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Verweis auf separate Angebotsbedingungen Die Angebotsbedingungen / Verfahrensbedingungen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und werden als separates Dokument bereitgestellt.
Sie enthalten insbesondere Regelungen zu:
Form und Frist der Angebotsabgabe einzureichenden Unterlagen Bieterfragen Anlagenstruktur Angebotswertung Referenzen, Bürostruktur und Projektteam Angebotsbindung Vertraulichkeit Vorbehalten des Auftraggebers stufenweisem Abruf Angebotslogik für alle Cluster / Teilangebote Die Angaben in den Angebotsbedingungen sind bei der Angebotsbearbeitung zwingend zu beachten.
Verweis auf separate Angebotsbedingungen
Allgemeine Beschreibung des Vorhabens 1. Ausgangslage und Projektkontext
Das Projekt Cosmo 30 umfasst die Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und Umsetzung von CapEx-Maßnahmen in einem wohnwirtschaftlich geprägten Bestandsportfolio in Nordrhein-Westfalen. Das Portfolio ist in mehrere sogenannte Cosmo Properties / SPV-Strukturen gegliedert und umfasst zahlreiche Einzelobjekte bzw. Liegenschaften mit unterschiedlichen Maßnahmenbedarfen.
Ziel des Vorhabens ist es, die vorgesehenen Instandsetzungs-, Modernisierungs-, ESG-, Fire-&-Safety- sowie wertsteigernden Maßnahmen strukturiert, wirtschaftlich und nachvollziehbar vorzubereiten und umzusetzen. Die Maßnahmen betreffen insbesondere Bestandsgebäude und zugehörige Außenanlagen bzw. technische Anlagen. Je nach Objekt und Maßnahme können unterschiedliche Planungs- und Fachplanungsleistungen erforderlich werden.
LOUPZ übernimmt in diesem Projekt die Rolle der Projektsteuerung / Bauherrenvertretung. Die zu beauftragenden Planer und Fachplaner erbringen die jeweils erforderlichen Planungs-, Ausschreibungs-, Koordinations-, Überwachungs- und Dokumentationsleistungen als Grundlage für die Umsetzung der CapEx-Maßnahmen.
Gegenstand dieses LVs sind Leistungen der Objektplanung Architektur für Maßnahmen der Kostengruppen 300 und 500. Bauleistungen selbst sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
2. Ziel des Vorhabens
Ziel ist die strukturierte Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenprogramms im bewohnten bzw. genutzten Bestand. Die Planungs- und Fachplanungsleistungen sollen so erbracht werden, dass eine belastbare Grundlage für Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauausführung, Kostensteuerung, Terminsteuerung, Reporting und Dokumentation entsteht.
Die wesentlichen Projektziele sind:
technische Klärung und planungsseitige Durcharbeitung der Maßnahmen je Objekt Ermittlung und Strukturierung der erforderlichen Planungs- und Fachplanungsleistungen Vorbereitung prüffähiger Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen Sicherstellung der Vergleichbarkeit von Angeboten Unterstützung einer clusterbezogenen Planer- und Fachplanervergabe sowie einer property-, objekt- und maßnahmenbezogenen Steuerungs- und Umsetzungsstrategie Termin-, Kosten- und Qualitätssicherheit im Gesamtprozess transparente Dokumentation der Maßnahmen, Kosten, Termine, Risiken und Entscheidungen verwertbare Datenbereitstellung für LOUPZ, Auftraggeber, Asset Management und Property Management einheitliche Verwendung strukturierter Datenaustauschformate, soweit für die jeweilige Leistung einschlägig 3. Struktur des Portfolios und der Ausschreibung
Die Ausschreibung der Planer- und Fachplanerleistungen wird nach einer einheitlichen, mehrstufigen Struktur aufgebaut. Die oberste LV-Ebene bilden die Cluster. Unterhalb der Cluster erfolgt die Gliederung nach Properties. Innerhalb der Properties werden die Leistungen nach Abrufstufen, Leistungsphasen und Positionen abgefragt.
Die Grundstruktur des LVs lautet:
Cluster als geografische Struktur der Planer- und Fachplanervergabe Properties / SPV-Strukturen innerhalb der jeweiligen Cluster objekt- und maßnahmenbezogene Leistungszuordnung Abrufstufen als Beauftragungs- und Vergabeeinheiten Leistungsphasen der HOAI bzw. HOAI-orientierte Leistungsstruktur besondere / optionale Leistungen nur nach Erfordernis und gesondertem Abruf Die LV-Struktur dient der Vergleichbarkeit der Angebote und der Möglichkeit einer clusterweisen Vergabe der Planer- und Fachplanerleistungen.
