Heizung
OLD Luz 5+6 und Neubau (ZB03)
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Hinweise zum LV: In diesem Leistungsverzeichnis sind nicht enthalten: - Dachdurchführungen - Trittschalldämmungen im Fußbodenaufbau - Schüttungen, Estriche und Bodenbeläge im Fußbodenaufbau - Dämmschichten im Fußbodenaufbau - Trennlagen im Fußbodenaufbau
Hinweise zum LV:
AVB  Allgemeine Vorbemerkungen 1.0 Bauherr/Projekt Bauherr/Auftraggeber: terraplan   Baudenkmalsanierungsges. mbH   Zum Olympischen Dorf 80   14641 Wustermark OT Elstal Projekt:  G.O.L.D. - 3. BA Luz-Long-Anlage   LOS 3 (LUZ 5 / LUZ 6 / ZB 3)   14641 Wustermark OT Elstal Architekt:  D&P Planungsgesellschaft mbH   Kurt-Eisner-Str. 38   04275 Leipzig Fachplanung TGA: Zimmermann und Becker -   Ingenieurgesellschaft für   technische Gebäudeausrüstung   Martin-Luther-Ring 12   04109 Leipzig 2.0 Vorbemerkungen Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt Gewerkeleistungen für die Sanierung/Umbau von Blockbauten des Typs IW 64 Brandenburg auf dem Gelände des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark. Anschrift der Baustelle: Zum Olympischen Dorf 14641 Wustermark / OT Elstal Gesamtbauzeit: Luz 1 und 2   Beginn III.  / 2023  - Ende VI. / 2025 - Los 1 Luz 3 und 4   Beginn II.  / 2024  - Ende III. / 2026 - Los 2 Luz 5 und 6   Beginn  I.  / 2025  - Ende  II. / 2027 - Los 3 Luz 7 und 8   Beginn IV. / 2026  - Ende  II. / 2028  - Los 4 Der Ausschreibende, die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH, behält sich vor, Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben. Baubeschreibung Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH beabsichtigt die Sanierung und den Umbau von 8 vorhandenen Blockbauten (Baujahr 1968 - 1972) sowie den Neubau von 3 Zwischenbauten auf dem Gelände des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark mit insgesamt 300 Wohnungen. Dieses LV betrifft die Blöcke LUZ5 und LUZ6, sowie den Neubau ZB3 (LOS 3). Die Bestandsgebäude werden vollständig entkernt, dabei werden die 3. Obergeschosse zurück-, als Staffelgeschosse wieder aufgebaut und mit einem Gründach versehen. An den jeweiligen Längsseiten der Gebäude werden die Wohnflächen mittels Anbauten um zusätzliche Räume und Loggien erweitert. Neben den Hauseingängen werden Aufzüge installiert, welche die Zwischengeschosse anfahren. Die Struktur der Gebäude bleibt im wesentlichen erhalten, ein Block umfasst drei Häuser, wobei jedes Haus 7-11 Wohneinheiten beherbergt. Anfahrt Das Baugrundstück ist über die Baustelleneinfahrt (ca. 30 m rechts nach dem Kreisverkehr),  über die Straßen "Zum Olympischen Dorf zu erreichen. Die Zufahrt über die öffentliche Straße für den Baustellenverkehr ist nicht zulässig. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht geltend gemacht werden. Bauleistungen Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen können teilweise in abgeschlossenen Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu kennzeichnen und terminlich zu benennen. Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche Maßnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den Gesamtpreis einzukalkulieren. Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden Planungsbüro nach Terminvereinbarung eingesehen werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden. Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache möglich; Ansprechpartner vor Ort: Projektleiter:    M. Voigt Handy:   0151 4140 6968 techn. Erläuterung Das Gebäude wird über ein Nahwärmenetz versorgt. Eine Übergabestation im UG stellt die Versorgung mit Wärme und Warmwasser (Speicherladeprinzip) sicher. Die Kellerverteilung erfolgt in schwarzem Stahl (HZG) bzw. Edelstahl (TW) und wird bis in die Geschosse verzogen. Nach der wohnungsweisen Zählung der Verbräuche (WMZ und WZ) erfolgt der Wechsel auf jeweils Mehrschichtverbundrohr. Die Beheizung der Räume erfolgt mittels Fußbodenheizung. In jedem Bad wird zusätzlich ein Bad-Heizkörper installiert, welcher am Heizkreisverteiler angeschlossen wird. