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Net total EUR
VORBEMERKUNGEN, FLACHDACH
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe einschließlich Klein- und
Befestigungsmaterialien einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich
bauseitige Lieferung vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als
fertig ausgeführt bzw. betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein: Liefern, Abladen und
verantwortliches Überwachen aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe sowie
Bauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle, dass Stellen und Vorhalten
aller Maschinen und Werkzeuge. Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder,
Auslösungen und Transportkosten etc. Bei Lieferungen frei Baustelle -
soweit nichts anderes angegeben ist - die verantwortliche Überwachung
der sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur Verwendungsstelle.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ein Mauergerüst zur Verfügung.
Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen (wie z.
B. Dachdeckerfangschutz) sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw.
zu erbringen.
Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt
werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und
unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen
Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach
Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die
Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und diese in seiner Kalkulation
entsprechend zu berücksichtigen. Hierunter fallen auch sämtliche
Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 5
erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau- Abnahme), soweit sie erforderlich ist, hat
der Auftragnehmer unaufgefordert zu veranlassen. Die vom Auftragnehmer
benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von Verschmutzung laufend
zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu
führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift zu übergeben. Die
Bau-
tageberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung oder
Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über
Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken.
Die Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen
Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges),
Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere Baustoffe bzw. Teile, besondere
Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung der Ausführung sowie Gründe
hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige Vorkommnisse müssen
eingetragen werden.
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der
Arbeitsruhe, ist Sache des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne
weitere Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde
Firmen auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der Baustelle zu entfernen. Bei
Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die Schuttbeseitigung ohne
weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers durch eine Fremdfirma. Auf
Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen Schutt anderer Unternehmer
hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z.
am Bau beschäftigten Handwerker entfernt. Leistungen sind in jedem Fall
förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat die Abnahme rechtzeitig und
schriftlich zu beantragen. Die Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt
abweichend vom § 13 (VOB) Nr. 4, 5 Jahre, für Dacheindeckung und
Dachabdichtungsarbeiten und Abbdichtungsarbeiten 10 Jahre, jeweils ab
Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie entsprechend der Anweisung ausgeführt
werden. Die Stundenlohnrapporte sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die Preis- und Rechnungsbildung
erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto-Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel,
Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlusszahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft. Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist
unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
Hierbei entstehende Kosten werden nicht vergütet. Änderungen und
Anweisungen sowie sämtliche mündliche Vereinbarungen mit der Bauleitung
sind dem Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.
Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1 VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ-Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt einzureichen. Veränderungen des
Leistungsverzeichnistextes können zum Ausschluss des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
DACHDECKUNGSARBEITEN (DIN 18 338)
Zusätzliche technische Vorschriften
1) Soweit nichts anders vereinbart, gelten für die Ausführung der
Dachdeckerarbeiten sowie vorausgehende und nach folgende Bauleistungen
folgende Vorschriften und Richtlinien:
a) Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), DIN 1 960 - Teil A, DIN
1961 - Teil B.
b) Allgemeine technische Vorschriften (ATV) für Dachdeckerarbeiten DIN
18 338 sowie alle einschlägigen Bestimmungen der sonstigen
DIN-Vorschriften, soweit diese nicht bereits im Vorgenannten erfasst
sind.
c) Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Liefer- und
Herstellerfirmen sind zu beachten.
2) Die kalkulierten Angebotspreise enthalten die Lieferung und das
Vorhalten aller notwendigen Materialien, Rohstoffe, Geräte usw.
3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, Beanstandungen und
Mängel an Vorleistungen vor Beginn der eigenen Tätigkeit schriftlich
anzuzeigen.
4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen in Bezug auf
zeitliche Ausführungen so einzurichten, dass keine Verzögerungen in der
Gesamtfertigstellung der Bauwerks eintreten.
5) Sämtliche Zubehörteile, Sonderziegel etc. müssen in der Farbe zu den
Normziegeln passen und von demselben Lieferwerk bezogen werden.
6) Vor Auftragserteilung ist auf Anordnung der Bauleitung ein Muster der
angebotenen Baustoffe vorzulegen. Die zu Verwendung kommenden
Materialien müssen dem vorgelegten und genehmigten Muster entsprechen.
7) Die erforderlichen Gerüste einschließlich Schutzgerüste, auch für
eine Arbeitsbühnenhöhe von mehr als 2,00 m, hat der Unternehmer zu
stellen. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die
Unfallverhütungs- und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind dabei
besonders genau zu beachten!
