KG 317 Stahlbauarbeiten Innenbereich
P & G - Euskirchen
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Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung Der Bauherr, Procter & Gamble Manufacturing GmbH, Procter & Gamble-Straße, 53881 Euskirchen, beabsichtigt den Speiseraum der Kantine sowie das Auditorium im Innenbereich umzubauen. Baubeginn: Anfang Oktober 2026 in einem Bauabschnitt Fertigstellung: Ende April 2027 (1- Schichtbetrieb) Eine Ausführung im Zweischichtbetrieb für die Demontage und Montagearbeiten wird im nachfolgenden Leistungsverzeichnis als Zuschlagsposition gesondert ausgewiesen (Bedarfposition) und ist vom AN zu kalkulieren. An dieser Stelle wird besonders auf die einschlägigen gesetzlichen sowie bau-berufsgenossenschaftlichen Vorgaben hingewiesen. Insbesondere auch auf die Vorgaben des Bauherrn, Procter & Gamble Manufacturing GmbH, die in jedem Fall mit hoher Priorität zu berücksichtigen sind. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die "Richtlinie für Fremdfirmenmitarbeiter"  hingewiesen, die dieser Leistungsbeschreibung beigefügt und somit im Falle der Beauftragung auch Vertragsbestandteil werden wird. Aus dieser Richtlinie entstehende Anforderungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und sind mit diesen abgegolten. So z.B., dass bei Arbeiten ab 1,2 m Höhe auf Leitern die sogenannte Drei-Punkt-Regel gilt, d.h. es ist nicht möglich, mit beiden Händen gleichzeitig zu arbeiten. Daher sind entsprechende Gerüste, Hubbühnen oder ähnliches in der Kalkulation zu berücksichtigen. Der AN transportiert jegliche Materialien, die entsorgt werden müssen, bis in die von Bauherrnseite zur Verfügung gestellten Container, die im nahen Umgebungsbereich der Baustelle vorgehalten werden.      Auf eine entsprechende Trennung der Materialien ist zu achten. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter etc. sind gem. den öffentlichen Bestimmungen getrennt in einem von p&g bereitgestellten Container für Sondermüll zu entsorgen. Teils sind Aufbauten zu demontieren und dem Bauherrn zum weiteren Gebrauch zu übergeben. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewehrt. Bei größeren Mengen ist die Entsorgung im Vorfelde mit einer Vorlaufzeit von 7 Werktagen mit dem AG abzustimmen. Ggf. ist eine Mengenangabe mit an zu geben. Reinigungsarbeiten im Baufeld und Transportwege, Schutzmaßnahmen vor Verunreinigungen und Beschädigungen in entsprechender Qualität liegen im Verantwortungsbereich des AN. Die Baustelle ist ständig in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich von der Örtlichkeit, der Materialeinbringung sowie über den gesamten Leistungsumfang vor Ort informiert hat und entsprechende Aufwendungen in der Kalkulation berücksichtigt sind. Etwaige Nachforderungen die auf Grund mangelnder Orts- und Projektkenntnis zurückzuführen sind, werden nicht anerkannt. Der Hauptzugang zum Baufeld bzw. der tägliche Zugang  erfolgt ausschließlich über den Hauptzugang. Jedes Unternehmen hat sich zu Montagebeginn bei der Pforte zu melden und die Anzahl der Mitarbeiter, die auf der Baustelle tätig sind, zu melden. Gleiches gilt beim Verlassen der Baustelle. Der Material- und Maschinentransport ins Gebäude erfolgt nur durch das Zelt über den Westeingang. Eine zweiflügliche Türe mit einem lichten Durchgang von ca. 2,02 x 2,09 m. Das Öffnungsmaß ist vom AN vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort zu prüfen! Es sind vom AN nur solche Geräte, Hebe- und Transportwerkzeuge,Maschinen, Gerüste sowie Materialien einzusetzen, die durch die vorhandene Türöffnung passen. Eine