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01 Überarbeitung LV
01
Überarbeitung LV
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Estricharbeiten 1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den DIN 18336 Abdichtungsarbeiten und DIN 18353 Estricharbeiten in jeweils aktueller Fassung.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Estricharbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Estricharbeiten
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/ Ebenen zur Ausführung kommen.
Arbeiten anderer AN, die zur Erfüllung seiner Leistungen Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und abzunehmen. Sie dürfen keine Mängel aufweisen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der AN diese Prüf- und Anzeigepflicht, so ist er für die mangelhafte Vorleistung verantwortlich. Müssen aufgrund dessen Änderungen an den Bauteilen durchgeführt werden, so gehen diese Kosten zu Lasten des AN.
Der AN verpflichtet sich, bei Montage festgestellte Abweichungen von den Planvorgaben rechtzeitig dem AG und dessen Erfüllungsgehilfen zu melden.
Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht.
Die Höhen der jeweiligen Oberflächen sind von diesen Meterrissen eigenverantwortlich zu übertragen.
Sind für die Erbringung seiner Leistungen weitere Vermessungsarbeiten erforderlich, sind diese vom AN selbst zu veranlassen.
Das Anlegen sämtlicher Bewegungsfugen und Arbeitsfugen muss nach den einschlägigen Normen und Regelwerken, wie DIN 18560 Estriche im Bauwesen, erfolgen.
Dehnungsfugen im Estrichbelag sind grundsätzlich rechtwinklig zu legen. Bei Raumabschlussfugen ist die Türschlagrichtung zu beachten.
Die Planung der Dehnungsfugen ist vom AN vorzuzunehmen. Das Anordnen von Dehnungsfugen ist zwingend mit der zuständigen Bauleitung abzuklären.
Das Verharzen und Verdübeln von Arbeitsfugen ist durch den AN auszuführen.
Sämtliche angrenzenden und fertige Bauteile sind während der Arbeiten dauerhaft gegen Verschmutzung und Beschädigung zu Schützen. insbesondere Fensterelemente.
Es sind ausschließlich Baustoffe zu verwenden, die während der Verarbeitung und im Betrieb als gesundheitlich unbedenklich eingestuft sind.
Die Estrichbeläge sind schallbrückenfrei auszuführen.
Estriche sind von Untergründen, Wänden, Pfeilern, Rohren, Duschtassen und sonstigen Einbauteilen lückenlos durch Randdämmstreifen zu trennen.
Estriche sind gleichmäßig dick und ebenflächig herzustellen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes gefordert wird.
Dämmschichten unter Estrichen sind mit geeigneten Trennlagen vollflächig und dicht abzudecken. Die Trennlagen sind versetzt zur Verlegerichtung der Dämmschicht mit min.10 cm Überlappung zu legen und an Anschlüssen bis zur Estrichoberkante hochzuziehen sind. Mehrlagige Dämmschichten sind fugenversetzt zu Verlegen.
Sämtliche im Bodenaufbau verlaufende haustechnische Installationen, inkl. Einbringen von Ausgleichsschüttungen nach Erfordernis, sind fachgerecht anzuarbeiten.
Im Bereich von Transportwegen zum Einbringen des Estrichs sind Dämmschichten erst unmittelbar vor dem Einbringen zu verlegen, um Beeinträchtigungen und Schäden am Dämmmaterial auszuschließen.
Die Oberflächen der Estriche sind so herzustellen, dass Nutzbeläge wie Teppich, PVC-Beläge, Linoleum, Parkett, Fliesen etc. ohne weitere Vorarbeiten aufgebracht werden können.
Für die Ebenheit der Estrichoberfläche gilt DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4, erhöhte Anforderungen.
Frische Estrichflächen sind gegen zu schnelles und ungleichmäßiges Austrocknen wirksam zu schützen.
Die Estrichoberflächen müssen nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen können.
Für die Heizestriche sind Aufheizprotokolle abgestimmt auf die Estrichzusammensetzung der Bauleitung dem AG vorzulegen. Diese sind dann in Zusammenarbeit mit der Heizungsfirma auszufüllen.
Werden besondere Anforderungen an Verschleißfestigkeit, chemische Beständigkeit, Rutschfestigkeit usw. gestellt, sind diese Eigenschaften bzw. die Gleichwertigkeit von alternativ angebotenen Fabrikaten durch Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Aussparungen, An- und Abschlüsse:
Herstellen von Kanten an allen Aussparungen, die offenbleiben oder später geschlossen werden und an Anschlüssen später eingebauter Bauteile. Am Anschluss an Einläufe ist der Estrich abzusenken, gemäß Angabe der Bauleitung In Türöffnungen und an Übergängen zu Hohlraum- und Doppelboden sind Abstellungen mit Trennstreifen vorzusehen.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen
4 Abrechnungshinweise
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Prüfzeugnisse und Zulassungen
- Materialnachweise bei Brandschutzanforderungen
- Datenblätter
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Estricharbeiten
01.01 Untergeschoss unbeheizt
01.01
Untergeschoss unbeheizt
01.02 Erdgeschoss unbeheizt
01.02
Erdgeschoss unbeheizt
01.03 Erdgeschoss beheizt
01.03
Erdgeschoss beheizt
01.04 Obergeschoss unbeheizt
01.04
Obergeschoss unbeheizt
01.05 Obergeschoss beheizt
01.05
Obergeschoss beheizt
01.06 Sonstiges
01.06
Sonstiges