8) Falls die Klempnerarbeiten an eine andere Firma vergeben werden, sind
die Dachdeckungsarbeiten mit dieser Firma abzustimmen.
9) Der Auftragnehmer haftet für die fachgemäße und einwandfreie,
sturmsichere Ausführung der Dachdeckungsarbeiten sowie für die
sorgfältige Beachtung von Vorschriften der Lieferwerke der
vorgeschriebenen Materialien.
10) Der Auftragnehmer hat für die Fugennähte einen Schältest nach DIN
16726 dem Auftraggeber vorzulegen (spätestens mit den
Revisionsunterlagen).
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Die DIN-Vorschriften und anerkannten Regeln der Baukunst sind
einzuhalten.
Die Gewährleistung lautet für die Dacheindeckung, d.h. Beständigkeit und
Dichtigkeit des Daches, 10 Jahre ab
Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherrn. § 12, Ziffer
6, VOB, entfällt. An diese Stelle tritt, dass alle Gefahren erst nach
Übergabe der Auftraggeber-Gesamtleistung an diesen übergehen.
Bei der Ausführung sind ferner nachstehende Vorschriften einzuhalten:
- VOB, Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen, DIN 1961.
- VOB, Teil C, Technische Vorschriften für Bauleistungen, DIN 18 338
Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten.
- Die Richtlinien für die Ausführung von Flachdächern.
- Merkblatt Stahldach mit Dachabdichtungen
- Einschlägige DIN-Vorschriften, wie z.B.:
DIN 1 055 Lastannahmen im Hochbau (Windlast)
DIN 4 102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4 122 Abdichtung von Bauwerken gegen nichtdrückendes
Oberflächenwasser und Sickerwasser mit
bituminösen Stoffen, Metallbändern und
Kunststoff-Folien
DIN 18 339 Klempnerarbeiten
- Die Verlegeanleitung für Dachbahnen des jeweiligen Herstellers sowie
die Hersteller- und Werksvorschriften der sonstigen beschriebenen
Materialien, wie z.B. Wärmedämmstoffe, Lichtkuppeln, Anschlussprofile
und dgl.
- Die baupolizeilichen Bestimmungen.
- Die Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils zum Verlegezeitpunkt
gültigen Fassung.
Die Dachdeckungsarbeiten sind nach den "Allgemeinen technischen
Vorschriften für Dachdeckerarbeiten",
DIN 18 338, den Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
der einzelnen bezeichneten Werkstoffe, den neuesten Richtlinien für die
Ausführung von Flachdächern, einschl. der Ergänzungen, aufgestellt vom
Zentralverband des Dachdeckerhandwerks e.V. und den Anweisungen für die
Abdichtung von Ingenieurbauwerken, auszuführen.
Die Konstruktion der oberen Abschlussflächen des Gebäudes sowie
Dachabdichtung muss gewährleisten, dass
ein Kondensatwasseranfall oder ein Durchdringen von Feuchtigkeit
ausgeschlossen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Die Zwischenräume der Hochsicken der Dachtragschale im Bereich des
Dachüberstandes an der Traufe auf den Leimholzbindern sind mit
Mineralwolle auszustopfen und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Für die Klempnerarbeiten sind Titanzinkbleche und -bänder der Firma
Rheinzink oder gleichwertig nach DIN 9 722 und DIN 17 770 zu verwenden.
Die gesamten äußeren Klempnerarbeiten, d.h. Dachanschlüsse, Mauerwinkel
mit Überhangstreifen, Sohlbankabdeckungen, Ortgangabdeckungen und
sonstige Anschlüsse, sind aus naturfarbenen stranggepressten
Aluminiumprofilen herzustellen. Sie sind mit nichtrostenden
Metallleisten zu befestigen und die Stöße dauerelastisch zu verfugen.
Abluftrohre und Lüftungshauben sollen in die Dachdeckung eingearbeitet
werden. Es sind Kunststoffkanal-
entlüftungen zu verwenden.
Traufbleche sind aus Titanzinkblech 0,7 mm, ca. 30 cm im Zuschnitt, mit
den erforderlichen Abkantungen.
Werkstattzeichnungen
Der Auftragnehmer hat auf der Grundlage der Werkplanung,
Werkstattzeichnungen als Übersicht mind. 1:50 sowie Details mind. 1:5
anzufertigen und rechtzeitig vor Fertigungsbeginn zur Genehmigung
einzureichen.