Die Clusterung dient ausschließlich der Strukturierung der Ausschreibung und der möglichen getrennten Vergabe der Planer- und Fachplanerleistungen. Sie begründet keine zusätzliche Steuerungs-, Kosten-, Reporting- oder Dokumentationsebene. Die Beauftragung von LOUPZ, die Beauftragung der ausführenden Unternehmen sowie die Steuerung, Kostenverfolgung, Terminplanung, Berichterstattung und Dokumentation gegenüber dem Auftraggeber erfolgen nach der verbindlichen Struktur Property / SPV → Objekt bzw. Gebäude/Hauseingang → Maßnahme. Sämtliche Arbeitsergebnisse müssen innerhalb dieser Struktur eindeutig wiedererkennbar und auswertbar sein. Eine ergänzende Angabe des Clusters ist nur erforderlich, soweit dies für die Zuordnung innerhalb der Planer- oder Fachplanervergabe benötigt wird.
Die weiterführende Erläuterung zu Sinn und Zweck der Clusterung, zur Struktur der Anlagen 01 und 02 sowie zu den übergeordneten Kostenangaben der KG 300, 400 und 500 erfolgt in einer gesonderten Vorbemerkungsposition unmittelbar vor den Cluster-Hauptabschnitten.
Die Bieter sollen grundsätzlich alle Cluster anbieten. Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, einzelne Cluster getrennt zu vergeben, nicht zu vergeben oder abweichend zu beauftragen.
4. Städte je Cluster
Nach aktuellem Stand der übergebenen Excel-Datei, Tabelle „Übersicht“, ergeben sich folgende Städte je Cluster:
Cluster 1: Hagen, Dortmund Cluster 2: Essen, Heiligenhaus, Bochum, Oberhausen Cluster 3: Duisburg, Krefeld Cluster 4: Düsseldorf, Wuppertal Cluster 5: Duisburg Maßgeblich sind die Angaben aus der Tabelle „Übersicht“ der aktuellen Anlage 02. Abweichende Angaben aus Terminplänen sind für diese Clustererläuterung nicht maßgeblich.
5. Grundlagen der Angebotsbearbeitung und Objektbesichtigung
Grundlage der Angebotsbearbeitung sind das Leistungsverzeichnis, die Leistungsbeschreibung sowie die beigefügten Objekt-, Maßnahmen-, Kosten-, Cluster- und Propertyübersichten. Die detaillierte Erläuterung der Anlagen- und Kostenstruktur erfolgt in einer gesonderten Vorbemerkungsposition unmittelbar vor den Cluster-Hauptabschnitten.
Die Anbieter können sich vor Abgabe ihres Angebots eigenständig durch eine Besichtigung der Objekte und ihres Umfelds einen ergänzenden Eindruck von der Lage, der Gebäudestruktur und den erkennbaren örtlichen Rahmenbedingungen verschaffen. Die Besichtigung öffentlich zugänglicher Bereiche kann eigenständig erfolgen. Das Betreten nicht öffentlich zugänglicher Grundstücks-, Gebäude-, Wohnungs- oder Technikbereiche ist nur nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Freigabe zulässig.
Die Besichtigung ersetzt nicht die nach einer Beauftragung geschuldete objekt- und maßnahmenbezogene Grundlagenermittlung und Bestandsverifikation.
Der Anbieter hat das Leistungsverzeichnis, die Leistungsbeschreibung und die Anlagen vor Abgabe seines Angebots vollständig zu prüfen. Erkennbare Unklarheiten, Widersprüche oder fehlende Angaben, die aus Sicht des Anbieters einen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation haben, sind innerhalb der hierfür festgelegten Frist als Bieterfrage anzuzeigen. Eigene Annahmen, Einschränkungen oder Vorbehalte sind im Angebot ausdrücklich und nachvollziehbar anzugeben.
Soweit nach der Beauftragung vorhandene Bestandsunterlagen verfügbar sind, werden diese dem beauftragten Objektplaner im jeweils vorhandenen Stand übergeben. Ein Anspruch auf vollständige, aktuelle oder für sämtliche Maßnahmen unmittelbar verwertbare Bestandsunterlagen besteht nicht. Fehlende, widersprüchliche oder unzureichende Grundlagen sind im Rahmen der beauftragten Leistungen zu erfassen und strukturiert an LOUPZ zu melden.
6. Gegenstand der Planer- und Fachplanerleistungen
Gegenstand der Ausschreibung sind nicht die Bauleistungen selbst, sondern die hierfür erforderlichen Planungs-, Ausschreibungs-, Koordinations-, Überwachungs- und Dokumentationsleistungen der Objektplanung Architektur KG 300 + 500.
