To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Hinweise zum LV:
In diesem Leistungsverzeichnis sind nicht enthalten:
- Dachdurchführungen
- Trittschalldämmungen im Fußbodenaufbau
- Schüttungen, Estriche und Bodenbeläge im
Fußbodenaufbau
- Dämmschichten im Fußbodenaufbau
- Trennlagen im Fußbodenaufbau
Hinweise zum LV:
AVB Allgemeine Vorbemerkungen
1.0 Bauherr/Projekt
Bauherr/Auftraggeber: terraplan
Baudenkmalsanierungsges. mbH
Zum Olympischen Dorf 80
14641 Wustermark OT Elstal
Projekt: G.O.L.D. - 3. BA Luz-Long-Anlage
LOS 3 (LUZ 5 / LUZ 6 / ZB 3)
14641 Wustermark OT Elstal
Architekt: D&P Planungsgesellschaft mbH
Kurt-Eisner-Str. 38
04275 Leipzig
Fachplanung TGA: Zimmermann und Becker -
Ingenieurgesellschaft für
technische Gebäudeausrüstung
Martin-Luther-Ring 12
04109 Leipzig
2.0 Vorbemerkungen
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt
Gewerkeleistungen für die Sanierung/Umbau von
Blockbauten des Typs IW 64 Brandenburg auf dem Gelände
des Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark.
Anschrift der Baustelle:
Zum Olympischen Dorf
14641 Wustermark / OT Elstal
Gesamtbauzeit:
Luz 1 und 2 Beginn III. / 2023 - Ende VI. / 2025
- Los 1
Luz 3 und 4 Beginn II. / 2024 - Ende III. / 2026
- Los 2
Luz 5 und 6 Beginn I. / 2025 - Ende II. / 2027
- Los 3
Luz 7 und 8 Beginn IV. / 2026 - Ende II. / 2028 -
Los 4
Der Ausschreibende, die terraplan
Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH, behält sich vor,
Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben.
Baubeschreibung
Die terraplan Baudenkmalsanierungsgesellschaft mbH
beabsichtigt die Sanierung und den Umbau von 8
vorhandenen Blockbauten (Baujahr 1968 - 1972) sowie den
Neubau von 3 Zwischenbauten auf dem Gelände des
Olympischen Dorfes von 1936 in Wustermark mit insgesamt
300 Wohnungen. Dieses LV betrifft die Blöcke LUZ5 und
LUZ6, sowie den Neubau ZB3 (LOS 3).
Die Bestandsgebäude werden vollständig entkernt, dabei
werden die 3. Obergeschosse zurück-, als
Staffelgeschosse wieder aufgebaut und mit einem
Gründach versehen. An den jeweiligen Längsseiten der
Gebäude werden die Wohnflächen mittels Anbauten um
zusätzliche Räume und Loggien erweitert. Neben den
Hauseingängen werden Aufzüge installiert, welche die
Zwischengeschosse anfahren. Die Struktur der Gebäude
bleibt im wesentlichen erhalten, ein Block umfasst drei
Häuser, wobei jedes Haus 7-11 Wohneinheiten beherbergt.
Anfahrt
Das Baugrundstück ist über die Baustelleneinfahrt (ca.
30 m rechts nach dem Kreisverkehr), über die Straßen
"Zum Olympischen Dorf zu erreichen. Die Zufahrt über
die öffentliche Straße für den Baustellenverkehr ist
nicht zulässig.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den
Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche
Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die
vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht
geltend gemacht werden.
Bauleistungen
Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen können teilweise in abgeschlossenen
Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten
werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu
kennzeichnen und terminlich zu benennen.
Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche
Maßnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige
Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den
Gesamtpreis einzukalkulieren.
Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden
Planungsbüro nach Terminvereinbarung eingesehen
werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden.
Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache
möglich;
Ansprechpartner vor Ort:
Projektleiter: M. Voigt
Handy: 0151 4140 6968
techn. Erläuterung
Das Gebäude wird über ein Nahwärmenetz versorgt. Eine
Übergabestation im UG stellt die Versorgung mit Wärme
und
Warmwasser (Speicherladeprinzip) sicher. Die
Kellerverteilung
erfolgt in schwarzem Stahl (HZG) bzw. Edelstahl (TW)
und wird
bis in die Geschosse verzogen. Nach der wohnungsweisen
Zählung der Verbräuche (WMZ und WZ) erfolgt der Wechsel
auf jeweils Mehrschichtverbundrohr.
