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Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Deckblatt - ANGEBOT -
BAUVORHABEN Neubau eines Büro- u. Geschäfts-
gebäudes
Opernplatz 2,
60325 Frankfurt am Main
BAUHERR Opernplatz 2 Immobilien
GmbH & Co. KG
vertreten durch
Lang & Cie. Real Estate AG
Taunusanlage 9 - 10
60329 Frankfurt am Main
Objektüberwachung Schindler & Werb AG
AP: Joachim Hess
Beyerbachstraße
65830 Kriftel/Ts.
Mobil: 0172 6818261
Email: op2@schindler-werb.com
LEISTUNGEN Paket Innenausbau-GU-Leistungen
ANGEBOTSABGABE : Das Angebot ist spätestens
bis 10.07.2026 per E-Mail als PDF-Druck und als GAEB-Datei bitte
an Lang & Cie. und Schindler & Werb AG zu senden.
BEGINN DER ARBEITEN September / Oktober 2026
ENDE DER ARBEITEN November 2027
ZUSCHLAGSFRIST 8 Kalenderwochen
ANGEBOTSSUMME (brutto): ..................................................................
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Datum/Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieter
Deckblatt
0.0 Angebots- und Vertragsbedingungen 0.0 Angebots- und Vertragsbedingungen
0.0.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen:
0.0.1.1 Die Vergabe der Leistungen erfolgt auf der Grundlage der dem Bieter überlassenen Ausschreibungsunterlagen, die der Bieter mit Abgabe seines Angebotes als verbindlich anerkennt.
0.0.1.2 Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, die die Ermittlung der Angebotspreise beeinflussen können, so hat der Bieter unverzüglich den AG vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Dies gilt auch dann, wenn der Bieter den AG hierauf bereits mündlich hingewiesen hat.
Nach der Vergabe gehen alle Risiken in den Verantwortungsbereich des AN über.
0.0.1.3 Der Bieter hat in gleicher Weise zu verfahren, wenn sich für ihn aus der Leistungsbeschreibung und den sonstigen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen die Bauausführung nicht mit hinreichender Klarheit ergibt, er aber in seiner Kalkulation darauf abstellen will.
0.0.1.4 Zusätzliche sachdienliche Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen oder die Grundlagen der Preisermittlungen werden auf schriftliche und mündliche Anfrage durch Schindler & Werb AG erteilt.
0.0.2 Vertraulichkeit der Informationen:
0.0.2.1 Die Ausschreibungsunterlagen und ihre Anlagen sowie die darin enthaltenden Informationen und alle weiteren, vom AG zur Verfügung gestellten Informationen, sind vom Bieter auch nach Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind.
0.0.3 Eigentum an den Ausschreibungsunterlagen:
0.0.3.1 Die gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen einschl. aller Anlagen und alle weiteren Unterlagen, die dem Bieter ggf. zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des AG.
0.0.4 Eigentumsübergang und Schutzrechte:
0.0.4.1 Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bietern vorgelegten Unterlagen, Erklärungen, etc., gehen in das Eigentum des AG über. Die Rechte des Bieters an dem in diesen Unterlagen enthaltenen geistigen Eigentum bleiben unberührt.
0.0.4.2 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot gesondert darauf hinzuweisen. Gleiches gilt, falls der Bieter bei der Angebotsbearbeitung etwaige Patent-, Schutz- oder Urheberrechte (auch Dritter) verwenden will.
0.0.5 Angebot:
0.0.5.1 Für das Angebot ist das vom AG übersandte Leistungsverzeichnis zu verwenden. Begleitschreiben mit Klarstellungen und Sondervorschlägen sind statthaft.
0.0.5.2 Das Angebot muss vollständig ausgefüllt und bepreist sein, es muss die Preise und die geforderten Erklärungen, Angaben enthalten und mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
0.0.5.3 Änderungen und Streichungen oder Zusätze an den Verdingungsunterlagen sind klar kenntlich zu machen.
0.0.5.4 Angebote, die den vorherstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden.
0.0.5.5 Für die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes, für besondere Aufwendungen, Sondervorschläge, Nebenangebote, Sachverständigen-Gutachten, etc., wird keine Vergütung gewährt. Der Bieter verpflichtet sich, das Angebot für den AG kostenlos zu erstellen.
0.0.5.6 Der Bieter hat sich vor Angabe des Angebotes über die örtlichen Gegebenheiten und sonstige preisbildende Verhältnisse für sein Angebot, Kenntnis zu verschaffen.
Die örtlichen Verhältnisse hat der Bieter bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen, bei etwaigen Fragen kann sich der Bieter an die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes bezeichnende Stelle wenden. Evtl. Mehrkosten aufgrund von Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse können nicht geltend gemacht werden.
0.0.5.7 Mit der Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter, dass er die Ausschreibungsunterlagen einer vollständigen Prüfung unterzogen hat und dass er die zu erbringenden Leistungen sowie die damit verbundenen Kosten mit der erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann. Der Bieter bestätigt im Übrigen, dass Irrtümer oder Fehleinschätzungen sein Unternehmerrisiko bilden und nachträgliche Korrekturen zu seinen Lasten gehen.
0.0.6 Preise:
0.0.6.1 Mit den Angebotspreisen sind alle Lieferungen und Leistungen abgegolten, die zur Planung, Lieferung und Fertigung der geforderten Funktion erforderlich sind. Der AG erbringt nach Abschluss des Bauvertrags keine weiteren Planungsleistungen. Diese sind durch den Bieter zu erbringen.
.
0.0.6.2 Die angebotenen Pauschalpreise wie auch die Verrechnungspreise sind Festpreise über die gesamte Dauer der Bauzeit bis zur mängelfreien Abnahme, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Gleitklauseln für Material und Löhne werden nicht vereinbart.
0.0.6.3 Die in den nachfolgenden Leistungstiteln ausgeschriebenen Verrechnungspositionen dienen ausschließlich der Verrechnung von Mehr- und / oder Mindermengen durch Veränderungen gegenüber den pauschal beschriebenen Leistungen einschließlich aller Anlagen zum Leistungsverzeichnis sowie zur Verrechnung der tatsächlich ausgeführten Leistung in Bezug auf die Ausbauplanung des Phantomgeschosses (2.OG) bzw. der Mieterplanung (1. OG sowie 5. bis 7.OG).