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt im Schwerkraftprinzip. Es wird schallgedämmtes Rohr für die Fallstränge und Sammelleitungen im UG vorgesehen. In den Wohnungen wird HT-Rohr installiert. Abwasser aus den Technikräumen wird mittels überflur Kleinhebeanlagen entsorgt. In den Bestandsgebäuden werden die Bäder gem. DIN18017-3 mit feuchtegeführten Abluftelementen mit Grund-/Bedarfslüftung entlüftet. Die Abuft wird auf dem Dach zentral abgeführt wobei eine Wärmerückgewinnung mit einem Solekreis eingebunden wird. Über eine Wärmepumpe im Technikraum im KG wird die Abwärme der Abluft dem Trinkwasserspeicher zugeführt. Im Zwischenbau (Neubau) wird die Abluft der innenliegenden Bäder über Einzelraumventilatoren mit Grund-/Bedarfslüftung über Dach abgeführt. Brandschutzdurchführungen sowie sonstige Durchführungen mit Systemzulassungen sind mittels mitgelieferten Schildern zulassungskonform zu kennzeichnen. Die Fabrikate für die Ausstattung der Nutzungseinheiten sind der aktuellen Bemusterungsliste des Bauherren zu entnehmen bzw. durch diesen zu bemustern und freizugeben. 3.0 Allgemeine  Vorbemerkungen 1. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von dem Zustand der Baustelle und den örtlichen Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden. 2. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden können. 3. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger, einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung und Lagerung der erforderlichen Materialien frei Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen, Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts Gegenteiliges besagt. 4. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch laufende Kontrollen während der Durchführung der Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich. 5. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden. 6. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen Vertragsbedingungen verwiesen. 7. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten. 8. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat, Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung (inkl. Kippgebühren) abzutransportieren. 9. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens 1 x wöchentlich vorzulegen. 10. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die ausführende Firma. 11. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen, Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im Beisein des AG statt. 12. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der terraplan/Bauprojekt BHK statt. 13. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung zulässig. 14. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden. 15. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 16. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den AN auszuführen.  Arbeiten, die vor Freigabe oder in Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt werden,  werden nicht vergütet. 17. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden. 18. Es findet eine förmliche Abnahme der Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von mindestens zwei Wochen einzuhalten. 19. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits erbrachte Leistungen eingereicht werden. 20. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl. aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart. 21. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer auf- bzw. zu verschließen. Schlüssel werden durch die örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust sind dies zu ersetzen. 22. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. 23. In Räumen der  Bauwerke ist die Nutzung als Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden herrscht grundsätzlich Rauchverbot. 24. Gerichtsstand ist Nürnberg. 25. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bestehen nicht. Dem Angebot liegen als Vertragsbestandteil zugrunde: Angebotsgrundlagen: a) Das Leistungsverzeichnis einschließlich der Allgemeinen Vorbemerkungen (AVB), Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV). b) Einbauvorschriften der Hersteller- bzw. Lieferfirmen. c) Die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB, Teil A, B und C, DIN 1960 und 1961) neueste Fassung. d) Die vom Auftraggeber übergebenen Zeichnungen; diese sind nach vorheriger Terminvereinbarung beim Ausschreibenden einzusehen. e) Alle, zur Zeit geltenden DIN-Bestimmungen sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft und der Bauaufsicht. Allgemeine Vertrags -, Liefer -und Geschäftsbedingungenbedingungen des Auftragnehmers sind für den Auftraggeber nicht verbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil. Preisermittlung Die