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Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens
Die NaSa Immobilien GmbH hat die Arbeitsgemeinschaft kurz ARGE Neubau OCS Bochum mit der schlüsselfertigen Herstellung Ihres neuen Firmenstandortes in Bochum beauftragt. Die Arbeitsgemeinschaft Neubau OCS Bochum organisiert sich wie folgt:
Technische Geschäftsführung
Runkel Hochbau GmbH
Hessische Straße 10-12
57074 Siegen
Kaufmännische Geschäftsführung
OTTO QUAST Fertigbau GmbH
Weidenauer Str. 265
57076 Siegen
OCS errichtet an dem neuen Standort in Bochum auf dem ehemaligen Opel-Gelände eine neue Firmenzentrale. Das Gebäude wird Bereiche für Entwicklung und Fertigung sowie klassische Büroorganisation enthalten. Über ein repräsentatives Foyer als Haupteingang zu allen Bereichen sind auch Besprechungs- und Schulungsräume zu erreichen. Büro- und Verwaltungsnutzung gliedern sich im OG1 und OG2 um einen begrünten Dachgarten mit Terrasse. Das Untergeschoss wird für eine regelmäßige Andienung mit kleinen LKW (7,5 to) ausgelegt und beinhaltet neben Flächen für Kommissionierung, Entsorgung und Technik auch eine Tiefgarage für PKW.
Es entstehen ca. 7.500 m² Nutzfläche im gewerblichen und ca. 5.000 m² im kaufmännischen Bereich.
Baubeginn: ca. Januar 2026
Fertigstellung: Mitte 2028 / Ende 2028
Adresse: OCS Optical Conrtol Systems GmbH
Robert-Bosch-Straße 12
44806 Bochum
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Herr Luca Frederic Sting
Tel.: 0271-695 184
Mobil: 0151-53161545
E-Mail: luca.sting@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen ARGE AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen, Vertragsbestandteile
1.1. Allgemein
Verträge zwischen der ARGE Neubau OCS (Auftraggeber, "AG") und ihren jeweiligen Nachunternehmern (Auftragnehmer, "AN") kommen nur durch schriftlichen Vertragsabschluss oder durch schriftliche Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung des AG zustande.
1.2. Vertragsgrundlage
Für Verträge zwischen AG und AN ist die Anwendung der VOB/B, die Einbeziehung der VOB/C und die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des AG für Nachunternehmerverträge vereinbart. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN gelten nicht. Sofern nicht anders benannt, gelten die einschlägigen DIN-Normen, VDI-Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2. Baustellenorganisation & -logistik
2.1. Bauleiter
AG und AN werden im Rahmen des Bauvorhabens durch die im Vertrag oder vor Baubeginn benannten Bauleiter vertreten. Die Bauleiter sind jeweils bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und als Vertreter der Parteien an der Abnahme teilzunehmen. Der Bauleiter des AN darf nur nach vorheriger Zustimmung des AG ausgetauscht werden. Der AG wird die Zustimmung erteilen, wenn der neue Bauleiter persönlich und fachlich gleichermaßen geeignet ist. Der AN muss dafür sorgen, dass entweder der Bauleiter oder jedenfalls ein hinreichend zuverlässiger und geeigneter Polier oder Vorarbeiter während der jeweiligen Arbeitszeiten stets auf der Baustelle anwesend ist.
2.2 Entsorgung von Abfällen
Der AN entsorgt den bei seinen Arbeiten anfallenden Abfall (insbesondere Verpackungsmaterialien und Bauschutt) jeweils unverzüglich. Er hinterlässt die Baustelle stets und insbesondere vor Wochenenden oder sonstigen Unterbrechungen in ordnungsgemäß gesäubertem Zustand. Wenn der AN trotz Aufforderung nebst Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme den vorstehenden Verpflichtungen nicht nachkommt, hat der AG das Recht, die erforderlichen Maßnahmen jeweils auf Kosten des AN im Wege der Ersatzvornahme durchführen zu lassen.
2.3. Baustellenordnung
Die jeweils gültige Baustellenordnung des Generalunternehmers ist verbindlich einzuhalten. Verstöße können zum Baustellenverweis führen. Die Baustellenordnung regelt u.a.:
- Zutrittskontrollen und Ausweisregelung. Vorstellung und Einweisung in die Baustelle durch die örtliche Bauleitung
- Verhaltenspflichten (z. B. Rauchverbot, Alkoholverbot)
- PSA-Pflichten (Helm, Warnweste, Sicherheitsschuhe)
- Ordnung und Sauberkeit
- Verhalten bei Unfällen und Gefahren
2.4. Logistik
Anlieferungen sind mit der Bauleitung frühzeitig abzustimmen. Zwischenlagerung ist nur auf zugewiesenen Flächen gestattet. Gerüste und Aufzüge sind nach Absprache mit dem GU mitnutzbar. Baustrom und Bauwasser werden zentral bereitgestellt. Sozialräume wie z.B. Toiletten sind gemeinsam mit anderen Gewerken zu nutzen. Ordnung und Hygiene sind sicherzustellen. Leistungen Dritter sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Gegenseitige Absprachen mit Nachbargewerken über Schnittstellen sind unverzichtbar.
2.5 Aufenthalts- und Materialcontainer
Aufenthalts-, Pausen- und Materialcontainer dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung aufgestellt werden. Der Standort ist so zu wählen, dass Bauabläufe, Verkehrswege, Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten nicht beeinträchtigt werden.
Die Container sind in ordnungsgemäßem, sauberem und sicherem Zustand zu halten. Aufenthaltscontainer sind ausschließlich für Pausen und Verwaltungszwecke zu nutzen; eine Nutzung zu Übernachtungszwecken ist untersagt. In allen Containern gilt Rauch- und Alkoholverbot.