Verrechnungspreise sind immer Komplettpreise einschl. Montage / Verarbeitung und sämtlicher zugehöriger Nebenleistungen (z.B. bei Trockenbauwänden einschl. gleitender Anschlüsse, Eckwinkel etc.).
Die Abrechnung bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem AG bzw. seiner Erfüllungsgehilfen. Bei Mehrleistungen als beauftragt bedarf es der vorherigen Zustimmung / Beauftragung durch den Auftraggeber. Mindermengen, auch größer 10%, begründen keinen Anspruch auf Vergütung.
0.0.6.4 Mit Abgabe eines Angebotes versichert der Bieter, dass er alle zur Kalkulation erforderlichen Angaben anhand von vorliegenden Unterlagen, wie Leistungsbeschreibung, Zeichnungen, etc., überprüft und sie als ausreichend und richtig befunden hat. Der Bieter kann sich später nicht darauf berufen, dass Irrtümer oder Fehler in den vorgenannten Unterlagen vorliegen oder auch einzelne Arbeiten und Lieferungen, die zur Auftragserfüllung gehören, nicht besonders aufgeführt sind.
Nachforderungen aus Gründen von irrtümlichen Annahmen sind ausgeschlossen. Der Bieter erklärt ferner, dass bei evtl. auftretenden Widersprüchen bei Ausschreibungsteilen stets das Höherwertige gilt.
0.0.7 Änderungsvorschläge oder Nebenangebote:
0.0.7.1 Änderungsvorschläge, Optimierungen, Nebenangebote und insbesondere terminlich optimierende Vorschläge sind ausdrücklich erwünscht und müssen zusätzlich zum Angebot eingereicht werden und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die im Rahmen von Änderungsvorschlägen und Nebenangeboten anfallenden Planungs- u. Prüfkosten sind in die Angebotspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. In die Angebotspreise sind alle anfallenden Zuschläge einzurechnen.
0.0.8 Bauvertrag:
0.0.8.1 Vertragliche Regelungen werden im Bauvertrag fixiert und werden in dieser Ausschreibung nicht behandelt. Der Bauvertrag wird als Entwurf in der Kalkulationszeit, spätestens im Zuge der Vergabegespräche, gesondert an den Bieter übersandt.
0.0 Angebots- und Vertragsbedingungen
0.1 Hinweise zum Leistungsverzeichnis 0.1 Hinweise zum Leistungsverzeichnis
Angaben zur Baustelle Gliederung in Anlehnung an DIN 18299
Nachfolgende Angaben zur Baustelle sind bei Ermittlung der Einheitspreise (EP) einzurechnen:
Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei der Benutzung.
Das gegenständliche Bauvorhaben befindet sich in exponierter Lage, mitten in der Stadt Frankfurt am Main, am Opernplatz, gegenüber der Alten Oper.
Das Baufeld wird umschlossen im Norden vom Opernplatz, im Süden vom Nachbarhochhaus Neue Mainzer Straße 75, im Westen von der mit hohen Bäumen bewachsenen Parkanlage entlang der Taunusanlage und im Osten von der Neuen Mainzer Straße.
Die Andienung ist ausschließlich über die Neue Mainzer Straße, als Einbahnstraße, möglich.
Für die Andienung und ggf. Baustelleneinrichtungen steht der angrenzende Bürgersteig sowie eine Fahrspur nicht uneingeschränkt zur Verfügung, siehe hierzu BE-PLan Anlage 0.2.2.
Die Baustelle ist mittels eines 3,00 m hohen mobilen Bauzaun, bestehend aus einem ca. 1,00 m hohen Betonsockel und darüber angeordneten ca. 2,00 m hohen Holzplatten, umschlossen.
Ca. 2-3 mal pro Jahr muss der mobile Bauzaun, der die 3. Fahrbahn für die Baustellennutzung abtrennt, für Großveranstaltungen der Stadt Frankfurt am Main (JP Morgan Lauf, Frankfurt Marathon, Radrennen, etc.) auf den Gehweg zurückgesetzt werden, so dass die volle Fahrbahn für diese Veranstaltungen jeweils für 2-3 Tage freigegeben werden kann. Die Umsetzung erfolgt bauseits durch die Baulogistik.
Innerhalb dieser Zeiträume sind Anlieferungen, wenn überhaupt nur sehr stark eingeschränkt möglich.
Am Anfang und am Ende des temporären Bauzauns wird die Zufahrt und die Baustellenausfahrt mittels Toren und Schranken, die bauseits zur Verfügung gestellt werden, abgesichert.
Das Öffnen und Schließen von Toren und Schranken zum Zwecke des Befahrens der Baustellenandienung ist Sache des Baulogistikers.
Jeder auf der Baustelle tätige hat sich beim Baulogistiker einen Ausweis ausstellen zu lassen. Das Betreten/Verlassen der Baustelle erfolgt ausschließlich über das Drehkreuz.
Das Baulogistik-Handbuch, Anlage 0.2.2 ist zu beachten.
Dem Bieter ist es nicht gestattet, eigene Werbung am Bauzaun, Gerüst oder sonstiger Stelle zu präsentieren.
Der Ausschreibende geht davon aus, dass sich der Bieter vor bzw. während der Kalkulation intensiv mit den Örtlichkeiten vertraut macht.
Art und Lage der baulichen Anlagen, z.B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse.
Geplant ist der Neubau eines hochwertigen Büro- u. Geschäftshauses mit Restaurant/Café im EG.
Das geplante Gebäude besitzt 9 oberirdische Geschosse, wobei das 6. bis 8.OG nicht über die volle Fläche ausgebildet sind. Des Weiteren sind 2 Untergeschosse vorgesehen, in denen neben einer Tiefgarage vorwiegend Technikbereiche und Lagerflächen untergebracht sind.
Das Bürogebäude hat eine ca. rechteckige Grundrissfläche von ca. 67,5x24,4m in den Regelgeschossen. Die beiden Untergeschosse nehmen eine nach Richtung Westen auskragende größere Gebäudefläche ein.
Die Gesamthöhe des Gebäudes beträgt ca. 36m ab GOK im Bereich der Aufzugsüberfahrten bis ca. 38m über GOK.