Die Beheizung der Räume erfolgt mittels
Fußbodenheizung. In
jedem Bad wird zusätzlich ein Bad-Heizkörper
installiert,
welcher am Heizkreisverteiler angeschlossen wird.
Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt im
Schwerkraftprinzip.
Es wird schallgedämmtes Rohr für die Fallstränge und
Sammelleitungen im UG vorgesehen. In den Wohnungen wird
HT-Rohr installiert. Abwasser aus den Technikräumen
wird
mittels überflur Kleinhebeanlagen entsorgt.
In den Bestandsgebäuden werden die Bäder gem.
DIN18017-3
mit feuchtegeführten Abluftelementen mit
Grund-/Bedarfslüftung
entlüftet. Die Abuft wird auf dem Dach zentral
abgeführt wobei
eine Wärmerückgewinnung mit einem Solekreis eingebunden
wird. Über eine Wärmepumpe im Technikraum im KG wird
die
Abwärme der Abluft dem Trinkwasserspeicher zugeführt.
Im Zwischenbau (Neubau) wird die Abluft der
innenliegenden
Bäder über Einzelraumventilatoren mit
Grund-/Bedarfslüftung
über Dach abgeführt.
Brandschutzdurchführungen sowie sonstige
Durchführungen mit
Systemzulassungen sind mittels mitgelieferten Schildern
zulassungskonform zu kennzeichnen.
Die Fabrikate für die Ausstattung der
Nutzungseinheiten sind
der aktuellen Bemusterungsliste des Bauherren zu
entnehmen
bzw. durch diesen zu bemustern und freizugeben.
3.0 Allgemeine Vorbemerkungen
1. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von
dem Zustand der Baustelle und den örtlichen
Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des
Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen
Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der
angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang
seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte
Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
2. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden.
Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne
Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu
vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der
Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung
vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher
Art geltend gemacht werden können.
3. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger,
einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung
und Lagerung der erforderlichen Materialien frei
Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller
Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen,
Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts
Gegenteiliges besagt.
4. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch
laufende Kontrollen während der Durchführung der
Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu
überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der
Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder
andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die
schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und
ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich.
5. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr
messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen
zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden.
6. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung
festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt
einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB
Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen
Vertragsbedingungen verwiesen.
7. Materiallagerungen und Überfahrungen sind im
Wurzelbereich von Bäumen nicht gestattet. Die
Forderungen der Baumschutzverordnung sind einzuhalten.
8. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat,
Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten
des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung
(inkl. Kippgebühren) abzutransportieren.
9. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom
Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der
Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens
1 x wöchentlich vorzulegen.
10. Bäume, die während der Baudurchführung beschädigt
werden, sind zu Lasten des Auftragnehmers
baumpflegerisch zu behandeln. Der AG benennt die
ausführende Firma.
11. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch
mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle
Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme
durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen,
Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung
sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung
abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im
Beisein des AG statt.
12. Es findet einmal wöchentlich eine Baubesprechung
statt. Diese findet grundsätzlich im Baubüro der
terraplan/Bauprojekt BHK statt.
13. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der
Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier
benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und
ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch
dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der
Bauleitung zulässig.
14. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher
Zustimmung des AG eingesetzt werden.
15. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet
aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich
beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und
sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der
Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler
Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden
können.
16. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den
AN auszuführen. Arbeiten, die vor Freigabe oder in
Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt
werden, werden nicht vergütet.
17. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher
Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der
entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis
abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich
im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn
angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden.
18. Es findet eine förmliche Abnahme der
Vertragsleistung auf schriftlichen Antrag der
Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung
statt. Eine Abnahme durch bloßen Zeitablauf nach
Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers ist
ausgeschlossen. Ebenso ist eine Abnahme durch
Nutzungsaufnahme ausgeschlossen. Für sein
Abnahmeverlangen hat der Auftragnehmer eine Frist von
mindestens zwei Wochen einzuhalten.
19. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der
Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits
erbrachte Leistungen eingereicht werden.
20. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom
Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl.
aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem.
der
hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei
Pauschalverträgen wird vor Beginn der Arbeiten
gemeinsam ein Zahlungsplan vereinbart.
21. Bauzauntore sind durch die jeweiligen Unternehmer
auf- bzw. zu verschließen. Schlüssel werden durch die
örtliche Bauleitung gegen Quittung ausgegeben. Jeder
Unternehmer erhält maximal 2 Schlüssel. Bei Verlust
sind dies zu ersetzen.
