To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Allgemeine Informationen zum Projekt
Allgemein
Die QUARTERBACK Premium 9 GmbH realisiert als Bauherr
das Projekt "Berliner Höfe" in der Berliner Straße 49
-57 in 63065 Offenbach.
Auf dem ca. 2757,00 m² großen Baugrundstück entstehen
59 Wohneinheiten, 39 Studentenapartments und
Gewerbeeinheiten. Es wird ein siebengeschossiger Wohn-
und Gewerbebau erstellt.
Das Objekt wird teilunterkellert, aufgeteilt in
Kellerbereich, Lagerräume und Technikräume. Stellplätze
für das Projekt sind im angrenzenden Parkhaus
untergebracht. Im östlichen Kellerbereich ist eine
Trafostation der Stadt Offenbach untergebracht.
Das Bauvorhaben wird auf Grundlage des Entwurfes der
TSCHOBAN VOSS Architekten und WasE Bau in Abstimmung
mit den Behörden der Stadt Offenbach realisiert.
Für die Wohngeschosse wird der Energiestandard KfW 40
NH (=Nachhaltigkeits-Klasse) umgesetzt.
Konstruktion
Alle Außenwände sowie tragenden Innenwände und
Trennwände zwischen den Nutzungseinheiten werden gemäß
Ausführungsplanung und den Angaben der beteiligten
Fachplaner entsprechend der statischen,
brandschutztechnischen und bauphysikalischen Vorgaben
und Erfordernissen der aktuell gültigen GEG 2020
ausgeführt. Die Wandstärke sowie das Material (z.B.
Stahlbetonwände, Kalksandstein Mauerwerk etc.) werden
nach statischen Erfordernissen angepasst.
Die nichttragenden Trennwände sind beidseitig doppelt
beplankte Gipskarton-Metallständerwände, Mauerwerk,
Gassilikatbeton oder auch Gipsdielen nach Erfordernis
des Schallschutzes und der Statik.
Die nach den Vorgaben des Statikers dimensionierten
Geschossdecken werden aus Ortbeton oder
Filigran-Deckenelementen unter Berücksichtigung aller
erforderlichen Durchbrüche geliefert und montiert.
Decken werden gemäß wärmetechnischen Anforderungen
unter- oder oberseitig gedämmt. Die
Fugenverspachtelungen von Filigrandeckenplatten sowie
Spachtel- und Teilspachtelarbeiten an Stahlbetonwänden
und -decken erfolgen im Rahmen der Malerarbeiten.
Die letzte Geschossdecke wird gemäß den Vorgaben der
Statik als Stahlbetondecke ausgeführt. Normenkonforme
Abdichtung (bituminös oder Kunststoff nach Planung und
DIN) Die Abdichtungsarbeiten auf dem Flachdach werden
entsprechend der jeweiligen Nutzung konzipiert und nach
den Vorgaben des Statikers und des Bauphysikers gemäß
der Flachdachrichtlinie ausgelegt und ausgeführt.
Die Dachfläche des Gebäudes wird entsprechend der
Anforderungen und Vorgaben der Architekten sowie des
Stadtplanungsamtes partiell als extensives Gründach
hergestellt. Die Dachflächen der Gebäude werden gemäß
den Vorgaben der Stadt Offenbach ausgeführt
Das anfallende Regenwasser wird entsprechend
Niederschlagswasserableitungskonzept behandelt. Die
Entwässerung der Terrassen und Balkone erfolgt nach den
Vorgaben der Fachingenieure z.B. über Bodenabläufe oder
-rinnen mit Einleitung in Fallrohre mit Einbindung an
die Entwässerung ausgeführt und wird im Rahmen der
Ausführungsplanung endgültig festgelegt.
Erschließung
Im Gebäude sind drei Aufzugsanlagen vorgesehen, jeder
dieser Aufzüge wird barrierefrei nach DIN 18040
ausgeführt. Die Personenaufzüge sind mit einer
Tragkraft von mind. 650 kg geplant. Sofern durch
gesetzliche Vorschriften erforderlich (z.B.
Gebäudeklasse 5 etc.) ist der Einbau eines Aufzuges mit
einer Tragkraft von mind. 1.000 kg u.a. für die
Aufnahme einer Krankentrage geeignet vorgesehen.
Als weitere Erschließungselemente sind drei
Treppenräume geplant. Die Treppenräume liegen zentral
im inneren Gebäudeteil und sind mittels Lichtkuppel
(RWA) lüftbar. Die vorgenannten Aufzugsanlagen sind in
den Treppenräumen integriert.
Weitere gestalterische Ausführungen können den Plänen
zum Bauantrag entnommen werden.
Fassade / Fenster
Die Fassade wird mit einem Wärmedämmverbundsystem
(WDVS) mit Klinkerriemchen und Oberputz gem. Planung
Architekt grundsätzlich aus
Polystyrol-Hartschaum-Platten sowie
Mineralwolle-Teilbereichen gemäß
Brandschutzanforderungen und mit Armierungsputz
ausgeführt. Die Stärke des WDVS ergibt sich aus den
Vorgaben des Wärmeschutznachweises.
Alle Fenster- und Balkontürelemente werden
vorbehaltlich der Stabilitätstauglichkeit als moderne,
Kunstoffenster-/Türen (Innenseiten der Fenster in weiß-
und die Außenseiten aller Fenster erhalten den Farbton
gemäß Farbkonzept) gemäß Wärmeschutz- und
Schallschutznachweis gefertigt und montiert.
Die Fensterelemente im EG/ 1.OG werden als
Pfosten-Riegel-Fassaden aus Aluminium gemäß Vorgaben
Architekt und Abstimmung Gestaltungsbeirat Stadt
Offenbach aufgeführt.
Sämtliche Fenster und Fenstertüren erhalten eine
Isolierverglasung nach Vorgabe der bauphysikalischen
Nachweise und in Übereinstimmung mit der GEG. Die
Qualität der Fenster richtet sich nach den Richtlinien
und technischen Standards des Deutschen Institutes für
Fenstertechnik (ift Rosenheim).
Alle Fenster der Wohneinheiten erhalten elektrisch
angetriebene Raffstore, Screens oder Rollläden nach
Planung Die Farbwahl erfolgt gemäß Farbkonzept des
Planers und Bemusterung
TGA-Ausstattung
Die Wärmeversorgung des Projektes erfolgt über
Fernwärme im Contracting-Modell. Die Wärmeverteilung
erfolgt über eine komfortable Fußbodenheizung mit
Unterputz-Heizkreisverteiler in den Wohneinheiten.