Darzustellen ist:
- Grundriss Übersicht mit Eintragung Lüftungs- und RWA-Flügel
- Schnitt Traufe - First mit und ohne Flügel
Nachzuweisen ist (vom AN):
- Bemessung Zarge, Glas, Profile
- K-Wert der Verglasung
- Einstufung Rahmenmaterialgruppe nach DIN
RWA-Dokumentation
Nach erfolgter Montage sind dem Auftraggeber folgende Unterlagen in je
2-facher Ausfertigung zu übergeben:
1) Fachbetriebserklärung / Unternehmerbescheinigung / Errichterurkunde
des Betriebes des AN als anerkannter Errichter von RWA.
2) Übersichtsplan / Revisionszeichnung der kompletten
Anlagenkonfiguration mit Eintragung der RWA-Geräte, der Verkabelung, der
Auslöseelemente, Sicherungs- und Steuerungskästen, RA-Taster etc.
3) Prüfzeugnisse und Zulassungen sämtlicher Komponenten der RWA-Anlage.
4) Angebot für Wartungsvertrag, ausgestellt auf den Bauherrn.
5) Liste Hersteller- und Lieferantennachweis (Bezugsquellennachweis) de
Anlagenteile
6) Protokoll der Funktionsprüfung
7) TÜV-Abnahmeprotokoll der RWA Anlage
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 3-fach in Papierform und
1-fach in digitalisierter Form, als Voraussetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines
Nahversorgungszentrums "Röthaer Straße 51" in 04564 Böhlen, Röthaer
Straße 51. Dabei handelt es sich um den Neubau eines EDEKA-Marktes und
eines ALDI-Marktes und um den Neubau eines Rossmann-Drogeriemarktes als
zwei getrennt voneinander stehenden Gebäuden.
Die Gebäude werden in Massivbauweise erstellt.
Der EDEKA-Markt ist eingeschossig und teilweise zweigeschossig, ohne
Unterkellerung.
Der ALDI-Markt und der Rossmann-Drogeriemarkt sind eingeschossig, ohne
Unterkellerung.
Die Außenwände des EDEKA- und des ALDI-Marktes werden aus
POROTON-Mauerwerk mit Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt,
innenseitig und außenseitig verputzt und teilweise mit einer
Außenandverkleidung ausgeführt.
Die Außenwände des Rossmann-Drogeriemarktes werden aus
PIOROTON-Mauerwerk mit Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt,
innenseitig und außenseitig verputzt.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus Gipskarton -
Metallständerwänden.
Die Dachkonstruktion der Gebäude besteht aus einer Leimholzbinder
Konstruktion mit einem Warmdachaufbau und einer Dachtragschale aus
Stahltrapezblech.
Das Dach des EDEKA-Marktes und des ALDI-Marktes wird als flach geneigtes
Pultdach mit einer dreiseitig umlaufenden Attika ausgeführt. Die
Rückseite des Marktes erhält eine Traufe mit einer vorgehängten
Dachrinne.
Das Dach des Rossmann-Drogeriemarktes wird als flach geneigtes
Satteldach mit einer dreiseitig umlaufenden Attika ausgeführt. Die
Rückseite des Marktes erhält eine Traufe mit einer vorgehängten
Dachrinne.
Für die Kalkulation werden gemäß dem Anschreiben aufgeführte Unterlagen
übergeben.
Diese Unterlagen liegen Ihrem Angebot zu Grunde und werden
Vertragsbestandteil.
Bei diesem Objekt wird zur Kontrolle der Dichtheit des Gebäudes ein
Blower-Door-Test durchgeführt.
Bei Nicht Bestehung des Blower-Door-Testes und dessen Wiederholung
werden alle anfallenden Kosten dem Auftragnehmer anteilmäßig in Rechnung
gestellt.
VORBEMERKUNGEN, FLACHDACH
061 Trapezblecharbeiten
061
Trapezblecharbeiten
061.10 Trapezblecharbeiten, EDEKA und ALDI
061.10
Trapezblecharbeiten, EDEKA und ALDI
061.20 Trapezbelcharbeiten,
Rossmann-Drogeriemarkt
061.20
Trapezbelcharbeiten,
Rossmann-Drogeriemarkt
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden bei von der Bauleitung
ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 21 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel +
Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und