22. Parken auf dem Baugelände mit privaten Fahrzeugen
ist grundsätzlich untersagt.
23. In Räumen der Bauwerke ist die Nutzung als
Tagesunterkunft ausdrücklich untersagt. In den Gebäuden
herrscht grundsätzlich Rauchverbot.
24. Gerichtsstand ist Nürnberg.
25. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen
Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes
einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden
bestehen nicht.
Dem Angebot liegen als Vertragsbestandteil zugrunde:
Angebotsgrundlagen:
a) Das Leistungsverzeichnis einschließlich der
Allgemeinen Vorbemerkungen (AVB),
Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV).
b) Einbauvorschriften der Hersteller- bzw.
Lieferfirmen.
c) Die "Verdingungsordnung für Bauleistungen"
(VOB, Teil A, B und C, DIN 1960 und 1961)
neueste Fassung.
d) Die vom Auftraggeber übergebenen Zeichnungen;
diese sind nach vorheriger Terminvereinbarung
beim Ausschreibenden einzusehen.
e) Alle, zur Zeit geltenden DIN-Bestimmungen sowie
die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft
und der Bauaufsicht.
Allgemeine Vertrags -, Liefer -und
Geschäftsbedingungenbedingungen des Auftragnehmers sind
für den Auftraggeber nicht verbindlich und werden nicht
Vertragsbestandteil.
Preisermittlung
Die Preisermittlung ist anhand der nachstehenden
Leistungsbeschreibung vorzunehmen unter
Berücksichtigung
der Allgemeinen und Technischen Vorbemerkungen.
Angebot
Der vom Bieter angegebene Preis umfasst alle Arbeiten,
die zur
Erstellung einer vollständigen, handwerklich und
technisch
einwandfreien Ausführung der ausgeschriebenen
Leistungen
erforderlich sind. Bei Angebotsabgabe ist darauf zu
achten, daß
die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten
sich immer
auf eine fix und fertige Arbeit beziehen. Sollte der
Anbieter
feststellen, daß einzelne Positionen dies nicht
ausdrücklich
ausweisen, so gilt das Zuvorgesagte und ist im
Anschreiben
zum Angebot zu erwähnen. Ist im Anschreiben nichts
besonderes erwähnt, so sind alle Nebenleistungen, die
zur
gebrauchsfähigen Fertigstellung der Lieferungen und
Leistungen benötigt werden, auch wenn nicht im Sinne
der
VOB/VOL, mit den Einheitspreisen der Positionen
abgegolten.
Eine besondere Vergütung erfolgt nicht.
Nebenangebot
Die im LV angegebenen Hersteller/Fabrikate sind
Leitfabrikate
und sind so zu verpreisen. Alternative
Hersteller/Fabrikate
können aber als gesondertes Nebenangebot abgegeben
werden.
Ausführungsänderungen
Sämtliche Ausführungsänderungen der nachstehenden
Lieferung und Leistung sind nur mit Benachrichtigung
und
schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers statthaft.
Vor
Baubeginn ist der Bauablauf/Koordinerung sowie die
konstruktive Ausführung mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
Baureinigung und Glasschäden
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Beendigung
seiner
jeweiligen Arbeiten seinen angefallenen Bauschutt zu
beseitigen. Ohne besondere Anweisung des Auftraggebers
hat
diese Reinigung täglich zu erfolgen. Sollte der
Auftragnehmer
mündlichen Aufforderungen nicht umgehend nachkommen, so
hat er die Kosten für die bauseitige Reinigung voll zu
tragen.
Bauschilder
Einzelfirmenschilder der Auftragnehmer dürfen nur mit
Genehmigung des Auftraggebers auf der Baustelle
aufgestellt
werden.
Versicherung
Der Auftragnehmer hat sich bis zum Tage der
Gebrauchsabnahme durch den Auftraggeber gegen
Beschädigungen, Diebstahl oder Verunreinigungen zu
versichern. Ansprüche gegen die Bauherrenschaft werden
nicht
anerkannt.
Massenänderungen
Änderungen der Massen, auch über 10 %, sind
vorbehalten. Sie
berechtigen nicht zur Erhöhung der Einheitspreise.
Zusatzleistungen werden vom Auftraggeber nur anerkannt,
wenn der Auftraggeber durch Änderung des Bauentwurfs
oder
andere Anordnungen, die im Vertrag vorgesehenen
Leistungsinhalte im wesentlichen Umfang verändert. Für
geänderte Leistungen wird ein neuer Preis vor der
Ausführung
unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten
vereinbart.