Materialcontainer sind klar zu kennzeichnen, verschlossen zu halten und so einzurichten, dass die Lagerung den anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Gefahrstofflagerung) entspricht.
Nach Beendigung der Arbeiten sind sämtliche Container einschließlich Fundamentierungen oder Aufstellhilfen restlos und fristgerecht vom AN zu entfernen. Eventuell verursachte Schäden am Untergrund oder an baulichen Anlagen sind auf Kosten des AN fachgerecht zu beseitigen.
3. Ausführungsbedingungen
3.1. Bauleistungserbringung durch Subunternehmer
Die Vergabe von Leistungen des AN an Subunternehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zulässig. Der AG erteilt die Zustimmung, wenn dem keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Er darf die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn durch Tatsachen begründete Zweifel an der erforderlichen Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des potenziellen Subunternehmers bestehen. Der AN bleibt auch im Falle der Vergabe von Leistungen an einen Subunternehmer ausschließlicher Vertragspartner des AG und Schuldner der nach Maßgabe des Vertrags zu erbringenden Leistungen.
3.2. Bautagebuch (BTB)
Der AN ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen und zu Händen des Bauleiters des AG eine wöchentliche Durchschrift zu erteilen. Die Übergabe des BTB erfolgt unaufgefordert.
3.4. Arbeitszeiten
Die Arbeiten sind im Rahmen der vorgegebenen Arbeitszeiten (werktags 7:00 bis 18:00 Uhr) durchzuführen. Abweichungen bedürfen der vorherigen Zustimmung. Die Bauzeit ist dem verbindlichen Bauzeitenplan zu entnehmen. Der AN hat seine Leistungen termingerecht und mit Blick auf Schnittstellen zu anderen Gewerken zu koordinieren.
4. Technische Hinweise
4.1. Materialien
Die in den Leistungsverzeichnissen genannten Materialien sind verbindlich oder durch gleichwertige Produkte mit Zustimmung des AG ersetzbar. Es gelten die technischen Merkblätter der Hersteller. Vor Ausführung sind Bemusterungen oder Musterflächen ggf. anzulegen. Der AN wendet nur geeignete und gegebenenfalls zugelassene Baustoffe und Bauverfahren an. Nach der Leistungsbeschreibung oder nach dem Gesetz erforderliche Baustoffprüfungen lässt der AN auch ohne besondere Aufforderung von staatlich anerkannten Prüfstellen durchführen. Deren Entscheidung ist für ihn verbindlich. Oberflächenqualität, Toleranzen und technische Vorgaben ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, den DIN-Normen und der VOB/C. Vor Ausführung sind die Maße vor Ort zu überprüfen.
4.2. Informations- und Prüfungspflichten
Der AN ist stets verpflichtet, auf für ihn erkennbare Fehler, Widersprüche oder Lücken in den Vertragsunterlagen hinzuweisen. Das gilt auch für durch den AG nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende Ausführungspläne oder Detailzeichnungen. Solche Unterlagen erhält der AN vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Zuge des jeweiligen Baufortschritts. Der AG stellt über die Projektphase einen Planerserver zur Verfügung, auf welchem die aktuellste Ausführungsplanung abrufbar ist. Der AN hat sich eigenständig auf der Plattform nach dem aktuellsten Stand zu erkundigen. Abweichungen zum geschlossenen Vertrag sind anzuzeigen und mit einem Angebot über die zusätzliche oder entfallene Leistung zu untermauern. Vor der Ausführung muss das Angebot beauftragt werden. Vom AN nach dem Vertrag gegebenenfalls vorzulegende Ausführungspläne oder Detailpläne erhält der AG rechtzeitig zu Händen seines Bauleiters zur jeweiligen Freigabe. Anlässlich der Freigabe wird lediglich die Übereinstimmung der nach Maßgabe der Pläne zu erbringenden Leistungen mit den generellen vertraglichen Vorgaben zur Art der Ausführung geprüft. Gegenstand der Prüfung des AG ist nicht die bautechnische oder sonstige Eignung der in den Plänen des AN vorgesehenen Ausführung. Die Freigabe der Pläne beinhaltet keinen Verzicht auf etwaige Mängelansprüche für den Fall, dass sich die Ausführung nach Maßgabe der Pläne als mangelhaft erweist.
4.3. Qualitätssicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine ständige Eigenkontrolle der Ausführung sicherzustellen. Aufmaße sind nachvollziehbar und digital zu dokumentieren. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Leistungsumfang auf Basis der vereinbarten Einheitspreise. Fotodokumentationen sind bei verdeckten Leistungen zwingend erforderlich. Mängel sind fristgerecht anzuzeigen und in Eigenverantwortung zu beseitigen. Abnahmen erfolgen nur bei vollständiger und mangelfreier Leistung.
Auf schlechte Witterung oder Winterbedingungen ist organisatorisch und technisch zu reagieren (z. B. durch Abdeckungen, Beheizung). Schutzmaßnahmen gegen Verschmutzung, Nässe und Beschädigung bestehender Bauteile sind eigenverantwortlich vorzusehen.
AVB - Allgemeine Vertragsbedingungen ARGE
Mitwirkung "Digitale Baustelle" Mitwirkung "Digitale Baustelle"
Produktvorstellung
Im Projekt kommt die cloudbasierte Bausoftware CAPMO zur Anwendung. CAPMO ist eine digitale Plattform zur Baustellendokumentation, Mängelverfolgung, Kommunikation und Projektkoordination.
https://www.capmo.com/
Die Anwendung ist plattformunabhängig und kann sowohl webbasiert über den Browser als auch mobil über iOS- und Android-Geräte mittels App genutzt werden. Sie ermöglicht die strukturierte Erfassung und Bearbeitung von Aufgaben (sog. „Tickets“) sowie die zentrale Ablage von Plänen, Protokollen und Fotos. Die Nutzung unterstützt eine transparente, effiziente und nachvollziehbare Kommunikation aller Projektbeteiligten.
