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Allgemeine und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen (AV)Baubeschreibung:Die Baustelle grenzt unmittelbar an Gebäude mit sensibler Nutzung. Lärm- und erschütterungsarme Arbeitsgeräte und -verfahren nach Stand der Technik sind vorzusehen. Staubfreisetzungen sind durch emissionsarme Verfahren und Staubniederhaltung zu vermeiden; bei ungünstigen Windverhältnissen sind Arbeiten zu unterbrechen. Nachtzeit: 20:00–07:00 Uhr. Es gelten die DIN 4150 Teile 2 und 3 zur Beurteilung von Erschütterungen. Eine Ortsbesichtigung wird dringend empfohlen.
Objektübersicht:Los 1 – Galgenhofstraße 29: ehemaliges Bäckerhaus ohne Denkmalschutz, teilweise unterkellert, mit Obergeschoss und Bauschuppen, die ebenfalls zurückgebaut werden; Trennung zur Nachbarbebauung durch Schnittarbeiten. Los 2 – Galgenhofstraße 27: 4-stöckiges Mehrfamilienhaus mit Werkstatt und Verkaufsraum im EG, Baujahr 1950, größtenteils unterkellert, mit Kommunwand zum Nachbargebäude.
Baustelleneinrichtung/Medien/Transportwege:Beginn erst nach Freigabe durch die AG-Bauleitung. Bauwasser-/Baustromanschluss bauseits, Verbrauchskosten trägt der AN. Zufahrt über angrenzende öffentliche Straßen; Verkehrswege sind sauber zu halten, unbefestigte Baustraßen feucht zu halten. Galgenhofstraße 29 ist bereits vollständig freigeschaltet, Galgenhofstraße 27 ist derzeit noch bewohnt.
Arbeitsschutz und Entkernung:Erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist vom AN vorzuhalten (TRgA 415, max. Tragezeit 1 Tag für Einwegschutzanzüge/Atemschutzfilter). Künstliche Mineralfasern (KMF) sind gemäß TRGS 521 als Nebenleistung der Entkernung auszubauen und zu entsorgen. Entkernung (händisch/Kleingeräte, vor Großgeräteabbruch) umfasst Deckenverkleidungen, Bodenbeläge, Türblätter, Fenster sowie TGA, Sanitär-, Elektro- und Brandschutzeinrichtungen. Andienungspflicht an die Deponie Nord-West.
Abbruch und Abbruchablauf:Maschineller Abbruch erst nach Abschluss von Schadstoffsanierung und Entkernung, mit Sichtabnahme durch die AG-Bauleitung. Ablauf in 5 Schritten: 1. Abbruch über GOK mit Haldenbildung, 2. Freilegen erdberührter Bauteile, 3. Abbruch erdberührter Bauteile, 4. Schüttung Arbeitsebene, 5. Restabbruch Keller. Ausführung mit Hydraulikbagger und Abbruchanbaugeräten, Fundamente mittels Hydraulikmeißel.
Erdarbeiten und Entsorgung:Erdarbeiten zur Freilegung abzubrechender Bauteile sind Nebenleistung. Belastete Böden werden aufgehaldet, beprobt und gemäß Deklarationsanalytik entsorgt (Halden ca. 250 m³). Der AN ist Abfallbesitzer gemäß KrW-/AbfG und für ordnungsgemäße Entsorgung, Nachweisführung (Begleit-/Übernahme-/Wiegescheine, elektronisches Nachweisverfahren) verantwortlich.
Weitere Vertragsbedingungen:Aufmaß erfolgt gemeinsam vor Ort. Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte Aufsichtsperson (Bauleiter) mit Nachweis nach BGR 128 Ziff. 5.2 bzw. TRGS 519 (Asbest-Sanierung) anwesend sein; ein Notdienst außerhalb der Arbeitszeit ist zu benennen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (TV)Einzuhaltende Vorschriften:u.a. Asbestrichtlinie, PCB-Richtlinie, LAGA M23, ZTV wwG-StB By 05, BGR 128/189/190/191/195/500, BGV A1/A4/A5/A8/C22, DIN 18299/18300/18303/18304/18459/1054/4123/4124/4150, EAB, TRGS 505/519/521/524/551/555/900/905.
Technische Vorbemerkungen:Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass angrenzender Bestand nicht beeinträchtigt wird; Abstützarbeiten und Sicherungsmaßnahmen (Standgerüste, Fanggerüste, Auffangnetze) sind im Einheitspreis enthalten. Gefahrenbereiche sind abzusperren, Baustellenverkehr max. 6 km/h. Standsicherheit abzubrechender Bauwerke ist laufend zu prüfen (keine vorzeitige Entfernung von Auflasten auskragender Konstruktionen, keine Überlastung durch Schuttmassen). Bei Munitionsfunden sind Arbeiten sofort einzustellen und Polizei sowie AG-Bauleitung zu verständigen. Der AN ist zur Erkundung der Leitungsfreiheit bei allen Versorgungsträgern verpflichtet.
