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Net total EUR
VORBEMERKUNGEN
Preise gelten als Festpreise. Nachforderungen jeglicher Art sind
ausgeschlossen.
In die Preise ist die Lieferung aller zu den Bauleistungen gehörenden
Baustoffe, Bauhilfsstoffe und Betriebsstoffe
einschließlich Klein- und Befestigungsmaterialien einzukalkulieren,
soweit nicht ausdrücklich bauseitige Lieferung
vermerkt ist. Die Arbeiten verstehen sich als fertig ausgeführt bzw.
betriebsfertig hergestellt.
In den Einzelpreisen hat enthalten zu sein:
Liefern, Abladen und verantwortliches Überwachen aller Baustoffe,
Bauhilfsstoffe sowie Bauteile und Betriebsstoffe
frei Baustelle, das Stellen und Vorhalten aller Maschinen und Werkzeuge.
Lohnnebenkosten sowie Fahrtgelder,
Auslösungen und Transportkosten etc.
Bei Lieferungen frei Baustelle - soweit nichts anderes angegeben ist die
verantwortliche Überwachung der
sachgemäßen Entladung und Lagerung bis zur Übernahme.
Bei Verarbeitung von bauseits gelieferten Materialien, das Abladen,
Lagern, Verwahren und Transportieren zur
Verwendungsstelle.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer ein Maurergerüst zur
Verfügung.
Sämtliche weitergehende Schutzmaßnahmen bzw. Anpassungsmaßnahmen (wie z.
B. Dachdeckerfangschutz) sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen bzw.
zu erbringen.
Sämtliche Gerüste dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung entfernt
werden. Die Geländer, Abschrankungen und Treppen sind stabil und
unfallsicher auszubauen und müssen bis zum Einbau der endgültigen
Treppen und Geländer belassen werden. Das Entfernen hat sofort nach
Aufforderung durch die Bauleitung zu erfolgen. Inbegriffen ist die
Unterhaltung während der gesamten Bauzeit.
Der Bezug von Bauwasser und Baustrom ist Sache des Auftragnehmers, er
hat die Kosten hierfür zu tragen.
Sicherung von Leitungen, Kabeln etc. ist Sache des Auftragnehmers und
bleibt bei der Abrechnung unberücksichtigt. Der Auftragnehmer hat sich
vor Abgabe des Angebotes über Zufahrt, Beschaffenheit des Baugrundes und
alle sonstigen Umstände zu informieren, welche die Einzelpreise des
Angebotes beeinflussen können und
diese in seiner Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen . Hierunter
fallen auch sämtliche Sicherungsmaßnahmen. Alle gemäß VOB, Teil B, § 4,
Ziffer 5 erforderlichen Schutzmaßnahmen hat der Auftragnehmer von sich
aus auf
eigene Kosten zu veranlassen.
Er ist dafür verantwortlich, daß die gesetzlichen und polizeilichen
Vorschriften, die den Schutz der auf dem Grundstück beschäftigten
Arbeiter und sonstiger Personen, des Publikums, des Bauwerks und der
Nachbargrundstücke
beinhalten, beachtet werden.
Er haftet für jeden Schaden, der aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften entsteht, und hat die Bauherrschaft bzw. den Auftraggeber
schadlos zu halten, falls diese aus einem derartigen Grund in Anspruch
genommen wird. Hierzu hat er den Abschluß einer Haftpflichtversicherung
nachzuweisen.
Anzeige bei städt. Ämtern, Behörden usw. (Schnurgerüst, Entwässerung,
Stahlbetonarbeiten, Rohbau-Abnahme),
soweit sie erforderlich ist, hat der Auftragnehmer unaufgefordert zu
veranlassen.
Die vom Auftragnehmer benutzten öffentlichen Wege und Straßen sind von
Verschmutzung laufend zu reinigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
Bautagesberichte zu führen und davon dem Auftraggeber eine Durchschrift
zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen Angaben enthalten, die für die
Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B.
über Wettertemperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle
beschäftigten
Arbeitskräfte bzw. Namen der Firmen, die als Subunternehmer mitwirken.
Die Zahl und Art der eingesetzten
Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von
Leistungen größeren Umfanges), Betonierzeiten, Ruhezeiten für besondere
Baustoffe bzw. Teile, besondere Abnahmen nach § 12, Nr. 2, Unterbrechung
der
Ausführung sowie Gründe hierfür, Unfälle, Behinderungen und sonstige
Vorkommnisse müssen eingetragen werden.
Das Aufstellen von Bauschildern und Planen des Nachunternehmers (Werbung
des Auftragnehmers) auf der Baustelle des Auftraggebers ist nicht
gestattet!
Bewachung und Verwahrung von Baubuden, Arbeitsgeräten, Arbeitskleidung
usw. des Auftragnehmers oder seiner
Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des
Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht
dafür verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf dem
Grundstück des Bauherrn befinden.