andere Möglichkeit zur Material- und Maschinen- einbringung ins Gebäude gibt es nicht. Das Transportieren des Baumaterials sowie Maschinen, Geräte und Gerüste etc. auf die Baustelle bzw. innerhalb der Baustelle ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen und in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Es besteht die Möglichkeit, in Absprache mit der örtlichen Bauleitung, Materialien in einem Zelt vor Ort zu lagern. Ein 2,0 m breiter Fluchtweg im Zelt vor der zweiflügligen NA-Türe ist vom AN freizuhalten! Die vorh. Terrasse darf nicht als Lagerfläche genutzt werden. Der Bieter hat grundsätzlich die Möglichkeit weitergehende Informationen zum Projekt und deren vorgesehene Abwicklung bei der jeweiligen Fachplanung zu hinterfragen bzw. auch die Ausführungspläne im Büro des Planverfassers einzusehen. Hierzu bedarf es grundsätzlich der  vorherigen Terminabsprache. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Objekt- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung beim AG vorzulegen und für die Dauer der Arbeiten vorzuhalten und ggfs. zu aktualisieren. Alle Angebotspreise müssen die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschutz, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, beinhalten. ______________________________________________________ Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters mit Firmenstempel -
Allgemeine Projekt- und Baubeschreibung
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Stahlbauarbeiten Kalkulationsgrundlage, wenn nicht gesondert beschrieben, ist die Ausführung in einem Bauabschnitt im 1 - Schichtbetrieb. Arbeitszeit Montag bis Samstag (werktags) je 10 Arbeitsstunden. Die Ausführung im 2-Schichtbetrieb wird als Baustellenerschwerniszuschlag in einer Bedarfsposition gesondert beschrieben. Das Leistungsverzeichnis ist in folgende Titel unterteilt: Titel 01 Stahlbauarbeiten Innenbereich Titel 02 Stundenarbeiten Dem Angebot liegen folgende Unterlagen zugrunde: 1. das nachstehende Leistungverzeichnis 2. Baustelleneinrichtungsplan 3. Ausführungsplanung 4. Statik Ing.-Büro Müller + Raring GmbH 5. Bauzeitenplan 6. Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter     Procter & Gamble Euskirchen Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dem Inhalt und den Bedingungen dieser Ausschreibung einverstanden. Grundlage der Ausschreibung ist das LV. Für die Ausführung der Arbeiten gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Vorschriften der:VOB, EnEV, DIN Vorschriften, Herstellerrichtlinien, Merkblätter, Berufsgenossenschaftlichen Auflagen, Unfallvorhütungsvorschriften. Richtlinien Brandschutz und Schallschutz. Die sich aus den vorgenannten Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen ergebenden Auflagen sind einzuhalten und zu berücksichtigen. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass die in der Ausschreibung erfaßten Massen und Maße einer Änderung unterliegen können und dementsprechend ständig anhand der Planung und am Bau vom Auftragnehmer zu überprüfen sind. Alle Angebotspreise müssen die komplette Ausführung der Arbeiten, einschließlich Lieferung aller Stoffe, Lagerung inklusive deren Wetterschu tz beinhalten. Das Transportieren des Baumaterials auf die Baustelle bzw. innerhalb der Baustelle sowie der Abtransport aller Abbruchmaterialien in die bauseits gestellten Container (Entsorgung durch P&G) inkl. der notwendigen Gerüste ist vom Auftragnehmer zu bewerkstelligen und mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. ______________________________________________________ Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters mit Firmenstempel -
