Estrich
OGGS mit Mensa - Möhnesee
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. 1. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.01 Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - und gültig in Verbindung mit den ATV - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - DIN 18 299, sowie den ATV zur DIN 18 353 Estricharbeiten. 1.02 Sind in diesem LV für Erstellen, Vorhalten und Beseitigen der Baustelleneinrichtung keine besonderen Positionen aufgeführt, so sind diese Kosten in die Einheitspreisen einzurechnen. 1.03 Die Erstellung des Baustromanschlusses, Verteiler usw., ist für alle Gewerke im LV Rohbauarbeiten erfasst. Alle anderen Gewerke haben auf eigene Kosten von dort aus Strom zu entnehmen. evtl. eigene Unterverteilungen etc. zu erstellen und wieder zu beseitigen. 1.04 Wie Pos. 2.03, jedoch für Bauwasser. 1.05 Wie Pos. 2.03, jedoch für Toilettenwagen 2.1 Estricharbeiten DIN 18 353 2.1.01 Die Originalausschreibung ist vollständig auszufüllen. Das angebotene System muss die nachfolgende technische Beschreibung erfüllen. Abweichungen sind schriftlich separat mitzuteilen bzw. die Gleichwertigkeit zu begründen und nachzuweisen. 2.1.02 Alle erforderlichen Arbeitsgerüste, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind in die Einheitspreisen einzurechnen, wenn hierfür keine separate Position im Leistungsverzeichnis vorgegeben ist. 2.1.03 Fremdmaterialien sowie Einrichtungsgegenstände und Transportwege sind in geeigneter Form vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle aufgetretenen Beschädigungen und Verschmutzungen sind sofort restlos zu beseitigen. Falls dies dem Auftragnehmer aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, werden die Arbeiten von Drittfirmen auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt. Die Bauleitung ist berechtigt, diese Kosten von den Teil- und Schlussrechnungen abzuziehen. 2.1.04 Alle auf der Baustelle arbeitenden Auftragnehmer sind verpflichtet einander nicht zu gefährden und zu behindern sowie sich optimal zu koordinieren. Sollte es durch gelagertes Material zu Behinderungen kommen, ist dieses auf Verlangen der Bauleitung kurzfristig umzusetzen. In Konfliktfällen entscheidet die Bauleitung nach eigenem Ermessen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt davon unberührt. 2.1.05 Vor Beginn der Arbeiten sind alle erforderlichen Maße an der Baustelle zu nehmen. 2.1.06 Vor Beginn der Arbeiten ist ein Ablaufplan zur Genehmigung vom AN der Bauleitung vorzulegen, der in Abstimmung mit den anderen Gewerken zu erstellen ist. 2.1.07 Alle Materialien sind, sofern im LV nichts gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung und Transport auf der Baustelle bis zum Verwendungsort anzubieten. 2.1.08 Alle Arbeiten sind komplett einschl. aller, eventuell erforderlicher, Anpassungs- und Befestigungsarbeiten und einschließlich allen Zubehörs anzubieten und auszuführen. 2.1.09 Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB), den DIN Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Behörden, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie den Hinweisen und Richtlinien der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung. 2.1.10 Ergeben sich auf der Baustelle Unstimmigkeiten, Auftragsmehrungen oder -minderungen, bzw. Bedenken des AN bezüglich der geplanten Ausführung, so hat dies der AN unverzüglich, vor Ausführungsbeginn der betreffenden Leistungen schriftlich der Bauleitung mitzuteilen und das weitere Vorgehen erst abzustimmen. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Örtlichkeit sowie Anlieferungs-, Transport-, Lager-, Montage- und Einbaumöglichkeiten zu informieren sowie sich über den Umfang der Leistungen Klarheit zu verschaffen. Sollten dabei Bedenken gegen die Art der Ausführung, der Untergrundbeschaffenheit o. Ä. auftreten, sind diese vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber auszuräumen. 2.1.11 Alle aus vorstehenden Forderungen entstehende Kosten sind, sofern im LV nichts Gegenteiliges beschrieben ist in den Einheitspreise zu erfassen. 2.2.01 Zementestriche als Nutzestriche oder als Unterlage für bauseitige Beläge, sind gem. DIN 18 560 in der Festigkeitsklasse ZE 20, ZE 30, ZE 40 und ZE 50 herzustellen, die jeweiligen Festigkeitsklassen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Zur Rezeptur wird auf die Vorschriften der DIN 18560, Teil 1 sowie auf das AGI - Arbeitsblatt 11 hingewiesen. 