Heizung
Otto-Sachs-Straße Karlsruhe
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Vorbedingungen Vorbedingungen Vorbedingungen
Vorbedingungen
A            Baubeschreibung. A Baubeschreibung. A Baubeschreibung. 1.0  Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau der Wärmeverteilung. 2.0  Allgemeines 2.1  Der im Leistungsverzeichnis beschriebene       Leistungsumfang beinhaltet Neumontagen von       heizungstechnischen Anlagen. 2.2  Ausführung       Der Schutz der ausgeführten Leistungen vor       Winterschäden und Grundwasser ist Sache des       Auftragnehmers (AN). Eine zusätzliche Vergütung       erfolgt nicht. B.   Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)       (Die § beziehen sich auf die VOB / B) 1.0  Für die angebotene Leistung übernimmt der       Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit,       d.h. auch Teilleistungen, die nicht ausdrücklich       im einzelnen erwähnt bzw. beschrieben werden,       sind zu kalkulieren und sind im Einheitspreis       enthalten. 2.0  Der AG geht davon aus, dass das Angebot nach       ausführlicher Besichtigung der Örtlichkeiten       abgegeben wurde, und dass jede einzelne Position       qualitativ und quantitativ geprüft wurde. 3.0  Auf Bedenken hinsichtlich der in der Leistungs-       beschreibung aufgeführten Positionen ist mit       Abgabe des Angebots hinzuweisen. C. Technische Vorschriften Heizungsanlage 1.   Allgemeines 1.1  Der im Leistungsverzeichnis beschriebene       Leistungsumfang beinhaltet Neumontagen von       heizungstechnische Anlagen. 1.2  Die nachstehenden Ausführungsbestimmungen gelten       zusätzlich zu den Bestimmungen der VOB DIN 18.381, 18.379, 18.380 und 18.421. 1.3  Mit den im LV enthaltenen Positionen und den vom       Bieter eingetragenen Einheitspreisen ist eine       betriebsfertige Anlage angeboten. 2.   Ausführung 2.1  Ausführungsbestimmungen       Die heizungstechnische Anlagen sind       nach den anerkannten Regeln der Technik unter       Berücksichtigung aller einschlägigen Normen,     Richtlinien und Vorschriften, den Auflagen der       Behörden, insbesondere Baurechtsamt, Brandschutz-       behörde und Gewerbeaufsichtsamt, des TÜV und der       Versorgungsunternehmen auszuführen. Die Anschluss-       bedingungen der Versorgungsunternehmen sind in       allen Teilen zu beachten. 2.2  Abstimmung mit anderen Gewerken       Der Aufbau der Technikzentralen, die Rohrführung       etc. ist auf der Grundlage der Planunterlagen des       Fachingenieurs mit den Gewerken der anderen       Auftragnehmer, insbesondere der Firmen für       Lüftung, Sanitär und Elektro, in allen Teilen       abzustimmen. Vor der Montage einzelner Arbeits-       abschnitte hat der Auftragnehmer eine Abstimmung       über Montageablauf und Ausführungsdetails mit       den beteiligten Auftragnehmern herbeizuführen.       Änderungen jeglicher Art sind mit der Bauleitung       abzustimmen. Der Auftragnehmer hat sich mit       seinen Leistungen dem übrigen Bauablauf       anzupassen.       Einzelunterbrechungen bzw. Wechsel des Montage-       ortes, insbesondere bei Montagen in Installationsschächten, sind von ihm in Kauf zu nehmen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. 2.3  Montagehinweise       Die Montagearbeiten dürfen nur nach den geneh-       migten bzw. freigegebenen Ausführungsplänen       des Auftragnehmers ausgeführt werden. Die       Genehmigung der vorstehenden Plänen erfolgt       vom Auftraggeber bzw. dessen Bevollmächtigten. 3.   Besondere Leistungen       Außer den in den vorgehefteten Vertragsbeding-       ungen und in der VOB, Teil C, bereits genannten       Nebenleistungen werden folgende Leistungen nicht       besonders vergütet: 3.1  Gespräche mit Behörden, TÜV- und       Versorgungsunternehmen über Anlagenausführung,       Werkstoffwahl und sicherheitstechnische Ausrüs-       tungen, Einholen der erforderlichen Genehmigungen       und Einleitung der notwendigen Abnahmen. Der       Auftragnehmer hat sämtliche erforderlichen     behördlichen (auch TÜV) Prüfungen, Kaminfeger-       Abnahmen, TÜV- Abnahmen, Abnahmen mit dem       Auftraggeber usw. vorzubereiten, durchzuführen       und die erforderlichen Prüfbescheinigungen und       Abnahmen auf seine Kosten beizubringen. 