Das aufgehende Hochhaus ist eine Grenzbebauung an der Grenze zum südlichen Nachbarn sowie an der Grenze zum öffentlichen Bereich an der Neuen Mainzer Straße.
Die beiden Untergeschosse ragen, vom Hochhaus aus gesehen, bis zu 25m in Richtung des Parks an der Taunusanlage heraus.
An der Nordseite kragt das Hochhaus ab dem 2. OG aufwärts, gegenüber den darunter befindlichen Geschossen um ca. 2,7m in Richtung Opernplatz aus.
Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen.
Lärmschutz:
Es sind:
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen- (AVV-Baulärm) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 19.08.1970 sowie BImSchG-Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge vom 17.05.2013 zuletzt geändert: 03.07.2024 einzuhalten.
Erschütterungsschutz:
Quer unterhalb des Opernplatzes, direkt angrenzend an die nördliche Baugrubenwand, verläuft der S-Bahn-Tunnel der Linien S1 bis S6 sowie S8 und S9. Die vom S-Bahn-Verkehr ausgehenden Sekundärluftschallpegel machen eine Schwingungsentkopplung des Gebäudes erforderlich.
Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Die Organisation der Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle ist durch den AN mit den anderen am Bau beteiligten Firmen, dem Baulogistiker und der Objektüberwachung abzustimmen.
Die Zu- und Ausfahrten sind gemäß Verkehrsrechtlicher Anordnung (VRAO), fixiert und vorgegeben, s. hierzu BE-Plan Anlage 0.2.2.
Da sich die Baustelle innerstädtisch befindet, können keine Parkplatzflächen im Baustellenbereich vorgehalten werden. Aus diesem Grund ist das Parken auf den Flächen der Baustelleneinrichtung sowie der Baustellenzufahrten strikt untersagt.
Fahrzeuge dürfen sich nur nach vorheriger Anmeldung beim Baulogistiker lediglich während der Be- und Einladevorgänge im Baustellenbereich aufhalten.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Über die vorgenannten Einschränkungen hinaus sind nachstehende Verkehrswege ständig freizuhalten und dürfen auch bei Be- und Entladevorgängen nicht genutzt werden:
- Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen
- Flucht- und Rettungswege
Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen
Alle für die Realisierung der Baumaßnahme erforderlichen Transporteinrichtungen sowie die
Sicherstellung von Transportwegen sind Sache des AN.
Von Auftraggeberseite werden mit Beginn der Fassaden-, Ausbau- und TGA-Arbeiten, werden auf der Westseite zwei Transportbühnen vorgesehen.
Zu Beginn der Arbeiten des AN wird ein Hochbaukran des Rohbauers noch vorgehalten. Es steht dem
Bieter frei ggf. Transporte/Hubarbeiten direkt mit dem AN Rohbauarbeiten zu vereinbaren und zu ver- rechnen. Auch nach Abschluss der Rohbauarbeiten steht der Hochbaukran noch eine noch nicht genau definierte Zeit, vor allem für die Transport auf die Dachflächen, zur Verfügung.
Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Baustrom:
An der nordwestlichen Ecke des Baugrundstückes befindet sich auf öffentlichem Gelände eine Trafostation der Stadt Frankfurt.
Über diese erfolgt die Stromversorgung der Baustelle, mit einer beantragten und von der NRM bestätigten Leistung von 248 kW entspricht 262 KVA.
Die komplette Baustromversorgung ab diesem Trafo wird durch den AN Rohbauarbeiten später durch das bauseitige Elektrounternehmen organisiert und vorgehalten.
Es werden Verteilerkästen auf der BE-Fläche und Etagenverteiler auf den einzelnen Stockwerken zur
Mitbenutzung vorgehalten. Genauere Angaben werden in einem möglichen Vergabegespräch erläutert.
Bauwasser:
Der Bauwasseranschluss wird ebenfalls durch den AN Rohbauarbeiten errichtet und betrieben.
Es befinden sich außerhalb des Gebäudes, innerhalb der BE-Fläche, zwei Entnahmestellen jeweils ausgestattet mit 3 Zapfstellen ½" und 3 Zapfstellen ¾".
Innerhalb des Gebäudes werden keine Entnahmestellen für Bauwasser vorgesehen.
Abwasser:
Neben den Abwasseranschlüssen der Sanitärcontainer gibt es innerhalb des Bestandskellers im U02 einen aktiven SW-Anschluss DN 200 an der Außenwand (ca. Achse A/36). Dieser wird der Hausanschluss SW für den Neubau und soll ggf. während der Bauphase schon genutzt werden.
Für die Reinigung von Arbeitsgeräten ist durch den Bieter ein ausreichend großes Absetzbecken zu installieren und für die Dauer seiner Arbeiten zu betreiben.
Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Von Auftraggeberseite aus steht ausschließlich das zu bebauende, private Grundstück, sowie die gemäß VRAO genehmigte öffentliche Fläche zur Verfügung, s. BE-Plan Anlage 0.2.2.
Ggf. darüber hinaus erforderliche Flächen müssen vom Bieter/AN in Form von z.B. Anmietungen von öffentlichen oder privaten Flächen selbst und auf eigene Kosten beschafft werden.
Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z.B. wegen Forderungen des Immissionsschutzes; vorliegende Gutachten oder dergleichen
Bezüglich der Forderungen des Immissionsschutzes gibt es die üblichen Auflagen, die zwingend beachtet und eingehalten werden müssen.
Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Es sind das Bundesimmissionsschutzgesetz, die Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) und die
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung-32.BlmSchV) sowie sonstige, einschlägige, öffentlich-rechtliche
Bestimmungen und Vorschriften eingehalten werden.
Das vom Bauphysiker des AG erstellte Baulärmkonzept-Hochbau, siehe Anlage 0.2.3 ist zu beachten.
Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Nimmt der AN Flächen außerhalb des privaten Grundstücks und der bisher genehmigten und vor Ort eingerichteten öffentlichen Flächen in Anspruch, so hat er in diesen Bereichen eigenverantwortlich und auf eigene Kosten für sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen Sorge zu tragen.
Auf dem Grundstück und unmittelbar angrenzend befinden sich zu schützende Großbäume, siehe BE-Plan Anlage 0.2.2. Zu diesen Bäumen wurde ein Gutachten und Stellungnahmen des SV Leitsch aus Februar bis April 2017 erstellt. Die Unterlagen können bei Bedarf digital zur Verfügung gestellt werden.