Der Objektplaner übernimmt je Objekt die übergeordnete planerische, ausschreibungsbezogene, koordinierende, bauleitende und dokumentierende Verantwortung für die dort vorgesehenen Maßnahmen der KG 300 / KG 500. Dies gilt auch für die übergreifende Koordination des Objektes, wenn einzelne Maßnahmen fachlich überwiegend durch Fachplaner geplant und überwacht werden, insbesondere bei Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung / KG 400.
Bei Objekten, die ausschließlich oder überwiegend technische Maßnahmen erhalten, erfolgt die fachtechnische Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung der KG-400-Leistungen grundsätzlich durch den jeweiligen TGA-Fachplaner. Der Objektplaner bleibt jedoch für die übergeordnete Objektkoordination, die Einbindung in die Gesamtmaßnahme, die bauleitende Gesamtkoordination, die Schnittstellensteuerung sowie die übergreifende Dokumentation verantwortlich, soweit dies im Rahmen seiner beauftragten Leistungen erforderlich ist.
7. HOAI-orientierte Leistungsstruktur
Die Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Leistungsbildern und Leistungsphasen der HOAI sowie an der Siemon-Untergliederung, ohne dass die HOAI schematisch abgeschrieben werden soll. Maßgeblich ist der tatsächlich erforderliche Leistungsumfang je Objekt, Maßnahme und Fachdisziplin sowie die vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung.
Die Leistungsphase 1 wird im Projekt Cosmo 30 aktiviert und als objekt- und maßnahmenbezogene Grundlagenermittlung / Bestandsverifikation verstanden.
Die Leistungsphase 2 wird reduziert und nur maßnahmenbezogen angesetzt.
Die Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 werden grundsätzlich vollständig angesetzt, bezogen auf die konkret vorgesehenen Maßnahmen.
Die Leistungsphase 4 ist nur soweit erforderlich zu erbringen, insbesondere bei genehmigungs-, anzeige- oder abstimmungsrelevanten Maßnahmen.
Die Leistungsphase 9 wird projektabschlussbezogen verstanden. Eine laufende Gewährleistungsbegleitung wird nicht pauschal in der Hauptbeauftragung einbezogen, sondern als optionale Abrufstufe vorgesehen.
8. Besonderheiten des bewohnten Bestands
Da es sich um ein Bestandsportfolio mit Wohnnutzung handelt, sind die Anforderungen an Planung, Kommunikation, Terminierung und Bauablauf besonders zu beachten.
Die Planer und Fachplaner haben bei ihren Leistungen insbesondere folgende Randbedingungen zu berücksichtigen:
Arbeiten im bewohnten bzw. genutzten Bestand Abstimmung von Zugängen zu Gebäuden, Wohnungen, technischen Räumen und Außenanlagen Auswirkungen auf Mieter, Nutzer, Property Management und Facility Management Erfordernisse aus Modernisierungsankündigungen und Mieterkommunikation Schutzmaßnahmen, Baulogistik, Baustelleneinrichtung und Bauphasenplanung Lärm-, Staub-, Sicherheits- und Zugangsthemen mögliche Genehmigungs-, Brandschutz-, Schadstoff-, Statik- oder Denkmalschutzthemen klare und frühzeitige Darstellung von Risiken für Termine, Kosten und Nutzbarkeit 9. Modernisierungsankündigungen
Modernisierungsankündigungen betreffen ausschließlich Maßnahmen, die mietrechtlich zu einer Erhöhung der Miete führen können, insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung.
Nicht umfasst sind reine Backlog-Leistungen, rückständige Instandsetzungs- oder Sanierungsarbeiten ohne modernisierungsbedingte Mieterhöhung sowie Fire-&-Safety-Maßnahmen, soweit diese nicht modernisierungsankündigungsrelevant sind.
Der Objektplaner schuldet hierzu fachliche Zuarbeit, insbesondere Angaben zu Art, Umfang, betroffenen Bereichen, voraussichtlichem Beginn, voraussichtlicher Dauer, Kosten- und Planungsstand sowie Abgrenzung modernisierungsrelevanter und nicht modernisierungsrelevanter Leistungen.
Die Planungs-, Kosten- und Maßnahmenangaben für modernisierungsankündigungsrelevante Maßnahmen sind nach Property / SPV, Objekt bzw. Gebäude/Hauseingang und Maßnahme so rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, dass die Modernisierungsankündigungen im Zeitraum Anfang bis Mitte November 2026, spätestens bis zum 13.11.2026, an die betroffenen Mieter versandt werden können. Die Planer und Fachplaner haben ihre Bearbeitungs-, Abstimmungs- und Freigabeprozesse auf diesen spätesten Versandtermin auszurichten und den erforderlichen zeitlichen Vorlauf für die rechtliche Prüfung, Freigabe, Erstellung und den Versand der Schreiben zu berücksichtigen. Ziel ist, die Schreiben mit ausreichendem Abstand vor Weihnachten zu versenden. Die konkrete Reihenfolge innerhalb dieses Zeitfensters wird nach Properties, Objekten und Maßnahmen im fortzuschreibenden Projektterminplan festgelegt.