Aufgabenbeschreibung
Die Mitwirkung an der digitalen Baustelle mittels CAPMO ist verpflichtend für alle Nachunternehmer im Projekt. Ein kostenfreier Gastzugang zur CAPMO-Plattform wird durch den Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt. Der Nachunternehmer ist verpflichtet, ihm zugewiesene Tickets innerhalb der vorgegebenen Fristen zu bearbeiten und den Status entsprechend in der Plattform zu aktualisieren. Darüber hinaus ist über CAPMO die vollständige und zeitnahe baustellenrelevante Dokumentation durch den Nachunternehmer zu führen, einschließlich Fotodokumentation, Fortschrittsmeldungen und ggf. Rückmeldungen zu Mängelabstellungen. Die Einhaltung der digitalen Prozesse ist Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung.
Einweisung
Durch die Bau- und Projektleitung kann eine Einweisung erfolgen. Online stehen auf den gängigen Videoplattformen Lernvideos zur Verfügung. Die tägliche Anwendung im Baustellenalltag sowie die konsequente Umsetzung der digitalen Prozesse liegen jedoch in der Verantwortung des Nachunternehmers. Es obliegt ihm, die Nutzung innerhalb seines Teams sicherzustellen und ggf. intern weiterführende Einweisungen oder Kontrollen durchzuführen.
Mitwirkung "Digitale Baustelle"
Allgemeine Vorbemerkungen Verwendete Abkürzungen:
zur Vereinfachung des folgenden LV-Textes werden z.T.
folgende Abkürzungen verwendet:
AG Auftraggeber
AP Alternativposition
AN Auftragnehmer
a.P. auf Putz - Ausführung
E.i.W. Einheitspreis in Worten
EV Eventualposition
FR Feuchtraumausführung
l.u.b.m. liefern und betriebsfertig montieren
Lo Lohn
LV Leistungsverzeichnis
Ma Material
OKFF Oberkante Fertig-Fußboden
OKRF Oberkante Roh-Fußboden
s.w.v. sonst wie vorige Position)
UKFD Unterkante Fertig-Decke
UKRD Unterkante Roh-Decke
u.P. unter Putzausführung
Der AG behält sich vor, nach der Zuschlagserteilung Positionen des LV in Art und Menge zu ändern, oder aufzuheben.
Leistungsfähigkeit des Bewerbers:
Durch die Abgabe des Angebotes erklärt der Bewerber, dass er die notwendigen fachlichen und wirtschaftlichen Qualifikationen besitzt und dass er die notwendigen Fachkräfte nach Auftragserteilung und Terminvereinbarung zu den genannten Terminen und Bedingungen einsetzen wird, und dass er über die erforderlichen Baustoffe, Geräte und Werkzeuge verfügt.
Subunternehmer:
Bei der Abgabe des Angebotes ist bekannt zu geben, welcher Subunternehmer eingesetzt werden soll. Eine nachträgliche Änderung ist nur mit schriftlicher Einverständniserklärung des Bauherrn möglich.
Vorabstimmung:
Vor Ausführung aller Anlagenteile, vor Bestellung von wichtigen Waren und in allen Zweifelsfällen ist mit der Fachbauleitung Rücksprache zunehmen. Der AN haftet für Ausführungen, die fehlerhaft oder nicht im Sinne der Ausschreibung, Planung oder Abstimmung sind.
Verantwortung für Anlagen und Termine:
Dem Auftraggeber gegenüber übernimmt der Auftragnehmer die alleinige Verantwortung für die technische Richtigkeit seiner Anlagen, sowie die volle Garantie. Selbst wenn die Berechnung durch den Auftraggeber erfolgte, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für die Auslegung der Anlagen und Geräte, sowie die Dimensionierung der Kabel- und Leitungsquerschnitte.
Auch wenn seine Ausführungs- und Montagezeichnungen den Sichtvermerk des Auftraggebers bzw. der Bauleitung tragen, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für eine einwandfreie Funktion und Montage der Anlage. Auch zur Prüfung von Angaben und Maßen der Zeichnungen und dem Vergleich mit der Örtlichkeit verpflichtet sich der Auftragnehmer.
Ausführung nach Vorschriften:
Für die Ausführung aller Arbeiten sind die von der Fachbauleitung genehmigten Pläne und Anweisungen maßgebend. Der AN verpflichtet sich ausdrücklich, die Arbeiten nach den ihm gemachten Angaben und Abweisungen sachgemäß, nach den anerkannten Regeln der Technik, sowie nach den allgemeinen, gesetzlichen und ortsüblichen behördlichen Vorschriften und Bestimmungen auszuführen.
Nebenleistungen:
Nebenleistungen sind zu erbringen. Mit dem Auftrag übernimmt der AN auch die Verpflichtung ohne besondere Vergütung (die Leistungen sind in die EP's einzurechnen)
folgende Leistungen durchzuführen:
Abstimmung mit dem EVU und der Post / TELEKOM; Beantragung, Inbetriebsetzung und Abnahme der Anlagen, Zuleitungen und Übergabepunkte durch EVU und Telekom; termingerechte Durcharbeitung des Projekts anhand der bauseits zuliefernden Ausführungsunterlagen; Abstimmung der Elektroarbeiten mit anderen Nachunternehmern; - Abgabe einer Errichterbescheinigung, dass die Anlage und alle Arbeiten nach den Richtlinien der VDE ausgeführt wurden.