3.2  Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen,       sofern in den Vertragsbedingungen nichts anderes       vorgesehen ist. 3.3  Stemm- und Bohrarbeiten für die Befestigung von       Halterungen, Konsolen und Befestigungskonstruk-       tionen. 3.4  Einbau von zusätzlichen Holzkonstruktionen für       die Rohrleitungsbefestigungen und Befestigungen       von sanitären Einrichtungen und den Behinderten       Griffen in den Außen- und Innnenwände wenn es       sich um Holz- bzw. Trockenbauwände handelt. 3.5  Schlagen oder Nachschlagen       von Schlitzen und kleinerer Wanddurchbrüche im       Mauerwerk. Schlitze und Durchbrüche in Beton,       sowie Kernbohrungen werden entsprechend der       LV- Position vergütet.       Die Kosten für Bohrungen bei den Heizkörper-       anschlussleitungen, Wanddurchbrüche in Gips-       und Metallständerwänden, Wanddurchbrüche und       Wandschlitze in Gipsdielenwände  und Schlitz-       arbeiten beim unterfahren der Anschlussleitungen       die auf dem Rohfußboden verlegt werden, werden       nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 3.6  Abdeckung von Anlagenteilen während der Bauzeit,       zum Schutz vor Beschädigung und Verschmutzung. 3.7  Die vorzusehenden Schallschutzmaßnahmen sind in       den Einheitspreisen enthalten, sofern sie im LV       nicht gesondert enthalten sind. 3.8  Freispülen der Anlage von Fremdstoffen und       Durchführung einer 12-stündigen Druckprobe.       Der Auftragnehmer hat Teilabschnitte der Anlage       auf Dichtigkeit zu prüfen, wenn dieses für       den Ablauf der Bauarbeiten erforderlich ist. 3.9 Druckprobe für vorbeschriebene Anlage in Abschnitten nach VOB/C DIN 18380 einschl. Protokollerstellung, Prüfdruck mind. das 1,5-fache des Betriebsdruckes, Prüfdauer mind. 24 Stunden. Mit einzurechnen ist das Erstellen der erforderlichen Anschlüsse sowie das Abbauen derselben. 3.10 Entleerung und Spülung der gesamten Sanitäranlage nach der Druckprüfung, dem Entschlammen und dem Reinigen der Schmutzfänger. 3.11 Inbetriebnahme der betriebsfertigen Heizungsanlage durch Kundendienst, einschl. Fahrtkosten, bestehend aus: - Anpassen an die Betriebsbedingungen; - Erstellung eines Übergabeprotokolles; - Einweisung des Betriebspersonales; - Einregulierung der Strangregulierventile; - wiederholte Entlüftung aller Lufttöpfe und Heizkörper 3.12 Ausblasen von Rohrleitungen, wenn Frostgefahr       besteht und eine restlose natürliche Entleerung       nicht gewährleistet ist. 3.13 Probeweise Inbetriebnahme der Anlage,       Inbetriebnahme, Übergabe und Einweisung des       Bedienungspersonals. Der Probebetrieb führt nicht       zur Abnahme der Anlage nach VOB Teil B, § 12. 3.14 Erstinbetriebnahme von der kompletten Heizungs-       anlage etc. durch Fachmonteure bzw.       Fachingenieure der Herstellerfirmen, einschl.       Erstellung der Inbetriebnahmeprotokolle, einschl. anpassen an Betriebsbedingungen, erstellen eines Übergabeprotokolles, Einweisung des Betreibers, Einregulieren aller Pumpen und Regulierventilen und wiederholtes entlüften der Anlage. 3.15 Einweisung des vom Bauherrn benannten Bedienungspersonals in die Heizungs- und Regelungsanlage einschl. Dokumentation und Übergabe des Protokolls mit dem Bestandsunterlagen 3.16 Leistungsmessungen, soweit sie für eine       ordnungsgemäße Fertigstellung, Einregulierung und       Funktion der Anlagen erforderlich sind. Sie sind       vor der Abnahme durchzuführen. 3.17 Montagegerüste, auch solche mit Arbeitsbühnen       über 2,0 m einschl. Transport zur Verwendungs-       stelle, Aufstellen, Abbau und Abtransport. Die       UVV-Vorschriften für Gerüste sind zu beachten. 3.18 Die vorzusehenden Schallschutzmaßnahmen sind       in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern       sie im LV nicht gesondert enthalten sind. 3.19 Prüfen der elektrischen Verkabelung, der       Steuer- und Regelanlage, wenn die Leistung nicht       vom AG ausgeführt wurde. 3.20 Anpassung von Anlagenteilen an nicht       maßgerecht ausgeführte Leistungen anderer Unter-       nehmer, soweit diese innerhalb der zulässigen       Bautoleranzen liegen. 