Preisermittlung ist anhand der nachstehenden Leistungsbeschreibung vorzunehmen unter Berücksichtigung der Allgemeinen und Technischen Vorbemerkungen. Angebot Der vom Bieter angegebene Preis umfasst alle Arbeiten, die zur Erstellung einer vollständigen, handwerklich und technisch einwandfreien Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlich sind. Bei Angebotsabgabe ist darauf zu achten, daß die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten sich immer auf eine fix und fertige Arbeit beziehen. Sollte der Anbieter feststellen, daß einzelne Positionen dies nicht ausdrücklich ausweisen, so gilt das Zuvorgesagte und ist im Anschreiben zum Angebot zu erwähnen. Ist im Anschreiben nichts besonderes erwähnt, so sind alle Nebenleistungen, die zur gebrauchsfähigen Fertigstellung der Lieferungen und Leistungen benötigt werden, auch wenn nicht im Sinne der VOB/VOL, mit den Einheitspreisen der Positionen abgegolten. Eine besondere Vergütung erfolgt nicht. Nebenangebot Die im LV angegebenen Hersteller/Fabrikate sind Leitfabrikate und sind so zu verpreisen. Alternative Hersteller/Fabrikate können aber als gesondertes Nebenangebot abgegeben werden. Ausführungsänderungen Sämtliche Ausführungsänderungen der nachstehenden Lieferung und Leistung sind nur mit Benachrichtigung und schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers statthaft. Vor Baubeginn ist der Bauablauf/Koordinerung sowie die konstruktive Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Baureinigung und Glasschäden Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Beendigung seiner jeweiligen Arbeiten seinen angefallenen Bauschutt zu beseitigen. Ohne besondere Anweisung des Auftraggebers hat diese Reinigung täglich zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer mündlichen Aufforderungen nicht umgehend nachkommen, so hat er die Kosten für die bauseitige Reinigung voll zu tragen. Bauschilder Einzelfirmenschilder der Auftragnehmer dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers auf der Baustelle aufgestellt werden. Versicherung Der Auftragnehmer hat sich bis zum Tage der Gebrauchsabnahme durch den Auftraggeber gegen Beschädigungen, Diebstahl oder Verunreinigungen zu versichern. Ansprüche gegen die Bauherrenschaft werden nicht anerkannt. Massenänderungen Änderungen der Massen, auch über 10 %, sind vorbehalten. Sie berechtigen nicht zur Erhöhung der Einheitspreise. Zusatzleistungen werden vom Auftraggeber nur anerkannt, wenn der Auftraggeber durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen, die im Vertrag vorgesehenen Leistungsinhalte im wesentlichen Umfang verändert. Für geänderte Leistungen wird ein neuer Preis vor der Ausführung unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten vereinbart. Hierzu hat der Auftragnehmer auf Verlangen die Preisermittlungen zur Einsicht vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Wenn nicht als Pauschalauftrag vergeben wird, werden die Zeichnungen, gemeinsame Aufmasze sowie die vertraglich vereinbarten Einheitspreise als Abrechnungsgrundlage verwendet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen des Hauptkostenangebotes und eventueller Nachträge, auch bei Pauschalaufträgen, entfallen zu lassen bzw. aus dem Auftragsvolumen herauszunehmen und anderweitig zu vergeben. Die Kosten der entfallenen Positionen werden nicht vergütet und berechtigen auch nicht zur Geltendmachung von entgangenem Gewinn. Terminsituation Es müssen bestimmte Zwischen- bzw. Vorabtermine vom Auftragnehmer (AN) eingehalten werden, wie z.B. das Einlegen von Installationen in Schächte, Vorinstallationen, zu überdeckende Installationen etc. Eine - auch wiederholte - Unterbrechung der Arbeiten führt nicht zu Ansprüchen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Dieses gilt auch bei Unterbrechung der Arbeiten auf Anweisung der Bauüberwachung.  