Sämtliche Bauteile sind entsprechend vor Verschmutzung zu schützen bzw.
bei Verschmutzung wieder vollkommen zu reinigen. Kommt der Auftragnehmer
dieser Sorgfaltspflicht nicht nach, so kann der Auftraggeber ohne
weitere
Ankündigung die verschmutzten Bauteile selber oder durch fremde Firmen
auf Kosten des Auftragnehmers reinigen lassen.
Bauschutt, Verpackungsmaterial usw. aus eigener Leistung ist täglich
nach Beendigung der Tagesarbeit von der
Baustelle zu entfernen. Bei Nichtbefolgung nach Aufforderung erfolgt die
Schuttbeseitigung ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers
durch eine Fremdfirma. Auf Nachweis über evtl. zusätzlich abgefahrenen
Schutt anderer Unternehmer hat der Auftragnehmer dann keinen Anspruch.
Verunreinigungen, Beschädigungen etc., deren Urheber nicht ermittelt
werden kann, werden auf Anforderung der Bauleitung auf Kosten aller z.Z.
am Bau beschäftigten Handwerker entfernt.
Leistungen sind in jedem Fall förmlich abzunehmen. Der Auftragnehmer hat
die Abnahme rechtzeitig und schriftlich zu beantragen. Die
Gewährleistung (Verjährungsfrist) beträgt abweichend vom § 13 (VOB) Nr.
4, 5 Jahre, für
Dacheindeckung 10 Jahre, jeweils ab Übergabe der
Auftraggeber-Gesamtleistung an den Bauherren.
Stundenlohnarbeiten müssen vom Auftraggeber schriftlich angewiesen sein.
Sie werden nur vergütet, wenn sie
entsprechend der Anweisung ausgeführt werden. Die Stundenlohnrapporte
sind dem Bevollmächtigten des
Auftraggebers täglich in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung
vorzulegen. Sie müssen alle für die
Preis- und Rechnungsbildung erforderlichen Angaben enthalten.
Bei Vereinbarung von Skonto wird der Skonto- Abzug auch für
Abschlagszahlungen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Eingang der
Zahlungsanforderung mit den entsprechenden Nachweisen. Kürzungen wegen
Mängel,
Sicherheitsleistung und Zurückbehaltungsrechten von Teilen der
Abschlags- oder Schlußzahlung beeinträchtigen nicht das Recht auf
Skontoabzug.
Falls die Arbeiten nicht in einem Zuge durchgeführt werden können,
erfolgt keine besondere Vergütung für eine
mehrmalige Anfahrt.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Titel bzw. Positionen aus dem
Auftrag herauszunehmen.
Es werden Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung in Höhe von 5 %
der Auftragssumme verlangt. Auszahlung gegen Stellung einer
Bankbürgschaft.
Der vom Auftraggeber erstellte Bauzeitenplan ist unbedingt einzuhalten.
Abweichungen im Bauzeitenplan sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher
Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Hierbei entstehende Kosten
werden nicht
vergütet. Änderungen und Anweisungen sowie sämtliche mündliche
Vereinbarungen mit der Bauleitung sind dem
Auftraggeber innerhalb 3 Tagen schriftlich zu bestätigen.
Etwaige Bedenken gemäß VOB, Teil B, § 4, Ziffer 3, müssen ausschließlich
in schriftlicher Form gegenüber dem
Auftraggeber geltend gemacht werden. Die Gefahren nach § 7, Ziffer 1
VOB, trägt in vollen Umfang der
Auftragnehmer.
Maßangaben sind als ca.-Maße zu betrachten. Einzelmaße sind vom
Auftragnehmer selbstverantwortlich am Bau zu nehmen.
Muster sind auf Anforderung der Bauherrschaft und des Auftraggebers
kostenlos anzufertigen.
Es ist dem Bieter freigestellt, Alternativ- Vorschläge in vergleichbarer
Ausführung auf einem gesonderten Blatt
einzureichen. Veränderungen des Leistungsverzeichnistextes können zum
Ausschluß des Bieters führen.
Schließt der Bauherr oder der Auftraggeber eine Bauwesenversicherung ab,
so werden ohne besondere Ankündigung an der Abrechnung des
Auftragnehmers die anteiligen Kosten der Versicherung in Abzug gebracht.
Die Firma Schneider Systembau behält sich freie Auswahl unter den
Bewerbern vor.
Kostenerstattung jeglicher Art für die Ausarbeitung des Angebotes
erfolgt nicht.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt Dresden als Gerichtsstand.
DACHDECKUNGSARBEITEN (DIN 18 338)
Zusätzliche technische Vorschriften
1) Soweit nichts anders vereinbart, gelten für die Ausführung der
Dachdeckerarbeiten sowie
vorausgehende und nachfolgende Bauleistungen folgende Vorschrifte
und Richtlinien:
a) Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), DIN 1 960 - Teil A
DIN 1961 - Teil B.
b) Allgemeine technische Vorschriften (ATV) für Dachdeckerarbeite
DIN 18 338 sowie alle einschlägigen
Bestimmungen der sonstigen DIN-Vorschriften, soweit diese
nicht bereits im Vorhergenannten erfaßt sind.
c) Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Liefer
und Herstellerfirmen sind zu beachten.