2.2.02 Vor Beginn der Arbeiten sind vor Ort alle Detailpunkte, An- und Abschlüsse unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausführungspläne mit der Bauleitung abzusprechen. 2.2.03 Notwendiges Anarbeiten an Bodeneinläufe, Lüftungskanäle usw. ist in die Einheitspreise einzurechnen. Vor Angebotsabgabe hat sich der AN ausreichend zu informieren. 2.2.04 Alle Estrichflächen für die ein Fliesenbelag vorgesehen ist, sind mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit herzustellen. Unklarheiten sind, vor Ausführung der Arbeiten, mit der Bauleitung auszuräumen. 2.2.05 Bei ungeeigneter Beschaffenheit des Untergrundes sowie bei zu erwartender Mehrstärke > 20 % der vorgesehenen Nenndicke ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren. 2.2.06 Estriche auf Dämmschichten zur Aufnahme von Stein- oder keramischen Belägen müssen mind. 45 mm dick sein, Zementestriche sind zusätzlich zu bewehren. 2.2.07 Estriche dürfen nur ab einer Mindesttemperatur von + 5° C hergestellt werden, wenn das Bindemittel keine anderen Temperaturen erfordert oder zulässt. 2.2.08 Gebäudetrennfugen sind an gleicher Stelle und in ausreichender Breite zu übernehmen. 2.2.09 Bei mehrlagigen Belägen müssen die Arbeitsnähte der einzelnen Lagen gegeneinander versetzt werden. 2.2.10 Trennfugen als Arbeitsfugen sind gemäß Herstellervorschriften in Eigenverantwortung des AN nach Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. 2.2.11 Aus technischen Gründen kann von einem durchgehenden Arbeitseinsatz nicht ausgegangen werden.So ist z. B. in Teilflächen Estrich einzubauen, die der Witterung ausgesetzt sind und deren Decke erst zu einem späteren Zeitpunkt betoniert werden können. Dies ist vor Angebotsabgabe zu beachten. 2.2.12 Ablaufbedingte Schutzabdeckungen von Estrichflächen mit Folie sind in die Einheitspreise einzurechnen. 2.2.13 Auf beengte Platzverhältnisse, Lager- und Arbeitsflächen betreffend wird hingewiesen. Auch muss mit überlangen Pumpstrecken gerechnet werden. Entsprechende Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen und berechtigen nicht zu Nachforderungen. 2.2.14 Auf die strikte Einhaltung der geplanten Estrichhöhen wird ausdrücklich hingewiesen, Übergänge, Türschwellen etc. sind kleiner 2 cm auszuführen. Zusätzliche Leistungen wie Aufspachtelungen, Anrampungen auf Grund falscher Estrichhöhen werden zu Lasten des AN abgerechnet. Alle Räume sind mit Messmarken für die spätere Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes des Estrichs zu versehen. Dies ist entsprechend in die Einheitspreise einzukalkulieren. Mitgeltende Normen und Vorschriften: - DIN 18 202Maßtoleranzen im Hochbau, Tabelle 3, Zeile 2 - DIN 18 299ATV "Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art" - DIN 18 353ATV "Estricharbeiten" - DIN 18 560Estriche im Bauwesen, T. 2 Estriche auf Dämmschichten - DIN 18 560Estriche im Bauwesen, T. 3 Verbundestriche - DIN 18 560Estriche im Bauwesen, T. 4 Estriche auf Trennschicht - DIN 18 560Estriche im Bauwesen, T. 5 Zementgebundene Hartstofestriche - DIN 16 945Reaktionsharze, Reaktionsmittel und Reakt.Harzmassen - DIN 1 100 Hartstoffe für zementgebundene Hartstofestriche - DIN 1 164Portland-, Eisenportland-, Hochofen- und Trasszement - DIN 4 208Anhydritbinder - DIN 18 164Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen - DIN 18 165Faserdämmstoffe für das Bauwesen - DI 488Betonstahl, Betonstahlmatten und Bewehrungen - DIN 52 100Prüfung von Naturstein Oben aufgeführte Normen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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__.__.0001 Heizestrich im EG und OG liefern und einbauen Heizestrich im EG und OG auf Fußbodenheizung liefern und fachgerecht herstellen. Oberfläche sauber abgerieben. Aufbau d=7,5 cm Zementestrich, CT-C35-F5(ZE30) als Heizestrich. Auf das Vermeiden von Schallbrücken ist zu achten, einschl. erf. Arbeitsfugen durch Kellenschnitte. Auf einen lückenlosen Anschluss an die bauseits verlegten Heizleitungen / -rohre ist sorgsam zu achten, alle erf. Zusatzstoffe und - mittel sind zu liefern und fachgerecht einzuarbeiten. (Gesamtfußbodenaufbau: EG (16 cm) und OG (16 cm), (Verlegung der Dämmung, Heizleitungen und des Randdämmstreifens erfolgt bauseits)
__.__.0001
Heizestrich im EG und OG liefern und einbauen
1,300.00
__.__.0002 Dehnfugen im Heizestrich liefern und herstellen Liefern und Herstellen von Dehnungsfugen im Heizestrich mit Fugenprofil der Fa. Guggemos, TFH 80 oder glw. Profil setzen und gegen seitlichen Versatz fixieren, einschl. Lieferung und Einbau von Estrichdübeln gegen Höhenversatz im Fugenbereich.