Aufgrund des nicht zu gefährdenden Bauablaufs behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen auch in verschiedenen Zeitabschnitten ausführen zu lassen. Mit den Angebotspreisen abgegolten ist die Anforderung des Auftraggebers zur Sicherung von relevanten Fertigungsterminen zur beschleunigten Ausführung von Installationsarbeiten ohne Nachtarbeit. Allgemein Sollten seitens des Auftragnehmers (AN) Einwände technischer Art gegen die ausgeschriebenen Leistungen bestehen, so ist der Ausschreibende bzw. der Auftraggeber davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Durch mangelnde Prüfung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Der Auftragnehmer (AN) ist angehalten, evtl. eigene Vorschläge für eine kostenmäßig günstigere Gestaltung der ausgeschriebenen Leistungen zu unterbreiten. Diese sind als Nebenangebot parallel zum vorliegenden Angebot einzureichen. Die Vergleichbarkeit der Nebenangebote mittels EDV ist vom Auftragnehmer (AN) zu gewährleisten. Die Kalkulation ist genau nach der Gliederung der Ausschreibung vorzunehmen. Unvollständig oder überhaupt nicht gegliederte Angebote führen zum Auschluss des Alternativangebotes. Ansonsten gelten die im Angebot ausgeschriebenen Qualitäten. Zeichnungen Es wird ein Planmanagement (ePos) für das Projekt vom Bauherren eingesetzt. Die Beteiligten haben die gültige Plannummernsystematik erhalten und nutzen diese ausnahmslos. Bei Planeinstellung werden die Beteiligten per E-Mail informiert und sind verpflichtet sich die eingestellten Planunterlagen zeitnah abzurufen und anzusehen. Anbieter Planmanagement: Reproplan Berlin oHG Dokumentenmanagement ePos Umlagen Anteilige Abzüge für: a.) Baustrom/ Bauwasser/ Sanitärnutzung 2,0% b.) Bauleistungsversicherung  0,3% c.) Planmanagement (ePos)  0,2%
AVB  Allgemeine Vorbemerkungen
ATV  Allgemeine Technische Vorbemerkungen Errichtungsvorschriften Für die Ausführung der Leistungen gelten die anerkannten Regeln der Technik sowie die entsprechenden Normen und sonstigen einschlägigen Richtlinien und Vorschriften in jeweils gültiger Fassung wie: - Brandenburgische Bauordnung; - Energieeinsparverordnung (ENEV); - Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) sowie d eren Umsetzung in der Bauordnung - Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLUEAR) sowie deren Umsetzung in der Bauordnung - die Unfallverhütungsvorschriften (UVV); - die Sicherheitsvorschriften des Verbandes der Sachversicherer e.V. (VdS); - die Arbeitsstättenrichtlinien und Verordnungen; - sonstige anerkannte Regeln der Technik. Erzeugnisse / Produkte Die beschriebenen Qualitäten sind Mindestforderungen. Von der Ausschreibung abweichende Materialien dürfen nur eingebaut werden, wenn hierüber die schriftliche Zustimmung des Auftraggeber (AG) vorliegt. Die Gleichwertigkeit ist vom Auftragnehmer (AN) nachzuweisen. Werden Nachteile nicht im Angebotsstadium dargelegt und erst bei der Inbetriebnahme der Anlage offenkundig, so ist der Auftraggeber (AG) berechtigt, einen kostenlosen Austausch gegen das ausgeschriebene Fabrikat zu verlangen. Zumindest kann eine angemessene Wertminderung geltend gemacht werden. Ein Schadenersatzanspruch besteht auch dann, wenn durch die alternativ ausgeführte Technik höhere Betriebskosten entstehen. Auf Verlangen der Auftraggebers und/oder dessen Erfüllungsgehilfen sind kostenlos Muster der zur Ausführung vorgesehenen Fabrikate und Mustern von alternativen Fabrikaten vorzulegen. Der Auftragnehmer ist zur Auskunft über die Herkunft von Werkstoffen und Bauteilen verpflichtet. Der Auftraggeber kann auf Kosten des Auftragnehmers Baumuster verlangen, die vom Auftragnehmer kostenfrei zu liefern sind. Unberücksichtigte Muster, Warenproben, Abbildungen oder dergl. müssen innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer auf seine Kosten wieder abgeholt werden. Der Auftraggeber und/oder dessen Erfüllungsgehilfen übernehmen über diese Frist hinaus keine Haftung für Verluste. Der Auftragnehmer gewährleistet, daß für die von ihn eingebauten Anlagenteile, während der Dauer seiner Gewährleistungszeit,  Ersatzteile geliefert werden. Ausführungsbestimmungen Die Materialien und Stoffe (Befestigungskonstruktionen), die zum Befestigen der Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers am Baukörper notwendig sind, sind Bestandteil der jeweiligen Ausführungsposition. Temporäre Montagehilfen und deren restloser Rückbau sind sind darin ebenfalls inbegriffen. Befestigungen am Baukörper (einschl. Bohren) sind Sache des Auftragnehmers. Die Verwendung von Schussapparaten ist nicht gestattet. Wenn die Ausführung "feuerverzinkt" vorgeschrieben ist, darf nach der Verzinkung keine weitere Bearbeitung erfolgen, die den Korrosionsschutz mindert. Ist ein Korrosionsschutzanstrich verlangt / erforderlich, müssen sich Grund- und Deckanstriche in unterschiedlicher Farbe nachweisen lassen. Sämtliche Anlagen und Teile dieser sind betriebsfertig herzustellen (inkl. Montage, anschliessen, anklemmen, einstellen, einregulieren, parametrieren, Abnahme, usw.) Montageunterlagen Der Auftragnehmer hat Montagepläne und Montageunterlagen zu liefern, die für die ordnungsgemäße Erstellung der Anlagen benötigt werden. Die vom Auftragnehmer mit CAD-Programm zu erstellenden Montagepläne und -unterlagen werden dem Auftraggeber zur Genehmigung 2-fach zur Verfügung gestellt, davon einen Satz als Papierzeichnung/Plotterausdruck, farbig, auf DIN A 4 Format gefaltet. Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Montageunterlagen beinhalten u.a. folgende Darstellungen auf Grundlage der Bestands- und Revisionszeichnungen - Geräte, Bauteile und Leitungen maßstäblich, vermaßt zum Baukörper,  Höhenangaben der Leitungen,   bezogen auf Unter- bzw. Oberkante des unisolierten Rohres entsprechend der   endgültigen Koordination mit   den Nebengewerken - Montage- und Detailzeichnungen; dazu zählen ferner: - Anlagenbezeichnungen mit Leistungsdaten; - Auflistung von Geräten und Armaturen mit Typen- und Größenangaben,Temperaturen und Drücken; - Messgeräteanordnungen; - Montage- / Koordinationshinweise; - Leitungen, nach Durchflussmedien unterschieden; - Symbolliste (Legende); - Höhenangaben mit eindeutigem, durchgängigem Bezug (+ 0,00 oder NHN-Höhen); - Nennweiten / Dimensionen; - Reinigungsöffnungen; - Ausbaumaße für Demontage / Wartung; - Werkstoffe, Werkstoffwechsel; - Fließ-, Strang- und Schaltschemata sowie Abwicklungen, in die alle Leistungsdaten einzutragen sind. Mindestens wird für die zeichnerische Darstellung der Maszstab 1:50 gewählt, Zentralen, Schächte und Installationsschwerpunkte im Maszstab 1: 20, erforderliche Details in geeigneter Darstellungsweise (Isometrie, Explosionszeichnung, Schnitt, Ansicht usw.) Grundrisspläne und Schnittzeichnungen in DIN-Format, max. DIN A0, Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte, Konstruktionen in Detailzeichnungen der Baumaßnahme in DIN-Format, max. DIN A 2, funktionsbezogene Pläne, Verfahrensfließschemata, Schaltpläne im Format DIN A 4. Der Auftragnehmer hat die Berechnungen und die Montageunterlagen umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen. Auf Verlangen wird der Auftragnehmer bestimmte Anlagenteile auch in Wandabwicklungspläne eintragen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und/oder dessen Erfüllungsgehilfen stets im Besitz der gültigen Montagepläne sind. Er hat während der Montage seine Pläne unaufgefordert und fortlaufend dem Stand der tatsächlichen Ausführung anzupassen. Die Montage ist ausschließlich anhand freigegebener Montagezeichnungen durchzuführen! Montageablauf Die Montage hat grundsätzlich nach dem Bauzeitenplan und dem Baufortschritt entsprechend zu erfolgen. Das Anweisungsrecht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt. Zwischen den Auftragnehmern haben unaufgefordert Koordinationsgespräche stattzufinden. Montageunterbrechungen, die durch Abhängigkeiten von anderen Gewerken entstehen, berechtigen gegenüber dem Auftraggeber nicht zu Forderungen. Die Auftragnehmer haben sich selbst über den Zeitpunkt der jeweils erforderlichen Wiederaufnahme der Montagearbeiten zu informieren. Der Auftragnehmer hat so rechtzeitig die Bestellung der Materialien vorzunehmen, dass die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen eingehalten werden können. Dies gilt besonders für schwierig einzubringende Aggregate und für Einrichtungsgegenstände. Der Auftragnehmer hat die volle Garantie für ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren der Anlage zu übernehmen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der  Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich bei den beschriebenen Leistungsverzeichnis-Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Inbetriebnahme und Leistungsmessung Die Inbetriebnahme der Anlage hat grundsätzlich mit den Fachkräften des Auftragnehmers zu erfolgen. Vor der ersten Inbetriebnahme muss die Anlage soweit eingestellt und reguliert sein, dass ein gefahrloser Betrieb der Anlage gewährleistet ist. Mit der Inbetriebnahme ist das Bedienungspersonal des Auftraggebers in die Funktion der Anlage einzuweisen. Hierbei ist außerdem sicherzustellen, dass die Anlage nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird.  