Estricharbeiten
Oliver Fruchthandels GmbH
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Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Estricharbeiten 1     Gel­tungs­be­reich und Ausführungsgrundlagen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den DIN 18336 Ab­dich­tungs­ar­bei­ten und DIN 18353 Estricharbeiten in jeweils aktueller Fassung. Der AG über­trägt dem AN nach­fol­gen­de Teil­leis­tun­gen zur Er­stel­lung des vor­be­zeich­ne­ten Bau­vor­ha­bens un­ter al­lei­ni­ger bau­tech­ni­scher Verant­wor­tung. Mit den im Leis­tungs­ver­zeich­nis ent­hal­te­nen An­ga­ben über Bau­art, Bau­teil, Bau­stoff und Ab­mes­sun­gen gel­ten auch der Her­stel­lungs­vor­gang und -ablauf bis zur fer­ti­gen Leis­tung ein­schließ­lich dem Her­stel­len durch Zu­sam­men­fü­gen der Stof­fe und Bau­tei­le, so­wie dem kom­plet­ten Ein­bau­en und Be­fes­ti­gen am Ge­bäu­de un­ter Zu­grun­de­le­gung der an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik und der ge­setz­li­chen und be­hörd­li­chen Vor­schrif­ten un­ter Be­ach­tung sämt­li­cher Un­fall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten als be­schrie­ben. 2      An­ga­ben zur Aus­füh­rung 2.1      All­ge­mei­nes Die Aus­füh­rungs­zeich­nun­gen wer­den dem AN via Planserver zur Ver­fü­gung ge­stell­t. Die Be­stim­mung der Rei­hen­fol­ge der Her­stel­lung der ein­zel­nen Bau­tei­le er­folgt in Ab­stim­mung mit dem AG. Daraus re­sul­tie­ren­de zu­sätz­lich tech­no­lo­gisch be­ding­te Maß­nah­men gel­ten als Ne­ben­leis­tun­gen. 2.2      Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtungsflächen Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben. Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch. Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt. Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt. Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG. Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN. Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen. Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen. 2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. 2.4      Personal Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Estricharbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen. Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig. Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein. 2.5      Estricharbeiten Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/ Ebenen zur Ausführung kommen. Ar­bei­ten an­de­rer AN, die zur Er­fül­lung sei­ner Leis­tun­gen Voraus­set­zung sind, sind zu über­prü­fen und ab­zu­neh­men. Sie dür­fen kei­ne Män­gel auf­wei­sen. Bean­stan­dun­gen sind un­ver­züg­lich schrift­lich an­zu­zei­gen. Ver­säumt der AN die­se Prüf- und An­zei­ge­pflicht, so ist er für die man­gel­haf­te Vor­leis­tung ver­ant­wort­lich. Müs­sen auf­grund des­sen Än­de­run­gen an den Bau­tei­len durch­ge­führt wer­den, so ge­hen die­se Kos­ten zu Las­ten des AN. Der AN ver­pflich­tet sich, bei Mon­ta­ge fest­ge­stell­te Ab­wei­chun­gen von den Plan­vor­ga­ben recht­zei­tig dem AG und des­sen Er­fül­lungs­ge­hil­fen zu mel­den. Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht. Die Hö­hen der je­wei­li­gen Ober­flä­chen sind von die­sen Meterrissen ei­gen­ver­ant­wort­lich zu über­tra­gen. Sind für die Erbringung seiner Leistungen weitere Vermessungsarbeiten erforderlich, sind diese vom AN selbst zu veranlassen. Das An­le­gen sämt­li­cher Be­we­gungs­fu­gen und Arbeits­fu­gen muss nach den ein­schlä­gi­gen Nor­men und Re­gel­wer­ken, wie DIN 18560 Estri­che im Bau­we­sen, er­fol­gen. Deh­nungs­fu­gen im Estrichbelag sind grund­sätz­lich recht­wink­lig zu le­gen. Bei Raumabschlussfugen ist die Türschlagrichtung zu be­ach­ten. Die Planung der Dehnungsfugen ist vom AN vorzuzunehmen. Das An­ord­nen von Deh­nungs­fu­gen ist zwin­gend mit der zu­stän­di­gen Bau­lei­tung ab­zu­klä­ren. Das Ver­har­zen und Ver­dü­beln von Ar­beits­fu­gen ist durch den