Gerüste etc. auf die Baustelle bzw. innerhalb der Baustelle ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Es besteht die Möglichkeit, in Absprache mit der örtlichen Bauleitung, Materialien in einem Zelt vor Ort zu lagern.
Ein 2,0 m breiter Fluchtweg im Zelt vor der zweiflügligen NA-Türe ist vom AN freizuhalten!
Die vorh. Terrasse darf nicht als Lagerfläche genutzt werden.
Der Bieter hat grundsätzlich die Möglichkeit weitergehende Informationen zum Projekt und deren vorgesehene Abwicklung bei der jeweiligen Fachplanung zu hinterfragen bzw. auch die Ausführungspläne im Büro des Planverfassers einzusehen. Hierzu bedarf es grundsätzlich der vorherigen Terminabsprache.
Vor Beginn der Arbeiten ist eine Objekt- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung beim AG
vorzulegen und für die Dauer der Arbeiten vorzuhalten und ggfs. zu aktualisieren.
Alle Angebotspreise müssen die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, beinhalten.
______________________________________________________
Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des
Bieters mit Firmenstempel -
Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen Gegenstand dieser Ausschreibung sind die
Estricharbeiten
Kalkulationsgrundlage, wenn nicht gesondert beschrieben, ist die Ausführung in einem Bauabschnitt
im 1 - Schichtbetrieb.
Arbeitszeit Montag bis Samstag (werktags)
je 10 Arbeitsstunden.
Die Ausführung im 2-Schichtbetrieb wird als Baustellenerschwerniszuschlag in einer Bedarfsposition gesondert beschrieben.
Das Leistungsverzeichnis ist in folgende Titel
unterteilt:
Titel 01 Estricharbeiten
Titel 02 Stundenlohnarbeiten
Dem Angebot liegen folgende Unterlagen zugrunde:
1. das nachstehende Leistungverzeichnis
2. Baustelleneinrichtungsplan
3. Ausführungsplanung
4. Bauzeitenplan
5. Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter
Procter & Gamble Euskirchen
Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dem
Inhalt und den Bedingungen dieser Ausschreibung einverstanden. Grundlage der Ausschreibung ist das LV.
Für die Ausführung der Arbeiten gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Vorschriften der:VOB, EnEV, DIN Vorschriften, Herstellerrichtlinien, Merkblätter, Berufsgenossenschaftlichen Auflagen, Unfallvorhütungsvorschriften. Richtlinien Brandschutz und Schallschutz.
Die sich aus den vorgenannten Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen ergebenden Auflagen sind einzuhalten und zu berücksichtigen.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die in der Ausschreibung erfaßten Massen und Maße einer Änderung unterliegen können und dementsprechend ständig anhand der Planung und am Bau vom Auftragnehmer zu überprüfen sind.
Alle Angebotspreise müssen die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschu tz beinhalten.
Das Transportieren des Baumaterials auf die Baustelle bzw. innerhalb der Baustelle sowie der Abtransport aller Abbruchmaterialien in die bauseits gestellten Container (Entsorgung durch P&G) inkl. der notwendigen Gerüste
ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
______________________________________________________
Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des
Bieters mit Firmenstempel -
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
2.0.Technische Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen 2.0. Technische Vertragsbedingungen
Dieser Leistungsbeschreibung liegt die VOB in ihrer zum
Vergabezeitpunkt gültigen Fassung mit ihren Teilen B,
und C, Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen, Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art zu Grunde.
Mit nachfolgender Unterschrift erklärt der Bieter ausdrücklich, dass ihm die Bedingungen bekannt sind und die darin getroffenen Regelungen von ihm als Bestandteil seines Angebotes berücksichtigt und anerkannt wurden.
Die Geschäftsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen der Procter & Gamble Manufacturing GmbH werden Vertragsbestandteil.
Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter:
Abweichend von den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen sowie den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften sind auf dem Betriebsgelände Procter & Gamble Werk Euskirchen zusätzliche sicherheitsrelevante Bestimmungen zu beachten.
Jedem Auftragnehmer wird durch Procter & Gamble die Broschüre: "Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter" ausgehändigt.
Diese Richtlinien enthalten u.a. Regelungen und Hinweise zur Ersten Hilfe Leistungen, Brandschutz, zusätzliche Sicherheitsrichtlinien.