3.21 Mustermontagen sind, wenn sie der AG verlangt,     unentgeltlich für den AG zu erstellen. Nach       Besichtigung und Freigabe durch den AG wird die       Mustermontage für die festgelegten Bereiche Grundlage der Ausführung. Teile, die ohne ausdrück-       liche, schriftliche Freigabe bestellt, gefertigt       und eingebaut werden und nicht die gestellten       Anforderungen erfüllen (Technik, Material,       Eigenschaften, Funktion, Form, Farbe etc.)       sind zu entfernen. 4.   Stoffe, Bauteile 4.1 Die zu verwendenden Anlagenteile und       Materialien sind entsprechend den im LV vorgege-       benen Qualitäten und Anforderungen bzw.       Herstellern und Typen anzubieten. Bei Hersteller       angaben mit dem Zusatz "oder gleichwertig"       können vom Bieter unter strenger Einhaltung der       wesentlichen Qualitätsmerkmale und der       Auslegungsdaten auch gleichwertige Hersteller       oder Typen angeboten werden. 4.2  Alternativ-Angebote werden bei der Wertung nur       berücksichtigt, wenn die erforderlichen Beschrei-       bungen und die technischen Daten, aufgelistet       analog der entsprechenden LV-Grundposition,       beigefügt sind. 4.3  Sind im LV Materialien ausgeführt, die für den     vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet erschei-       nen, ist dieses vom Bieter bei der Angebotsabgabe       mit Begründung schriftlich anzuzeigen. 4.4  Die Oberflächen aller Bauteile müssen ihrem       Verwendungszweck entsprechend dauerhaft       korrosionsgeschützt ausgeführt sein. Stahlteile,       bei denen eine bestimmte Art von Korrosionsschutz       nach diesem LV oder den einschlägigen Normen und       Richtlinien nicht vorgesehen ist,müssen mindestens       wie folgt geschützt sein:      -  Nicht mehr zugängliche Anlagenteile:         Korrosionsgeschützt nach DIN 18 363, Abschnitt         3.3.3.1.3 (Lackfarben auf Alkydharzbasis) bei         verzinkter Oberfläche.      -  Später zugängliche Anlagenteile:         Grundanstrich nach DIN 18 363, Abschnitt         2.5.1.3 mindestens 1 Jahr lang         nach Abnahme der eingebauten Leistung als         Untergrund für einen bauseitigen         Fertiganstrich geeignet.       Bei heißen Oberflächen sind hitzebeständige und       standfeste Lacke zu verwenden. Die Oberflächen       sind vor dem Grundanstrich einwandfrei zu       entfetten, zu entrosten und von Walzhaut und       Zunder zu befreien. 4.4  Befestigungen, Aufhängekonstruktionen       Das Befestigungssystem der Rohrleitungen ist vom       AN mit den anderem am Bau beteiligten Firmen       abzustimmen und die Freigabe durch Fachingenieure       und Bauleitung einzuholen. 4.5  Rohrleitungen, die durch Wände und Decken geführt       werden, sind bei der Montage mit einer Dämmung       zu versehen, die die Anforderungen an Schall-,       Wärme- und Brandschutz erfüllt.       Können aus technischen Gründen keine Rohrhülsen       eingebaut werden, ist die Wärmedämmung mit einer     nicht brennbaren, wasserunempflindlichen Folie        u.a.:      - Umhüllung von Anschlußleitungen in Wand-,        Decken- oder Fußbodenbereich mit Dämm-        schläuchen, sofern im LV nichts anderes        vorgesehen ist. 4.6  Wasser- und Abwasseranschlüsse       Die Anschlußstellen für Wasser und Abwasser sind       mit dem Gewerk Sanitär und Lüftung rechtzeitig       abzuklären und in die entsprechenden Montage-       und Detailzeichnungen aufzunehmen.       Bei sämtlichen Anlagenteilen des AN, bei denen       Wasser oder Kondensat anfällt, sind vom AN die       erforderlichen Ableitungen aus korrosionsbe       ständigem Material bis zu den vorgesehenen       Ablaufstellen zu führen und einzuleiten.
A            Baubeschreibung.
1 Heizungsanlage mit Zubehör
1
Heizungsanlage mit Zubehör
1.1 Demontage Heizung
1.1
Demontage Heizung
1.2 Sicherheitseinrichtungen mit Zubehör
1.2
Sicherheitseinrichtungen mit Zubehör
1.3 Rohrleitungen mit Zubehör
1.3
Rohrleitungen mit Zubehör
1.4 Verteiler, Armaturen und Zubehör
1.4
Verteiler, Armaturen und Zubehör
1.5 Wärmedämmung mit Zubehör
1.5
Wärmedämmung mit Zubehör
1.6 Rohbauarbeiten
1.6
Rohbauarbeiten
1.7 Besondere Leistungen
1.7
Besondere Leistungen
1.8 Stundenlohnarbeiten
1.8
Stundenlohnarbeiten
1.9 Wartung Heizung
1.9
Wartung Heizung