Analoge Raumthermostate werden in den entsprechend
vorgesehenen Räumen analog zur Schalterserie
angebracht. Maßgebend für die Größe, Anzahl und
Anordnung der Heizflächen ist die im Rahmen der zu
erbringenden Leistungen zu erstellende
Heizlastberechnung.
Die Ausführung der vertikalen und horizontalen
Steigstränge zu den einzelnen Wohnungen wird in
Kunststoff- oder Edelstahlrohr hergestellt. Die
Abwasserleitungen werden als schallgedämmte
Kunststoffleitungen hergestellt. Warmwasser-,
Kaltwasser- und Abwasserleitungen werden nach DIN bzw.
GEG 2020 ab Geltung gedämmt. Im Keller erfolgt die
Dämmung nach GEG 2020 ab Geltung. Es erfolgt eine
dezentrale Warmwasserbereitung. Für die Ermittlung
Kaltwasserverbrauches wird ein Zählerkonzept erstellt
und es laufen sämtliche Entnahmestellen über
Miet-Funk-Wasseruhren
Die Lüftung wird gemäß Lüftungskonzept und Vorgaben des
Brandschutzes und des Schallschutzes vorgesehen. Die
Wohnraumlüftung erfolgt zum Feuchteschutz gemäß DIN
1946-6. Innenliegende Bäder und innenliegende WCs sowie
Abstellräume mit Waschmaschine / Trockner- werden nach
DIN 18017-3 dezentral über Einzelraumlüfter entlüftet.
Die Luft zu diesen Räumen strömt über Tür-Unterschnitte
nach technischem Erfordernis.
Die allgemeine Elektroinstallation wird nach den
einschlägigen DIN/VDE-Normen ausgeführt. Die
Zählerschränke befinden sich im Keller/Untergeschoss
des Gebäudes. Der Personenschutz erfolgt über die RCD
-Schalter. In den Verteilern werden die Stromkreise
raumweise gekennzeichnet. Jede Nutzungseinheit erhält
einen Unterputz-Multimediaverteiler mit
Steckdosenleiste, Patchfeld und Zuleitung vom
Hausanschlusspunkt. Die Netzwerkdosen in den Räumen
werden sternförmig mittels CAT7-Kabel erschlossen.
In Technikräumen und Nebenräumen sowie dem
Kellergeschoss erfolgt die Installation als
Aufputz-Montage. Teilweise können Leitungen im Keller
durch die Metallkellerabtrennungen verlaufen. Die
Elektro-, Telefon- und Datenkabel der Nutzungseinheiten
und Gemeinschaftsflächen werden in ausreichender und
nach den Vorgaben der Planungsdimensionierung auf der
Roh-, Zwischendecke, Doppelböden bzw. in den
Leichtbauwänden oder als Unterputzkabel verlegt.
Weitere TGA-Ausstatungen können den Plänen,
Baubeschreibung sowie den Raumbüchern entnommen werden.
Allgemeine Informationen zum Projekt
ZTV-1. Bemerkungen - Besondere Hinweise
1. Allgemeine Hinweise und Festlegungen
1.1
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen
müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder
seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der
Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene
Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies
entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner
eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben
unberührt.
1.2
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten
Regeln der Technik entsprechen. Sind bautechnische
Regeln einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum
Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift,
sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk
trägt. Für die Preisbildung gelten unabhängig davon die
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften;
ein Preisausgleich kann ggf. verlangt werden
1.3
Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und
Leistungspositionen entsprechen den in diesen ZTV
angegebenen Normen.
1.4
Die in diesen Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen erhobenen technischen Forderungen
bedingen weder eine unentgeltliche Ausführung noch
stellen sie eine Haftungsfreizeichnung des
Auftraggebers oder seines Architekten dar.
1.5
Sofern mehrere Teile einer technischen Regel anzuwenden
sind, ist grundsätzlich nur der Haupttitel zitiert.
Werden Teilausgaben zitiert, so ist nur der zitierte
Teil Ausführungsgrundlage.
1.6
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den
DIN-Vorschriften für Baustelle, Elemente und Material:
Generell gelten die nachfolgenden Normen:
DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
1.7
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an
keine Form gebunden.
1.8
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der
Auftragnehmer an, dass diese Regelungen
Vertragsbestandteil werden.
2. Stoffe, Bauteile
2.1
Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß
den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder
Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann
als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines
zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung
auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem
Lieferschein angebracht ist.
Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen
geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt.
2.2
Wird im Leistungsverzeichnis vom Bieter die Eintragung
des "angebotenen Fabrikats" verlangt, ist der Bieter
grundsätzlich zur Angabe verpflichtet. Die
Verpflichtung entfällt, wenn nur ein einziges Fabrikat
die Bedingungen der Leistungsbeschreibung erfüllt oder
wenn das angebotene Fabrikat bereits in einer anderen
Position des Leistungsverzeichnisses angegeben wurde.
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem
Zusatz "oder gleichwertiger Art" vorgegeben, so muss
ein Fabrikat gleichwertiger Art nicht zwingend
angeboten werden; die Gleichwertigkeit ist als
Mindestforderung zu verstehen.
Gleichwertigkeit der Art im Sinne der
Leistungsbeschreibung bedeutet, dass Unterschreitungen
der geforderten technischen Parameter (z.B. Maße,
Leistung, physikalische, chemische und biologische
Eigenschaften), der Schadensbeständigkeit und der
Nutzungsdauer praktisch vernachlässigt werden können.
Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer
Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen nach
DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertiger
Art" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes
Fabrikat: " vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im
Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber
eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die
Gleichwertigkeit ist auf Verlangen durch Prüfzeugnisse,
Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
Schlägt der Bieter andere geeignete, aber im Sinne
dieser Leistungsbeschreibung nicht gleichwertige
Fabrikate vor, so ist der Leistungstext dennoch
verbindlich; das nicht gleichwertige Fabrikat kann nur
als Nebenangebot gewertet werden.
2.3
Werden für nicht genormte Erzeugnisse
Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für
eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht
erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung.
Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht
ersetzen.
2.4
Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als
Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne
Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den
Anforderungen nicht.
3. Ausführung
3.1
Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen
Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch
dann, wenn der Auftragnehmer selbst nichtbestätigte
Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie
für Eventual- oder Alternativpositionen.
Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte
des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft
angesehen, ist er berechtigt, darauf in Form eines
Nebenangebotes oder anderweitig hinzuweisen.