Jeder Auftragnehmer wird durch Procter & Gamble in die Broschüre "Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter" eingewiesen und verpflichtet sich, die in diesen Richtlinien aufgeführten Regelungen und Hinweise während der gesamten Baumaßnahme konsequent zu beachten!
Etwaige daraus resultierende Kosten für den AN sind in das Angebot miteinzurechnen!
Nebenangebote / Materialien:
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Materialien und
technische Konstruktionen sind im Hauptangebot
anzubieten.
Gleichwertige Materialien sind bis auf den PVC-Bodenbelag anzubieten, ist grundsätzlich zulässig, jedoch sind alle vom Leistungsbeschrieb abweichende Materialien oder Produkte zu beschreiben oder zu kennzeichnen. Gegebenfalls.sind dem Angebot Muster / Prospektmaterial beizufügen. Ohne derartige Hinweise gelten die im LV beschriebenen Leistungen als angeboten. Diese sind bei einer Beauftragung auszuführen.
Haftungen:
Mit Auftragserteilung tritt der Auftragnehmer für das Grundstück und alle vorhandenen Aufbauten die Haftungsund Sicherungspflichten des Eigentümers und Bauherrn an. Diese Pflichten enden mit der förmlichen Abnahme zum Gesamtauftrag. Bis zur förmlichen Abnahme verbleiben alle Leistungen des Auftragnehmers bezüglich Beschädigung und Diebstahl im vollen Risikobereich des Auftragnehmers.
Stundenlohnarbeiten:
Vom Auftragnehmer oder dessen Beauftragtem anerkannte
Stundenlohnarbeiten gelten nur hinsichtlich der
Ausführung der Leistungen.
Die Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung anzumelden
und durch die örtliche Bauleitung genehmigen zu lassen.
Nach Freigabe der Leistungen sind Arbeitsbeginn und
Ende der örtlichen Bauleitung anzumelden.
Stundenlohnzettel / Nachweise sind nach Ausführung
direkt der Bauleitung vorzulegen!
Wegfall von Einzelpositionen durch AG
Der Wegfall / Reduzierung von Einzelpositionen durch den Auftraggeber berechtigt nicht zur Nachkalkulation der Einheitspreise durch den Auftragnehmer.
Material-Prüfzeugnisse:
Die angebotenen Eigenschaften verwendeter Materialien sind der Bauleitung durch entsprechende Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse und Zulassungen zu belegen, soweit der Auftraggeber dies fordert.
Behördliche Genehmigungen:
Für Baubehelfe, z. B. Gerüste, Aussteifungen,
Abfangungen, Straßenabsperrungen, Kranaufstellung,
Absperrungen von öffentlichen Verkehrswegen usw. hat
der Auftragnehmer, soweit dies erforderlich ist, vor
der Ausführung die Genehmigung von den zuständigen
Behörden einzuholen. Die Kosten für diese Genehmigungen
sind in die Angebotspreise einzureichen.
Vorleistungen:
Bauseitige Lieferungen und Vorleistungen müssen vom Auftragnehmer so rechtzeitig abgerufen werden, dass den anderen am Bau Beteiligten ausreichend Zeit für Arbeitsdispositionen und Ausführung der jeweiligen Leistung bleibt.
Termin- und Bauablaufplan:
Der Auftragnehmer muss einen Termin- und Bauablaufplan erarbeiten und zur Abstimmung und Zustimmung dem Fachbauleiter / Architekten vorzulegen.
Die Leistungensind je nach Bauablauf auch zeitversetzt
auszuführen.
Der damit verbundende Mehraufwand ist in die
Einheitspreise einzurechnen.
Muster:
Alle notwendigen Muster sind dem AG zur Bemusterung
vorzulegen, soweit es der AG verlangt.
Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist
mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Aufmass /Abrechnungsgrundlage:
Der Auftragnehmern ist verpflichtet, eine genaues,
prüffähiges Aufmaß als Abrechnungsgrundlage für den
Auftraggeber zu erstellen.
Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach tatsächlich
erstellten Flächen ohne Berücksichtigung von
Verschnitt.
3.0. Allgemeine Vertragsbedingungen
3.1. Gerüstarbeiten:
Alle für die Durchführung der Arbeiten benötigten
Gerüste, auch die,deren Arbeitsbühne mehr als 1,20 m über Gelände oder Fußboden liegen,
gemäß der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen
Vorschriften, sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erstellen.
