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Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEIN
Alle im LV beschriebenen Leistungen sind grundsätzlich
einschließlich kompletter Lieferung, betriebsfertiger
Montage und betriebsfertiger Übergabe anzubieten. Es
wurde deshalb bei den einzelnen Positionen auf
selbstverständliche Ausdrücke wie liefern,
verlegen, installieren, montieren, beschaffen und
betriebsfertiger Anschluss soweit wie möglich
verzichtet. Sollen nur Einzelleistungen wie
z.B. nur Lieferung oder nur Montage ausgeführt werden,
so ist dies im Text ausdrücklich beschrieben.
Die nachfolgende Leistungsbeschreibung erfolgte auf Grundlage einer Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung.
Änderungen können sich aufgrund der noch nicht erfolgten Ausführungsplanung ergeben. Mehr- bzw. Minderkosten werden dann gesondert vergütet bzw. verrechnet im Zuge einer späteren Angebotsüberarbeitung.
BAUBESCHEREIBUNG
Errichtung einer Gewerbehalle mit Verwaltung und Schnittbetrieb, Oliver Fruchthandels GmbH, in 56070 Koblenz, Johann-Baulig Straße
Das Gebäude wird auf einem vorher unbebauten Grundstück in einem Gewerbegebiet in Koblenz errichtet.
Die Errichtung einer Gewerbehalle mit Verwaltung und Schnittbetrieb erfolgt inklusive Tiefgarage, Parkplatz und Außenanlagen.
Das Gebäude ist so konzipiert, dass die Transmissions-wärmeverluste und der Primärjahresenergiebedarf den aktuellen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) für Neubauten genügen.
Die gesetzlichen Auflagen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) werden dadurch erreicht, dass neben der
hochwertigen Dämmung die Wärmeversorgung über eine Luft-Luft-Wärmepumpe bereitgestellt wird.
0.1.1 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle,
insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Generell gilt die STVO.
Durch den AN verursachte Verunreinigungen auf Zufahrtswegen sind am Ende des Arbeitstages, bei Erfordernis auch mehrmals am Tag, auf Kosten des AN zu beseitigen.
0.1.2 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Bei An-/Abfuhr von Stoffen und Bauteilen hat der AN
dafür zu sorgen, dass die von ihm - ggf. auch von
seinen Nachunternehmern oder Zulieferern - benutzten
Straßen freigehalten werden und der übrige Verkehr
nicht behindert wird.
Sämtliche Straßen müssen mind. einspurig befahrbar
bleiben. Sperrungen oder Teilsperrungen von Straßen und Wegen sind im Vorfeld mit den zuständigen Behörden
abzustimmen.
Die bzw. der entsprechende Ansprechpartner wird dem AN
rechtzeitig bekannt gegeben. Gesperrte Straßen und Wege
sind gemäß gültiger Vorschriften zu sichern.
Infolge der Arbeiten auftretende Verschmutzungen auf
den Straßen und Plätzen sind sofort zu beseitigen. Zur
Vermeidung von Staubbildung sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Alle Kosten für v.g. Maßnahmen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht
besonders vergütet
0.1.3 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Das geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist
lückenlos zu erfüllen. Landesabfallgesetze sowie
Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
sind zu beachten.
Verpackungs- und Restmaterialien sowie
Baustellenabfälle sind gemäß der gesetzmäßig
vorgeschriebenen Entsorgung durch den AN zu beseitigen.
Das Bauvorhaben liegt im Trinkwasserschutzgebiet Nr. 401700063 Koblenz-Urmitz, Zone III A.
Alle hieraus resultierenden Maßnahmen sind zu berücksichtigen
0.1.4. Arbeitszeit
Die tägliche Arbeitszeit ist in den Zeiträumen von 7 bis 20 Uhr vorgesehen.
0.1.5. Angaben zur Ausführung
Für jedes Gewerk gelten die
DGUV Unfallverhütungsvorschriften.
Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien.
LBauO, die jeweils gültigen Landesbauordnungen.
AEB, die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen.
Ein aktuelles Schadstoffgutachten liegt vor.
Es sind sämtliche DIN-Normen, Regelungen, Vorschriften, etc., die zur Ausführung der Arbeiten notwendig sind, in der jeweils neusten Fassung zu beachten.