1.0 Allgemeine Vorbemerkungen
2.0. Technische Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen 2.0. Technische Vertragsbedingungen Dieser Leistungsbeschreibung liegt die VOB in ihrer zum Vergabezeitpunkt gültigen Fassung mit ihren Teilen B, und C, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art zu Grunde. Mit nachfolgender Unterschrift erklärt der Bieter ausdrücklich, dass ihm die Bedingungen bekannt sind und die darin getroffenen Regelungen von ihm als Bestandteil seines Angebotes berücksichtigt und anerkannt wurden. Die Geschäftsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen der Procter & Gamble Manufacturing GmbH werden Vertragsbestandteil. Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter: Abweichend von den gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen sowie den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften sind auf dem Betriebsgelände Procter & Gamble Werk Euskirchen zusätzliche sicherheitsrelevante Bestimmungen zu beachten. Jedem Auftragnehmer wird durch Procter & Gamble die Broschüre: "Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter" ausgehändigt. Diese Richtlinien enthalten u.a. Regelungen und Hinweise zur Ersten Hilfe Leistungen, Brandschutz, zusätzliche Sicherheitsrichtlinien. Jeder Auftragnehmer wird durch Procter & Gamble in die Broschüre "Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter" eingewiesen und verpflichtet sich, die in diesen Richtlinien aufgeführten Regelungen und Hinweise während der gesamten Baumaßnahme konsequent zu beachten! Etwaige daraus resultierende Kosten für den AN sind in das Angebot miteinzurechnen! Anforderungsklasse an Stahlhochbau (Standardfall) bzw. an Stahlbaufirmen: Für alle tragenden Stahlbauteile und Aluminiumkonstruktionen ist die Norm DIN EN 1090 verpflichtend. Schweißende Betriebe müssen: - eine werkeigene Produktionskontrolle (WPK) einrichten und aufrechthalten - durch eine notifizierte Stelle (TÜV, DEKRA) zertifiziert werden, - CE-Kennzeichen auf den Produkten bringen -Dokumentation der Schweißprozesse nachweisen (WPS, WPQR, Schweißerqualifikationen - Ausführungsklasse EXC2, ISO 15614-1 Level 1 gemäß EN 1090-2, Anhang B SIGEKO: Ein Sicherheitskoordinator SIGEKO nach Baustellenverordnung wird auf der Baustelle eingesetzt. Die Hinweisen des SiGeKo sind zu beachten! An der Baustelle wird ein SIGE-Plan, eine Baustellenordnung sowie ein Alarmplan ausgelegt. Ihre Inhalte sind zu beachten und einzuhalten. Spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Arbeiten ist eine gewerkspezifische, auf die Baustelle abgestimmte Gefährdungsbeurteilung beim Auftraggeber vorzulegen. Nebenangebote / Materialien: Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Materialien und technische Konstruktionen sind im Hauptangebot anzubieten. Gleichwertige Materialien anzubieten ist grundsätzlich zulässig, jedoch sind alle vom Leistungsbeschrieb abweichende Materialien oder Produkte zu beschreiben oder zu kennzeichnen. Gegebenfalls sind dem Angebot Muster / Prospektmaterial beizufügen. Ohne derartige Hinweise gelten die im LV beschriebenen Leistungen als angeboten. Diese sind bei einer Beauftragung auszuführen. Haftungen: Mit Auftragserteilung tritt der Auftragnehmer für das Grundstück und alle vorhandenen Aufbauten die Haftungsund Sicherungspflichten des Eigentümers und Bauherrn an. Diese Pflichten enden mit der förmlichen Abnahme zum Gesamtauftrag. Bis zur förmlichen Abnahme verbleiben alle Leistungen des Auftragnehmers bezüglich Beschädigung und Diebstahl im vollen Risikobereich