Montageumfang und - Bedingungen:
Der Bewerber hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die örtlichen Verhältnisse der Baustelle, die Montagebedingungen, sowie über Art und Umfang der Leistungen eingehend zu unterrichten.
Zweifelsfragen sind vor Abgabe des Angebotes zu klären:
Montageerschwernisse sind entsprechend einzukalkulieren. Nachforderungen die der Bewerber aus Unkenntnis der Pläne, der Vertragsunterlagen oder der Baustelle ableitet werden abgelehnt.
Komplettsysteme:
Die zuliefernden Systeme und Anlagenteile sind vollständig funktionsfähig und komplett inkl. aller Kleinteile und Montagen anzubieten. Eventuell fehlende bzw. die Funktionsfähigkeit beeinträchtigende Dinge sind in einem Anschreiben zu nennen und mit Preisen zu versehen.
Einheitspreise:
Die Einheitspreise gelten als fertig verlegte, montierte und betriebsfertig angeschlossene und in allen Teilen voll nutzbare Einheiten (Ausnahme: Telefon Hauptverteiler). Sie umfasst alle erforderlichen Montage- und Anschluss Arbeiten, Nebenarbeiten, Kleinmaterial die Ausführung von geringfügigen Bohr-, Schlitz-, Stemm- und Fräßarbeiten, mehrmalige wiederholte Anfahrten zur Baustelle auch zum Zwecke der Beobachtung des Baufortschritts.
Materiallieferung:
Lieferung aller Materialien frei Einbaustelle inkl. Verpackung, Transportversicherung o.ä.; die Haftpflichtkosten für Schäden Dritter (für Personen- oder Sachbeschädigungen); die Kosten des Bieters für die Versicherung des Materials auf der Baustelle gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Frost o.ä.; die Kosten für die von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zur Verhütung von Personen- und Sachschäden; das unaufgeforderte tägliche Entfernen des vom AN verursachten Bauschutts.
Montageleitung:
Der Auftragnehmer hat bei der Auftragsbestätigung einen verantwortlichen Montageleiter und einen bauleitenden Monteur schriftlich zu benennen. Letzterer muss während der durchgehenden Arbeiten ständig auf der Baustelle sein. Beide dürfen nur mit Zustimmung tztder örtlichen Fachbauleitung gewechselt werden.
Bautagebuch:
Vom AN ist ein Bautagebuch zu führen:
Der AN ist verpflichtet (wie laut VOB) einen Bautagebericht zu führen. Darin ist chronologisch aufzuzeichnen, Welcher Arbeitnehmer war wann auf der Baustelle und hat welche Arbeiten in welchen Räumen ausgeführt.
Außerdem ist zu Beginn aufzuschreiben, welche Monteure auf der Baustelle eingesetzt werden mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum und welche berufliche Qualifikation und Funktion sie haben.
Arbeitsablauf:
Für den Beginn der Arbeiten ist eine Abstimmung mit der Bauleitung erforderlich. Die Arbeiten sind einschließlich aller innerbetrieblichen Vorbereitungen innerhalb der angegebenen Fristen fertigzustellen.
Sicherung der Baustelle:
Der AN hat zu seinen Lasten und unter voller eigener Verantwortung alle zur Sicherung der Baustelle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Er haftet für sämtliche Schäden, die dem Bauherrn mittelbar oder unmittelbar aus der Unterlassung solcher Maßnahmen erwachsen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen etwa gegen ihn erhobenen Ansprüchen, die auf einer ungenügenden Sicherung der Baustelle beruht, in vollem Umfang freizustellen. Den Auftraggeber trifft im Verhältnis zum Auftragnehmer keine eigene Sicherungspflicht, und zwar unabhängig von der im Übrigen vorbehaltenen Bauleitung.
Nischen und Schlitze:
Der AN hat ohne besondere Berechnung dafür zu sorgen, dass vor Beginn seiner eigentlichen Montage die erforderlichen Maßnahmen für seine Arbeitserleichterungen der Elektroanlage durchzuführen sind, wie z.B. Schalttafelnischen, Durchbrüche, Mauerschlitze, Fußbodenkanäle usw. soweit diese bauseits noch nicht vorhanden sind. Diese Leistungen sind in die EP's einzurechnen.
Aufmass:
Wird die Anlage nach Aufmass berechnet, so ist dieses bei der Bauleitung zu beantragen und gemeinsam durchzuführen, wenn abgeschlossene oder abgrenzbare Teilleistungen vorliegen, wenn ausgeführte Arbeiten durch den Baufortschritt der Feststellung entzogen werden (z.B. durch Schließen von Decken), wenn die Anlage fertiggestellt ist. Das Aufmass muss in allen Einzelheiten kontrollierbar und raumweise aufgestellt werden.
Es ist auf einem Aufmass Formblatt zu erstellen.
Übergabe des Werkes an den Bauherrn:
Nach Fertigstellung und Beendigung der Arbeiten ist gegen schriftliche Bestätigung eine umfassende Einweisung des Bedienpersonals in alle Funktionen der Anlage vorzunehmen. Erforderliche Geräteunterlagen, Teilnehmerverzeichnisse, Wartungsanleitungen und Bedienungsanweisungen sind dem Bedienungspersonal des AG gegen unterschriebenen detaillierten Aushändigungsnachweis zu übergeben. Dieses ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Abnahme:
Der AN ist verpflichtet, die Abnahme schriftlich bei der Bauleitung zu beantragen, wenn die Anlage in allen Teilen fertiggestellt ist und den vertraglichen Bedingungen entspricht. Teilabnahmen sind ausgeschlossen. Die Rohbau-, bzw. die Fertigabnahme erfolgt durch den Bauleiter, bzw. den beratenden Ingenieur. Der AN hat vor dieser Abnahme die erforderlichen Revisions- und Aufmass Unterlagen bereitzustellen. Die offizielle Abnahme der Leistung gemäß VOB erfolgt danach durch den AG.
