2026GK0514 Personal Logistik Zutrittskontrolle
Offenbach Emmy-Noether-Schule - Baulog
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02 Baulogistikpersonal
02
Baulogistikpersonal
Allgemeine Hinweise zum einzusetzenden P Allgemeine Hinweise zum einzusetzenden Personal Zur Durchführung verschiedener baulogistischer Dienstleistungen hat der AN geschultes Baulogistikpersonal zu stellen. Bei dem Bauvorhaben/der Maßnahme soll unter anderem z.B. eine Zutrittskontrolle, ein onlinebasiertes Avisierungssystem (OAS) zur Vergabe von Zeitfenstern zur Materialanlieferung eingesetzt werden. Die Personalstärke sowie die Qualifikation der Mitarbeiter richten sich nach dem Bauablauf sowie den anstehenden/geforderten Tätigkeiten. Der Einsatz des Personals ist durch den AN wie folgt zu kalkulieren: Gefordert werden eine zügige Erbringung der Leistung und ein dem Leistungsbild angemessene Baustellenbesetzung, welche die beschriebenen Leistungen umfassend abdeckt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitszeiten pro Mitarbeiter gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten sind. Mitarbeiteranforderungen An die in den nachfolgenden Positionen beschriebenen Mitarbeiter (MA) des Baulogistikpersonals werden folgende Anforderungen seitens des AG gestellt. Die MA sind: · der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig · im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis · im Besitz eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses ohne Einträge · im Besitz einer gesundheitlichen Eignung Sämtliche zum Einsatz kommenden MA sind dem Auftraggeber vor dem ersten Einsatz anzumelden und vorzustellen. Belehrungen Das Baulogistikpersonal ist vor dem ersten Einsatz auf der Baustelle über nachfolgende Themen zu belehren sowie eine dokumentierte Unterweisung durchzuführen: · Baustellenordnung · SiGe-Plan · Geheimhaltungsverpflichtung · Unfallverhütungsvorschriften bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz bzw. die Einsatzposition · Prinzip der Eigensicherung · Sicherheitseinweisung · Verhalten in Notfällen gemäß festgelegter Meldekette (z.B. bei Feuer, einer verletzten Person, einer Bombendrohung) · ggf. Schutzmaßnahmen, z.B. Coronamaßnahmen Die Belehrungen und Schulungen der eigenen Mitarbeiter sind durch den AN vorzunehmen. Einweisungen: Der AN hat jeden seiner eigenen Mitarbeiter vor dem ersten Einsatz einzuweisen. Der Erfolg der Einweisung ist zu dokumentieren. Die Inhalte des Einweisungsprotokolls sind im Rahmen der Auftragsübernahme zwischen dem AN und dem AG abzustimmen. Dienstanweisung Der AN verpflichtet sich, für die ordnungsgemäße Bearbeitung aller definierten Aufgaben, Dienstanweisungen (DA) für seine eigenen MA zu erstellen und dem Ansprechpartner des AG in digitaler Form zur Abstimmung zur Verfügung zu stellen. Die Dienstanweisungen sollen aus einem allgemeinen sowie einem objektspezifischen Teil bestehen. Die DA sind geeignet, den MA die Anforderungen / Regelungen und Prozesse vor Ort deutlich zu machen. Die DA sollen für die MA ausliegen. Zusätzlich erhalten alle MA sowie der AG alle notwendigen Dokumente als Ansichtsexemplar ausgehändigt. Die MA unterzeichnen die Kenntnisnahme. Jede Änderung der DA ist zu dokumentieren und mit der OÜ/öBÜ zu kommunizieren. Die DA sind stets aktuell zu halten. Die Erstellung / Änderung der DA wird vom Bieter/AN geplant, organisiert und mit der OÜ/öBÜ abgestimmt. Ausrüstung / Dienstbekleidung Die MA des Bieters/AN sind einheitlich mit zweckmäßiger und den Jahreszeiten entsprechender, wetterfester Dienstbekleidung, welche den UVV einer Baustelle gerecht werden, auszustatten. Dazu gehört die persönliche Schutzausrüstung mit mindestens Helm, Warnjacke und Sicherheitsschuhen. Die Dienstbekleidung soll die eingesetzten MA kenntlich machen. Des Weiteren sollen die MA bei Bedarf mit Mobiltelefon inklusive aktivierter SIM-Karte, Funkgerät und Taschenlampe ausgestattet werden. Der