2) Die kalkulierten Angebotspreise enthalten die Lieferung und das
Vorhalten aller notwendigen Materialien,
Rohstoffe, Geräte usw.
3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, Beanstandungen
und Mängel an Vorleistungen vor Beginn der
eigenen Tätigkeit schriftlich anzuzeigen.
4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen in Bezug auf
zeitliche Ausführungen so einzurichten,
daß keine Verzögerungen in der Gesamtfertigstellung der Bauwerks
eintreten.
5) Sämtliche Zubehörteile, Sonderziegel etc. müssen in der Farbe zu
den Normziegeln passen und von demselben
Lieferwerk bezogen werden.
6) Vor Auftragserteilung ist auf Anordnung der Bauleitung ein Muster
der angebotenen Baustoffe vorzulegen. Die zu
Verwendung kommenden Materialien müssen dem vorgelegten und
genehmigten Muster entsprechen.
7) Die erforderlichen Gerüste einschließlich Schutzgerüste, auch für
eine Arbeitsbühnenhöhe von mehr als 2,00 m,
hat der Unternehmer zu stellen. Die Kosten dafür sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
Die Unfallverhütungs- und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
sind dabei besonders genau zu beachten!
8) Falls die Klempnerarbeiten an eine andere Firma vergeben werden,
sind die Dachdeckungsarbeiten mit dieser
Firma abzustimmen.
9) Der Auftragnehmer haftet für die fachgemäße und einwandfreie,
sturmsichere Ausführung der
Dachdeckungsarbeiten sowie für die sorgfältige Beachtung von
Vorschriften der Lieferwerke der vorgeschriebenen
Materialien.
Der Auftragnehmer hat die Revisionsunterlagen (Fachunternehmererklärung,
Materialnachweise, Prüfzeugnisse, TÜV-Bescheinigungen,
Betriebsanleitungen, Wartungsempfehlungen usw.) 3-fach in Papierform und
1-fach in digitalisierter Form, als Vorrausetzung zur Abnahme dem
Auftraggeber zu übergeben.
Objektbeschreibung
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines
Nahversorgungszentrums "Röthaer Straßen 51" in 04564 Böhlen, Röthaer
Straße 51. Dabei handelt es sich um den Neubau eines EDEKA-Marktes und
um den Neubau eines ALDI-Marktes und um den Neubau eines
dm-Drogeriemarktes als zwei getrennt voneinander stehenden Gebäuden.
Der EDEKA-Markt und der ALDI-Markt werden in Massivbauweise erstellt.
Der Rossmann-Drogeriemarkt wird in Massivbauweise erstellt.
Der EDEKA-Markt ist eingeschossig und teilweise zweigeschossig, ohne
Unterkellerung.
Die Außenwände des EDEKA-Marktes und des ALDI-Marktes werden aus
POROTON-Mauerwerk mit Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt,
innenseitig und außenseitig verputzt und teilweise mit einer
Außenwandverkleidung ausgeführt.
Die Außenwände des Rossmann-Drogeriemarktes werden aus POROTON-Mauerwerk
mit Stahlbeton-Aussteifungsstützen erstellt, innenseitig verputzt und
außenseitig verputzt ausgeführt.
Die Innenwände sind aus verputztem Mauerwerk und aus
Gipskarton-Metallständerwänden.
Das Dach des EDEKA-Marktes wird als flachgeneigtes Pultdach mit einer
dreiseitig umlaufenden Attika und als Flachdach mit einer umlaufenden
Attika ausgeführt.
Das Dach des Rossmann-Drogeriemarktes wird als flachgeneigtes Pultdach
mit einer dreiseitig umlaufenden Attika ausgeführt.
Für die Kalkulation werden nachfolgende Unterlagen mitgeschickt: siehe
Anschreiben
VORBEMERKUNGEN
060 Dachabdichtung, EDEKA, Aldi und ROSSMANN
060
Dachabdichtung, EDEKA, Aldi und ROSSMANN
060.10 Dachabdichtung, EDEKA- und ALDI-Markt
060.10
Dachabdichtung, EDEKA- und ALDI-Markt
060.20 Dachabdichtung, Rossmann-Drogeriemarkt
060.20
Dachabdichtung, Rossmann-Drogeriemarkt
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und
werden bei von der Bauleitung ausdrücklich verlangten Taglohnarbeiten
vergütet:
Die Stundenlohnsätze beinhalten alle Nebenkosten, wie z.B. Auslösung,
Fahrt etc.
Meister pro Stunde EUR ............
Facharbeiter pro Stunde EUR ............
Helfer pro Stunde EUR ............
Auszubildender pro Stunde EUR ............
ANGEBOT UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES LEISTUNGSBESCHRIEBES (INCL.
VORBEMERKUNGEN) SEITE 1 - 29 UND DER ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANERKANNT:
.........................., den .............
....................................................................
- Stempel + Unterschrift -
Nachfolgende Stundenlohnsätze wurden dem Angebot zugrunde gelegt und