Der aus der Modernisierungsankündigung und der gesetzlichen Dreimonatsfrist abgeleitete frühestmögliche Baubeginn Anfang März 2027 gilt ausschließlich für modernisierungsankündigungsrelevante Maßnahmen, insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen, die eine spätere Mieterhöhung ermöglichen können. Fire-&-Safety-Maßnahmen sowie reine Backlog-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen ohne modernisierungsbedingte Mieterhöhung unterliegen dieser modernisierungsrechtlichen Dreimonatsfrist nicht. Sie können – vorbehaltlich abgeschlossener Planung und Vergabe, erforderlicher Genehmigungen, sonstiger mietrechtlicher oder organisatorischer Ankündigungen sowie der jeweiligen Ausführungsreife – bereits früher begonnen werden. Die Terminplanung hat diese Maßnahmenarten eindeutig zu unterscheiden.
10. Fördermittel und Förderanträge
Für einzelne Maßnahmen des Projekts ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln vorgesehen. Die Auswahl und förderfachliche Prüfung der Förderprogramme, die Ermittlung der jeweils maßgeblichen förderfähigen Kosten und Förderhöchstbeträge, die formale Erstellung und Einreichung der Fördermittelanträge sowie die Kommunikation mit den Förderstellen erfolgen durch die vom Auftraggeber beauftragte Fördermittelberatung.
Diese Leistungen sind nicht Gegenstand der Beauftragung des Objektplaners. Der Objektplaner schuldet jedoch sämtliche technischen, planerischen, kostenbezogenen und dokumentarischen Zuarbeiten, die innerhalb seines beauftragten Leistungsumfangs für die Prüfung der Förderfähigkeit sowie für die Vorbereitung und Bearbeitung der Fördermittelanträge erforderlich sind. Diese Zuarbeiten sind in das angebotene Honorar einzurechnen.
Die förderrelevanten Arbeitsergebnisse sind innerhalb der ohnehin vorgegebenen Projektstruktur Property / SPV → Objekt bzw. Gebäude/Hauseingang → Maßnahme aufzubereiten. Die Fördermittel-Zuarbeit begründet keine zusätzliche oder hiervon abweichende Datenstruktur. Die einzelnen förderrelevanten Maßnahmen müssen in den Planungs-, Kosten- und Ausschreibungsunterlagen eindeutig wiedererkennbar sein. Die in den Anlagen vorgegebenen Objekt- und Maßnahmenbezeichnungen bzw. Kennzeichnungen sind fortzuführen.
Bereitzustellen sind insbesondere:
technische Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen eindeutige Abgrenzung der betroffenen Objekte, Gebäude, Hauseingänge, Bauteile und Bereiche relevante Mengen und Flächen vorgesehene Materialien, Systeme und Ausführungsqualitäten förderrelevante technische Kennwerte, insbesondere U-Werte, Dämmstärken und Wärmeleitfähigkeitsgruppen, soweit einschlägig erforderliche Planunterlagen, Details und fachliche Nachweise belastbare Kostenberechnungen aus LPH 3 bepreiste Leistungsverzeichnisse bzw. fortgeschriebene Kostenunterlagen aus LPH 6 und 7, soweit zum jeweiligen Antragszeitpunkt vorhanden vorgesehene Ausführungszeiträume und maßgebliche terminliche Abhängigkeiten nachvollziehbare Kennzeichnung von Änderungen gegenüber bereits übergebenen Planungs- und Kostenständen Die Unterlagen sind so rechtzeitig, vollständig, versioniert und in den abgestimmten bearbeitbaren Formaten bereitzustellen, dass die Fördermittelberatung die Förderfähigkeit prüfen und die vorgesehenen Antragsfristen einhalten kann.
Fachtechnische Zuarbeit der TGA-Fachplanung
Bei förderrelevanten Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung, insbesondere der Kostengruppe 400, werden die fachtechnischen Beschreibungen, Berechnungen, Mengen, Leistungswerte, Systemangaben und Nachweise durch die jeweils verantwortlichen TGA-Fachplaner bereitgestellt.
Der Objektplaner übernimmt hierfür keine fachtechnische Planungs- oder Nachweisverantwortung. Er übernimmt jedoch die erforderliche übergeordnete Schnittstellenkoordination, die Prüfung der formalen Vollständigkeit und eindeutigen Zuordnung sowie die Einbindung der TGA-Zuarbeiten in die nach Property, Objekt und Maßnahme gegliederte Gesamtdokumentation. Die fachliche Verantwortung jedes Planers und Fachplaners für das eigene Leistungsbild bleibt unberührt.