Die unmittelbar auf dem Baugrundstück stehenden zwei Bäume wurden mit einem entsprechenden Baumschutz bestehend aus einem Drainagerohr als Pufferschicht sowie Holzbohlen als mechanische Abschirmung versehen.
Zusätzlich wurde umlaufend um die Bäume eine Absperrung bestehend aus Holzpfosten und Brettern aufgestellt.
Innerhalb dieser Absperrung dürfen keine Materialien und/oder Geräte gelagert werden!
Der Bereich westlich der Bäume wurde mit einer Schotterschicht zur Aufstellung von Containeranlagen versehen. Innerhalb dieser Schicht wurden Drainagerohre zur Belüftung und zur Bewässerung eingebaut.
Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen,
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Ausschreibung wird der Rohbau errichtet. Ein Teil des Bestandskellers wird hierbei in den Neubau integriert.
Wenn die Arbeiten des AN beginnen, werden keine Bestandsleitungen mehr vorhanden sein.
Im zu erhaltenden und an den Neubau anzubindenden Bestandskeller existiert ein Abwasseranschluss, an dem der Neubau angeschlossen wird. Dieser ist wirksam zu schützen.
Dies gilt ebenso für neu herzustellende Versorgungsanschlüsse, wie Trinkwasser und Fernwärme, die bis Beginn der Arbeiten des Bieters oder während der Ausführung der Arbeiten des AN durch die städtischen Versorger realisiert werden.
Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer
Alle vorhandenen Hindernisse wurden im Zuge der Abbruch- und Spezialtiefbauarbeiten beseitigt.
Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer oder der anderen Weisungsberechtigten von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen,
Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle
In den nördlichen Bereich des Baugrundstücks wie auch des Gebäudes tangiert die unterirdische Trasse der S-Bahn/Deutsche Bahn.
Aus diesem Grund wurde zwischen der Deutschen Bahn und der Bauherrschaft die Baudurchführungsvereinbarung (BDV) - Nr. 2025_007 abgeschlossen.
Auflagen umfassen zum Beispiel, dass möglichst der Einsatz von erschütterungsarmen Baumaschinen sichergestellt wird. Belastungen des S-Bahn-Tunnels zum Beispiel durch einen darüber angeordneten Mobilkran sind zu vermeiden. Die Vereinbarung kann bei Erfordernis digital zur Verfügung gestellt werden.
Es erfolgt eine baubegleitende visuelle und geodätische Beweissicherung mit entsprechenden Messprogrammen in der Verantwortung des AN Baugrube bzw. des AG.
Art und Umfang der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Herstellung der Baugrube.
Baustellenlogistik.
Rohbauarbeiten.
Fassadenarbeiten.
Abdichtungsarbeiten.
Natursteinarbeiten.
Ausbauarbeiten UG's (Wärmedämmung, Putz- und Malerarbeiten)
abgehängte Decken
Technische Gebäudeausrüstung.
Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Zu Beginn der Arbeiten des Bieters werden die Rohbauarbeiten der oberen Geschosse noch durchgeführt. Die Metall- und Natursteinfassadenarbeiten, die Gerüstbauarbeiten, die Dachabdichtungsarbeiten und die Rohmontagen der haustechnischen Gewerke werden im Vorfeld und parallel zu der Arbeiten des Bieters ausgeführt.
Sämtliche abgehängten Decken werden separat vergeben.
Der Bieter muss sich für seine eigenen Leistungen mit den anderen Auftragnehmern koordinieren.
DGNB Das Gebäude soll die DGNB - Platin - Zertifizierung erhalten!
Die Vorzertifizierung liegt vor.
Dementsprechend sind alle zu verarbeitenden Produkte hiernach auszuwählen.
Idealerweise sollten es Produkte sein, die im DGNB-Navigator, einer Online-Datenbank, gelistet sind.
Dies vereinfacht die Nachweisführung.
Unnötige Staubbelastungen sind zu vermeiden, Müll und Verpackungsreste sind entsprechend
zu trennen und zu entsorgen.
Die Nachhaltigkeitsanforderungen an Ausführung und Lieferkette und die Auflagen der Baustellen-
konzepte sind zu berücksichtigen. Die Unterlagen sind Anlage 0.2.10 zu entnehmen.
Der Bieter wird auf der Baustelle in die Thematik mit Protokoll und Gegenzeichnung eingewiesen. Er muss eigenständig mit dem DGNB-Koordinator kommunizieren. Der DGNB-Koordinator ist, in Abstimmung mit dem AG, weisungsbefugt.
0.1 Hinweise zum Leistungsverzeichnis
0.2 Anlagenverzeichnis 0.2 Anlagenverzeichnis
0.2.0 Präsentation Gesamtprojekt
Luftbildaufnahme mit Markierung des Baufeldes
Baulogistik-Handbuch Index D vom 14.10.2025 inkl. BE-Plan vom 30.10.2025, der Griep Baulogistik GmbH sowie BE-Plan Rohbau und Krandaten, Vereinbarung zur Krangestellung
0.2.3 Hochbaulärmprognose Stand 30.01.2026
0.2.4 Architekturplanung von Hammerschmidt Architects GmbH, bestehend aus
- 01 Grundrisse
- 02 Ansichten
- 03 Schnitte
- 04 Details
- 01 Fußboden
- 02 Decke
- 03 Wände
- 04 Türen
- 05 Sanitär
- 06 Treppenhaus
- 07 Sonstige
- 05 Aufstellung "Oberflächen und Aufbauten Innenausbau" Stand 27.05.2026
- 06 Türlisten (Kalkulationslisten)
- 07 Deckenspiegel (nur informativ)
0.2.5 Schnittstellenlisten und -pläne
- 01 Gesamtschnittstellenliste aller Gewerke
- 02 Schnittstellenpläne Innenausbau
- 03 Schnittstellenliste Grundausbau / Mieterausbau
0.2.6 Brandschutzkonzept vom IB Michielsen, Fortschreibung Stand 13.03.2026
0.2.7 Baubeschreibung, Stand 04.09.2025
0.2.8 Baubeschreibung Mieter 1 (1.OG, 5.-7. OG) vom 24.04.2026
0.2.9 Bauteilkatalog Index C von Lenz Weber Ingenieure GmbH, Stand 08.04.2026 einschl. Übersichtsplänen
0.2.10 DGNB
- 01 DGNB Vorzertifizierung
- 02 ENV1.2 Produkt_Materialliste_Kritierenmatrix
- 02 PRO2.1_Baustelle
- 02 Entsorgung und Verwertung der anfallenden Abfallsorten
- 03 Anforderungen_Materialökologie DGNB_20250312
- 04 Anl._TEC1.6_Konzept_Materialkataster
- 05 DGNB Nachhaltigkeitsanforderungen
0.2.11 Sonstige Unterlagen
- Auszug aus dem Gutachten "Prognose der Erschütterungs- und Sekundärluftschallemissionen aus den Schienenverkehr vom 18.08.2025, aufgestellt von GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH
0.2 Anlagenverzeichnis
0.3 Zusätzliche, technische Vertragsbedingungen 0.3 Zusätzliche, technische Vertragsbedingungen
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise (EP) einzurechnen:
0.3 Zusätzliche, technische Vertragsbedingungen
0.3.1 Allgemein 0.3.1 Allgemein
Eigenverantwortliche Maßaufnahme und Maßübertragung der vom Auftraggeber vorgegebenen Höhen, Festpunkte bzw. Achsen.
