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Technischer Beschrieb
Der Bauherr plant die Teilsanierung des Mehrfamilienhauses Ostlandstr.19 mit 27 Wohneinheiten in 96465 Neustadt b.Coburg.
Der Auftragnehmer hat alle heizungstechnischen,- lüftungstechnischen und sanitärtechnischen Anlagen zu installieren.
Heizungstechnik:
In den 27 Bädern werden neue Badheizkörper anstelle der vorhandenen Plattenheizkörper installiert.
Im Gäste-WC rechte Wohnung wird ein neuer Ventilheizkörper montiert.
Die neuen Heizkörper-Anbindeleitungen werden an die vorhandenen Rohrleitungen der Wohnungsverteilung angebunden (hier horizontales Einrohrsystem vorhanden).
Die Verlegung erfolgt im Fußbodenaufbau.
Der hydraulische Abgleich an den neuen Heizkörpern ist durchzuführen und zu protokollieren.
Ansonsten verbleibt die Heizungsanlage im gesamten Haus wie im Bestand.
Sanitärtechnik:
Die Trinkwasseranlage wird erneuert. Von der neuen Filterstation im Keller werden Edelstahlrohrleitungen bis zu den neuen Steigesträngen und zur vorhandenen zentralen Warmwasserbereitung mit Warmwasserspeicher 700ltr. (verbleibt im Bestand) und vorhandener Zirkulationspumpe ( verbleibt im Bestand) verlegt und neu angeschlossen. Von dort wird das Trinkwasser warm im Kellergeschoss zu den einzelnen Steigsträngen verlegt. Eine Zirkulationsleitung wird errichtet.
An jedem Steigstrang wird ein Absperrrventil für Trinkwasser kalt, Trinkwasser warm mit Probenahmeventil installiert. In die Zirkulationsleitung wird ein thermisches Zirkulationsventil eingebaut.
Die neuen schalloptimierten Abwasserleitungen aus Kunststoff erhalten Brandschutzschotts an der Decke jeder Etage. Die Sammelleitungen im Keller werden bis zur Außenwand/Hausausführung verlegt.
Die Dachdurchführungen für die Belüftungsrohre werden bauseits erstellt. Der AN schließt das Belüftungsrohr an die Dachdurchführung an. Im Kaltdachbereich sind die Rohre gegen Schwitzwasser zu dämmen.
Es werden neue innenliegende Regenwasserleitungen im Dachgeschoss mit Haltekralle installiert.
Es wird an die vorhandenen Regenwassereinläufe (4 Stück) im Dachgeschoss wieder angeschlossen.
Die Regenwasserleitungen aus Kunststoff schwitzwassergedämmt werden im Dachgeschoss bis an die Außenwand verzogen- Leistungsumfang Auftragnehmer.
hier Fremdleistung Gewerk Dachdecker:
Dort werden sie durch die Außenwand ins Freie an der Fassade mit Loro-X Rohr geführt und als Regenwasserfallleitung an der Fassade bis zur Regenwassergrundleitung geführt.
Alle vorhandenen Regenwasser-und Abwasserleitungen (hier im Bestand alles in einem Rohr) werden demontiert und neu installiert.
Die neuen Schmutzwasserfallleitungen erhalten Brandschutzmanschetten an der Decke jeder Etage. Im Kellergeschoss werden Reinigungsrohre eingebaut. Die neuen Schmutzwassersammelleitungen werden an gleicher Stelle wie die alten Leitungen verlegt.
Als Sanitärobjekte kommen WT, ebenerdige Dusche, WC und Waschmaschinenanschlüsse zur Ausführung.
Im Gäste-WC rechte Wohnung kommt ein Handwaschbecken zum Einsatz.
In den Duschen wird ein Haltegriff aus Edelstahl montiert.
Die Duschabtrennung wird als Pendeltür 2-teilig aus ESG klar ausgeführt.
Alle Duschen werden durch den Fußboden ins darunter liegende Geschoss entwässert. Die Abflußleitung erhält eine Brandschutzmanschette.
Accesoirs wie Toilettenpapierhalter, Toilettenbürstenhalter mit Toilettenbürste und WT-Spiegel werden als EP angefragt und kommen erst auf Anforderung Bauherr zur Ausführung. .