Der Auf- und Abbau sowie das Vorhalten der Gerüste ist
in den Einheitspreis einzurechnen, wenn nicht gesondert
in den Positionen beschrieben.
Montagehöhen bis ca.5,40 m !
Die Wahl der Gerüstart, stationär oder fahrbar, muss den Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter Procter & Gamble entsprechen.
3.1.2 Arbeiten auf Leitern:
Bei Arbeiten in der Höhe gelten grundsätzlich die aktuellen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Bei Arbeiten ab 1,20 Meter Höhe sind in erster Stelle entsprechende technische Absturzsicherungen
(Fanggerüste, Netze, Geländer usw.) und / oder entsprechende persönliche Auffangeinrichtungen
(Auffanggurte, Auffangschirre usw.) zu benutzen.
Nur bei punktuellen Arbeiten in geringer Höhe dürfen dafür vorgesehene Leitern verwendet werden.
Bei allen Arbeiten in der Höhe ist eine detaillierte schriftliche Gefährdungsbeurteilung erforderlich,
in der alle Aspekte der BGV (Berufs-Genossenschaftliche-Vorschrift) D36 berücksichtigt werden.
Alle eingesetzten Leitern und Tritte müssen ebenfalls den Anforderungen der BGV D36 entsprechen
Und es muss entweder ein sichtbarer Prüfstempel / - plakette an der Leiter / am Tritt vorhanden sein
oder es muss ein Prüfbuch nach BGV D36 mitgeführt werden.
Ab einer Standhöhe von 1,20 m auf Leitern gilt die sogenannte Drei-Punkt-Regel, d.h. es ist nicht möglich mit beiden Händen gleichzeitig zu arbeiten! Siehe Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter von
Procter & Gamble Werk Euskirchen!
3.2. Schutz von vorh. Bauteilen:
Im Besonderen hat der Auftragnehmer darauf zu achten,
dass zu schützende Bauteile wie Böden, Fenster,
Beschläge, etc. abgedeckt und abgeklebt werden und das
Abdeckmaterial
nach Ausführung ohne Rückstände entfernt wird.
Glasflächen und vorh. Möblierung sind besonders
sorgfältig abzudecken, abzukleben
und zu schützen.
Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, so werden diese auf
Kosten des Auftragnehmers reguliert.
3.3. Entsorgung Müll, Zustand Baustelle:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Baustelle stets
in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten
sowie Müll, Baustoffreste in die bauseits gestellten
Container zu entsorgen.
Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter etc. sind
gem. den öffentlichen
Bestimmungen getrennt in einem von p& g
bereitgestellten Container für
Sondermüll zu entsorgen.
Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewehrt.
4.0 Technische Vorbemerkungen Estrich
4.1. Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton
DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estriche - Begriffe
DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche
- Estrichmörtel und Estrichmassen - Eigenschaften und
Anforderungen
BEB-Hinweisblatt
Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 1: Fugen in
Industrieestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Hinweise für Fugen in Estrichen, Teil 2: Fugen in
Estrichen und Heizestrichen auf Dämmschichten nach DIN
18560
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Untergründe für Industrieestriche - Anforderungen,
Prüfung und Vorbehandlung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden
-Allgemeines, Prüfung, Einflüsse, Beurteilung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V
BEB-Hinweisblatt
Abdichtungen nach DIN 18195 - Teile 4 und 5
Arbeitsrichtlinien
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Abdichtungen nach DIN 18195 - Teile 8, 9 und 10.
Ergänzung der Arbeitsrichtlinien für die Teile 4 und 5
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Hinweise zur Verlegung von dicken
Zement-Verbundestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Hinweise zur Auswahl von Zementen für die
Estrichherstellung im Wohnungs- und Verwaltungsbau
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Bauklimatische Voraussetzungen zur Trocknung von
Estrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Hinweise für die Verlegung von Zementestrichen
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Hinweise für die Verlegung von Estrichen in der kalten
Jahreszeit
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Arbeitsanweisung CM-Messung
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Risse in zementgebundenen Industrieböden
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
BEB-Hinweisblatt
Rohre, Kabel und Kabelkanäle auf Rohdecken. Hinweise
für Estrichleger und Planer, Teil Estrichtechnik
Herausgeber: Bundesverband Estrich und Belag e.V.