Die Gebühren für eine vorgeschriebene Sicherheitsabnahme durch eine zuständige Behörde gehen, falls erforderlich, zu Lasten des AN und sind in die EP's einzurechnen.
Die Inbetriebnahme oder Benutzung der Anlage ersetzt nicht die Abnahme. Für die Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Restmängel wird vom Abnehmenden gemeinsamcht mit dem AN eine Frist vereinbart (2 Wochen, falls nichts anderes vereinbart wird). Die Beseitigung der Mängel ist schriftlich und detailliert vom AN anzuzeigen. Werden durch Fristversäumnisse bzw. durch unvollständige Mängelbeseitigung mehrere Abnahmetermine erforderlich, werden dem AN die Kosten hierfür gesondert in Rechnung gestellt.
Die Baustelle ist vor Angebotsabgabe zu besichtigen.
Ansprüche aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten, bzw. Aufwand der Arbeiten werden nachträglich nicht anerkannt.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen Für die Ausführung der Sanitäranlage sind die allgemein anerkannten
Regeln der Technik und DIN Vorschriften, bezogen auf den neuesten Stand,
zu verwenden. Es gilt die VOB Teil C.
Soweit in der Beschreibung Qualitätsangaben über Materialien fehlen,
sind nur solche bester Qualität zu verwenden.
Alle Teile, die zur Erstellung der Anlage gehören und nicht besonders
erwähnt sind, aber für die Herstellung und zur Vollendung der Anlage
unerlässlich sind, müssen in den Preisen enthalten sein.
Alternativvorschläge sind mit einer kurzgefassten technischen
Erläuterung und mit Mehr- oder Minderkosten dem Angebot beizulegen.
Abweichung von der Planung und dem Auftrag sind dem Auftraggeber und
dessen Beauftragten unaufgefordert sofort als solche schriftlich
mitzuteilen.
Dies gilt sowohl für die Planung wie auch für die Ausführung.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die technischen Anlagen
auf Zweckmäßigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, und haftet ohne
Einschränkung für die vorschriftsmäßige Ausführung, die verlangten
Nutzeffekte und das Funktionieren der gesamten Anlagen.
Die Prüfung und Abnahme und evtl. erforderlichen Nachabnahmen sind für
den Auftraggeber kostenlos durchzuführen und rechtzeitig zu beantragen.
Behördliche vorgeschriebene Abnahmen (TÜV, LGA etc.) sind durch den
Auftragnehmer zu veranlassen. Die Kosten dafür trägt der Auftragnehmer.
Desgleichen hat der Auftragnehmer die Montageplanung nach VOB Teil C
zu erbringen, die Montagezeichnungen mit den zuständigen Behörden,
Stadtwerken, Branddirektion etc. auf Einhaltung der entsprechenden
Auflagen durchzusprechen.
Hierdurch entstehende Reise- oder sonstige Nebenkosten sind im Festpreis
enthalten. Dichtigkeitsproben sind erforderlich und auch in
Teilabschnitten durchzuführen. Der Auftraggeber oder dessen Beauftragter
ist so rechtzeitig zu informieren, dass er an den Dichtigkeitsproben
teilnehmen kann.
Dichtigkeitsproben und Einregulierungen sind durch Protokolle zu
belegen.
Alle Geräte sind nach energetischen- und für den Bauherrn
wirtschaftlichen Gesichtspunkten auszuwählen und anzubieten.
Alle Geräte und Anlagenteile sind mit dem zum einwandfreien Dauerbetrieb
notwendigen Zubehör auszurüsten. Für die Dichtungselemente sind
entsprechende Prüfzeugnisse vorzulegen.
Die Befestigungen sind in feuerverzinkter Ausführung zu liefern. Der
Nachweis über die Zug- und Druckfestigkeit ist rechnerisch vorzulegen,
einschließlich der Eignung der bauaufsichtlich zugelassenen Dübel.
Die Lagerung aller beweglichen Teile, Achsen usw. muss geräusch- und
wartungsfrei sein.
Verwendung und Gebrauch von Schussapparaten ist verboten.
Trinkwasserhygiene und Wasserschadensminimierung
Rohrdurchführung brennbarer und nicht brennbarer Rohre
durch Brandschutzwand bzw. -decke sind gemäß DIN 4102
bzw. MLRA (neuste Fassung) auszuführen.