Abstimmung und mögliche Aufteilung der Förderanträge
Der Objektplaner hat die förderrelevanten Unterlagen mit der Fördermittelberatung abzustimmen, erkennbare Abweichungen von den mitgeteilten Förderanforderungen unverzüglich anzuzeigen und die daraus resultierenden fachlichen Hinweise in die laufende Planung, Kostenberechnung und Ausschreibung einzuarbeiten. Die erstmalige förderfachliche Prüfung und mindestens eine hieraus resultierende Korrektur- und Abstimmungsschleife sind in das Honorar einzurechnen.
Soweit der Auftraggeber aufgrund des verfügbaren Förderrahmens eine Aufteilung nach Maßnahmen, Fördertranchen oder Antragsjahren vorgibt, hat der Objektplaner die betroffenen Maßnahmen und Kosten entsprechend trennbar aufzubereiten. Eine solche Aufteilung der Fördermittelanträge führt nicht automatisch zu einer Aufteilung der Bauausschreibung.
Der Objektplaner übernimmt keine Gewähr für die Förderfähigkeit, Bewilligung oder tatsächliche Auszahlung von Fördermitteln.
11. GU-/GÜ-/funktionale Ausschreibung und TGA-Schnittstelle
Der Auftraggeber strebt, soweit technisch, wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll, eine gebündelte Ausschreibung von Bauleistungen an. Dies kann insbesondere eine GU-Ausschreibung, eine paketweise Ausschreibung oder eine funktionale / teilfunktionale Leistungsbeschreibung umfassen.
Der Objektplaner hat die Ausschreibungsunterlagen für KG 300 / KG 500 so zu strukturieren, dass diese mit den parallel durch den TGA-Fachplaner zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen für KG 400 zusammengeführt und bei Bedarf als gemeinsames Leistungspaket verwendet werden können.
12. Reportinganforderungen an LOUPZ
Die Planer und Fachplaner sind verpflichtet, LOUPZ regelmäßig, strukturiert und verwertbar über den Stand ihrer Leistungen zu informieren. Die Informationen müssen so bereitgestellt werden, dass LOUPZ daraus die erforderlichen Projektsteuerungs-, Kostensteuerungs-, Terminsteuerungs- und Reportingunterlagen für den Auftraggeber erstellen und fortschreiben kann.
Das Reporting hat während der Bauausführung zusätzlich den tatsächlichen Leistungsstand der ausgeführten Bauleistungen sowie eine fortlaufende Einschätzung der Termineinhaltung abzubilden. Erkennbare oder bereits eingetretene Verzögerungen sind einschließlich ihrer Ursachen, Auswirkungen und der erforderlichen Gegenmaßnahmen darzustellen.
Erforderlich sind insbesondere Angaben zu:
Bearbeitungsstand der Planungs- und Koordinationsleistungen je Property / SPV, Objekt und Maßnahme aktueller Leistungsphase bzw. Bearbeitungsstufe erledigten Leistungen Leistungsstand der ausgeführten Bauleistungen je Property / SPV, Objekt, Maßnahme und Gewerk, einschließlich einer nachvollziehbaren Angabe des erreichten Ausführungsstands in Prozent bezogen auf den jeweils beauftragten Leistungsumfang Abgleich des tatsächlichen Bauleistungsstands mit dem aktuellen Terminplan und den maßgeblichen Meilensteinen fortlaufende Einschätzung, ob die vereinbarten Termine und Fertigstellungstermine eingehalten werden können erkennbare oder eingetretene Verzögerungen einschließlich Ursache, voraussichtlicher Dauer, betroffener Vorgänge und Meilensteine sowie Auswirkungen auf Folgegewerke und Gesamttermin konkrete Maßnahmen zur Vermeidung, Eindämmung oder Aufholung terminlicher Verzögerungen einschließlich erforderlicher Entscheidungen, Mitwirkungen und Verantwortlichkeiten offenen Punkten erforderlichen Entscheidungen Abhängigkeiten zu anderen Planern, Fachplanern, Gutachtern oder Dritten Kostenrisiken Qualitäts- oder Ausführungsrisiken Genehmigungs- und Abstimmungserfordernissen erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers, Asset Managements, Property Managements oder LOUPZ 13. Datenstruktur, Austauschformate und Dokumentation
Alle relevanten Leistungs-, Mengen-, Kosten-, Termin-, Risiko- und Ausschreibungsdaten sind strukturiert, nachvollziehbar und versioniert bereitzustellen. Für Steuerung und Reporting müssen die Daten eindeutig der jeweiligen Property / SPV, dem Objekt bzw. Gebäude/Hauseingang, dem Gewerk, der Kostengruppe und der jeweiligen Maßnahme zugeordnet werden können. Eine ergänzende clusterbezogene Darstellung ist ausschließlich für die Ausschreibung und Vergabe der Planer- und Fachplanerleistungen zu verwenden.