Übergeordnet gelten die anerkannten Regeln der Technik.
Der Bieter sollte sich in jedem Fall vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse informieren und die
eventuell daraus ersichtlichen Schwierigkeiten mit einkalkulieren. Dies vor Allem im Hinblick auf die Befestigungsmöglichkeritem des Gerüsts und des Bauaufzugs an der Fassade.
0.1.6. ZTV Metallbauarbeiten
Den nachfolgenden Beschreibungen zum Gewerk Metallbauarbeiten liegt die aktuelle VOB mit folgenden Teilen zugrunde:
VOB A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen.
VOB B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen.
VOB C (ATV) Allgemeine Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen:
ATV DIN – 18299 Allgemeine Regelungen
für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18360 – Metallbauarbeiten
ATV DIN 18331 – Stahlbauarbeiten
ATV DIN 18356 – Handlauf-, Geländer- und Brüstungsarbeiten
ATV DIN 18350 – Schlosserarbeiten an Türen und Toren
ATV DIN 18337 – Schweißarbeiten
ATV DIN 18363 – Bauschlosserarbeiten
0.1.7. Sonstige Bedingungen
Für alle Bauteile/-elemente, die im Zuge des Baufortschritts
verdeckt oder unzugänglich werden, wird eine technische
Abnahme gefordert. Die Fertigstellung der jeweiligen
Teilleistungen ist der örtlichen Bauleitung unaufgefordert
bekanntzugeben.
Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Bedenken hinsichtlich
Ausführbarkeit oder Eignung sind vor, spätestens aber mit
Angebotsabgabe geltend zu machen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot
einzureichen.
Die Leistungen sind nach den Angaben in den
Ausführungsplänen, die dem AN bei der Auftragsvergabe
ausgehändigt werden, auszuführen.
Die im LV angegebenen Maße sind nur Richtmaße. Nach
Auftragsvergabe sind die genauen Maße durch Aufmaß des AN
in Abstimmung mit dem Bauleiter/Projektleiter festzulegen.
Die dem Auftragnehmer zur Material-/Gerätelagerung zur
Verfügung gestellten Flächen oder Räume sind gegen
Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Fertige Anlagen wie Türen, Fenster etc. sind sorgfältig gegen
Verschmutzungen und Beschädigungen durch Abdecken /
Umhüllen mit Folie, bzw. Abkleben zu schützen.
Alle in diesem LV beschriebenen Arbeiten, bei denen Reststoffe
zurückbleiben, bzw. Schutt entsteht, beinhalten auch ohne
gesonderte Erwähnung das Sammeln dieser Stoffe in
geeigneten Behältern des AN und die fachgerechte Entsorgung.
Während der gesamten Bauzeit hat ein der deutschen Sprache
mächtiger und entscheidungsbefugter Vertreter des AN ständig
auf der Baustelle anwesend zu sein.
Die Baustelle ist sauber zu halten!
Schutt, Materialreste, Verpackungsmaterialien etc. sind durch
den AN arbeitstäglich von der Baustelle zu entfernen und zu
entsorgen.
Weiter zu verarbeitende Materialien sind geordnet innerhalb der
Baustelle an einem mit der Bauleitung und Polier abgestimmten Platz zu lagern. Verunreinigungen und Beschädigungen an öffentlichem oder privatem Eigentum sind umgehend zu beseitigen. Mindestens 1 x wöchentlich, bei Beendigung der Arbeiten, bzw. abgeschlossener Arbeitsabschnitte und auf besondere Aufforderung durch die Bauleitung und Polier, ist der Arbeitsbereich besenrein zu säubern.
Im Falle der Nichteinhaltung beauftragt der AG eine
Fremdfirma. Die Kosten gehen zu Lasten des AN.
0.1.8. Unterlagen
Folgende Planunterlagen liegen dem Leistungsverzeichnis als maßstabslose PDF-Datei bei:
- AP 503 Grundriss Erdgeschoss
- AP 504 Grundriss Obergeschoss
- AP 509 Schnitte A-A und B-B
- AP 510 Ansichten
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Alutüren
01
Alutüren
01.01 Alu- Außentüren
01.01
Alu- Außentüren
01.02 Alu-Innentüren
01.02
Alu-Innentüren