Im Kellergeschoss wird eine Wasserentnahmestelle-Auslaufventil-durchgeschliffen im Hauptsystem, installiert.
Für den Anschluß der Wassernachspeisung Heizungsanlage wird ein Rohrtrenner montiert.
Die Küchen in der linken und mittleren Wohnung bekommen nur einen Trinkwasser kalt Anschluß. Es wird zusätzlich eine 5 ltr. Untertischspeicher für die Warmwasserversorgung installiert
Lüftungstechnik:
In den innenliegenden Bädern wird eine Lüftungsanlage nach DIN 18017-3 installiert. Je Lüftungsstrang kommt ein Dachventilator mit Druckregelung zum Einsatz. In den Bädern werden Abluftelemente mit Schalldämmeinsatz montiert. Die Rohrleitungen sind in Wickelfalzrohr auszuführen und erhalten eine Schall-und Wärmedämmung. In jedem Geschoss unter der Decke sind wartungsfreie Brandschutzschotts zu montieren. Die Rohrleitungen sind bis ins Kellergeschoss zu führen, dort wird eine Reinigungsöffnung für die Abluftleitungsreinigung installiert.
Für die Außenluftnachströmung werden bauseits Fensterfalzlüfter an den Fenstern montiert.
Wichtig!
alle Positionen beinhalten die Lieferung und Montage
Technischer Beschrieb
Allgemeine Angaben zum Objekt
Die GWG Neustadt b. Coburg beabsichtigt die Sanierung eines Mehrfamilienwohnhauses der Ostlandstraße 19 in 96465 in Neustadt bei Coburg.
Schwerpunkt liegt in der Strangsanierung von Trinkwasser / Abwasser und Lüftung in den Bädern und Küchen je Wohneinheit sowie der Verlegung der Dachentwässerung entlang der Außenfassade.
Das Gebäude ist unterkellert mit Erdgeschoss sowie acht Obergeschosse. Insgesamt verfügt das Gebäude über 27 Wohneinheiten.
Flächen für Baustelleneinrichtung und Materiallagerung stehen auf dem Grundstück zur Verfügung.
Die Sanierung ist strangweise durchzuführen. In den linken und mittleren Wohneinheiten sind Bad- und Küchenstrang auf Grund der Lage, differenziert zu betrachten. Der Bad- und Küchenstrang in der rechten Wohneinheit gilt als ein Strang anzusehen. Die Sanierung beginnt mit dem Strang der mittleren Wohnung.
Gerüstturm und Bauaufzug für Materialtransporte sind vorhanden und können kostenfrei genutzt werden. Ein Aufzug im Gebäude steht ebenfalls zur Verfügung, sollte aber nur in Absprache mit der Bauleitung und mit Rücksichtnahme auf die Mieter genutzt werden.
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über den Umfang der auszuführenden Arbeiten umfassend zu informieren und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Eine Besichtigung der örtlichen Verhältnisse wird empfohlen.
Mehrkostenforderungen aus Unwissenheit über die Gegebenheiten vor Ort werden nicht anerkannt.
Über Vorschriften, Auflagen und Verordnungen der Stadt Neustadt b. Coburg hat sich der AN eigenständig kundig zu machen und auf die Einhaltung dieser zu achten.
Die Zugänge zum Wohnhaus, zum Hauseingang und die Zuwegung über die Rampe sind stets freizuhalten.
Auf die Belange der Mieter hinsichtlich Schmutz- und Lärmbelästigung ist äußerste Rücksicht zu nehmen, da die Sanierung im bewohnten Zustand stattfindet.
Bauzeit:
Baubeginn geplant: Juli 2026
Bauende: März 2027
Allgemeine Angaben zum Objekt
Der Hauseingang zum Wohnhaus und die Rampe sind stets freizuhalten. Abbrucharbeiten einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, wie Schutzmaßnahmen, Abtransport und fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien.
Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist:
1. Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, sonstiger Geräte und Werkzeuge. Sämtliche Leistungen sind einschl. Herstellung, Lieferung und Einbau an den Einbauort und Montage zu kalkulieren, inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2. Alle erforderlichen Bauleistungen, Nebenleistungen und besondere Leistungen nach VOB/C, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN-gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind.
3. Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind n. Erfordernis mit einzukalkulieren.
4. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften /Herstellerrichtlinien zu beachten.
5. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
6. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe - Planung ist zu achten.
7. Sämtlicher während der Bauarbeiten des AN anfallender Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) wird Eigentum des AN und ist von diesem täglich zu entsorgen.
8. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
9. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen.
10. Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU-Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen.
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und dem Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
Der Hauseingang zum Wohnhaus und die Rampe sind stets freizuhalten. Abbrucharbeiten einschl. aller erforderlichen Nebenarbeiten, wie Schutzmaßnahmen, Abtransport und fachgerechte Entsorgung der Abbruchmaterialien.
01 Heizungstechnik
01
Heizungstechnik
01.01 Heizkörper und Zubehör
01.01
Heizkörper und Zubehör
01.02 Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
01.02
Rohrleitungen, Armaturen und Zubehör
01.03 Wärmedämmung, Brandschutz-Heizungsanlage
01.03
Wärmedämmung, Brandschutz-Heizungsanlage
02 Sanitärtechnik
02
Sanitärtechnik
02.01 Abwasseranlagen
02.01
Abwasseranlagen
02.02 Rohrleitungen Trinkwasser
02.02
Rohrleitungen Trinkwasser
02.03 Armaturen, Apparate
02.03
Armaturen, Apparate
02.04 Einrichtungsgegenstände
02.04
Einrichtungsgegenstände
02.05 Wärmedämmung, Brandschutz-Sanitäranlage
02.05
Wärmedämmung, Brandschutz-Sanitäranlage
03 Lüftungstechnik
03
Lüftungstechnik
03.01 zentrale Lüftungsgeräte und Zubehör
03.01
zentrale Lüftungsgeräte und Zubehör
03.02 Rohrleitungen, Kanäle und Zubehör
03.02
Rohrleitungen, Kanäle und Zubehör
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.01 Sonstiges
04.01
Sonstiges
05 Kernbohrungen
05
Kernbohrungen
05.01 Kernlochbohrungen
05.01
Kernlochbohrungen
07 Demontagearbeiten
07
Demontagearbeiten
07.01 Demontagen Heizungstechnik
07.01
Demontagen Heizungstechnik
07.02 Demontagen Sanitärtechnik,Gastechnik
07.02
Demontagen Sanitärtechnik,Gastechnik
07.03 Demontage Lüftungstechnik
07.03
Demontage Lüftungstechnik
08 Stundenlohnarbeiten
08
Stundenlohnarbeiten
08.__.0010 Facharbeiter Stundenlohnsatz Facharbeiter für unvorhergesehene Leistungen nach Anweisung der Bauleitung
Sämtliche Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche Anweisung der örtlichen Bauleitung des AG auszuführen. Der Stundensatz gilt als Stundenlohnsatz zur gegenseitigen Verrechnung für Facharbeiter.
Es sind die Lohnkosten und Gemeinkostenanteile einschließlich Sozialkassenbeiträge sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten enthalten.
Die Stundenlohnarbeiten sind auf einen Stundenlohnnachweiszettel detailliert mit Namensangabe, Zeitraum, Art der Tätigkeit, Benennung des Bauvorhabens, der ausführenden Firma und der Berufsgruppe sowie der in den einzelnen verbrauchten Materialien zu erfassen.
08.__.0010
Facharbeiter
O
1.00
Std
08.__.0020 Helfer Stundenlohnsatz Helfer für unvorhergesehene Leistungen nach Anweisung der Bauleitung
Sämtliche Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche Anweisung der örtlichen Bauleitung des AG auszuführen. Der Stundensatz gilt als Stundenlohnsatz zur gegenseitigen Verrechnung für Helfer.
Es sind die Lohnkosten und Gemeinkostenanteile einschließlich Sozialkassenbeiträge sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten enthalten.
Die Stundenlohnarbeiten sind auf einen Stundenlohnnachweiszettel detailliert mit Namensangabe, Zeitraum, Art der Tätigkeit, Benennung des Bauvorhabens, der ausführenden Firma und der Berufsgruppe sowie der in den einzelnen verbrauchten Materialien zu erfassen.
08.__.0020
Helfer
O
1.00
Std