Hierzu hat der Auftragnehmer auf Verlangen die
Preisermittlungen zur Einsicht vorzulegen und die
erforderlichen
Auskünfte zu erteilen.
Wenn nicht als Pauschalauftrag vergeben wird, werden
die
Zeichnungen, gemeinsame Aufmasze sowie die vertraglich
vereinbarten Einheitspreise als Abrechnungsgrundlage
verwendet.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen
des
Hauptkostenangebotes und eventueller Nachträge, auch
bei
Pauschalaufträgen, entfallen zu lassen bzw. aus dem
Auftragsvolumen herauszunehmen und anderweitig zu
vergeben. Die Kosten der entfallenen Positionen werden
nicht
vergütet und berechtigen auch nicht zur Geltendmachung
von
entgangenem Gewinn.
Terminsituation
Es müssen bestimmte Zwischen- bzw. Vorabtermine vom
Auftragnehmer (AN) eingehalten werden, wie z.B. das
Einlegen
von Installationen in Schächte, Vorinstallationen, zu
überdeckende Installationen etc. Eine - auch
wiederholte -
Unterbrechung der Arbeiten führt nicht zu Ansprüchen
des
Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber. Dieses gilt
auch
bei Unterbrechung der Arbeiten auf Anweisung der
Bauüberwachung. Aufgrund des nicht zu gefährdenden
Bauablaufs behält sich der Auftraggeber vor, die
Leistungen
auch in verschiedenen Zeitabschnitten ausführen zu
lassen.
Mit den Angebotspreisen abgegolten ist die Anforderung
des
Auftraggebers zur Sicherung von relevanten
Fertigungsterminen
zur beschleunigten Ausführung von
Installationsarbeiten ohne
Nachtarbeit.
Allgemein
Sollten seitens des Auftragnehmers (AN) Einwände
technischer
Art gegen die ausgeschriebenen Leistungen bestehen, so
ist
der Ausschreibende bzw. der Auftraggeber davon
schriftlich in
Kenntnis zu setzen. Durch mangelnde Prüfung entstehende
Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Der
Auftragnehmer (AN) ist angehalten, evtl. eigene
Vorschläge für
eine kostenmäßig günstigere Gestaltung der
ausgeschriebenen
Leistungen zu unterbreiten. Diese sind als Nebenangebot
parallel zum vorliegenden Angebot einzureichen. Die
Vergleichbarkeit der Nebenangebote mittels EDV ist vom
Auftragnehmer (AN) zu gewährleisten. Die Kalkulation
ist
genau nach der Gliederung der Ausschreibung
vorzunehmen.
Unvollständig oder überhaupt nicht gegliederte
Angebote führen
zum Auschluss des Alternativangebotes.
Ansonsten gelten die im Angebot ausgeschriebenen
Qualitäten.
Zeichnungen
Es wird ein Planmanagement (ePos) für das Projekt vom
Bauherren eingesetzt. Die Beteiligten haben die gültige
Plannummernsystematik erhalten und nutzen diese
ausnahmslos. Bei Planeinstellung werden die
Beteiligten per
E-Mail informiert und sind verpflichtet sich die
eingestellten
Planunterlagen zeitnah abzurufen und anzusehen.
Anbieter Planmanagement:
Reproplan Berlin oHG
Dokumentenmanagement ePos
Umlagen
Anteilige Abzüge für:
a.) Baustrom/ Bauwasser/ Sanitärnutzung 2,0%
b.) Bauleistungsversicherung 0,3%
c.) Planmanagement (ePos) 0,2%
AVB Allgemeine Vorbemerkungen
ATV Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Errichtungsvorschriften
Für die Ausführung der Leistungen gelten die
anerkannten
Regeln der Technik sowie die entsprechenden Normen und
sonstigen einschlägigen Richtlinien und Vorschriften
in jeweils
gültiger Fassung wie:
- Brandenburgische Bauordnung;
- Energieeinsparverordnung (ENEV);
- Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) sowie d
eren Umsetzung in der Bauordnung
- Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLUEAR)
sowie deren Umsetzung in der Bauordnung
- die Unfallverhütungsvorschriften (UVV);
- die Sicherheitsvorschriften des Verbandes der
Sachversicherer e.V. (VdS);
- die Arbeitsstättenrichtlinien und Verordnungen;
- sonstige anerkannte Regeln der Technik.