Vorbemerkungen
01 Rohrleitungen und Zubehör
01
Rohrleitungen und Zubehör
Vortext 15 - 108 mm Rohrleitungen für Druckluft,
aus nichtrostenden Cr-Mo-Ti Stahl,
mit handelsüblichen Biegegeräten
bis 28 mm biegbar,
Werkstoff-Nr. 1.4521, nach DIN EN 10088,
PRE-Wert: 24,1
Verbindung mit Sanpress Inox-LF-Verbinder aus
Edelstahl (Molybdängehalt min. 2,2%),
labsfrei mit SC-Contur und DVGW zertifizierter
Prüfsicherheit bei unverpresstem Verbinder
über den gesamten Prüfbereich von
22 hPa (22 mbar) bis 0,3 MPa (3 bar) trocken,
0,1 MPa (1 bar) bis 0,65 MPa (6,5 bar) nass,
Pressverbindung bis DN 50 mit doppelter
Presskontur (vor und hinter dem Dichtelement),
EPDM-Dichtelement,
unlösbar,
Rohr und Verbinder im Systemverbund
inklusive Systemzulassung,
mit DVGW-Baumusterprüfzertifikat
Brandschutz
Viega Rohrleitungssystem-Abschottung
R 30 - R 90, mit möglichen Nullabständen:
- aBG Z-19.53-2258
(Mischinstallation, Metall im Strang
und Kunststoff in der Etage),
- abP P-2400/003/15-MPA BS
(Deckendurchführungen),
- abP P-2401/399/21-MPA BS
(Wanddurchführungen)
Fabrikat: Viega
Typ: Sanpress Inox
Vortext 15 - 108 mm
01.__.0001 Rohr 54 mm Sanpress-Rohr 1.4521
aus nichtrostendem Stahl,
PRE-Wert: 24,1,
54 x 1,5 mm
01.__.0001
Rohr 54 mm
775.00
m
01.__.0002 Rohr 22 mm Sanpress-Rohr 1.4521
aus nichtrostendem Stahl,
PRE-Wert: 24,1,
22 x 1,2 mm
01.__.0002
Rohr 22 mm
550.00
m
01.__.0003 Sanpress Inox LF-T-Stück labs-frei 54 mm Sanpress Inox-LF-T-Stück
mit den erforderlichen Reduzierungen,
aus Edelstahl
mit SC-Contur,
Labs-frei
Dichtelement EPDM
54 mm
01.__.0003
Sanpress Inox LF-T-Stück labs-frei 54 mm
71.00
Stk
01.__.0004 Sanpress Inox LF-T-Stück labs-frei 54 mm 22 mm
01.__.0004
Sanpress Inox LF-T-Stück labs-frei 54 mm
H
102.00
Stk.
01.__.0005 LF- Bogen 54 mm Sanpress Inox-Bogen
in den erforderlichen Winkelgraden,
aus Edelstahl (Molybdänanteil min. 2,2%),
labsfrei, mit SC-Contur,
54 mm
01.__.0005
LF- Bogen 54 mm
98.00
Stk
01.__.0006 LF-Bogen 22 mm 22 mm
01.__.0006
LF-Bogen 22 mm
H
102.00
Stk.
01.__.0007 LF- Muffe 54 mm Sanpress Inox-Muffe
aus Edelstahl (Molybdänanteil min. 2,2%),
labsfrei,mit SC-Contur,
54 mm
01.__.0007
LF- Muffe 54 mm
50.00
Stk
01.__.0008 LF-Muffe 22mm 22 mm
01.__.0008
LF-Muffe 22mm
H
50.00
Stk.
01.__.0009 LF- Reduzierung 54 mm Sanpress Inox-Reduzierung
aus Edelstahl (Molybdänanteil min. 2,2%),
labsfrei, mit SC-Contur,
54 mm
01.__.0009
LF- Reduzierung 54 mm
20.00
Stk
01.__.0010 LF- Verschraubung 22 mm Sanpress Inox-Verschraubung,
flachdichtend,
aus Edelstahl (Molybdänanteil min. 2,2%),
labsfrei, mit SC-Contur,
22 mm
01.__.0010
LF- Verschraubung 22 mm
O
1.00
Stk
01.__.0011 LF- Übergangsstück 54 mm Sanpress Inox-Übergangsstück
aus Edelstahl (Molybdänanteil min. 2,2%),
labsfrei, mit SC-Contur,
54 mm
01.__.0011
LF- Übergangsstück 54 mm
2.00
Stk
01.__.0012 LF- Übergangsstück 22 mm 22 mm
01.__.0012
LF- Übergangsstück 22 mm
H
81.00
Stk.
01.__.0013 Viega Easytop-Kugelhahn LF DN20 x 22, Sibr. Art. 784973 Easytop-Kugelhahn
mit SC-Contur
labs-frei (Einzelverpackung)
Pressanschlüsse
voller Durchgang
Ausstattung
Ventilgehäuse Siliziumbronze nach DIN
EN 1982 und Metall-Bewertungsgrundlage
(UBA), Schaltwelle wartungsfrei (Viega
empfiehlt den Kugelhahn halbjährlich
komplett zu öffnen und zu schließen),
Betätigungshebel T-Form mit
Medienkennzeichnung grün/rot
auswechselbar, Edelstahl-Kugel,
Dichtelemente (Pressanschlüsse) EPDM
Technische Daten
Betriebsdruck max. 1,6 MPa (PN 16)
Betriebstemperatur max. 110 °C
mit DVGW-Prüfzeichen
DN: 20
d: 22
Hersteller: Viega
Modell 2275LF
01.__.0013
Viega Easytop-Kugelhahn LF DN20 x 22, Sibr. Art. 784973
85.00
Stk
01.__.0014 Viega Easytop-Kugelhahn LF DN50 x 54, Sibr. Art. 785017 Easytop-Kugelhahn
mit SC-Contur
labs-frei (Einzelverpackung)
Pressanschlüsse
voller Durchgang
Ausstattung
Ventilgehäuse Siliziumbronze nach DIN
EN 1982 und Metall-Bewertungsgrundlage
(UBA), Schaltwelle wartungsfrei (Viega
empfiehlt den Kugelhahn halbjährlich
komplett zu öffnen und zu schließen),
Betätigungshebel T-Form mit
Medienkennzeichnung grün/rot
auswechselbar, Edelstahl-Kugel,
Dichtelemente (Pressanschlüsse) EPDM
Technische Daten
Betriebsdruck max. 1,6 MPa (PN 16)
Betriebstemperatur max. 110 °C
mit DVGW-Prüfzeichen
DN: 50
d: 54
Hersteller: Viega
Modell 2275LF
01.__.0014
Viega Easytop-Kugelhahn LF DN50 x 54, Sibr. Art. 785017
10.00
Stk
01.__.0015 Einhand-Kupplung IG Rp1/2 Einhand-Kupplung, unverwechselbar, mit Verschlüsselung DIN EN 561, einseitig absperrend, aus Messing, vernickelt, Entriegelungshülse aus Messing, vernickelt, Anschluss mit Innengewinde Rp 1/2.