des Auftragnehmers. Stundenlohnarbeiten: Vom Auftragnehmer oder dessen Beauftragtem anerkannte Stundenlohnarbeiten gelten nur hinsichtlich der Ausführung der Leistungen. Die Stundenlohnarbeiten sind vor Ausführung anzumelden und durch die örtliche Bauleitung genehmigen zu lassen. Nach Freigabe der Leistungen sind Arbeitsbeginn und Ende der örtlichen Bauleitung anzumelden. Stundenlohnzettel / Nachweise sind nach Ausführung direkt der Bauleitung vorzulegen! Wegfall von Einzelpositionen durch AG Der Wegfall / Reduzierung von Einzelpositionen durch den Auftraggeber berechtigt nicht zur Nachkalkulation der Einheitspreise durch den Auftragnehmer. Bautagebuch: Das Bautagebuch ist auf Vordrucken, die mit dem AG vor Ausführung der Arbeiten abzustimmen sind, zu führen. Durch den Auftragnehmer sind die Bautageberichte in der vorgeschriebenen Form wöchentlich der Bauleitung zu übergeben. Material-Prüfzeugnisse: Die angebotenen Eigenschaften verwendeter Materialien sind der Bauleitung durch entsprechende Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse und Zulassungen zu belegen, soweit der Auftraggeber dies fordert. Behördliche Genehmigungen: Für Baubehelfe, z. B. Gerüste, Aussteifungen, Abfangungen, Straßenabsperrungen, Kranaufstellung, Absperrungen von öffentlichen Verkehrswegen usw. hat der Auftragnehmer, soweit dies erforderlich ist, vor der Ausführung die Genehmigung von den zuständigen Behörden einzuholen. Die Kosten für diese Genehmigungen sind in die Angebotspreise einzureichen. Vorleistungen: Bauseitige Lieferungen und Vorleistungen müssen vom Auftragnehmer so rechtzeitig abgerufen werden, dass denanderen am Bau Beteiligten ausreichend Zeit für Arbeitsdispositionen und Ausführung der jeweiligen Leistung bleibt. Termin- und Bauablaufplan: Der Auftragnehmer muss einen Termin- und Bauablaufplan erarbeiten und zur Abstimmung und Zustimmung dem Fachbauleiter / Architekten vorzulegen. Die Leistungensind je nach Bauablauf auch zeitversetzt auszuführen. Der damit verbundende Mehraufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen. Werk-und Montageplanung: Der Auftragnehmer hat eine Werk-und Montageplanung dem Auftraggeber oder Architekten vor Ausführung der Arbeiten rechtzeitig zur Freigabe durch den Auftraggeber vorzulegen, so dass die Bestellungen der Materialien (wegen Lieferzeit) durch den AN rechtzeitig ausgeführt und die Liefer- und Montagetermine eingehalten werden können. Die Terminkoordination obliegt dem AN. Die Werk-und Montageplanung ist fortzuschreiben bis zur endgültigen Fertigstellung / Ausführung vor Ort. Die Erstellung der Werk- und Montageplanung sowie Fortschreibung wird nicht gesondert vergütet und ist mit in die Einheitspreise einzukalkulieren! Aufmass: Das Aufmass ist auf der Baustelle vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu nehmen. Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den VOR Ausführung vor Ort den Freigabevermerk des Auftraggebers (AG) tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Aufmass /Abrechnungsgrundlage: Der Auftragnehmern ist verpflichtet, eine genaues, prüffähiges Aufmaß als Abrechnungsgrundlage für den Auftraggeber zu erstellen. Aufmaß und Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erstellten Flächen ohne Berücksichtigung von Verschnitt. Beim Aufmass ist zu berücksichtigen, dass alle Abbruchwände und Montagewände, Decken etc. nur einseitig gemessen und abgerechnet werden. Nebenleistungen Planungsunterlagen: Dem AG sind nach Abschluss der Arbeiten alle Planunterlagen wie z.B. die Werk- und Montageplanung mit Grundriss, Ansichten, Schnitte, Detailzeichnungen etc. in einem Ordner abzugeben. 