Erzeugnisse / Produkte
Die beschriebenen Qualitäten sind Mindestforderungen.
Von
der Ausschreibung abweichende Materialien dürfen nur
eingebaut werden, wenn hierüber die schriftliche
Zustimmung
des Auftraggeber (AG) vorliegt.
Die Gleichwertigkeit ist vom Auftragnehmer (AN)
nachzuweisen.
Werden Nachteile nicht im Angebotsstadium dargelegt
und erst
bei der Inbetriebnahme der Anlage offenkundig, so ist
der
Auftraggeber (AG) berechtigt, einen kostenlosen
Austausch
gegen das ausgeschriebene Fabrikat zu verlangen.
Zumindest
kann eine angemessene Wertminderung geltend gemacht
werden.
Ein Schadenersatzanspruch besteht auch dann, wenn
durch die
alternativ ausgeführte Technik höhere Betriebskosten
entstehen.
Auf Verlangen der Auftraggebers und/oder dessen
Erfüllungsgehilfen sind kostenlos Muster der zur
Ausführung
vorgesehenen Fabrikate und Mustern von alternativen
Fabrikaten vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist zur Auskunft über die Herkunft
von
Werkstoffen und Bauteilen verpflichtet. Der
Auftraggeber kann
auf Kosten des Auftragnehmers Baumuster verlangen, die
vom
Auftragnehmer kostenfrei zu liefern sind.
Unberücksichtigte Muster, Warenproben, Abbildungen oder
dergl. müssen innerhalb von 12 Werktagen nach
Aufforderung
durch den Auftragnehmer auf seine Kosten wieder
abgeholt
werden. Der Auftraggeber
und/oder dessen Erfüllungsgehilfen übernehmen über
diese
Frist hinaus keine Haftung für Verluste.
Der Auftragnehmer gewährleistet, daß für die von ihn
eingebauten Anlagenteile, während der Dauer seiner
Gewährleistungszeit, Ersatzteile geliefert werden.
Ausführungsbestimmungen
Die Materialien und Stoffe
(Befestigungskonstruktionen), die
zum Befestigen der Lieferungen und Leistungen des
Auftragnehmers am Baukörper notwendig sind, sind
Bestandteil
der jeweiligen Ausführungsposition.
Temporäre Montagehilfen und deren restloser Rückbau
sind
sind darin ebenfalls inbegriffen.
Befestigungen am Baukörper (einschl. Bohren) sind
Sache des
Auftragnehmers. Die Verwendung von Schussapparaten ist
nicht gestattet.
Wenn die Ausführung "feuerverzinkt" vorgeschrieben
ist, darf
nach der Verzinkung keine weitere Bearbeitung
erfolgen, die
den Korrosionsschutz mindert. Ist ein
Korrosionsschutzanstrich
verlangt / erforderlich, müssen sich Grund- und
Deckanstriche
in unterschiedlicher Farbe nachweisen lassen.
Sämtliche Anlagen und Teile dieser sind betriebsfertig
herzustellen (inkl. Montage, anschliessen, anklemmen,
einstellen, einregulieren, parametrieren, Abnahme,
usw.)
Montageunterlagen
Der Auftragnehmer hat Montagepläne und
Montageunterlagen
zu liefern, die für die ordnungsgemäße Erstellung der
Anlagen
benötigt werden. Die vom Auftragnehmer mit CAD-Programm
zu erstellenden Montagepläne und -unterlagen werden dem
Auftraggeber zur Genehmigung 2-fach zur Verfügung
gestellt,
davon einen Satz als Papierzeichnung/Plotterausdruck,
farbig,
auf DIN A 4 Format gefaltet.
Die vom Auftragnehmer zu erstellenden Montageunterlagen
beinhalten u.a. folgende Darstellungen
auf Grundlage der Bestands- und Revisionszeichnungen
- Geräte, Bauteile und Leitungen maßstäblich, vermaßt
zum
Baukörper, Höhenangaben der Leitungen,
bezogen auf Unter- bzw. Oberkante des unisolierten
Rohres
entsprechend der endgültigen Koordination mit
den Nebengewerken
- Montage- und Detailzeichnungen; dazu zählen ferner:
- Anlagenbezeichnungen mit Leistungsdaten;
- Auflistung von Geräten und Armaturen mit Typen- und
Größenangaben,Temperaturen und Drücken;
- Messgeräteanordnungen;
- Montage- / Koordinationshinweise;
- Leitungen, nach Durchflussmedien unterschieden;
- Symbolliste (Legende);
- Höhenangaben mit eindeutigem, durchgängigem Bezug (+
0,00 oder NHN-Höhen);
- Nennweiten / Dimensionen;
- Reinigungsöffnungen;
- Ausbaumaße für Demontage / Wartung;
- Werkstoffe, Werkstoffwechsel;
- Fließ-, Strang- und Schaltschemata sowie
Abwicklungen, in
die alle Leistungsdaten einzutragen sind.