01.__.0015
Einhand-Kupplung IG Rp1/2
82.00
St
01.__.0016 Anschluss an best. Drucklufterzeuger Anschluss an bestehender Drucklufterzeuger DN50
01.__.0016
Anschluss an best. Drucklufterzeuger
O
1.00
Stk.
02 Brandschutz
02
Brandschutz
02.__.0001 R 30 - R 90 DN50 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile R 30 - R 90 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile (Decke/Wand)
Brandschutz-Rohrabschottung um nichtbrennbare Rohre;
Einbau in Massivwänden/Massivdecken 1
Anforderung:
feuerhemmend (R 30 nach DIN 4102-11)1)
hochfeuerhemmend (R 60 nach DIN 4102-11)1)
feuerbeständig (R 90 nach DIN 4102-11)1)
Rohre:
Edelstahl,
Einbau in:
Wände aus Mauerwerk, Beton mit Bauteilstärke >= 100 mm)
Decken aus Beton bzw. Stahlbeton mit Bauteilstärke >= 150 mm)
Werkstoff:
Steinwolle
Baustoffklasse:
A2 nach DIN 4102-1 bzw. A2L s1 d0 nach EN 13501-1
Schmelzpunkt:
> 1000 °C nach DIN 4102-17
Rohdichte:
= 150 kg/m³
Oberfläche:
gitternetzverstärkte, farblich markierte Aluminiumfolie
Einbau/Ringspaltverschluss:
Formschlüssig in passende Kernbohrung oder mit zusätzlichen Ringspaltverschluss. Einbau und Material des Ringspaltverschluss inklusive.
Parallele Installationen:
Einbau ohne Mindestabstand zu anderen Rohrabschottungen, Kabelabschottungen und Absperrvorrichtungen gegen Feuer und Rauch in Lüftungsleitungen entsprechend DIN 18017-3 gem. Anwendbarkeitsnachweis zulässig.
Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.
Ein Kennzeichnungsschild ist ausgefüllt und unterschrieben neben der Abschottung dauerhaft zu befestigen.
Schallschutz gem. DIN 41091)
Kernbohrungsmaß [mm]:130
Rohraußendurchmesser [mm]: 54
Dämmstärke [mm]:38
02.__.0001
R 30 - R 90 DN50 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile
14.00
Stk.
02.__.0002 R 30 - R 90 DN20 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile R 30 - R 90 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile (Decke/Wand)
Brandschutz-Rohrabschottung um nichtbrennbare Rohre;
Einbau in Massivwänden/Massivdecken 1
Anforderung:
feuerhemmend (R 30 nach DIN 4102-11)1)
hochfeuerhemmend (R 60 nach DIN 4102-11)1)
feuerbeständig (R 90 nach DIN 4102-11)1)
Rohre:
Edelstahl,
Einbau in:
Wände aus Mauerwerk, Beton mit Bauteilstärke >= 100 mm)
Decken aus Beton bzw. Stahlbeton mit Bauteilstärke >= 150 mm)
Werkstoff:
Steinwolle
Baustoffklasse:
A2 nach DIN 4102-1 bzw. A2L s1 d0 nach EN 13501-1
Schmelzpunkt:
> 1000 °C nach DIN 4102-17
Rohdichte:
= 150 kg/m³
Oberfläche:
gitternetzverstärkte, farblich markierte Aluminiumfolie
Einbau/Ringspaltverschluss:
Formschlüssig in passende Kernbohrung oder mit zusätzlichen Ringspaltverschluss. Einbau und Material des Ringspaltverschluss inklusive.
Parallele Installationen:
Einbau ohne Mindestabstand zu anderen Rohrabschottungen, Kabelabschottungen und Absperrvorrichtungen gegen Feuer und Rauch in Lüftungsleitungen entsprechend DIN 18017-3 gem. Anwendbarkeitsnachweis zulässig.
Die ordnungsgemäße Ausführung ist vom Ersteller der Abschottung nach Abschluss der Arbeiten durch eine Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.
Ein Kennzeichnungsschild ist ausgefüllt und unterschrieben neben der Abschottung dauerhaft zu befestigen.
Schallschutz gem. DIN 41091)
Kernbohrungsmaß [mm]:60
Rohraußendurchmesser [mm]: 22
Dämmstärke [mm]:19
02.__.0002
R 30 - R 90 DN20 nichtbrennbare Rohre Massivbauteile
5.00
Stk.
03 Allgemeinkosten
03
Allgemeinkosten
03.__.0001 Obermonteurstunde Obermonteurstunde
Art und Umfang sind besonders nachzuweisen.
03.__.0001
Obermonteurstunde
O
1.00
Stck
03.__.0002 Monteurstunde Monteurstunde
Art und Umfang sind besonders nachzuweisen.
03.__.0002
Monteurstunde
O
1.00
Stck
03.__.0003 Helferstunde Helferstunde
Art und Umfang sind besonders nachzuweisen.
03.__.0003
Helferstunde
O
1.00
Stck
03.__.0004 Kernbohrungen 100mm Kernbohrung durch Betondecke
bzw. -wand herstellen.