Die Einweisung ist durch den Auftragnehmer zu dokumentieren und protokollieren. Der Auftragnehmer hat für die Inbetriebnahme alle Vorbereitungen zu treffen und die Messgeräte beizustellen. Der Auftragnehmer hat die von ihm zu garantierenden Werte durch Messungen nachzuweisen. Kann die Leistungsmessung im Einzelfall nicht vor der Technischen Abnahme erfolgen und der Auftragnehmer hat dies nicht zu vertreten, so erfolgt die Leistungsmessung zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Technische Abnahme erfolgt in diesem Fall unter dem Vorbehalt, dass die zugesicherte Leistung vorhanden ist. Sie darf  jedoch vom Auftraggeber zu gegebener Zeit angezweifelt werden. Der Auftragnehmer hat die Durchführung der Leistungsmessung dem Auftraggeber 10 Tage vor Inangriffnahme schriftlich anzuzeigen. Die geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die Messergebnisse mit den geforderten Daten übereinstimmen. Wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über Messergebnis und Messmethode keine Einigkeit erzielt, kann der Auftraggeber eine neutrale Meßstelle beauftragen. Die damit verbundenen Kosten trägt die Stelle, welche sie zu vertreten hat. Wartungs- und Bestandsunterlagen Der Auftragnehmer hat die vollständigen Wartungs- und Bestandsunterlagen (WBU) nach VOB/C bzw. VOL über seine gesamte Leistung zu erstellen und vor der Abnahme dem Auftraggeber und seinen Erfüllungsgehilfen in 1-facher Ausfertigung, in beschrifteten Ordnern DIN A 4, sowie auf CD in den Formaten dwg und pdf  zu liefern. Sämtliche WBU sind so zu erstellen und zu kennzeichnen, dass sie die betreffende Anlage bzw. das betreffende Anlagenteil unverwechselbar und umfassend bezeichnen und darstellen. Einzelheiten der WBU sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bestandteile der WBU sind: - Bestands- und Revisionspläne, die den letztgültigen Ausführungsstand in räumlicher und funktioneller Hinsicht darstellen. - Anlagenschemata und Betriebsbeschreibungen über den Aufbau und die bestimmungsgemäße  Funktion der einzelnen Anlagen. soweit diese Funktion oder der Stillstand der Anlagen durch  besondere Umstände beeinflusst wird, ist dieser Sachverhalt genau zu beschreiben. - Zusammenstellung aller wichtigen Technischen Daten und bestimmungsgemäßer  Einstellwerte. - Protokolle der im Zusammenhang mit Funktionsprüfungen, Inbetriebnahme und Einregulierung durchgeführten Messungen und Einstellungen. - Bestätigung des Bedienungspersonals, dass dieses in die bestimmungsgemäße Funktion und Betriebsweise eingewiesen wurde und die Anlagen allein bedienen und betreiben kann. - Bedienungs- und Wartungsanleitungen, aus denen jedes regelmäßige Bedienen und Warten  hervorgeht. Dabei sind die Kriterien der Betriebssicherheit und der wirtschaftlichen  Betriebsführung besonders hervorzuheben. Für Wartungsarbeiten ist in jedem Einzelfall die Abhängigkeit von der Zeit- bzw. Betriebsdauer anzugeben. Dort, wo unterlassene und/oder unsachgemäße Wartung Schäden bewirken kann,  ist der Betreiber auf regelmäßige Kontrollen  oder Prüfungen detailliert hinzuweisen. Soweit für die bestimmungsgemäße Anlagenfunktion  Leistungen bestimmter Menge und Qualität aus anderen Gewerken notwendig sind, hat der Auftragnehmer diese genau zu benennen. -  Geräte- und Ersatzteillisten, aus der die Bestelldaten und Bezugsquellen für sämtliche Verbrauchs -und Verschleißteile zu entnehmen sind. - Erklärungen, wie Fachunternehmer- und Fachleitererklärung, Übereinstimmungserklärung und Errichtungserklärung sind abzugeben. - Bedienungsanweisungen für Bedienung im Normalfall, Bedienung im Störungsfall, Besondere Schaltungen und Sicherheitseinrichtungen, Außerbetriebnahme, Außerbetriebnahme  für längere Zeit Technische Abnahmen Alle Technischen Abnahmen dürfen grundsätzlich nur in Anwesenheit eines Beauftragten des Bauherrn vorgenommen werden. Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung gemäß VOB anzuzeigen. Bei der Abnahme erfolgt eine betriebsmäßige Prüfung der Anlage. Dafür müssen alle Anlagen funktionsfähig sein und ein Servicemonteur  auf der Baustelle anwesend sein. Alle Protokolle sind zur Abnahme vorzulegen. Die Abnahme erfolgt nur, wenn einwandfreie Revisionspläne, Schaltpläne und Bedienungsanweisungen vorliegen und die Anlage fachgerecht und vollständig ausgeführt ist. Die Unterlagen sind zusammen mit der Fertigstellungsmeldung an den Auftraggeber zu verschicken.