Mindestens wird für die zeichnerische Darstellung der
Maszstab
1:50 gewählt, Zentralen, Schächte und
Installationsschwerpunkte im Maszstab 1: 20,
erforderliche
Details in geeigneter Darstellungsweise (Isometrie,
Explosionszeichnung, Schnitt, Ansicht usw.)
Grundrisspläne und Schnittzeichnungen in DIN-Format,
max.
DIN A0, Zentralen, Schächte, Installationsschwerpunkte,
Konstruktionen in Detailzeichnungen der Baumaßnahme in
DIN-Format,
max. DIN A 2, funktionsbezogene Pläne,
Verfahrensfließschemata, Schaltpläne im Format DIN A 4.
Der Auftragnehmer hat die Berechnungen und die
Montageunterlagen umgehend nach Auftragserteilung zu
erstellen.
Auf Verlangen wird der Auftragnehmer bestimmte
Anlagenteile
auch in Wandabwicklungspläne eintragen.
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass der
Auftraggeber
und/oder dessen Erfüllungsgehilfen stets im Besitz der
gültigen
Montagepläne sind. Er hat während der Montage seine
Pläne
unaufgefordert und fortlaufend dem Stand der
tatsächlichen
Ausführung anzupassen. Die Montage ist ausschließlich
anhand
freigegebener Montagezeichnungen durchzuführen!
Montageablauf
Die Montage hat grundsätzlich nach dem Bauzeitenplan
und
dem Baufortschritt entsprechend zu erfolgen. Das
Anweisungsrecht des Auftraggebers bleibt hiervon
unberührt.
Zwischen den Auftragnehmern haben unaufgefordert
Koordinationsgespräche stattzufinden.
Montageunterbrechungen, die durch Abhängigkeiten von
anderen Gewerken entstehen, berechtigen gegenüber dem
Auftraggeber nicht zu Forderungen. Die Auftragnehmer
haben
sich selbst über den Zeitpunkt der jeweils
erforderlichen
Wiederaufnahme der Montagearbeiten zu informieren.
Der Auftragnehmer hat so rechtzeitig die Bestellung der
Materialien vorzunehmen, dass die vertraglich
vereinbarten
Ausführungsfristen eingehalten werden können. Dies gilt
besonders für schwierig einzubringende Aggregate und
für
Einrichtungsgegenstände.
Der Auftragnehmer hat die volle Garantie für ein
sicheres und
zuverlässiges Funktionieren der Anlage zu übernehmen.
Für die
angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen,
die sich bei
den beschriebenen Leistungsverzeichnis-Positionen
zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn
sie im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Inbetriebnahme und Leistungsmessung
Die Inbetriebnahme der Anlage hat grundsätzlich mit den
Fachkräften des Auftragnehmers zu erfolgen. Vor der
ersten
Inbetriebnahme muss die Anlage soweit eingestellt und
reguliert
sein, dass ein gefahrloser Betrieb der Anlage
gewährleistet ist.
Mit der Inbetriebnahme ist das Bedienungspersonal des
Auftraggebers in die Funktion der Anlage einzuweisen.
Hierbei
ist außerdem sicherzustellen, dass die Anlage nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird. Die
Einweisung ist durch den Auftragnehmer zu
dokumentieren und
protokollieren.
Der Auftragnehmer hat für die Inbetriebnahme alle
Vorbereitungen zu treffen und die Messgeräte
beizustellen. Der
Auftragnehmer hat die von ihm zu garantierenden Werte
durch
Messungen nachzuweisen.
Kann die Leistungsmessung im Einzelfall nicht vor der
Technischen Abnahme erfolgen und der Auftragnehmer hat
dies nicht zu vertreten, so erfolgt die
Leistungsmessung zu dem
frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Technische Abnahme
erfolgt in
diesem Fall unter dem Vorbehalt, dass die zugesicherte
Leistung vorhanden ist. Sie darf jedoch vom
Auftraggeber zu
gegebener Zeit angezweifelt werden.