Eintragungen in das Leistungsverzeichnis über die dort
geforderten Angaben hinaus sind unzulässig.
3.2
Ist der Auftragnehmer zur Anmeldung von Bedenken
verpflichtet, so muss er auch auf die nachteiligen
Folgen aufmerksam machen. Das gilt insbesondere für die
in der Leistungsbeschreibung und in den Plänen
vorgesehenen Konstruktionen, Arbeitsweisen, Systeme,
Stoffe und Fabrikat. Die Verpflichtung beschränkt sich
auf Zusammenhänge mit der eigenen Leistung unter
Beachtung der übergebenen
Unterlagen.
3.3.
Über die Ausführung von Alternativpositionen ist
rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen.
3.4
Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich
nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers
bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die
gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag
werden davon nicht berührt.
3.5
Abfallbeseitigung
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial und dergleichen ist täglich vom
Auftragnehmer kostenlos von der Baustelle und deren
Umgebung vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die
einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von
Sonderabfall sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung wird
die Räumung bauseits ohne Vorankündigung durchgeführt
und die anteiligen Kosten von der Schlussrechnung
abgezogen.
Werden Container bauseits bereitgestellt, erfolgt eine
Umlage der Kosten, deren Höhe zuvor mit dem
Auftragnehmer vereinbart wird. Ein Nachweis der
effektiven Kosten bleibt den Partnern vorbehalten. Das
Einfüllen in Arbeitsräume ist untersagt.
Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das Eingraben auf
der Baustelle ist untersagt.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und
Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den
Vorschriften bzw. die erforderlichen Maßnahmen des
Einsammelns, Beförderns, Behandelns und Lagerns
entsprechend den Vorschriften und behördlichen
Auflagen. Die einschlägigen Vorschriften über die
Entsorgung von Sonderabfall, insbesondere für
asbesthaltige Baustoffe bei Abbruch, sind streng
einzuhalten.
Abfall im Sinne von Nr. 4.1.12 DIN 18299 aus dem
Bereich des Auftraggebers besteht aus Stoffen, die vor
Durchführung der Bauarbeiten mit dem Bauwerk oder der
baulichen Anlage körperlich verbunden waren. Die Grenze
von 1m³ bezieht sich auf einen Auftrag, bei mehreren
Losen eines Auftrages auf ein Los (Fachlos). Ist Abfall
aus dem Bereich des Auftraggebers von mehr als 1m³ zu
entsorgen, kann der Auftragnehmer verlangen, dass die
Entsorgung abzüglich der Deponiegebühr als Festpreis
und die Deponiegebühr in der zur Zeit der Deponierung
gültigen Höhe zum
Nachweis abgerechnet wird. In diesem Fall muss der
Bieter neben dem Gesamtpreis eine Splittung vornehmen
und dem Angebot beilegen.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist dem
Auftraggeber vorzulegen.
3.6
Gerüste
Sofern Gerüste bauseits bereitgestellt werden, so
können sie unter der Voraussetzung der
Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr
benutzt werden. Für die Erhaltung und sichere
Benutzung, die Betriebssicherheit der Gerüste, sowie
die bestimmungsgemäße Verwendung ist der Auftragnehmer
verantwortlich. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen
zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind
diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsmäßig
wiederherzustellen.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub,
Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind
grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie
übernommen worden sind. Die Kosten sind Bestandteil der
Preise.
Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen und dgl. darf nur
an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung
mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung
erfolgen.
3.7
Baustelleneinrichtung
Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben
sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber
gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise
einzubeziehen. Für den Verschluss von Lager- und
Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat
der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der
Baustelleneinrichtung.
Die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder
Baustofflager ist nicht gestattet.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe auf der Baustelle
bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Die Standorte für folgende Baumaschinen und Geräte sind
mit der Bauleitung des Auftraggebers oder in deren
Ermangelung mit diesem selbst abzustimmen:
Krane und Krananlagen (auch Mobilkrane)
Mischeinrichtungen und Silos
Fördereinrichtungen und Aufzüge
Bei Turmdrehkranen ist dazu die maximale Höhe,
Ausladung und Abstützlast anzugeben. Das gilt auch,
wenn ein noch nicht bestätigter
Baustelleneinrichtungsplan vorliegt.
Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind
so aufzustellen, dass die Fassade nicht verschmutzt
wird.
Die Kosten für die Ausstattung der Tagesunterkünfte für
den eigenen Bedarf sind in die Preise einzurechnen. Für
den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie
evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer
selbst zu sorgen.
Wird der Auftragnehmer als Generalunternehmer tätig, so
obliegt ihm die Kontrolle über den täglichen Verschluss
der Bauobjekte bzw. der Baustelle, soweit sie in seinem
Auftragsbereich liegen.
Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für
die Baudurchführung zu und von den durch den
Auftraggeber bereitgestellten Anschlüssen zählt zur
Baustelleneinrichtung. Gleichfalls gehört dazu - sofern
vom Auftragnehmer zur Abrechnung als notwendig
angesehen - das Bereitstellen von Mess-Sätzen und deren
Anmeldung und Abmeldung beim Versorgungsunternehmen.
Der Auftraggeber stellt für den Auftragnehmer kostenlos
im Rahmen der baustellenbedingten und aus den
Vergabeunterlagen ersichtlichen technischen
Möglichkeiten den für die Baustelleneinrichtung
erforderlichen Platz rechtsmängelfrei zur Verfügung.
Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen
sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu
erwarten, so gehören - unbeachtlich der jeweiligen
Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung)
- die Gewerke üblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den
Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht
ausgeschrieben sind.
Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner
Subunternehmer öffentliche Straßen, Wege und Plätze
infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie
unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu
reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
3.8
Vorleistungen des Auftraggebers
Zur Baudurchführung werden vom Auftraggeber u.a.
bereitgestellt:
eine Anschlußstelle für Baustrom und Bauwasser, sofern
sie nicht vom Auftragnehmer zu erbringen sind
die Ausführungspläne, sofern sie nicht zum
Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören,
die erforderlichen Genehmigungen, sofern sie nicht vom
Auftragnehmer zu erbringen sind
3.9
Vorgaben zur Ausführung
Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche
Weise die Leistung zu erbringen ist, so ist der
Auftragnehmer daran gebunden. Grundsätzlich hat der
Auftragnehmer die technologische Ausführung seiner
Arbeiten selbst zu wählen. Dabei ist Rücksicht auf die
anderen gleichzeitig oder anschließend tätigen Gewerke
zu nehmen.