3.0.  Allgemeine Vertragsbedingungen 3.1. Gerüstarbeiten: Alle für die Durchführung der Arbeiten benötigten Gerüste, auch die, deren Arbeitsbühne mehr als 1,20 m über Gelände oder Fußboden liegen, gemäß der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu erstellen. Der Auf- und Abbau sowie das Vorhalten der Gerüste ist in den Einheitspreis einzurechnen, wenn nicht gesondert in den Positionen beschrieben. Montagehöhen bis ca. 5,40 m ! Die Wahl der Gerüstart, stationär oder fahrbar, muss den Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter Procter & Gamble entsprechen. 3.1.2 Arbeiten auf Leitern: Bei Arbeiten in der Höhe gelten grundsätzlich die aktuellen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Bei Arbeiten ab 1,20 Meter Höhe sind in erster Stelle entsprechende technische Absturzsicherungen (Fanggerüste, Netze, Geländer usw.) und / oder entsprechende persönliche Auffangeinrichtungen (Auffanggurte, Auffangschirre usw.) zu benutzen. Nur bei punktuellen Arbeiten in geringer Höhe dürfen dafür vorgesehene Leitern verwendet werden. Bei allen Arbeiten in der Höhe ist eine detaillierte schriftliche Gefährdungsbeurteilung erforderlich, in der alle Aspekte der BGV (Berufs-Genossenschaftliche-Vorschrift) D36 berücksichtigt werden. Alle eingesetzten Leitern und Tritte müssen ebenfalls den Anforderungen der BGV D36 entsprechen Und es muss entweder ein sichtbarer Prüfstempel / - plakette an der Leiter / am Tritt vorhanden sein oder es muss ein Prüfbuch nach BGV D36 mitgeführt werden. Ab einer Standhöhe von 1,20 m auf Leitern gilt die sogenannte Drei-Punkt-Regel, d.h. es ist nicht möglich mit beiden Händen gleichzeitig zu arbeiten! Siehe Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter von Procter & Gamble Werk Euskirchen! 3.2. Schutz von vorh. Bauteilen: Im Besonderen hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass zu schützende Bauteile wie Böden, Fenster, Beschläge, etc. abgedeckt und abgeklebt werden und das Abdeckmaterial nach Ausführung ohne Rückstände entfernt wird. Glasflächen und vorh. Möblierung sind besonders sorgfältig abzudecken, abzukleben und zu schützen. Zeigen sich bei der Abnahme Mängel, so werden diese auf Kosten des Auftragnehmers reguliert. 3.3. Entsorgung Müll, Zustand Baustelle: Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Baustelle stets in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten sowie Müll, Baustoffreste in die bauseits gestellten Container zu entsorgen. Farbreste, leere Farb- und Kleberbehälter etc. sind gem. den öffentlichen Bestimmungen getrennt in einem von p& g bereitgestellten Container für Sondermüll zu entsorgen. Eine gesonderte Vergütung wird hierfür nicht gewehrt. 4.0  Technische Vorbemerkungen 4.1.  Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN EN 1090-2 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken Die in den einschlägigen DIN-Normen festgelegten Baustoffe und Arbeitschritte sind zwingend zu verwenden und zu beachten, dies gilt ohne Ausnahme für alle in dieser Ausschreibung erfassten Arbeiten. Die Verarbeitung oder Montage hat entsprechend den Herstellervorschriften, Verarbeitungsrichtlinien, gültigen Gütebestimmungen und nach den "Anerkannten Regeln der Technik" zu erfolgen. BAU O NRW Bauordnung des Landes Nord-Rhein Westfalen, SBauVO (Sonderbauverordnung vom 17.11.2009, TRGS 519 Bearbeitung asbesthaltiger Bauteile und Untergründe, den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, UVV Unfallverhütungsvorschriften, die technischen Merkblätter des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz (BFS), die aktuellen Herstellervorschriften. Vorgaben und Anordnungen der Bauaufsicht, der Gewerbeaufsicht sowie der Berufsgenossenschaft sind bei der Durchführung der Arbeiten genau zu beachten und einzuhalten. 