Der Auftragnehmer hat die Durchführung der
Leistungsmessung dem Auftraggeber 10 Tage vor
Inangriffnahme schriftlich anzuzeigen.
Die geforderte Leistung gilt als erbracht, wenn die
Messergebnisse mit den geforderten Daten
übereinstimmen.
Wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über
Messergebnis und Messmethode keine Einigkeit erzielt,
kann
der Auftraggeber eine neutrale Meßstelle beauftragen.
Die
damit verbundenen Kosten trägt die Stelle, welche sie
zu
vertreten hat.
Wartungs- und Bestandsunterlagen
Der Auftragnehmer hat die vollständigen Wartungs- und
Bestandsunterlagen (WBU) nach VOB/C bzw. VOL über seine
gesamte Leistung zu erstellen und vor der Abnahme dem
Auftraggeber und seinen Erfüllungsgehilfen in 1-facher
Ausfertigung, in beschrifteten Ordnern DIN A 4, sowie
auf CD in
den Formaten dwg und pdf zu liefern.
Sämtliche WBU sind so zu erstellen und zu
kennzeichnen, dass
sie die betreffende Anlage bzw. das betreffende
Anlagenteil
unverwechselbar und umfassend bezeichnen und
darstellen.
Einzelheiten der WBU sind mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
Bestandteile der WBU sind:
- Bestands- und Revisionspläne, die den
letztgültigen Ausführungsstand in räumlicher und
funktioneller
Hinsicht darstellen.
- Anlagenschemata und Betriebsbeschreibungen
über den Aufbau und die bestimmungsgemäße Funktion der
einzelnen Anlagen. soweit diese Funktion oder der
Stillstand der
Anlagen durch besondere Umstände beeinflusst wird,
ist dieser Sachverhalt genau zu beschreiben.
- Zusammenstellung aller wichtigen Technischen
Daten und bestimmungsgemäßer Einstellwerte.
- Protokolle der im Zusammenhang mit
Funktionsprüfungen, Inbetriebnahme und Einregulierung
durchgeführten Messungen und Einstellungen.
- Bestätigung des Bedienungspersonals, dass
dieses in die bestimmungsgemäße Funktion und
Betriebsweise eingewiesen wurde und die Anlagen allein
bedienen und betreiben kann.
- Bedienungs- und Wartungsanleitungen, aus denen
jedes regelmäßige Bedienen und Warten hervorgeht.
Dabei sind die Kriterien der Betriebssicherheit und der
wirtschaftlichen Betriebsführung besonders
hervorzuheben. Für Wartungsarbeiten ist in jedem
Einzelfall die
Abhängigkeit von der Zeit- bzw. Betriebsdauer
anzugeben. Dort, wo unterlassene und/oder
unsachgemäße Wartung Schäden bewirken kann, ist der
Betreiber auf regelmäßige Kontrollen oder Prüfungen
detailliert
hinzuweisen. Soweit für die bestimmungsgemäße
Anlagenfunktion Leistungen bestimmter Menge und
Qualität aus anderen Gewerken notwendig sind, hat
der Auftragnehmer diese genau zu benennen.
- Geräte- und Ersatzteillisten, aus der die
Bestelldaten und Bezugsquellen für sämtliche
Verbrauchs
-und Verschleißteile zu entnehmen sind.
- Erklärungen, wie Fachunternehmer- und
Fachleitererklärung, Übereinstimmungserklärung und
Errichtungserklärung sind abzugeben.
- Bedienungsanweisungen für Bedienung im
Normalfall, Bedienung im Störungsfall,
Besondere Schaltungen und
Sicherheitseinrichtungen, Außerbetriebnahme,
Außerbetriebnahme für längere Zeit
Technische Abnahmen
Alle Technischen Abnahmen dürfen grundsätzlich nur in
Anwesenheit eines Beauftragten des Bauherrn vorgenommen
werden. Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung gemäß
VOB
anzuzeigen.
Bei der Abnahme erfolgt eine betriebsmäßige Prüfung der
Anlage. Dafür müssen alle Anlagen funktionsfähig sein
und ein
Servicemonteur auf der Baustelle anwesend sein. Alle
Protokolle sind zur Abnahme vorzulegen. Die Abnahme
erfolgt
nur, wenn einwandfreie Revisionspläne, Schaltpläne und
Bedienungsanweisungen vorliegen und die Anlage
fachgerecht
und vollständig ausgeführt ist. Die Unterlagen sind
zusammen
mit der Fertigstellungsmeldung an den Auftraggeber zu
verschicken.