3.10
Toleranzen
Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie
für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung
gelten grundsätzlich DIN 18201 und 18202. (ggf. werden
individuell vertraglich höhere Anforderungen
vereinbart)
3.11
Unvollständige Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer hat auch bei unvollständiger
Leistungsbeschreibung die zur Gewährleistung eines
mängelfreien Werkes erforderlichen Leistungen zu
erbringen.
4. Nebenleistungen, besondere Leistungen,
Preisinhalte
4.1
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt
auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis
fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder
Eingabefehler).
4.2
Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für
nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der
Ausführung anzubieten; versäumt er dies, setzt der
Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen
ein, falls es sich um noch nicht beschriebene
Leistungen handelt. Gesetzliche oder anderweitig
vorgesehene Anspruchsgrundlagen des Auftragnehmers
werden davon nicht berührt.
4.3
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die
Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. Sie ist mit
dem zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Steuersatz zu
berechnen.
4.4
Werden im Teil 3 - Ausführung - des Besonderen Teils
dieser ZTV Forderungen erhoben, so sind diese nur von
technischer Bedeutung und besagen nichts zu Rechten und
Pflichten der Vertragspartner bezüglich der Vergütung
damit im Zusammenhang stehender Leistungen und
Lieferungen.
4.5
Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die
nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen
Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen
Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der
gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung
gehören.
4.6
Macht der Auftragnehmer Mehrforderungen gegenüber dem
abgegebenen Preis geltend, sind diese substantiiert
darzulegen und zu begründen. Auf Verlangen ist dazu die
Kalkulation offenzulegen. Eine Vergütung bestimmt sich
gegebenenfalls nach den Grundlagen der Preisermittlung
für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten
der geforderten Leistung.
Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter anderen
folgenden Leistungen abgegolten:
Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe
einschließlich aller Lade- und Transportleistungen,
Vorhaltung und Unterhaltung von Maschinen, Geräten und
der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe,
Einbau der gelieferten oder bauseits bereitgestellten
Stoffe.
4.7
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und
gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im
Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen
Leistungen die ATV DIN 18299 ff. (VOB/C).
4.8
Die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie
und Wasser sind Bestandteil der Preise.
4.9
Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert
vergütet, es sei denn, sie werden durch
unvorhergesehene Entscheidungen oder Maßnahmen des
Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen
verursacht.
4.10
In den Lohnstundensatz für Stundenlohnarbeiten sind
folgende Kalkulationselemente - sofern zutreffend -
einzurechnen:
Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn
Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und
Feiertagsarbeit, soweit sie vom Auftragnehmer zu
vertreten sind
Erschwerniszulagen, soweit die hierfür ursächlichen
Umstände vom Auftragnehmer zu vertreten sind
Entgelt für übliche Wegezeiten
Lohnnebenkosten (z.B. Auslösung, Fahrgeld,
Personaltransportkosten, Verpflegungszuschuss,
Übernachtungskosten)
Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen
Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil)
Gemeinkosten der Baustelle
allgemeine Geschäftskosten
vermögensbildende Maßnahmen
Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte
Wagnis und Gewinn
Vorgenannte Kostenbestandteile sind dem Grunde nach
auch in den Einzelpreisen der Bauleistungen enthalten.
Sofern dem Rechts- oder Verwaltungsvorschriften nicht
entgegenstehen, ist die Wahl des Kalkulationsverfahrens
sowie Höhe und Basis für umzulegende Kosten dem Bieter
freigestellt.
Für öffentliche oder mit öffentlichen Mitteln
finanzierte Aufträge wird auf die Verordnung PR NR.
1/72 über die Preise für Bauleistungen verwiesen,
welche vorrangig gilt. Dabei ist der sachliche
Geltungsbereich zu beachten.
4.11
Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann
vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden.
Bei Stundenlohnarbeiten müssen die Nachweise enthalten:
Art der ausgeführten Leistung
Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit
Uhrzeitangabe)
Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte
Materialverbrauch
bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ
Stundenverrechnungssätze für Baumaschinen, Geräte und
Fahrzeuge enthalten sämtliche Aufwendungen, wie
Kosten für Bedienungspersonal
Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie
Vorhaltung
Reparaturkosten
indirekt zurechenbare Kosten
Der Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle
befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl.
technologisch bedingter Wartezeiten und notwendiger
ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal.
Die Zeiten für An- und Abtransport werden zusätzlich in
Ansatz gebracht, wenn sie nicht in anderen Positionen
bereits enthalten sind und wenn die Maschinen, Geräte
und Fahrzeuge überwiegend nach Stunden
vereinbarungsgemäß abzurechnen sind.
4.12
In die Preise sind grundsätzlich einzubeziehen alle
Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung
der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk
geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit
sie keine besonderen Leistungen darstellen.
4.13
Materialpreise - sofern gefordert im
Leistungsverzeichnis - gelten frei Baustelle abgeladen.
Das Vertragen der Materialien auf der Baustelle zum
Einbauort ist ebenfalls mit den Einheitspreisen
abgegolten.
Werden Stoffe oder Bauteile geliefert, die im
Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, so werden
hierfür unter Wegfall des Auf- und Abgebots die
Einstandspreise (Preise frei Verwendungsstelle oder
Lager einschließlich Lieferkosten wie Frachten,
Rollgeld, Verpackung u. ä.) abzüglich aller erzielten
Preisnachlässe (Mengennachlässe u. ä., jedoch nicht
Skonti) vergütet. Bei Stoffen, die nach Listenpreisen
gehandelt werden, werden statt des Einstandspreises -
falls dieser nicht nachgewiesen werden kann - die
Listenrabatte (nicht Jahresbonus) eingerechnet.
Auf diese so ermittelten Materialpreise kann ein
Zuschlag in Höhe der umzulegenden Kosten und des
kalkulierten Gewinns berechnet werden. Ist dieser
Zuschlag im Vertrag nicht vereinbart, so ist der
übliche Zuschlag anzusetzen.
Einstandspreise, Listenpreise und -rabatte sind auf
Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage der
Einkaufsrechnungen bzw. der Preis- und Rabattlisten zu
belegen, wenn der Auftragnehmer zum Nachweis
verpflichtet ist.
Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und
Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich
abgegolten.
Für die Terminologie der Preisvereinbarungen und
Preisnachweise gelten im Zweifel die Begriffe der KLR
Bau - Kosten- und Leistungsrechnung der Bauunternehmen
-. Die Verordnung PR Nr. 1/72 wird in ihrem
Geltungsbereich davon nicht berührt.