Sämtliche für die entsprechenden Arbeiten in Frage kommenden DIN- und EU-Normen.
Richtlinien und Empfehlungen der zuständigen Fachverbände.
Sämtliche behördlichen und bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften.
Die technischen und umwelttechnischen Bestimmungen und Auflagen der Behörden.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz, die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm-Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) sowie die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Zulassungen, Überwachungsnachweise, Nachweise der Brauchbarkeit etc. der verwendeten Bauprodukte/Bauarten hat der Auftragnehmer der Bauüberwachung vorzulegen und auf der Baustelle zur Einsicht bereitzuhalten.
Auf der Baustelle vorzuhalten und nachzuweisen sind: Aufbauleitungen, Zulassungsbescheide, Erlaubnisse , Prüf- und Kontrollbücher, usw. bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie überwachungsbedürftigen Anlagen, die einer sachverständigen oder sachkundigen Prüfungspflicht unterliegen.
Uneingeschränkte Eignung der eigenen Leistungen für den vorgesehenen Verwendungszweck.
Vollständigkeit der vorgesehenen Ausführung.
Bestimmungen der Landes-Bauordnung Hessen (HBO).
Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Bieter, dass ihm die Baustelle und die örtlichen Gegebenheiten für die Angebotsbearbeitung bekannt und ausreichend waren.
Durchführung und Überwachung der für die eigenen Arbeiten erforderlichen Eignungsprüfungen.
Teilnahme des verantwortlichen Bauleiters an den wöchentlich stattfindenden Baubesprechungen, wenn der Auftragnehmer auf der Baustelle arbeitet oder auf Anforderung durch die Objektüberwachung (wenn der AN nicht auf der Baustelle arbeitet).
Berücksichtigung der Anweisungen der Objektüberwachung des Auftraggebers, sowie des Baustellenlogistikers. Das Logistikhandbuch wird Vertragsbestandteil.
Evtl. Arbeitsunterbrechungen bei Strom- und Wasserausfall.
Schutz der eigenen Arbeiten bis zur Abnahme.
0.3.1.18
Alle auf der Baustelle tätigen müssen für den Baustellenausweis Nachweise der Kranken- und Sozialversicherung beim Baulogistiker vorlegen. der Zugang auf die Baustelle ist nur über das Drehkreuz neben dem Container des Baulogistik erlaubt. Die Ausweise sind sichtbar zu tragen. Siehe auch Baulogistik-Handbuch, Anlage 0.2.2.
0.3.1 Allgemein
0.3.2 Sicherheit 0.3.2 Sicherheit
Zuarbeiten sämtlicher notwendiger Informationen für den SiGeKo.
Einweisung der auf der Baustelle tätigen Bauleiter und aufsichtsführenden Personen, einschl. evtl. Subunternehmer hinsichtlich der einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
Vorhaltung der einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften im Bereich des Aufenthaltscontainers.
Mitteilung an die Bauüberwachung des Bauherrn hinsichtlich Name und Anschrift der Montageleiter und Sicherheitskräfte des AN.
Absperren von Gefahrenbereichen für Personen.
Einweisung der eigenen Mitarbeiter in die Baustellenordnung und schriftlicher Nachweis hierüber.
Schriftlicher Nachweis und Gestellung der erforderlichen ausgebildeten Ersthelfer.
Vorhalten nach neuestem Standard gefüllter Verbandskästen.
Vorhaltung der Schutzausrüstung für das eigene Personal.
Unaufgeforderte Einreichung einer Arbeits- und Gefährdungsanalyse bei Beginn der Bauarbeiten.
0.3.2 Sicherheit
0.3.3 Gewerkespezifische ZTV 0.3.3 Gewerkespezifische ZTV
Betonflächen, Wände aus Mauerwerk und Decken, sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich, selbstständig und selbsttätig ohne besondere Anweisung der Bauüberwachung zu sichten und zu prüfen.
Beanstandungen sind rechtzeitig schriftlich der Bauüberwachung zur Weitergabe an die Rohbaufirma zu melden.
Hierzu zählt auch den Untergrund auf Eignung, Trag- sowie Haftfähigkeit visuell und mechanisch (z.B. durch Abklopfen) zu prüfen.
Gewährleistung der Haftung für Putz, Spachtel oder Anstrich, auch unter Berücksichtigung der Verwendung von Schalölzusätzen und Betonnachbehandlungsanstrichen auf den Betonflächen.
Abstimmung mit der Rohbaufirma, welche Schalölzusätze und Betonnachbehandlungsanstriche verwendet worden sind.
Trennschnitte / Kellenschnitte an Übergängen zu anderen Bauteilen.
Verwendung von Materialien eines Systems. Mischsysteme sind nicht zulässig.
Sämtliche Ausklinkungen sowie Anarbeiten an Unterzügen, Versprünge, Fensterbänke, Durchbrüche etc.
Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen.
Sämtliche Gerüste, Leitern, usw. für die eigenen Arbeiten, auch über 3,50 m Höhe, werden vom AN gestellt.