RAL-RG 818
Güteschutz Estriche - Gütesicherung
VdS 2021
Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur
Schadenverhütung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
Die in den einschlägigen DIN-Normen festgelegten
Baustoffe und Arbeitschritte sind zwingend zu verwenden
und zu beachten, dies gilt ohne Ausnahme für alle in
dieser Ausschreibung erfassten Arbeiten.
Die Verarbeitung oder Montage hat entsprechend den
Herstellervorschriften, Verarbeitungsrichtlinien,
gültigen Gütebestimmungen und nach den "Anerkannten
Regeln der Technik" zu erfolgen.
BAU O NRW Bauordnung des Landes Nord-Rhein Westfalen,
SBauVO (Sonderbauverordnung vom 02.12.2016,
TRGS 519 Bearbeitung asbesthaltiger Bauteile und
Untergründe,
den Technischen Regeln für Arbeitsstätten,
UVV Unfallverhütungsvorschriften,
die technischen Merkblätter des Bundesausschusses Farbe
und Sachwertschutz (BFS),
die aktuellen Herstellervorschriften.
Vorgaben und Anordnungen der Bauaufsicht, der
Gewerbeaufsicht sowie der Berufsgenossenschaft sind bei
der Durchführung der Arbeiten genau zu beachten und
einzuhalten.
Der AN muss für die Sonn- und Feiertagsarbeiten eine Genehmigung bei der Bezirksregierung einholen.
Dieser Aufwand wird nicht gesondert vergütet und ist mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4.2. Angaben zur Ausführung
4.2.1. Allgemeines
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende
Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um
gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten
Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen,
sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen
Maßangaben vorliegen.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen
Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit
der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen
oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus
festgestellt oder vermutet werden.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind
Absauggeräte zu verwenden.
Ergibt sich bei der Überprüfung, dass geplante
Estrichdicken nicht eingehalten werden können, darf
erst nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung die
Leistung weiter ausgeführt werden.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem
Auftraggeber festzulegen, wo die Misch- und
Fördereinrichtungen aufgestellt werden können, ohne
andere am Bau beteiligten Handwerker während der
Bauausführung zu behindern.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen
von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass
Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt
werden.
Bereits fertig gestellte Leistungen Dritter, wie
Sichtbetonbauteile, Installationen, Beschichtungen von
Heizkörpern, Türen, Holzbauteile, Treppen, Beläge etc.
sind vom Auftragnehmer gegen Beschädigung und
Verschmutzung wirksam zu schützen. Verunreinigungen
sind umgehend zu beseitigen.
Für den Bodeneinstand von nach dem Estrich
einzubauenden Zargen sind Türöffnungen entsprechend
auszusparen. Nach erfolgtem Einbau der Zargen ist der
Estrich in diesem Bereich fachgerecht zu schließen.
Aussparungen sind zu schalen.
Fertig gestellte Estrichflächen sind abzusperren, das
benötigte Absperrmaterial hat der Auftragnehmer zu
stellen.
Zementestriche, bei denen die Gefahr des Aufschüsselns
besteht, sind für einen Zeitraum von mindestens 2
Wochen ab Verlegung mit einer Kunststofffolie
abzudecken.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur
Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur
Verlegung des Oberbodens die üblichen Belastungen des
Baubetriebs ohne Schaden aufnehmen kann.
4.2.2 Fugen
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere
Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen,
die die Funktion der Fugen beeinträchtigen,
freizuhalten.
Notwendige Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen.
Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung
herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu
unterbrechen.
5.0 Technische Vorbemerkungen Bodenbelagsarbeiten
5.1. Mitgeltende Normen und Regeln
Es gelten jeweils die Normen und Regeln für
Bodenbelagsarbeiten in der zum Vertragsschluss gültigen
Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen
und Beiblätter.
Aufgrund gesetzlicher Anforderungen und zum
gesundheitlichen Schutz, ist für den Bodenbelag eine
bauaufsichtliche Zulassung oder eine andere
vergleichbare technische, europäische Zulassung vom AN
vorzulegen.
Der Belag muß die gesetzlichen Anforderungen an die
gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten nach dem
AgBBSchema: "sehr emissionsarm" erfüllen.
Der Bodenbelag muß bauaufsichtlich vom DIBt für die
Verwendung in Innenräumen zugelassen sein und jährlich von einem unabhängigen, akkreditierten Prüfinstitut überwacht werden.
Dieses jährliche Überprüfungsaudit ist mit einem
Prüfzertifikat nachzuweisen.