ATV  Allgemeine Technische Vorbemerkungen
ERKLÄRUNG DES BIETERS 1 Wir erkennen hiermit die Allgemeinen Vorbemerkungen (AVB) und Allgemeine Technischen Vorbemerkungen (ATV) zur Leistungsbeschreibung an. 2 Wir erklären hiermit, daß alle für dieses Angebot erforderlichen Unterlagen eingesehen wurden und die Bedingungen, Vorbemerkungen, Zusätzlichen Technischen Vorschriften usw. nichts enthalten, was zweideutig oder nicht verständlich erscheint bzw. daß entstandene Unklarheiten  durch Rückfragen beim Auftraggeber ausreichend geklärt und ggf. im Anschreiben zum Angebot schriftlich niedergelegt worden ist. 3 Wir verpflichten uns, alle im Leistungsverzeichnis, in den Vorbemerkungen und Zusätzlichen Technischen Vorschriften aufgeführten Leistungen und Lieferungen entsprechenden  Planungsunterlagen zu dem im folgenden aufgeführten Angebotspreis unter Einhaltung der noch  auszuhandelnden Ausführungsfristen auszuführen. 4 Durch Unterzeichnung erklärt der Bieter: a) dass er seinen gesetzlichen Bestimmungen zur Zahlung seiner Landes- und Gemeindesteuern, der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung sowie seinen Verpflichtungen aus der Tarifforderungen, der Betriebsordnung und dem Schwerbeschädigtengesetz ordnungsgemäß nachkommt und bisher nachgekommen ist. b) dass die Sozialversicherungsbeiträge von Krankenkassen und Unfallberufsgenossenschaften pünktlich abgeführt sind. c) dass gegen den Bieter kein Konkursverfahren und kein gerichtliches oder außergerichtliches Ausgleichsverfahren eingeleitet ist und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch nicht mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde. d) dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet oder seine geschäftliche Tätigkeit eingestellt hat. e) dass er sich bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben seinen Ausschluss vom Auftrag und von weiteren Leistungen und Lieferungen zur Folge haben. f) dass er aus Anlass dieser Ausschreibung nicht an unzulässigen wettbewerbsbeschränkten Verhaltensweisen (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB-), insbesondere Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über - Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten - die zu fordernden Preise - Bedingungen sonstiger Entgelte - Gewinnaufschläge - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile - Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar oder   mittelbar den Preis beeinflussen - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen - Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben sowie   Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach Maßgabe des GWB zulässig sind   (§ 38 Abs. 2 GWB) beteiligt war. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Vorstehende Erklärung gilt deshalb auch für Handlungen derartiger Personen. g) dass im Falle einer Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern diese eine Aufenthaltsge nehmigung besitzen, behördlich gemeldet sowie sozial- und unfallversichert sind 5 Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft seit .................................................         unter der Nummer ................................................. 6 Unser Angebot schließt ab mit      Netto EURO .................................................      zuzügl. 19 % MWSt EURO .................................................      Brutto EURO ................................................ ======================================================= ============ ....................................................... ............ ....................................................... ............................     (Ort, Datum)      (rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel
ERKLÄRUNG DES BIETERS
01 Bestandsbauten
01
Bestandsbauten
01.1 LUZ 5 (22 WE)
01.1
LUZ 5 (22 WE)
01.2 LUZ 6 (33 WE)
01.2
LUZ 6 (33 WE)
02 Zwischenbau 3
02
Zwischenbau 3
02.1 Wärmeerzeugung mit Zubehör
02.1
Wärmeerzeugung mit Zubehör
02.2 Wärmeverteilung mit Zubehör
02.2
Wärmeverteilung mit Zubehör
02.3 Raumheizflächen
02.3
Raumheizflächen
02.4 Wärmedämmung mit Zubehör
02.4
Wärmedämmung mit Zubehör
02.5 Besondere Leistungen Wärmeversorgungsanlagen
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Besondere Leistungen Wärmeversorgungsanlagen

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