Der AN hat eigenverantwortlich den vorhandenen Meterriss zu prüfen, in seinen Leistungsbereich zu übertragen und mit den vorgesehenen Einbauhöhen seiner Leistungen abzugleichen. Auftretende Differenzen und Unstimmigkeiten sind der Bauüberwachung unverzüglich zu melden und eine Klärung herbeizuführen. Bei fehlerhafter Leistung wegen Unterlassung der Prüfung haftet der AN für den Mangel.
Dübelung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bewehrung in Abstimmung mit dem bauseitigen Statiker.
Eigenverantwortliche Dimensionierung der jeweiligen Unterkonstruktion.
Befestigung von Unterkonstruktionen an Stahlbeton, Stahl und Mauerwerk.
Grundsätzlich gelten Samstage als Arbeitstage ohne jegliche Lohnzusatzbeaufschlagung.
Abladen, Lagern und Transport der Materialien, senkrecht und waagerecht.
Kenntlichmachung (Firmenname, Mobilnummer einer auf der Baustelle anwesenden Person) der durch den AN abgeschlossenen Räume, die ausschließlich durch die Objektüberwachung zugeteilt werden. Abschließbare Räume nur in Abstimmung mit der Bauüberwachung.
Hinweis:
Durch den AN nicht gekennzeichnete, abgeschlossene Räume werden auf Veranlassung der Bauüberwachung zu Lasten des AN bei Bedarf gewaltsam geöffnet.
Alle Leistungen können nur zu den Angebotspreisen abgerechnet werden, unbeachtet der Reihenfolge und des Zeitpunktes der Ausführung innerhalb der Gesamtbauzeit.
Beachtung sämtlicher diesem Leistungsverzeichnis beigefügten Planunterlagen, Dokumente und Skizzen.
Berücksichtigung der optischen Vorstellungen des Architekten. Diese sind aus vorhandenen, bei der Bauüberwachung einzusehenden, Unterlagen zu entnehmen.
Sämtliche vom Auftragnehmer zu erstellenden und zu liefernden Unterlagen, wie z.B. Werkpläne, Verwendbarkeitsnachweise, Bescheinigungen, etc. sind dem Auftraggeber vor Abnahme der Leistungen zur Bestandsdokumentation wie folgt zu übergeben:
Unterlagen jeweils mit aktuellstem Stand.
1-fach auf Datenträger oder per Downloadlink, Pläne im Dateiformat dwg, plt und pdf in Ordnern einsortiert,
mit beschrifteten Laschen getrennt, einschließlich vollständigem Inhaltsverzeichnis, Struktur der Dokumentation nach
Angabe der Objektüberwachung bzw. Vorgabe des AG.
Aus Gründen der Vereinfachung wurden im Text der Leistungsbeschreibung ggf. Ausdrücke wie "liefern, verlegen, montieren, transportieren usw." weggelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei jedem Gewerk die vollständige, fix und fertige Leistung einschließlich aller Hilfsmittel und Nebenleistungen gefordert wird.
0.3.3 Gewerkespezifische ZTV
0.4 Verzeichnis der fachlich Beteiligten 0.4. Verzeichnis der fachlich Beteiligten
Bauherr Opernplatz 2 Immobilien GmbH & Co. KG
AP: Kai Scheffer
Zeppelinallee 47
60487 Frankfurt
Tel: 069 795388918
E-Mail: k.scheffer@langundcie.de
Projektsteuerung FF-Projekt GmbH AP: René Frings
Fellnerstr. 5
60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 90558750
E-Mail: ff-op2@ff-projekt.de
Architekt Hammerschmidt Architects GmbH
AP: Christine Porst
Hanauer Landstraße 184
60314 Frankfurt am Main
Tel.: 069 96244960
E-Mail: 24DJ_119WOP@djh-architekten.de
Ausschreibung, Schindler & Werb AG Vergabe, Objekt- AP: Joachim Hess, Florian Zdrenka
überwachung Beyerbachstraße 9
65830 Kriftel / Ts.
Tel.: 0172 6818261, 0174 9703519
E-Mail: op2@schindler-werb.com
Tragwerksplanung RSP Remmel + Sattler Ingenieurgesellschaft mbH
AP: Katharina Langer
Lindleystraße 12
60314 Frankfurt am Main
Tel.: 069 40566918
E-Mail: opernplatz2@rsp-ingenieure.de
Technische brendel Ingenieure GmbH Gebäudeausrüstung AP: Marvin Afflerbach
HLSK Hanauer Landstr. 187-189
60314 Frankfurt am Main
Tel.: 069 15200152
E-Mail: op2@brendel-ing-ffm.de
TGA - Elektrotechnik K. Dörflinger Ges. f. Elektroplanung mbH & Co. KG
AP: Mark Döflinger
Düsseldorfer Str. 40
65760 Eschborn/Ts.
Tel.: 06196 802397010
E-Mail: m-doerflinger@ib-kd.de
TGA - Fördertechnik Jappsen Ingenieure GmbH AP: Michael Kärgel
Hardtweg 10
55430 Oberwesel
Tel.: 0160 8838188
E-Mail: m.kaergel@jappsen-ingenieure.de
Bodengutachten Baugrundinstitut Franke-Meißner & Partner GmbH
AP: Dr. Thomas Waberseck
Max-Planck-Ring 47
65205 Wiesbaden
Tel.: 06122 95620
E-Mail: info@bmi-wi.de
Bauphysik Lenz Weber Ingenieure GmbH AP: Ute Reck
Hügelstr. 2
60435 Frankfurt
Tel.: 069 95440729
E-Mail: reck@ingweber.de
Fassadenplaner CBF Christian Bonik GmbH AP: Stefan Heer
Rodensteinstr. 109
64625 Bensheim
Tel.: 06252 5869612
E-Mail: op2@cbfassadenberatung.de
Brandschutz- Ingenieurbüro Michielsen sachverständiger AP: Swen Michielsen
Rolandsberg 6
67435 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 968892
E-Mail: swen@michielsen.de
DGNB AIS Management GmbH AP: Sophia Seidel u. Vanessa O´Brien
Unter den Linden 26-30
10117 Berlin
Tel.: 089 62817005
E-Mail: s.seidel@ais-management.de
Baudynamische GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH Untersuchungen Niederlassung Frankfurt am Main
AP: Dr.-Ing. Ioanna-Kleoniki Fontara
Herriotstr. 8
60528 Frankfurt am Main
Tel.: 069 962384910
E-Mail: fontara@gudconsult.de
Baustellenlogistik Griep Baulogistik Standort Mitte
AP: Agostino Cozza
Kreuzberger Ring 13
65205 Wiesbaden
Tel.: 0152 23298061
E-Mail: agostino.cozza@griep-baulogistik.de
SiGeKo Gefas-FfM GmbH AP: Daniel Vierheller
Hostatostraße 35
65929 Frankfurt
Tel.: 069/78808830
E-Mail: frankfurt@gefas-ffm.de
0.4 Verzeichnis der fachlich Beteiligten
0.5 Allgemeine Hinweise zum LV, zur Baustelle und zum Bauablauf 0.5 Allgemeine Hinweise zum LV und zur Baustellenlogistik
Der Bauherr, die Opernplatz 2 Immobilien GmbH & Co. KG, Zeppelinallee 47, 60323 Frankfurt, plant am Opernplatz 2 in Frankfurt am Main den Neubau eines hochwertigen Büro- u. Geschäftsgebäudes.