Der anfallende Bauschutt wird Eigentum
des Auftragnehmers und ist zu dessen
Lasten aus dem Gebäude zu schaffen
und zu entsorgen.
Kernbohrung Durchmesser 100 mm
Stärke bis 250 mm
03.__.0004
Kernbohrungen 100mm
7.00
Stck
03.__.0005 Kernbohrungen 150 mm Kernbohrung durch Betondecke
bzw. -wand herstellen.
Der anfallende Bauschutt wird Eigentum
des Auftragnehmers und ist zu dessen
Lasten aus dem Gebäude zu schaffen
und zu entsorgen.
Kernbohrung Durchmesser 150 mm
Stärke bis 250 mm
03.__.0005
Kernbohrungen 150 mm
7.00
Stck
03.__.0006 Kernbohrungen 200 mm Kernbohrung durch Betondecke
bzw. -wand herstellen.
Der anfallende Bauschutt wird Eigentum
des Auftragnehmers und ist zu dessen
Lasten aus dem Gebäude zu schaffen
und zu entsorgen.
Kernbohrung Durchmesser 200 mm
Stärke bis 250 mm
03.__.0006
Kernbohrungen 200 mm
3.00
Stck
03.__.0007 Druckprobe Druckprobe nur mit Luft,
die Ergebnisse der Druckprobesind
dem Bauherrn Protokolle bei der Übergabe
zu überreichen
03.__.0007
Druckprobe
L
1.00
psch
03.__.0008 Erstellen vom Durchbrüchen in Trockenbauwänden Erstellen von Durchbrüchen bis
D = 150 mm in Trockenbauwänden,
einschl. fachgerechtes Verschließen der
Durchbrüchen nach Montage der Rohrleitungen
mit erforderlichen Füllmaterial
03.__.0008
Erstellen vom Durchbrüchen in Trockenbauwänden
5.00
Stck
03.__.0009 Einweisung des technischen Personals - PAUSCHAL Einweisung des technischen Personals vor Ort in alle
errichteten Anlagenteile. Die Einweisung ist zu
protokollieren und von dem Einweiser sowie von der
eingewiesenen Person zu unterschreiben.
03.__.0009
Einweisung des technischen Personals - PAUSCHAL
L
1.00
psch
03.__.0010 Profilstahlkonstruktion Profilstahlkonstruktion,
verzinkt als Stütz-, Hänge- und Tragkonstruktion
einschließlich Befestigungsmaterial.
Die für die Fertigung benötigten Details und die
statischen Berechnungen der
Stahlkonstruktion sind durch den Auftragnehmer zu
erstellen.
Abrechnung nach DIN-Einheitsgewichten.
03.__.0010
Profilstahlkonstruktion
50.00
kg
03.__.0011 MontageunterlagenW+M Planung AN CAD Montagepläne zur
Genehmigung Die vom AN zu erstellenden Unterlagen, mit CAD-Programm, als Montagepläne, Inhalt der Zeichnung: Art der Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile, werden nach abgestimmten Terminplänen dem AG zur Genehmigung 2-fach zur Verfügung gestellt, als Datenträger/Schnittstelle für CAD, als DVD, und im PDF-Format. Schnittstelle DWG, Ausdruck farbig.
03.__.0011
MontageunterlagenW+M Planung AN CAD Montagepläne zur
Genehmigung
1.00
Stk.
03.__.0012 Mobiles Gerüst Aufbauen fahrbares Gerüst,
Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 1 (0,75 kN/m2),
Länge Gerüst/-bauteil '2' m,
Breite Gerüst/-bauteil '1,5' m, eine genutzte Gerüstlage, Höhe
der obersten Gerüstlage 4 m, im Gebäude.
Für die Dauer der Baumaßnahme vorhalten
03.__.0012
Mobiles Gerüst
L
1.00
psch
03.__.0013 Bestands- und Revisionsunterlagen bei der mängelfreien Übergabe sind dem Bauherrn
folgende Unterlagen in mind. 3-facher Ausfertigung
zu übergeben:
- 1 Ausfertigung der Revisionsunteralgen ist
4 Wochen vor der Abnahme der Bauleitung zu
übergeben
- Bestandsplansatz, farbig angelegt
- Installationspläne für alle Rohrleitungen
- Planergänzungen in vorhandenen Gewerkeplänen,
Planübersichten (Layerstruktur beachten)
- Betriebsanleitungen mit Auflistung aller
Verschleißteile und notwendigen Betriebsstoffe
sowie Ersatzteillisten (ggf. Explosionszeichnungen)
mit Herstellernachweis und Bezugsadressen
- Produktbeschreibung der Einzelkomponeten mit
Instandhaltungsanweisungen
- Auflistung der an den einzelnen Anlagen/
Anlagenteile eingestellten Parameter z.B.
Regelparameter, Voreinstellung der Heizkörper-
Thermostat-Ventile sowie Strangregulierventile
- Nachweis : hydraulische Einregulierung gemäß
VOB/C DIN 18380
- GLT-Datenpunktlisten
- Stromlaufpläne
- Nachweis der Wasserqualität (Korrosionsschutz)
sowie Gesamtfüllmenge im System
- Dichtigkeitsnachweis der Installation
- Anlagenschema
- Verdrahtungspläne der Regelanlagen
- Bedienungsanweisungen
- Beschreibungen
- Einstellprotokolle
- Wartungsanweisungen
- Bestandspläne in DXF-Format, sonstige Unterlagen
lesbar im Microsoft-Office-Paket oder als pdt-Datei
auf Diskette
03.__.0013
Bestands- und Revisionsunterlagen
L
1.00
psch