AN übernimmt die Gesamtverantwortung der Planung und Steuerung der Lieferverkehrssteuerung und gewährleistet so den effektiven Materialfluss auf der Baustelle unter Berücksichtigung der Baustellenbelange. Zu berücksichtigen sind hierbei Just-In-Time, Be- und Entladevorgänge sowie die Koordination von Kleintransportanlieferungen. Im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen verwaltet der AN neben den selbst gestellten Containeranlagen auch die durch den AG bauseits zur Verfügung gestellten Containeranlagen. Pausenzeiten Pausenzeiten für das eigene Baulogistikpersonal sind gem. Arbeitsschutzgesetz einzuhalten und vom AN durchzusetzen. Die Pausen sind so einzurichten, dass die Leistungsfähigkeit der Baulogistikdienstleistung fortwährend gewährleistet ist. Die nachfolgend benannten, personellen Einsatzkräfte stehen hierzu im engen Austausch und ergänzen sich je nach Bedarf und Erfordernis. Allgemeine Hinweise zum einzusetzenden Personal
Allgemeine Hinweise zum einzusetzenden P
Allgemeine Hinweise zu Aufgabenbereichen Allgemeine Hinweise zu Aufgabenbereichen des Personals 1. Allgemeine Aufgaben des Baulogistikpersonals / Qualifizierter Baulogistiker Das eingesetzte Baulogistikpersonal übernimmt Aufgaben verschiedener logistischer Funktionsbereiche. Die Rollen (Baulogistiker, Entsorgungslogistiker, Bauaufzugsverwalter, Staplerfahrer etc.) werden funktionsbezogen, jedoch nicht personenbezogen vergeben. Eine Personalunion ist zulässig und gewünscht, sofern Qualifikation und Einsatzfähigkeit gegeben sind. 1.1 Qualifizierter Baulogistiker –? zentrale Koordinationsaufgaben Bedienung und Verwaltung des eingesetzten DV-Systems (Baulogistiksystem) Prüfung der angemeldeten Materialentladezeitfenster auf Plausibilität und Abstimmung mit Bauablauf und Beteiligten. Hinterlegung eines Lieferplans für den Folgetag im Baulogistiksystem (tabellarisch, inkl. Zeitfenster, Material, Lieferanten, Ent-/Beladezeiten, Nutzungsdauer). Organisation und Leitung der wöchentlichen Baulogistik-Koordinationstermine mit AG und OÜ/öBÜ(nach Bedarf) Versand der Tagesordnung mind. 2 Tage vor Termin. Erstellung von Besprechungsprotokollen. Umsetzung und laufende Anpassung der baulogistischen Abläufe nach Vorgaben des AG. Einweisung aller Gewerke-AN in das DV-Baulogistiksystem. Koordination und Einsatzsteuerung des gesamten Baulogistikpersonals. Ansprechpartner für den AG für alle baulogistischen Belange. Erstellung der Abrechnungsunterlagen gegenüber AG und Dritten inkl. aller erforderlichen Nachweise. Verwaltung und Vergabe von Lagerflächen innerhalb und außerhalb des Gebäudes (digital über das DV-System). 2. Leistungsbereich: Verwaltung und Betrieb der Containeranlagen 2.1 Flächen- und Nutzermanagement Übergeordnetes Flächenmanagement für Büro-, Sanitär- und Lagercontainer. Erstellung und Pflege von Belegungsplänen je Anlage und Monat zur Meldung an den AG. Verwaltung und Organisation von Besprechungsräumen und deren Belegung. 2.2 Übergabe / Rücknahme Übergabe und Rücknahme der Container inkl. Begehung Übergabe-/Rücknahmeprotokoll Schlüsselübergabe und Rücknahme Dokumentation von Mängeln und Beschädigungen, eindeutige Zuordnung von Verursachern. Ordnungsgemäße Ablage aller Dokumente. 2.3 Schlüssel- und Nutzerverwaltung Aufnahme der Bedarfe der Nutzer in Abstimmung mit der OÜ/öBÜ. Zuweisung der Container, Ausgabe und Beschriftung der Schlüssel. Dokumentation aller Vorgänge. 2.4 Betrieb und Betreuung Ansprechpartner bei technischen Problemen, Organisation notwendiger Maßnahmen. Koordination der Reinigungsleistungen der Anlagen. In Spitzenzeiten Verwaltung von bis zu 37 Containern gleichzeitig. 