5. Abrechnungshinweise
5.1
Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den
Abrechnungshinweisen für die einzelnen Gewerke
(Besonderer Teil) oder im Leistungsverzeichnis nicht
anders geregelt - die Bestimmungen der DIN 18299 ff.
(VOB/C).
5.2
Sofern Positionen mit dem Zusatz "als Zulage"
ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in
einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition
beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung
(meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine
Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen
Leistung (mit gleicher Einheit) dar.
5.3
Im Zuge der Bauarbeiten verdeckte Leistungen sind
vorher aufzumessen. Mit dieser Handlung kann eine
technische Abnahme verbunden werden; sie gilt jedoch
nicht als rechtsgeschäftliche Abnahme. Diese sind
rechtzeitig anzumelden und mit dem AG durchzuführen.
5.4
Für den Fall, dass auf der Baustelle keine getrennte
Erfassung des Verbrauchs von Strom und Wasser
(einschließlich der Abwassergebühren) erfolgt, wird der
gemessene Verbrauch nach den in den Vergabeunterlagen
enthaltenen Anteilen auf die beteiligten Auftragnehmer
umgelegt. Für den Fall, dass eine Verbrauchsmessung
nicht erfolgte, können hilfsweise die Verbrauchsanteile
bezogen auf den Leistungsumfang umgelegt werden, wenn
die Sätze in den Vergabeunterlagen enthalten sind. In
jedem Fall bleibt es den Partnern vorbehalten, den
tatsächlichen Verbrauch nachzuweisen.
5.5
Bei Rückbau- und Demontagearbeiten gelten die
Aufmaßbestimmungen für das Herstellen des Werkes
sinngemäß. Es ist grundsätzlich nach fester Masse
aufzumessen. Ist das nicht möglich, soll zuvor ein
Umrechnungsfaktor vereinbart werden.
Hilfsweise gelten als Umrechnungsfaktoren:
Bauschutt, der bei Roh- und Ausbauarbeiten anfällt
(0,82)
Abbruchmassen Mauerwerk oder Beton (0,68)
Sperrige Materialien, die die Bildung eines
Umrechnungsfaktors nicht zulassen, werden nach m³
Containerinhalt abgerechnet. Im Zweifel gelten die
Abrechnungsbestimmungen der zugelassenen Deponie für
nicht direkt aufmeßbare Abfälle.
5.6
Ist der Materialverbrauch zum Nachweis abzurechnen, so
wird der tatsächliche Verbrauch einschließlich
Verschnitt, Streu- und Bruchverluste berechnet. Ein
Verbrauchsnachweis nach Herstellerangaben oder
Materialverbrauchstabellen kann stattdessen vereinbart
werden. Nicht mehr vom Auftragnehmer verwertbare Klein-
und Restmengen können nicht zusätzlich berechnet
werden.
5.7
Aufmaße sind, falls zum Nachweis erforderlich, ggf.
durch Skizzen, Angabe des Gebäudeteils, der Raumnummer
o. ä. zu belegen. Sie sind Bau begleitend vorzunehmen.
5.8
Bei der Abrechnung der Leistungen sind die gleichen
Positionsnummern wie im Leistungsverzeichnis zu
verwenden. Erfolgt die Abrechnung durch Austausch von
elektronischen Datenträgern, muss die Vergleichbarkeit
der Positionsnummern auf einfache Weise gegeben sein.
5.9
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wärmeenergie
sind Bestandteil der Preise.
5.10
Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Alle Anschlüsse
an angrenzende Bauteile einschl. der Fugendichtung sind
Aufgabe des Auftragnehmers und in die Preise
einzurechnen.
6. Vorleistungen und Baufreiheit
6.1
Das Schaffen der erforderlichen Höhenbezugspunkte je
Geschoss ist Sache des Auftragnehmers. Vor Beginn der
Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung
abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder
Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt
oder vermutet werden. Ist der Auftragnehmer zur
Geltendmachung von Bedenken verpflichtet, muss er auch
auf die nachteiligen Folgen aufmerksam machen.
7. Zusätzliche Bestimmungen
7.1
Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im
Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die
Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer
hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken
geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach
Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der
ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird.
Werden für nicht genormte Erzeugnisse
Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt, z. B.
Prüfzeugnisse, und kann für eingebaute Erzeugnisse ein
solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als
Fehler des Auftragnehmers.
Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht
ersetzen!
ZTV-1. Bemerkungen - Besondere Hinweise
ZTV-2. Vorbemerkungen DGNB
Das Gebäude wird bei der DGNB zur Zertifizierung als
nachhaltiges Bauwerk mit dem Ziel "Silber" eingereicht.
Die hierfür notwendigen Unterlagen, Anforderungen und
Leistungen sind bei Angebotsabgabe und Produktauswahl
zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der genauen Gebäude- und
Nutzungsbeschreibung können den vorliegenden
Planunterlagen weitere Informationen entnommen werden.
Abfallarme Baustellen
Bei der Baustelleneinrichtung und während der
Baudurchführung ist die Umwellt so gering wie möglich
zu belasten.
Es ist besonders darauf zu achten, dass:
die Vorgaben der Kreislaufwirtschaftsgesetze (KrWG) für
Bauplanung und Bauausführung ohne Ausnahme einzuhalten
sind.
Abfälle soweit möglich vermieden werden.
für anfallenden Schutt und Sonderabfälle die
fachgerechte Entsorgung nachgewiesen wird.
Paletten und Verpackungen an die Lieferanten
zurückgegeben werden.
die Baustelle stets sauber gehalten wird, um
Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten
zu vermeiden.
die Baustoffe mindestens in mineralische Abfälle,
Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle
und gefährliche Abfälle (z.B. asbesthaltige
Materialien) getrennt werden.
die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich
verboten ist. Abwässer aus Reinigungsvorgängen sind
aufzufangen und zu entsorgen.
Lärmarme Baustellen
Bei der Bauselleneinrichtung und während der
Baudurchführung ist die Umwelt so gering wie möglich
durch Lärm zu belasten.