ATV Allgemeine Technische Vorbemerkungen
ERKLÄRUNG DES BIETERS
1 Wir erkennen hiermit die Allgemeinen Vorbemerkungen
(AVB) und Allgemeine Technischen
Vorbemerkungen (ATV) zur Leistungsbeschreibung an.
2 Wir erklären hiermit, daß alle für dieses Angebot
erforderlichen Unterlagen eingesehen wurden
und die Bedingungen, Vorbemerkungen, Zusätzlichen
Technischen Vorschriften usw. nichts
enthalten, was zweideutig oder nicht verständlich
erscheint bzw. daß entstandene Unklarheiten durch
Rückfragen beim Auftraggeber ausreichend geklärt und
ggf. im Anschreiben zum Angebot
schriftlich niedergelegt worden ist.
3 Wir verpflichten uns, alle im Leistungsverzeichnis,
in den Vorbemerkungen und Zusätzlichen
Technischen Vorschriften aufgeführten Leistungen und
Lieferungen entsprechenden Planungsunterlagen
zu dem im folgenden aufgeführten Angebotspreis unter
Einhaltung der noch auszuhandelnden
Ausführungsfristen auszuführen.
4 Durch Unterzeichnung erklärt der Bieter:
a) dass er seinen gesetzlichen Bestimmungen zur
Zahlung seiner Landes- und Gemeindesteuern, der
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur
Rentenversicherung sowie seinen Verpflichtungen aus
der
Tarifforderungen, der Betriebsordnung und dem
Schwerbeschädigtengesetz ordnungsgemäß
nachkommt und bisher nachgekommen ist.
b) dass die Sozialversicherungsbeiträge von
Krankenkassen und Unfallberufsgenossenschaften
pünktlich abgeführt sind.
c) dass gegen den Bieter kein Konkursverfahren und
kein gerichtliches oder außergerichtliches
Ausgleichsverfahren eingeleitet ist und die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens auch nicht mangels
hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde.
d) dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet
oder seine geschäftliche Tätigkeit eingestellt hat.
e) dass er sich bewusst ist, dass wissentlich falsche
Angaben seinen Ausschluss vom Auftrag und von
weiteren Leistungen und Lieferungen zur Folge haben.
f) dass er aus Anlass dieser Ausschreibung nicht an
unzulässigen wettbewerbsbeschränkten
Verhaltensweisen (§ 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen GWB-), insbesondere
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern
über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten
- die zu fordernden Preise
- Bedingungen sonstiger Entgelte
- Gewinnaufschläge
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen,
soweit sie unmittelbar oder
mittelbar den Preis beeinflussen
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder
Abstandszahlungen
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben sowie
Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach Maßgabe des
GWB zulässig sind
(§ 38 Abs. 2 GWB)
beteiligt war. Solche Handlungen des Auftragnehmers
selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die
von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
Vorstehende Erklärung gilt deshalb auch für Handlungen
derartiger Personen.
g) dass im Falle einer Beschäftigung von ausländischen
Arbeitnehmern diese eine Aufenthaltsge
nehmigung besitzen, behördlich gemeldet sowie sozial-
und unfallversichert sind
5 Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft
seit
.................................................
unter der Nummer
.................................................
6 Unser Angebot schließt ab mit
Netto EURO
.................................................
zuzügl. 19 % MWSt EURO
.................................................
Brutto EURO
................................................
=======================================================
============
.......................................................
............
.......................................................
............................
(Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift
und Firmenstempel
ERKLÄRUNG DES BIETERS
01 Bestandsbauten
01
Bestandsbauten
01.1 LUZ 5 (22 WE)
01.1
LUZ 5 (22 WE)
01.2 LUZ 6 (33 WE)
01.2
LUZ 6 (33 WE)
02 Zwischenbau 3
02
Zwischenbau 3
02.1 Wärmeerzeugung mit Zubehör
02.1
Wärmeerzeugung mit Zubehör
02.2 Wärmeverteilung mit Zubehör
02.2
Wärmeverteilung mit Zubehör
02.3 Raumheizflächen
02.3
Raumheizflächen
02.4 Wärmedämmung mit Zubehör
02.4
Wärmedämmung mit Zubehör
02.5 Besondere Leistungen
Wärmeversorgungsanlagen
02.5
Besondere Leistungen
Wärmeversorgungsanlagen
Your bid details
Your documents
Drag and drop files or folders to this area to upload.