Neben PDF-Unterlagen sind je nach Leistungsbild und Arbeitsergebnis bearbeitbare Formate bereitzustellen, insbesondere Excel für Kosten-, Maßnahmen-, Termin- und Reportingtabellen sowie geeignete Austauschformate für Leistungsverzeichnisse, Vergabeunterlagen und Angebotsauswertungen.
Sämtliche projektrelevanten Unterlagen sind strukturiert in der vorgegebenen Projektablage abzulegen. Die Ablage hat fortlaufend, vollständig und nachvollziehbar zu erfolgen.
14. Schnittstellen zu LOUPZ und weiteren Beteiligten
LOUPZ ist zentraler Ansprechpartner für Projektsteuerung, Kostensteuerung, Terminsteuerung, Vergabesteuerung, Dokumentation und Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber.
Die Planer und Fachplaner arbeiten eng mit LOUPZ zusammen und liefern die erforderlichen Zuarbeiten für:
Projektstatusberichte Kosten-Tracking Terminplanung Risikoregister Entscheidungsvorlagen Vergabeempfehlungen Modernisierungsankündigungen, soweit relevant Mieter- und Nutzerkommunikation, soweit fachlich erforderlich Dokumentation und Übergabe förderrelevante Planungs-, Kosten- und Nachweisunterlagen, soweit erforderlich Die fachliche Verantwortung der Planer und Fachplaner für ihre jeweiligen Leistungsbilder bleibt hiervon unberührt.
15. Hinweis auf Cosmo 70
Neben dem Projekt Cosmo 30 besteht ein nachfolgender bzw. ergänzender Projektkontext Cosmo 70. Cosmo 70 betrifft den weiteren, deutlich größeren Portfolioanteil außerhalb des aktuell im Fokus stehenden Cosmo-30-Umfangs.
Cosmo 70 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht unmittelbarer Gegenstand dieser ersten Planer- und Fachplanerausschreibung. Gleichwohl soll in den Unterlagen transparent darauf hingewiesen werden, dass bei Eignung, Leistungsfähigkeit, Kapazität und erfolgreicher Zusammenarbeit eine spätere Erweiterung oder Folgebeauftragung im Kontext von Cosmo 70 möglich sein kann.
Eine konkrete Beauftragung, Leistungsabgrenzung und Vergabestruktur für Cosmo 70 erfolgt gesondert.
16. Erwartung an die Bieter
Von den anbietenden Planern wird erwartet, dass sie die Portfolio-, Property- und Vergabelogik verstehen und in ihrem Angebot nachvollziehbar darstellen, wie sie die Leistung organisatorisch, fachlich, personell und datenstrukturell bearbeiten werden.
Das Angebot soll insbesondere erkennen lassen:
Verständnis des Vorhabens und der Besonderheiten des Bestandsportfolios Erfahrung mit vergleichbaren Mehrstandort-, Bestands- und Wohnportfolios Methodik der clusterbezogenen Angebots- und Vergabebearbeitung sowie der Leistungserbringung nach Properties, Objekten und Maßnahmen Umgang mit wiederkehrenden Maßnahmentypen und Standardisierung Kapazität und regionale Verfügbarkeit Schnittstellenverständnis zu LOUPZ, Auftraggeber, Asset Management und Property Management Vorgehen zur Kosten-, Termin-, Qualitäts- und Risikosteuerung Vorgehen zur strukturierten Datenlieferung und Nutzung geeigneter Austauschformate Reporting- und Dokumentationskonzept Umgang mit Genehmigungen, Fachplanerbedarfen und besonderen Leistungen 17. Terminziele
Für die Planung und Ausschreibung sind insbesondere folgende Projektmeilensteine zu berücksichtigen:
Zielzeitraum für den Versand der Modernisierungsankündigungen, soweit erforderlich: Anfang bis Mitte November 2026; spätester Versandtermin 13.11.2026. Die hierfür erforderlichen Planungs-, Kosten- und Maßnahmenangaben sind mit ausreichendem Vorlauf für Prüfung, Freigabe und Versand bereitzustellen. Gesetzliche Frist nach Modernisierungsankündigung: 3 Monate vor Beginn der angekündigten Modernisierungsmaßnahme Frühestmöglicher Beginn modernisierungsankündigungsrelevanter Maßnahmen: Anfang März 2027, nach ordnungsgemäßem Versand der Ankündigung und Ablauf der gesetzlichen Frist Fire-&-Safety- sowie reine Backlog-, Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen ohne modernisierungsbedingte Mieterhöhung sind nicht an diese modernisierungsrechtliche Dreimonatsfrist gebunden und können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen früher beginnen. Zieltermin für die vollständige Fertigstellung der von den Planern und Fachplanern zu betreuenden Maßnahmen einschließlich der bis dahin erforderlichen Überwachungs-, Abnahme- und Übergabeleistungen: 03.03.2028. Der gegenüber dem späteren vertraglichen Projektendtermin von LOUPZ vorgezogene Termin schafft den erforderlichen zeitlichen Puffer für Restleistungen, übergeordnete Projektabschluss- und Übergabeprozesse. Weitere Zwischenmeilensteine werden im Verfahren und im fortzuschreibenden Projektterminplan ergänzt.