Es ist besonders darauf zu achten, dass:
für Arbeiten lärmarme Maschinen eingesetzt werden, die
den Vorgaben der Tabelle 1 der RAL-UZ53 (Umweltzeichen
"der blaue Engel") in der Ausgabe vom Februar 2015
genügen.
alle Maschinen und Aggregate mit den jeweilig
erforderlichen Schallschutzanforderungen ausgerüstet
sind.
in der Zeit von 22:00 Uhr - 6:00 Uhr und an Sonn- und
Feiertagen keine lärmintensiven Arbeiten ausgeführt
werden. Sollen in diesem Zeitraum lärmintensive
Arbeiten ausgeführt werden, so ist dies mit der
Bauleitung und dem Auditor QNG/DGNB vorab abzusprechen;
die baurechtlich erforderlichen Genehmigungen sind
einzuholen.
das Baustellenpersonal gemäß dem vorgelegten
Lärmvermeidungskonzept zu schulen und einzuweisen sind.
Staubarme Baustellen
Bei der Baustelleneinrichtung und während der
Baudruchführung ist die Umwelt so gering wie möglich
durch Staub zu belasten.
Es ist besonders darauf zu achten, dass:
Maschinen und Geräte mit einer wirksamen Absaugung
vesehen sind.
Stäube an der Entstehungsstelle möglichst vollständig
erfasst und gefahrlos entsorgt werden.
soweit technisch möglich die Ausbreitung des Staubs auf
unbelastete Arbeitsbereiche verhindert wird.
zur Beseitigung von Staub das Feucht- bzw.
Nassverfahren oder das saugende Verfahren durchgeführt
wird.
Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle
Um Boden und Grundwasser vor schädlichen
Stoffeintragungen zu schützen, müssen Stoffe vermieden
werden, die den Boden, das Wasser bzw. die Umwelt
gefährden.
Es ist besonders darauf zu achten, dass:
umweltgefährliche Materialien auf der Baustelle nicht
gelagert oder verwendet werden dürfen. Notwendige
Ausnahmen sind zu begründen und mit der Bauleitung und
dem Auditor QNG/DGNB vorab zu kären.
für unvermeidbare, umweltgefährliche Baumaterialien wie
z.B. nicht ausgehärtete Epoxidharze, auf der Baustelle
sichergestellt wird, dass diese Stoffe nicht in Kontakt
mit der Umwelt kommen.
ZTV-2. Vorbemerkungen DGNB
ZTV-3. Bedingungen zum Angebot
Dem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde,
soweit in den einzelnen Positionen des
Leistungsverzeichnisses keine abweichenden Ergänzungen
und Änderungen verbindlich festgelegt sind:
Allgemeine Technische Vorschriften VOB/C der jeweils
neuesten Fassung
Sämtliche einschlägigen DIN-Normen und Vorschriften
sowie die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik
die Unfallverhütungsvorschriften der
Bauberufsgenossenschaft
die beiliegenden Pläne und Baubeschreibungen
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Bieter die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen oder
Nebenleistungen, die sich mit der Ausführung der
ausgeschriebenen Positionen zwangsläufig ergeben, hat
er miteinzukalkulieren, auch wenn sie im
Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Der Bieter erklärt durch Unterschrift, dass er von
allen AngebotsbestandteilenKenntnis genommen hat und
die geforderten Leistungen aus den ihm bekannten
örtlichen Bedingungen klar und ohne Widerspruch
erkennbar sind.
Mehrforderungen aufgrund Unkenntnis der Pläne und/oder
der örtlichen Bedingungen sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
Folgende Punkte sind in entsprechenden Positionen der
Einheitspreise miteinzurechnen und werden nicht
gesondert vergütet:
Verunreinigungen auf öffentlichen Wegen und im
Baustellenbereich sind täglich zu beseitigen.
Die Positionen verstehen sich, sofern nicht anders
beschrieben, inkl. Beseitigung des eventuelle
anfallenden Schuttes, sowie einschließlich der Deponie-
und Entsorgungsgebühren.
Sämtliche berufsgenossenschaftlich erforderlichen
Schutzmaßnahmen, alle erforderlichen Arbeits- und
Schutzgerüste, eventuelle Nottreppen sowie deren
Vorhaltung für andere Gewerke.
Die Baustelleneinrichtung des AN ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
ZTV-3. Bedingungen zum Angebot
Anforderungen QNG-Plus - Schadstoffvermeidung in
Baumaterialien
Dem Angebot liegt die Anlage 3 zum Handbuch des
Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude, Versionsnummer
1.2 vom 01.01.2023, Anforderung 3: Schadstoffvermeidung
in Baumaterialien zugrunde.
Der Bauherr verpflichtet alle bauausführenden Firmen
vertraglich zur Einhaltung der
QNG-Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung.
Die Firmen erklären nach Fertigstellung ihrer
Leistungen deren Erfüllung.
Ergänzende Bewertungsgrundlagen:
Die QNG-Qualitätsanforderungen an die
Schadstoffvermeidung sind beschrieben im
Anhangdokument 3.1.3 zu der Anlage 3 zum Handbuch des
Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude, Stand:
01.01.2023.
Beachtung Anhangdokument 3.3
Sonderberechnungsvorschrift F-Gase zu LCA
Bilanzierungsregeln QNG.
Erforderliche Nachweise:
Liste der beteiligten Firmen mit Angabe der
Leistungsbereiche
Vertragsauszüge und/ oder
Qualitätssicherungsvereinbarung
Firmenerklärung und/ oder Auszüge aus
Abnahmeprotokollen
Anforderungen QNG-Plus - Schadstoffvermeidung in
02 Leistungsbeschreibung
02
Leistungsbeschreibung
Allgemeiner Hinweis zu den Leistungspositionen /
enthaltene Leistungen
Die zur Erbringung der Leistungen des AN erforderlichen
Hebegeräte, Gerüste, Fahrgerüste, Hubsteiger,
Arbeitsbühnen, Absturzsicherungen, Bagger, Betonpumpen,
etc. sind im Leistungsumfang des AN enthalten.
Sämtliche Leistungen sind generell inkl. Lieferung,
Transport auf der Baustelle zum Einbauort und Einbau
anzubieten.
Die Zufahrtswege, Lager- und Arbeitsplätze sind vor
Aufnahme der Arbeiten mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Vorgaben des Titels 1 "Vorbemerkungen und
Erläuterung der Ausschreibungsgrundlagen" sind bei der
Ermittlung der Einheitspreise durch den Bieter /
Aauftragnehmer (AN) zwingend zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind zeichnerisch und funktional durch
die Angebots- und Vertragsgrundlagen beschrieben und
vom Bieter pauschal anzubieten.
Die Leistungen des AN sind als funktionsbereite
Kompletttleistungen anzubieten.