4.1.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben 4.1.3 Angaben zur Ausführung Grundlage sind alle Richtlinien für Fremdfirmenmitarbeiter, die vom AN zwingend beachtet und umgesetzt werden müssen. 4.1.3.1 Allgemeines Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. 4.1.3.2 Reparatur, Sanierungsarbeiten Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom Auftragnehmer zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelrückstände auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen und dgl. und von den Gerüstböden zu entfernen. 4.1.4. Erlaubnispflichtige Arbeiten Eine Feuererlaubnis wird benötigt für: Löten, Heißkleben, Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen oder verwandte Arbeitsverfahren. Arbeiten an Systemen, Rohrleitungen oder Kanälen in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, die zu einem Feuer oder sogar zu einer Explosion führen können. Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen oder Anlagen. Den Betrieb von kraftstoffbetriebenen Fremdfahrzeugen (Motoren) innerhalb der Gebäude. Das Betreiben von Heizgeräten, Heißluftgeräten oder Kochern. Vor Aufnahme der feuergefährlichen Arbeiten ist eine schriftliche Genehmigung durch den Arbeitsverantwortlichen AN in Form eines Feuer-Erlaubnisscheins und einer Gefährdungsbeurteilung einzuholen (via Feuerschutzbeauftragte). Die Gültigkeit beträgt max. 8 Stunden. Vor Aufnahme der feuergefährlichen Arbeiten sollte auch zur Konkretisierung der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich geprüft werden, ob anstelle dieser Arbeiten sogenannte "kalte" Verfahren (Sägen, Schrauben, Kaltkleben, etc.) eingesetzt werden können. Der Erlaubnisschein ist an einen konkreten Arbeitsauftrag (Werk) sowie gleichbleibende Umgebungsbedingungen und Arbeitsverfahren gebunden. Ändern sich diese Umstände, muss die Gefährdungsbeurteilung erneut durchgeführt und der Erlaubnisschein erneut beantragt werden. In feuergefährdeten Bereichen dürfen feuergefährliche Arbeiten nur von entsprechend ausgebildeten Personen ausgeführt werden, die über 18 Jahre alt sind. Auszubildende dürfen die Arbeit nur unter Aufsicht ausführen. Für Schweißarbeiten an tragenden Bauelementen oder Sicherheitseinrichtungen ist zusätzlich das regelmäßige Ablegen einer Schweißprüfung nachzuweisen. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. 4.1.5 Arbeiten in der Zwischendecke Vor Beginn der Arbeiten muss der Ausführende eine schriftliche Anordnung des Auftraggebers in Form der Befahr-Erlaubnis für Arbeiten in der Zwischendecke erhalten haben. 4.1.6 Arbeiten an Massivbauteilen (Mauerwerk, Betonstützen, Dachkonstruktion) Sämtliche Arbeiten an Massivbauteilen (Abhängen und Anbringen von Bauteilen, Maschinen, etc) dürfen ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Structural Integrity Owner des Werkes durchgeführt werden. 4.1.7 Angaben zur Abrechnung Für die Abrechnung von Leistungen nach dem Längen- und dem Flächenmaß gelten die Regeln des Abschnitt 5 ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten. 5.0  Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die Vertragsbedingungen werden vorbehaltlos anerkannt. ______________________________________________________ Ort und Datum / rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters mit Firmenstempel
2.0. Technische Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