Allgemeine Beschreibung des Vorhabens
Clusterung, Anlagenstruktur und Kostenübersicht 1. Sinn und Zweck der Clusterung
Die Objekte und Maßnahmen des Projekts Cosmo 30 werden für die Ausschreibung und mögliche getrennte Vergabe der Planer- und Fachplanerleistungen in fünf geografische Cluster gegliedert. Die Clusterung dient insbesondere:
der räumlichen Bündelung nahe beieinanderliegender Objekte der wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenfassung von Planungs- und Überwachungsleistungen der Nutzung von Synergien bei Begehungen, Bestandsaufnahmen, Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung der besseren Steuerbarkeit paralleler Maßnahmen und Bearbeitungskapazitäten der cluster- und propertybezogenen Auswertung der Angebote der Möglichkeit einer späteren clusterweisen Vergabe oder Beauftragung Die Clusterung dient ausschließlich der Planer- und Fachplanervergabe. Sämtliche Leistungen, Kosten, Termine, Berichte und Dokumentationen sind unabhängig davon eindeutig den jeweiligen Properties / SPVs, Objekten bzw. Gebäuden/Hauseingängen und Maßnahmen zuzuordnen. Die Bieter sollen grundsätzlich alle Cluster anbieten. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Cluster getrennt zu vergeben, nicht zu vergeben oder abweichend zu beauftragen.
2. Struktur der Anlagen 01 und 02
Anlage 01 – Cosmo 30_Planervergabe_01 - Übersicht Maßnahmen ist nach Properties strukturiert. Sie enthält die übergeordnete Objektübersicht und zusammengefasste Angaben zu den vorgesehenen Maßnahmen. Die Anlage dient insbesondere der Einordnung des Gesamtportfolios und der propertybezogenen Objekt- und Maßnahmenstruktur.
Anlage 02 – Cosmo 30_Planervergabe_02 - Maßnahmen_Kosten nach Cluster folgt der Struktur des Leistungsverzeichnisses. Sie ist nach Clustern und innerhalb der Cluster nach Properties gegliedert. Sie enthält insbesondere die Zuordnung von Städten, Properties, Gebäuden und Maßnahmen sowie die übergeordneten Kostenangaben der KG 300, KG 400 und KG 500. Die Tabellenblätter der einzelnen Cluster enthalten die weiterführende objekt- und maßnahmenbezogene Struktur.
Die nachfolgende Übersicht ist der ersten Tabelle des Tabellenblatts „Übersicht“ aus Anlage 02 entnommen. Die Kostenangaben sind auf volle Euro gerundet. Die Spalte „KG 300–500 ohne Abzug“ bildet den übergeordneten Kostenansatz vor den in den Einzelspalten berücksichtigten Abzügen ab.
Cluster SPV/CP Stadt KG 300 KG 400 KG 500 Gebäude WE ca. Gebäude im Cluster WE im Cluster
1 2 Hagen 55.762 € 1.093.083 € 0 € 2 84 20 253
3 Hagen 39.760 € 21.716 € 0 € 3 33
4 Hagen 62.632 € 71.601 € 0 € 5 43
5 Dortmund 192.333 € 393.258 € 0 € 10 93
2 2 Essen 191.594 € 242.163 € 0 € 5 40 22 300
Heiligenhaus 27.128 € 1.888.846 € 39.200 € 7 192
3 Bochum 46.430 € 66.416 € 0 € 9 63
5 Oberhausen 200 € 6.426 € 0 € 1 5
3 1 Duisburg 214.709 € 395.121 € 0 € 16 82 30 176
2 Duisburg 26.277 € 48.211 € 0 € 10 76
4 Krefeld 78.984 € 160.548 € 0 € 4 18
4 1 Düsseldorf 457.918 € 749.777 € 0 € 23 104 32 184
3 Düsseldorf 625.548 € 350.829 € 0 € 6 48
5 Wuppertal 298.048 € 168.603 € 0 € 3 32
5 1 Duisburg 940.215 € 1.534.462 € 121.488 € 44 527 44 527
Gesamtsummen je KG 3.257.537 € 7.191.063 € 160.688 €
Gesamtsumme KG 300 + KG 400 + 10.609.288 €
KG 500
Die Angaben dienen der Einordnung des voraussichtlichen Planungs- und Bearbeitungsumfangs für die Planervergabe. Maßgeblich für die konkrete Leistungszuordnung bleiben das Leistungsverzeichnis, die Leistungsbeschreibung und die objekt- und maßnahmenbezogenen Angaben in den Anlagen. Der Objektplaner hat die Kostenstruktur im Rahmen der beauftragten Leistungen zu prüfen, fortzuschreiben und eindeutig Property / SPV, Objekt bzw. Gebäude/Hauseingang, Maßnahme und Kostengruppe zuzuordnen. Der Clusterbezug dient ausschließlich der Zuordnung innerhalb der Planer- und Fachplanervergabe.