Die vorliegende Funktionale Leistungs- und
Baubeschreibung (FLB) und ergänzende
Qualitätsbeschreibung HKLS / Elt. / GA sowie die
Fabrikats Liste sind vorrangig zu den beiliegenden
Planunterlagen zu sehen.
Leistungsgrenze ist der im Lageplan eingezeichnete
Umgriff Bauantrag (Grundstücksgrenze) bzw. die
Anschlusspunkte an die öffentlichen
Entsorgungsleitungen. Leistungsgrenze der
Versorgungsleitungen ist an den Übergabestellen z. B.
Wasseruhr, Elt.-Zähler u. ä.
Im Auftragsfalle sind alle für diese Baumaßnahme zum
Zeitpunkt der Abnahmen gültigen Gesetze, Vorschriften,
Verordnungen, Deutsche Industrienormen und Euro Normen
ent-sprechend anzuwenden.
Alle Gebäudeteile sind entsprechend dem
Gebäudeenergiegesetz in der aktuellen neuesten Fassung
zum Zeitpunkt der Fertigstellung (d.h. inkl.
Verschärfter Anforderungen zum 01.01.2024) zu gestalten
und zu dimensionieren.
Sämtliche vorweg beschriebene Leistungen sind in den
Einheitspreisen des AN (Bieter) zu berücksichtigen.
Allgemeiner Hinweis zu den Leistungspositionen /
03 Dachfläche Decke ü. 2.OG (Innenhof)
03
Dachfläche Decke ü. 2.OG (Innenhof)
Dachaufbau extensive Dachbegrünung, gefällelos
Vegetationsform: Sedum-Sprossen, Kräuter-Gräser
Extensivsubstrat d = 100 mm abgestellt mittels
Kiesleiste
120x180 mm, Aluminium, t=0,7 mm / Sicherheitsstreifen
Drainage Kies Körnung: 16-32 mm
Filtervlies d= ca. 1,1 mm Festigkeitsklasse GRK2
Produkt: z.B. Optigrün FIL 105 od.glw.
Festkörperdrainage:
Material: HDPE-Recycling-Regenerat
Nenndicke: 25 mm, trittstabil
Entwässerungsleistung geprüft nach DIN EN ISO 12958
Produkt: z.B. Drän- und Wasserspeicherelement Optigrün
FKD 25 od. glw.
Trenn-, Schutz und Speichervlies nach DIN 18531-2
Wasserspeicherung ca. 2,0 l/m² Erfüllung der Vorgaben
der FLL mechanisch verfestigt, verrottungsfest
Produkt: z.B. Optigrün RMS 300 od. glw.
gem. Leitdetail: OFF1_MOW_5_DE_XX_712_C_P
Aufbau Dachterrassen
Feinsteinzeugfliesen:
Format 600 x 600 x 20mm
Oberfläche matt
Farbe gem. Bemusterung (grau/ silver)
Produkt: z.B. Villeroy und Boch Vilbogarden Mont Blanc
od. glw.
Stelzlager höhenverstellbar, 20-60mm
Produkt: z.B. Alwitra PA 20 plus od. glw.
Bautenschutzmatte 10 mm
Filtervliesauflage
Optigrün Bautenschutz- und Dränelement FKD 10
Optigrün-Trenn-, Schutz- und Speichervlies RMS 300
gem. Leitdetail: OFF1_MOW_5_DE_XX_713_C_P
Dachaufbau extensive Dachbegrünung, gefällelos
03.04 Terrassenbeläge
03.04
Terrassenbeläge
04 Dachfläche Decke ü. 3.OG (Balkonanlage
4.OG)
04
Dachfläche Decke ü. 3.OG (Balkonanlage
4.OG)
Aufbau Dachterrassen/- Balkonanlagen
Feinsteinzeugfliesen:
Format 600 x 600 x 20mm
Oberfläche matt
Farbe gem. Bemusterung (grau/ silver)
Produkt: z.B. Villeroy und Boch Vilbogarden Mont Blanc
od. glw.
Stelzlager höhenverstellbar, 20-60mm
Produkt: z.B. Alwitra PA 20 plus od. glw.
Trittschallschutzmatte
H=25mm
Trittschalldämmaß >28 dB
Produkt: z.B. Regupol sound and drain od. glw
Schutzlage
gem. Leitdetail: OFF1_ MOW_5_DE_XX_708_B_F
Aufbau Dachterrassen/- Balkonanlagen
04.03 Terrassenbeläge
04.03
Terrassenbeläge
05 Dachfläche Decke ü. 3.OG (Laubengang
4.OG)
05
Dachfläche Decke ü. 3.OG (Laubengang
4.OG)
Aufbau Laubengang
Feinsteinzeugfliesen:
Format 600 x 600 x 20mm
Oberfläche matt
Farbe gem. Bemusterung (grau/ silver)
Produkt: z.B. Villeroy und Boch Vilbogarden Mont Blanc
od. glw.
Stelzlager höhenverstellbar, 20-60mm
Produkt: z.B. Alwitra PA 20 plus od. glw.
gem. Leitdetail: OFF1_MOW_5_DE_XX_007_E_F
Aufbau Laubengang
05.03 Terrassenbeläge
05.03
Terrassenbeläge
06 Dachfläche Decke ü. 4.OG (Dachfläche
5.OG + Dachterrasse)
06
Dachfläche Decke ü. 4.OG (Dachfläche
5.OG + Dachterrasse)
Dachaufbau extensiver Dachbegrünung
Vegetationsform: Sedum-Sprossen, Kräuter-Gräser
Extensivsubstrat d = 100 mm abgestellt mittels
Kiesleiste
120x180 mm, Titanzink, t=0,7 mm / Sicherheitsstreifen
Drainage Kies Körnung: 16-32 mm Breite 50 cm (gem.
Freinanlage), Höhe 5 -10 cm
Filtervlies d= ca. 1,1 mm, Festigkeitsklasse GRK2
z.B. Optigrün FIL 105 o.glw.
Festkörperdrainage:
z.B. Drän- und Wasserspeicherelement Optigrün FKM 60
Material: HDPE-Recycling-Regenerat
Nenndicke: 60 mm, trittstabil, Dränelement mit stark
abflussverzögernder Wirkung
Entwässerungsleistung geprüft nach DIN EN ISO 12958
Trenn-, Schutz und Speichervlies nach DIN 18531-2
z.B. Optigrün RMS 300, Wasserspeicherung ca. 2,0 l/m²
Erfüllung der Vorgaben der FLL mechanisch verfestigt,
verrottungsfest
gem. Leitdetail: OFF1_MOW_5_DE_XX_709_A_F
Aufbau Dachterrasse
Feinsteinzeugfliesen:
Format 600 x 600 x 20mm
Oberfläche matt
Farbe gem. Bemusterung (grau/ silver)
Produkt: z.B. Villeroy und Boch Vilbogarden Mont Blanc
od. glw.