3.0 Vorbemerkungen zum Thema Zweischichtbetrieb und Baustellenerschwerniszuschlag. 3.0 Vorbemerkungen zum Zweischichtbetrieb Leistungsbeschreibung: Für die Ausführung der Bauleistungen wird durch den Auftraggeber ein Zweischichtbetrieb angeordnet. Auf sämtliche Positionen der nachfolgenden Titel Stahlbauarbeiten ist der nachfolgend beschriebene Baustellenerschwerniszuschlag zu kalkulieren und anzubieten. Ausführungsbedingungen: Die Leistungen sind während der vertraglich vereinbarten Ausführungszeit im Zweischichtbetrieb auszuführen. Arbeitszeit: Montag bis Samstag 2 Schichten je 10 Arbeitsstunden tägliche Gesamtarbeitszeit: 20 Stunden Der Auftragnehmer hat seine Personal-, Geräte-, Material- und Bauablaufdisposition eigenverantwortlich so auszurichten, dass die vertragsgemäße Ausführung innerhalb der vorgegebenen Arbeitszeiten sichergestellt ist. Umfang des Zuschlags: Mit dem Baustellenerschwerniszuschlag sind sämtliche infolge des angeordneten Zweischichtbetriebes entstehenden Mehrkosten vollständig abgegolten. Hierzu gehören insbesondere: Schicht- und Erschwerniszulagen, erhöhter Personalbedarf, zusätzliche Bauleitung und Aufsicht, zusätzlicher Geräte- und Maschineneinsatz, organisatorischer und logistischer Mehraufwand, Mehrkosten für Transport, Materialbereitstellung und Baustellenbetrieb, sämtliche aus dem Zweischichtbetrieb resultierenden Gemeinkosten sowie alle sonstigen Nebenleistungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten im Zweischichtbetrieb erforderlich sind. Mit der Zuschlagsposition sind sämtliche aus dem Zweischichtbetrieb resultierenden Erschwernisse und Mehraufwendungen abgegolten. Weitergehende Vergütungsansprüche aufgrund der Anordnung des Zweischichtbetriebes sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf zusätzlichen, durch den Auftraggeber angeordneten Leistungsänderungen beruhen. Kalkulationsvorgabe: Die Einheitspreise der Leistungspositionen sind ohne Berücksichtigung der Mehrkosten aus dem Zweischichtbetrieb zu kalkulieren, sodass diese mit üblichen Einheitspreisen vergleichbar bleiben. Die durch den Zweischichtbetrieb entstehenden Mehrkosten sind ausschließlich über die hierfür vorgesehene Zuschlagsposition anzusetzen und auszuweisen.
3.0 Vorbemerkungen zum Thema Zweischichtbetrieb und Baustellenerschwerniszuschlag.
01 Stahlbauarbeiten Innenbereich
01
Stahlbauarbeiten Innenbereich
01.__.010 Stahlstützen QRO 60 x 5 mm Wand bis HEA 200 mobile Trennwand Lieferung und Montage einer Stahlstütze für den Anpressdruck der mobilen Trennwand gemäß beigefügter Statik, Pos. S1, Seite 26 - 35 Stahlstütze bestehend aus einem quadratischem Hohlprofil QRO 60 x 5 mm, S235 Höhe ca. 3,50 m inkl. Stützenkopf, Anschluss an vorhandenen Stahlträger HEA 200 mittels Kopfplatte 60 x 180 mm, Material Ankerplatte S235 (St37) Ankerplattendicke t= 8 mm mit 2 M12 10.9 inkl. Stützenfuß, Anschluss auf dem Rohboden mittels Fussplatte 60 x 180 mm, t= 8 mm mit 2 M12 10.9, Dübelbefestigung Oberfläche: walzroh, sandstrahlen, grundieren (Einbau verdeckt) Notwendiges Gerüst ist einzukalkulieren. Hinweis: -keine Befestigung am Trapezblechdach erlaubt! Bereich Mobile Trennwand
01.__.010
Stahlstützen QRO 60 x 5 mm Wand bis HEA 200 mobile Trennwand
2.00
Stk