__.__.0002
Dehnfugen im Heizestrich liefern und herstellen
130.00
lfdm
__.__.0003 Anarbeiten der Estrichflächen an bauseitig eingebaute Bodenabläufe Anarbeiten der Estrichflächen an bauseitig eingebaute Bodenabläufe. Kurzgefälle im Estrich im Bereich der Bodenabläufe um eine bessere Wasserableitung sicherzustellen. Estrich in diesem Bereich leicht in Richtung des Ablaufs geneigt eínbauen, damit dass Wasser später nicht vor dem Bodenablauf steht.
__.__.0003
Anarbeiten der Estrichflächen an bauseitig eingebaute Bodenabläufe
15.00
Stüc
__.__.0004 Estrich als Mehrstärke Mehrstärke von Estrich der Pos. 1, Heizestrich, je 1 cm/m²
__.__.0004
Estrich als Mehrstärke
O
1.00
__.__.0005 Trennlage aus PE-Folie Trennlage aus PE-Folie 0,2 mm, 2-lagig, Stöße ca. 20 cm überlappt und verklebt, auf Dämmschichten als Unterlage für schwimmenden Estrich liefern und verlegen. Folie an allen aufgehenden Wänden bis mind. OK. Estrich hochführen.
__.__.0005
Trennlage aus PE-Folie
130.00
__.__.0006 Schwimmenden Estrich im EG und OG, einschl. Ausgleichslage und Trittschalldämmung etc. Schwimmenden Estrich im EG und OG (Technikräume, Abstellräume, Lagerräume) liefern und fachgerecht herstellen, CT-C35-F5 (ZE30), einschl. Ausgleichslage und Trittschalldämmung Oberfläche abgerieben zur Aufnahme eines Fliesenbelages oder PVC-Belages. . Randstreifen aus PE-Schaum, Fabrikat der Fa. Gera-Chemie oder glw.,entlang der Umfassungswände und Deckendurchdringungen. Auf das Vermeiden von Schallbrücken ist zu achten, einschl. erf. Arbeitsfugen durch Kellenschnitte, sowie Randabstellungen. Aufbau: Gesamtfußbodenaufbau: EG (16 cm) und OG (16 cm) d = 1 cm bauseitiger Belag d = 7,00 cm Zementestrich Folie d = 30/33 Trittschalldämmung Anwendungstyp DES, s ≤ 20 MN/m³ d = 5 cm Ausgleichlage aus Polystyrol-Hartschaumdämmplatten (EPS), Anwendungstyp DEO, WLG 035
__.__.0006
Schwimmenden Estrich im EG und OG, einschl. Ausgleichslage und Trittschalldämmung etc.
130.00
__.__.0007 Estrich als Mehrstärke Estrich als Mehrstärke Mehrstärke Estrich bei Pos. 5, je 1 cm/m²
__.__.0007
Estrich als Mehrstärke
O
1.00
__.__.0008 Mehrstärken Ausgleichslage Mehrstärken Ausgleichslage der WLG 040, Anwendungsbereich DEO, je 1 cm/m²
__.__.0008
Mehrstärken Ausgleichslage
O
1.00
__.__.0009 Minderstärken Ausgleichslage Minderstärken Ausgleichslage der WLG 040, Anwendungsbereich DEO, je 1 cm/m²
__.__.0009
Minderstärken Ausgleichslage
O
1.00
__.__.0010 Estrichbewehrung als Zulage Estrichbewehrung als Zulage liefern und einbauen, durch Einmischen von Polypropylenfasern in den Estrich, Fabrikat Glascofiber oder glw.
__.__.0010
Estrichbewehrung als Zulage
1,430.00
__.__.0011 Zusatzmittel liefern und beifügen Zusatzmittel liefern und beifügen für die Beschleunigung der Austrocknung des Estrichs. Einbau nach Angabe und Abstimmung mit der Bauleitung. Material: Contopp - Beschleuniger RS 10, oder glw. Angebotenes Material:­________________________________
__.__.0011
Zusatzmittel liefern und beifügen
1,430.00
__.__.0012 Facharbeiter für unverhergesehene Arbeiten Facharbeiter für unverhergesehene Arbeiten, jedoch nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
__.__.0012
Facharbeiter für unverhergesehene Arbeiten
O
1.00
Std.
__.__.0013 Bauhelfer für unverhergesehene Arbeiten Bauhelfer für unverhergesehene Arbeiten, jedoch nur auf besondere Anweisung der Bauleitung
__.__.0013
Bauhelfer für unverhergesehene Arbeiten
O
1.00
Std.

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