Der Bodenbelag muss darüber hinaus zum besonderen
Schutz der Gesundheit vor Raumluftemissionen mit dem
"Indoor Air Comfort Gold" Siegel zertifiziert sein, das
unter anderem besagt, das die Summen der VOC unterhalb
des Grenzwertes von 160 µg/m3 liegen.
Das jährliche Audit ist auf Verlangen vorzuweisen.
Der Bodenbelag muss mit biologischen und phthalatfreien
Weichmachern produziert werden.
Um geruchlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen ist eine
olfaktorische Prüfung nach ISO 16000-28 nachzuweisen.
Für den Bodenbelag muss eine Umwelt-Produktdeklaration
(EPD) erstellt sein.
Der Bodenbelag muß nach dem EN15804 Programm des
Instituts Bauen und Umwelt e.V. (IBU) für die
ökologische Gebäudebewertung begutachtet sein.
Der Bodenbelag muss zu 100% recyclebar sein.
5.2. Ausführung
Für die Verträglichkeit der Spachtelmasse mit dem Klebstoff und dem Untergrund ist der AN verantwortlich. Auf Verlangen der Bauleitung hat der AN dem AG die technischen Datenblätter und die Zusammensetzung der Materialien mitzuteilen.
Sämtliche Anschnitte sind scharfkantig und glatt herzustellen und vorher sauber anzuspachteln.
Der Verschnitt ist vom AN eigenverantwortlich zu ermitteln und in die zuständige Position mit einzurechnen. Alle erforderlichen Zuschnitte und Anpassarbeiten an vorhandene Bauteile sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
6.0 Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die Vertragsbedingungen werden vorbehaltlos anerkannt.
______________________________________________________
Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des
Bieters mit Firmenstempel
2.0.Technische Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
01.__.010 Bodenschlitze bis ca.15 cm breit schließen vorhandene Bodenschlitze
im Bereich von abgebrochenen Mauerwerkswänden
mit einem Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis für den Innenbereich kraftschlüssig verschließen
nach DIN 18560 , DIN 18353
zur Aufnahme von PVC-Bodenbelägen
inkl. Übergänge zum vorhandenen Verbundestrich vernadeln / verklammern und abquarzen.
Flächenbündiger Anschluss an vorhandenen Verbundestrich( Zement).
Druckfestigkeit: = 40 N/mm²
Biegezugfestigkeit: = 10 N/mm²
Haftzugfestigkeit: = 2,0 N/mm²
Brandverhalten: A2 fl-s1
Abmessungen:
Breite: bis ca. 150 mm
Estrichdicke bis ca. 65 mm
01.__.010
Bodenschlitze bis ca.15 cm breit schließen
15.00
m
01.__.020 Elektroschlitze ca. 25 cm breit schließen vorhandene Elektroschlitze
mit einem Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis für den Innenbereich kraftschlüssig verschließen
nach DIN 18560 , DIN 18353
zur Aufnahme von PVC-Bodenbelägen
inkl. Übergänge zum vorhandenen Verbundestrich vernadeln / verklammern und abquarzen.
Flächenbündiger Anschluss an vorhandenen Verbundestrich( Zement).
Druckfestigkeit: = 40 N/mm²
Biegezugfestigkeit: = 10 N/mm²
Haftzugfestigkeit: = 2,0 N/mm²
Brandverhalten: A2 fl-s1
Abmessungen:
Breite: ca. 250 mm
Tiefe bis ca. 65 mm
Estrichdicke bis ca. 65 mm
siehe TGA-Planung.
01.__.020
Elektroschlitze ca. 25 cm breit schließen
30.00
m
01.__.030 Öffnung an Bodentank mit Schnellestrich
wieder schließen Öffnung, 4-seitig,, am eingebauten Bodentank
mit einem Schnellestrich auf 2K-Epoxidharzbasis
sauber kraftschlüssig verschließen
nach DIN 18560 , DIN 18353
zur Aufnahme von PVC-Bodenbelägen
Flächenbündiger Anschluss an vorhandenen Verbundestrich.