Lagebedingt hat das Gebäude planerisch einen hohen Gestaltungsanspruch. Eine handwerklich hochwertige Umsetzung wird erwartet.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Innenausbauarbeiten bestehend aus folgenden Gewerken:
- Innenputzarbeiten einschl. Trockenputz
- Trockenbauarbeiten - Metallständerwände einschl. Vorsatzschalen
- Trockenbauarbeiten - Systemtrennwände
- Estricharbeiten
- Trockenbauarbeiten - Systemböden
- Betonwerksteinarbeiten - Böden
- Fliesenarbeiten
- Malerarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
- Tischlerarbeiten - Türen
- Tischlerarbeiten - mobile Trennwände (wird bei Bedarf nachgereicht)
- Tischlerarbeiten - Möblierung einschl. diverse Sanitärausstattungen
- Metallbauarbeiten - Türen
- Metallbauarbeiten - Treppengeländer
- Schließanlage
- Bauendreinigung
Struktur der Ausschreibung:
Hierarchiestufe 1: Titel des jeweiligen Gewerkes
Hierarchiestufe 2: Untertitel zum jeweiligen Gewerk
1. Pauschale Leistung Grundausbau (bei Gewerken, ohne Grundausbau entfällt dieser Untertitel)
2. Pauschale Leistung Mieterausbau Phantomplanung
3. Pauschale Leistung Mieterausbau Mieter 1
4. Verrechnungspostionen
Allgemeine Schnittstellen
Oben genannte Gewerke in allen Geschossen einschl. Mieterausbau.
Ausgenommen hiervon sind die folgenden bauseitigen Leistungen:
- die Innenputz-, Dämm- und Malerarbeiten (außer Türen) in den beiden Untergeschossen, Leistungsgrenze Treppenhaus, d.h das Treppenhaus ist über die gesamte Höhe Leistung des Innenausbau-GU
- die abgehängten Decken in allen Geschossen
- der komplette Innenausbau der Ladenflächen im EG und 1. OG nördlich des Kerns sowie die Gastronomiefläche
im EG südlich des Kerns. Vorgenannte Flächen werden als veredelter Rohbau an den Mieter übergeben und durch diesen selbst ausgebaut.
Siehe auch farblich angelegte Schnittstellenpläne, Anlage 0.2.5 - 02. Unabhängig von den farblichen Markierungen sind alle Innentüren (2.UG bis einschl. 8.OG), egal welche Materialart und Ausführung, Leistungsumfang des Innenausbau-GU's, siehe auch Türlisten in der Anlage 0.2.4 - 06.
Detailliertere Schnittstellenangaben sind bei den einzelnen Gewerken definiert.
Allgemeine Grundlagen
Dem Innenausbau der Obergeschosse ab 1. OG (südlicher Teil) sowie 5.-7. OG vollflächig liegt die Mieterausbauplanung des Mieters 1, den Geschossen 2. bis 4. OG eine Phantomplanung des Innenausbaus des 2. OG zugrunde, siehe beigefügte Pläne, Anlage 0.2.4 - 01. Die Phantomplanung des 2. OG ist mengenmäßig auf die Geschosse 3 und 4 zu übertragen.
Auf dieser Basis ist der komplette Innenausbau, über alle Geschosse, gewerkebezogen als Pauschale zu kalkulieren, wobei eine Trennung in Grund-und Mieterausbau, siehe Schnittstellenliste , Anlage 0.2.5 - 03 und Titelunterteilung vorzunehmen ist.
Die Abrechnung der tatsächlich ausgeführten Mengen der Geschosse 2 bis 4 erfolgt über die in den nachfolgenden Titeln jeweils zu bepreisenden Verrechnungspositionen, wobei hier immer Komplettleistungen zu kalkulieren sind.
Die Oberflächen und Aufbauten von Böden und Wänden sind der Liste "Oberflächen und Aufbauten Innenausbau" Stand 27.05.2026, Anlage 0.2.4 - 05 zu entnehmen.
Zum Leistungsumfang gehören sämtliche Innentüren.
Diese sind über die in Anlage 0.2.4 - 06 beigefügten, nachfolgend aufgelisteten Türlisten (pdf) zu kalkulieren und dann jeweils als Gesamtsumme in die zugehörigen Titel der pauschalen Leistungen zu integrieren.
Die vollständig ausgefüllten Türlisten sind dem Angebot des Bieters beizufügen.
- Stahltüren Grundausbau
- Alu-Glas-Türen Grundausbau
- Holztüren Grundausbau
- Holztüren Mieter Phantomplanung
- Systemtrennwandtüren Mieter Phantomplanung
- Glas-Bürotüren Mieterplanung 1
Darüber hinaus ist auch die offene Excelliste aller Türen beigefügt, aus der über Filter die o.g. Listen generiert wurden. In dieser sind die Türen für den Mieter "Phantomplanung" nur für ein Geschoss enthalten.
Allgemeines zur Baustellenlogistik
Die logistische Andienung der Baustelle ist ausschließlich über die Straße Neue Mainzer Straße möglich.