3. Leistungsbereich: Entsorgungskoordination 3.1 Überwachung, Kontrolle und Dokumentation Tägliche Rundgänge zur Kontrolle der Reinigungsleistungen. Erstellung von Mängelberichten bei Nichteinhaltung der Reinigungspflichten, inkl.: Art und Ort des Mangels Verursacher (wenn möglich) Übergabe an verantwortliches Gewerk bzw. NU Weiterleitung an OÜ/öBÜ Ablage eines Exemplars zur späteren Abrechnung Überwachung der Fristen: Mangelbeseitigung durch das Gewerk innerhalb von xx (z.?B. 12) Stunden. Bei Nichtbeseitigung ? Durchführung der Reinigung als Ersatzvornahme auf Anordnung des AG und Abrechnung zulasten des Verursachers. 3.2 Maßnahmen bei Gefahr im Verzug Sofortige Beseitigung von Gefährdungen (z. B. blockierte Fluchtwege, Logistikwege) ohne Frist, direkte Abrechnung an das verantwortliche Unternehmen. 3.3 Operative Entsorgungslogistik Umsetzung der im Baulogistikhandbuch vorgegebenen Entsorgungsabläufe. Ansprechpartner für alle Belange der Entsorgung. Einweisung von NU-Führungspersonal in das Entsorgungskonzept. Betrieb des zentralen Entsorgungshofs / Wertstoffhofs. Kontrolle der korrekten Befüllung der Abfallcontainer und Organisation des Behälterwechsels. Gesetzlich geforderte Nachweisführung und Abfallbilanz. Dokumentation der Abfallmengen je Nachunternehmer und wöchentliche Meldung an den AG. Unterstützung bei und Durchführung von Ersatzvornahmen auf Anordnung des AG. Regelmäßige Rundgänge auf dem Baufeld; Dokumentation und Meldung von Verstößen an die Bauleitung. 4. Leistungsbereich: Entsorgungshelfer / Baulogistikhelfer (Personalunion mit anderen Bereichen möglich) Aufgaben: Unterstützung des Entsorgungslogistikers bei der Umsetzung der Entsorgungsprozesse. Einsatz als Staplerfahrer (sofern qualifiziert). Betrieb des Wertstoffhofs. Ausgabe und Rücknahme von Abfallbehältern. Protokollführung und Dokumentation aller Vorgänge. Kontrolle der fraktionsgerechten Mülltrennung. Umfüllung von Abfällen in Container. Regelmäßige Kontrollgänge auf dem Baufeld, Meldung von Verstößen. Transport der Sammelbehälter von Etagensammelstellen zum Wertstoffhof. 5. Leistungsbereich: Staplerfahrer / Baulogistikpersonal (kann durch entsprechend qualifiziertes Personal wahrgenommen werden) Aufgaben: Bedienung von Flurförderfahrzeugen (Stapler / Teleskopstapler). Sicherer und effizienter Transport von Material und Abfällen. Unterstützung der Ver- und Entsorgungslogistik. Einhaltung der Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften. 6. Leistungsbereich: Bauaufzugsverwalter (auch dieser Bereich kann durch geschultes Personal aus der Personalunion besetzt werden) Aufgaben: Verwaltung und Bedienung der verwendeten Bauaufzüge Schlüsselverwaltung für Bauaufzüge. Umsetzung des vom Baulogistiker erstellten Dispositionsplans für Transportfahrten. Dokumentation der Nutzung durch Gewerke / NU. Ausstattung: Kommunikationsmittel (Handy, Funk etc.) Material für Dokumentationszwecke Zusammenfassung: Personalunion Alle genannten Rollen (Baulogistiker, Entsorgungslogistiker, Entsorgungshelfer, Staplerfahrer, Bauaufzugsverwalter) können durch dasselbe Baulogistikpersonal wahrgenommen werden, sofern: die Qualifikation für die jeweilige Aufgabe vorliegt, die Aufgaben zeitlich koordiniert werden können, der AN sicherstellt, dass alle Leistungen jederzeit ordnungsgemäß erbracht werden. Dies ist im LV ausdrücklich gewollt und Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Allgemeine Hinweise zu Aufgabenbereichen
Allgemeine Hinweise zu Aufgabenbereichen
Allgemeine Hinweise zu Stundenlohnarbeit Allgemeine Hinweise zu Stundenlohnarbeiten Allgemeine Hinweise zu StundenlohnarbeitenErbringung von Stundenlohnarbeiten durch das Baulogistikpersonal Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Allgemeine Hinweise zu Stundenlohnarbeit
02.01 Projektleiter Baulogistik (adminstrativ)
02.01
Projektleiter Baulogistik (adminstrativ)
02.02 Logistikleiter/ Koordinator Baulogistik (operativ)
02.02
Logistikleiter/ Koordinator Baulogistik (operativ)
02.03 Logistikpersonal (operativ)
02.03
Logistikpersonal (operativ)
02.04 Personal Zutrittskontrolle
02.04
Personal Zutrittskontrolle
02.05 Betriebssanitäter (Personal-Zulage)
02.05
Betriebssanitäter (Personal-Zulage)