Druckfestigkeit: = 40 N/mm²
Biegezugfestigkeit: = 10 N/mm²
Haftzugfestigkeit: = 2,0 N/mm²
Brandverhalten: A2 fl-s1
Abmessung Bodentank :
Breite: bis ca. 400 mm
Tiefe: bis ca. 400 mm
Höhe bis ca. 65mm
Abrechnung pro Bodentank
01.__.030
Öffnung an Bodentank mit Schnellestrich
wieder schließen
10.00
Stk
01.__.040 Estrich und Bodenbetonplatte für neue Elektro-Bodentanks
aufschneiden vorsichtiges Aufschneiden des neuen Verbundestrichs sowie der Stahlbetonbodenplatte für Elektrobodentanks
inkl. Schuttabtransport zu bauseits gestellte Container Entsorgung durch p&g
Abmessungen:
Breite: bis zu ca. 400 mm
Länge: bis zu ca. 400 mm
Tiefe: bis zu ca. 100 mm
01.__.040
Estrich und Bodenbetonplatte für neue Elektro-Bodentanks
aufschneiden
O
1.00
Stk
01.__.050 vorh. Estrichrisse / Estrichfugen schließen vorh. Estrichrisse oder Estrichfugen kraftschlüssig
verschließen,
quer zur Fuge bis ca. 30 cm aufschneiden,
Wellenverbinder einlegen und mit Schnellestrich
auf 2K-Epoxidharzbasis
für den Innenbereich
nach DIN 18560 , DIN 18353
kraftschlüssig verschließen und abquarzen.
01.__.050
vorh. Estrichrisse / Estrichfugen schließen
1.00
m
01.__.060 Estrichfehlstellen schließen Estrichfehlstellen kraftschlüssig schließen
Lieferung und Einbau
eines Schnellestrichs auf 2K-Epoxidharzbasis
für den Innenbereich
nach DIN 18560 , DIN 18353
zur Aufnahme von PVC-Bodenbelägen
inkl. Vorbereitung und Reinigung des Untergrundes
und Übergänge zum vorhandenen Verbundestrich
vernadeln / verklammern und abquarzen.
Flächenbündiger Anschluss an vorhandenen
Verbundestrich.
Druckfestigkeit: = 40 N/mm²
Biegezugfestigkeit: = 10 N/mm²
Haftzugfestigkeit: = 2,0 N/mm²
Brandverhalten: A2 fl-s1
Estrichdicke bis ca. 65 mm
01.__.060
Estrichfehlstellen schließen
1.00
m²
01.__.070 vorh. Estrich sauber einschneiden mobile Trennwand vorhandenen gleitenden Zementestrich sauber, zielgerichtet einschneiden.
Fußbodentrennung nach DIN 4109 unter mobile Trennwand
mit Bodentrennfugen ausführen,
Estrichdicke bis ca. 65 mm (Zementestrich)
Aufnahme und Schuttabtransport zum bauseitigen
Container, Entsorgung durch p&g
gemäß Angaben Trennwandfirma
01.__.070
vorh. Estrich sauber einschneiden mobile Trennwand
20.00
m
01.__.080 Zulage Estrichfugen mobile Trennwand schließen Zulage für zuvor beschriebene Position
Estrichfugen ca. 6 mm mit Moosgummi
vollflächig verklebt schließen.
Hinweis:
Nach Montage ist die Bodentrennung vor
Beschädigungen zu schützen!
01.__.080
Zulage Estrichfugen mobile Trennwand schließen
20.00
m
01.__.090 Zulage Estrich zwischen Fugen anarbeiten mobile Trennwand Zulage für zuvor beschriebene Position
Zwischen den mit Mossgummi ausgefüllten Estrichfugen
Bereich mit Schnellestrich, Höhe bis ca. 65 mm
auf 2K-Epoxidharzbasis als Verbundestrich
für den Innenbereich nach DIN 18560 , DIN 18353
kraftschlüssig verschließen inkl. Vorbehandlung
des Untergrundes unter Berücksichtigung des
PVC-Bodenbelags, Dicke 2,5 mm + Kleber.
Breite bis ca. 100 mm
Höhe bis ca. 65 mm
Hinweis:
Nach Ausführung ist der Bereich der Bodentrennung
vor Beschädigungen zu schützen!
01.__.090
Zulage Estrich zwischen Fugen anarbeiten mobile Trennwand
10.00
m
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__.010 Stundenarbeiten Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für:
Facharbeiter
02.__.010
Stundenarbeiten Facharbeiter
5.00
h
02.__.020 Stundenarbeiten Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für:
Helfer
02.__.020
Stundenarbeiten Helfer
5.00
h