Für den Transport in die Obergeschosse stehen an der Westfassade integriert in das Fassadengerüst 2 Transportbühnen zur Verfügung, die vom Auftragnehmer Baulogistik geliefert, montiert und unterhalten werden.
Siehe auch Logistikhandbuch, Anlage 0.2.2.
Zu einem späteren Zeitpunkt des Baufortschritts werden die Außenaufzüge sukzessive abgebaut und durch die Inbetriebnahme des Innenaufzuges A2 (mittlerer Aufzug in der Dreiergruppe) als Bauaufzug ersetzt.
Die Transporte der Materialien in die Untergeschosse sollen über die Tiefgaragenrampe erfolgen. Der Transport ins U01 über die Rampe erfolgt ausschließlich durch den bauseitigen Logistikunternehmer, s. Logistikhandbuch, Anlage Anlage 0.2.2.
0.5 Allgemeine Hinweise zum LV, zur Baustelle und zum Bauablauf
09 Titel 9 - Malerarbeiten
09
Titel 9 - Malerarbeiten
9.0.1 Abgrenzung / Schnittstellen 9.0.1 Abgrenzung / Schnittstellen
Ausführung sämtlicher Malerarbeiten, unabhängig davon, ob Grund- oder Mieterausbau, in den Geschossen ab EG aufwärts, Ausnahme hierbei sind Steigezonen der TGA (werden vorab bauseits ausgeführt).
Malerarbeiten im Haupttreppenhaus (Kern) sind vom 2. UG bis in das 8. OG Gegenstand dieser Ausschreibung.
Malerarbeiten an Wänden und Decken in den beiden Untergeschossen erfolgen bauseits.
Bodenbeschichtungen sowie Beschichtung von Stahltüren in den Untergeschossen sind Gegenstand dieser Ausschreibung, außer OS-Beschichtungen Bodentyp B13 (Tiefgarage, Fahrradraum etc.).
9.0.1 Abgrenzung / Schnittstellen
9.0.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 9.0.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Die Verarbeitungsvorgaben und -empfehlungen in den technischen Merkblättern und den Ausführungsbeschreibungen / Ausführungsanweisungen / Arbeitsanleitungen der Hersteller, sowie die dort geforderten Umgebungsbedingungen müssen für sämtliche zur Ausführung gelangende Systeme bei der Verarbeitung unbedingt eingehalten werden. Der Nachweis hierüber obliegt dem AN. Beschichtung sämtlicher haustechnischen Rohre im sichtbaren Bereich, welche nicht gedämmt werden. Dies gilt auch für Rohrleitungen, die ggf. über die Schattenfugen von Decken einsehbar sind. Die Anstriche sind nur als komplette, abgestimmte Beschichtungssysteme für Innenflächen unterschiedlicher Untergründe (Putz, Beton, Gipskarton, etc.) anzubieten. Es dürfen nur umweltschonende und gesundheitlich unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden. Sämtliche Stoffe müssen neu und für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Die ausgelieferten Materialien müssen schon bei der Anlieferung auf ihre Anforderung und Eignung geprüft werden. Auf Grundlage der Anforderungen an die Farbbeschichtungen sowie der Bemusterungsentscheidungen des AG ist durch den AN eine Farbübersicht (Farbkonzept) zu führen, aus der für sämtliche Bauteile die verwendenden Beschichtungssysteme, Hersteller und Farbnummern sowie ggf. besondere Behandlungen abzulesen sind. Von den beschriebenen und gewünschten alternativen Anstrich- und Materialarten sind auf Anforderung örtlich ausreichend große (ca. 2m²) und beurteilungsfähige Muster anzusetzen. Vor Beginn der Anstricharbeiten sind alle zu behandelnden Flächen wie Beton-, Putz-, Metall-, Holzoberflächen usw. – soweit sie nicht bereits den nachstehenden Forderungen entsprechen – von Verunreinigungen und Verschmutzungen zu befreien und als ebene/ebenflächige, risse- und porenfreie, glatte Fläche durch Schleifen und Spachteln herzustellen und den Anforderungen der weiteren Behandlung entsprechend vorzubereiten. Ausfüllen örtlich begrenzter Fehlstellen bzw. Beschädigungen zur Wiederherstellung der ursprünglichen (geplanten) Bauteiloberfläche. Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der AN hat diese Arbeiten vorrangig auszuführen. Beschichtung von flächigen Holzbauteilen immer beidseitig um ein Verziehen zu vermeiden. Anschlüsse an andere Bauteile wie z.B. Fenster, Türen, Fassaden etc. sind mit dauerelastischer Acrylverfugung herzustellen. Wechselband-Vorstanzungen und vorgestanzte Schließöffnungen in Türzargen sind für eine ansatzlose Beschichtung zu spachteln und zu schleifen. Die Türdichtungen der Zargen sind aus den Kammern zu entfernen und nach dem Streichen der Kammern wieder in die Kammern einzusetzen. Bereits montierte Beschläge und andere Bauteile die nicht beschichtet werden, sind sorgfältig durch Abkleben o.ä. zu schützen. Der Schutz ist nach dem Schlussanstrich zu beseitigen. Der AN hat vor der Beschichtung den Anstrichgrund zu prüfen und die Grundierung entsprechend der Prüfung auszuführen. Der Beschichtungsstoffhersteller muss die Eignung seiner Stoffe und seines Beschichtungssystems für den betreffenden Untergrund ausdrücklich nachweisen. Dispersions- und Lackflächen wolkenfrei, strichfrei, tropfen- und nasenfrei. Herrichten des Untergrundes für die vorgesehenen Anstriche, d.h. Beseitigen von Unebenheiten und Abspachteln der Flächen sowie notwendige Schleifarbeiten. Der AN hat ein auf die Größe des Bauvorhaben und unter Berücksichtigung der verfügbaren Bauzeit angemessenes Maß an Überholungsbeschichtungen von Wänden und Stützen für die Beseitigung von Verschmutzungen und kleineren Beschädigungen, die bei derartigen Bauvorhaben unvermeidbar sind, einzukalkulieren.
9.0.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
09.01 Pauschale Leistungen Grundausbau
09.01
Pauschale Leistungen Grundausbau
09.04 Verrechnungspositionen
09.04
Verrechnungspositionen