AN auszuführen. Sämt­li­che an­gren­zen­den und fer­ti­ge Bau­tei­le sind wäh­rend der Ar­bei­ten dau­er­haft ge­gen Ver­schmut­zung und Be­schä­di­gung zu Schüt­zen. ins­be­son­de­re Fens­te­r­ele­men­te. Es sind aus­schließ­lich Bau­stof­fe zu ver­wen­den, die wäh­rend der Ver­ar­bei­tung und im Be­trieb als ge­sund­heit­lich un­be­denk­lich ein­ge­stuft sin­d. Die Estrichbeläge sind schallbrückenfrei aus­zu­füh­ren. Estri­che sind von Un­ter­grün­den, Wän­den, Pfei­lern, Roh­ren, Duschtassen und sons­ti­gen Ein­bau­tei­len lücken­los durch Randdämmstreifen zu tren­nen. Estri­che sind gleich­mä­ßig dick und ebenflächig her­zu­stel­len, wenn in der Leis­tungs­be­schrei­bung nichts an­de­res ge­for­dert wird. Dämmschichten un­ter Estri­chen sind mit ge­eig­ne­ten Trenn­la­gen vollflächig und dicht ab­zu­de­cken. Die Trennlagen sind ver­setzt zur Verlegerichtung der Dämmschicht mit min.10 cm Über­lap­pung zu le­gen und an An­schlüs­sen bis zur Estrichoberkante hoch­zu­zie­hen sin­d. Mehrlagige Dämmschichten sind fugenversetzt zu Ver­le­gen. Sämtliche im Bodenaufbau verlaufende haustechnische Installationen, inkl. Einbringen von Ausgleichsschüttungen nach Erfordernis, sind fachgerecht anzuarbeiten. Im Be­reich von Trans­port­we­gen zum Ein­brin­gen des Estrichs sind Dämmschichten erst un­mit­tel­bar vor dem Ein­brin­gen zu ver­le­gen, um Be­ein­träch­ti­gun­gen und Schä­den am Dämmmaterial aus­zu­schlie­ßen. Die Ober­flä­chen der Estri­che sind so her­zu­stel­len, dass Nutz­be­lä­ge wie Tep­pich, PVC-Be­lä­ge, Lin­ole­um, Par­kett, Flie­sen etc. ohne wei­te­re Vor­ar­bei­ten auf­ge­bracht wer­den kön­nen. Für die Eben­heit der Estrichoberfläche gilt DIN 18202, Ta­bel­le 3, Zei­le 4, er­höh­te An­for­de­run­gen. Fri­sche Estrichflächen sind ge­gen zu schnel­les und un­gleich­mä­ßi­ges Aus­trock­nen wirk­sam zu schüt­zen. Die Estrichoberflächen müs­sen nach Frei­ga­be zur Be­geh­bar­keit so wi­der­stands­fä­hig sein, dass sie den nor­mal üb­li­chen Handwerkerverkehr ohne Scha­den bis zur Ver­le­gung des Ober­bo­dens auf­neh­men können. Für die Heizestriche sind Aufheizprotokolle ab­ge­stimmt auf die Estrichzusammensetzung der Bau­lei­tung dem AG vor­zu­le­gen. Die­se sind dann in Zu­sam­men­ar­beit mit der Heizungsfirma aus­zu­fül­len. Werden besondere Anforderungen an Verschleißfestigkeit, chemische Beständigkeit, Rutschfestigkeit usw. gestellt, sind diese Eigenschaften bzw. die Gleichwertigkeit von alternativ angebotenen Fabrikaten durch Prüfzeugnisse nachzuweisen. Aussparungen, An- und Abschlüsse: Herstellen von Kanten an allen Aussparungen, die offenbleiben oder später geschlossen werden und an Anschlüssen später eingebauter Bauteile. Am Anschluss an Einläufe ist der Estrich abzusenken, gemäß Angabe der Bauleitung In Türöffnungen und an Übergängen zu Hohlraum- und Doppelboden sind Abstellungen mit Trennstreifen vorzusehen. 3      Preisinhalte So­weit in der Aus­schrei­bung und dem Leis­tungs­ver­zeich­nis nichts an­de­res vor­ge­se­hen ist, gilt als Ne­ben­leis­tun­gen: - Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben. - Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen 4      Abrechnungshinweise 5      Revisionsunterlagen In den Ein­heits­prei­sen ent­hal­ten ist die voll­stän­di­ge Dar­stel­lung der ver­trags­mä­ßig er­stell­ten Leis­tung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben. Die­se müs­sen im Ein­zel­nen ent­hal­ten: - Fachbauleitererklärung - Fachunternehmerbescheinigung - Prüfzeugnisse und Zulassungen - Materialnachweise bei Brandschutzanforderungen - Datenblätter
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Estricharbeiten
01.01 Untergeschoss unbeheizt
01.01
Untergeschoss unbeheizt
01.02 Erdgeschoss unbeheizt
01.02
Erdgeschoss unbeheizt
01.03 Erdgeschoss beheizt
01.03
Erdgeschoss beheizt
01.04 Obergeschoss unbeheizt
01.04
Obergeschoss unbeheizt
01.05 Obergeschoss beheizt
01.05
Obergeschoss beheizt
01.06 Sonstiges
01.06
Sonstiges