Clusterung, Anlagenstruktur und Kostenübersicht
Gegenstand und Verantwortungsabgrenzung der Objektplanung Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung Architektur für die innerhalb der jeweiligen Properties enthaltenen Objekte und Maßnahmen. Die Leistungen betreffen insbesondere Maßnahmen der Kostengruppe 300 sowie – soweit in den Anlagen beschrieben – Maßnahmen der Kostengruppe 500.
Der Objektplaner übernimmt je Objekt die übergeordnete planerische, ausschreibungsbezogene, koordinierende, bauleitende und dokumentierende Verantwortung für die dort vorgesehenen Maßnahmen der KG 300 und KG 500. Dies gilt auch für die übergeordnete Koordination des Gesamtobjekts, wenn einzelne Maßnahmen fachlich überwiegend durch Fachplaner geplant, ausgeschrieben und überwacht werden, insbesondere bei Maßnahmen der technischen Gebäudeausrüstung gemäß KG 400.
Bei Objekten, die ausschließlich oder überwiegend technische Maßnahmen – beispielsweise eine Heizungsmodernisierung – enthalten, erfolgen die fachtechnische Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung der KG-400-Leistungen einschließlich der TGA-Fachbauleitung grundsätzlich durch den jeweils beauftragten TGA-Fachplaner.
Der Objektplaner bleibt in diesen Fällen für die übergeordnete Koordination des Objekts, die Einbindung der Fachplanungsleistungen in die Gesamtmaßnahme, die Koordination der fachübergreifenden Schnittstellen sowie die übergreifende Dokumentation verantwortlich. Eine fachtechnische Verantwortung oder Fachbauleitung für KG-400-Leistungen wird hierdurch nicht auf den Objektplaner übertragen.
Die Ausschreibung betrifft ausschließlich Planungs-, Ausschreibungs-, Koordinations-, Überwachungs- und Dokumentationsleistungen. Bauleistungen selbst sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Gegenstand und Verantwortungsabgrenzung der Objektplanung
01 Cluster 1
01
Cluster 1
01.01 Property 2 - Hagen
01.01
Property 2 - Hagen
01.02 Property 3 - Hagen
01.02
Property 3 - Hagen
01.03 Property 4 - Hagen
01.03
Property 4 - Hagen
01.04 Property 5 - Dortmund
01.04
Property 5 - Dortmund
01.05 Leistungen nach Aufwand Cluster 1
01.05
Leistungen nach Aufwand Cluster 1
02 Cluster 2
02
Cluster 2
02.01 Property 2 - Essen / Heiligenhaus
02.01
Property 2 - Essen / Heiligenhaus
02.02 Property 3 - Bochum
02.02
Property 3 - Bochum
02.03 Property 5 - Oberhausen
02.03
Property 5 - Oberhausen
02.04 Leistungen nach Aufwand Cluster 2
02.04
Leistungen nach Aufwand Cluster 2
03 Cluster 3
03
Cluster 3
03.01 Property 1 - Duisburg
03.01
Property 1 - Duisburg
03.02 Property 2 - Duisburg
03.02
Property 2 - Duisburg
03.03 Property 4 - Krefeld
03.03
Property 4 - Krefeld
03.04 Leistungen nach Aufwand Cluster 3
03.04
Leistungen nach Aufwand Cluster 3
04 Cluster 4
04
Cluster 4
04.01 Property 1 - Düsseldorf
04.01
Property 1 - Düsseldorf
04.02 Property 3 - Düsseldorf
04.02
Property 3 - Düsseldorf
04.03 Property 5 - Wuppertal
04.03
Property 5 - Wuppertal
04.04 Leistungen nach Aufwand Cluster 4
04.04
Leistungen nach Aufwand Cluster 4
05 Cluster 5
05
Cluster 5
05.01 Property 1 - Duisburg
05.01
Property 1 - Duisburg
05.02 Leistungen nach Aufwand Cluster 5
05.02
Leistungen nach Aufwand Cluster 5