Stelzlager höhenverstellbar, 20-60mm
Produkt: z.B. Alwitra PA 20 plus od. glw.
Trittschallschutzmatte
H=15mm
Trittschalldämmaß >28 dB
Produkt: z.B. Regupol sound and drain od. glw
gem. Leitdetail: OFF1_ MOW_5_DE_XX_704_B_F
Dachaufbau extensiver Dachbegrünung
06.04 Terrassenbeläge
06.04
Terrassenbeläge
07 Dachfläche Decke ü. 5.OG (Dachfläche
6.OG + Dachterrasse)
07
Dachfläche Decke ü. 5.OG (Dachfläche
6.OG + Dachterrasse)
Dachaufbau extensiver Dachbegrünung
Vegetationsform: Sedum-Sprossen, Kräuter-Gräser
Extensivsubstrat d = 100 mm abgestellt mittels
Kiesleiste
120x180 mm, Titanzink, t=0,7 mm / Sicherheitsstreifen
Drainage Kies Körnung: 16-32 mm Breite 40 cm (gem.
Freinanlage), Höhe 5 cm
Filtervlies d= ca. 1,1 mm, Festigkeitsklasse GRK2
z.B. Optigrün FIL 105 o.glw.
Dränschicht (für extensive Begrünung ohne Wasseranstau)
Schichthöhe: ca. 2,0 cm Höhe +/- 1,5 cm Toleranz
bestehend aus gebrochenem Blähton trittfest, mit
spezieller Korngrößenverteilung zur Verbesserung der
Kapillarfähigkeit und des Wasserhaltevermögens. z.B.
Dränschicht Perl 2/10 Blähton
Trenn-, Schutz und Speichervlies nach DIN 18531-2
z.B. Optigrün RMS 300, Wasserspeicherung ca. 2,0 l/m²
Erfüllung der Vorgaben der FLL mechanisch verfestigt,
verrottungsfest
gem. Leitdetail: OFF1_MOW_5_DE_XX_012
Aufbau Dachterrassen
Feinsteinzeugfliesen:
Format 600 x 600 x 20mm
Oberfläche matt
Farbe gem. Bemusterung (grau/ silver)
Produkt: z.B. Villeroy und Boch Vilbogarden Mont Blanc
od. glw.
Stelzlager höhenverstellbar, 20-60mm
Produkt: z.B. Alwitra PA 20 plus od. glw.
Trittschallschutzmatte
H=25mm
Trittschalldämmaß >28 dB
Produkt: z.B. Regupol sound and drain od. glw
Schutzlage
gem. Leitdetail: OFF1_ MOW_5_DE_XX_708_B_F
Dachaufbau extensiver Dachbegrünung
07.04 Terrassenbeläge
07.04
Terrassenbeläge
08 Dachfläche Decke ü. 5.OG (Balkonanlage
6.OG)
08
Dachfläche Decke ü. 5.OG (Balkonanlage
6.OG)
Aufbau Balkonanlagen
Feinsteinzeugfliesen:
Format 600 x 600 x 20mm
Oberfläche matt
Farbe gem. Bemusterung (grau/ silver)
Produkt: z.B. Villeroy und Boch Vilbogarden Mont Blanc
od. glw.
Stelzlager höhenverstellbar, 20-60mm
Produkt: z.B. Alwitra PA 20 plus od. glw.
gem. Leitdetail: OFF1_MOW_5_DE_XX_005_E_F
Aufbau Balkonanlagen
08.03 Terrassenbeläge
08.03
Terrassenbeläge
09 Dachfläche Decke ü. 6.OG (Dachfläche
7.OG Hauptdach))
09
Dachfläche Decke ü. 6.OG (Dachfläche
7.OG Hauptdach))
Dachaufbau extensiver Dachbegrünung
Vegetationsform: Sedum-Sprossen, Kräuter-Gräser
Extensivsubstrat d = 100 mm abgestellt mittels
Kiesleiste
120x180 mm, Titanzink, t=0,7 mm / Sicherheitsstreifen
Drainage Kies Körnung: 16-32 mm Breite 50 cm (gem.
Freinanlage), Höhe 5 -10 cm
Filtervlies d= ca. 1,1 mm, Festigkeitsklasse GRK2
z.B. Optigrün FIL 105 o.glw.
Festkörperdrainage:
z.B. Drän- und Wasserspeicherelement Optigrün FKM 60
Material: HDPE-Recycling-Regenerat
Nenndicke: 60 mm, trittstabil, Dränelement mit stark
abflussverzögernder Wirkung
Entwässerungsleistung geprüft nach DIN EN ISO 12958
Trenn-, Schutz und Speichervlies nach DIN 18531-2
z.B. Optigrün RMS 300, Wasserspeicherung ca. 2,0 l/m²
Erfüllung der Vorgaben der FLL mechanisch verfestigt,
verrottungsfest
gem. Leitdetail: OFF1_MOW_5_DE_XX_700_E_F
Dachaufbau extensiver Dachbegrünung
09.05 Gehwegplatten/ Terrassenbeläge
09.05
Gehwegplatten/ Terrassenbeläge
10 Loggien
10
Loggien
Aufbau Loggien
Feinsteinzeugfliesen:
Format 600 x 600 x 20mm
Oberfläche matt
Farbe gem. Bemusterung (grau/ silver)
Produkt: z.B. Villeroy und Boch Vilbogarden Mont Blanc
od. glw.
Stelzlager höhenverstellbar, 20-60mm
Produkt: z.B. Alwitra PA 20 plus od. glw.
Trittschallschutzmatte
H=25mm
Trittschalldämmaß >28 dB
Produkt: z.B. Regupol sound and drain od. glw
Schutzlage
gem. Leitdetail: OFF1_ MOW_5_DE_XX_708_B_F
Aufbau Loggien
10.03 Terrassenbeläge
10.03
Terrassenbeläge
11 Sonstige Leistung
11
Sonstige Leistung
11.03 Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise
11.03
Stundenlohnarbeiten und Einheitspreise