01.__.020 Stahlstützen QRO 60 x 5 mm Wand ab HEA 200 bis IPE 140 mobile Trennwand Lieferung und Montage einer Stahlstütze ab HEA 200 (vorh. Stahlträger mobilen Trennwand) bis neue IPE 140 gemäß beigefügter Statik, Pos. S1, Seite 47a + 48a Stahlstütze bestehend aus einem quadratischem Hohlprofil QRO 60 x 5 mm, S235 Höhe ca. 1,50 m inkl. Stirnplatten 80 x 180x 8 mm mit 2 M12, 5.6 zur Befestigung an neue IPE 140 und vorh. Stahlträger HEA 200 Oberfläche: walzroh, sandstrahlen, grundieren (Einbau verdeckt) inkl. aller notwendigen Befestigungen, Anschlüsse etc. an vorh. und neue Stahlträger, inkl. aller notwendigen Ausklinkungen. Notwendiges Gerüst ist einzukalkulieren. Hinweis: -keine Befestigung am Trapezblechdach erlaubt! Bereich Mobile Trennwand
01.__.020
Stahlstützen QRO 60 x 5 mm Wand ab HEA 200 bis IPE 140 mobile Trennwand
2.00
Stk
01.__.030 Stahlträger QRO 60 x 5 mm, für Trockenbau oberhalb mobile TW Lieferung und Montage von Stahlträgern, horizontal verlegt, als Unterkonstruktion zum Anschluss der Deckenschürze (Trockenbau) oberhalb der mobilen Trennwandgemäß beigefügter Statik, Pos. K1,             Seite 36 - 39. Stahlträger bestehend aus einem quadratischem Hohlprofil QRO 60 x 5 mm, S235 Länge ca. 3,00 m (Aufmaß vor Ort erforderlich!) inkl. Stirnplatten 80x180x8 mm mit 2M12, 5.6 gemäß Statik Oberfläche: walzroh, sandstrahlen, grundieren (Einbau verdeckt) inkl. aller notwendigen Befestigungen, Anschlüsse etc. an vorh. und neue Stahlträger, inkl. aller notwendigen Ausklinkungen. Notwendiges Gerüst ist einzukalkulieren. Hinweis: -keine Befestigung am Trapezblechdach erlaubt! Bereich Mobile Trennwand
01.__.030
Stahlträger QRO 60 x 5 mm, für Trockenbau oberhalb mobile TW
3.00
Stk
01.__.040 Stahlträger IPE 140 für Trockenbau oberhalb mobile TW Lieferung und Montage von zusätzlichen sichtbaren Stahlträgern IPE 140 zur Befestigung des vorbeschriebenen Stahlträgers QRO 60 x 5 mm als Unterkonstruktion zum Anschluss der Deckenschürze (Trockenbau) oberhalb der mobilen Trennwand gemäß beigefügter Statik, Pos. K2 Seite 40 - 48a. neue Stahlträger IPE 140, S235 im Abstand von ca. 3,00 m Länge: ca. 3,60 m oberhalb / in Achse vorh. Fachwerkträger montieren inkl. Anschluss an vorh. Stahlträger IPE 500 gemäß Statik, ggfs zusätzliche Nachweise durch AN. inkl. aller notwendigen Befestigungen, Stirnplatten,  Anschlüsse etc. an vorh. und neue Stahlträger, inkl. aller notwendigen Ausklinkungen. Farbe IPE -Träger schwarz, RAL 9005 pulverbeschichtet Das gilt für alle Befestigungsteile, Stirnplatten, Schrauben, Klammern etc.! Notwendiges Gerüst ist einzukalkulieren. Hinweis: -keine Befestigung am Trapezblechdach erlaubt! Bereich Fachwerkträger / Mobile Trennwand
01.__.040
Stahlträger IPE 140 für Trockenbau oberhalb mobile TW
4.00
Stk
01.__.050 Stahlträger HEA 220 für neuen Wanddurchbruch Lieferung und Montage eines neuen Abfang-Stahlträgers für den neuen Wanddurchbruch in tragende Mauerwerkswand zur Küche gemäß Statik, Pos. T1,Seite 9 - 12 Stahlträger: HEA 220, S235 Länge bis ca. 6,00 m Oberfläche: feuerverzinkt Wanddicke Bestand: ca. 240 mm (Mauerwerk) - einschl. aller Befestigungen, Anschlussprofile an vorhandene Bauteile - einschl. aller geforderten An- und Schrägschnitte an andere Bauteile Notwendiges Gerüst ist einzukalkulieren.
01.__.050
Stahlträger HEA 220 für neuen Wanddurchbruch
O
1.00
Stk
01.__.060 Mehrkosten Baustellenerschwerniszuschlag Zweischichtbetrieb Mehrkosten für Baustellenerschwerniszuschlag im Zweischichtbetrieb für Stahlbauarbeiten siehe Vorbemerkungen 3.0
01.__.060
Mehrkosten Baustellenerschwerniszuschlag Zweischichtbetrieb
O
1.00
Psch
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__.010 Stundenarbeiten Facharbeiter Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Facharbeiter
02.__.010
Stundenarbeiten Facharbeiter
5.00
h
02.__.020 Stundenarbeiten Helfer Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Helfer
02.__.020
Stundenarbeiten Helfer
5.00
h