Dokumentation:4-fache Dokumentation spätestens drei Wochen nach Beendigung, inkl. Fotodokumentation, lückenlosem Massennachweis der Entsorgung und Kartierung der Aushub-/Verfüllbereiche.
Beizufügende Unterlagen:Versicherungserklärung, Sachkundenachweise (TRGS 519, BGR 128), EfbV-Zertifikat, Transportgenehmigung nach § 49 KrW-/AbfG, Laborakkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025.
Allgemeine und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Abbruch-, Sanierungs- und Erdarbeiten
01
Abbruch-, Sanierungs- und Erdarbeiten
Objektbeschreibung Los 1 und Los 2 Los 1 – Galgenhofstraße 29, 90459 Nürnberg:Wohnhaus, Baujahr ca. 1950, Grundfläche 129 m², Kubatur 291 m³, 3 Geschosse inkl. Untergeschoss, teilunterkellert. Baustoffe: Ziegelmauerwerk, Holzbalkendecken, Ziegeldach mit Holzdachstuhl. Nach Auskunft des Eigentümers sind keine Schadstoffe bekannt. Das Grundstück ist direkt über die Straße befahrbar.
Los 2 – Galgenhofstraße 27, 90459 Nürnberg:Mehrfamilienhaus mit sechs Parteien und einer Gewerbeeinheit, Baujahr ca. 1950, Grundfläche ca. 245 m², Kubatur ca. 750 m³, 4 Vollgeschosse inkl. Untergeschoss, vollunterkellert, Dachstuhl. Baustoffe: Ziegelmauerwerk, Holzbalkendecken, Ziegeldach mit Holzdachstuhl. Im rückwärtigen Bereich des Flachdachs ist mit Dachpappe zu rechnen (ca. 180 m² Dachfläche). Das Gebäude grenzt an der Nord- sowie Westseite an Nachbargebäude; im Bereich der Kommunwand zur Galgenhofstraße 25 sind ca. 150 m² Dämmung (20 cm) an der Außenwand auszuführen.
Objektbeschreibung Los 1 und Los 2
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Entkernung
01.02
Entkernung
01.03 Schadstoffsanierung
01.03
Schadstoffsanierung
01.04 Abbrucharbeiten
01.04
Abbrucharbeiten
02 Konstruktiver Abbruch und Sicherungsmaßnahmen Kommunwand (Galgenhofstraße 27)
02
Konstruktiver Abbruch und Sicherungsmaßnahmen Kommunwand (Galgenhofstraße 27)
Grundsätzliches zum Abbruch (Abbruchstatik RW-Ingenieure) Auszug aus Abbruchstatik RW-Ingenieure, Auftrags-Nr. 2026-042, Pos. 1 – Allgemeine Vorbemerkungen:
Der Abbruch ist erschütterungsarm durchzuführen. Mauerwerkswände sind zu sägen; Brechen oder Reißen ist nicht zulässig.Die Kommunwand (Grenzwand zwischen Galgenhofstrasse 25 und 27) ist sowohl bauzeitlich als auch im Endzustand standsicher zu erhalten. Sie verbleibt auf der gesamten Höhe.Der Abbruch erfolgt in 4 Bauabschnitten von oben nach unten: DG → 2.OG → 1.OG → EG. Der jeweils nächste Bauabschnitt darf erst begonnen werden, wenn der vorherige vollständig abgeschlossen ist.Vor Beginn jedes Bauabschnitts sind die konstruktiven Sicherungsmaßnahmen gemäß Abbruchstatik (Titel B) herzustellen.Alle Abbrucharbeiten sind gemäß DIN 18007 (Abbrucharbeiten), DIN 18014 und den einschlägigen technischen Regeln sowie den Vorgaben der Abbruchstatik RW-Ingenieure auszuführen.Der Abbruchunternehmer hat für jeden Bauabschnitt eine eigene Gefährdungsbeurteilung und einen Abbruchablaufplan vorzulegen und mit dem Auftraggeber sowie dem Statiker abzustimmen.Kommunwandstärken gemäß Statik: UG = 64 cm (Pos. 27) / EG und 1.OG = 51 cm / 2.OG und DG = 38 cm.
Grundsätzliches zum Abbruch (Abbruchstatik RW-Ingenieure)
02.01 Abbruch Hochbau
02.01
Abbruch Hochbau
02.02 Konstruktive Sicherungsmaßnahmen Kommunwand
02.02
Konstruktive Sicherungsmaßnahmen Kommunwand