Trockenbau
OH Reichertshofen Griebelstraße
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I. Angebotsinformationen/-bedingungen I. Angebotsinformationen/-bedingungen ==================================================== Sie werden gebeten ein kostenloses Angebot abzugeben. Angebotsgrundlagen und Angebotsbestandteile sind: - I.                                                                                                                                          Angebotsinformationen/-bedingungen mit                                                                                                                                               Nachweise zur Präqualifikation - II.                                                                                                                                         Besonderen Vertragsbedingungen - III.                                                                                                                                         Zusätzliche Vertragsbedingungen - V.                                                                                                                                         Anlagen - VI.                                                                                                                                        ZTV Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Leistungsverzeichnis / die Leistungsbeschreibung - alle technischen Vorschriften und Normen wie z.B. DIN-Normen, EN-Normen, ISO-Normen, VDI/VDE-Richtlinien einschl. veröffentlichter Entwürfe, soweit sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen sowie für das betreffende Gewerk, den jeweiligen Bauteil sowie die zu verwendenden Baustoffe und Materialien maßgeblichen Verarbeitungs- und  Ausführungsregeln (Herstellerrichtlinien und -vorschriften) und die sonstigen anerkannten Regeln der Technik. -                                                                                                                                             Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen nach VOB/C - Art der Vergabe:                                                                                                                    freihändige Vergabe - Bindefrist: bis 3 Monate nach Angebotsabgabe - Termine siehe Bauzeitplan Endgültige Festlegungungen werden im Vergabegespräch getroffen. Nachweise/Präqualifikation: Folgende Unterlagen bitten wir zum Angebot beizulegen: - Eintragung in die Handwerksrolle/Handwerkskarte (sofern erforderlich)   oder Nachweis über Mitgliedschaft bei der IHK - Gewerbeanmeldung in Deutschland (ggf. Ummeldung) - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (maximal ein Jahr alt) - aktueller Registerauszug / Handelsregisterauszug - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen, quartalsweise! - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialkasse,   quartalsweise! (z. B. Soka-Bau) oder Negativbescheinigung - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, quartalsweise! - Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b EstG - Kopie des Nachweises zur Steuerschuldnerschaft des Leistungs-   empfängers - Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, inkl. Deckungssummen   mit/und Bestätigung des Beitragszahlunqszeitraum (Keine Makler/keine   Agentur) - Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns der AN Diese Unterlagen werden spätestens am Tage der Vergabeverhandlung benötigt! Die vollständige und aktuelle Vorlage der Nachweise ist Voraussetzung für eine schriftliche Beauftragung.
I. Angebotsinformationen/-bedingungen
II. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) II. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) =========================================================== Baustelleneinrichtung: Der Auftraggeber stellt wie folgt zur Verfügung: - Lager und Arbeitsplätze in Absprache mit der Bauleitung - Verkehrswege auf der Baustelle - Wasseranschlüsse - Stromanschlüsse - Sanitärcontainer/ Baustellentoiletten Verbrauchskosten für Strom, Wasser und sanitäre Einrichtung trägt der AG. Materialtransport und Einbringung bis zur Einbaustelle ist Aufgabe des Auftragnehmer und entsprechend den Anforderungen in seinen Angebot einzurechnen. Rechnungen Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber Pfeiffer Baugesellschaft mbH Oberaustraße 18 83026 Rosenheim per Email unter: rechnung @pfeifferbau.de einzureichen Festlegung erfolgt nochmals in der Vergabeverhandlung Sicherheiten Zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen werden von Abschlags- und Teilschlussrechnungen 10 %, von Schlussrechnungen 5 % einbehalten. Der Abzug wird bei allen Rechnungen auf die geprüfte Bruttorechnungssumme erhoben. Die Sicherheitsleistung soll in der Regel durch eine Bürgschaft für Mängelansprüche erfolgen. Für Vorauszahlungen ist Sicherheit durch eine Vorauszahlungbürgschaft zu leisten. Abnahme Die Leistungen werden durch den Auftraggeber förmlich abgenommen. Mängelansprüche Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und 3 Monate, mit Abnahme/ Übergabe an den Bauherrn, soweit im Verhandlungsprotokoll nicht anders geregelt. Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Aufmass und LV-Positionen. Eine Pauschalierung des Auftrages wird nur in einzelnen Fällen angestrebt. Besonderheiten: Festlegung beim Vergabegespräch, sofern zwingend erforderlich..
II. Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
III. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) III. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) =========================================================== 1. Ausländische Arbeitskräfte/Vertragsstrafe Der Auftragnehmer versichert, dass er auf den Baustellen, die Gegenstand dieser Verhandlung sind, Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nur dann einsetzen wird, wenn sie im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sind. Er sorgt dafür, dass diese Verpflichtung auch von seinen Nachunternehmern eingehalten wird. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftragnehmer ungeachtet weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers zur Zahlung einer Vertragsstrafe von  5.000,- EUR netto je betroffenem Mitarbeiter. Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Arbeitskräfte, die keine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen können, werden unverzüglich von der Baustelle verwiesen. 2. Haftung gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz 2.1 Der Auftragnehmer versichert, die Vorschriften des AEntG vollständig einzuhalten 3. Bauwesenversicherung Eine Bauwesenversicherung wird durch den Auftraggeber abgeschlossen. Die Beteiligung des Auftragnehmers beträgt 0,00% der Schlussrechnungssumme (vor allen Abzügen). Die Selbstbeteiligung des Auftragnehmers im Schadensfall beträgt 1.000,- EUR netto; Die Selbstbeteiligung bei  Diebstahl von Metallen 10 %, mindestens jedoch 1.500,- EUR netto. 4. Gleitklauseln Lohn- und Stoffgleitklauseln werden nicht vereinbart. 5. Gefahrtragung Witterungseinflüsse werden nicht als höhere Gewalt oder unabwendbarer Umstand angesehen, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass sie völlig außergewöhnlich waren. Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass auch die Diebstähle von Materialien, Bauteilen, Apparaturen usw. sowie von allen für die Ausführung der Arbeiten benötigten Gerüsten zu Lasten des Auftragnehmers gehen. Dies gilt auch nach Aufstellung des Gerüstes auf der Baustelle. Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen und darüber hinaus eine Versicherung abschließen. 6. Baustelleneinrichtung Aufwendung für Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Durch-führung der Bauleistungen erforderlich sind, betriebsbereit aufstellen einschließlich der dafür notwen- digen Arbeiten. Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen werden keine Einrüstungs- arbeiten vergütet. Eventuell erforderliche Montagegerüste oder Sicherheitsabstützungen gemäß den Auflagen der Berufsgenossenschaften sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Unfallverhü- tungsvorschriften gemäß den Auflagen der Bau-Berufsgenossenschaft sind einzuhalten. Sämtliche Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Werden Arbeitsgerüste bauseitig gestellt, gilt ein eventuell erforderlicher Umbau oder eine Erweiterung nur zu Zwecken des Arbeitsschutzes als Nebenleistung, sofern die Gerüste im Übrigen der DIN 4420 entsprechen. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurück zu geben, wie sie übernommen worden sind. Die Kosten sind Bestandteil der Preise. Durch den Aufragnehmer verursachte Verschmutzungen (z.B. Zufahrtswege etc.) sind ohne Auffor- derung arbeitstäglich ohne Anspruch auf Vergütung zu reinigen. Nach Abschluss der Arbeiten sind alle sichtbaren Bauteile von Verschmutzungen, die vom Auftrag- nehmer verursacht wurden, kostenlos zu reinigen. 7. Beauftragung von Nachunternehmern Die Vergabe von Leistungen des Auftragnehmers an von ihm beauftragte Nachunternehmer ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers gestattet. 8. Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen: Bautagebuch, Revisionsunterlagen, Wartungsangebote 9. Zusätzliche Nebenleistungen In den Preisen sind folgende Leistungen als zusätzliche Nebenleistungen im Sinne VOB Teil C abgegolten, sofern nicht eigens als Leistung erfasst: - Werk- und Montageplanung dreifach auf Papier und digital - Bedienungs- und Wartungsanweisungen - Teilnahme an Koordinationsgesprächen auf Anforderung des AG - Erstellen der Auftragsunterlagen für behördliche Abnahmen - Einmessungen und Höhenmaße für die eigenen Leistungen   Durch den AG werden zwei  Hauptachsen und eine Höhenfestpunkt zur   Verfügung gestellt.   Alle weiteren Achsen, Winkeligkeit, Höhen und Meterrisse   sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen. Die Beteiligung der   Bauleitung entbindet den AN nicht von seiner vollen Verantwortung. - Unbedenklichkeitsnachweise der durch den AN eingesetzten Baustoffe 10. Bemusterung Dem AG sind auf Wunsch vor der Montage Muster der zur Verwendung vorgesehenen Objekte und Geräte vorzulegen. 11. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen sind einzuhalten; es wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt. 12. Bau- und Bauhilfsstoffe Für alle Bau- und Bauhilfsstoffe ist die Gefahrstoff-Verordnung zu beachten. Nachweise über Hersteller und Zusammensetzung der verwendeten Stoffe sowie die Sicherheitsdatenblätter von Gefahrstoffen sind auf Verlagen zu übergeben. 13. Schutz- und Sicherheitseinrichtungen Soweit Schutz- und Sicherheitseinrichtungen (Gerüste, Absturzsicherungen etc.) vom Auftragnehmer mit genutzt werden, sind diese gemeinsam bei der Übergabe abzunehmen. Die Übernahme von Gerüsten ist vom Auftraggeber gegenzuzeichnen. Übernommene Schutz- und Sicherheitsein- richtungen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu unterhalten. Für den Arbeitsablauf vorübergehend entfernte Einrichtungen sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten wieder herzustellen. 14. Salvatorische Klausel Für den Fall, dass einzelne Vertragsklauseln unwirksam sein sollten, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
III. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
IV. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) IV. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) =========================================================== 1. Allgemein zusätzlich technische Vertragsbedingungen Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der VOB, Teil C, in ihrer neusten Fassung, den DIN/DIN-EN-Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen, Gerüstordnungen, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrsverordnungen, örtliche Vorschriften, Baustellenordnung, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts sind zu beachten und einzuhalten. 2. Gesetze/ Verordnungen: BauGB Baugesetzbuch BayBO Bayerischen Bauordnung ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BaustellV Verord. über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) BetrSichV  Betriebssicherheitsverordnung ArbStättV Arbeitsstättenverordnung GefStoffV Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung) EnEV Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energie-Einsparverordnung) 3. Grundsätzlich zu beachtende Normen: DIN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 erhöhter Schallschutz im Hochbau DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2 Wohnungen Zusätzlich die nach VOB/C zugewiesenen Normen zum Gewerk und die mit der Ausführung zwangsweise zu beachtenden Normen und Fachregelwerke. 4. Richtlinien: Arbeitsstättenrichtlinien (ASR)
IV. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
1 OH Reichertshofen Griebelstraße
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OH Reichertshofen Griebelstraße
1.3 Bauwerk - Baukonstruktion
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Bauwerk - Baukonstruktion